2. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Verpflichtung sachkundiger Bürger
- 1.3Genehmigung der Niederschrift der 01. Sitzung des Planungsausschusses vom 21.11.2014
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.1Haushalt 2015 - Haushalt 2015 für den Bereich PlanungZur Vorlage · 13/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0124 betrifft den Haushalt 2015 für den Bereich Planung innerhalb des Regionalverbandes Ruhr. Der Entwurf wurde zur Beratung und Entscheidung in die zuständigen Gremien eingebracht.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht eine Vorberatung im Planungsausschuss am 4. März 2015 sowie im Verbandsausschuss am 16. März 2015 vor. Die abschließende Entscheidung über den Entwurf des Haushaltes 2015 für den Bereich Planung ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 27. März 2015 vorgesehen.
Die Vorlage enthält den Beschlussvorschlag, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Haushaltsentwurf für den genannten Bereich verabschiedet. Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen durch diesen Beschluss entstehen. Es sind keine zusätzlichen Aufwendungen, Erträge, Einsparungen oder Investitionsauszahlungen im Rahmen dieser Vorlage ausgewiesen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20150211070545|20150211070550|20150211070554|20150211070557
- 3Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3.1Information über die Ausrichtung der neuen Förderphase: Operationelles Programm NRW 2014-2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (OP EFRE NRW) hier: BerichterstattungZur Vorlage · 13/0144 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0144 dient der Information über die Ausrichtung der neuen Förderphase des Operationellen Programms NRW 2014–2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (OP EFRE NRW). Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Düsseldorf sowie der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster erstellt.
Inhaltlich befasst sich das Dokument mit der Berichterstattung zum genannten Förderprogramm. Als Grundlage für die Vorlage dient das Landesplanungsgesetz, konkret § 9 Abs. 2 ff. in Verbindung mit § 6 Satz 5. Die Sitzungsvorlage war für die Beratung in den Gremien des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgesehen, wobei die Termine für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung im März 2015 angesetzt waren.
Der vorgeschlagene Beschluss für die Sitzung des Planungsausschusses sieht lediglich die Kenntnisnahme der Informationen vor. Als ergänzende Unterlage zur Vorlage ist eine Präsentation zum Operationellen Programm NRW 2014–2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung beigefügt. Die fachliche Zuständigkeit für die Inhalte liegt bei den zuständigen Fachkräften der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster.
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- 3.2Jahresbericht 2014 zur ländlichen Entwicklung und Bodenordnung im Gebiet des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 13/0130 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0130 umfasst den gemeinsamen Jahresbericht 2014 zur ländlichen Entwicklung und Bodenordnung im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster erstellt und dient der Information der Gremien.
Die Dokumentation basiert auf einer Zusammenarbeit der drei zuständigen Bezirksregierungen. Die fachliche Erarbeitung der Inhalte erfolgte durch die jeweiligen zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster. Die Vorlage wurde für die Beratung in den relevanten Ausschüssen sowie für die Verbandsversammlung im März 2015 vorbereitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes, insbesondere § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff., vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 3.3Bericht über die Fördermöglichkeiten des NRW-Programms Ländlicher Raum für die Förderperiode 2014 – 2020 (Bereiche LEADER, Dorfentwicklung, Bodenordnung, ländliche und forstwirtschaftliche Wegenetze, Breitband)Zur Vorlage · 13/0131 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0131 befasst sich mit den Fördermöglichkeiten des NRW-Programms Ländlicher Raum für die Förderperiode 2014 bis 2020. Der Bericht wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster erstellt und im Namen der jeweiligen Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten vorgelegt.
Der Inhalt des Berichts umfasst verschiedene Schwerpunkte der ländlichen Entwicklung. Dazu gehören die Bereiche LEADER, die Dorfentwicklung sowie die Bodenordnung. Des Weiteren werden die Förderung von ländlichen und forstwirtschaftlichen Wegenetzen sowie der Breitbandausbau thematisiert.
Die Vorlage wurde im Rahmen des Vorberatungsverfahrens für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung im März 2015 vorbereitet. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die fachliche Erstellung der Unterlagen erfolgte durch die zuständigen Vertretungen der drei Bezirksregierungen.
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- 3.4Städtebauförderung hier: Abwicklung des Städtebauförderprogramms 2014Zur Vorlage · 13/0126 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 13/0126 befasst sich mit der Abwicklung des Städtebauförderprogramms aus dem Jahr 2014. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und dient der Information im Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr.
Inhaltlich umfasst das Dokument die Darstellung der Durchführung des genannten Förderprogramms sowie eine entsprechende Übersicht über die Abwicklungsprozesse. Die Vorlage wurde im Rahmen einer gemeinsamen Vorlage der drei Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Sitzungsvorlage im Planungsausschuss zur Kenntnis genommen wird. Die fachliche Bearbeitung der Angelegenheit erfolgt durch die zuständigen Fachabteilungen der jeweiligen Bezirksregierungen.
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- 3.5Förderprogramm 'Kommunaler Straßenbau'; Rückblick auf 2014 hier: UnterrichtungZur Vorlage · 13/0128 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0128 dient der Unterrichtung des Planungsausschusses des Regionalverbands Ruhr (RVR) über das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“. Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Rückschau auf das Jahr 2014 und bezieht sich auf die Gebiete der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Düsseldorf sowie der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster erstellt. Sie enthält drei Anlagen, die jeweils eine Nachbetrachtung sowie Aktualisierungen zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2014“ für die jeweiligen RVR-Gebiete innerhalb der drei Regierungsbezirke darstellen. Die fachliche Bearbeitung der Unterlagen erfolgte durch die zuständigen Bezirksregierungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde am 11. Februar 2015 in Düsseldorf zur Vorberatung bzw. Endberatung vorgelegt.
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Hauptdokument|20150211134655|20150211134658|20150211134701|20150211134703
- 3.6Förderprogramm 'Kommunaler Straßenbau' hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0129 der federführenden Stelle Verbandsausschuss dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2015“. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentin von Düsseldorf sowie der Regierungspräsidenten von Arnsberg und Münster erstellt und liegt zur Beratung in den Ausschüssen für Umwelt und Planung sowie im Verbandsausschuss vor. Die abschließende Entscheidung ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 27. März 2015 vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Förderprogramms gemäß den in der Vorlage enthaltenen Anlagen vor. Diese umfassen die regionalen Voten für das Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Zusätzlich enthält die Vorlage eine Aufstellung der Maßnahmen, die in den genannten Regierungsbezirken nicht berücksichtigt wurden. Die rechtliche Grundlage für die Vorlage der Sitzungsvorlage bildet der Landesplanungsgesetz gemäß § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff.
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Hauptdokument|20150212073810|20150212073814|20150212073817|20150212073819|20150212073823
- 3.7Förderprogramm 'Nahmobilität'; Rückblick auf 2014 hier: UnterrichtungZur Vorlage · 13/0113 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0113 dient der Unterrichtung des Planungsausschusses des Regionalverbands Ruhr (RVR) über das Förderprogramm „Nahmobilität“. Der Bericht umfasst eine Nachbetrachtung sowie Aktualisierungen der Ergebnisse des Förderprogramms für das Jahr 2014.
Die Inhalte der Vorlage beziehen sich auf die Gebiete des Regionalverbands innerhalb der drei Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Dokumentation ist in drei Anlagen unterteilt, welche jeweils die spezifischen Nachbetrachtungen und Aktualisierungen für die jeweiligen Regierungsbezirke darstellen.
Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Düsseldorf sowie der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster erstellt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
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Hauptdokument|20150209152823|20150209152830|20150209152833|20150209152837
- 3.8Förderprogramm 'Nahmobilität 2015' hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0111 dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über das Förderprogramm „Nahmobilität 2015“. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentin von Düsseldorf sowie der Regierungspräsidenten von Arnsberg und Münster erstellt und liegt dem Verbandsausschuss zur Beratung vor.
Gegenstand der Vorlage ist die Verabschiedung des Förderprogramms für die Gebiete des Regionalverbands Ruhr (RVR) innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, das Programm gemäß den in den Anlagen 1 bis 3 enthaltenen Spezifikationen zu verabschieden. Diese Anlagen umfassen jeweils das regionale Votum zum Förderprogramm „Nahmobilität 2015“ für die entsprechenden Gebiete des RVR im Regierungsbezirk Arnsberg, im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Regierungsbezirk Münster.
Die rechtliche Grundlage für die Vorlage bildet § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff. des Landesplanungsgesetzes. Die Sitzungsplanung sieht eine Beratung in den Ausschüssen Umweltschuss, Planungsausschuss und Verbandsausschuss sowie eine abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung vor.
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Hauptdokument|20150209152317|20150209152320|20150209152324|20150209152327
- 3.9Änderungsverfahren 20 OB (Vestische Straße) zum Regionalen Flächennutzungsplan – Benehmensherstellung nach § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlGZur Vorlage · 13/0097 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0097 befasst sich mit einem Änderungsverfahren im Regionalen Flächennutzungsplan. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung der regionalplanerischen Festlegungen unter der Nummer 20 OB, welche die Vestische Straße betrifft.
Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend. Ziel der Vorlage ist die Herstellung des Benehmens gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 1 des Landesplanungsgesetzes (LPlG). Hierzu wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, sich den Stellungnahmen der Verwaltung zu den genannten Änderungen anzuschließen.
Der Beratungsprozess sieht eine Vorberatung im Planungsausschuss am 4. März 2015 sowie im Verbandsausschuss am 16. März 2015 vor, bevor die Verbandsversammlung am 27. März 2015 über den Beschluss entscheidet. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die geplante Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Hauptdokument|20150128093109|20150128092026|20150128092110|20150128092139|20150128092157|20150128092212|20150128092300
- 3.10Anträge
- 3.11Anfragen und Mitteilungen
- 3.11.1Bericht über laufende Verfahren - RVR als Regionalplanungsbehörde
- 3.11.2Anfrage zu Fahrzeugen für den Bevölkerungsschutz Drucksache 13/0004 hier: Antwort auf die Anfrage der CDU-FraktionZur Vorlage · 13/0147 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0147 dient der Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Fahrzeuge für den Bevölkerungsschutz. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster erstellt und im Rahmen des Landesplanungsgesetzes gemeinsam vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Information über bundesfinanzierte Fahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes. Als Grundlage für die inhaltliche Ausarbeitung dient ein Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Dezember 2014. Die zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster sind als fachliche Ansprechpartner für die Vorlage aufgeführt.
Der Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, die Sitzungsvorlage lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage war für die Beratung im Planungsausschuss am 4. März 2015, im Verbandsausschuss am 16. März 2015 sowie in der Verbandsversammlung am 27. März 2015 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 4Regionaler Diskurs/ Regionalplan Ruhr
- 4.1Regionalplanung und Regionalentwicklung in der Metropole Ruhr: Aktueller SachstandZur Vorlage · 13/0109 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 13/0109 legt die Verwaltung einen Sachstandsbericht zur Regionalplanung und Regionalentwicklung in der Metropole Ruhr vor. Das Dokument dient der Information über den aktuellen Stand der regionalplanerischen Tätigkeiten und der damit verbundenen Entwicklungen im Regionalverband Ruhr.
Die Vorlage ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss ist die Vorlage zur Kenntnisnahme vorgesehen, wobei die Sitzungen im März 2015 angesetzt sind. Auch der Verbandsversammlung wird der Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Sachstandsbericht der Verwaltung förmlich zur Kenntnis nimmt.
Die Federführung für diese Berichtsvorlage liegt beim Verbandsausschuss. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten entstehen. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Vorlage liegt auf der Darstellung der aktuellen Situation der Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde sowie der damit verbundenen regionalen Entwicklungsprozesse.
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- 4.2Ideenwettbewerb zur Zukunft der Metropole Ruhr / Regionaler Diskurs Hier: Zukünftige Besetzung und Aufgaben des BeiratsZur Vorlage · 13/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0120 befasst sich mit der zukünftigen Besetzung und den Aufgaben des Beirats im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur Zukunft der Metropole Ruhr. Ziel der Vorlage ist es, die Zusammensetzung dieses Beirats festzulegen, um den regionalen Diskurs zu unterstützen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in der Erläuterung der Vorlage dargestellte Zusammensetzung des Beirats beschließt. Die Beratung der Vorlage ist im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss als vorberatendes Organ vorgesehen. Die abschließende Entscheidung obliegt der Verbandsversammlung in zwei Sitzungsperioden.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Neuregelung der Beiratsbesetzung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Mehraufwendungen oder jährliche Folgekosten für den Verbandsraum zu verzeichnen.
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- 5Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 5.1Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den dreigleisigen Ausbau der Strecke 'ABS 46/2 D/NL-Emmerich-Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1 Oberhausen' 2. Anhörungsverfahren (2014) Hier: Stellungnahme des RVRZur Vorlage · 13/0093 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0093 befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren nach den §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für den dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke ABS 46/2 D/NL-Emmerich-Oberhausen, konkret für den Planfeststellungsabschnitt 1.1 in Oberhausen. Gegenstand der Vorlage ist die Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr (RVR) zum zweiten Anhörungsverfahren aus dem Jahr 2014.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits vom Regionalverband Ruhr abgegebenen Stellungnahme zustimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt der vorherigen Zustimmung der zuständigen Verbandsgremien. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Vorbehalt gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf aufzuheben.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. März 2015 beschlussfähig ist. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend. Aus der Dokumentation geht hervor, dass durch das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband Ruhr entstehen.
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- 5.2Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der RRX-Kernstrecke Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Bochum – Dortmund (– Hamm), Planfeststellungsabschnitt 5a (Essen) Hier: Stellungnahme des RVRZur Vorlage · 13/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/116 befasst sich mit der Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr (RVR) als Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der RRX-Kernstrecke. Konkret geht es um den Planfeststellungsabschnitt 5a im Bereich Essen, welcher die Strecke Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Bochum – Dortmund – Hamm umfasst.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits abgegebenen Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr zustimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Verbandsgremien der Position ebenfalls zustimmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Vorbehalt der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber der Stellungnahme aufzuheben.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. März 2015 beschlussfähig ist. Finanzielle Auswirkungen werden in der Drucksache nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 5.3Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der RRX-Kernstrecke Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Bochum – Dortmund (– Hamm), Planfeststellungsabschnitt 5b (Bochum) Hier: Stellungnahme des RVRZur Vorlage · 13/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0115 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Stellungnahme des Verbandes als Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der RRX-Kernstrecke Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Bochum – Dortmund – Hamm, konkret zum Planfeststellungsabschnitt 5b in Bochum.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits durch den Regionalverband Ruhr abgegebenen Stellungnahme zustimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Verbandsgremien. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Vorbehalt der Bezirksregierung Arnsberg gegenüber aufzuheben.
Die Vorlage durchläuft die vorgesehene Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, wobei der Verbandsausschuss als federführendes Gremium fungiert. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 27. März 2015 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 5.4Regionale Informationsveranstaltung Baustellenplanung – Region Ruhr von Straßen.NRWZur Vorlage · 13/0091 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0091 befasst sich mit einer regionalen Informationsveranstaltung zur Baustellenplanung von Straßen.NRW innerhalb der Region Ruhr. Ziel der Vorlage ist die Information über geplante Maßnahmen und deren zeitliche Abfolge im Bereich der Straßeninfrastruktur.
Die Vorlage wurde für die Beratung in den Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Wirtschaftsausschuss war die Besprechung für den 3. März 2015 angesetzt, während der Planungsausschuss die Vorlage am 4. März 2015 zur Kenntnis nehmen sollte. Ein Beschlussvorschlag sah vor, dass die zuständigen Ausschüsse den Inhalt der Berichtsvorlage lediglich zur Kenntnis nehmen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Durchführung der Informationsveranstaltung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch jährliche Folgekosten oder Erträge verzeichnet. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung der Vorlage verantwortlich.
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Hauptdokument|20150114110348|20150115164908|20150115164928|20150115165023|20150115165046
- 5.5Fahrradverleihsystem Metropolradruhr Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/0112 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0112 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr. Die vorliegende Drucksache dient der Information der zuständigen Gremien im Regionalverband Ruhr.
Der Bericht ist für die Beratung in verschiedenen Ausschüssen vorgesehen. Er wurde für den Planungsausschuss am 4. März 2015, für den Verbandsausschuss am 16. März 2015 sowie für die Verbandsversammlung am 27. März 2015 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht zum Metropolradruhr lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine finanziellen Auswirkungen für das laufende Jahr hervor. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage erstellt.
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- 5.6Radschnellweg Ruhr RS1 Hier: Kernaussagen der Machbarkeitsstudie und PerspektivenZur Vorlage · 13/0102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0102 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Ruhr RS1 sowie den damit verbundenen Perspektiven. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Kernaussagen der vorliegenden Studie zu unterstützen.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss bekennt sich der Regionalverband zur Umsetzung des Projekts in zeitnaher Form. Die Verwaltung erhält den Auftrag, aktiv an den notwendigen Schritten zur Realisierung des Radschnellwegs mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere die Teilnahme an Gesprächen bezüglich der Finanzierung sowie der künftigen Trägerschaft für die Region.
Die Verwaltung ist zudem angewiesen, über die Fortschritte und die Entwicklung der Gespräche fortlaufend zu berichten. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 5.7Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/0114 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 13/0114 wurde ein Sachstandsbericht zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr vorgelegt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien über den aktuellen Entwicklungsstand des Konzepts.
Der Bericht war für die Beratung in verschiedenen Ausschüssen vorgesehen, darunter der Planungsausschuss, der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung. Der Beschlussvorschlag sah vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 5.8Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B 224) bis AD Essen/ Gladbeck (m), im Abschnitt Teil 02 (Stadtgebiet Gladbeck) Hier: Stellungnahme des RVRZur Vorlage · 13/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0103 über die Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Bau der Autobahn A 52 entschieden. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt Teil 02, der sich vom Bereich südlich des Autobahnkreuzes Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) bis zum Autobahnkreuz Essen/Gladbeck erstreckt. Der betrachtete Bereich umfasst die Baukilometer 0+000,000 bis 1+405,547 auf dem Gebiet der Städte Gladbeck, Bottrop und Dorsten.
Die Verbandsversammlung stimmt der bereits von der Regionaldirektion abgegebenen Stellungnahme zu. Dieser Zustimmung ist jedoch der Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Verbandsgremien untergeordnet. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, den Vorbehalt der Bezirksregierung Münster gegenüber aufzuheben. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge durch den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss vorberatend behandelt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Verfahren ist der Verbandsausschuss.
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- 5.9Geonetzwerk metropoleRuhrZur Vorlage · 13/0121 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 13/0121 wurde der Verbandsversammlung ein Sachstandsbericht zum Geonetzwerk metropoleRuhr vorgelegt. Die Vorlage, die im Februar 2015 erstellt wurde, diente der Information der Gremien über den aktuellen Stand des Projekts.
Der vorgeschlagene Beschluss sah vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Beratung der Vorlage war für den Zeitraum im März 2015 in den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass für die Umsetzung des Berichts keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten verzeichnet wurden. Die Federführung der Vorlage lag beim Verbandsausschuss, wobei die inhaltliche Bearbeitung durch den Bereich Planung erfolgte.
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- 5.10(un)konventionelle Gewinnung von Erdgas, Erdwärme und GrubengasZur Vorlage · 13/0092 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0092 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der (un)konventionellen Gewinnung von Erdgas, Erdwärme und Grubengas. Der Verbandsausschuss liegt die Vorlage zur Beratung vor, wobei die Verbandsversammlung als beschließendes Organ vorgesehen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vom Regionalverband Ruhr in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange verfassten Stellungnahmen zustimmt. Diese Stellungnahmen beziehen sich auf die Erteilung von Erlaubnissen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen sowie von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken gemäß den Bestimmungen der Paragrafen 6 ff. des Bundesberggesetzes.
Zusätzlich umfasst die Vorlage den Punkt, dass die Verbandsversammlung die unter Punkt 3 aufgeführten Erlaubniserteilungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen und Erdwärme zu gewerblichen Zwecken zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage für die genannten Punkte nicht ausgewiesen. Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss vor, bevor die endgültige Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. März 2015 getroffen werden soll.
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Hauptdokument|20150209150851|20150209150855|20150209150859|20150209150906|20150209150915
- 5.11Anträge
- 5.12Anfragen und Mitteilungen
- 5.12.1Stadtverträgliche LKW-Navigation
- 5.12.2Bericht über laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher Belange