2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Planung und Mobilität
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Beschlussfähigkeit des Ausschusses und Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Verpflichtung von Mitgliedern der Verbandsversammlung und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger
- 1.3Bestellung weiterer stellvertretender SchriftführungenZur Vorlage · 15/0298 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0298 sieht die Bestellung weiterer stellvertretender Schriftführerinnen im Ausschuss für Planung und Mobilität vor. Auf Grundlage der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr ist der zuständige Fachausschuss befugt, die Schriftführung zu bestellen. Der vorliegende Antrag schlägt vor, zwei Personen für diese Funktion zu bestimmen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Maßnahme haushaltsneutral ist. Es ist keine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich. Die Kostenentwicklung im Rahmen des Haushaltsplans bleibt durch diese Entscheidung unberührt.
Zudem wurde ein Klima-Check für die Vorlage durchgeführt. Dabei wurden keine Auswirkungen auf die Klimabilanz festgestellt, sodass keine klimarelevanten Folgen aus der Beschlussfassung resultieren.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 1.4Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität vom 25.02.2026
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz LPlG
- 2.1Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster über drei Normenkontrollanträge vom 12.6.2026
- 2.2Förderprogramm "Kommunale Straßeninfrastruktur 2026" hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 15/0275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Drucksache 15/0275 über das Förderprogramm „Kommunale Straßeninfrastruktur 2026“ beraten. Der Entwurf, der aus dem Ausschuss für Planung und Mobilität hervorgeht, sieht die Beschlussfassung über regionale Vorschläge vor, welche die Gebiete des RVR in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster betreffen.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Annahme der regionalen Voten gemäß den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage. Diese enthalten die spezifischen Abstimmungen für das RVR-Gebiet innerhalb der jeweiligen Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Ergänzend dient die Anlage 4 zur Information über Maßnahmen aus dem Sondervermögen im RVR-Gebiet nach dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036. Dieser Teil der Vorlage ist nicht Gegenstand einer Beschlussfassung. Die Unterlagen werden im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksverwaltungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
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Hauptdokument|20260521142023-0|20260521142036-1|20260521142036-0|20260521142057-0|20260521142107-0
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.31. Änderung des Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) - Windenergie, FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 15/0220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zum Thema Windenergie. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Feststellung der Planänderung vor, welche 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.256,58 Hektar als Vorranggebiete festlegt. Damit wird das regionale Teilflächenziel von mindestens 2.03asten Hektar bis zum Ende des Jahres 2032 gemäß den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen erreicht.
Der Plan umfasst zudem die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zur Erleichterung der Genehmigung von Windenergieanlagen sowie Anlagen zur Speicherung von Strom oder Wärme. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden die Planungen aufgrund eingegangener Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden angepasst, was zu rund 42 Änderungen an der Flächenkulisse führte. Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen und nach Ablauf etwaiger Prüffristen in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekanntzumachen.
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Hauptdokument|20260522103707-0|20260522103910-9|20260522103911-10|20260522103935-11|20260522103937-12|20260522103949-13|20260522104000-14|20260522104129-15|20260522104509-16|20260522104509-17|20260522104510-18|20260522103800-1|20260522104511-19|20260522103803-2|20260522103807-3|20260522103811-4|20260522103817-5|20260522103818-6|20260522103824-7|20260522103853-8
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 2.4Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt HattingenZur Vorlage · 15/0226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die zweite Änderung des Regionalplans Ruhr beraten, welche die Umwidmung eines etwa 12 Hektar großen Gebiets in der Stadt Hattingen vorsieht. Der Antrag der Stadt Hattingens sieht vor, einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen in einen Allgemeinen Siedlungsbereich umzuwandeln.
Ziel dieser Änderung ist die Revitalisierung eines ehemaligen Produktionsgeländes der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierenhofer Straße. Durch die planungsrechtliche Anpassung sollen die Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier geschaffen werden, das Wohnnutzungen, Gewerbe sowie Grün- und Freiflächen umfasst. Zudem ist die Schaffung neuer Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen für das Plangebiet und dessen Umfeld vorgesehen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Erwiderungsvorschlägen folgt und die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine wesentlichen klimatischen Auswirkungen durch die geplante Nachnutzung der weitgehend brachliegenden Fläche. Für den Haushalt des Regionalverbands ergeben sich aus diesem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20260423144134-0|20260423144134-1|20260423144135-2|20260423144135-3|20260423144136-4|20260423144137-5
Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 3Anträge nach LPlG
- 4Anfragen und Mitteilungen nach LPlG
- 4.1Sachstand Repowering Windenergieanlagen im RVR-GebietZur Vorlage · 15/0350 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum Sachstand des Repowerings von Windenergieanlagen gestellt. Hintergrund ist die Erwartung, dass aufgrund des Alters bestehender Anlagen ein Austausch durch größere neue Anlagen notwendig wird, da Vergütungen entfallen und technischer Ersatz erforderlich ist.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Bestandsaufnahme im RVR-Gebiet. Die Verwaltung wird um Angaben zur Anzahl und zum Alter der Windenergieanlagen geboten, aufgeschlüsselt nach Leistung und Alter. Zudem wird nach der Anzahl der Anlagen gefragt, die in den letzten fünf Jahren bereits repowert wurden, einschließlich Details zu Leistung und Höhe der alten sowie der neuen Anlagen.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem Verhältnis von Anlagen zu den derzeit in Planung befindlichen Windenergiegebieten. Die Fraktion möchte wissen, wie viele der bereits repowerten Anlagen sowie wie viele der für ein Repowering in den nächsten fünf Jahren infrage kommenden Anlagen außerhalb der geplanten Gebiete liegen. Darüber hinaus werden Informationen über die Anzahl der Genehmigungen und der beantragten Genehmigungen von Windenergieanlagen angefordert, die sich außerhalb der aktuell geplanten Windenergiegebiete befinden.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 4.1.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion: Sachstand Repowering Windenergieanlagen im RVR-GebietZur Vorlage · 15/0350-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Fraktionsanfrage zum Sachstand des Repowerings von Windenergieanlagen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) reagiert. Informationen zur Anzahl und zum Alter der Anlagen sind über den EnergieAtlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klimas (LANUK) öffentlich einsehbar. In der Planungsregion des RVR sind insgesamt 17 Repoweringvorhaben erfasst, wobei für vier Vorhaben bereits ein Genehmigungsbescheid vorliegt. Die neuen Anlagen weisen eine Leistung zwischen 4
4260 kW und 7000 kW sowie eine Gesamthöhe von etwa 180 bis 250 Metern auf. Diese Projekte verteilen sich auf Kommunen wie Dortmund, Hagen, Hamm, Castrop-Rauxel, Dorsten, Datteln, Recklinghausen, Werne, Wesel, Voerde und Sonsbeck.
In Bezug auf die räumliche Planung liegen zwei der vier genehmigten Repoweringvorhaben außerhalb der vorgeschlagenen Windenergiegebiete der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr. Bei den beantragten, aber noch nicht genehmigten Anlagen befinden sich neun von insgesamt 13 Vorhaben außerhalb dieser geplanten Gebiete. Davon liegen jedoch vier Anlagen in rechtswirksamen Konzentrationszonen der kommunalen Flächennutzungspläne, die gemäß WindBG als Windenergiegebiete gelten. Eine Prognose über Anlagen, die in den nächsten fünf Jahren für ein Repowering infrage kommen, ist laut Verwaltung nicht möglich, da die Entscheidung über solche Maßnahmen von der wirtschaftlichen Kalkulation und den betrieblichen Entscheidungen der Anlagenbetreiber abhängt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 4.2Urteil des OVG-Münster zum Regionalplan RuhrZur Vorlage · 15/0362 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt hat, stellt die Fraktion Die Linke eine Anfrage an den Ausschuss für Planung und Mobilität. Basierend auf Informationen des Planungsdezernenten werden Fragen zum weiteren Vorgehen bei der Neuaufstellung des Regionalplans sowie zur möglichen Wirkung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gestellt. Zudem wird nach den von der Verwaltung erarbeiteten Szenarien und der Bewertung formaler Fehler im Beteiligungsverfahren aus dem Jahr 2018 gefragt.
Die Anfrage thematisiert ferner die Auswirkungen des Urteils auf die Planungstätigkeit der Kommunen, insbesondere im Hinblick auf Flächennutzungspläne, Wohn- und Gewerbegebiete sowie den Freiflächenschutz. Es wird nach der rechtlichen Grundlage für Entscheidungen in der kommenden Verbandsversammlung und dem Verbleib laufender Änderungsverfahren gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewinnung von Rohstoffen. Die Fraktion bittet um Auskunft über die Folgen des Urteils für Kiesabbaugebiete im Kreis Wesel sowie über die Möglichkeit, Teile des Regionalplans in einen separaten Teilplan zur Rohstoffgewinnung auszugliedern. Zudem wird nach dem Stand der Gespräche mit der Landesregierung NRW bezüglich eines rechtssicheren Bedarfsberechnungsverfahrens für die Rohstoffgewinnung gefragt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 5Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 6Anträge zum Regionalen Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 7Anfragen und Mitteilungen zum Regionalen Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 8Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8.1Regionales Radwegemonitoring - Zustandserfassung und Bewertung mittels KI-Tool im RuhrgebietZur Vorlage · 15/0302 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll das Projekt „Regionales Radwegemonitoring“ vorbereiten und in die Haushaltsplanung für das Jahr 2028 sowie die Folgejahre aufnehmen. Ziel des Vorhabens ist eine flächendeckende, KI-gestützte Erfassung und Bewertung des Zustands der rund 3.200 Kilometer langen Radverkehrsinfrastruktur im Verbandsgebiet.
Das Projekt gliedert sich in zwei Phasen: die Entwicklung eines spezialisierten Softwaretools zur automatisierten Schadenserkennung, Oberflächenbewertung und Identifikation von Netzlücken sowie eine ergänzende Datenerhebung für Radwege, die nicht durch die bestehende Straßenbefahrung abgedeckt sind. Dabei sollen vorhandene Daten aus der regionalen Straßenbefahrung genutzt werden. Das entwickelte Tool soll eine standardisierte Zustandsbewertung ermöglichen und als Pilotprodukt konzipiert sein, das auf weitere Kommunen oder Regionen in Nordrhein-Westfalen übertragbar ist.
Die Kosten für die Entwicklung des KI-Tools werden derzeit auf etwa 125.000 Euro geschätzt. Die zuständige Fachabteilung wird das Projekt weiter konkretisieren, den detaillierten Personal- und Kostenbedarf ermitteln sowie die Abstimmung mit interessierten Kommunen und Kreisen durchführen. Zudem sollen mögliche Förderungen auf Bundes- und Landesebene geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.2metropolradruhr Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 15/0309 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Mobilität hat den Jahresbericht 2025 für das Fahrradverleihsystem metropolradruhr zur Kenntnis genommen. Im Jahr 2025 wurden in den 13 teilnehmenden Kommunen insgesamt knapp 910.000 Ausleihen getätigt.
Seit dem 1. April 2026 übernimmt das Unternehmen Donkey Republic den Betrieb des Systems. Nach einer ersten Bereitstellung von 1.314 Rädern soll die Anzahl bis Ende September 2026 auf über 5.700 steigen. Parallel dazu erfolgt die Auslieferung einheitlicher Stationsbeschilderungen an die Kommunen, sodass bis zum Spätsommer 2026 mehr als 1.000 Standorte im Ruhrgebiet zur Verfügung stehen sollen. Das Verleihsystem wird erweitert: Ab Juli treten die Städte Moers und Neukirchen-Vluyn bei, gefolgt von den zehn kreisangehörigen Kommunen des Kreises Recklinghausen ab August. Erste Kooperationen mit Verkehrsunternehmen wie der RuhrBahn und der Straßenbahn Herne-Castrop Rauxel wurden bereits etabliert.
Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Studierenden beteiligter Hochschulen sowie durch die beteiligten Kommunen und den Kreis Recklinghausen. Der Vertrag mit dem neuen Betreiber ist auf fünf Jahre angelegt und endet am 31. März 2031. Zur Qualitätssicherung wurden Kennzahlen vereinbart, deren Erreichung die Auszahlung an den Betreiber beeinflusst.
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- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 8.3Ergebnisse MID 2023Zur Vorlage · 15/0313 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Planung und Mobilität die Ergebnisse der Datenerhebung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) 2023 für das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr vor. Die bundesweite Studie wurde vom Bundesministerium für Verkehr beauftragt und vom infas Institut für angewandte Sozialwissenschaften durchgeführt. Durch eine Aufstockung der Basisstichprobe im Verbandsgebiet, unterstützt durch die Beteiligung des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe, liegen nun Daten zu etwa 13.000 Haushalten, 25.000 Personen und 62.000 Wegen im Ruhrgebiet vor.
Die Auswertung zeigt Veränderungen im Modal Split im Vergleich zum Jahr 2017. Während der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (Fahrende) um 7 % gesunken ist, stieg der Anteil des Fußverkehrs um 15 %. Der Anteil des öffentlichen Nahverkehrs liegt bei 10 %, der Radverkehr bei 8 % und der Anteil der Mitfahrenden im motorisierten Individualverkehr bei 14 %. Die durchschnittliche Wegelänge beträgt 10,9 km, wobei die Hälfte aller Wege kürzer als 3,8 km ist. Zudem nutzen 60 % der Kunden im öffentlichen Nahverkehr mit Abonnement das Deutschlandticket, während der Besitz von Pedelecs im Vergleich zu 2017 um 178 % gestiegen ist. Die Daten dienen als Grundlage für die regionale Verkehrs- und Mobilitätsplanung sowie für das regionale Verkehrsmodell ruhrMobil.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 9Anträge nach RVR-Gesetz
- 10Anfragen und Mitteilungen nach RVR-Gesetz
- 10.1Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Aktueller Sachstand der Radschnellwegeprojekte RS1 (Radschnellweg Ruhr) und RS7 (Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet)Zur Vorlage · 15/0315 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der Radschnellwege RS1 und RS7 eingereicht. Mit der Drucksache 15/0315 bittet die Fraktion um eine schriftliche Darstellung des derzeitigen Projektstandes der Projekte Radschnellweg Ruhr sowie Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet. Als Hintergrund wird angeführt, dass ein umfassender Sachstand zu den Projekten von Straßen.NRW zuletzt vor etwa fünf Jahren vorgestellt wurde.
Die Anfrage umfasst detaillierte Fragen zu den einzelnen Projektabschnitten und Bauabschnitten beider Radschnellwege. Erfragt werden der aktuelle Planungsstand, die Anzahl der Bauabschnitte sowie Informationen über laufende Arbeiten, Fertigstellungen oder bereits in Betrieb befindliche Teile. Zudem wird nach notwendigen Nachbesserungen an bestehenden Abschnitten, beispielsweise im Bereich der Beleuchtung, gefragt.
Die Fragestellung bezieht sich auf zahlreiche Teilbereiche in den Städten Essen, Bochum, Duisburg, Mülheim, Gelsenkirchen, Dortmund, Moers, Gladbeck und Bottrop sowie für den Kreis Unna und Hamm. Die Fraktion bittet um Auskunft zu Planungsphasen, dem Übergang von der Vorplanung zur Entwurfsplanung, Linienbestimmungsverfahren sowie voraussichtlichen Fertigstellungsterminen. Ziel ist die Erstellung eines Überblick über die Projektentwicklungen und Zuständigkeiten. Eine Beantwortung der Fragen wird bis zum Verbandsausschuss oder zur Verbandsversammlung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 10.07.2026 · 3. Sitzung der Verbandsversammlung
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 29.06.2026 · 2. Sitzung des Verbandsausschusses
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität
- 17.06.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Mobilität