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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Aktuelles
- 2.1Vortrag von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich zum Kommunalfinanzbericht
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Förderprogramm 'Kommunaler Straßenbau 2024'Zur Vorlage · 14/1438 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2024“. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst regionale Voten für die Gebiete des RVR innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss soll die Verbandsversammlung den regionalen Vorschlag zum genannten Förderprogramm gemäß den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage verabschieden. Die Unterrichtung erfolgt im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
Der Entscheidungsprozess ist in einem festgelegten Zeitplan vorgesehen. Vor der abschließenden Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2024 finden Beratungen in den zuständigen Gremien statt. Dazu gehören die Sitzungen im Ausschuss für Mobilität am 20. Februar 2024, im Planungsausschuss am 21. Februar 2024 sowie im Verbandsausschuss am 4. März 2024. Die Vorlage dient der gemeinsamen Abstimmung über die regionalen Positionen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus für das Jahr 2024.
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Hauptdokument|20240209152307-0|20240209152311-0|20240209152316-0|20240209152320-0
- 3.2Förderprogramm 'Nahmobilität 2024'Zur Vorlage · 14/1439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Sitzung am 15. März 2024 über das Förderprogramm „Radschnellverbindungen/ Nahmobilität 2024“ entscheiden. Die Beschlussvorlage 14/1439 sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Vorschlag für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten gemäß den Anlagen 1 und 2 zustimmt. Dies umfasst das regionale Votum für den Regierungsbezirk Arnsberg sowie die Radvorrangrouten im Regierungsbezirk Münster.
Zudem wird der Beschlussvorschlag eine Kenntnisnahme der Informationen sowie des Vorschlags für das Förderprogramm Nahmobilität 2024 beinhalten. Die Vorlage enthält hierzu die Listen zur Förderung der Nahmobilität in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Sitzungsvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt und wird durch den Verbandsausschuss federführend bearbeitet.
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Hauptdokument|20240209151738-0|20240209151742-0|20240209151747-0|20240209151751-0|20240209151755-0|20240209151759-0
- 3.3Programmvorschlag Städtebauförderprogramm 2024 hier: UnterrichtungZur Vorlage · 14/1444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1444 umfasst den Programmvorschlag für das Städtebauförderprogramm 2024. Die Unterlagen wurden im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster als gemeinsame Sitzungsvorlage erstellt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr dem Programmvorschlag für das Städtebauförderprogramm 2024 zustimmt. Der vorgesehene Prozess beinhaltet die Beratung im Planungsausschuss am 21. Februar 2024 sowie im Verbandsausschuss am 4. März 2024, bevor die endgültige Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2024 ansteht.
Die Vorlage beinhaltet neben dem eigentlichen Programmvorschlag auch textliche Erläuterungen sowie eine Darstellung zur Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung im Jahr 2024. Federführend für diese Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20240216143502-0|20240216143505-0|20240216143508-0
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Angelegenheiten der Revierpark Wischlingen GmbH - Finanzielle Beteiligung des RVR über das Jahr 2023 hinausZur Vorlage · 14/1425 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) befasst sich mit der finanziellen Beteiligung an den Angelegenheiten der Revierpark Wischlingen GmbH (RPW) nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage regelt die Kostenübernahmen für verschiedene Bereiche des Parks über das Jahr 2023 hinaus.
Die Verbandsversammlung soll der Übernahme von Parkpflegefolgekosten für die Jahre 2024 bis 2026 zustimmen. Hierbei ist ein jährlicher Anteil von 90.000 Euro vorgesehen, was einer Gesamtsumme von 270.000 Euro entspricht. Diese Beteiligung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt einer neuen Grundstücksnutzungs- und Pflegevereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem RVR. Zudem wird die Bereitstellung eines Sonderzuschusses für das Jahr 2024 in Höhe von maximal 37.500 Euro für die Sanierung eines Schmutzwasserkanals vorgeschlagen.
Gegenüber anderen Forderungen wird sich der Verband jedoch positionieren: Eine Beteiligung an den investiven Kosten für die Sanierung der Passage wird nicht genehmigt. Ebenso wird eine weitere finanzielle Beteiligung des RVR an Betriebskostenzuschüssen der RPW über das Jahr 2023 hinaus ausgeschlossen.
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- 8.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Gesellschaftervereinbarungen 2024Zur Vorlage · 14/1453 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2024 sowie den Abschluss aktualisierter Gesellschaftervereinbarungen für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) beschließen. Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist mit 64,14 % an der Gesellschaft beteiligt; weitere Anteile halten unter anderem die Städte Duisburg, Bochube, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Ein langfristiger Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren konnte aufgrund von Haushaltsrestriktionen der Mitgesellschafter und Diskussionen über Parkpflegekosten nicht realisiert werden. Daher gelten die neuen Vereinbarungen vorerst nur für das Jahr 2024. Die im Wirtschaftsplan der FMR mbH ausgewiesenen Zuschussbedarfe liegen unter den im RVR-Haushaltsplan 2024 veranschlagten Beträgen. Während für konsumtive Zuschüsse ein Bedarf von rund 3,8 Millionen Euro geplant ist, sieht der Haushaltsansatz des RVR einen höheren Wert von etwa 5 Millionen Euro vor. Bei den investiven Zuschüssen beläuft sich der Plan auf 963.000 Euro gegenüber einem Budget von 1,013 Millionen Euro.
Für die Betriebsstätte Kemnade wurde aufgrund eines Verkaufserlöses aus der Veräußerung des Hauses Herde im Jahr 2023 eine besondere Regelung zur Verteilung der Zuschussverpflichtungen im investiven Bereich getroffen. Die Zahlung der Leistungen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Mitgesellschafter ihre Anteile entsprechend leisten.
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Hauptdokument|20240202122543-0|20240202122543-1|20240202122543-2|20240202122543-3|20240202122544-4
- 8.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Zuschussentwicklung der Beteiligungen 2014-2023 - Beantwortung der mündlichen Anfrage aus dem Verbandsausschuss (12. Sitzung des Verbandsausschusses vom 27. November 2023) Hier: TOP 18.1.1 Ergänzende mündliche Anfrage von Herrn Freye/Fraktion Die LinkeZur Vorlage · 14/1456 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/1456 befasst sich mit der Entwicklung der Zuschüsse an die Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr im Zeitraum von 2014 bis 2023. Grundlage der Vorlage ist die Beantwortung einer mündlichen Anfrage, die ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke in der 12. Sitzung des Verbandsausschusses am 27. November 2023 gestellt hat.
In dieser Anfrage wurde um eine detaillierte Auflistung der Zuschüsse gebeten, die der Regionalverband Ruhr an seine Beteiligungsgesellschaften über einen Zeitraum von zehn Jahren geleistet hat. Die gewünschte Darstellung sollte dabei nach verschiedenen Bereichen sowie differenziert nach den jeweiligen Anteilen erfolgen. Zur Beantwortung dieser Fragestellung hat die zuständige Fachabteilung für Finanzmanagement eine entsprechende Übersicht erstellt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie der Verbandsausschuss nehmen die beigefügte Aufstellung zur Kenntnis. Die Vorlage dient somit der Information über die langfristige Zuschussentwicklung an die RVR-Beteiligungsgesellschaften.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Strategie Geonetzwerk.metropoleRuhrZur Vorlage · 14/1287 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird in der Beschlussvorlage 14/1287 ersucht, das Strategiepapier „Zukunftsthemen Geonetzwerk.metropoleRuhr“ als Grundlage für die künftige Arbeit des Netzwerks zu verabschieden. Das Geonetzwerk.metropoleRuhr besteht seit zehn Jahren. Im vergangenen Jahr haben der Lenkungskreis, die Geschäftsstelle sowie weitere Vertreter der kommunalen Ebene fachliche und organisatorische Handlungsfelder für die kommenden Jahre erarbeitet.
Die Strategie soll dazu dienen, diese Handlungsfelder zu identifizieren und die künftige Strukturierung der Netzwerk-Arbeit festzulegen. Es besteht zudem die Absicht, das Papier auch in den kommunalen Gremien beschließen zu lassen, um die Themen des Netzwerks vor Ort zu verankern. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, über die weitere Umsetzung der Strategie zu berichten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Vorlage ist haushaltsneutral. Es ergeben sich aus dem Vorhaben keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.1Regionale Radwegepflege - Pilotprojekt zur Analyse möglicher zentraler Dienstleistungen durch den RVRZur Vorlage · 14/1409 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) prüft die Fortführung eines Pilotprojekts zur zentralen Übernahme von Dienstleistungen bei der regionalen Radwegepflege. Ziel der Vorlage ist es, zu untersuchen, inwieweit der RVR als Dienstleister für überregional bedeutsame Radwege fungieren kann, unabhängig von der jeweiligen Bauladenverantwortung. Dabei sollen konkrete Pflegevereinbarungen sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte erarbeitet werden.
An dem Projekt beteiligen sich die Städte Bochum, Haltern am See, Kamen, Witten und Duisburg. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Prüfung von Synergieeffekten durch eine zentralisierte Verwaltung der Aufgaben, wie etwa Wegweisung, Verkehrssicherheitskontrollen und die Grundpflege der Infrastruktur. Derzeit erfolgt die Pflege weitgehend dezentral oder über externe Dienstleister, was aufgrund langer Anfahrtswege und aktueller Marktschwankungen als wenig wirtschaftlich eingestuft wird.
Die Ergebnisse des Pilotprojekts basieren auf der Analyse verschiedener Radwegabschnitte, unter anderem im Bereich Witten. Auf Grundlage der ermittelten Kostenschätzungen soll in den kommenden Monaten eine Beratung mit den Projektpartnern über den weiteren Leistungsumfang und die finanzielle Umsetzung erfolgen. Damit sollen langfristig die Qualität der Radwegeinfrastruktur gesichert und die Effizienz der Unterhaltung gesteigert werden.
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- 10.2Regionales Radwegenetz für die Metropole Ruhr Hier: Integration des Freizeitnetzes in das Regionale RadwegenetzZur Vorlage · 14/1428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, das Regionale Radwegenetz auf Basis der Karte „Gesamtradwegenetz“ als Grundlage für das weitere Vorgehen zu beschließen. Damit soll das bestehende Freizeitradwegenetz in das Regionale Radwegenetz integriert werden. Der dazugehörige Arbeitsbericht zur Integration wird zur Kenntnis genommen.
Ziel dieser Zusammenführung ist es, die bisher getrennten Konzepte für den Alltags- und Freizeitradverkehr in einem einheitlichen Gesamtplan zu vereinen. Durch diese Bündelung sollen redundante Planungsaktivitäten vermieden und die Pflege sowie Unterhaltung des Netzes optimiert werden. Im Rahmen eines Analyseprozesses wurden 53 Fokussierungsbereiche mit einer Gesamtlänge von 138 Kilometern in 34 Kommunen identifiziert. Die Ergebnisse zeigen, dass Teile der Strecken im Regionalen Radwegenetz weitergeführt, andere parallel beibehalten oder planerisch nicht weiterverfolgt werden. Das daraus resultierende integrierte Gesamtnetz umfasst eine Länge von rund 3.200 Kilometern.
Die Integration dient als Baustein für eine systematisierte Infrastrukturplanung des RVR sowie der beteiligten Kommunen und Kreise. Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind und im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Strategie Grüne Infrastruktur Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1420 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die Strategie „Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“ entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, diese als integrierte Fachstrategie zur Entwicklung und Sicherung der grünen Infrastruktur in der Region festzulegen. Im Falle einer Annahme wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung durch Projekte, Maßnahmen sowie Netzwerkarbeit und Veranstaltungen zu realisieren. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der bestehenden Haushaltsplanung des RVR, wobei zusätzlich Fördermittel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene angeworben werden können.
Die Strategie basiert auf der im November 2022 verabschiedeten Charta „Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“. Sie wurde in einem anderthalbjährigen Beteiligungsprozess unter Einbeziehung von Verwaltung, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet. Als informelles Planungsdokument dient sie den 53 Kommunen des Ruhrgebiets sowie weiteren Akteuren als Handlungsanleitung für eine integrierte Planung. Ziel ist es, Synergieeffekte zu nutzen, etwa durch die Gestaltung von Grünkorridoren entlang von Verkehrswegen, und die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken. Die Umsetzung soll sowohl durch großflächige Projekte wie die IGA 2027 als auch durch kleinteilige Maßnahmen im urbanen Raum erfolgen.
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Hauptdokument|20240115081933-0|20240126110022-0|20240126110504-0
- 11.2Regionale Biodiversitätsstrategie Ruhrgebiet - Projektantrag im Bundesförderprogramm 'chance.natur'Zur Vorlage · 14/1418 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) bereitet im Rahmen der Regionalen Biodiversitätsstrategie einen Projektantrag für das Bundesförderprogramm „chance.natur“ vor. Hintergrund ist eine Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), die die Bedeutung der Strategie für den urbanen Raum des Ruhrgebiets hervorhebt. Ziel des Vorhabens ist die langfristige Sicherung der Artenvielfalt, insbesondere auf Industrienaturflächen sowie in Biotopverbünden und Naturschutzgebieten.
Das Förderprogramm sieht einen dreistufigen Prozess vor, der von der Einreichung einer Projektskizze über die Untersuchung förderfähiger Flächen bis hin zur Umsetzung konkreter Maßnahmen reicht. Die Projektlaufzeit kann bis zu 13 Jahre betragen. Die Finanzierung ist auf eine Aufteilung zwischen dem Bund (75 %), dem Land Nordrhein-Westfalen (15 %) und einem Eigenanteil des RVR (10 %) ausgelegt.
Aktuell erarbeitet eine Arbeitsgruppe beim RVR und RuhrGrün die Grundlagen für eine Projektskizze. Dabei werden Planungsräume definiert, Leitbilder entworfen und Maßnahmen für verschiedene Flächentypen – wie etwa Industrienatur oder Infrastrukturtrassen – identifiziert. Vor der formellen Einreichung der Skizze beim Bundesamt für Naturschutz sollen die zuständigen politischen Gremien einbezogen werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des RVR sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt als haushaltsneutral zu bewerten, da konkrete Kostenschätzungen erst nach Festlegung der Maßnahmen vorliegen.
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- 11.2.1Regionale Biodiversitätsstrategie Ruhrgebiet - Projektantrag im Bundesförderprogramm 'chance.natur'Zur Vorlage · 14/1418-1 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) bereitet im Rahmen der Regionalen Biodiversitätsstrategie einen Projektantrag für das Bundesförderprogramm „chance.natur“ vor. Die Strategie, die bereits im Juni 2022 beschlossen wurde, ist ein Bestandteil der übergeordneten Strategie „Grüne Infrastruktur Ruhr“. Auf Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) soll das Förderprogramm genutzt werden, um die langfristige Sicherung der Artenvielfalt, insbesondere auf Industrienaturflächen im urbanen Raum des Ruhrgebiets, zu unterstützen.
Das Förderverfahren ist in drei Phasen unterteilt, beginnend mit der Einreichung einer Projektskizze beim BfN. Bei einer positiven Entscheidung folgen die Untersuchung förderfähiger Flächen sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen. Als Schwerpunktbereiche wurden bereits vier Flächentypen identifiziert, darunter Industrienatur, Naturschutzgebiete und Biotopverbünde an Infrastrukturtrassen. Die Finanzierung des Programms setzt sich aus Anteilen des Bundes (75 %), des Landes Nordrhein-Westfalen (15 %) und eines Eigenanteils von 10 % zusammen.
Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe beim RVR bzw. RuhrGrün die inhaltlichen Grundlagen für die Projektskizze, einschließlich der Definition von Planungsräumen und potenziellen Maßnahmen. Vor der formellen Einreichung der Skizze beim BfN werden die zuständigen politischen Gremien einbezogen. Über die konkreten haushalterischen Auswirkungen wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses entschieden, sobald detaillierte Kostenschätzungen für die geplanten Maßnahmen vorliegen.
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- 11.3Sachstand und weitere Vorgehensweise zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf RVR-LiegenschaftenZur Vorlage · 14/1424 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat den Sachstandsbericht zum Ausbau erneuerbarer Energien auf Liegenschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR) zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagene Vorgehensweise unterstützt. Im Rahmen der Umsetzung der Strategie aus dem Jahr 2023 wurden bereits Verträge für Windenergieanlagen in Marl und Haltern abgeschlossen; weitere Verhandlungen in Haltern, Dorsten und Hagen sind im Gange.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des geplanten Windparks Steinberge in der Gemeinde Hünxe. Durch die Einbeziehung von RVR-Flächen kann das Vorhaben von vier auf sechs Windenergieanlagen vergrößert werden. Hierbei wird eine Kooperation mit der Gemeinde Hünxe, den Gemeindewerken sowie lokalen Akteuren angestrebt.
Für weitere Standorte sollen Interessenbekundungsverfahren (IBV) durchgeführt werden, um geeignete Vertragspartner für die Planung und den Betrieb zu ermitteln. Dies betrifft zum einen die Halde Großes Holz in Bergkamen, wo die Errichtung von ein bis zwei Windenergieanlagen vorgesehen ist. Die Stadt Bergkamen unterstützt dieses Vorhaben bereits. Zum anderen steht die Entwicklung einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Reitwegsee in Rheinberg im Fokus. Um das Bauleitplanverfahren am Reitwegsee zu beschleunigen, plant der RVR die Beauftragsetzung eines Planungsbüros. Die Verfahren sollen dazu dienen, marktgerechte Pachtkonditionen sicherzustellen und die wirtschaftliche Nutzung des kommunalen Vermögens zu gewährleisten.
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Hauptdokument|20240115153743-0|20240115153936-0|20240115154115-0|20240115154128-0|20240115154134-0|20240115154154-0|20240115154207-0
- 11.3.1Sachstand und weitere Vorgehensweise zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf RVR-LiegenschaftenZur Vorlage · 14/1424-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss befasst sich mit dem Sachstand und der weiteren Vorgehensweise zum Ausbau erneuerbarer Energien auf Liegenschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die Beschlussvorlage sieht die Kenntnisnahme des Sachstandsberichts sowie die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen vor.
Im Rahmen bestehender Projekte wurden Verträge zur Übernahme von Baulasten für Windenergieanlagen in Marl und Haltern abgeschlossen; weitere Abstimmungen mit Planern in Dorsten und Hagen sind im Gange. Für den geplanten Windpark Steinberge in Hünxe ist eine Erweiterung der ursprünglichen Planung um zwei zusätzliche Windenergieanlagen auf RVR-Flächen vorgesehen. Die Verhandlungen hierzu erfolgen zwischen dem Projektentwickler ABO Wind, der Gemeinde Hünxe sowie den Gemeindewerken Hünxe unter Einbindung einer Bürgerenergiegesellschaft.
Für weitere Standorte soll ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) durchgeführt werden, um geeignete Vertragspartner zu identifizieren. Dies betrifft die Halde Großes Holz in Bergkamen, auf der die Errichtung von ein bis zwei Windenergieanlagen geplant ist, sowie den Reitwegsee in Rheinberg, für den eine schwimmende Photovoltaikanlage vorgesehen wird. Das IBV soll als transparentes und marktgerechtes Verfahren dazu dienen, Pachtkonditionen zu ermitteln und die wirtschaftliche Behandlung des kommunalen Vermögens sicherzustellen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20240115153743-0|20240115153936-0|20240115154115-0|20240115154128-0|20240115154134-0|20240115154154-0|20240115154207-0
- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 12.1Förderung der FISU World University Games Rhine-Ruhr 2025 mit den Ruhr Games als Teil des RahmenprogrammsZur Vorlage · 14/1413 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die Förderung der FISU World University Games Rhine-Ruhr 2025 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine finanzielle Unterstützung in Höhe von maximal 1.100.000 Euro vor. Diese Mittel sollen dazu dienen, die Ruhr Games mit den Kernelementen Sport, Kultur und internationale Jugendbegegnung als Teil des Rahmenprogramms der FISU World University Games umzusetzen. Die Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH wird sich dabei mit Eigenanteilen oder Drittmitteln an der Umsetzung beteiligen.
Zudem ist geplant, Haushaltsmittel in Höhe von 295.000 Euro aus den Jahren 2024 und 2025 zu verwenden, um eine externe Beratungsgesellschaft zu beauftragen. Diese soll eine Umsetzungsstrategie für die zukünftigen Ruhr Games ab dem Jahr 2027 entwickeln, mit dem Ziel, das Veranstaltungsformat zu professionalisieren und agile Arbeitsprozesse zu implementieren. Gleichzeitig sollen diese Mittel die RVR-seitige Kommunikation über hauseigene Kanäle sicherstellen, um die Sichtbarkeit der Ruhr Games zu gewährleisten. Die finanzielle Deckung einer notwendigen Nachveranschlagung im Jahr 2024 in Höhe von 127.000 Euro soll durch Einsparungen bei den Personalaufwendungen innerhalb des zuständigen Referats erfolgen.
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- 12.2Verlängerung des Vertrages über die Präsentation von Dauerausstellungen im Baukunstarchiv NRWZur Vorlage · 14/1433 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird um die Verlängerung des Vertrages zwischen der Baukunstarchiv Nordrheinwestfalen gGmbH und dem Regionalverband über die Präsentation von Dauerausstellungen im Baukunstarchiv NRW gebeten. Die Beschlussvorlage sieht eine Fortführung der Vereinbarung für weitere drei Jahre vor, beginnend am 1. September 2024 bis zum 31. August 2027.
Gegenstand des Vertrages ist die Präsentation der Dauerausstellungen „Vom Oberbergamt zum Museum“ und „Impulse. Baukunst der Industriekultur“. Der Regionalverband übernimmt hierfür eine Nutzungsumlage zur Deckung von Kosten für Dienstleistungen, Technikunterstützung, Reinigung, Sicherheit sowie anteilige Energie- und Versicherungskosten. Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 22.800 Euro und bleiben im Rahmen der Verlängerung konstant.
Die Einbindung des Baukunstarchivs in die Route Industriekultur wurde bereits im Jahr 2018 beschlossen. Seit den Eröffnungen der Ausstellungen wurden über 25.000 Besucher registriert. Die Verwaltung empfiehlt die Vertragsverlängerung, um die Programmatik der Route Industriekultur fortzuführen. Eine erneute Evaluation der Besucherzahlen ist bis Oktober 2027 vorgesehen.
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- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Bestellung der weiteren stellvertretenden Schriftführung für den Verbandsausschuss in der 14. WahlperiodeZur Vorlage · 14/1465 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr steht die Bestellung einer weiteren stellvertretenden Schriftführung für die 14. Wahlperiode zur Entscheidung. Laut der Beschlussvorlage 14/1465 soll Roland Scheel-Rübsam mit sofortiger Wirkung als vierte stellvertretende Schriftführung bestellt werden.
Die Neuregelung sieht vor, dass Marie von Oepen weiterhin die Funktion der Schriftführerin im Verbandsausschuss übernimmt. Dies erfolgt unter Abweichung von den Regelungen der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Die vollständige Reihenfolge der Schriftführung im Ausschuss setzt sich somit aus Marie von Oepen, Dr. Cornelia Jäger als erster stellvertretender Schriftführung, Jaqueline Raupach als zweiter stellvertretender Schriftführung, Carina Heinrich als dritter stellvertretender Schriftführung und Roland Scheel-Rübsam als vierter stellvertretender Schriftführung zusammen. Eine entsprechende Anpassung der Schriftführung in der Verbandsversammlung soll zeitgleich mit dieser Neubesetzung erfolgen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat und auch keine klimarelevanten Folgen nach sich zieht.
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- 16.2Änderung der Verbandsordnung hier: Anpassung der Verbandsordnung aufgrund überarbeiteter EntschädigungsverordnungZur Vorlage · 14/1466 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über eine Änderung der Verbandsordnung beraten, die an die neue Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen angepasst werden soll. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht verschiedene Anpassungen in den Regelungen zur Aufwandsentschädigung vor.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Auszahlung von doppeltem Sitzungsgeld. Dieses wird künftig nur noch gewährt, wenn eine Sitzung mindestens sechs Stunden dauert und nicht am selben Tag beendet wird. Zudem werden Neuregelungen für Fraktionsvorsitzende bei einer Doppelspitze sowie für die Vertretung von Ausschussvorsitzenden eingeführt. In letzterem Fall erhält das Mitglied, welches den Vorsitz in der Sitzung führt, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe eines Sitzungsgeldes.
Die Vorlage sieht zudem vor, den Regelstundensatz beim Verdienstausfall dynamisch an die Höhe des Mindestlohns zu koppeln, wobei ein Höchstbetrag von 84 Euro festgelegt wird. Des Weiteren werden die Entschädigungssätze aufgrund der neuen Vorgaben turnusmäßig jährlich um zwei Prozent steigen, beginnend mit dem 1. Januar 2025. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesen Anpassungen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Auswirkungen der Ausbaupläne der Deutschen Bahn auf das Verkehrskonzept der IGAZur Vorlage · 14/1379-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der Fraktion DIE LINKE erläutert die potenziellen Auswirkungen der Ausbaupläne der Deutschen Bahn auf das Verkehrskonzept der IGA 2027. Für den Sommer 2027 ist eine umfassende Sanierung der Bahnstrecke zwischen Hamm und Köln geplant, was die An- und Abreise sowie die Verbindung der IGA-Standorte beeinflussen könnte. Betroffen wären insbesondere die Linien RE 3 und RB 32, wobei für die IGA ein „IGA-Express“ zwischen den Bahnhöfen Dortmund, Gelsenkirchen und Duisburg vorgesehen ist.
Die IGA-Geschäftsführung hat den Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für das Land Nordrhein-Westfalen bereits über mögliche Folgen einer Streckensperrung informiert. Seitens der Deutschen Bahn wurde mitgeteilt, dass der genaue Umfang der Sanierungsmaßnahmen auf der Rhein-Ruhr-Achse derzeit noch nicht feststeht, eine Auswirkung auf die Linien RE 3 und RB 32 jedoch möglich ist. Die Abstimmungsprozesse mit den Verkehrsverbünden sollen im Frühjahr 2024 beginnen. Für den Fall von Schienenunterbrechungen plant die Deutsche Bahn in Zusammenarbeit mit den beteiligten Unternehmen und Aufgabenträgern alternative Konzepte, wie etwa die Nutzung von Umleitungsstrecken oder einen Schienenersatzverkehr durch Schnellbusse. Ein persönliches Gespräch zwischen der IGA-Geschäftsführung und dem Konzernbevollmächtigten ist für Anfang 2024 geplant.
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- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen mit Fachausschussbeteiligung nicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung nicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragennicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich
- –Tischvorlagen
- –Förderprogramm 'Radschnellverbindungen / Nahmobilität 2024'Zur Vorlage · 14/1439-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) am 15. März 2024 wird über das Förderprogramm „Radschnellverbindungen/ Nahmobilität 2024“ beraten. Die Beschlussvorlage 14/1439-1 wurde im Verbandsausschuss vorberaten und bezieht sich auf gemeinsame Regelungen der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vorschlägen für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten zustimmt. Dies umfasst das regionale Votum für Radschnellverbindungen im Regierungsbezirk Arnsberg sowie für Radvorrangrouten im Regierungsbezirk Münster.
Darüber hinaus soll die Versammlung die Informationen sowie den Vorschlag für das Förderprogramm Nahmobilität 2024 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage beinhaltet dazu die Listen der jeweiligen Förderprogramme für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Damit werden die Planungen für die Radinfrastruktur und die Nahmobilität in den drei Regierungsbezirken koordiniert.
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Hauptdokument|20240229162940-0|20240209151742-0|20240209151747-0|20240209151751-0|20240229162048-0|20240209151759-0
- –Deponie-StandorteZur Vorlage · 14/1483 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der CDU hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zur Planung potenzieller Deponie-Standorte eingereicht. Gegenstand der Vorlage 14/1483 ist die Nutzung von drei ehemaligen Bergehalden der RAG AG, die im Regionalplan für Deponien ausgewiesen sind, jedoch zum Zeitpunkt der Planung noch nicht endgeschüttet waren.
Mit der Anfrage, die von Fraktionsgeschäftsführer Jonas Löckenhoff gestellt wurde, werden verschiedene Fragen zur Standortwahl aufgeworfen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob das von der RAG AG übernommene Haldenpaket weitere, noch nicht endgeschüttete Halden umfasst, die ebenfalls als Deponiestandorte infrage kommen könnten. Zudem wird nach den Alternativen zu den bereits ausgewiesenen drei Standorten gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die langfristige Bedarfsplanung. Es wird um Informationen zur Einschätzung der Regionalplanungsbehörde oder des zuständigen Landesamtes zum Deponiebedarf im Verbandsgebiet für einen Zeitraum von zehn Jahren gebeten. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, ob die Kommunen im Verbandsgebiet alternative Standorte vorgeschlagen haben und aus welchen Gründen diese gegebenenfalls nicht berücksichtigt wurden. Die Vorlage ist zur Information für den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen.
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- –Anfrage der SPD im Ruhrparlament: Evaluation der Wirksamkeit der RuhrkonferenzZur Vorlage · 14/1484 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Evaluation der Wirksamkeit der Ruhrkonferenz gestellt. Grundlage der Anfrage ist ein Bericht des Instituts Arbeit und Technik der Westfälischen Hochschule mit dem Titel „Vernetzung & Kooperation im Ruhrgebiet - Was hat die Ruhrkonferenz gebracht“, der laut Berichterstattung des WDR eine Zwischenevaluation darstellt. In der Vorlage wird angeführt, dass dieser Bericht dem Landtag nach Informationen zufolge nicht zugänglich gemacht wurde.
Die Fraktion erkundigt sich, ob der RVR-Verwaltung diese Evaluation bekannt ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird die Verwaltung aufgefordert, umgehend Kontakt mit der Landesregierung aufzunehmen. Die Anfrage zielt darauf ab, dass den Mitgliedern der Verbandsversammlung die Ergebnisse dieser Evaluation bis zur Sitzung am 15. März zur Verfügung gestellt werden.
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