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Tagesordnung
- –Verpflichtung und Verabschiedung
- –Tagesordnung
- –Fraktionswechsel
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen/Strukturausschuss
- 1.1Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik hier: Beratung und Beschlussfassung 2018Zur Vorlage · 13/0979 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0979 behandelt die Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der regionalen Kulturpolitik für das Jahr 2018. Gegenstand des Antrags ist die Projektförderung in den Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in den Anlagen 2 bis 4 aufgeführten Projektplanungen zur Kenntnis nimmt und den darin vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Diese Planungen umfassen die Anträge aus dem Verbandsgebiet der genannten Kulturregionen. Die entsprechenden Unterlagen enthalten die Gesamtprojektlisten für die Regionen Hellweg, Niederrhein sowie das Ruhrgebiet.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wurde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Damit dient sie der Beratung und Beschlussfassung über die kulturellen Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Regierungsbezirke im Rahmen der regionalen Kulturpolitik.
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Hauptdokument|20180227111137|20180227111155|20180227111206|20180322075807|20180321105201
- 1.2Kommunaler Straßenbau hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird um die Beschlussfassung über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2018“ gebeten. Die Vorlage umfasst regionale Voten für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Der Vorschlag beinhaltet insgesamt 34 neue Straßenbaumaßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 16,9 Millionen Euro. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf 40,2 Millionen Euro, wobei die zuwendungsfähigen Kosten 25,9 Millionen Euro betragen. Mit diesem Volumen nimmt das RVR-Gebiet etwa 13 Prozent des landesweiten jährlichen Förderprogramms ein.
Hintergrund der Vorlage ist die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020. Da die Bundesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zum Ende des Jahres 2019 auslaufen, plant die Landesregierung, die Förderung des kommunalen Straßenbaus durch Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen dauerhaft sicherzustellen. Das Land beabsichtigt, jährlich mindestens 129,76 Millionen Euro für diesen Zweck bereitzustellen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in Vorabstimmung zwischen den zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen und dem zuständigen Ministerium geprüft.
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- 1.3Förderprogramm 'Radschnellverbindungen/ Nahmobilität 2018' hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) befasst sich mit der Beschlussvorlage 13/1066 zum Förderprogramm „Radschnellverbindungen/ Nahmobilität 2018“. Die Vorlage, die von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam vorgelegt wurde, bezieht sich auf geänderte Verfahrensweisen des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Sicherstellung einer einheitlichen Handhabung bei der Regionalratsbeteiligung im Bereich der Nahmobilität.
Das landesweite Budget für das Programm Nahmobilität wurde von 15,1 auf 16,1 Millionen Euro erhöht. Für den RVR-Gesamtbereich wurden 29 neue Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 3,1 Millionen Euro eingeplant. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf 4,5 Millionen Euro, wobei die zuwendungsfähigen Kosten 3,9 Millionen Euro betragen. Der Umfang der Maßnahmen umfasst unter anderem den Bau von Rad- und Fußwegen, Wegweisungssysteme sowie Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS). Während die Inhalte zum Bereich Nahmobilität zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, sieht die Vorlage eine Beschlussfassung für die vorgeschlagenen Radschnellverbindungen im Regierungsbezirk Arnsberg vor.
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Hauptdokument|20180220082631|20180220082638|20180220082642|20180220082647|20180220082652
- 1.4Neuanmeldung einer Maßnahme in den aktuellen ÖPNV-BedarfsplanZur Vorlage · 13/1075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Maßnahme „Ausbau der Linie 903 in Duisburg-Meiderich“ dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Aufnahme in den aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan vorschlagen. Hintergrund ist ein Antrag der Stadt Duisburg an die Bezirksregierung Düsseldorf. Da sich die Erstellung des neuen Bedarfsplans aufgrund von Verzögerungen bei der Gutachterbeauftragung bis zum Jahr 2020 verschiebt, wurde eine Übergangslösung für dringliche Maßnahmen etabliert, die eine Anmeldung über die Regionalräte ermöglicht.
Das Vorhaben konzentriert sich auf den Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof Meiderich und dem Landschaftspark Nord. Im Gegensatz zu früheren Planungen, die eine Tunnelanlage vorsah, sieht die aktuelle Planung eine Optimierung der Straßenbahnstrecke an der Oberfläche vor. Die Maßnahmen umfassen den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, die Verlegung bestimmter Haltepunkte zur Beschleunigung des Betriebs sowie die Anpassung der Infrastruktur für 2,65 Meter breite Straßenbahnen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Fahrgastbereiche zu optimieren. Die geschätzten Nettobaukosten belaufen sich auf rund 17,4 Millionen Euro (Preisstand 2014), wobei eine Nutzen-Kosten-Untersuchung ein Verhältnis von 1,05 ergab.
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- –Vorlagen des Regionalverbandes Ruhr
- 1.59. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster Teilabschnitt Emscher Lippe im Gebiet der Stadt Gladbeck Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 13/1023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Aufstellung der 9. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Gladbeck. Gegenstand der Vorlage ist die Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB). Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Aufstellung dieser Änderung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen einzuleiten.
Im Rahmen des Verfahrens nimmt die Verbandsversammlung den Bericht der Regionalplanungsbehörde über einen Termin zum Meinungsausgleich vom Februar 2018 sowie das Ergebnis des Erarbeitungsverfahrens zur Kenntnis. Der Beschlussvorschlag beinhaltet zudem die Zurückweisung von Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zwei Stellungnahmen fristgerecht ein, wobei eine davon im Namen mehrerer Personen eingereicht wurde.
Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die geplante Regionalplanänderung der Landesplanungsbehörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzuzeigen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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Hauptdokument|20180208112550-0|20180209083009|20180208112550-2|20180208112551-3|20180208112551-4|20180208112551-5|20180208112553-6|20180208112606-7
- 1.689. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort hier: Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit zweckgebundener Nutzung „Übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus“ in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gelände des ehema-ligen Bergwerks West in Kamp-Lintfort AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 13/1039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die 89. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort. Gegenstand der Beschlussvorlage 13/1039 ist die Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), der bisher zweckgebunden für übertägige Betriebsanlagen und Einrichtungen des Bergbaus vorgesehen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). Betroffen ist das Gelände des ehemaligen Bergwerks West.
Mit dem vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss wird die Durchführung dieser Änderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Vorlage sieht zudem vor, den Bericht der Regionalplanungsbehörde über den Meinungsausgleichstermin vom Januar 2018 zur Kenntnis zu nehmen und nicht ausgeräumte Anregungen sowie Bedenken zurückzuweisen. Es wird festgehalten, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind. Die Regionalplanungsbehörde soll im Anschluss beauftragt werden, die geplante Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20180205075126|20180129091750-1|20180129091751-2|20180129091752-3|20180129091752-4|20180129091752-5
- 1.7Frühzeitige Unterrichtung zum Regionalplan gem. § 9 Abs. 1 RaumordnungsgesetzZur Vorlage · 13/1026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1026 behandelt die frühzeitige Unterrichtung zum Regionalplan gemäß § 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG). Der darin enthaltene Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde dazu beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über künftige Aufstellungs- und Änderungsverfahren des Regionalplans zu informieren.
Der Beratungsprozess dieser Vorlage umfasst die Vorberatung in den Gremien Planungsausschuss und Verbandsausschuss, bevor eine abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung erfolgt. Ziel der Maßnahme ist es, die betroffenen öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit über anstehende Planungsverfahren rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Beschlussvorschlag keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 1.8Anfragen und Mitteilungen
- –Anfrage der SPD-Fraktion zur Vorgehensweise zur Einleitung des Erarbeitungsverfahrens des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1090 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Regionalverband Ruhr hat eine Anfrage zur Vorgehensweise bei der Einleitung des Erarbeitungsverfahrens für den Regionalplan Ruhr eingereicht. In der Drucksache 13/1090 bittet die Fraktion die Regionaldirektorin in ihrer Funktion als zuständige staatliche Planungsbehörde für das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr um eine Klärung von Fragen mit dem zuständigen Landesministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie.
Diese Abstimmung soll der Vorbereitung auf den anstehenden Erarbeitungsbeschluss des Regionalplans Ruhr dienen. Die Anfrage zielt darauf ab, die notwendigen Informationen zur Durchführung des Verfahrens im Vorfeld des Beschlusses zu sichern. Der Vorgang wurde in der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.1.1Resolution Stärkung der Kommunalfinanzen in den Städten der Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1089 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung wurde ein Fraktionsantrag zur Verabschiedung einer Resolution eingereicht, die eine Stärkung der Kommunalfinanzen in den Städten der Metropole Ruhr zum Ziel hat. Der Antrag geht von den Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der DIE LINKE aus.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die beiliegende Resolution beschließt. Im Falle einer Annahme ist die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) dazu beauftragt, das Dokument an den Ministerpräsidenten, die Bundeskanzlerin sowie an die zuständigen Ministerinnen und Minister in der Bundesregierung zu übermitteln. Damit soll das Anliegen zur Verbesserung der finanziellen Lage der Kommunen auf Landes- und Bundesebene platziert werden.
Für die Umsetzung dieses Antrags sind keine finanziellen Auswirkungen oder Mehrausgaben vorgesehen.
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- 2.1.2Ersatzwahl eines beratenden Mitgliedes der VerbandsversammlungZur Vorlage · 13/1081 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Ersatzwahl eines beratenden Mitglieds. Auf Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bezirk Nordrhein-Westfalen (DGB) soll ein Nachfolger für das bisherige Mandat bestimmt werden. Die Vakanz entstand, da das vorherige Mitglied zum 28. Februar 2018 aus dem hauptamtlichen Dienst des DGB ausgeschieden ist.
Die Wahl soll gemäß den rechtlichen Grundlagen in § 10 Abs. 9 RVR-G a.F. in Verbindung mit § 3 Abs. 8 der Verbandsordnung durchgeführt werden. Ziel der Vorlage ist die Neubesetzung des beratenden Sitzes durch den DGB.
Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass die Ersatzwahl keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Die zuständige Fachabteilung hat den Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt.
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- 2.1.3Umbesetzungen in den FachausschüssenZur Vorlage · 13/1077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1077 befasst sich mit der Umbesetzung in den Fachausschüssen des Regionalverbandes Ruhr. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die personellen Veränderungen beschließt, welche in der dem Dokument beigefügten Anlage detailliert aufgeführt sind. Damit wird eine formale Neuregelung der Zusammensetzungen innerhalb der betroffenen Fachgremien angestrebt.
Aus diesem Beschlussvorschlag ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Es sind weder kurzfristige Kosten noch jährliche Folgekosten oder Einsparungen durch die vorgeschlagenen Umbesetzungen zu verzeichnen. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in die Sitzung der Verbandsversammlung am 23. März 2018 eingebracht, wobei ein beschließender Status für den vorgeschlagenen Inhalt vorgesehen war.
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- 2.1.3.1Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Wechsel im AufsichtsratZur Vorlage · 13/1087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich im Rahmen der Beschlussvorlage 13/1087 mit personellen Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Gegenstand des Antrags ist ein geplanter Wechsel innerhalb des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, ein bisheriges Mitglied des Aufsichtsrats mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt abzuberauben. Im Zuge dessen wird die Bestellung einer Nachfolge für das Gremium beantragt, um die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft anzupassen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut den vorliegenden Unterlagen keine Veränderungen zu verzeichnen. Es entstehen durch diesen personellen Wechsel weder zusätzliche Aufwendungen noch Einsparungen oder Erträge im Haushalt. Die Vorlage dient somit der formellen Regelung der personellen Besetzung innerhalb der Unternehmensstruktur der Abfallentsorgungs-Gesellschaft.
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- 2.1.3.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Wechsel im AufsichtsratZur Vorlage · 13/1088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 23. März 2018 wurde über personelle Veränderungen im Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH entschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Regionaldirektorin sah vor, ein Mitglied des Aufsichtsrats mit sofortiger Wirkung abzuberaumen. Gleichzeitig wurde die Bestellung eines Nachfolgers beschlossen.
Durch diesen Beschluss endet die Mandatsausübung des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds, während ein neues Mitglied für die Nachfolge in das Gremium berufen wurde. Aus den Unterlagen der Verwaltung geht hervor, dass mit dieser personellen Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es entstehen weder zusätzliche Kosten noch sind Einsparungen oder Erträge durch diesen Wechsel zu verzeichnen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 2.1.4Übersicht über die Fraktionsanfragen aus dem Jahr 2017Zur Vorlage · 13/1084 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr befasst sich mit der Berichtsvorlage 13/1084, welche eine Übersicht über die Fraktionsanfragen aus dem Jahr 2017 enthält. Der Bericht dient dazu, die im vergangenen Kalenderjahr durch die verschiedenen Fraktionen gestellten Anfragen zusammenzufassen und der Versammlung zur Kenntnis zu bringen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht offiziell zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage wurde für die Sitzung am 23. März 2018 vorbereitet. Aus dem Dokument geht hervor, dass mit dieser Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Die zuständige Verwaltung hat die Zusammenstellung der Anfragen im Rahmen der parlamentarischen Arbeit erstellt.
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- –Vorlagen aus dem Verbandsausschuss
- 2.2Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 13/1083 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1083 befasst sich mit der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018. Der Verbandsausschuss ist für die Bearbeitung dieser Vorlage federführend.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen zustimmt. Damit sollen finanzielle Befugnisse aus dem Haushaltsjahr 2017 in das darauffolgende Jahr 2018 übernommen werden können.
Der Beratungsprozess ist so vorgesehen, dass die Vorlage zunächst im Verbandsausschuss am 12. März 2018 vorberaten wird. Die abschließende Entscheidung über den Vorschlag soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 23. März 2018 getroffen werden. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzliche Kosten aus dieser Maßnahme hervor.
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- 2.3Ergänzungsbeschluss Nr. 5 zum Haushalt 2017 (Drucksache 13/0700, VV-Sitzung vom 09.12.2016)Zur Vorlage · 13/1036 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1036 befasst sich mit dem Ergänzungsbeschluss Nr. 5 zum Haushalt 2017, welcher auf die Drucksache 13/0700 Bezug nimmt. Im Zentrum des Berichts steht die Prüfung sowie die Darstellung eines regionalen Ansatzes im Bereich der Digitalisierung. Dieser Ansatz soll in Zusammenarbeit mit den Kommunen und der BMR entwickelt werden.
Die Vorlage wurde dem Verbandsausschuss in der Sitzung am 12. März 2018 zur Kenntnis vorgelegt. Für die Sitzung der Verbandsversammlung am 23. März 2018 ist vorgesehen, den Bericht ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen. In der vorliegenden Dokumentation werden keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten ausgewiesen.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.4Beirat Regionaler Diskurs Hier: Personelle UmbesetzungZur Vorlage · 13/1045 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1045 behandelt die personelle Umbesetzung des Beirats Regionaler Diskurs. Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Neubesetzung der Positionen innerhalb des Beirats beschließt.
Der Beratungsprozess war in mehreren Stufen angelegt. Zunächst erfolgte eine vorberatende Behandlung im Planungsausschuss am 28. Februar 2018 sowie eine weitere Vorberatung im Verbandsausschuss am 12. März 2018. Die abschließende Entscheidung über die personelle Änderung war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 23. März 2018 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut Dokument keine Kosten oder Mehraufwendungen mit dieser Umbesetzung verbunden. Es werden weder unmittelbare Ausgaben noch jährliche Folgekosten oder Einsparungen durch diese Maßnahme im Bereich III Planung erwartet.
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- 2.5Evaluierung und Neufassung der Kriterien zur Anerkennung als Ankerpunkt der Route der IndustriekulturZur Vorlage · 13/1042 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/1042 befasst sich mit der Evaluierung und Neufassung der Kriterien, die für eine Anerkennung als Ankerpunkt der Route der Industriekultur erforderlich sind. Im Rahmen des vorgeschlagenen Beschlusses soll die Verbandsversammlung das vorliegende Evaluierungsergebnis einer Expertengruppe zur Kenntnis nehmen.
Darüber hinaus sieht die Vorlage vor, die Neufassung dieser Kriterien als Grundlage für künftige Anerkennungsverfahren festzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei eingehenden Anträgen auf den Status eines Ankerpunktes das Bewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Expertengremium durchzuführen. Ziel dieses Prozesses ist die Vorbereitung von Empfehlungsbeschlüssen für die Verbandsversammlung. Für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
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- 2.6Weiterentwicklung Regionales Radwegenetz Hier: Netzplanung und weiteres VorgehenZur Vorlage · 13/1030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1030 befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes, wobei der Fokus auf der Netzplanung und dem weiteren Vorgehen liegt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Entwurf der Netzplanung zum Regionalen Radwegenetz zur Kenntnis nimmt. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die vorgeschlagene Vorgehensweise durchzuführen. Ein zentraler Bestandteil dieses Verfahrens ist eine sechsmonatige Beteiligungsphase, in der die Kommunen am Prozess beteiligt werden.
Der Beratungsprozess der Vorlage umfasst mehrere Gremien des Regionalverbandes. Die Unterlagen werden im Planungsausschuss sowie im Umweltausschuss vorberatend behandelt. Danach folgt die Beratung im Verbandsausschuss, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung erfolgt. In der vorliegenden Beschlussvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt ausgewiesen.
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- 2.6.1Anfrage der SPD-Fraktion zur Weiterentwicklung des regionalen RadwegenetzesZur Vorlage · 13/1082 · Fraktionsanfrage
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Die SPD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Realisierung eines Radweges im südlichen Bereich des Geländes Mark 51°7 in Bochum-Laer, welcher auf der Trasse der ehemaligen Opel-Bahn verlaufen soll.
Nach Ansicht der Fraktion stellt dieses Vorhaben einen Lückenschluss zwischen dem Springorum-Radweg und dem Emscher-Parkway-Ruhr dar. Zudem soll durch die Maßnahme eine Anbindung des Geländes an die Ruhr-Universität über die Universitätsstraße geschaffen werden. Die Anfrage bezieht sich auf Informationen aus einer Bürgerversammlung sowie auf Presseberichte, wonach die Umsetzung der Strecke in der Zuständigkeit des Regionalverbandes Ruhr liege und bereits politische Beschlüsse vorlägen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr, in Abstimmung mit der Bochum Verwaltung eine Darstellung zum aktuellen Stand der Angelegenheit vorzulegen. Dabei soll dargelegt werden, welche politischen Entscheidungen innerhalb des Regionalverbandes oder im Rat der Stadt Bochum für den Bau dieses Radwegabschnitts notwendig sind.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.7Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Übernahme der Anteile der Sythengrund Wasagchemie Grundstücksverwertungsgesellschaft Haltern (WASAG) mbH durch den Kreis RecklinghausenZur Vorlage · 13/1033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1033 behandelt die Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften, insbesondere die Übernahme von Geschäftsanteilen an der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH durch den Kreis Recklinghausen. Gegenstand des Antrags ist die Übernahme jener Anteile, welche sich derzeit im Besitz der Sythengrund Wasagchemie Grundstücksverwertungsgesellschaft Haltern (WASAG) mbH befinden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Übernahme dieser Geschäftsanteile zustimmt. Der Beratungsprozess zur Vorlage umfasste die vorberatende Behandlung im Wirtschaftsausschuss sowie im Verbandsausschuss, bevor das Gremium die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung trifft.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage keine unmittelbaren Kosten, Erträge oder Investitionsauszahlungen ausgewiesen.
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- –Vorlagen aus dem Betriebsausschuss Ruhr Grün
- 2.8Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün - Neufassung der BetriebssatzungZur Vorlage · 13/1059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 13/1059 wird die Neufassung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün zur Entscheidung vorgelegt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die beigefügte neue Fassung der Satzung verabschiedet.
Der Beratungs- und Beschlussweg ist in der Vorlage detailliert festgelegt. Bevor die endgültige Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 23. März 2018 getroffen wird, durchläuft das Anliegen mehrere Gremien zur Vorberatung. Dazu gehören der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün am 23. Februar 2018, der Umweltausschuss am 2. März 2018 sowie der Verbandsausschuss am 12. März 2018.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut dem Dokument keine Veränderungen oder Kosten durch die Neufassung der Betriebssatzung zu verzeichnen. Die Vorlage wurde von der zuständigen Fachabteilung erstellt und dient als Grundlage für den Beschluss in der Verbandsversammlung.
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- 2.8.1Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün - Änderungen in der Neufassung der BetriebssatzungZur Vorlage · 13/1085 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/108stellung werden Änderungen in der Neufassung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün vorgeschlagen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Erweiterung des Gegenstands des Eigenbetriebes um die technische Betriebsleitung und Beförsterung für weitere Waldeigentümer, sofern entsprechende Verträge oder Kooperationen mit Mitgliedskommunen bestehen.
Die Neuregelungen betreffen zudem die interne Geschäftsverteilung sowie die Informationspflichten der Betriebsleitung gegenüber dem Betriebsausschuss. Grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung und die Geschäftspolitik sollen umfassend mit dem Ausschuss abgestimmt werden. Im Bereich der Grundstücksgeschäfte sieht der Antrag vor, dass Transaktionen unter einem Wert von 50.000 Euro als laufende Verwaltung durch die Regionaldirektion durchgeführt werden können, wobei die zuständigen Ausschüsse zu informieren sind. Verkäufe über dieser Grenze bedürfen der Entscheidung durch die Verbandsversammlung nach vorheriger Beteiligung der Ausschüsse.
Des Weiteren regelt der Antrag finanzielle Schwellenwerte für die Zustimmung des Betriebsausschusses. Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben, die den Ansatz im Vermögensplan um mehr als 100.000 Euro überschreiten, sowie Verträge außerhalb des Wirtschaftsplanes über 100.000 Euro bedürfen der Genehmigung durch den Ausschuss. Zudem werden Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Referat 7 des RVR sowie zur Bekanntmachung von Vertretungsbefugnissen in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgesehen.
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- –Fraktionsanträge
- 2.9Aufnahme des Baukunstarchivs NRW (ehem. Museum Am Ostwall) in die Route der IndustriekulturZur Vorlage · 13/1076 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1076 wird die Verbandsversammlung ersucht, die Aufnahme des Baukunstarchivs NRW – ehemals Museum Am Ostwall – in die Route der Industriekultur zu prüfen. Der Antrag wurde von den Fraktionen der CDU, der SPD sowie von Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebracht.
Der vorgesehene Beratungsverlauf sieht eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 12. März 2018 vor, bevor die Verbandsversammlung am 23. März 2018 über den Beschlussvorschlag entscheiden soll. In der Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Prüfung oder eine mögliche Aufnahme des Archivs ausgewiesen. Der Fokus des Antrags liegt auf der Untersuchung einer Erweiterung des kulturellen Netzwerks der Route der Industriekultur um das Baukunstarchiv NRW.
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- 2.10Anfragen und Mitteilungen
- 2.10.1Anfrage der Fraktion der Piratenpartei vom 20. Februar: Winterdienst auf dem RS1Zur Vorlage · 13/1071 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Piratenpartei hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 13/1071) Fragen zur Zuständigkeit für den Winterdienst auf dem Radschnellweg RS1 gestellt. Anlass der Anfrage ist die Situation im vergangenen Dezember, als ein Teilstück des RS1 nicht durch einen Winterdienst geräumt wurde und sich weder der Regionalverband Ruhr (RVR) noch Straßen.NRW für die Räumung verantwortlich fühlten.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Aufgabe des Winterdienstes für die Übergangszeit in Gesprächen zwischen dem RVR und Straßen.NRW bereits thematisiert wurde. Zudem wird nach der rechtlichen Grundlage gefragt, auf welcher Basis der RVR die Zuständigkeit für diese Aufgabe bei Straßen.NRW ansiedelt. Darüber hinaus möchte die Fraktion wissen, ob der RVR bereits Gespräche mit Straßen.NRW führt, um die offenen Zuständigkeiten für das Jahr 2018 zu klären. Abschließend wird nach dem Status der Klärung von Verantwortlichkeiten für weitere Standards wie Beleuchtung und Wegweisung auf dem betreffenden Teilstück während der Übergangszeit gefragt.
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