1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen
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Tagesordnung
- 1Bestellung der Schriftführung nebst Stellvertretung
- 2Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 3Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 01.09.2020 (vormals Wirtschaftsausschuss)
- 4Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr - Aktueller Bericht zur EU-Strukturförderung 2021-2027 und zur Vorbereitung auf die neue Förderperiode
- 5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 5.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Auswirkungen der Corona-Krise auf die Beteiligungsgesellschaften und den RVR-Haushalt - Sachstandsbericht zu den finanziellen Auswirkungen der Coronakrise in 2020 und zu voraussichtlich zu erwartenden Sonderzuschüssen in 2021Zur Vorlage · 14/0059 · Berichtsvorlage
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Der Bericht informiert den Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligung über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR) sowie auf den RVR-Haushalt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Liquiditätszuschüsse in Höhe von 4,7 Millionen Euro bereitgestellt. Damit wurde der ursprünglich vorgesehene Höchstbetrag von 5,6 Millionen Euro nicht vollständig ausgeschöpft, was unter anderem auf eine positive Entwicklung während der sommerlichen Lockerungsphasen sowie eine optimierte Unternehmensführung zurückzuführen ist.
Für das Jahr 2021 wird ein Bedarf an Liquiditätszuschüssen in Höhe von 3,1 Millionen Euro ermittelt. Da die finanzielle Situation durch erneute Lockdowns weiterhin als unsicher eingestuft wird, ist mit einer Notwendigkeit für zusätzliche Mittelbereitstellungen in der nächsten Sitzungsfolge zu rechnen. Bei der RTG werden aufgrund sinkender Verkaufszahlen der RuhrTOPCard deutliche Umsatzrückgänge erwartet. Für die Gesellschaften AGR, BMR und Kultur Ruhr GmbH sind derzeit keine zusätzlichen Zuschussbedarfe bekannt, da diese ihre Geschäftstätigkeit auf digitale Angebote umstellen. Die Corona-bedingten Sonderzuschüsse werden im RVR-Haushalt im Rahmen des Landesgesetzes zur Isolierung der Belastungen aus der COVID-19-Pandemie (NKF-CIG) abgebildet.
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Hauptdokument|20210120103149-0|20210120103149-1|20210120103149-2
- 5.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion die Linke Auswirkungen der Corona-Krise auf die Freizeitgesellschaften des RVRZur Vorlage · 13/1854-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Die Linke erläutert die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Freizeitgesellschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR). Im Jahr 2020 waren die Bäder der Beteiligungsgesellschaften aufgrund staatlicher Schließungsverfügungen insgesamt 20 Wochen lang geschlossen. Dies führte zu Einnahmeausfällen von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Betriebsstätte. Die zusätzlichen Kosten für Hygienemaßnahmen beliefen sich auf etwa 1.000 Euro pro Monat und Bad. Staatliche Hilfsprogramme wie die Novemberhilfe waren für die Unternehmen aufgrund der Förderfähigkeit öffentlicher Unternehmen oder der Anrechnung von Kurzarbeitergeld nicht in vollem Umfang nutzbar.
Als Kompensationsmaßnahmen wurden unter anderem Autokinos angeboten, wobei die Einnahmen aus Großveranstaltungen nicht ersetzt werden konnten. Durch die Einrichtung eines Impfzentrums in den Räumlichkeiten des Revierparks Gysenberg können Mieterträge erzielt werden. Im Personalbereich ist in den Bädern weitgehend Kurzarbeit angeordnet. Zwar wurden keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen und befristete Verträge wurden nicht verlängert, jedoch sind Aushilfskräfte durch die fehlende Kurzarbeitergelderstattung betroffen. Die Verwaltung sieht den gesellschaftlichen Zweck der Parkanlagen und des Freizeitzentrums Kemnade weiterhin erfüllt, während die zukünftige Entwicklung der Besucherzahlen in den Bädern nach Ende der Pandemie abzuwarten bleibt.
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- 5.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Revierpark Gysenberg Herne GmbH ? Änderung des Gesellschaftsvertrages und Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung zum 01.01.2021Zur Vorlage · 14/0042 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie über den Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Regelungen zur Höhe und zu den Modalitäten der Zuschussleistungen durch die Gesellschafter RVR und die Stadt Herne anzupassen.
Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages, der zuletzt im Oktober 2005 aktualisiert wurde, erfolgt aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, etwa durch das Kommunalabsatzgesetz (GO NRW) und das EU-Beihilferecht. Zudem werden die Rechte und Pflichten von Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung präzisiert sowie der Public Corporate Governance Kodex des RVR in den Vertrag aufgenommen. Ein weiterer Grund für die Neuregelung ist die zum 1. Januar 2021 erfolgte Neuorganisation der Gesellschaft, die unter anderem die Übernahme der Betriebsführung des LAGO durch die Herner Bädergesellschaft umfasst. Die neue Gesellschaftervereinbarung soll zudem die Zuschussgewährung bei vergleichbaren Freizeitgesellschaften vereinheitlichen und Möglichkeiten für zusätzliche Investitionszuschüsse zur Infrastrukturerneuerung schaffen.
Der Entwurf wurde zwischen den Beteiligungssteuerungen der Gesellschafter abgestimmt und bereits mit dem zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen koordiniert. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage werden als haushaltsneutral eingestuft, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 6Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019
- 6.1Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbHZur Vorlage · 14/0060 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung wird gebeten, ihren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Die Gesellschaft wurde am 20. Dezember 2019 durch den Regionalverband Ruhr, die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH sowie die Städte Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen gegründet.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG geprüft, wobei am 31. August 2020 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Im Berichtsjahr 2019 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter. An Gesellschafterzuschüsse wurden insgesamt 2.572.899 Euro gezahlt, wovon der Anteil des Regionalverbandes Ruhr 1.508.901 Euro betrug. Die Vorlage sieht vor, dass durch diesen Beschluss keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsplan erforderlich ist.
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- 6.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 14/0061 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Die Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp hat für den vorliegenden Abschluss sowie den Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Es liegen keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen vor.
Im Berichtsjahr 2019 gab es eine Veränderung in der Gesellschafterstruktur, da sich die Sythengrund Wasagchemie Grundstückverwertungsgesellschaft mbH aus der Gesellschaft zurückgezogen hat. Der Kreis Recklinghausen übernahm die entsprechenden Anteile in Höhe von 8 Prozent, wodurch sich sein Beteiligungsanteil auf 16 Prozent erhöhte. Die Bewirtschaftung der Anlage erfolgt weiterhin durch den Generalpächter HSV auf Basis eines Vertrages, der bis zum Ende des Jahres 2025 läuft. Eine im Jahr 2018 eingeführte Gebührenordnung hat zur Stabilisierung der Gesellschaft beigetragen, wobei die Pachtzahlungen für das Jahr 2019 vertragsgemäß geleistet wurden.
Die Liquidität der Gesellschaft verringerte sich im Jahr 2019 geringfügig, wobei keine Gesellschafterzuschüsse in Anspruch genommen wurden. Im Durchschnitt beschäftigte das Unternehmen zwei Mitarbeiter. Die vorliegende Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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- 7Public Corporate Governance Kodex des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0040 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den überarbeiteten Public Corporate Governance Kodex (PCGK) in der Fassung vom 7. Januar 2021 beschließen. Die Neufassung ersetzt die ursprüngliche Richtlinie aus dem Jahr 2012 und dient der Anpassung an aktuelle landes-, bundes- und EU-rechtliche Entwicklungen, insbesondere im Bereich des EU-Beihilferechts.
Die Aktualisierung wurde durch die Beteiligungssteuerung des RVR sowie das Referat Recht geprüft. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der Konkretisierung von Instrumenten zur Wirtschaftsplanung und zum Berichtswesen, um die Transparenz und Kontrolle im Verhältnis zwischen den Beteiligungsgesellschaften und dem Regionalverband zu erhöhen. Durch die Hinzufügung von zehn neuen Anlagen soll zudem die Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen der Gesellschaften und der Beteiligungssteuerung unterstützt werden.
Der Kodex definiert Standards für das Zusammenwirken der beteiligten Gremien, verbessert den Informationsfluss und sichert die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl sowie an wirtschaftlicher Effizienz ab. Für die Beteiligungsunternehmen, vorwiegend in der Rechtsform der GmbH, sieht der Kodex eine jährliche Abgabe einer Entsprechenserklärung zur Anwendung der Richtlinien vor. Die Umsetzung des Beschlusses hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.
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- 8Bericht über die Beteiligungen 2019 gemäß GO NRWZur Vorlage · 14/0056 · Berichtsvorlage
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Der Regionalverband Ruhr legt den Bericht über die Beteiligungen für das Jahr 2019 gemäß § 117 GO NRW vor. Dieser Bericht dient der Information politischer Vertreter und der Öffentlichkeit über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit des Verbandes in verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen. Zu den voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen gehören unter anderem RVR Ruhr Grün, die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, die Ruhr Tourismens GmbH (RTG), die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) sowie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR).
Der Bericht umfasst zudem Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung, wie etwa die IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH. In der vorliegenden Fassung werden insbesondere die Beteiligungen der AGR und der BMR in einer ausführlichen Darstellung berücksichtigt. Der Inhalt des Berichts umfasst Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zweckes, zu wirtschaftlichen Auswirkungen, finanziellen Verpflichtungen sowie zur Zusammensetzung der Organe. Ein Drei-Jahres-Vergleich von Kennzahlen wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Besucherzahlen bei Freizeitgesellschaften ermöglicht die Nachvollziehbarkeit der Entwicklungen. Ergänzt wird dies durch Informationen zu Investitionen und Beschäftigtenzahlen.
Die Einsichtnahme in den Bericht ist ab Mai 2021 möglich, sowohl in den Räumlichkeiten des Teams „Controlling, Beteiligungssteuerung“ als auch digital über das Gremien-Informationssystem (GIS) und die Website der Metropole Ruhr. Für die Erstellung des Berichts sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 9Kommunalfinanzbericht Metropole Ruhr 2020Zur Vorlage · 14/0096 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen nimmt den Kommunalfinanzbericht Metropole Ruhr 2020 zur Kenntnis. Die Berichtsvorlage enthält die 26. regionale Bestandsaufnahme der kommunalen Finanzsituation im Ruhrgebiet.
Basierend auf den Rahmenbedingungen des Jahres 2019 konnten die Kommunen einen Überschuss von 639 Millionen Euro erzielen. Dieser Betrag wurde zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 471 Millionen Euro sowie für eine Erhöhung der Investitionen um 146 Millionen Euro verwendet.
Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 veränderte sich die finanzielle Entwicklung durch Einnahmeverluste und steigende Ausgaben. Während Maßnahmen von Bund und Land, wie die Kompensation von Gewerbesteuerausfällen, die Folgen für das Jahr 2020 abfedern, wird für das Jahr 2021 eine schwierige Lage erwartet.
Der Bericht thematisiert zudem künftige Herausforderungen, darunter die Stabilisierung der Innenstädte im Einzelhandel sowie potenzielle Steigerungen der Sozialausgaben. Ein wesentlicher Aspekt bleibt die Notwendigkeit einer Lösung des Altschuldenproblems durch die Bereitstellung eines Altschuldenfonds durch die Landesregierung.
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- 10Einführung einer projektorientierten Haushaltsstruktur
- 11Anträge
- 12Anfragen und Mitteilungen
- 12.1Vorzeitiger Baubeginn zur Erweiterung der Zentraldeponie EmscherbruchZur Vorlage · 14/0089 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage Fragen zum vorzeitigen Baubeginn der Teilmaßnahmen zur Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch durch die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) gestellt. Hintergrund ist die Genehmigung dieses Vorhabens durch die Bezirksregierung Münster.
Die Anfrage umfasst verschiedene Themenbereiche. Zunächst wird nach dem Bedarf an Deponiekapazitäten für die Klassen 0 bis III sowohl im Ruhrgebiet als auch im Land Nordrhein-Westfalen gefragt sowie nach der aktuellen Erfüllung der Entsorgungssicherheit. Zudem werden Informationen über bekannte Planungen zur Erweiterung, Wiederinbetriebnahme oder Neuerrichtung von Deponien im Bereich des Regionalverbands Ruhr (RVR) sowie die Überlegungen des Landes zur Schaffung notwendiger Kapazitäten angefordert, falls eine Ablagerung von Abfällen der Deponieklasse III im Emscherbruch nicht genehmigt wird.
Des Weiteren befasst sich die Anfrage mit der Rolle der AGR mbH. Es werden Gründe für den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn im April 2020 sowie die Notwendigkeit der Umsetzung der ersten Baumaßnahmen erfragt. Die Fraktion bittet zudem um Auskunft zur Kommunikation der geplanten Maßnahmen gegenüber den Ratssitzungen in Gelsenkirchen und Herne sowie der Zivilgesellschaft. Abschließend wird nach der Erwartung möglicher Klageverfahren gegen ein positives Planfeststellungsvergebnis und deren voraussichtlicher Dauer gefragt.
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- 12.1.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Vorzeitiger Baubeginn zur Erweiterung der Zentraldeponie EmscherbruchZur Vorlage · 14/0089-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der Linke zur Deponiekapazität im Ruhrgebiet beschreibt die aktuelle Situation der Entsorgungssicherheit. Für die Deponieklasse I (DK I) wird in Nordrhein-Westfalen ein dringender Bedarf festgestellt, da die gesetzliche Vorgabe einer mindestens zehnjährigen Entsorgungssicherheit nicht mehr erfüllt ist. Verschiedene Datenquellen deuten darauf hin, dass die DK I-Kapazitäten im Geltungsbereich des Regionalplans Ruhr voraussichtlich bis Juni 2027 erschöpft sein werden. Auch für die Deponieklassen II und III wird mittelfristig ein Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten prognostiziert.
Im Bereich des Regionalplans Ruhr befinden sich mehrere Projekte in unterschiedlichen Planungsphasen. Im Planfeststellungsverfahren sind die Zentraldeponie Emscherbruch der AGR mbH für die Klassen I, II und III sowie die Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl (DK I) enthalten. Die Deponie Hürfeld in Dorsten befindet sich im Scoping-Prozess, während eine Erweiterung der Deponie Brinkfortsheide in Marl in der vorbereitenden Prüfung steht. Hinsichtlich der Zentraldeponie Emscherbruch wird präzisiert, dass der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn durch die AGR mbH lediglich die Ablagerungsbereiche für die Deponieklassen I und II umfasst.
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- 12.2Zentraldeponie GelsenkirchenZur Vorlage · 14/0100 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Drucksache 14/0100 eine Anfrage zur Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen gestellt. Der Fraktionsvorsitzende Karsten Finke bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die geplante Erweiterung im Rahmen des bestehenden Abfallwirtschaftsplans zwingend notwendig ist. Zudem wird gefragt, weshalb die Ausschüsse für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie für Wirtschaft und Beteiligungen nicht über die Erteilung der Erlaubnis zum vorzeitigen Beginn innerhalb des Planfeststellungsverfahrens informiert wurden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Gründe für die kurz nach der Genehmigung erfolgte Abholzung von Waldflächen.
Die Anfrage thematisiert zudem Differenzen zwischen den Daten des LANUV, die Kapazitäten über das Jahr 2030 hinaus ausweisen, und einer von der Abfallgesellschaft Ruhr (AGR) in Auftrag gegebenen Analyse zum Deponiebedarf. Die Fraktion fordert die Bereitstellung dieser Analyse für die Ausschüsse und bittet um Klärung, ob die Ergebnisse mit den Analysen des Landes Nordrhein-Westfalen deckungsgleich sind sowie ob eine Abstimmung mit der Bezirksregierung oder dem LANUV stattgefunden hat.
Abschließend werden Fragen zu den von der Bezirksregierung geforderten Sicherheitsleistungen für eine Deponieerhöhung gestellt. Es wird um Informationen zur Bildung von Rückstellungen sowie zu den Auswirkungen auf die Liquidität der AGR gebeten.
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- 12.2.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der FraktionB90/Die Grünen Zentraldeponie GelsenkirchenZur Vorlage · 14/0100-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zur geplanten Erweiterung der Zentralen Deponie Gelsenkirchen reagiert. In Bezug auf die Notwendigkeit der Erweiterung im Rahmen des Abfallwirtschaftsplans verweist das Dokument auf verschiedene Kapazitätsanalysen. Laut Daten des LANUV NRW und des MKULNV könnten Deponiekapazitäten der Klasse I im Regionalplan Ruhr bis Juni 2027 erschöpft sein. Für Deponien der Klasse III wird eine Restlaufzeit von etwa elf Jahren ab Anfang 2021 prognostiziert, was die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen zehnjährigen Entsorgungssicherheit zum Zeitpunkt einer möglichen Inbetriebnahme neuer Kapazitäten beeinträchtigen könnte. Die Landesregierung unterstützt dabei die Nutzung von Bergehalden als Standorte für Deponien der Klasse I, um den Flächenverbrauch zu minimieren.
Hinsichtlich der Informationspflichten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) gegenüber den Ausschüssen des Regionalverbandes Ruhr stellt die Verwaltung klar, dass sich die Mitteilungspflichten nach dem Gesellschaftsvertrag sowie dem Kommunalrecht und handelsrechtlichen Vorschriften richten. Eine spezifische Pflicht zur Information über die Erteilung der Erlaubnis eines vorzeitigen Baubeginns innerhalb des Planfeststellungsverfahrens besteht nach diesen Bestimmungen nicht.
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- 12.3Wirtschaftliche Lage im RuhrgebietZur Vorlage · 14/0111 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion „Die Grünen im Ruhrparlament“ hat mit der Drucksache 14/0111 eine Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen gestellt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Metropole Ruhr zu untersuchen. Die Verwaltung wird gebeten, detaillierte Informationen zur Entwicklung der regionalen Wirtschaftslage bereitzustellen.
Die Anfrage umfasst Fragen zur Betroffenheit einzelner Wirtschaftssektoren sowie zur Veränderung des Pendlerverkehrs und der Homeoffice-Quote im Ruhrgebiet. Zudem soll geklärt werden, ob sich in der Region spezifische wirtschaftliche Trends abzeichnen, die von der bundesweiten Entwicklung abweichen.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Differenzierung nach Unternehmensgrößen. Hierbei sollen die Auswirkungen auf Großkonzerne, den Mittelstand, Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige betrachtet werden. Des Weiteren wird um Auskunft darüber gebeten, ob bei von Frauen geführten Unternehmen besondere Entwicklungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage oder der Homeoffice-Nutzung im Kontext der Pandemie festzustellen sind.
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- 1Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnungnicht öffentlich
- 2Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 01.09.2020 (vormals Wirtschaftsausschuss)nicht öffentlich
- 3Standortmarketingkampagne - Planungen für das 1. Halbjahr 2021nicht öffentlich
- 4Anträgenicht öffentlich
- 5Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich