18. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 26.11.2024
- 3Kommunalfinanzbericht Ruhrgebiet 2024Zur Vorlage · 14/1946 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen einer Berichtsvorlage den Kommunalfinanzbericht für das Ruhrgebiet 2024 vorgelegt. Laut dem Bericht erzielten die Kommunen im Ruhrgebiet im Jahr 2023 einen durchschnittlichen Haushaltsausgleich von 900.000 Euro. Im Mehrjahresdurchschnitt liegt das Finanzierungsergebnis damit über dem der westdeutschen Flächenländer ohne Nordrhein-Westfalen.
Der Bericht führt verschiedene finanzielle Faktoren an, die die Haushaltslage beeinflussen. Es fehlt eine Anschlussregelung für den Stärkungspakt Stadtfinanzen, wodurch steigende Zinsen Auswirkungen auf die Kommunen haben. Zudem werden die Folgen der langjährigen Haushaltskonsolidierung, wie ein Rückgang der Investitionen und eine hohe Abgabenlast, thematisiert. Für das Jahr 2024 wird ein Defizit prognostiziert. Auf Bundesebene verzeichneten Kommunen bis zum 30. September 2024 einen Fehlbetrag von 24,9 Milliarden Euro, wovon 6,2 Milliarden Euro auf Nordrhein-Westfalen entfallen. Die Kassenkredite der nordrhein-westfälischen Kommunen stiegen in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 um 3,0 Milliarden Euro an.
Ein zentraler Punkt sind die Sozialausgaben, die im Jahr 2023 gegenüber vergleichbaren westdeutschen Kommunen eine Mehrbelastung von 1,74 Milliarden Euro darstellten. Dies führt laut Bericht zu geringeren Investitionsmöglichkeiten und einem hohen Steuerniveau in der Region. Der Bericht weist auf die Notwendigkeit hin, das Gemeindefinanzsystem anzupassen und ein Entschuldungsprogramm zu ermöglichen.
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- 4Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH
- 4.1Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Hydrogen Metropole Ruhr (HyMR) - Sachstandsbericht und Beschluss zur Übertragung der Aufgaben der HyMR an die Business Metropole Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/1936 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Übertragung der Aufgaben des Projektes Hydrogen Metropole Ruhr (HyMR) an die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR). Der Beschlussvorschlag sieht vor, das bisher gemeinschaftlich vom Regionalverband Ruhr (RVR) und der BMR geführte Projekt vollständig auf die BMR zu übertragen. Zur Deckung der daraus resultierenden Erhöhung des Betriebskostenzuschusses wird die Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beantragt.
Ziel der Maßnahme ist es, die Projektaufgaben bei der BMR zu konzentrieren, um eine effektivere Zusammenarbeit sowie organisatorische Verbesserungen zu erreichen. Die HyMR war bislang in verschiedenen Formaten zur Wasserstoff-Koordination aktiv, unter anderem durch die Organisation von Veranstaltungen zum European Hydrogen Backbone sowie die Teilnahme an internationalen Fachmessen wie der E-world oder dem World Hydrogen Summit.
Im Zuge der Übertragung sollen auch die Personal- und Sachmittel aus dem Haushalt des RVR auf die BMR umgeschichtet werden. Die derzeit beim RVR für die Wasserstoff-Koordinierungsstelle beschäftigten Bediensteten sollen im Rahmen dieser Umstrukturierung neue Arbeitsverträge mit der BMR abschließen.
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- 4.2Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Projektstatus International Health RuhrZur Vorlage · 14/1930 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Projekts „International Health Ruhr“ durch die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) zur Kenntnis. Die Initiative, die auf einem Beschluss der Verbandsversammlung vom Dezember 2023 basiert, verfolgt das Ziel, die Gesundheitswirtschaft im Ruhrgebiet internationaler zu positionieren und gezielt Investitionen sowie Innovationen in die Region zu lenken.
Im Rahmen der Projektentwicklung wurden durch Workshops mit regionalen Akteuren wie MedEcon Ruhr fünf thematische Schwerpunkte definiert: Digital Health, Green Health, Managed Care, Life Science und MedTech. Zur Veranschaulichung der regionalen Kompetenzen wurden bereits Leuchtturmprojekte identifiziert, darunter das Fraunhofer-Institut ISST, das Smart Hospital der Universitätsmedizin Essen sowie die G Data CyberDefense AG. Ein im Jahr 2025 zu erwartendes Dashboard soll diese Projekte als Instrument zur Steigerung der internationalen Sichtbarkeit präsentieren.
Die internationale Vernetzung wird im kommenden Jahr fortgesetzt, unter anderem durch die Teilnahme an Fachmessen wie der DMEA in Berlin. Die Umsetzung des Projekts erfolgt ohne zusätzliche finanzielle Belastung des Haushalts und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 4.3Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Verkauf der Anteile an der european centre for creative economy GmbHZur Vorlage · 14/1953 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über den Verkauf der 20-prozentigen Beteiligung der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) an der european centre for creative economy GmbH (ecce) beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Anteile zum 31. Dezember 2025 zu veräußern, sofern die positive Anzeige beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW bestätigt wird.
Grundlage für diese Entscheidung ist die im Dezember 2024 beschlossene „Regionale Kulturstrategie Ruhr“. Da die ecce nach Inkrafttreten dieser Strategie nicht mehr Teil der regionalen Kulturplanung bleibt, entfällt ab dem Jahr 2026 die jährliche Betriebskostenzuschuss-Zahlung des RVR in Höhe von 130.000 Euro. Infolgedessen beabsichtigt die BMR, ihre Gesellschafterstellung aufzugeben.
Die verbleibenden Gesellschafter der Gesellschaft, zu denen unter anderem die Städte Dortmund, Essen, Bochum, Gelsenkirchen und Oberhausen sowie die Folkwang Universität der Künste gehören, haben signalisiert, die Anteile spätestens zum Jahresende 2025 zu übernehmen. Eine endgültige Entscheidung darüber, welcher Gesellschafter die Beteiligung konkret erwirbt, steht noch aus. Der Vorgang hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan des RVR und erfordert keine zusätzliche Mittelbereitstellung.
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- 4.4NewPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH - Sachstand
- 5Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Sachstand
- 6Angelegenheiten des Bereiches Planung
- 6.1Masterplan Mittelstand und Handwerk, hier: Zwischenpräsentation des BerichtsentwurfsZur Vorlage · 14/1911 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat einen Zwischenbericht zum Entwurfsstand des Masterplans Mittelstand und Handwerk vorgelegt. Die Erarbeitung dieses Plans erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2022 in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster.
Im Jahr 2024 wurden die Themenbereiche Mittelstandskultur und Innovation, Bildung und Ausbildung von Fachkräften, Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie Flächenbedarfe und Planungsrecht bearbeitet. Die Bearbeitung des Bereichs Mobilität wurde nach Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Sachmittel aufgenommen. Der aktuelle Entwurf entstand unter Federführung des Referats Regionalentwicklung und wurde im Lenkungskreis der Handwerkskammern geprüft.
Die zentralen Aussagen zum Masterplan, welche die Ziele, Handlungsansätze und Umsetzungsprojekte umfassen, werden in den Sitzungen des Planungsausschusses am 29. Januar 2025 sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen am 4. Februar 2025 mündlich vorgestellt. Nach der Zwischenpräsentation und der anschließenden Diskussion in den Fachausschüssen ist die finale Fertigstellung des Masterplans vorgesehen, um eine politische Beratung und Beschlussfassung im Frühsommer 2025 zu ermöglichen.
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- 7Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 7.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1942 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH beraten. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen einer Initiative zur Umsetzung der Regelungen des dritten Neuen Kommunalfinanzverwaltungsgesetzes (NKFWG) bei den Beteiligungen des Regionalverbands Ruhr. Da die Gesellschaft nach den Größenkriterien des Handelsgesetzbuches als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft wird, soll sie von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) befreit werden. Die Verpflichtung zur Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse nach Standards für große Kapitalgesellschaften soll jedoch bestehen bleiben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verlagversammlung den Änderungen zustimmt, vorbehaltlich der positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Zudem wird der Gesellschaftervertreter des Regionalverbands Ruhr beauftragt, alle für die Änderung erforderlichen Beschlüsse zu fassen und die notwendigen Unterschriften zu leisten. Die Änderungen wurden mit der Beteiligungssteuerung der Stadt Herne abgestimmt. Neben den inhaltlichen Anpassungen sind auch redaktionelle sowie gesetzlich notwendige Ergänzungen vorgesehen. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Klimabilanz.
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- 7.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1947 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitzentrum Xanten GmbH. Die Vorlage sieht vor, die Satzung im Hinblick auf das 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW anzupassen.
Ziel der Anpassung ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin zur ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse zu verpflichten, sie jedoch gleichzeitig von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD zu befreien.
An der Freizeitzentrum Xanten GmbH sind der Regionalverband Ruhr mit 50 Prozent sowie der Kreis Wesel und die Stadt Xanten mit jeweils 25 Prozent beteiligt. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden bereits mit den Beteiligungssteuerungen der Mitgesellschafter abgestimmt, um gleichlautende Beschlüsse herbeizuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeige durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr. Auch im Rahmen des durchgeführten Klima-Checks wurden keine klimarelevanten Folgen der Satzungsänderung festgestellt.
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- 7.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1940 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über eine Vorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH. Hintergrund der geplanten Anpassung ist die Umsetzung der Regelungen des 3. NKFWG bezüglich der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen bei RVR-Beteiligungen.
Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass die Gesellschaft ihre Jahresabschlüsse weiterhin nach den Standards großer Kapitalgesellschaften erstellt und prüfen lässt. Gleichzeitig sollen die Gesellschaftsverträge so angepasst werden, dass kleine Kapitalgesellschaften wie die Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit sind. Die rechtliche Anpassung dient zudem der Übereinstimmung mit der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
An der Gesellschaft sind neben dem RVR mit 53 Prozent auch der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis sowie die Städte Breckerfeld und Halver sowie die Gemeinde Schalksmühle beteiligt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Änderungen vorbehaltlich der positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW wirksam werden. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Anpassung haushaltsneutral erfolgt und keine klimarelevanten Auswirkungen hat.
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- 7.4Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2023 - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 14/1928 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung ihres Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH beschließen. Damit wird die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung beantragt.
Der Bericht der HLV Wirtschaftsprüfung GmbH bestätigt den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und weist keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung aus. Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 554,4 Tausend Euro. Diese setzen sich primär aus Ticketverkäufen von rund 495,4 Tausend Euro sowie Pachteinnahmen von 36,6 Tausend Euro und Erlösen aus Veranstaltungen von 22,5 Tausend Euro zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr, das einen Verlust von 60,6 Tausend Euro aufwies, erzielte die Gesellschaft im Jahr 2023 einen Jahresüberschuss von 68,4 Tausend Euro. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse in Anspruch genommen.
Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen zwei Mitarbeitende auf Basis von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 7.5Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Sachstandsbericht: Badbauprojekte, Investitionen, Strategie
- 8Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet GmbH - Änderung der Gesellschaftsverträge der - Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - AGR Betriebsführung GmbH - AGR-KAKO GmbH - AGR-Personalservice-Ruhr GmbH - LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH - ÖKODATA GmbH - RZR II Herten GmbHZur Vorlage · 14/1937 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Änderung der Gesellschaftsverträge mehrerer Unternehmen zustimmen. Betroffen sind die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie die AGR Betriebsführung GmbH, die AGR-KAKO GmbH, die AGR-Personalservice-Ruhr GmbH, die LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH, die ÖKODATA GmbH und die RZR II Herten GmbH.
Die Anpassungen dienen der Umsetzung der Regelungen des 3. NKFWG bezüglich der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie der Einarbeitung geänderter Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Ein wesentliches Ziel ist es, die Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD zu befreien. Stattdessen soll eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung im Konzernlagebericht der AGR mbH erfolgen, wodurch eine Einzelberichterstattung in den einzelnen Gesellschaften entbehrlich wird.
Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunale, Bau und Digitalisierung NRW. Die Gremien der AGR mbH haben den Änderungen unter diesem Vorbehalt bereits zugestimmt. Die Umsetzung der Änderungen hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.
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Hauptdokument|20250113120143-0|20250113120144-1|20250113120144-2|20250113120145-3|20250113120145-4|20250113120145-5|20250113120145-6|20250113120146-7
- 9Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1944 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Umweltzentrum Westfalen GmbH beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die inhaltliche Ausrichtung der Gesellschaft angepasst wird, um eine Zertifizierung im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zu ermöglichen. In diesem Zuge ist zudem die Umwandlung des Verwaltungsrats in einen Aufsichtsrat sowie eine Vereinheitlichung der Vertragsstruktur mit anderen Beteiligungsgesellschaften des RVR vorgesehen.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die rechtliche Anpassung an das neue Kommunalwirtschaftsgesetz (NKFWG) und die Gemeindeordnung NRW. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen zu präzisieren und die Gesellschaft von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD zu befreien. Die Wirksamkeit des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeige durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Finanziell ergeben sich aus der vorliegenden Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 10Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH
- 10.1Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1941 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH gemäß der Beschlussvorlage 14/1941. Die vorgeschlagene Anpassung dient der Umsetzung rechtlicher Vorgaben aus dem 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie der Berücksichtigung geänderter Regelungen in der Gemeindeordnung NRW.
Ein wesentliches Ziel der Änderung ist es, die Gesellschaftsverträge so zu gestalten, dass Unternehmen, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin zur Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen nach dem Standard großer Kapitalgesellschaften verpflichtet bleiben. Gleichzeitig sollen diese Gesellschaften jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Änderungen zustimmt, sofern die positive Anzeigenbestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW vorliegt. Zudem wird der Gesellschaftervertreter des RVR beauftragt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Unterschriften zu leisten. Die Verwaltung erhält die Ermächtigung, notwendige Anpassungen bei rechtlichen Beanstandungen oder redaktionellen Änderungen vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt unberührt bleibt. Es ergeben sich aus diesem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.
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- 10.2Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen km 58,88 und 59,70 der Strecke Hattingen - Wengern-OstZur Vorlage · 14/1809-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER). Die Bürgschaft soll den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für die Gleiserneuerung im Abschnitt zwischen km 58,88 und 59,70 auf der Strecke Hattingen – Wengern-Ost absichern. Der Betrag umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und beläuft sich auf maximal 394.713,00 Euro, basierend auf einem angepassten Gesamtkostenbetrag von 789.426,00 Euro für Bau und Planung.
Die Maßnahme dient der Instandsetzung des Oberbaus, um eine mögliche Sperrung des Gleisabschnitts zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost zu verhindern, was die Nutzung für den Güterverkehr einschränken könnte. Die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt durch verschiedene Mittel: Neben der Bundesförderung übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen über die Landesnahverkehrsgesellschaft 40 Prozent der Kosten. Der verbleibende Eigenanteil soll durch einen investiven Sonderzuschuss des RVR in Höhe von maximal 100.000,00 Euro aus dem Haushaltsplan 2026 finanziert werden.
Der Regionalverband wird für die Bürgschaft eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision erheben. Das Risiko eines Bürgschaftsfalls wird als sehr gering eingestuft, da die Aufrechterhaltung der Infrastruktur gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine zusätzliche Nachveranschlagung im Haushaltsplan ist für dieses Vorhaben nicht erforderlich.
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- 11Anträge
- 12Anfragen und Mitteilungen
- 12.1Strategie zur Beseitigung des Investitionsstaus in den Bädern der Freizeitgesellschaft Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1894 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Strategie zur Beseitigung des Investitionsstaus in den Bädern der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr gestellt. Grundlage der Anfrage sind die Haushaltspläne für die Jahre 2025 und 2026, nach denen die Betriebsstätten der Gesellschaft unterschiedliche Investitionskostenzuschüsse erhalten. Im Rahmen der Anpassung von Gesellschaftervereinbarungen soll die Verwendung dieser Mittel präzisiert werden, etwa zur Finanzierung von Projekten zur Energieeinsparung oder für Planungsleistungen wie den Neubau des Bades Mattlerbusch.
Die Fraktion bittet den Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligung um Auskunft zu mehreren Punkten. Es wird gefragt, welche konkreten Projekte in den einzelnen Gesellschaften mit den Mitteln umgesetzt werden sollen und wie der aktuelle Stand der Erfassung des Investitionsstaus in den Bädern aussieht. Zudem möchte die Fraktion wissen, wo die Verwaltung die größten Bedarfe sieht und welche Pläne die Geschäftsführung für einen schrittweisen Abbau des Rückstandes entwickelt hat. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Zeitpunkt, an dem die Ergebnisse dieser Planungen den politischen Gremien vorgestellt werden sollen, sowie die Chancen auf die Einwerbung von Fördergeldern für die geplanten Maßnahmen.
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- 12.1.1Antwort zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Strategie zur Beseitigung des Investitionsstaus in den Bädern der Freizeitgesellschaft Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1894-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE erläutert die Investitionsplanung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr (FMR) für das Jahr 2025. Die geplanten Maßnahmen umfassen technische Erneuerungen und energetische Optimierungen an verschiedenen Standorten. In der Betriebsstätte Kemnade sind Investitionen in Kassensysteme, Lüftungsanlagen sowie eine Photovoltaikanlage vorgesehen, wobei die PV-Anlage durch den Verkaufserlös des Hauses Herbede finanziert werden soll. In Nienhausen stehen die Modernisierung von Zugangssystemen und Badbereichen sowie der Ausbau erneuerbarer Energien im Fokus. Für den Standort Vonderort ist eine Sanierung und Erweiterung des Hallenbades mit einem Volumen von 12 Millionen Euro geplant, wovon ein Teil aus Bundesfördermitteln stammt.
Zur Bewältigung des Investitionsstaus nutzt die FMR seit 2019 Sanierungsgutachten, die verschiedene Szenarien von der Erhaltung des Status quo bis hin zum Nullenergiebad untersuchen. Die Verwaltung sieht die energetische Ertüchtigung aufgrund der Energiepreise als zentrale Herausforderung an. Während in den Standorten Nienhausen und Kemnade seit 2018 regelmäßige Investitionen getätigt wurden, befindet sich in Vonderort eine Generalsanierung mit einem Gesamtvolumen von etwa 18,5 Millionen Euro in der Umsetzung, deren Abschluss für Sommer 2027 angestrebt wird. Für die Niederrhein-Therme in Mattlerbusch werden derzeit Optionen für eine energetische Sanierung oder einen Neubau geprüft. Zur Finanzierung werden neben KFW-Darlehen auch Programme zur Sanierung kommunaler Infrastruktur in Aussicht gestellt.
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- 12.2Potentiale der migrantischen ÖkonomieZur Vorlage · 14/1922 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr (RVR) die Fraktionsanfrage 14/1922 zum Thema „Potentiale der migrantischen Ökonomie“ eingereicht. In der Vorlage wird auf die Bedeutung migrantischer Wirtschaftsstrukturen für die regionale Wirtschaft und die Stabilisierung von Stadtquartieren verwiesen. Dabei wird angeführt, dass im Jahr 2019 etwa jeder vierte Existenzgründung in Deutschland durch Menschen mit Migrationshintergrund oder deren Nachkommen entfiel.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Situation im Verbandsgebiet des RVR. Es wird um Auskunft darüber gebeten, welche Kommunen sowie Wirtschaftsförderungsgesellschaften sich in den vergangenen Jahren mit der migrantischen Ökonomie befasst haben. Zudem werden Informationen zu ermittelten Förderbedarfen und möglichen Best-Practice-Beispielen erbeten. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Formen der Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftsförderung und Institutionen wie Hochschulen, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern. Abschließend wird nach den Handlungsmöglichkeiten der RVR-Verwaltung zur Förderung dieses Wirtschaftsbereichs gefragt und darauf hingewiesen, inwiefern das Thema im Rahmen des Masterplans Handwerk berücksichtigt wird.
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- 12.3Entwicklung eines touristischen Marketingkonzept für die IGA 2027 - Mitwirkung der Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 14/1956 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage mit der Nummer 14/1956 eingereicht, die sich mit der Entwicklung eines touristischen Marketingkonzeptes für die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027 befasst. Im Fokus steht dabei die Vermarktung der drei sogenannten Zukunftsstandorte sowie die mögliche Mitwirkung der Ruhr Tourismus GmbH.
Mit der Anfrage werden Informationen zum aktuellen Stand der Erarbeitung eines solchen Konzepts angefordert. Die Fraktion möchte klären, ob die IGA-Gesellschaft die Entwicklung des Konzepts eigenständig durchführt oder ob andere Institutionen in den Prozess einbezogen werden. Des Weiteren wird nach der Ausgestaltung von Produkten und Inhalten für verschiedene Formate wie Tourismusmessen, Publikationen oder soziale Medien gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Rolle, welche die Ruhr Tourismus GmbH bei der Bewerbung der Standorte einnehmen kann und soll.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen am 4. Februar 2025 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 12.3.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE Entwicklung eines touristischen Marketingkonzept für die IGA 2027 - Mitwirkung der Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 14/1956-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der DIE LINKE erläutert die Marketingstrategie für die IGA 2027. Obwohl die IGA 2027 gGmbH als gemeinnützige Gesellschaft nicht primär zur Tourismusförderung zuständig ist, strebt sie hohe Besucherzahlen an, um den Haushalt auszugleichen. Die Strategie gliedert sich in zwei Phasen: Das bis Mitte 2026 laufende „identitätsstiftende Grundrauschen“ konzentriert sich auf die Markenbekanntheit im Ruhrgebiet, während die ab Mitte 2026 beginnende „aktivierende Hauptkampagne“ den Fokus auf den Ticketverkauf und eine überregionale Ansprache legt. International werden neben den Benelux-Ländern auch Österreich, die Schweiz, Polen und Skandinavien adressiert; weitere Märkte wie Großbritannien werden in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern geprüft.
Die Umsetzung der Kampagnen erfolgt durch die IGA 2027 gGmbH in Zusammenarbeit mit der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) sowie kommunalen Akteuren. Während die inhaltliche Erarbeitung weitgehend eigenständig erfolgt, sollen kreative Leistungen, wie die Entwicklung von Anzeigenmotiven, im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen vergeben werden. Die RTG übernimmt dabei eine partnerschaftliche Rolle und unterstützt die IGA 2027 durch den Zugang zu ihrem touristischen Netzwerk, die gemeinsame Beantragung von Förderprogrammen sowie die Nutzung von Marketingplattformen und Instrumenten wie der RuhrTop-Card. Aktuelle Maßnahmen umfassen bereits die Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern sowie die Präsenz auf Fachmessen wie der ITB Berlin.
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