8. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 07. Sitzung des Planungsausschusses vom 24.08.2022
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Städtebauförderung hier: Bericht zur Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes 2022 und des Sonderprogramms 'Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten in NRW 2022'Zur Vorlage · 14/0781 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0781 vorgelegt. Der Bericht befasst sich mit der Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes 2022 sowie des Sofortprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten in NRW 2022“.
Die Unterlagen wurden für die Sitzungen des Planungsausschusses am 9. November 2022 und des Ausschusses für Kultur, Sport und Vielfalt am 17. November 2022 vorbereitet. Der Inhalt umfasst textliche Erläuterungen zum Städtebauförderprogramm sowie zum Investitionspakt. Zudem enthält die Vorlage eine Übersicht über Abweichungen zum Städtebauförderprogramm 2022 sowie eine Aufstellung der Projekte, die im Rahmen des Sofortprogramms zur Förderung von Sportstätten enthalten sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster eingereicht.
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Hauptdokument|20221019155032-0|20221019155034-0|20221019155036-0
- 2.2Städtebauförderung Bericht zur Veröffentlichung des 'Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021/22 4. Tranche'Zur Vorlage · 14/0782 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0782 befasst sich mit der Veröffentlichung des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021/22 4. Tranche“. Die Unterlagen werden als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage umfasst neben dem Bericht selbst textliche Erläuterungen zur Veröffentlichung des Sonderprogramms sowie ein entsprechendes Programmdatenblatt zum Städtebauförderprogramm „Innenstädte“. Die Einreichung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Damit wird die Information über die Details der vierten Tranche der Städtebauförderung in den betroffenen Regierungsbezirken sichergestellt.
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- 2.3Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2023Zur Vorlage · 14/0777 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0777 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2023. Das Programm umfasst Projekte, deren Gesamtkosten drei Millionen Euro pro Maßnahme nicht überschreiten. Die Vorlage wird gemeinschaftlich von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen vor. Diese enthalten eine Liste der 30 wichtigsten Maßnahmen sowie weitere Projekte für das Jahr 2023. Zudem werden neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert.
Die Federführung liegt beim Verbandsausschuss. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den Ausschüssen für Planung und Mobilität, bevor sie am 9. Dezember 2022 in der Verabschiedung der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Hauptdokument|20221019141245-0|20221019141253-2|20221019141252-0|20221019141253-1
- 2.4Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14) - Priorisierung für das Jahr 2023Zur Vorlage · 14/0778 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0778 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2023. Der Entwurf legt eine Rangfolge für die Umsetzung fest, wobei die Anlage 1 eine Liste der 30 wichtigsten Projekte enthält. Darüber hinaus werden in den weiteren Anlagen zusätzliche Maßnahmen für das Jahr 2023 sowie eine Übersicht über neue und gegenüber dem Vorjahr veränderte Projekte aufgeführt.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Festlegung der Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen vor. Die Vorlage durchläuft verschiedene Beratungsstufen in den Gremien des Regionalverbands Ruhr, beginnend beim Planungsausschuss über den Ausschuss für Mobilität bis hin zum Verbandsausschuss. Die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für den 9. Dezember 2022 vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Vorlage bildet das Landesplanungsgesetz.
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Hauptdokument|20221019153241-0|20221019153245-1|20221019153245-2|20221019153245-0
- 2.5Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlGZur Vorlage · 14/0755 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0755 ihr Einvernehmen zum Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr erklären. Das Verfahren betrifft die Änderung im Bereich Wissollstraße.
Nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist für solche Änderungen des RFNP durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr die Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr erforderlich. Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Stellungnahme vom 14. September 2022 mitgeteilt, dass das Änderungsverfahren im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 LPlG NRW zu erteilen. Die Entscheidungsgrundlage umfasst unter anderem einen Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten. Für den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr ergeben sich aus diesem Verfahren keine finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20221011090055-6|20221011090049-0|20221011090049-1|20221011090049-2|20221011090050-3|20221011090051-4|20221011090052-5
- 2.6Wasserstoffleitungen DoHa und DoMa - Anstehender Abschluss der RaumordnungsverfahrenZur Vorlage · 14/0794 · Berichtsvorlage
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Die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat die Raumordnungsverfahren für die geplanten Wasserstoffleitungen Dorsten-Hamborn (DoHa) und Dorsten-Marl (DoMa) abgeschlossen. Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant gemeinsam mit den Projektpartnern Thyssengas GmbH und Nowega GmbH den Bau dieser Leitungen, um die Erzeugungsregion Emsland mit den Verbrauchsregionen im Ruhrgebiet zu verbinden. Konkret sollen das Stahlwerk in Duisburg-Hamborn sowie der Chemiepark Marl an das Wasserstoffnetz angebunden werden. Die Leitung DoHa hat eine voraussichtliche Länge von etwa 42 Kilometern, während die Strecke DoMa rund 9 Kilometer umfasst.
Die Ergebnisse der Verfahren bestätigen, dass die geplanten Korridore mit einer Breite von 600 Metern mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar und raumverträglich sind. Zudem entsprechen die Vorhaben den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit auf der Planungsstufe der Raumordnungsverfahren. Diese Feststellungen sind in den nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen, welche die rechtsverbindliche Trassenfestlegung beinhalten. Die Beteiligungsverfahren für öffentliche Stellen und die Öffentlichkeit wurden im Zeitraum zwischen Mai und Juli 2022 durchgeführt; die dabei eingegangenen Einwendungen flossen in die abschließende Beurteilung ein. Für den Regionalverband Ruhr entstehen durch diesen Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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- 2.7Abgrabungsmonitoring von Nordrhein-Westfalen - Lockergesteine Hier: Monitoringbericht für das Planungsgebiet Regionalverband Ruhr zum 01.01.2022Zur Vorlage · 14/0696 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Monitoringbericht zum Abgrabungsmonitoring von Lockergesteinen im Planungsgebiet des Regionalverbands Ruhr mit Stand vom 1. Januar 2022 wurde dem Planungsausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die jährliche Erhebung wird durch den Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen auf Basis von Luftbildern durchgeführt, um die planerisch gesicherten Rohstoffmengen in den Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) sowie in anderen genehmigten Abgrabungen zu erfassen.
Die vorliegenden Daten zeigen für verschiedene Rohstoffgruppen unterschiedliche Versorgungszeiträume auf. Bei Kies und Kiessand ist ein Restvolumen von 122 Millionen Kubikmetern verzeichnet, was bei einer jährlichen Fördermenge von 5,9 Millionen Kubikmetern einem Versorgungszeitraum von 21 Jahren entspricht. Für Sand wird ein Volumen von 17,5 Millionen Kubikmetern und eine Dauer von 33 Jahren angegeben. Präquartärer Sand umfasst ein gesichertes Volumen von 73,1 Millionen Kubikmetern bei einer Versorgungsdauer von 29,5 Jahren. Bei Ton und Schluff ist das planerisch gesicherte Gesamtvolumen mit 18,7 Millionen Kubikmetern beziffert.
Gemäß den Vorgaben der Landesplanung müssen Regionalpläne rechtzeitig angepasst werden, sofern ein Versorgungszeitraum von weniger als zehn Jahren droht. Im aktuellen Bericht erfüllen alle betrachteten Rohstoffgruppen diese Voraussetzung. Zudem wurden erstmals die durch eine Planänderung gesicherten Mengen im Bereich Haltern-Sythen für die Gruppe des präquartären Sandes berücksichtigt. Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 2.8Anträge
- 2.9Anfragen und Mitteilungen
- 2.9.1Fragen zum Abgrabungsmonitoring DS 14/0696Zur Vorlage · 14/0815 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zur Vorlage 14/0815 eingereicht, die sich mit dem Abgrabungsmonitoring (DS 14/0696) befasst. Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zur Differenzierung von Rohstoffmengen sowie zur zeitlichen Planung der Rohstoffversorgung.
Die Fraktion bittet um Klärung, wie die planerisch gesicherten Rohstoffmengen zwischen den Bereichen zur Sicherung der Rohstoffversorgung (BSAB) und außerhalb dieser Gebiete aufgeteilt sind. Zudem wird nach ergänzenden Daten für die Rohstoffgruppe Ton und Schluff gefragt. Hierbei geht es insbesondere um die Angabe der Jahresförderung sowie des Versorgungszeitraums, da in den bisherigen Unterlagen lediglich Restvolumina ausgewiesen wurden.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Einhaltung des Landesentwicklungsplans (LEP). Gemäß dem Ziel 9.2-3 ist eine Fortschreibung der BSAB-Flächen rechtzeitig vor Unterschreiten eines zehnjährigen Versorgungszeitraums erforderlich. Die Fraktion wirft die Frage auf, weshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Neuausweisung erfolgt, obwohl die bestehenden Versorgungszeiträume deutlich über dieser Zehnjahresgrenze liegen.
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- 3Regionaler Diskurs /Regionalplan Ruhr
- 3.1Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0808 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll das von dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der BMR erarbeitete Entwicklungskonzept für die „Regionalen Kooperationsstandorte“ beschließen. Dieses Konzept dient als Grundlage zur Bewältigung des gewerblich-industriellen Flächenbedarfs durch einen Interessenausgleich zwischen den Großstädten im Ballungskern und dem kreisangehörigen Raum. Parallel dazu wird die RVR-Verwaltung beauftragt, einen Leitfaden für den Einsatz raumordnerischer Verträge zu erstellen. Dieser soll die Umsetzung des Konzepts ermöglichen und mit den Vertragspartnern Vereinbarungen zu städtebaulichen Qualitäten, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie zur energieeffizienten Nutzung bei der Entwicklung der Standorte festlegen.
Der Beschluss über das dazugehörige Vermarktungskonzept wurde in die erste Sitzung des Jahres 2023 verschoben, um eine weitere Ausgestaltung der Priorisierung, der Finanzierung und der inhaltlichen Profilierung zu ermöglichen. Im Rahmen der Vorberatung äußerte die Stadt Bochum Vorschläge zur Erweiterung der Standortmarke sowie zur Entkopplung künftiger Standorte von bestehenden Bedarfskonten. Die Bochum Wirtschaftsentwicklung regte zudem die Erarbeitung interkommunaler Vereinbarungen an, um auch Kommunen ohne eigene Kooperationsstandorte einzubinden. Die Stadt Dorsten hinterfragte die Festlegung eines spezifischen Standortes. Für die Umsetzung der Vorlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushaltsplan vorgesehen.
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- 3.2Anträge
- 3.3Anfragen und Mitteilungen
- 3.3.1Auswirkungen des Wind-an-Land-Gesetzes auf das RP-VerfahrenZur Vorlage · 14/0795 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum Einfluss des Wind-an-Land-Gesetzes auf das laufende Aufstellungsverfahren des Regionalplans eingereicht. Grundlage der Anfrage ist eine Information der Verwaltung vom 13. September 2022, wonach das Gesetz keine Auswirkungen auf das aktuelle Verfahren habe und Flächen für die Windenergie über nachgelagerte Prozesse gesichert werden könnten.
Da das Wind-an-Land-Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, das Ende der dritten Offenlage des Regionalplans jedoch noch nicht absehbar ist, hinterfragt die Fraktion die Notwendigkeit möglicher Anpassungen im laufenden Prozess. Die Anfrage bezieht sich auf die Frage, ob die Verwaltung eine vierte Offenlage ausschließen kann oder ob Flächen für Windenergie im Rahmen einer späteren Teilfortschreibung des Plans ausgewiesen werden müssen. Zudem wird um eine Erläuterung gebeten, was unter der von der Verwaltung verwendeten Bezeichnung „nachgelagerte Verfahren“ zu verstehen ist.
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- 3.3.2Wind-an-Land-GesetzZur Vorlage · 14/0838 · Fraktionsanfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage mit der Nummer 14/0838 zum Thema Wind-an-Land-Gesetz eingereicht. Anlass der Anfrage sind die aktuellen Diskussionen um dieses Gesetz sowie eine Veranstaltung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) vom 8. November 2022.
Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach den Auswirkungen der Aufhebung gesetzlicher Mindestabstände auf die Regionalplanung. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, in welchem Umfang und auf welchen Flächen im Verbandsgebiet bereits Windenergieanlagen umgesetzt oder genehmigt wurden, wobei eine kommunalscharfe Auflistung angefordert wird. Zudem möchte die Fraktion die Einschätzung der RVR-Verwaltung dazu erfahren, inwieweit bestehende Konzentrationszonen und Windenergiestandorte auf die künftigen Flächenziele angerechnet werden können. Die Beantwortung der Fragen ist für die Sitzung des Verbandsausschusses am 28. November 2022 vorgesehen.
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- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Ergebnispräsentation Regionales FreizeitmobilitätskonzeptZur Vorlage · 14/0754 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0754 über den Endbericht zum Regionalen Freizeitmobilitätskonzept informiert. Das Projekt „Stärkung der vernetzten Freizeitmobilität in der Metropole Ruhr“, welches durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW gefördert wurde, schloss im Januar 202läufig im Rahmen des Projektzeitraums von Mai 2020 bis Januar 2023 ab.
Der vorliegende Bericht beschreibt die Ergebnisse eines Arbeitsprozesses, der darauf abzielt, die Erreichbarkeit von Freizeit- und Tourismusstandorten mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu verbessern und Mobilitätsangebote regional besser zu vernetzen. Damit soll ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in der Metropole Ruhr geleistet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept in der Region bekannt zu machen, zur Mitwirkung aufzurufen und eine Strategie für die Umsetzung zu erarbeiten.
Die künftige Umsetzungsphase soll ab 2023 durch die Auswahl und Priorisierung von Maßnahmen sowie die Identifizierung von Fördermöglichkeiten geprägt sein. Dabei ist eine Kooperation mit den Kommunen, Kreisen und weiteren regionalen Akteuren vorgesehen. Bestehende Initiativen wie das Fahrrad-Sharingangebot metropolradruhr sollen in diesen Prozess einfließen. Die Finanzierung der weiteren Arbeiten soll vorrangig über die Akquise von Fördermitteln erfolgen. Sollte keine Anschlussförderung gesichert werden können, ist eine Integration der Aufgaben in die Haushaltsplanung ab 2024 vorgesehen.
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- 4.2Wanderlandschaft Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0771 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung wird über eine Beschlussvorlage zur Wanderlandschaft Metropole Ruhr informiert. Der Entwurf sieht vor, einen Bericht zur Thematik zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Konzeption zur Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes zu beauftragen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf einem Ansatz für urbanes Wandern liegen, der an die touristischen Hotspots der Metropole Ruhr anknüpft. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, gemeinsam mit der Regionalen Tourismusagentur (RTG) und dem Sauerländischen Gebirgsverein einen EFRE-Förderantrag vorzubereiten.
Unter dem Arbeitstitel „Grüne Urban-Outdoor-Metropole“ sollen die Potenziale des urbanen Wanderns sowie klimaneutrale Reiseangebote weiterentwickelt werden. Die geplante Konzeption umfasst die Schaffung authentischer Erlebnisrouten, die Attraktivierung der Wanderinfrastruktur durch Einbeziehung von Kommunen und Mobilitätsanbietern sowie die Digitalisierung des Wanderangebots im Rahmen der regionalen Datenstrategie. Bei der weiteren Bearbeitung sollen relevante Akteure einbezogen werden. Die Antragstellung für die EFRE-Förderperiode 2021–27 ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen, wobei ein Projektstart ab Sommer 2023 angestrebt wird.
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- 4.3Haushalt 2023 - Haushalt für den Bereich PlanungZur Vorlage · 14/0803 · Beschlussvorlage
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Der Planungsausschuss empfiehlt dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung die Verabschiedung der Haushaltsansätze für das Jahr 2023 im Bereich Planung. Die Beschlussvorlage bezieht sich auf die Budgetplanung der Referate 8 (Regionalentwicklung), 9 (Geoinformation und Raumbeobachtung) sowie 15 (Staatliche Regionalplanung).
Der Entwurf des Haushaltsplans wurde bereits im September 2022 in die Sitzung der Verbandsversammlung eingebracht. Die Empfehlung des Ausschusses sieht vor, die Ansätze unter Berücksichtigung etwaiger Änderungsvorschläge zu beschließen. Erkennbare Veränderungen werden dem Verbandsausschuss über eine nachzureichende Änderungsliste mitgeteilt.
Den finanziellen Erläuterungen der Vorlage zufolge ist keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln oder eine Nachveranschlagung erforderlich. Die detaillierten Haushaltsdaten sowie Informationen zu den Strategiefeldern und Projekten sind in den entsprechenden Unterlagen zum Haushaltsplan 2023 aufgeführt.
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- 4.4Anträge
- 4.5Anfragen und Mitteilungen
- 4.5.1Bericht über laufende Verfahren - RVR als Träger öffentlicher Belange