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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen/Strukturausschuss
- 1.1Städtebauförderung hier: Aufstellung des Städtebauförderprogramms 2017Zur Vorlage · 13/0756 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0756 dient der Aufstellung des Städtebauförderprogramms für das Jahr 2017. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und im Rahmen des Landesplanungsgesetzes zur Entscheidung vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung im Jahr 2017 sowie ein entsprechendes Programmdatenblatt. Die zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben hierzu einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird aufgefordert, dem Vorschlag der drei Bezirksregierungen zuzustimmen. Die Vorlage durchlief im Vorfeld die Beratung im Strukturausschuss sowie im Verbandsausschuss, bevor sie zur abschließenden Entscheidung in die Verbandsversammlung gelangte. Die fachliche Bearbeitung der Unterlagen erfolgte durch die jeweiligen zuständigen Fachabteilungen der beteiligten Bezirksregierungen.
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- 1.2Kommunaler Straßenbau Unterrichtung und Beratung über das Förderprogramm 2017Zur Vorlage · 13/0748 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0748 zum Thema kommunaler Straßenbau sieht die Verabschiedung des Förderprogramms für das Jahr 2017 vor. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und dient der Unterrichtung sowie der Beratung im Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.
Grundlage der Förderung sind die Entflechtungsmittel, die aus dem Bund-Länder-Finanzausgleich stammen. Durch eine Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ist die Bereitstellung der Mittel über das Jahr 2
19 hinaus gesichert. Dies ermöglicht die Fortführung der Förderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Da das zuständige Ministerium keine spezifischen Schwerpunkte mehr vorgibt, ist neben Erhaltungsmaßnahmen und Brückensanierungen nun auch wieder ein Förderkorridor für Neubaumaßnahmen offen.
Im Rahmen von Abstimmungsprozessen zwischen den Bezirksregierungen und dem zuständigen Ministerium wurden die Fördervorhaben für das RVR-Gebiet festgelegt. Die Vorlage umfasst drei regionale Voten für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Insgesamt sind 24 neue Straßenbaumaßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 24,9 Millionen Euro vorgesehen. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 45,61 Millionen Euro, wovon 38,61 Millionen Euro zuwendungsfähig sind. Das RVR-Gebiet nimmt mit einem Anteil von etwa 19,62 % am landesweiten Fördervolumen von circa 127 Millionen Euro teil.
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- 1.3Nahmobilität Unterrichtung und Beratung über das Förderprogramm 2017Zur Vorlage · 13/0750 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0750 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster befasst sich mit der Unterrichtung und Beratung über das Förderprogramm „Nahmobilität 2017“. Das Programm, welches unter anderem Radverkehrseinrichtungen und den Radwegebau umfasst, wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 von 14,1 Millionen Euro im Vorjahr auf 15,1 Millionen Euro erhöht. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für die fünf Bezirksregierungen einen gleichbleibenden Mittelrahmen vor.
Für das RVR-Gebiet wurden im Rahmen der Abstimmungsprozesse zwischen den Bezirksregierungen und dem zuständigen Ministerium insgesamt 37 neue Maßnahmen eingeplant. Das Fördervolumen für diese Maßnahmen im RVR-Raum beläuft sich auf rund 3,7 Millionen Euro bei Gesamtkosten von 4,95 Millionen Euro. Damit entfallen etwa 26,42 Prozent des landesweiten Fördervolumens von circa 14 Millionen Euro auf das Gebiet des Regionalverbands Ruhr.
Die Vorlage enthält regionale Voten für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Umsetzung der eingeplanten Projekte ist vorbehaltlich der jeweiligen Bau- und Bewilligungsreife sowie der kommunalaufsichtlichen Zustimmung vorgesehen. Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft der fußgänger- und fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS). Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 1.4Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kultur-politik hier: Beratung und Beschlussfassung 2017Zur Vorlage · 13/0757 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0757 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster befasst sich mit der Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik für das Jahr 2017. Die Vorlage wurde im Rahmen der gemeinsamen Sitzungsvorlage gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes erstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) die in den Anlagen 1 bis 3a aufgeführten Projektplanungen zur Regionalen Kulturpolitik 2017 zur Kenntnis nimmt und den vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Diese Planungen umfassen Anträge aus dem Verbandsgebiet, die den Kulturregionen Ruhrgebiet, Hellweg und Niederrhein zugeordnet sind.
Die Dokumentation enthält neben einer Kurzdarstellung des Förderverfahrens im Bereich der Regionalen Kulturpolitik detaillierte Projektlisten für die jeweiligen Regionen. Konkret sind die Projektliste der Region Ruhrgebiet 2017, die Gesamtprojektliste der Region Hellweg 2017 sowie die Gesamtprojektliste der Region Niederrhein 2017 Bestandteil der Vorlage. Die Federführung für dieses Vorlagenverfahren liegt beim Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20170228120310|20170228120314|20170228120318|20170228120321
- –Vorlagen des Regionalverbandes Ruhr
- 1.5Landesentwicklungsplan Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 13/0712 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 13/0712 informiert die Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde über den aktuellen Stand des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Der vorliegende Entwurf dient der Information der zuständigen Gremien im Regionalverband Ruhr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung das Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans NRW zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Planungsausschusses, des Verbandsausschusses sowie der Verbandsversammlung im Frühjahr 2017 zur Kenntnisnahme vorbereitet.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die vorliegende Berichtsvorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Erträge verzeichnet. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.681. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) im Gebiet der Stadt Voerde Erweiterung und Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit Zweckbindung - Standorte für den kombinierten Güterverkehr AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 13/0714 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0714 sieht die Aufstellung der 81. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf vor. Gegenstand der Änderung ist die Erweiterung und Anpassung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit Zweckbindung im Gebiet der Stadt Voerde. Ziel der Maßnahme ist die Ausweisung von Standorten für den kombinierten Güterverkehr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Aufstellung dieser Änderung gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beschließt. In diesem Zusammenhang soll die Verbandsversammlung zudem den Bericht der Regionalplanungsbehörde über den Meinungsausgleichstermin vom 11. Januar 2017 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage beinhaltet die Anweisung, nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken zurückzuweisen. Es wird zudem festgehalten, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zu dem Vorhaben eingegangen sind.
Abschließend wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die aufgestellte Änderung des Regionalplans gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und war für die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch die Maßnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20170203120904|20170206090555|20170206090606|20170206090629|20170206090640|20170206090649|20170206090700|20170323161319|20170323161341|20170323161355|20170323161921|20170203120911|20170323161412|20170323161427|20170323161438|20170323161449|20170323161458|20170323161510|20170323161519|20170323161530|20170323161539|20170323161550|20170203120917|20170323161558|20170323161608|20170323161619|20170323161630|20170323161640|20170323161652|20170323161711|20170206090453|20170206090504|20170206090514|20170206090521|20170206090530|20170206090545
- 1.75. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicherTeil - im Gebiet der Stadt Dortmund Änderung der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) und der Allgemeinen Freiraum-und Agrarbereiche AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 13/0715-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Aufstellung der 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg beschließen. Der betroffene Teilabschnitt umfasst den Oberbereich Dortmund, speziell den westlichen Teil im Gebiet der Stadt Dortmund, konkret im Bereich Westfalenhütte. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) sowie der Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche.
Mit dem vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird die Grundlage für die weitere Planung geschaffen. Im Rahmen der Vorlage wird zudem der Bericht der Regionalplanungsbehörde über den Meinungsausgleichstermin vom 7. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen. Die Verbandsversammlung soll die nicht ausgeräumten Anregungen und Bedenken zurückweisen. Es wird festgehalten, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zu diesem Verfahren eingegangen sind.
Abschließend wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die aufgestellte Änderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und liegt der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vor. Finanzielle Auswirkungen durch die Maßnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20170317090045|20170203144050|20170317090055|20170203144148|20170203144200|20170203144210|20170203144217
- 1.8Bericht über lfd. Verfahren - RVR als Regionalplanungsbehörde
- 1.9Anfragen und Mitteilungen
- –Verwendung von Mitteln für den Radwegebau an bestehenden LandesstraßenZur Vorlage · 13/0784 · Fraktionsanfrage
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Mit der Fraktionsanfrage 13/0784 befasst sich der Verbandsausschuss mit der Verwendung von Landesmitteln für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen im Ruhrgebiet. Die Anfrage der Fraktion Die Linke bezieht sich auf Informationen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Priorisierung von Radwegeprojekten durch die Regionalräte.
Die Antragstellerin weist darauf hin, dass in den Jahren 2010 bis 2014 sowie 2016 Landesmittel in Höhe von 900.000 Euro für Radwegeprojekte an bestehenden Landesstraßen im Ruhrgebiet nicht verausgabt wurden. Im Rahmen der Anfrage werden die zuständigen Bezirksregierungen gebeten, Fragen zur Verwendung dieser Mittel zu beantworten. Konkret wird nach den Regelungen und Entscheidungsgrundlagen gefragt, die bestimmen, ob Mittel aus dem Haushaltstitel 777 14 für den Bau von Bürgerradwegen, Radwegen auf stillgelegten Bahntrassen oder für die Instandhaltung verwendet werden.
Des Weiteren wird um Auskunft darüber gebeten, in welche Projekte die nicht verausgabten Mittel im Zeitraum 2010 bis 2016 geflossen sind. Die Anfrage fordert zudem Informationen darüber an, an welchen Straßen im Ruhrgebiet im selben Zeitraum bei Erhaltungsprojekten auch Radverkehrsanlagen realisiert wurden, einschließlich der Entscheidungskriterien und der jeweiligen Kosten. Abschließend wird nach den Gründen für Verzögerungen bei der Umsetzung priorisierter Maßnahmen durch die Verbandsversammlung sowie nach den Schwierigkeiten der Bezirksregierungen gefragt, falls Mittel bei einer Nichtumsetzbarkeit nicht in alternative Projekte der Liste umgeleitet werden können.
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- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen der Verwaltung
- 2.1Satzung zur 7. Änderung der VerbandsordnungZur Vorlage · 13/0713 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0713 sieht eine Änderung der Verbandsordnung vor. Konkret handelt es sich um die 7. Änderung der Satzung, über die die Verbandsversammlung entscheiden soll.
Der Vorgang durchläuft eine zweistufige Beratungsfolge. Im Verbandsausschuss wird die Vorlage vorberatend behandelt, wobei die Sitzung für den 27. März 2017 angesetzt ist. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 7. April 2017 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in der Anlage der Vorlage aufgeführten Änderungen der Verbandsordnung annimmt.
Aus der Verwaltung geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Satzungsänderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwände, Folgekosten oder Einsparungen zu verzeichnen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.2Umbesetzung in den FachausschüssenZur Vorlage · 13/0787 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0787 über eine Umbesetzung in den Fachausschüssen entschieden. Der Beschluss, der in der Sitzung am 7. April 2017 behandelt wurde, sieht die Umsetzung der in der Anlage der Vorlage aufgeführten personellen Veränderungen in den Ausschüssen vor.
Die vorliegende Beschlussvorlage wurde von der Regionaldirektorin eingebracht. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die vorgeschlagenen Umbesetzungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwendungen, Folgekosten oder Einsparungen im Haushalt zu verzeichnen. Die Verwaltung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt, wobei die inhaltlichen Details der personellen Neubesetzungen der Anlage des Dokuments zu entnehmen sind.
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- 2.3Fortschreibung des Gleichstellungsplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern beim RVR 2016 – 2019 inkl. Abschlussbericht zur Umsetzung des Frauenförderplans 2013 – 2016 (FFPL)Zur Vorlage · 13/0772 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0772 die Fortschreibung des Gleichstellungsplans 2016–2019 beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird der Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Verwaltung des Regionalverbandes für den genannten Zeitraum fortgeführt.
Gleichzeitig nahm das Gremium Kenntnis von dem beigefügten Abschlussbericht zur Umsetzung des vorangegangenen Frauenförderplans 2013–2016. Dieser Bericht dokumentiert die Maßnahmen, die seit dem Inkrafttreten des ursprünglichen Plans am 21. Juni 2010 zur Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Hause des Regionalverbandes Ruhr umgesetzt wurden.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Fortschreibung des Gleichstellungsplans keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Wirtschaftsführung legte die Vorlage zur Entscheidung vor.
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- 2.4Abberufung der ersten stellvertretenden Schriftführerin der VerbandsversammlungZur Vorlage · 13/0725 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0725 die Abberufung der ersten stellvertretenden Schriftführerin der Verbandsversammlung beschlossen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde für die Sitzung der Verbandsversammlung am 7. April 2017 vorgelegt.
Mit der Abberufung endet die Funktion der betreffenden Person in diesem Gremium. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Einsparungen oder jährliche Folgekosten durch diesen Vorgang zu verzeichnen. Die Federführung für die Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
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- 2.5Besetzung im Aufsichtsrat der EKOCity GmbHZur Vorlage · 13/0761 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0761 der Regionaldirektorin sieht eine personelle Veränderung im Aufsichtsrat der EKOCity GmbH vor. Auf Grundlage von § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbH wird der Verbandsversammlung empfohlen, ein neues Mitglied für den Aufsichtsrat zu entsenden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Entsendung einer Vertreterin ab dem 1. Juli 2017 erfolgt. Gleichzeitig wird die Abberufung eines bisherigen Mitglieds mit Wirkung zum 20. Juni 2017 vorgeschlagen. Die endgültige Bestellung der neuen Person obliegt der Gesellschafterversammlung der EKOCity GmbH.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt, wobei die Sitzung des Ausschusses für den 27. März 2017 angesetzt war. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung war für die Sitzung am 7. April 2017 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.6Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 13/0776 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0776 der Regionaldirektorin befasst sich mit der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen zustimmt.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 7. April 2017 als beschließendes Gremium vorgesehen. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss. Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwände oder veränderte Erträge oder Einsparungen im Zusammenhang mit dieser Übertragung dokumentiert.
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- 2.7Einbringung des Jahresabschlusses 2015 des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 13/0777 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0777 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Einbringung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015. Der vorliegende Entwurf des Jahresabschlusses soll von der Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen werden.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Beschlusses ist vorgesehen, das Dokument zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Diese Maßnahme erfolgt gemäß den Vorgaben des § 95 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss, der das Dokument vorberatend behandelt.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass für das Verfahren keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen sind. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzung des Verbandsausschusses am 27. März 2017 sowie für die anschließende Sitzung der Verbandsversammlung am 7. April 2017 vorbereitet.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.8Bewerbung des Regionalen Klimaschutzkonzepts im Projektaufruf 'KommunalerKlimaschutz.NRW'Zur Vorlage · 13/0719 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0719 befasst sich mit der Bewerbung des Regionalen Klimaschutzkonzepts im Rahmen des Projektaufrufs „KommunalerKlimaschutz.NRW“. Das Konzept trägt den Titel „Regionales Klimaschutzkonzept zur Erschließung der Erneuerbaren-Energien-Potentiale in der Metropole Ruhr“.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht über die Umsetzung, welche mit den Kommunen abgestimmt wurde, sowie die mögliche Förderung des Vorhabens zur Kenntnis nimmt. Zudem wird der Zustimmung zum weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit entsprochen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, über den weiteren Verlauf des Vorgangs zu berichten.
Die Vorlage durchläuft im Frühjahr 2017 die Beratungsfolgen im Planungsausschuss, im Umweltausschuss sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 7. April 2017 beschlossen werden soll. Für die Umsetzung sind im Jahr 2018 Kosten in Höhe von etwa 50.000 Euro veranschlagt. Für die Jahre 2019 und 2020 werden jährliche Folgekosten in ähnlicher Höhe erwartet. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.9Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des NVP der Stadt BochumZur Vorlage · 13/0726 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0726 befasst sich mit der Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der Stadt Bochum. In seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange hat der Regionalverband eine entsprechende Stellungnahme abgegeben, die im Rahmen der Beratungsfolge durch den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss vorberaten wurde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der vom Regionalverband Ruhr abgegebenen Stellungnahme zum Nahverkehrsplan der Stadt Bochum zustimmt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, den in der Stellungnahme enthaltenen Vorbehalt aufzuheben.
Die Vorlage wurde für die Sitzung der Verbandsversammlung am 7. April 2017 zur Beschlussfassung vorbereitet. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.9.1Ergänzungsantrag Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Nahrverkehrsplanes der Stadt Bochum, Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 09.03.2017Zur Vorlage · 13/0781 · Fraktionsantrag
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Mit dem Fraktionsantrag 13/0781 wird die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr ersucht, die Stellungnahme des Verbandes zum Entwurf des Nahverkehrsplans der Stadt Bochum zu verabschieden. Der Antrag sieht vor, die bestehende Stellungnahme des Regionalverbandes in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange um spezifische Punkte zum Thema Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu ergänzen.
Die vorgeschlagenen Ergänzungen fordern, dass im neuen Nahverkehrsplan neben dem allgemeinen Leistungsspektrum und den Anforderungen an die Verkehrsleistung auch technische, personelle und organisatorische Sicherheitsaspekte als Mindeststandards verankert werden. Als Begründung wird angeführt, dass das Sicherheitsgefühl ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Nutzung des ÖPNV darstellt. Zudem wird angeführt, dass eine verbindliche Festlegung im Nahverkehrsplan sicherstellt, dass Sicherheitsmaßnahmen der Verkehrsunternehmen nicht zu Lasten der Angebotsstruktur gehen und ein einheitlicher Mindeststandard unabhängig von der Vergabe gewährleistet bleibt.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, den in der ursprünglichen Stellungnahme enthaltenen Vorbehalt aufzuheben. Der Antrag wurde von den Fraktionen der CDU, der SPD sowie der B90/Die Grünen gestellt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Beschluss vorgesehen.
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- 2.10Antrag der Piraten-Fraktion: Informationen zum RS1 in Leichter SpracheZur Vorlage · 13/0743 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/0743 wurde ein Beschlussvorschlag vorgelegt, der die Bereitstellung von Informationen zum Radwegprojekt RS1 sowie zu weiteren Radwegprojekten in Leichter Sprache vorsieht. Der Antrag zielt darauf ab, die bestehenden Informationsmaterialien, wie Broschüren, Flyer und Webseiten, nach den Regeln der Leichten Sprache zu ergänzen.
Um die Qualität und die Einhaltung der offiziellen Standards der Leichten Sprache zu gewährleisten, sieht der Vorschlag vor, dass die erstellten Texte durch Prüferinnen und Prüfer für Leichte Sprache gegengelesen werden. Damit sollen die Texte das offizielle Zertifikat für die Verwendung der Leichten Sprache erhalten.
Die Umsetzung der Maßnahme obliegt dem Bereich Planung. Laut dem vorliegenden Dokument sind für die Umsetzung dieses Antrags keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Antrag durchlief die vorgesehene Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, wobei die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung vorgesehen war.
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- 2.10.1Anfrage der Piraten-Fraktion vom 22.03.2017 zu Informationen des RVRs in leichter Sprache
- 2.10.2Informationen zum RS1 in leichter Sprache, Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 06.04.2017 zum Antrag der Piraten-Fraktion vom 23.02.2017 (Drucksache Nr. 13/0743)Zur Vorlage · 13/0789 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0789 über die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache entschieden. Der Beschluss basiert auf einem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu einem ursprünglichen Antrag der Fraktion der Piraten.
Ziel der Vorlage ist es, die Publikationen und Informationen des Regionalverbandes Ruhr so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen verständlich sind. Als erster Schritt wird die Verwaltung damit beauftragt, eine allgemeine Publikation über den Regionalverband zu erstellen. Diese soll die Strukturen, die Gesellschaften sowie die in den Strategiefeldern definierten Aufgaben des Verbandes in Leichter Sprache darstellen. Die Umsetzung soll sowohl in gedruckter Form als auch für die Darstellung im Internet erfolgen, unter anderem im Hinblick auf die Direktwahlen im Jahr 2020.
Nach der Veröffentlichung dieser allgemeinen Information wird die Verbandsversammlung über die Erstellung weiterer spezifischer Publikationen zu einzelnen Aufgaben oder Projekten, wie beispielsweise zum RS1, entscheiden. Für die Umsetzung der vorliegenden Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.11Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 13/0747 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0747 sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH vor. Der Entwurf wurde zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss sowie in den Verbandsausschuss vorgelegt, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung im April 2017 vorgesehen war.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in einer Synopse aufgeführten Änderungen des Gesellschaftsvertrages verabschiedet. Zudem wird die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, alle für die Umsetzung notwendigen Beschlüsse zu fassen und entsprechende Erklärungen abzugeben. Die Wirksamkeit der Beschlussfassung ist an die Bedingung geknüpft, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen die Änderung positiv bestätigt.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Vertragsänderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage in den Gremien vorbereitet.
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- –Fraktionsanträge
- 2.12Bestandsaufnahme Literatur RuhrZur Vorlage · 13/0778-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung wurde der Fraktionen der CDU, SPD, B90/Die Grünen und Die Linke ein Antrag zur Erstellung einer Bestandsaufnahme der Literaturszene in der Metropole Ruhr vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 13/0778-1 sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine entsprechende Bestandsaufnahme der regionalen Literaturlandschaft bis zur übernächsten Sitzung auszuarbeiten.
Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, dass die anschließende Diskussion über das erarbeitete Konzept im Rahmen einer der kommenden Kulturkonferenzen stattfinden kann. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Verbandsversammlung hat den Antrag beschließend mit der entsprechenden Beratungsfolge behandelt.
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- 2.13Anfragen und Mitteilungen
- –Europäischer Sozialfonds ESF, hier: Antwort der Verwaltung zur CDU-Anfrage zum Europäischen SozialfondZur Vorlage · 13/0711 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 13/0711) Informationen zur Nutzung der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2007–2013 angefordert. Grundlage der Anfrage ist ein Bericht des RVR-Europareferats, wonach in der Metropole Ruhr im Vergleich zum Landesniveau Nordrhein-Westfalen ein geringerer Anteil der bereitgestellten Fördermittel abgerufen wurde. Während in NRW pro Kopf 78 Euro zur Verfügung standen, wurden in der Metropole Ruhr lediglich 43 Euro pro Kopf abgerufen.
Die Anfrage hebt hervor, dass nur die Kommune Bottrop einen Wert über dem Landesdurchschnitt erreichte, während kreisfreie Städte wie Bochum und Herne sowie die Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Recklinghausen und Wesel unter dem Durchschnitt lagen. Die Fraktion stellt fest, dass die Mittel primär für Qualifizierung und Beschäftigung vorgesehen waren.
Die Verwaltung wird gebeten, zu klären, ob der vorliegende Bericht mit Vertretern der Mitgliedkommunen diskutiert wurde und welche Erklärungen aus diesem Austausch hervorgingen. Zudem wird nach einer Positionierung des Kommunalrates sowie nach dem aktuellen Stand der laufenden Förderperiode gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob in den Mitgliedkommunen ein ausreichender Informationsstand über europäische Fördertöpfe vorhanden ist und ob das Dienstleistungsangebot des Regionalverbands Ruhr in diesem Bereich erweitert werden kann.
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- –Antwort der Verwaltung auf die Fraktionsanfrage der CDU (Drucksache Nr. 13/0703), hier: Sachstand Notrufsystem im Rahmen der Planungen zum wegweisenden Knotenpunktsystem radrevier.ruhr
- –Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der SPD.Fraktion zum Regionalen Diskurs - Fortschreibung der 'Perspektiven zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr'
- –Antwort der Verwaltung auf die Fraktionsanfrage der CDU ( Drucksache Nr. 13/0785 ) hier: Regionale
- –Antwort zur Anfrage der FWG vom 07.04.17: Metropolregion RheinlandZur Vorlage · 13/0788 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Fraktionsanfrage mit der Nummer 13/0788 hat die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft (FWG) die Verwaltung um die Vorlage eines Sachstandsberichts sowie einer Stellungnahme zur Gründung der Metropolregion Rheinland gebeten. Die Anfrage wurde am 5. April 2017 gestellt und war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 7. April 2017 vorgesehen.
Gegenstand der Anfrage ist die Untersuchung der Auswirkungen, die die Gründung der Metropolregion Rheinland auf den Regionalverband Ruhr (RVR) haben könnte bzw. bereits hat. Die zuständige Fraktion fordert hierzu eine detaillierte Information der Verwaltung an, um die potenziellen Folgen dieser regionalen Strukturveränderung für den Verband bewerten zu können. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge der Verbandsversammlung zur Behandlung vorgelegt.
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