23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 21.05.2019
- 3Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH
- 3.1- Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1502 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2018 einen Fehlbetrag von rund 2,76 Millionen Euro aus, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von etwa 2,29 Millionen Euro bedeutet. Als Ursachen für diesen Anstieg werden gestiegene Materialaufwendungen sowie höhere Personalkosten angeführt. Der Fehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung des RVR-Zuschusses in Höhe von rund 2,65 Millionen Euro erhöht sich die Kapitalrücklage auf etwa 3,35 Millionen Euro.
Die Finanzierung der Gesellschaft basiert weiterhin auf der Grundfinanzierung durch den Regionalverband Ruhr, der Einwerbung von Projektmitteln sowie dem Verkauf von Dienstleistungen. Die Anzahl der Beschäftigten belief sich im Berichtsjahr im Durchschnitt auf 32 Personen. Laut der vorliegenden Vorlage sind keine zusätzlichen Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan erforderlich.
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- 3.2Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Erhöhung der Gesellschafterzuschüsse 2020 ffZur Vorlage · 13/1518 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung der Zuschussleistungen an die Business Metropole Ruhr GmbH für die Jahre 2020 und 2021 vor. Während die Zuschüsse im Jahr 2019 insgesamt 3.000.000 Euro betrugen, sind für das Jahr 2020 eine Summe von 3.201.000 Euro und für das Jahr 2021 ein Betrag von 3.216.000 Euro vorgesehen.
Der zusätzliche Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Bereitstellung von Eigenanteilen für weitere Förderprojekte sowie der fortlaufenden Finanzierung von Aufgaben im Bereich der Flächenentwicklung in Höhe von 150.000 Euro. Zudem wurde in einer Sitzung im Juli 2019 über die Notwendigkeit weiterer Stellen bei der Business Metropole Ruhr GmbH beraten. Eine daraus resultierende Erhöhung um 100.000 Euro ab dem Jahr 2020 soll gegebenenfalls in der Änderungsliste zum Haushalt berücksichtigt werden. Die Beschlüsse der Gesellschaftsgremien bleiben unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans des Regionalverbands Ruhr.
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- 3.3Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH ecce GmbH - Finanzierung 2020Zur Vorlage · 13/1497 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung beabsichtigt, die Zuschussleistungen an die ecce GmbH für das Jahr 2020 in Höhe von 500.000 Euro beizubehalten. Die Grundlage hierfür bildet die Zielvereinbarung zwischen dem Land, dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der ecce GmbH aus dem Zeitraum 2016 bis 20einander8. Die Finanzierung der Mittel durch den RVR erfolgt über eine Umwidmung von Nachhaltigkeitsmitteln auf Basis der Verwaltungsvereinbarung „Nachhaltigkeit Kulturhauptstadt 2010“.
Im Rahmen der vorangegangenen Anpassungen wurde der Betriebskostenzuschuss bereits von 300.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht, wobei die Finanzierung durch Landesmittel und RVR-Mittel erfolgte. Diese Umwidmung führte zu einer Kürzung der Budgets für die Kultur Ruhr GmbH sowie für den Bereich Kreativwirtschaft der Business Metropole Ruhr GmbH. Da die Evaluation der vereinbarten Ziele zwischen den Gesellschaftern Land und RVR zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig abgeschlossen ist, soll die bisherige Regelung zur Mittelbereitstellung für das Jahr 2020 fortgeführt werden. Eine zusätzliche Haushaltsbelastung für den Regionalverband Ruhr entsteht dabei im Jahr 2020 nicht.
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- 4Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH
- 4.1Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1505 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll ermächtigt werden, im Namen der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung für das Jahr 2018. Der Abschluss wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Unternehmen weist für das Jahr 2018 einen Jahresüberschuss von 17,4 T€ aus, nachdem im Vorjahr ein Bilanzverlust von 451 T€ vorlag. Im Jahresabschluss wurden Rückstellungen für potenzielle Umsatzsteuernachforderungen gebildet, um das finanzielle Risiko abzudecken. Bei den Verkaufszahlen der RTC-Cards ist ein Anstieg von rund 190.910 Stück im Vorjahr auf etwa 199.939 Stück im Berichtsjahr zu verzeichnen. Für das EFRE-Förderprogramm stehen Mittel in Höhe von 7,2 Mio. € für verschiedene Projekte zur Verfügung, unter anderem für den barrierefreien Radtourismus und die kulturtouristische Inwertsetzung.
Für das kommende Jahr ist ein Zuschuss des Regionalverbands Ruhr in Höhe von 2,93 Mio. € vorgesehen. Durch die vorhandenen Mittel und Zusagen soll das Leistungsniveau der Gesellschaft beibehalten werden können. Ergänzend wurden weitere Förderprojekte im Bereich der Digitalisierung sowie für den digitalen Fernradweg akquiriert. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass für das Jahr 2019 eine ausreichende Kapitalausstattung sowie Liquidität vorhanden sein wird.
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- 4.2Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Erhöhung der Gesellschafterzuschüsse 2020 ffZur Vorlage · 13/1517 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung beabsichtigt, die Zuschussleistungen an die Ruhr Tourismus GmbH für die Jahre 2020 und 2021 anzupassen. Im Vergleich zum Jahr 2019, in dem der Zuschuss 2.484.000 Euro betrug, sieht der Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 eine Summe von 3.229.000 Euro vor. Dieser Betrag umfasst unter anderem einen Zuschuss für die Ruhr Games in Höhe von 500.000 Euro. Für das Jahr 2021 ist ein Betrag von 2.479.000 Euro veranschlagt.
Die Anpassungen ergeben sich aus einem zusätzlich angemeldeten Mittelbedarf der Gesellschaft, der in die Haushaltsplanung aufgenommen wurde. Aufgrund eines verzögerten Umzuges der Gesellschaft nach Essen sind weitere Büroflächen in Oberhausen anzumieten, was ab dem Jahr 2020 zu jährlichen Mehrkosten von 45.000 Euro führt. Zusätzlich wird für das Jahr 2020 ein einmaliger Zuschuss im Zusammenhang mit dem Jubiläumsjahr des Regionalverbandes Ruhr bereitgestellt. Die veränderten Bedarfe sind bereits im Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt.
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- 5Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
- 5.1Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1486 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 12,8 Millionen Euro aus. Davon sollen rund 9,8 Millionen Euro den Gewinnrücklagen zugeführt werden. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von etwa 3,0 Millionen Euro soll an den Regionalverband Ruhr ausgeschüttet werden. Die Gesellschaft erhält keine Zuschüsse.
In der Geschäftsentwicklung liegen die Umsatzerlöse im Deponiemanagement der Zentraldeponie Emscherbruch sowie im Bereich der Thermik über den Planwerten, wodurch das Ergebnis (EBIT) über dem geplanten Niveau liegt. Zudem wurde die Fernwärmeauskopplung aus dem RZR Herten abgeschlossen. Zur Schaffung zusätzlicher Deponiekapazitäten arbeitet die Gesellschaft mit der RAG Montan Immobilien GmbH an einem Pilotprojekt auf einer Bergehalde zusammen, für welches die DAH1 GmbH gegründet wurde. Die finanzielle Lage der Gesellschaft wird als stabil eingestuft, wobei ein leichter Anstieg der Eigenkapitalquote erwartet wird.
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- 5.2Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Konzernabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1489 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wirtschaftsausschuss hat den Bericht über den Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2018 zur Kenntnis genommen. Die Prüfung durch die ELT AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ergab am 7. Juni 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernjahresüberschuss beläuft sich auf 10,0 Millionen Euro, wovon etwa 7,0 Millionen Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. Daraus ergibt sich ein Konzernbilanzgewinn von 3,0 Millionen Euro. Die Konzernmuttergesellschaft plant, für das Jahr 2019 eine Ausschüttung aus ihrem Bilanzgewinn an den Regionalverband Ruhr vorzunehmen, analog zum Vorjahr.
Für das Geschäftsjahr 2019 wird bei leicht sinkenden Umsatzerlösen und moderat höheren Anlieferungsmengen im Deponiebereich ein positives Ergebnis prognostiziert. Dies resultiert unter anderem aus dem Wegfall von Einmaleffekten und Zusatzergebnissen. Während die Eigenkapitalquote voraussichtlich weiter steigen wird, ist aufgrund von Auszahlungen für die Deponienachsorge sowie Investitionen im Bereich des RZR und der Erweiterung der Schlackenbehandlung ein planmäßiger Rückgang der liquiden Mittel zu erwarten. Die Finanzlage der AGR bleibt stabil. Für den Haushalt ergibt sich aus diesem Bericht keine Notwendigkeit für eine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung.
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- 5.3Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss der RZR II Herten GmbH zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1487 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der RZR II Herten GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Vor der Gewinnabführung an die AGR mbH weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 10,1 Millionen Euro aus. Die RZR II Herten GmbH erhält keine Zuschüsse. Im Bereich der Finanzierung wurden neben den planmäßigen Tilgungen zusätzliche Sondertilgungen in Höhe von 5,5 Millionen Euro für Kredite bei der Landesbank Baden-Württemberg und einer weiteren Konsortialbank geleistet.
Die wirtschaftliche Lage ist durch eine breite Kundenbasis im Bereich kleiner und mittelständischer Containerdienste sowie durch mittelfristige Anlieferverträge geprägt. Das Umsatzvolumen lag im Geschäftsjahr 2018 leicht unter der Planung, jedoch über dem Vorjahresniveau. Ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung ist die abgeschlossene Fernwärmeauskopplung aus dem RZR Herten, deren Lieferung zum Jahreswechsel 2018/2019 aufgenommen wurde. Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 6Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr
- 6.1Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr - Interregionale Kooperation der Górnoslasko-Zaglebiowska Metropolia (kurz: Metropolis GZM) in Polen mit dem Regionalverband RuhrZur Vorlage · 13/1508 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1508 behandelt die interregionale Kooperation zwischen dem Regionalverband Ruhr und der Górnośląsko-Zagłębiowska Metropolia (Metropolis GZM) in Polen. Am 9. August 2019 wurde eine Partnerschaftsvereinbarung unterzeichnet, um die Zusammenarbeit beider Metropolregionen zu verstetigen. Ziel ist der Austausch von Erfahrungen sowie die Vorbereitung gemeinsamer Projekte zur Gestaltung des Strukturwandels und einer nachhaltigen Entwicklung. Die Schwerpunkte liegen auf der Steigerung der Lebensqualität, der Förderung von Forschung und Wissen, der städtischen Mobilität sowie dem Ausbau grüner Infrastrukturen.
Im Rahmen der Kooperation fanden im Sommer 2019 fachliche Studienbesuche statt. Eine Delegation aus der Metropolis GZM besichtigte Projekte zum Grünflächenmanagement in der Metropolregion Ruhr. Im Gegenzug fand ein Arbeitstreffen in Katowice statt, bei dem Vertreter des Regionalverbandes Ruhr die industriellen und kulturellen Parallelen zwischen den Regionen sowie Initiativen zur Klimaanpassung erörterten.
Zukünftig sollen konkrete Projekte entwickelt werden, wobei auch Städte, Kreise und Tochtergesellschaften wie die BMR einbezogen werden sollen. Der Verbandsausschuss wird den Sachstand am 30. September 2019 zur Kenntnis nehmen. Die finanziellen Auswirkungen der Zusammenarbeit sind im Rahmen des Haushalts neutral zu bewerten.
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- 6.2Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr - Ausgestaltung und Vorbereitung der operationellen Programme der EU-Förderperiode 2021-2027Zur Vorlage · 13/1509 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wirtschaftsausschuss hat einen Sachstandsbericht zur Ausgestaltung und Vorbereitung der EU-Förderprogramme für die Periode 2021–2027 erhalten. Die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen in Brüssel dauern an, wobei eine politische Einigung bis Herbst 2019 angestrebt wird. Während in grundlegenden Punkten wie Transparenz und Programmreduzierung Konsens besteht, sind Detailabstimmungen zu einzelnen Programmen noch ausstehend. Das Europäische Parlament unterstützt dabei Positionen der Metropole Ruhr, etwa hinsichtlich einer höheren Mittelausstattung für die Kohäsionspolitik sowie eines höheren Kofinanzierungssatzes.
Die Ausgestaltung des regionalen Operationellen Programms EFRE NRW 2021–2027 ist maßgeblich von den Ergebnissen der EU-Verhandlungen abhängig. Die Verwaltungsbehörde EFRE.NRW plant für den 28. August 2019 eine Strategiekonferenz in Düsseldorf, um den inhaltlichen Planungsprozess einzuleiten und die Vorstellungen verschiedener Akteure zusammenzuführen. Ziel ist die Fertigstellung eines Entwurfs bis Ende 2019 sowie die formale Bestätigung des Programms bis Juni 2020.
Für die Metropole Ruhr sind insbesondere Forderungen nach einem Kofinanzierungssatz von 50 %, die Förderung integrierter territorialer Entwicklung sowie die Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit relevant. An der Strategiekonferenz werden neben der Verwaltungsbehörde auch Vertreter des Regionalverbands Ruhr sowie verschiedener Kommunen teilnehmen, um regionale Förderbedarfe und Themenschwerpunkte in den Planungsprozess einzubringen.
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- 7Angelegenheiten des Bereiches Planung
- 7.1Inkrafttreten der Änderung des LEP NRWZur Vorlage · 13/1496 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde darüber informiert, dass die Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in Kraft getreten ist. Die entsprechende Änderungsverordnung vom 12. Juli 2019 trat am 6. August 2019 rechtswirksam in Kraft. Die Bekanntmachung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, wobei eine Berichtigung zum 5. August 2019 erfolgte.
Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes wurden die Planunterlagen, die Planbegründung, die Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine zusammenfassende Erklärung seit dem 12. August 2019 in den Diensträumen der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr zur Einsichtnahme ausgelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist, sodass die Änderung haushaltsneutral bleibt. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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- 7.2Auf dem Weg zu einem 'Freizeit- und Tourismuskonzept Metropole Ruhr' Hier: Besetzung FachbeiratZur Vorlage · 13/1484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1484 regelt die Besetzung eines Fachbeirates für das „Freizeit- und Tourismuskonzept Metropole Ruhr“. Die Verbandsversammlung soll die Verwaltung beauftragen, in Kooperation mit der Regionalen Tourismusagentur (RTG), den Beirat mit Experten aus verschiedenen Fachbereichen zu besetzen.
Die vorgeschlagene Zusammensetzung umfasst Vertreter des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen, der Geschäftsführung von Tourismus NRW e.V. sowie des Beirats der RTG. Zudem sollen Mitglieder des Landesbüros der Naturschutzverbände, der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes, der Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH, der Kulturexperten Dr. Scheytt GmbH, des ADFC, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund als Vertreter der Ruhr-IHK sowie der UNIQ GmbH in den Beirat berufen werden.
Der Fachbeirat hat die Aufgabe, den weiteren Erarbeitungsprozess des Konzepts zu begleiten, diesen kritisch zu reflektieren und Empfehlungen auszusprechen. Die Besetzung soll sowohl die Angebotsseite der Planung als auch die Nachfrageseite des Marketings berücksichtigen. Geplant ist ein Sitzungsturnus von zwei Sitzungen pro Jahr. Für den Fachbeirat entstehende Kosten sind im Rahmen der bestehenden Netzwerkarbeit im Haushalt abgedeckt, sodass keine zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist.
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- 8Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 8.1Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
- 8.1.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) - Darlegung der anstehenden Veränderungen in der regionalen Bäderlandschaft mit Auswirkungen auf die FMRZur Vorlage · 13/1531 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Geschäftsführung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) hat dem Wirtschaftsausschuss Veränderungen in der regionalen Bäderlandschaft und deren Auswirkungen auf die FMR dargelegt. Die aktuelle Situation ist durch eine hohe Bäderdichte und einen fragmentierten Markt mit über 90 Trägern geprägt, was Skaleneffekte erschwert und zu Wettbewerb sowie Defiziten führt. Zudem beeinflusst der demografische Wandel den Bedarf an Wasserflächen in der Metropolregion.
Der Bericht thematisiert verschiedene Bauvorhaben in der Region. In Gelsenkirchen ist ein neues Freizeitbad mit Saunaanlage geplant, das die wirtschaftliche Lage des Badstandortes Revierpark Nienhausen beeinflussen könnte. Ebenfalls in Gelsenkirchen wird ein Schul- und Sportbad als Ersatz für das Zentralbad diskutiert. In Bochum werden Planungen für ein neues Freizeitbad erörtert, die Auswirkungen auf bestehende Anlagen wie das Heveney haben könnten. In Duisburg ist der Bau eines Großbades bis 2023 vorgesehen, was die Niederrhein-Therme betreffen könnte. Weitere Projekte umfassen einen Ersatzneubau in Wischlingen sowie Diskussionen über ein neues Freibad in Oberhausen.
Als Strategie empfiehlt die Geschäftsführung die Durchführung von Standort- und Wettbewerbsanalysen bei Neubauvorhaben, wobei auch Sanierungen geprüft werden sollten. Neue Anlagen könnten als multifunktionale Projekte in Randlagen oder integrierte Stadtentwicklungsprojekte realisiert werden. Zudem wird vorgeschlagen, dass der RVR und die Kommunen gemeinsame Leuchtturmprojekte für größere Bevölkerungsgruppen entwickeln könnten, um bestehende Angebote zu ergänzen.
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- 8.1.2Anfrage der Fraktion Die Linke Möglichkeit der Durchführung des Schwimmunterrichts in den Freizeitgesellschaften hier: Antwort der VerwaltungZur Vorlage · 13/1448-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Durchführung von Schulschwimmunterricht in Freizeitgesellschaften geantwortet. Laut dem Team für regionale Statistik und Umfragen sind für den Schulschwimmunterricht geeignete Bewegungsbecken und Schwimmbahnen erforderlich. Bisher wurde von den Kommunen, mit Ausnahme von Dortmund, kein Bedarf an entsprechenden Kapazitäten in Bädern mit RVR-Beteiligung angemeldet. Zukünftige Anforderungen umfassen die Bewältigung heterogener Schülerfähigkeiten sowie die Bereitstellung moderner Infrastruktur für Integration und Inklusion.
Die Geschäftsführung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH führt aus, dass klassischer Schulschwimmunterricht aufgrund baulicher Gegebenheiten derzeit nicht möglich ist. Es fehlen in den vorhandenen Anlagen teilweise die notwendige Wassertiefe sowie Sprunganlagen. Zudem erschweren die saisonale Nutzung von Freibädern und das Fehlen von Wärmehallen die Durchführung regelmäßiger Schulprogramme. Das Angebot der Freizeitgesellschaft konzentriert sich stattdessen auf Schwimmkurse für verschiedene Altersgruppen, wie etwa im Freizeitbad Heveney oder in der Lago-Therme, sowie auf die Erweiterung von Kursen wie dem Babyschwimmen.
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- 8.1.3Kosten für das Parkpflegemanagement in den FreizeitgesellschaftenZur Vorlage · 13/1463 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Drucksache 13/1463 eine Anfrage zu den Kosten des Parkpflegemanagements in den Freizeitgesellschaften gestellt. Grundlage der Anfrage sind die im Jahr 2015 und 2016 durchgeführten Untersuchungen zur wirtschaftlichen Effizienz der Parkpflege, welche unter Beteiligung der Unternehmensberatung Altenburg und der Verwaltung im Rahmen der Gründung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH erstellt wurden.
Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zum aktuellen Personalstand sowie zur personellen Durchführung der Parkpflege in den einzelnen Revierparks. Des Weiteren werden die Kosten für das Jahr 2018 angefordert, wobei die Aufstellung Bereiche wie Personal, Technik, Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie Ersatzbeschaffungen von Pflanzen und Spielgeräten umfassen soll. Zudem wird nach einer Bewertung der Synergieeffekte gefragt, die seit der Tätigkeit der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH in diesem Bereich erreicht wurden.
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- 8.1.3.1Anfrage der Fraktion Die Linke Kosten für das Parkpflegemanagement in den Freizeitgesellschaften hier: Antwort der VerwaltungZur Vorlage · 13/1463-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Antwort der Geschäftsführung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH auf die Anfrage der Fraktion Die Linke erläutert den aktuellen Zustand sowie die Kosten des Parkpflegemanagements in den Revierparks. Aufgrund langjähriger Einsparungen besteht in den Anlagen ein Erneuerungsbedarf. Die Pflege konzentriert sich derzeit auf wesentliche Arbeiten wie Mäharbeiten, Müllbeseitigung und Winterdienst, da Ressourcen bei Maschinen, Werkzeugen und qualifiziertem Personal fehlen. Das Personal umfasst festangestellte Kräfte sowie Arbeitskräfte aus verschiedenen Förderprogrammen.
Die Parkpflegekosten beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 1.322.670,36 Euro. Die Kosten pro Quadratmeter variierten je nach Standort zwischen 0,32 Euro und 0,74 Euro. Im Vergleich zu einer Untersuchung von 50 Kommunen, die einen Mittelwert von etwa 2,20 Euro pro Quadratmeter ausweist, liegen die aktuellen Werte unter diesem Referenzwert. Eine genauere Bestimmung der künftigen Bedarfe wird nach Abschluss eines Gutachtens im Herbst erwartet.
Hinsichtlich Synergien führt die Geschäftsführung Maßnahmen zur Attraktivierung der Grünflächen an. So konnte für das Projekt „Bewegungshügel“ im Revierpark Vonderort eine Förderung in Höhe von 1,2 Millionen Euro aus Bundesmitteln akquiriert werden. Andere geplante Vorhaben, wie etwa die Entwicklung von Kita- oder Hotelstrukturen, sind derzeit durch Bebauungspläne und Genehmigungsverfahren begrenzt.
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- 8.1.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH (FMR) - Jahresabschluss zum 31.12.2018 der FMR und ihrer BetriebsstättenZur Vorlage · 13/1507 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll befugt werden, den Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH (FMR) zum 31. Dezember 2018 festzustellen. Der Beschluss umfasst zudem die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2018.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG bestätigt den Jahresabschluss uneingeschränkt. In der Prüfung wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter oder von Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen bzw. Senkung der Ausgaben abhängt. Das Geschäftsjahr 2018 war durch die Umstrukturierung der Gesellschaften Revierpark Mattlerbusch GmbH, Revierpark Nienhausen GmbH und Revierpark Vonderort GmbH auf die FMR geprägt. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl lag bei 287 Personen.
Durch die erstmalige Abwicklung der Gesellschafterzuschüsse über die Kapitalrücklage ergab sich eine Differenz beim Ausweis des Jahresfehlbetrages. Als Risiken für die Gesellschaft werden veraltete Technik in den Bädern sowie der Wettbewerb durch private Spas angeführt. Zukünftige Schwerpunkte sollen der Abbau des Instandhaltungsstaus, die energetische Optimierung und die Attraktivierung der Anlagen sein, wofür eine Unterstützung durch die Gesellschafter notwendig ist. Eine zusätzliche Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist nicht erforderlich.
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- 8.1.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der Freizeitgesellschaften zum 30.06.2019 und Prognose zum 31.12.2019Zur Vorlage · 13/1519 · Berichtsvorlage
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Der Wirtschaftsausschuss hat einen Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der Freizeitgesellschaften zum 30. Juni 2019 sowie eine Prognose für das Jahresende erhalten. Die Berichterstattung umfasst die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH mit den Betriebsstätten Kemnade, Mattlerbusch, Nienhausen und Vonderort, die Revierpark Gysenberg Herne GmbH, die Revierpark Wischlingen GmbH, die Freizeitzentrum Xanten GmbH sowie die Maximilianpark Hamm GmbH.
Zum 30. Juni 2019 wurde ein Fehlbetrag vor Gesellschafterzuschüssen in Höhe von -4.455 T€ ausgewiesen. Im Vergleich zum geplanten Fehlbetrag von -5.618 T€ entspricht dies einer Veränderung um +1.163 T€. Diese Abweichung beinhaltet einen nicht-operativ bedingten Effekt, da für die Grunderwerbsteuer noch keine Aufwendungen angefallen sind. Für das Jahresende 2019 wird ein Gesamtfehlbetrag von -11.134 T€ prognostiziert, was einer Abweichung von -407 T€ gegenüber der ursprünglichen Planung entspricht. Als Gründe für die Prognose werden ein Rückgang der Umsatzerlöse sowie nachholende Aufwendungen angeführt.
Die realisierten Umsätze im ersten Halbjahr beliefen sich auf 12.781 T€ und lagen damit unter dem geplanten Wert von 12.885 T€. Während die Revierparks Gysenberg und Wischlingen sowie das Freizeitzentrum Xanten über den Planwerten lagen, verzeichnete die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH einen Rückgang der Umsatzerlöse.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH, der Revierpark Wischlingen GmbH und der Freizeitzentrum Xanten GmbH ermächtigen, die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2018 festzustellen. Zudem wird die Entscheidung über die Verwendung der Jahresergebnisse sowie die Entlastung der Geschäftsführungen und der Verwaltungs- bzw. Aufsichtsräte beantragt.
Die vorliegenden Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schließen mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken ab, wobei für die Gesellschaften in Herne und Wischlingen Zusätze enthalten sind. Bei der Revierpark Gysenberg Herne GmbH lag die Umsatzentwicklung unter den Planvorgaben, was zu einem Jahresfehlbetrag von 1.558,4 T€ führte; der Ausgleich erfolgt über eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Revierpark Wischlingen GmbH verzeichnete eine Verbesserung der Liquidität und eine Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Lieferanten, wobei die Wirtschaftsprüfer auf die Herausforderungen durch eine angespannte Liquiditätslage hinwiesen.
Das Freizeitzentrum Xanten GmbH meldete ein positives Geschäftsjahr mit über den Plan hinausgegangenen Besucherzahlen. Dies ermöglichte die Umwidmung von Betriebskostenzuschüssen für Investitionen und die Stärkung der Kapitalrücklage. Im Rahmen des Projekts „Gesundheitstourismus“ entstanden Mehraufwendungen, die die Gesellschaft aufgrund eines abgelehnten Zuschussantrags selbst tragen muss.
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Hauptdokument|20190822080242|20190822080248|20190822080254|20190822080305
- 8.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1490 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über den Jahresabschluss der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 2018. Die Beschlussvorlage sieht die Feststellung des Abschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats vor.
Der Jahresabschluss wurde durch die KOMTAX Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er weist einen Jahresfehlbetrag von 1.636,2 T€ aus, der sich aus einem Überschuss im Bereich Eis von 1,7 T€ und einem Fehlbetrag im Parkbereich von 1.637,9 T€ zusammensetzt. Zur Deckung des Defizits erfolgt eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 1.542,1 T€. Der resultierende Bilanzverlust beläuft sich nach Verrechnung mit dem Gewinn des Bereichs Eis auf 94,1 T€.
An Zuschüssen für den Parkbereich sind von der Stadt Hamm 813,5 T€ und vom Regionalverband Ruhr 581,2 T€ vorgesehen. Die Eintrittserlöse im Park stiegen um 203 T€ auf insgesamt 1.917 T€, was primär auf Sonderveranstaltungen und erhöhte Parkeintritte zurückzuführen ist. Trotz gestiegener Kosten für Personal, Energie und Wasser verbesserte sich das Ergebnis gegenüber der Planung um 49 T€. Eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt ist nicht erforderlich.
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- 8.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Evaluierungsergebnisse für die Gesellschafterzuschüsse 2020 ffZur Vorlage · 13/1534 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Gesellschausterzuschüsse für die im Freizeitbereich beteiligten Gesellschaften ab dem Jahr 2020. Der Vorschlag sieht vor, die Zuschussleistungen in der Haushaltsplanung 2020/2021 neu zu berücksichtigen und dabei zwischen Verwaltungs- und Investitionshaushalt zu unterscheiden. Die Neuregelung betrifft Beteiligungen wie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH, die Revierpark Gysenberg Herne GmbH, die Revierpark Wischlingen GmbH sowie den Maximilianpark Hamm GmbH.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet eine Evaluierung der bisherigen Zuschusshöhen. Diese wurde aufgrund von Finanzierungsbedarfen im laufenden Betrieb sowie notwendiger Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen durchgeführt. Ziel ist es, eine nachhaltige finanzielle Ausstattung der Gesellschaften zu gewährleisten, da die bisherige Politik zu strukturellen Defiziten geführt hat. Dabei sollen steigende Kosten für Personal, Energie und Steuern sowie der Bedarf an technischen Erneuerungen berücksichtigt werden.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Anteil des RVR an den konsumtiven Zuschüssen von rund 4,05 Millionen Euro im Jahr 2019 auf etwa 4,48 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 zu erhöhen. Die Gewährung dieser Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die Mitgesellschafter ihre Anteile gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ebenfalls leisten.
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- 8.4Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH
- 8.4.1Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Information über das Bauleitverfahren
- 8.4.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1527 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, über den Jahresabschluss der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zum 31. Dezember 2018 zu entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Vertreter in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt, die Verwendung des Jahresergebnisses beschließt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt.
Ein Bericht der Wirtschaftsprüferin bestätigt für das Geschäftsjahr 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Besonderheiten. Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung wird auf den bestehenden Vertrag mit dem Generalpächter verwiesen, der die Bewirtschaftung sowie die Entsorgungskosten übernimmt und im Gegenzug einen Teil der Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung erhält. Dieser Vertrag ist bis zum Ende des Jahres 2025 befristet. Durch die Umsetzung einer neuen Gebührenordnung im Jahr 2018 wurde eine Stabilisierung der Gesellschaft erreicht. Die vertraglich vereinbarte Pacht für die Strandgastronomie wurde vollständig gezahlt.
Die Liquidität der Gesellschaft ist gestiegen, und trotz nicht abgerufener Gesellschafterzuschüsse konnte ein Jahresüberschuss erzielt werden. Aus finanzieller Sicht ergeben sich aus dem vorliegenden Abschluss keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, sodass keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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- 8.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1513 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Seegesellschaft Haltern mbH für das Geschäftsjahr 2018. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2018 zu erteilen.
Der Bericht der KPRE Treuhand Vest GmbH bestätigt den Jahresabschluss ohne Einschränkungen, wobei die Prüfung nach den Haushaltsgrundsätzen keine Besonderheiten ergab. Im betrachteten Zeitraum konnte die Gesellschaft ein Jahresüberschuss von 31,9 T€ erwirtschaften, nachdem im Vorjahr ein Verlust von 87,8 T€ ausgewiesen worden war. Die Besucherzahlen im Seebad lagen mit rund 56.000 Personen über der für ein ausgeglichenes Ergebnis erforderlichen Zahl von etwa 43.000 Besuchern.
Die Betriebsführung wird durch die Stadtwerke Haltern erbracht, wobei der zugrunde liegende Vertrag bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde. Die Liquiditätssituation der Gesellschaft wird als stabil beschrieben; aufgrund fehlender nennenswerter Investitionen erhöhten sich die liquiden Mittel auf 265 T€. Die Kapitalrücklage beläuft sich zum Stichtag auf 333 T€. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder Nachveranschlagungen für den Haushalt.
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- 8.6Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH
- 8.6.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1512 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll im Rahmen der Beschlussvorlage 13/1512 die Feststellung des Jahresabschlusses der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2018 beschließen. Damit verbunden ist die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden und die Geschäftsführung für das Jahr 2018 zu entlasten. Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Für das Geschäftsjahr 2018 weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 93,1 Tausend Euro aus. Durch Entnahmen aus der Staumauerrücklage in Höhe von 232,4 Tausend Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von insgesamt 325,5 Tausend Euro, der für Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen sowie das Projekt „Glör 365“ vorgesehen ist. Die Umsatzerlöse sanken auf 47,8 Tausend Euro, was auf niedrige Wasserstände zurückzuführen ist, welche die Parkplatzgebühren und Einspeisevergütungen verringerten. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen für die Staumauerrsanierung an.
Trotz eines Kassenbestandes von 984,2 Tausend Euro werden die Mittel sukzessive verbraucht. Eine Anpassung der maximalen Zuschusshöhe auf 225,0 Tausend Euro wird geprüft, um den Kosten für die Staumauerrücklage und das Projekt „Glör 365“ gerecht zu werden; entsprechende Mittel sind in der Haushaltsplanung des Regionalverbandes Ruhr vorgesehen. Die Geschäftsführung konzentriert sich künftig auf die Finanzierung der Staumauerüberprüfung, die Bildung von Rücklagen sowie die Umsetzung des Projekts „Glör 365“.
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- 8.6.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Übernahme der Anteile der Stadt Hagen (Stammkapitalerhöhung) / Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 13/1485 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) plant die Anpassung der Gesellschafterstruktur der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH. Im Zuge der Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch die Stadt Hagen soll der RVR zum 31. Dezember 2019 einen Anteil von 2 % übernehmen. Damit reduziert sich die Beteiligung der Stadt Hagen von 8 % auf 0 %, während der Anteil des RVR von 51 % auf 53 % steigt. Auch die Anteile der weiteren Mitgesellschafter, darunter der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis sowie die Städte Breckerfeld und die Gemeinden Schalkmühle und Halver, werden entsprechend angepasst.
Mit dieser Veränderung der Beteiligungsverhältnisse erhöht sich das Stammkapital der Gesellschaft von 12.750 Euro auf 13.250 Euro. Zudem ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages vorgesehen, um den maximal möglichen jährlichen Zuschuss von bisher 125.000 Euro auf 400.000 Euro anzuheben. Laut Vorlage dient diese Erhöhung der Vermeidung künftiger Anzeigeverfahren bei steigendem Finanzbedarf; die tatsächliche haushalterische Veranschlagung bleibt bei maximal 119.000 Euro pro Jahr bestehen. Die Umsetzung des Beschlussvorschlags steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien sowie der Aufsichtsbehörde.
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- 9Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1491 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH zum 3<0xC2>1. Dezember 2018 festzustellen. Damit verbunden ist die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Märkische Revision GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Gesellschaft weist für das Berichtsjahr einen Jahresüberschuss von rund 1,45 Millionen Euro aus, verglichen mit etwa 969.900 Euro im Vorjahr. Das Eigenkapital stieg von 1,62 Millionen Euro auf rund 3,07 Millionen Euro an. Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
An Zuschüssen erhielt die Gesellschaft im Berichtsjahr etwa 18,5 Millionen Euro, gegenüber rund 16,96 Millionen Euro im Vorjahr. Zu den wesentlichen Zuwendungsgebern gehören das Land Nordrhein-Westfalen und der Regionalverband Ruhr. Die Finanzlage wird als geordnet beschrieben, wobei die flüssigen Mittel rund 3,4 Millionen Euro betragen. Die jährlichen Aufwendungen werden durch Zuschüsse sowie Einnahmen aus Eintrittsentgelten in Höhe von etwa 1 Million Euro finanziert. Im Berichtsjahr wurden zudem Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von circa 243.000 Euro getätigt.
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- 10Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1492 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Umweltzentrum Westfalen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Der Abschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüferin geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 2,2 T€ aus, während der Verlustvortrag aus Vorjahren 30,7 T€ beträgt. Die jährlichen Zuschüsse der Gesellschafter RVR und Kreis Unna belaufen sich derzeit auf insgesamt 350 T€. Für die Jahre 2019 bis 2023 ist eine schrittweise Erhöhung des Gesamtzuschusses vorgesehen, der im Jahr 2019 auf 400 T€ ansteigt und bis 2023 auf 440 T€ anwachsen soll.
Die Einnahmen der Gesellschaft belaufen sich auf rund 700 T€, wobei neben den Zuschüssen auch Erträge aus Vermietung und Klassenfahrten einfließen. Die Personalkosten für sieben Beschäftigte werden mit etwa 331 T€ angegeben. Nach dem Ausscheiden zweier nebenamtlicher Geschäftsführer zum Ende des Jahres 2017 wird die Gesellschaft nun von einer hauptamtlichen Geschäftsführung geleitet. Im Berichtsjahr 2018 wurden ein Diebstahl der Barkasse sowie vier Fälle von Brandstiftung verzeichnet; der Fehlbestand wurde abgeschrieben, während die Kosten für die Schadensbeseitigung erstattet wurden. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist nicht erforderlich.
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- 11Angelegenheiten der TouristikEisenbahn Ruhrgebiet GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1516 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung berät über die Feststellung des Jahresabschlusses der TouristikEisenbahn Ruhrgebiet GmbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch die WPR Rhein-Ruhr GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Das Unternehmen weist einen Jahresüberschuss von 10.200 Euro aus. Gemäß dem Vorschlag zur Gewinnverwendung soll dieser Betrag zusammen mit einem Verlustvortrag von 13.400 Euro auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen werden.
Die Haupteinnahmequelle der Gesellschaft bildet ein Betriebskostenzuschuss. Ergänzende Einnahmen resultieren aus der Vermietung von Gleisen an Eisenbahnverkehrsunternehmen, was unter anderem den Güterverkehr sowie den Betrieb von Museumszügen umfasst. Für die Durchführung des Vorhabens ist keine zusätzliche oder außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich. Der Gesellschaftervertreter erhält für die Sitzungen kein Sitzungsgeld.
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- 12Anträge
- 13Anfragen und Mitteilungen
- 13.1Arbeitskreis Bäder der Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1528 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wirtschaftsausschuss wurde über die Fortschritte des Arbeitskreises Bäder der Metropole Ruhr informiert. Im Nachgang zur zweiten Sitzung des Arbeitskreises wurden verschiedene Themenbereiche in spezialisierten Arbeitsgruppen bearbeitet, um die Entwicklung und Finanzierung regionaler Badeeinrichtungen zu unterstützen.
Die Gruppe für Preisgestaltung konzentriert sich auf den Aufbau einer Datenbank für ein Preisportal, die Erstellung eines jährlichen Berichts zur Markt- und Kostenentwicklung sowie die Gestaltung sozialverträglicher Preise für Kinder. Im Bereich Marketing werden die Entwicklung eines regionalen Portals, die Planung gemeinsamer Aktionstage und die Stärkung der Lobbyarbeit verfolgt. Die Arbeitsgruppe zu Fördermitteln befasst sich mit der Information über Förderprogramme für Sanierungs- und Investitionsprojekte durch einen Newsletter sowie die Durchführung von Workshops unter Einbeziehung externer Experten.
Nach der Ausarbeitung der Konzepte im Frühjahr und Sommer 2019 wurde ein Rahmenvertrag mit der Firma PROVA aus Hamm geschlossen, um die Dokumentation und Vorbereitung der Sitzungen zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden in der nächsten Sitzung am 18. September 2019 vorgestellt, um eine gemeinsame weitere Vorgehensweise abzustimmen. Für diese Maßnahmen sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 1Genehmigung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teilsnicht öffentlich
- 2Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 21.05.2019nicht öffentlich
- 3Standortmarketing-Kampagnenicht öffentlich
- 4Anträgenicht öffentlich
- 5Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich