1. Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Bestellung des Schriftführers und des stellvertretenden Schriftführers für den Ausschuss für Klima, Umwelt und RessourceneffizienzZur Vorlage · 14/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 14/0043 regelt die Bestellung des Schriftführers sowie des stellvertretenden Schriftführers für den Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz. Der vorliegende Entwurf sieht vor, Herrn Michael Kleine-Bußmann zum Schriftführer und Herrn Tobias Brill zum stellvertretenden Schriftführer dieses Ausschusses zu ernennen.
In Bezug auf die finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass durch diese Entscheidung keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Maßnahme wird als haushaltsneutral eingestuft, da keine zusätzlichen Kosten für den Haushalt entstehen. Die Unterlagen wurden im Rahmen der Vorbereitung auf die Ausschusssitzung vom 5. März 2021 erstellt. Die zuständige Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel ist in dem Dokument als verantwortliche Amtsträgerin aufgeführt.
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- 3Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger
- 4Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 4.1Jahresbericht 2020 zur Förderung auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege BerichterstattungZur Vorlage · 14/0074 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage mit der Drucksache 14/0074 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresbericht 2020 zur Förderung auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Der Bericht wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz des Regionalverbands Ruhr (RVR) zur Vorlage gebracht. Der damit verbundene Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Jahresbericht über die Fördermaßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege für das Jahr 2020 zur Kenntnis nimmt.
Die Einreichung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen der Regierungsbezirke Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Arnsberg. Die Vorlage dient der Information über die staatliche Förderung in den genannten ökologischen Fachbereichen innerhalb der drei zuständigen Regierungsbezirke.
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- 4.2Jahresbericht 2020 zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Maßnahmen des Bodenschutzes BerichterstattungZur Vorlage · 14/0075 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Münster, Arnsberg und Düsseldorf haben die Drucksache 14/0075 vorgelegt, die den Jahresbericht 2020 zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie zu Maßnahmen des Bodenschutzes umfasst. Der Bericht ist als Berichtsvorlage für den Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz des Regionalverbands Ruhr (RVR) konzipiert und dient der förmlichen Kenntnisnahme durch das Gremium.
Inhaltlich werden die im Verbandsgebiet durchgeführten geförderten Altlastenmaßnahmen sowie die geförderten Bodenschutzmaßnahmen, Erfassungen und kommunalen Planungen für das Jahr 2020 dokumentiert. Die Vorlage umfasst verschiedene Anlagen, darunter eine Sachverhaltsdarstellung sowie detaillierte Listen zu den finanziell unterstützten Projekten. Dies beinhaltet unter anderem eine Dringlichkeitsliste zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie eine Förderliste für Maßnahmen des Bodenschutzes aus dem Jahr 2020. Die gemeinsame Einreichung der Vorlage erfolgt im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
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Hauptdokument|20210126165646-4|20210126165646-0|20210126165646-1|20210126165646-3|20210126165646-2
- 4.3Anträge
- 4.4Anfragen und Mitteilungen
- 5Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 5.1Vorstellung des Bereiches Umwelt und Grüne Infrastruktur und seiner Aufgaben
- 5.2Integriertes Handlungskonzept 'Zukunft und Heimat Revierparks 2020'; hier: Wasserspielplatz Revierpark VonderortZur Vorlage · 14/0064 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat der Übernahme der Maßnahme „Wasserspielplatz Oberhausen-Osterfeld“ im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts „Zukunft und Heimat Revierparks 2020“ zugestimmt. Damit wird auch die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von rund 182.300 Euro beschlossen. Die Finanzierung erfolgt über den Investitionstitel zur Attraktivierung des Wasserspielplatzes im Revierpark Vonderort, wobei die Deckungsmittel aus dem Budget der Pflegestation Emscher Bruch stammen.
Die Sanierung des als Baudenkmal eingestuften Wasserspielplatzes ist notwendig, da die 50 Jahre alte Anlage den aktuellen Anforderungen an Hygiene und Sicherheit nicht mehr entspricht. Aufgrund von Kapazitätsengpässen in der Stadt Oberhausen übernimmt nun der Regionalverband Ruhr die Durchführung der Revitalisierung. Ziel des Projekts ist es, die Nutzungsdauer der Anlage von bisher vier auf sieben Monate zu erweitern. Dies soll durch die Einführung zweier unterschiedlicher Betriebssysteme – eines Kreislaufsystems und eines Sprinklersystems – sowie durch neue Spielangebote wie einen Kletterparkour und einen Kugelwald erreicht werden.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf etwa 1,2 Millionen Euro. Während 70 Prozent der Kosten über das Städtebauförderprogramm gedeckt werden, teilen sich der Regionalverband Ruhr und die Stadt Oberhausen den verbleibenden Eigenanteil zu gleichen Teilen. Die künftigen Betriebs- und Pflegekosten werden von der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr getragen.
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- 5.3Übernahme von Halden der RAG in der Metropole Ruhr; SachstandsberichtZur Vorlage · 14/0080 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Drucksache 14/0080 informiert über den aktuellen Stand der Übernahme von 20 Halden der RAG durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Nach dem Beschluss der Verbandsversammlung im Juni 2020 wurde im Dezember 2020 eine Rahmenvereinbarung notariell beurkundet. Zum 1. Januar 2021 sind bereits acht Halden in den Besitz des RVR übergegangen, darunter die Standorte Rungenberg, Lohberg Nord, Mottbruch, Humbert, Graf Moltke 2, Elsa-Brandström-Straße, Groppenbruch und Scholver Feld.
Die Übernahme der Halde Blumenthal 8 in Oer-Erkenschwick wurde zurückgestellt, da die Grundstücksverfügbarkeit durch die RAG noch nicht vollständig nachgewiesen ist. Für die verbleibenden elf Halden sollen Einzelverträge nach Möglichkeit im Jahr 2021 geschlossen werden. Der Besitzübergang für Standorte, die noch unter Bergaufsicht stehen, erfolgt sukzessive zum jeweils ersten Januar des Folgejahres nach Ende der Aufsicht.
Mit dem Übergang übernimmt der RVR die Verkehrssicherungs- und Ordnungspflichten, welche durch RVR Ruhr Grün wahrgenommen werden. Die konzeptionelle Weiterentwicklung der bereits abgeschlossenen Haldenstandorte erfolgt auf Basis des Rahmen-Nutzungskonzeptes von 2019 unter Berücksichtigung politischer Vorgaben. Die Ergebnisse sollen im Sommer 2021 vorgelegt werden. Parallel dazu wurde eine Untersuchung aller Bestandshalden des RVR eingeleitet, um eine homogene Betrachtung der Haldenlandschaft zu ermöglichen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt sind nicht zu erwarten.
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- 5.4Treibhausgas-Bilanz Metropole Ruhr; SachstandsberichtZur Vorlage · 14/0083 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz hat den Sachstandsbericht zur Treibhausgas-Bilanz der Metropole Ruhr zur Kenntnis genommen. Die Erstellung regionaler Bilanzen wurde durch einen Beschluss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) aus dem Jahr 2017 beauftragt und umfasst die 53 Kommunen des Verbandsgebiets. Der vorliegende Bericht präsentiert die Ergebnisse der ersten Bilanz auf Basis von Daten aus dem Jahr 2017.
Im Jahr 2017 wurden in der Metropole Ruhr rund 83 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen freigesetzt, was einem Rückgang von fünf Prozent gegenüber 2012 entspricht. Dieser Rückgang wird primär auf den Einsatz erneuerbarer Energien zurückgeführt. Der Endenergieverbrauch lag bei etwa 222 Terrawattstunden und blieb trotz steigender Einwohnerzahlen nahezu konstant. Die Treibhausgas-Emissionen pro Kopf beliefen sich auf 16,2 Tonnen CO2-Äquivalente und liegen damit über den Vergleichswerten von Nordrhein-Westfalen und Deutschland. Ein wesentlicher Faktor hierfür ist die Großindustrie, insbesondere die Eisen- und Stahlproduktion, deren Endenergieverbrauch zwischen 2012 und 2017 um vier Prozent anstieg.
Im Bereich Verkehr wurde ein Anstieg von drei Prozent verzeichnet, während der Energieverbrauch in der Wirtschaft um sechs Prozent und bei privaten Haushalten um sieben Prozent sank. Erneuerbare Energien deckten im Jahr 2017 etwa sieben Prozent des gesamten Stromverbrauchs. Laut dem Solardachkataster sind über eine Million Dächer für Photovoltaikanlagen geeignet, was zu einer jährlichen Einsparung von etwa fünf Millionen Tonnen CO2 führen könnte. Künftige Treibhausgasbilanzen sollen in einem zwei Jahre dauernden Turnus erstellt werden.
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- 5.5Anträge
- 5.6Anfragen und Mitteilungen
- 5.6.1Konzept für ?Mountainbike-Strecken? in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0048 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zur Planung und Entwicklung von Mountainbike-Strecken auf den Halden des Verbands eingereicht. Im Fokus der Anfrage stehen die zukünftige Gestaltung sowie die damit verbundenen Kosten für den Bau und die Pflege solcher Strecken. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob vor der Verabschiedung des Rahmennutzungskonzeptes Halden weitere Strecken auf RVR-eigenen Flächen errichtet werden sollen und an welchen Standorten dies geplant ist.
Zudem wird nach der Existenz eines umfassenden Konzepts für Mountainbike-Strecken im gesamten Verbandsgebiet sowie nach den damit verbundenen Kosten und Fakten gefragt. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Sicherheitsstandards, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche einheitliche Beschilderung der Schwierigkeitsgrade. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, ob der Verwaltung Informationen über unvollendete Streckenverläufe vorliegen, die einen weiteren Ausbau ermöglichen könnten, und welche Entwicklungsmöglichkeiten für die Halde Sachsen in Hamm bestehen. Die Anfrage wurde von Johannes Ferstl für die CDU-Fraktion gestellt.
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- 5.6.1.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Konzept für ?Mountainbike-Strecken? in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0048-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Ausbau von Mountainbike-Strecken in der Metropole Ruhr geantwortet. Im Rahmen eines zukünftigen Haldenkonzepts werden Erweiterungen der Infrastruktur auf verschiedenen Standorten wie den Halden Gärtnerbecken und Lohberg Nord in Dinslaken, Haniel in Bottrop und Oberhausen sowie Hoheward in Herten und Recklinghausen geprüft. Die Kosten für die Errichtung von Strecken liegen schätzungsweise zwischen 30 und 100 Euro pro laufendem Meter, während die Unterhaltskosten auf etwa 1,50 Euro pro Meter beziffert werden.
Ein Mountainbike-Konzept befindet sich derzeit in der Weiterentwicklung und soll den Gremien im Jahr 2021 vorgestellt werden. Aktuell werden zwei Projekte in Essen durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, darunter der „Brammen.Trail“, dessen Eröffnung für das Frühjahr 2021 vorgesehen ist. Zudem wird eine Machbarkeitsstudie für den „Halden.TRAIL.Ruhr“ durchgeführt, um das Potenzial für neue Routen zu ermitteln. Zur Sicherheit und Orientierung setzt der RVR auf eine einheitliche Beschilderung nach der Singletrailskala in die Schwierigkeitsgrade leicht, mittel und schwer. Für den Standort Halde Sachsen in Hamm bietet der Verband Kooperationen mit der Stadt oder lokalen Vereinen an, plant jedoch keinen Eigenbetrieb der Infrastruktur.
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- 5.6.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Von Ruhr zu Ruhr - RadwegZur Vorlage · 13/1841-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Entwicklung des Radwegs „Von Ruhr zu Ruhr“ erläutert die Verwaltung den aktuellen Stand und die Zuständigkeiten für das Projekt. Der Rundkurs, der zwischen Wetter-Wengern und Wetter-Albringhausen verläuft, ist Bestandteil des 2012 beschlossenen regionalen Radwegenetzes für den Freizeit- und Tourismusverkehr. Ein wesentlicher Teil des Weges nutzt die Trasse der ehemaligen Elbschetalbahn.
Diese Trasse ist zudem Teil des 2019 beschlossenen Konzepts zur Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes für den Alltagsverkehr zwischen Witten und Gevelsberg sowie ein relevanter Bestandteil der Internationalen Gartenausstellung IGA 2027. Der Ausbau der Elbschetalbahn-Trasse zu einem durchgängigen Rad- und Fußweg wird von Straßen.NRW durchgeführt.
Bezüglich eines spezifischen Grundstücks, das einen Teil der ehemaligen Bahntrasse umfasst, hält die Verwaltung fest, dass eine Nutzung für den weiteren Ausbau von der konkreten Planung des Baulastträgers Straßen.NRW abhängt. Da der Regionalverband Ruhr (RVR) nicht unmittelbar an dem Ausbau des Radweges beteiligt ist, sieht der Verband keine Beteiligung am Projekt vor und führt dementsprechend keinen Austausch mit dem Ruhrverband in dieser Angelegenheit.
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- 5.6.3Vorzeitiger Baubeginn zur Erweiterung der Zentraldeponie EmscherbruchZur Vorlage · 14/0089 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage Fragen zum vorzeitigen Baubeginn der Teilmaßnahmen zur Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch durch die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) gestellt. Hintergrund ist die Genehmigung dieses Vorhabens durch die Bezirksregierung Münster.
Die Anfrage umfasst verschiedene Themenbereiche. Zunächst wird nach dem Bedarf an Deponiekapazitäten für die Klassen 0 bis III sowohl im Ruhrgebiet als auch im Land Nordrhein-Westfalen gefragt sowie nach der aktuellen Erfüllung der Entsorgungssicherheit. Zudem werden Informationen über bekannte Planungen zur Erweiterung, Wiederinbetriebnahme oder Neuerrichtung von Deponien im Bereich des Regionalverbands Ruhr (RVR) sowie die Überlegungen des Landes zur Schaffung notwendiger Kapazitäten angefordert, falls eine Ablagerung von Abfällen der Deponieklasse III im Emscherbruch nicht genehmigt wird.
Des Weiteren befasst sich die Anfrage mit der Rolle der AGR mbH. Es werden Gründe für den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn im April 2020 sowie die Notwendigkeit der Umsetzung der ersten Baumaßnahmen erfragt. Die Fraktion bittet zudem um Auskunft zur Kommunikation der geplanten Maßnahmen gegenüber den Ratssitzungen in Gelsenkirchen und Herne sowie der Zivilgesellschaft. Abschließend wird nach der Erwartung möglicher Klageverfahren gegen ein positives Planfeststellungsvergebnis und deren voraussichtlicher Dauer gefragt.
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- 5.6.3.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Vorzeitiger Baubeginn zur Erweiterung der Zentraldeponie EmscherbruchZur Vorlage · 14/0089-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der Linke zur Deponiekapazität im Ruhrgebiet beschreibt die aktuelle Situation der Entsorgungssicherheit. Für die Deponieklasse I (DK I) wird in Nordrhein-Westfalen ein dringender Bedarf festgestellt, da die gesetzliche Vorgabe einer mindestens zehnjährigen Entsorgungssicherheit nicht mehr erfüllt ist. Verschiedene Datenquellen deuten darauf hin, dass die DK I-Kapazitäten im Geltungsbereich des Regionalplans Ruhr voraussichtlich bis Juni 2027 erschöpft sein werden. Auch für die Deponieklassen II und III wird mittelfristig ein Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten prognostiziert.
Im Bereich des Regionalplans Ruhr befinden sich mehrere Projekte in unterschiedlichen Planungsphasen. Im Planfeststellungsverfahren sind die Zentraldeponie Emscherbruch der AGR mbH für die Klassen I, II und III sowie die Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl (DK I) enthalten. Die Deponie Hürfeld in Dorsten befindet sich im Scoping-Prozess, während eine Erweiterung der Deponie Brinkfortsheide in Marl in der vorbereitenden Prüfung steht. Hinsichtlich der Zentraldeponie Emscherbruch wird präzisiert, dass der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn durch die AGR mbH lediglich die Ablagerungsbereiche für die Deponieklassen I und II umfasst.
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- 5.6.4Sachstand IGA2027Zur Vorlage · 14/0094 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 14/0094) den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA2027) angefragt. Die IGA2027 ist als Dekadenprojekt des Regionalverbandes Ruhr konzipiert, um städtebauliche und ökologische Impulse für die Metropole Ruhr zu setzen. Für die Umsetzung sind Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen notwendig, wobei insbesondere das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) eine zentrale Rolle spielt.
Die Anfrage bezieht sich auf die Äußerungen der zuständigen Ministerin Ina Scharrenbach, wonach bisher nur ein begrenzter Umfang an Förderanträgen für IGA2027-Projekte eingegangen sei. Dabei zeige sich eine Differenz zwischen dem Finanzierungsbedarf und den verfügbaren Städtebaufördermitteln für die Konzeptebenen „Zukunftsgärten“ und „Unsere Gärten“.
Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft über die Schritte zur Konkretisierung und Priorisierung der Projektliste „Unsere Gärten“ sowie über einen entsprechenden Zeitplan und die Einbindung des Ruhrparlaments. Zudem wird nach einer Übersicht der gemeldeten Projekte inklusive Kostenrahmen, Finanzbedarf und zeitlicher Planung gefragt. Für die Ebene der „Zukunftsgärten“ werden Informationen zu Maßnahmen, Zeitplanung und Budgets im Rahmen der Städtebauförderung angefordert. Abschließend wird die Frage gestellt, wie die RVR-Verwaltung die regionale Meinungsbildung zur Priorisierung der Fördermittel sicherstellt und inwiefern die Hauptverwaltungsbeamten über die gemeinsame Nutzung des Fördertopfes für IGA-Projekte und andere städtebauliche Maßnahmen informiert sind.
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- 5.6.4.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion 'Sachstand IGA 2027'Zur Vorlage · 14/0094-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Sachstand der IGA 2027 reagiert. Im Rahmen eines Filterprozesses wurden bislang rund 30 Projekte als „1-Stern-Projekte“ eingestuft. Der Beirat „Unsere Gärten“ wird die Projektliste Anfang März konkretisieren, wobei auch Radwegeprojekte und Nachrücker-Projekte berücksichtigt werden. Parallel dazu laufen Gespräche mit den Bezirksregierungen und Ministerien zur Sicherung von EFRE- und Bundesfördermitteln. Eine vertiefte Prüfung der Förderfähigkeit soll später in die Verbandsversammlung eingebracht werden.
Für die drei eintrittspflichtigen Zukunftsgärten in Dortmund, Gelsenkirchen und Duisburg wurden bereits 25 Millionen Euro an Sondermitteln des Umweltministeriums sowie kommunale Eigenanteile in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro gesichert. Während Teilbereiche der Zukunftsgärten Emscherland und Duisburg bereits im Bau sind, besteht für die Kernbereiche der Ausstellungsflächen in Dortmund, Duisburg, Bergkamen und Lünen ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Dieser resultiert aus höheren Qualitätsstandards und Erweiterungen der Flächenkulisse.
Die regionale Meinungsbildung wird durch verschiedene Gremien sichergestellt, darunter der Aufsichtsrat der IGA-Gesellschaft, in dem die großen Fraktionen des Regionalverbands Ruhr sowie zuständige Beigeordnete vertreten sind, und der Beirat „Unsere Gärten“ mit 19 Mitgliedern aus den beteiligten Kommunen und Kreisen.
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- 5.6.5Zentraldeponie GelsenkirchenZur Vorlage · 14/0100 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Drucksache 14/0100 eine Anfrage zur Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen gestellt. Der Fraktionsvorsitzende Karsten Finke bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die geplante Erweiterung im Rahmen des bestehenden Abfallwirtschaftsplans zwingend notwendig ist. Zudem wird gefragt, weshalb die Ausschüsse für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie für Wirtschaft und Beteiligungen nicht über die Erteilung der Erlaubnis zum vorzeitigen Beginn innerhalb des Planfeststellungsverfahrens informiert wurden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Gründe für die kurz nach der Genehmigung erfolgte Abholzung von Waldflächen.
Die Anfrage thematisiert zudem Differenzen zwischen den Daten des LANUV, die Kapazitäten über das Jahr 2030 hinaus ausweisen, und einer von der Abfallgesellschaft Ruhr (AGR) in Auftrag gegebenen Analyse zum Deponiebedarf. Die Fraktion fordert die Bereitstellung dieser Analyse für die Ausschüsse und bittet um Klärung, ob die Ergebnisse mit den Analysen des Landes Nordrhein-Westfalen deckungsgleich sind sowie ob eine Abstimmung mit der Bezirksregierung oder dem LANUV stattgefunden hat.
Abschließend werden Fragen zu den von der Bezirksregierung geforderten Sicherheitsleistungen für eine Deponieerhöhung gestellt. Es wird um Informationen zur Bildung von Rückstellungen sowie zu den Auswirkungen auf die Liquidität der AGR gebeten.
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- 5.6.5.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der FraktionB90/Die Grünen Zentraldeponie GelsenkirchenZur Vorlage · 14/0100-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zur geplanten Erweiterung der Zentralen Deponie Gelsenkirchen reagiert. In Bezug auf die Notwendigkeit der Erweiterung im Rahmen des Abfallwirtschaftsplans verweist das Dokument auf verschiedene Kapazitätsanalysen. Laut Daten des LANUV NRW und des MKULNV könnten Deponiekapazitäten der Klasse I im Regionalplan Ruhr bis Juni 2027 erschöpft sein. Für Deponien der Klasse III wird eine Restlaufzeit von etwa elf Jahren ab Anfang 2021 prognostiziert, was die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen zehnjährigen Entsorgungssicherheit zum Zeitpunkt einer möglichen Inbetriebnahme neuer Kapazitäten beeinträchtigen könnte. Die Landesregierung unterstützt dabei die Nutzung von Bergehalden als Standorte für Deponien der Klasse I, um den Flächenverbrauch zu minimieren.
Hinsichtlich der Informationspflichten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) gegenüber den Ausschüssen des Regionalverbandes Ruhr stellt die Verwaltung klar, dass sich die Mitteilungspflichten nach dem Gesellschaftsvertrag sowie dem Kommunalrecht und handelsrechtlichen Vorschriften richten. Eine spezifische Pflicht zur Information über die Erteilung der Erlaubnis eines vorzeitigen Baubeginns innerhalb des Planfeststellungsverfahrens besteht nach diesen Bestimmungen nicht.
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- 5.6.6Arbeiten auf der Mottbruchhalde in GladbeckZur Vorlage · 14/0107 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion DIE LINKE hat im Regionalverband Ruhr (RVR) die Fraktionsanfrage 14/0107 zu den Arbeiten auf der Mottbruchhalde in Gladbeck eingereicht. Gegenstand der Anfrage an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sind laufende Maßnahmen zur Baugrundstabilisierung im Bereich geplanter Fundamente für eine vom Kreis Recklinghausen genehmigte Windkraftanlage.
Laut dem Dokument werden derzeit Bohrpfähle zur Verdichtung des Baugrunds errichtet. Die Fraktion weist darauf hin, dass bisher keine Unterlagen zu Baugrunduntersuchungen oder der Statik vorliegen, welche die Position und Tiefe der Bohrpfähle gemäß Genehmigungsbescheid regeln. Zudem wird angeführt, dass die Stadt Gladbeck die Stilllegung der Baustelle beim Kreis Recklinghausen gefordert hat. Es besteht die Frage nach möglichen Auswirkungen auf die Standsicherheit der Halde und deren zukünftige Nutzung durch den RVR.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Rolle des RVR als Besitzer der Halde, einschließlich der Einflussmöglichkeiten auf das Bauvorhaben sowie der zulässigen Flächennutzung. Des Weiteren werden Informationen zu ingenieurtechnischen Belegen, vertraglichen Bindungen mit der Mingas-Power GmbH oder anderen Betreibern, der Dauer des Betriebs, Kündigungsmöglichkeiten und finanziellen Regelungen wie Pacht oder Miete erfragt. Zudem wird nach einer Sicherungsbürgschaft für den späteren Rückbau der Anlage gefragt.
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- 5.6.7Kunstinstallation MechtenbergZur Vorlage · 14/0108 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Drucksache 14/0108 eine Fraktionsanfrage zur Kunstinstallation „landmark“ am Mechtenberg eingereicht. Das Werk, ein 14 Meter hoher Fluchtstab, wurde im Sommer 2010 als Teil des Projektes „GrenzGebietRuhr“ am Grenzpunkt zwischen den Städten Gelsenkirchen, Bochum und Essen aufgestellt. Dieser Standort markiert zudem das Zusammentreffen von zwei Landschaftsverbänden sowie drei Regierungsbezirken.
Die Anfrage thematisiert den Zustand der Stahlkonstruktion und regt eine Restaurierung in Form eines neuen Anstrichs an. Darüber hinaus wird die Installation einer Informationstafel vorgeschlagen, um die Hintergründe und die Bedeutung des Projektes zu vermitteln. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft über die voraussichtlichen Kosten für die Durchführung der Restaurierungsarbeiten sowie für die Erstellung und Anbringung der geplanten Informationstafel für den Regionalverband Ruhr.
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- 5.6.7.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen Kunstinstallation MechtenbergZur Vorlage · 14/0108-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr hat auf eine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zur Kunstinstallation im Bereich des Landschaftsparkes Mechtenberg geantwortet. Im Jahr 2010 wurde dem Kunstverein Gelsenkirchen e. V. die Errichtung des Kunstwerks „landmark“ auf einer Teilfläche eines verbandseigenen Grundstücks gestattet. Das Werk, ein zwölf Meter hoher Fluchtstab aus Stahlrohr, befindet sich an der Bundesstraße B 227 im Grenzschnittpunkt der Städte Bochum, Essen und Gelsenkirchen.
Die Verantwortung für sämtliche Pflichten im Zusammenhang mit dem Kunstwerk, wie die Errichtung, die Instandhaltung, die Verkehrssicherung sowie die Kostenübernahme, obliegt dem Kunstverein Gelsenkirchen. Für Fragen zu einer möglichen Restaurierung oder zur Aufstellung einer Informationstafel ist der Verein der primäre Ansprechpartner. Inwieweit sich ein Engagement des Regionalverbandes über die Bereitstellung des Grundstücks hinaus erstrecken könnte, muss in Abstimmung mit dem Kunstverein geklärt werden.
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- 5.6.8Kauf einer RAG-Trasse in BottropZur Vorlage · 14/0129 · Tischvorlage
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Die Fraktion Die Grünen hat im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz eine Anfrage zur Trassenführung des Radschnellwegs Mittleres Ruhrgebiet (RSMR) vorgelegt. Gegenstand der Tischvorlage 14/0129 ist die mögliche Nutzung einer ehemaligen Bahnstrecke, der sogenannten RAG-Trasse in Bottrop.
Da sich die Trassenfindung im Stadtgebiet von Bottrop schwierig gestaltet, wurde eine Alternativtrasse (RSMR-A) untersucht. Eine Machbarkeitsstudie ergab, dass der Bau eines Radschnellwegs auf dieser Route aufgrund der geringeren Querschnittsbelastung mit den Planungskapazitäten und Mitteln des Landes nicht realisierbar ist. Teile der Strecke könnten jedoch als nachrangige Radvorrangroute oder Freizeitradweg genutzt werden.
Mit der Anfrage von Karsten Finke (Fraktion Die Grünen) wird die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) um eine Beurteilung des Kaufs der Alternativtrasse sowie über den Stand etwaiger Gespräche zu diesem Vorhaben gebeten. Des Weiteren wird nach der Einschätzung eines alleinigen Baus der Alternativtrasse sowie nach dem aktuellen Sachstand sowohl für das Projekt RSMR als auch für die Alternativtrasse gefragt.
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- 1Grundstücksangelegenheiten 12-1nicht öffentlich
- 2Anträgenicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich