1. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Planung und Mobilität
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Beschlussfähigkeit des Ausschusses und Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger
- 1.3Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertretenden SchriftführersZur Vorlage · 15/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Mobilität des Regionalverbandes Ruhr wird über die Besetzung der Schriftführung beraten. Gemäß der Beschlussvorlage Nummer 15/0086 wird vorgeschlagen, Herrn Lars Imwolde zum Schriftführer und Herrn Torsten Gabryszczak zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. Die Grundlage für diesen Antrag bildet die Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr, welche dem Fachausschuss die Bestimmung der Schriftführung überträgt.
Die Vorlage hält fest, dass durch diese personelle Entscheidung keine zusätzlichen finanziellen Mittel beansprucht werden und die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen des Verfahrens durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Entscheidung über den Vorschlag wird in der Sitzung des Ausschusses am 25. Februar 2026 getroffen.
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- 1.4Genehmigung der Niederschrift der Sondersitzung des Planungsausschusses vom 02.10.2025
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) mit den überlagernden Zweckbestimmungen Regionaler Grünzug (RG) und teilweise Bereich zum Schutz der Natur (BSN) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt BottropZur Vorlage · 15/0137 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die dritte Änderung des Regionalplans Ruhr beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Gebiet in der Stadt Bottrop umzuplanen. Konkret soll ein Bereich, der bisher als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) mit den Zweckbestimmungen Regionaler Grünzug (RG) sowie teilweise als Bereich zum Schutz der Natur (BSN) ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden.
Ziel dieser Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache an der Josef-Albers-Straße. Die Begründung führt an, dass der derzeitige Standort die gesetzlichen Anforderungen an die Betriebsorganisation sowie die Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit nicht mehr erfüllen kann.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurden Stellungnahmen von öffentlichen Stellen und Privatpersonen eingeholt. Die Regionalplanungsbehörde empfiehlt jedoch, die im Beteiligungsverfahren geäußerten Anregungen und Bedenken zurückzuweisen und den Erwiderungsvorschlägen der Behörde zu folgen. Eine weitere Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen ist nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, wobei für die Regionalplanänderung selbst keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima erwartet werden. Die finanziellen Folgen der Maßnahme sind laut den vorliegenden Unterlagen haushaltsneutral.
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Hauptdokument|20260202140002-0|20260202140006-0|20260202140010-0|20260202140021-2|20260202140020-0|20260202140020-1|20260202140535-0
- 2.2Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt WaltropZur Vorlage · 15/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die 4. Änderung des Regionalplans Ruhr beschließen. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Waltrop. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache an der Recklinghäuser Straße zu schaffen. Der bestehende Standort kann die gesetzlichen Anforderungen an die Betriebsorganisation sowie den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit nicht mehr erfüllen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen öffentlicher Stellen sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis genommen. Die Regionalplanungsbehörde empfiehlt, die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus dem Beteiligungsverfahren zurückzuweisen und den Erwiderungsvorschlägen zu folgen. Eine weitere Erörterung der Stellungnahmen ist nicht vorgesehen.
Eine durchgeführte Umweltprüfung hat die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bewertet. Da baurechtliche Entscheidungen erst durch die nachfolgende Bauleitplanung erfolgen, werden durch die Regionalplanänderung selbst keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima erwartet. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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Hauptdokument|20260202091846-0|20260202091846-1|20260202091848-2|20260202091849-3|20260202091851-4|20260202091852-5|20260202091852-6
- 2.3Radwegebau an bestehenden Landesstraßen Hier: Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2026Zur Vorlage · 15/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0110 regelt die Priorisierung von Maßnahmen für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2026. Die Vorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Festlegung einer Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen. Diese umfasst eine Liste der 30 wichtigsten Projekte sowie Einzelberichte mit entsprechenden Lageplänen. Die Unterlagen enthalten zudem Informationen zu weiteren Maßnahmen sowie eine Übersicht über neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte.
Der Entscheidungsweg sieht eine Beratung im Ausschuss für Planung und Mobilität am 25. Februar 2026 vor. Im Anschluss erfolgt die weitere Behandlung im Verbandsausschuss am 9. März 2026 sowie in der Verbandsversammlung am 20. März 2026.
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Hauptdokument|20260204132100-0|20260204132106-2|20260204132107-3|20260204132105-0|20260204132106-1
- 2.4Förderung der Nahmobilität Hier: Vorschlag für das Förderprogramm 2026 Beschluss über Radschnellwege und RadvorrangroutenZur Vorlage · 15/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0114 behandelt den Vorschlag für das Förderprogramm Nahmobilität 2026 sowie Entscheidungen über Radschnellwege und Radvorrangrouten im Bereich des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die Vorlage wird gemeinsam im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Im Rahmen der geplanten Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 soll die Versammlung den Vorschlag für das Förderprogramm Nahmobilität 2026 zur Kenntnis nehmen. Dieser umfasst die Programmentwürfe für die RVR-Gebiete in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Zudem wird ein Beschluss über Radschnellverbindungen im Regierungsbezirk Arnsberg angestrebt.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Planung und Mobilität am 25. Februar 2026 sowie im Verbandsausschuss am 9. März 2026 vor. Die Vorlage dient der Abstimmung über die künftige Förderung von Radinfrastrukturen und die Festlegung von Radvorrangrouten in den betroffenen Planungsregionen.
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Hauptdokument|20260204115547-0|20260204115553-2|20260204115553-3|20260204115553-0|20260204115553-1
- 2.5Um- und Ausbau von Landesstraßen gemäß Priorisierung Hier: Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2026Zur Vorlage · 15/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0115 regelt die Priorisierung von Maßnahmen für den Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2026. Die Vorlage wurde gemeinsam im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Kern des Beschlussvorschlags ist die Festlegung der Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen.
Die Unterlagen umfassen die Priorisierung der ersten 30 Projekte sowie Einzelberichte mit entsprechenden Lageplänen. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen sowie eine Übersicht über neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert. Federführend für die Bearbeitung ist der Ausschuss für Planung und Mobilität.
Der zeitliche Ablauf sieht eine Beratung im Ausschuss für Planung und Mobilität am 25. Februar 2026 sowie im Verbandsausschuss am 9. März 2026 vor. Die endgültige Entscheidung über die Priorisierung der Maßnahmen soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 getroffen werden. Die Vorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes.
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Hauptdokument|20260204132822-0|20260204132831-3|20260204132828-0|20260204132830-1|20260204132830-2
- 2.6Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur Hier: Information über die Abwicklung des Förderprogramms 2025Zur Vorlage · 15/0111 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 15/0111 informiert über die Abwicklung des Förderprogramms „Kommunaler Straßenbau 2025“ im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR). Der Ausschuss für Planung und Mobilität soll den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage enthält Nachbetrachtungen sowie Aktualisierungen zum Förderprogramm der kommunalen Straßeninfrastruktur für die Gebiete innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Dokumentation gliedert sich in drei Anlagen, welche die jeweiligen Anpassungen und Informationen für das RVR-Gebiet in den drei Regierungsbezirken beschreiben.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Der Bericht dient dazu, den aktuellen Stand der Umsetzung des genannten Förderprogramms für das Jahr 2025 darzustellen.
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Hauptdokument|20260204111640-0|20260203171208-0|20260203171213-0|20260203171216-0
- 2.7Förderung der Nahmobilität Hier: Rückblick über das Förderprogramm 2025Zur Vorlage · 15/0112 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache 15/0112 dient als Berichtsvorlage für den Ausschuss für Planung und Mobilität des Regionalverbands Ruhr. Gegenstand der Vorlage ist ein Rückblick auf das Förderprogramm „Nahmobilität 2025“ sowie die Bereitstellung von Aktualisierungen zu diesem Programm.
Der Bericht umfasst eine Nachbetrachtung der Maßnahmen im RVR-Gebiet für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. In drei separaten Anlagen werden die Details zur Umsetzung und die entsprechenden Aktualisierungen für die jeweiligen Gebiete der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster dargelegt. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der drei genannten Bezirke erstellt.
Der Ausschuss für Planung und Mobilität ist dazu angehalten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Damit wird eine dokumentierte Rückschau auf die Durchführung des Förderprogramms im Jahr 2025 in den betroffenen Teilbereichen des Regionalverbands vorgelegt.
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Hauptdokument|20260204113210-0|20260204113217-2|20260204113217-0|20260204113217-1
- 2.8Förderprogramm "Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement" Hier: Nachbetrachtung zum Förderprogramm 2025 und Information zum Förderprogramm 2026Zur Vorlage · 15/0113 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache 15/0113 des Ausschusses für Planung und Mobilität befasst sich mit dem Förderprogramm „Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement“ (FöRi-MM) im Gebiet des Regionalverbands Ruhr. Die Berichtsvorlage umfasst eine Nachbetrachtung der Förderperiode 2025 sowie Informationen zum Programm für das Jahr 2026 für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
In den Anlagen werden die bewilligten Anträge aus dem Jahr 2025 für die jeweiligen Gebiete der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster dokumentiert. Ergänzend dazu enthält die Vorlage Informationen zum Förderprogramm 2026, wobei spezifische Details für die Regierungsbezirke Arnsberg und Düsseldorf bereitgestellt werden.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Der Ausschuss für Planung und Mobilität wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage dient der Information über die Ergebnisse der vergangenen Förderrunde sowie der Darstellung der Rahmenbedingungen für den kommenden Förderzyklus in den betroffenen Regierungsbezirken.
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Hauptdokument|20260204113934-0|20260204113941-1|20260204113941-2|20260204113942-3|20260204113942-4|20260204113941-0
- 2.9Wasserwirtschaftliche Förderprogramme im Gewässerbau - Abwicklung 2025Zur Vorlage · 15/0120 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Berichtsvorlage zur Abwicklung der wasserwirtschaftlichen Förderprogramme im Gewässerbau für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Drucksache 15/0120 wird in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität am 5. März 2026 behandelt.
Der Bericht umfasst einen Sachstandsbericht sowie Informationen zu den im Jahr 2025 bewilligten Zuwendungen. Zudem enthält die Vorlage eine Aufschlüsselung der Mittelverteilung. Die Unterlagen wurden im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität wird vorgeschlagen, die Sitzungsvorlage zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage dient als Grundlage für die weitere parlamentarische Beratung in den nachfolgenden Gremien, darunter der Verbandsausschuss am 9. März 2026 sowie die Verbandsversammlung am 20. März 2026.
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Hauptdokument|20260204123925-0|20260204123932-1|20260204123932-0
- 3Anträge nach Landesplanungsgesetz
- 3.1Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen 2026Zur Vorlage · 15/0179 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament hat einen Änderungsantrag zur Priorisierung von Maßnahmen zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Antrag fordert eine intensivere Zusammenarbeit und Beteiligung der Gremien des Regionalverbandes Ruhr mit dem Land bei der Erstellung der Prioritätenlisten. Dabei soll die regionale Planungsebene verbindlich in den Prozess eingebunden werden, ergänzt durch klare Verfahren für Rückmeldungen seitens des Landes.
Ein weiterer Kernpunkt des Antrags ist die qualitative Verbesserung der Priorisierungslisten. Die Rangfolge der Maßnahmen soll unter Berücksichtigung des jeweiligen Planungsstands sowie der konkreten örtlichen Gefahrensituationen angepasst werden. Projekte mit hoher Planungsreife oder einer größeren Gefahrenlage sollen dabei höher gewichtet werden, um eine schnellere Umsetzung zu ermöglichen. Zudem sollen bereits abgeschlossene Maßnahmen aus der Priorisierungsliste in eine separate Übersichtstabelle überführt werden. Die Verwaltung soll die Priorisierung in der Anlage 1 entsprechend anpassen.
Die Begründung des Antrags führt strukturelle Defizite im aktuellen Verfahren an, wie etwa eine unzureichende Beratung durch die Straßenbauverwaltung und mangelnde Transparenz beim Planungsstand sowie dem Mittelabfluss. Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll eine sachgerechte und zukunftsorientierte Planung sichergestellt werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus dem Antrag nicht.
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- 3.2Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Landesstraßen gemäß Priorisierung 2026Zur Vorlage · 15/0180 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat mit der Vorlage 15/0180 einen Änderungsantrag zum Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Landesstraßen eingebracht. Der Antrag fordert eine intensivere Beteiligung sowie eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Gremien des Regionalverbands und dem Land bei der Erstellung der Prioritätenlisten. Hierbei soll die regionale Planungsebene verbindlich in die Priorisierung einbezogen werden, ergänzt durch klare Verfahren für Rückmeldungen seitens des Landes.
Zudem wird eine qualitative Verbesserung der Priorisierungslisten angestrebt. Die Anpassung der Priorisierungsränge soll unter Berücksichtigung des Planungsstandes sowie der konkreten örtlichen Gefahrensituationen erfolgen. Projekte mit höherer Planungsreife oder einer größeren Gefahrenlage sollen dabei stärker gewichtet werden. Zudem sollen bereits abgeschlossene Maßnahmen in einer separaten Übersichtstabelle aufgeführt werden.
Die Begründung des Antrags führt strukturelle Defizite im aktuellen Verfahren an, wodurch die Mitwirkungsrechte des Regionalrats derzeit eingeschränkt seien. Es wird darauf hingewiesen, dass die Transparenz zum Planungsstand und Mittelabfluss fehle und Projekte oft erst bei Erreichen der Baureife vorgelegt würden. Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 4Anfragen und Mitteilungen nach Landesplanungsgesetz
- 5Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 6Anträge zum Regionalen Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 7Anfragen und Mitteilungen zum Regionalen Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 8Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8.1Vorstellung der Produkte und Leistungen des Referates RegionalentwicklungZur Vorlage · 15/0101 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität am 25. Februar 2026 erfolgt eine mündliche Berichterstattung über die Produkte und Leistungen des Referates Regionalentwicklung. Der Bericht beschreibt die Tätigkeiten der zwei im Referat angesiedelten Teams.
Das Team 8-1 Masterplanung unter der Leitung von Jana Nickelsen bearbeitet strategische Konzepte wie den Masterplan Handwerk sowie Projekte zur regionalen Siedlungs- und Strukturentwicklung. Zu den Aufgaben gehören die Implementierung innovativer Planungsmethoden, die Durchführung des Beteiligungsverfahrens „Regionaler Diskurs“ sowie die GIS-gestützte Raumbeobachtung, unter anderem durch das Flächeninformationssystem ruhrFIS oder die Wohnungsmarktbeobachtung. Zudem pflegt das Team regionale und internationale Netzwerke und übernimmt die Bündelung der Interessen des Regionalverbands Ruhr bei Planungsverfahren Dritter.
Das Team 8-2 Städtebauliche Planung und Freizeitplanung unter der Leitung von Antje Vancraeyenest befasst sich mit der Umsetzung des Freizeit- und Tourismuskonzepts Metropole Ruhr. Die Schwerpunkte liegen in der Planung von Freizeitinfrastruktur, etwa für den Naturwerk Hohe Mark, sowie im Ausbau des regionalen Wanderwegenetzes durch Projekte wie „Urban.Trails“ oder „The Green Between“. Das Team nutzt zudem GIS-basierte Analysen zur Untersuchung räumlicher Entwicklungen im Tourismusbereich. Die Vorlage hält fest, dass keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt werden und keine klimarelevanten Auswirkungen entstehen.
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- 8.2Vorstellung der Produkte und Leistungen des Referates Geoinformation und Urbane DatenZur Vorlage · 15/0107 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität am 25. Februar 2026 findet eine mündliche Berichterstattung über die Produkte und Leistungen des Referates Geoinformation und Urbane Daten statt. Das Referat setzt sich aus den Teams Geonetzwerk.RUHR, Geo-IT sowie Geodaten, Fernerkundung und Kartographie zusammen.
Die Aufgaben umfassen den Betrieb und die Weiterentwicklung der Geodateninfrastruktur des Regionalverbands Ruhr (RVR) für einen standardisierten Umgang mit raumbezogenen Daten. Dazu gehört die Entwicklung von Fachanwendungen, wie etwa für Radroutenspeicher oder die Verarbeitung von Drohnenaufnahmen, sowie der Betrieb von Systemen zur Flächennutzungskartierung und Bebauungsplanübersicht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erhebung und Auswertung von Luftbildern sowie der Erschließung neuer Produkte, darunter die automatisierte Objekterkennung mittels künstlicher Intelligenz.
Das Tätigkeitsfeld beinhaltet zudem die Erstellung kartographischer Produkte wie Freizeitkarten und die fachliche Kooperation mit Kreisen und Kommunen im Geonetzwerk.RUHR. Auch die Ausbildung von Geomatikerinnen und Geomatikern ist Bestandteil des Referats. Für die vorliegende Berichtsvorlage sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.3Vorstellung der Produkte und Leistungen des Referates 15 Vorlage ist noch nicht veröffentlicht worden.
- 8.4Vorstellung der Produkte und Leistungen des Referates MobilitätZur Vorlage · 15/0094 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Mobilität des Regionalverbandes Ruhr wurde eine Berichtsvorlage zur Vorstellung der Produkte und Leistungen des Referates Mobilität vorgelegt. Die Aufgaben des Referats umfassen die Verkehrsanalyse, die multimodale Vernetzung sowie den Ausbau der regionalen Radverkehrsinfrastruktur. Dabei stehen Themen wie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Mobilität im Fokus, was Bezüge zu Bereichen wie Tourismus, Umwelt und Wirtschaft aufweist.
Die Arbeit des Referats gliedert sich in die Teams Regionale Mobilitätsentwicklung, Kompetenzzentrum Radwegebau und Sondervorhaben. In Zusammenarbeit mit Kommunen und regionalen Partnern werden Projekte wie der Mobilitätsimpuls.RUHR zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV sowie das Simulationsmodell Ruhrmobil umgesetzt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Planung, Finanzierung und dem Bau von regional bedeutsamer Radwegeinfrastruktur, einschließlich Wegen, Tunneln und Brücken.
Zudem befasst sich das Referat mit der Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr sowie der Qualitätssicherung im regionalen Radwegenetz. Perspektivische Themenbereiche umfassen unter anderem die Verkehrslogistik, nachhaltige Mobilitätskonzepte (SUMP) und den Aufbau eines Monitorings für die Radwegeinfrastruktur. Die Berichtsvorlage weist darauf hin, dass für die genannten Tätigkeiten keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind.
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- 8.5Fahrradverleihsystem metropolradruhr Hier: Aktueller SachstandZur Vorlage · 15/0085 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Mobilität wurde über den aktuellen Sachstand des Fahrradverleihsystems metropolradruhr informiert. Nach einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten Vergabeprozess hat der Regionalverband Ruhr (RVR) den Zuschlag an das Unternehmen Donkey Republic erteilt. Der bisherige Betreiber Nextbike führt den Betrieb unter bestehenden Bedingungen bis spätestens März 2026 fort.
Die Übernahme durch Donkey Republic ist für den 1. April 2026 geplant. Zu Beginn wird das System in 13 Städten mit 1.314 Fahrrädern starten, wobei die Anzahl bis Ende September 2026 auf knapp 5.800 Räder steigen soll. Die Einbindung weiterer Kommunen wie Moers und Neukirchen-Vluyn sowie des Kreises Recklinghausen wird derzeit abgestimmt. Die neuen Fahrräder werden über technische Merkmale wie eine stufenlose Sattelhöhenverstellung und ein appgesteuertes Schloss verfügen.
Die Finanzierung erfolgt durch die beteiligten Kommunen, den Kreis Recklinghausen sowie durch Semesterbeiträge der Studierenden. Der Vertrag mit dem neuen Betreiber ist auf fünf Jahre angelegt und beinhaltet Qualitätskontrollen über vereinbarte Kennzahlen. Das Tarifsystem umfasst verschiedene Modelle für Gelegenheits- und Intensivnutzer, darunter Tages-, Monats- und Jahresabonnements sowie spezielle Konditionen für Studierende und Unternehmen. Die Verwaltung bereitet zudem Marketingmaßnahmen und eine Pressebegleitung zur Einführung des Regelbetriebs vor.
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- 8.6Auswirkungen des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbo) hier: Aktivitäten des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0100 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Mobilität des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird am 25. Februar 2026 über die Auswirkungen des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung informiert. Die Berichtsvorlage mit der Nummer 15/0100 befasst sich mit den Änderungen im Bauplanungsrecht, die durch das am 27. Oktober 2025 verabschiedete Gesetz in Kraft getreten sind.
Die Verwaltung wird in der Sitzung mündlich über die neuen Rechtsvorschriften sowie über die Aktivitäten des Regionalverbandes Ruhr im Zusammenhang mit der Implementierung dieser Regelungen informieren. Im Fokus stehen dabei die Anpassungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben innerhalb der Planungskompetenzen des Verbandes.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes werden nicht erwartet, da laut Vorlage keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen der beschriebenen Vorgänge. Die Vorlage dient dem Ausschuss zur Kenntnisnahme der laufenden Prozesse zur Umsetzung der neuen Rechtslage.
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- 8.7Sachstand und Arbeitsprogramm Radwegeinfrastruktur - Statusbericht 2025Zur Vorlage · 15/0098 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Mobilität des Regionalverbands Ruhr setzt sich in seiner Sitzung am 25. Februar 2026 mit dem Statusbericht 2025 zur Radwegeinfrastruktur auseinander. Die Berichtsvorlage 15/0098 legt den aktuellen Sachstand sowie das Arbeitsprogramm für den Ausbau der Radwege dar.
Inhaltlich konzentriert sich dieser vierte Statusbericht des Jahres 2025 auf die Fortschritte bei den verschiedenen Projekten im Radwegebau, die seit der Veröffentlichung des dritten Berichts aus dem Jahr 2024 erzielt wurden. Die Vorlage dient dem Ausschuss zur Kenntnisnahme der laufenden Entwicklungen und der Umsetzung der geplanten Maßnahmen innerhalb der Infrastrukturplanung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Berichterstattung erfolgt haushaltsneutral. Nach der offiziellen Bekanntgabe im Ausschuss wird der Bericht über den aktuellen Stand der Radwegeinfrastruktur auch digital auf der Webseite des Regionalverbands Ruhr zur Verfügung gestellt.
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- 9Anträge nach RVR-Gesetz
- 10Anfragen und Mitteilungen nach RVR-Gesetz