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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1.1Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2011/2012 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten sowie c) den Radwegebau an bestehenden LandesstraßenZur Vorlage · 12/0604 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0604 dient der Berichterstattung über den Sachstand der Jahresbauprogramme für den Zeitraum 2011/2012. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und im Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Information über den aktuellen Stand bei verschiedenen Infrastrukturmaßnahmen. Dies umfasst zum einen die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans sowie zum anderen den Um- und Ausbau von Landesstraßen, sofern die Gesamtkosten einen Betrag von 3 Millionen Euro nicht überschreiten. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung liegt auf dem Bau von Radwegen an bereits bestehenden Landesstraßen.
Die Vorlage umfasst detaillierte Anlagen, welche die Bauprogramme für das Jahr 2012 sowie die jeweiligen Sachstände zu den genannten Straßenbau- und Radwegmaßnahmen enthalten. Der vorgeschlagene Beschluss für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, den dargelegten Sachstand lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage wurde im Rahmen der gemeinsamen Sitzungsvorbereitung der zuständigen Bezirksregierungen erstellt.
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Hauptdokument|20120514101426|20120514091855|20120514091902|20120514091909
- 1.2Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes; Informationen zum VerfahrensablaufZur Vorlage · 12/0605 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0605 dient der Information über den Verfahrensablauf im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. April 2012. Die zuständige Fachabteilung der Bezirksregierung Arnsberg führt die Federführung für dieses Verfahren.
Die Vorlage war für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Umweltausschuss, der Planungsausschuss, der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr. Der Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, die Informationen zum Verfahrensablauf lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Einreichung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes.
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- 1.3Kunst- und Kulturförderung Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik (RKP) RKP Region Ruhrgebiet 2012 - Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 12/0609 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0609 befasst sich mit der Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik (RKP) für das Jahr 2012 in der Region Ruhrgebiet. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und dient der Beratung und Beschlussfassung in den zuständigen Gremien.
Der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr sind als entscheidende Instanzen für die Prüfung und Verabschiedung vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in der Anlage aufgeführten Projektplanungen zur Regionalen Kulturpolitik 2012 zur Kenntnis nimmt und den vorgesehenen Maßnahmen zustimmt.
Die Unterlagen enthalten neben der Projektplanung eine Auflistung der eingegangenen Projektanträge für die Region Ruhrgebiet im Jahr 2012 sowie eine Kurzdarstellung des angewandten Förderverfahrens. Die Vorlage wurde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes zur gemeinsamen Sitzung der beteiligten Bezirksregierungen vorgelegt. Die fachliche Betreuung der Angelegenheit erfolgt durch die zuständige Fachabteilung der Bezirksregierung Arnsberg.
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- 1.47. Regionalplanänderung für den GEP TA Emscher-Lippe - Kraftwerksstandort Datteln - SachstandZur Vorlage · 12/0599 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0599 befasst sich mit dem Sachstand zur 7. Regionalplanänderung für den GEP TA Emscher-Lippe, konkret im Hinblick auf den Kraftwerksstandort Datteln. Die Vorlage wurde im Rahmen der Regionalplanung erstellt und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungsprozesse in den zuständigen Gremien.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Sachbericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Beratungsfolge der Vorlage ist für das zweite Quartal 2012 angesetzt, wobei der Planungsausschuss am 4. Juni 2012 vorberatend, der Verbandsausschuss am 14. Juni 2läufig und die Verbandsversammlung am 25. Juni 2012 beschließend berät.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Information keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Erträge im Rahmen dieser Vorlage ausgewiesen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.57. Regionalplanänderung für den GEP TA Emscher-Lippe (Kraftwerksstandort Datteln) - Zulassung der Fa.Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH als BeteiligteZur Vorlage · 12/0602 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 7. Regionalplanänderung für den GEP TA Emscher-Lippe, welcher den Kraftwerksstandort Datteln betrifft, liegt die Beschlussvorlage 12/0602 zur Vorlage im Verbandsausschuss vor. Gegenstand der Vorlage ist die Zulassung der Trianel Power Kraftwerk Lünen GmbH als beteiligtes Unternehmen im laufenden Planungsverfahren der Regionalplanungsbehörde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Unternehmen Trianel Power Kraftwerk Lünen GmbH offiziell als Beteiligte für die Erarbeitung der genannten Regionalplanänderung zuzulassen. Damit wird der Firma die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen des Verfahrens Stellungnahmen abzugeben. Hierzu wurde eine Frist von zwei Monaten festgesetzt, innerhalb derer das Unternehmen Bedenken und Anregungen zu der beabsichtigten Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, vorbringen kann.
Die Vorlage wurde im Planungsausschuss vorberatend behandelt und steht zur weiteren Beratung im Verbandsausschuss sowie zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung an. Aus der Verwaltung geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung des Vorgangs verantwortlich.
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- 1.677. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) zur Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem 'Zeus-Gelände' in der Stadt DuisburgZur Vorlage · 12/0601 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0601 sieht die Erarbeitung der 77. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) vor. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem sogenannten „Zeus-Gelände“ in der Stadt Duisburg.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Erarbeitung dieser Änderung gemäß § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beschließt. Das Verfahren soll auf Grundlage der beigefügten Entwürfe durchgeführt werden. Im Rahmen des Verfahrens werden die in der Vorlage aufgeführten öffentlichen Stellen gemäß den gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Diesen Stellen wird eine Frist von einem Monat eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung sowie zur Begründung abzugeben. Die Regionalplanungsbehörde behält sich vor, bei Bedarf weitere Behörden und Stellen in das Verfahren einzubeziehen.
Parallel zur Beteiligung der öffentlichen Stellen ist die öffentliche Auslegung der Regionalplanänderung bei der Stadt Duisburg und beim Regionalverband Ruhr vorgesehen. Die Auslegung erfolgt für die Dauer von einem Monat, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme gegenüber der beabsichtigten Änderung zu geben. Für die Durchführung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen oder Folgekosten verzeichnet. Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorlage zuständig.
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Hauptdokument|20120515104527|20120511124634|20120511124701|20120511124601|20120511124522|20120511124725|20120511124746|20120612092746
- 1.7RFNP-Änderungen - Benehmensherstellung nach § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlGZur Vorlage · 12/0612-2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0612-2 befasst sich mit der Herstellung des Benehmens gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlG für Änderungen der regionalplanerischen Festlegungen im Regionalen Flächennutzungsplan. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung den Stellungnahmen der Verwaltung anschließt. Diese Stellungnahmen beziehen sich auf spezifische Änderungen an verschiedenen regionalplanerischen Festlegungen. Konkret umfasst die Vorlage Anpassungen für den Bau- und Gartenmarkt Hauptstraße, die Entlastungsstraße Hiltrop, die Kleingartenanlagen Gartenstadt, den Bereich Kölner Str./Erzweg sowie das Gebiet Ehem. Bergmannsglück.
Die Beratung der Vorlage war in der vorgesehenen Abfolge für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung angesetzt. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die entsprechenden Anlagen zur Dokumentation der einzelnen Planungsbereiche sind Bestandteil der Vorlage.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 1.8Landesentwicklungsplan NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger EinzelhandelZur Vorlage · 12/0600 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0600 den Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel zur Kenntnis genommen. Die Vorlage, die im Mai 2012 erstellt wurde, befasst sich mit der regionalen Planungskompetenz der Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde.
Der Vorgang durchlief im Juni 2012 die festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der vorberatenden Beratung im Planungsausschuss am 4. Juni, gefolgt von der Vorberatung im Verbandsausschuss am 14. Juni und mündend in der abschließenden Sitzung der Verbandsversammlung am 25. Juni 2012. Mit der Annahme der Vorlage durch die Verbandsversammlung wurde der Entwurf des sachlichen Teilplans zum großflächigen Einzelhandel offiziell zur Kenntnis genommen.
Aus der Verwaltung ging hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung war für die Erstellung der Unterlagen verantwortlich. Die Vorlage dient der formellen Bestätigung der Planungsinhalte im Kontext der Landesentwicklungsplanung für Nordrhein-Westfalen.
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- 1.9Anfragen und Mitteilungen
- 1.9.1Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion in der Verbandsversammlung am 19.12.2011 zu den Auswirkungen der Aufhebung der 1. Teilgenehmigung für das Steinkohlekraftwerk Trianel-Lünen durch das OVG MünsterZur Vorlage · 12/0603 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0603 befasst sich mit der Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion, welche in der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2011 gestellt wurde. Gegenstand der Anfrage sind die Auswirkungen der Aufhebung der ersten Teilgenehmigung für das Steinkohlekraftwerk Trianel-Lünen durch das Oberlandesgericht Münster.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Beantwortung dieser Anfrage durch die Verwaltung zur Kenntnis genommen wird. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Juni 2012 vorbereitet. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Beantwortung der Anfrage keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 1.9.2Bericht über laufende Verfahren: RVR als Regionalplanungsbehörde
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.1Änderung der Ausschusszuständigkeiten beim RVRZur Vorlage · 12/0616 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0616 sieht eine Änderung der Ausschusszuständigkeiten innerhalb des Regionalverbands Ruhr (RVR) vor. Der vorliegende Entwurf regelt die Neuzuweisung der Zuständigkeiten für den Planungs-, Umwelt- und Kultur- und Sportausschuss.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 25. Juni 2012 als beschlussfähiges Dokument vorgesehen. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in der Anlage der Vorlage aufgeführten Änderungen der Zuständigkeiten für den genannten Ausschuss verabschiedet.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Erträge oder Einsparungen im Haushaltsplan zu verzeichnen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.2Wechsel in den Gremien des RVR
- 2.2.1Wechsel in den AusschüssenZur Vorlage · 12/0611 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0611 der Regionaldirektorin sieht Änderungen in der Zusammensetzung der Fachausschüsse vor. Der Vorschlag basiert auf Anträgen der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion.
Die vorliegende Drucksache regelt die personellen Wechsel innerhalb der Ausschüsse des Regionalverbands. Die konkreten Änderungen der Besetzung sind in der der Vorlage beigefügten Anlage aufgeführt. Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen personellen Anpassungen sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Die Vorlage war im Verbandsausschuss zur Vorberatung für die Sitzung am 14. Juni 2012 vorgesehen, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für die Sitzung am 25. Juni 2012 vorgesehen war. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht, um die Neubesetzung der Ausschussmandate gemäß den Fraktionsvorschlägen zu ermöglichen.
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- 2.2.2Wechsel in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Umweltzentrum Westfalen GmbH - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 12/0592 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0592 regelt personelle Veränderungen in den Gremien verschiedener Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbands Ruhr. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vorgelegt.
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion ist ein Wechsel im Verwaltungsrat der Umweltzentrum Westfalen GmbH vorgesehen, wobei eine Nachfolge für ein ausgeschiedenes Mitglied bestellt werden soll.
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion sind zudem personelle Veränderungen in zwei weiteren Gesellschaften geplant. Im Verwaltungsrat der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie in der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See soll ein Mitglied als Nachfolger für ein bisheriges Mitglied bestellt werden. Des Weiteren sieht der Vorschlag der SPD-Fraktion einen Wechsel im Aufsichtsrat der Ruhr Tourismus GmbH vor, um eine Nachfolge für ein ausgeschiedenes Mitglied zu besetzen.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese personellen Veränderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 2.3Zweckverband 'Grüne Hauptstadt Europas'Zur Vorlage · 12/0618-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der CDU (Drucksache 12/0618-1) wird die Beteiligung des Regionalverbands Ruhr (RVR) an einem Zweckverband zur Bewerbung als „Grüne Hauptstadt Europas“ an Bedingungen geknüpft. Eine Beteiligung des RVR an einem solchen Verband der Mitgliedskommunen soll nur dann erfolgen, wenn eine regionale Bewerbung, bei der der RVR als Träger fungiert, nach rechtlicher Klärung und einer Positionierung der EU-Kommission nicht realisierbar ist. In diesem Fall würde der RVR die Geschäftsbesorgung für den neuen Verband übernehmen. Die Entscheidung darüber, welche Stadt als alleinige Bannerträgerin auftreten soll, soll der Verbandsversammlung des RVR als einzigem demokratisch legitimiertem Gremium der Region vorbehalten bleiben.
Zudem wird die Regionaldirektorin beauftragt, zu prüfen, welche Änderungen am RVR-Gesetz erforderlich sind, um die Gründung eines separaten Zweckverbandes zu vermeiden. Hierzu soll eine Resolution an den Landtag vorbereitet werden. Die Begründung des Antrags führt an, dass die parallele Schaffung eines Zweckverbandes mit derselben Mitgliederstruktur wie der RVR nicht zweckmäßig sei und der bisherigen Positionierung des Verbundes zur Gestaltung der Metropole Ruhr widerspreche. Finanzielle Auswirkungen werden im Antrag nicht ausgewiesen.
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- 2.4Regionales RadwegenetzZur Vorlage · 12/0590 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 12/0590 liegt ein Antrag zur Etablierung eines regionalen Radwegenetzes im Regionalverband Ruhr vor. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung das regionale Radwegenetz inklusive eines dazugehörigen Investitionsprogramms als verbindlichen Handlungsrahmen festlegt. Dieser Rahmen soll die Bereiche Planung, Grunderwerb, Bau, Qualifizierung sowie die Vermarktung umfassen.
Darüber hinaus ist die Verwaltung beauftragt, das bestehende Radwegekonzept, welches die strategische Entwicklung des Radverkehrs in der Metropole Ruhr vorsieht, in den regionalen Diskurs einzubinden. Ziel dieser Maßnahme ist die Berücksichtigung des Konzepts bei der Aufstellung des Regionalplans Ruhr.
Die Vorlage durchläuft einen mehrstufigen Beratungsprozess. Nach der Vorberatung im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün ist die Beratung in den Ausschüssen für Umwelt und Planung sowie im Verbandsausschuss vorgesehen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 25. Juni 2012 getroffen werden soll. Finanzielle Auswirkungen werden in der vorliegenden Drucksache nicht aufgeführt.
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- 2.5Jahresabschlüsse 2011 der Beteiligungsgesellschaften des RVR - Seegesellschaft Haltern mbH - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Ruhrwind Herten GmbHZur Vorlage · 12/0588 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0588 der Regionaldirektorin befasst sich mit den Jahresabschlüssen 2011 der Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR). Konkret geht es um die finanzielle Berichterstattung der Seegesellschaft Haltern mbH, der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH sowie der Ruhrwind Herten GmbH.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen dieser drei Gesellschaften dazu ermächtigt, die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2011 förmlich festzustellen. Darüber hinaus umfasst der Beschlussvorschlag die Entscheidung über die Verwendung der erzielten Jahresergebnisse sowie die Erteilung der Entlastung für die jeweiligen Geschäftsführungen der beteiligten Unternehmen.
Die Vorlage durchläuft einen festgelegten Beratungsprozess. Zunächst wurde der Wirtschaftsausschuss am 29. Mai 2012 vorberatend einbezogen, gefolgt von der Beratung im Verbandsausschuss am 14. Juni 2012. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung war für die Sitzung am 25. Juni 2012 vorgesehen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen für den Verband hervor. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung ist für die Bearbeitung der Unterlagen verantwortlich.
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- 2.6Angelegenheiten der Seegesellschaft Haltern mbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 12/0586 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0586 befasst sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern am See mbH. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in einer Synopse dargestellten Anpassungen des Gesellschaftsvertrages zur Kenntnis nimmt.
Mit der Verabschiedung der Vorlage wird die Ermächtigung der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern am See mbH beantragt, den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Die Beratung der Vorlage ist für den Wirtschaftsausschuss am 29. Mai 2012 sowie für den Verbandsausschuss am 14. Juni 2012 vorgesehen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 25. Juni 2012 getroffen werden soll.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die geplanten Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwendungen, jährliche Folgekosten oder Investitionsauszahlungen im Zusammenhang mit der Vertragsänderung verzeichnet. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht.
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- 2.7Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 12/0587 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0587 über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Umweltzentrum Westfalen GmbH beraten. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den in einer Synopse dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages zustimmt.
Mit der Annahme der Vorlage werden die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Umweltzentrum Westfalen GmbH dazu ermächtigt, den vorgeschlagenen Änderungen offiziell zuzustimmen. Die Beratung der Vorlage erfolgte im Rahmen einer festgelegten Beratungsfolge, wobei der Wirtschaftsausschuss sowie der Verbandsausschuss vorberatend tätig waren.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Änderung des Gesellschaftsvertrages keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwendungen oder jährliche Folgekosten zu verzeichnen. Ebenso werden keine Änderungen bei den Erträgen oder Einsparungen sowie keine Investitionsauszahlungen durch diesen Beschlussgegenstand ausgewiesen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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- 2.8Beteiligungsrichtlinien des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 12/0042-4 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0042-4 der Regionaldirektorin sieht die Verabschiedung der neuen Beteiligungsrichtlinien für den Regionalverband Ruhr vor. Der Entwurf basiert auf dem Stand vom 29. Mai 2012 und wurde zuvor im Wirtschaftsausschuss beraten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Beteiligungsrichtlinien in der vorliegenden Fassung beschließt. Dabei sollen die in der Anlage 1 farblich markierten Punkte, die als strittig gekennzeichnet sind, sowie die ergänzenden Formulierungsvorschläge der Verwaltung einzeln zur Abstimmung gestellt werden.
Die Vorlage durchläuft im Juni 2012 die vorgesehene Beratungsfolge. Im Verbandsausschuss ist die Vorlage am 14. Juni 2012 vorberatend behandelt worden, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für die Sitzung am 25. Juni 2012 vorgesehen ist. Finanzielle Auswirkungen durch die Verabschiedung der Richtlinien werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Verfahren ist der Verbandsausschuss.
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- 2.8.1Änderungen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE im RVR zu den Beteiligungsrichtlinien (siehe Drucksache 12/0042-3)Zur Vorlage · 12/0615 · Fraktionsantrag
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Mit der Drucksache 12/0615 liegt ein Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der Änderungen an den Beteiligungsrichtlinien des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorsieht. Der Antrag bezieht sich auf Ergänzungen und Modifikationen zu einem bereits bestehenden Änderungsantrag.
Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird vorgeschlagen, die Änderung zu Teil A 1.3.1 sowie die Änderung zu Teil A 2.9 entfallen zu lassen. Stattdessen sollen spezifische Regelungen in die Gesellschaftsverträge der Beteiligungen aufgenommen werden. In Teil A 2.1.4 soll festgelegt werden, dass Geschäfte und Rechtshandlungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Aufsichts- oder Verwaltungsrates beziehungsweise der Verbandsversammlung bedürfen.
Ein weiterer Punkt betrifft Teil A 2.2.4. Hier soll verankert werden, dass die Mitglieder der Aufsichts- oder Verwaltungsräte regelmäßig Fortbildungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben absolvieren können. Die Kosten für diese Maßnahmen sollen von der jeweiligen Gesellschaft bis zu einer festzulegenden Höhe erstattet werden.
Zudem soll unter dem neuen Punkt 2.10 die Öffentlichkeit von Sitzungen der Aufsichts- oder Verwaltungsräte geregelt werden. Soweit rechtlich zulässig, sollen die Sitzungen öffentlich stattfinden. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur bei Bedarf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Betriebsgeheimnissen oder berechtigten Geheimhaltungsinteressen Dritter sowie bei Verweigerung der Aussage in öffentlicher Runde möglich. Über den Ausschluss entscheidet der Aufsichts- oder Verwaltungsrat mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung zuständig.
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- 2.9Ideenwettbewerb zur Zukunft der Metropole Ruhr Hier: Aufgabe und Besetzung des BeiratsZur Vorlage · 12/0620 · Tischvorlage
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Die Tischvorlage mit der Nummer 12/0620 befasst sich mit der inhaltlichen Ausrichtung sowie der Besetzung eines Beirats im Rahmen eines Ideenwettbewerbs zur Zukunft der Metropole Ruhr. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der inhaltlichen Ausrichtung des Beirats zustimmt.
Hinsichtlich der personellen Zusammensetzung des Gremiums ist vorgesehen, dass die Fraktionen der Verbandsversammlung bis zum 6. Juli 2012 jeweils eine Person für die Mitarbeit im Beirat benennen. Zusätzlich wird die Verwaltung damit beauftragt, Kontakt zu weiteren Personen aufzunehmen, um diese für eine Mitarbeit im Beirat zu gewinnen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und war für die Beschlussfassung in der Verbandsversammlung am 25. Juni 2012 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung der Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen entstehen, da weder Kosten noch Erträge oder Einsparungen ausgewiesen sind. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.10Anfragen und Mitteilungen
- 1Grundstücksangelegenheiten 13/12nicht öffentlich
- 2Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich