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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1.14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil, im Gebiet der Stadt Bergkamen - NiederlegungZur Vorlage · 12/0111-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0111-1 des Verbandsausschusses befasst sich mit der 4. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, konkret im Teilabschnitt Oberbereich Dortmund, westlicher Teil, innerhalb des Gebiets der Stadt Bergkamen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Genehmigung, Bekanntmachung und Niederlegung dieser Planänderung zur Kenntnis nimmt.
Inhaltlich umfasst die Änderung die Umwandlung eines allgemeinen Siedlungsbereichs in einen allgemeinen Siedlungsbereich mit Zweckbindung, der als Wasserstadt Aden bezeichnet wird. Diese Anpassung beinhaltet sowohl eine zeichnerische Neudarstellung als auch die Ergänzung des textlichen Ziels 12 sowie der dazugehörigen Erläuterungen.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Dezember 2009, welcher die Änderung gemäß § 20 Absatz 7 des Landesplanungsgesetzes NRW genehmigt hat. Die entsprechende Genehmigung wurde bereits im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Niederlegung der Planänderung wurde beim zuständigen Ministerium, dem Regionalverband Ruhr, dem Kreis Unna sowie der Stadt Bergkamen veranlasst. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 1.2Erste Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung - Stellungnahme der Verbandsversammlung als Regionalrat RuhrZur Vorlage · 12/0112-1 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll über die Stellungnahme zur ersten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen zum Thema Energieversorgung entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 12/0112-1 sieht vor, dass die Verbandsversammlung der entsprechenden Stellungnahme zustimmt.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist ein Beschluss der Verbandsversammlung vom 22. März 2010, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, die Stellungnahme zu erarbeiten. Ziel der Stellungnahme ist die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange am Änderungsverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einbringung der Stellungnahme in das Verfahren ist bis zum 15. Juli 2010 vorgesehen.
Der Verbandsausschuss fungiert in diesem Vorgang als vorberatendes Gremium, während die Verbandsversammlung die beschließende Instanz darstellt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Durchführung der Stellungnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.2.11. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung; Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 16.06.2010Zur Vorlage · 12/0125-1 · Fraktionsantrag
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In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wurde am 21. Juni 2010 über einen Fraktionsantrag der CDU- und der FDP-Fraktion beraten. Der Antrag, der am 16. Juni 2010 eingereicht wurde, befasst sich mit der ersten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen im Bereich der Energieversorgung.
Die Verbandsversammlung hat beschlossen, die von den beiden Fraktionen eingereichte Stellungnahme zu diesem Thema anzunehmen. Mit diesem Beschluss wird die Position der Antragstellenden zur Anpassung der landesweiten Entwicklungsplanung im Sektor Energie offiziell übernommen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Annahme des Antrags keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Erträge oder Investitionsauszahlungen durch diesen Beschluss zu verzeichnen. Die Federführung für die Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
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- 1.2.2Änderungsantrag zur Stellungnahme des RVR zur ersten Änderung des LEP EnergieZur Vorlage · 12/0128 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wurde im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2010 ein Fraktionsantrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache 12/0128 behandelt. Der Antrag bezieht sich auf eine Änderung der Stellungnahme des Regionalverbands zur ersten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Energie.
Die Fraktionen beantragten, die vorliegende Verwaltungsvorlage in einer geänderten Fassung zu beschließen. Die inhaltlichen Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung wurden im Antrag durch Fettdruck hervorgehoben. Laut den Angaben im Dokument sind durch die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Die Federführung für die Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
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- 1.2.3Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen - Stellungnahme der Verbandsversammlung als Regionalrat RuhrZur Vorlage · 12/0130 · Fraktionsantrag
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In der Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Juni 2010 wurde über den Fraktionsantrag mit der Drucksache Nummer 12/0130 beraten. Bei der Abstimmung beschloss die Verbandsversammlung, dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen.
Gegenstand der Vorlage ist ein Änderungsantrag zu einem bereits bestehenden Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dieser ursprüngliche Antrag befasst sich mit der ersten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen im Bereich der Energieversorgung sowie der damit verbundenen Stellungnahme der Verbandsversammlung in ihrer Funktion als Regionalrat Ruhr.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Annahme des Änderungsantrags keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Mehraufwendungen oder jährliche Folgekosten zu verzeichnen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Verbandsversammlung als beschließend behandelt.
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- 1.3Entwurf der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz - Stellungnahme des RVR als RegionalplanungsbehördeZur Vorlage · 12/0113-2 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat in ihrer Sitzung am 21. Juni 2010 über die Stellungnahme zum Entwurf der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz entschieden. Die Vorlage 12/0113-2 sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Stellungnahme des Regionalverbandes als Regionalplanungsbehörde zustimmt. Zudem wurde beschlossen, die Verwaltung anzuweisen, die Stellungnahme der Planungsgemeinschaft der RFNP-Städte in die bestehende Stellungnahme des Regionalverbandes einzuarbeiten. Die Verwaltung wurde ferner beauftragt, das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen über diesen Beschluss zu informieren.
Gegenstand der Vorlage ist die inhaltliche Ausgestaltung der gewerblichen Nutzung in Allgemeinen Siedlungsbereichen. Der Regionalverband hatte in der ursprünglichen Stellungnahme vorgeschlagen, die zulässigen gewerblichen Nutzungen an der Definition der Baunutzungsverordnung auszurichten und auf nicht störendes Gewerbe zu beschränken, um eine einheitliche Anwendung zwischen Regionalplanung und Bauleitplanung zu gewährleisten. Die Planungsgemeinschaft der RFNP-Städte hat jedoch Bedenken angemeldet, dass diese Einschränkung die wirtschaftliche Entwicklung im Ruhrgebiet beeinträchtigen und die für die Region typischen Gemengelagen aus Wohnen und Arbeiten gefährden könnte. Die Planungsgemeinschaft fordert daher, an der bisherigen Formulierung der „wohnverträglichen“ Nutzung festzuhalten.
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Hauptdokument|20100617143037|20100617115022|20100617143044|20100617143050|20100617143056|20100617143106|20100617143129|20100617143149|20100617143136|20100617143144
- 1.4Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2009/2010 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten sowie c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen, incl. Modellprojekt 'Bürgerradwege'Zur Vorlage · 12/0097 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0097 dient der Berichterstattung über den aktuellen Sachstand der Jahresbauprogramme 2009/2010. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und umfasst verschiedene Bereiche des Straßenbaus im Regionalverband Ruhr.
Gegenstand der Information sind die Maßnahmen des Landesstraßenbedarfs- und Ausbauplans sowie das Bauprogramm 2010 für den Landesstraßenbedarfsplan. Darüber hinaus wird der Fortschritt beim Um- und Ausbau von Landesstraßen mit Gesamtkosten von bis zu 3 Millionen Euro dargelegt. Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt auf dem Radwegebau an bestehenden Landesstraßen, wobei explizit auch der Status des Modellprojekts „Bürgerradwege“ berücksichtigt wird.
Die Vorlage wurde zur Vorberatung in den Umweltausschuss sowie in den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss vorgelegt. Der Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, den Sachstand zu den bereits beschlossenen Jahresbauprogrammen 2009/2010 für die genannten Landesstraßenmaßnahmen zur Kenntnis zu nehmen. Federführend für die Erstellung der Unterlagen ist die Bezirksregierung Münster.
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- 1.5Förderprogramm für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2010 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 12/0035-1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0035-1 des Verbandsausschusses sieht eine Änderung des am 22. März 2010 beschlossenen Förderprogramms für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2010 vor. Konkret soll die Anlage 3 des Programms angepasst werden, um einer geänderten Binnenpriorisierung der Stadt Gelsenkirchen Rechnung zu tragen.
Im Rahmen dieser Änderung wird vorgeschlagen, die Maßnahme „Erhöhung der Tunnelsicherheit, Vinckestr. in Gelsenkirchen“ mit einem Zuwendungsvolumen von 1.058.100 Euro gegen die Maßnahme „Umgestaltung des Knotenpunktes an den Anschlussarmen Lehrhovebruch / A 42 / Altenessener Str.“ auszutauschen. Letztere war ursprünglich im mittelfristigen Programm mit Beginn im Jahr 2011 vorgesehen und ist mit einem Zuwendungsvolumen von 384.500 Euro ausgestattet.
Der Hintergrund für diesen Austausch ist die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Lehrhovebruch / A 42 / Altenessener Str. aufgrund der dortigen Unfallhäufung bereits im Jahr 2010 zu verbessern. Durch die Umgestaltung der Knotenpunkte in Kreisverkehre soll die Sicherheit erhöht werden. Die Stadt Gelsenkirchen strebt den Beginn der Umsetzung für das laufende Jahr an. Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Austausch der beiden Maßnahmen bereits zugestimmt. Die Maßnahme zur Tunnelsicherheit in der Vinckestraße soll stattdessen in das mittelfristige Programm, vorerst mit Beginn im Jahr 2011, aufgenommen werden.
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- 1.6Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.1Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2006, Feststellung des Jahresabschlusses 2006, Verwendung des Jahresüberschusses und Entlastung des Regionaldirektors des RVR für das Haushaltsjahr 2006Zur Vorlage · 12/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0121 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2006 des Regionalverbands Ruhr sowie der damit verbundenen Verwendung des Jahresüberschusses und der Entlastung der Regionaldirektion.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2006 nach Prüfung durch das Referat Rechnungsprüfung bestätigt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Auf dieser Grundlage wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, den Jahresabschluss 2006 festzustellen und dem Regionaldirektor für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2006 vorbehaltlos Entlastung zu erteilen.
Der Jahresüberschuss für das Jahr 2006 beläuft sich auf 776.520,23 Euro. Die Vorlage sieht vor, einen Teilbetrag von 279.800,00 Euro als zweckgebundene Deckungsrücklage gemäß § 43 GemHVO einzustellen. Der verbleibende Betrag von 496.720,23 Euro soll als zweckgebundener Gewinnvortrag für die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH (wmr) sowie für die Großstandorte RDI verwendet werden.
Die Bildung dieser Rücklage dient der Deckung des Betriebskostenzuschusses für die wmr sowie der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen. Letztere sehen vor, bis zum Jahr 2016 insgesamt 25 Millionen Euro für die Instandhaltung von Großstandorten bereitzustellen. Die Rücklagenbildung ist notwendig, um die Finanzierung der Instandhaltungsmaßnahmen über den gesamten Vertragszeitraum sicherzustellen, da die Ausgaben mit steigender Tendenz bis zum Ende des Zeitraums zunehmen.
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- 2.2PersonalangelegenheitZur Vorlage · 12/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0106 sieht die Ausschreibung der Position der Regionaldirektorin bzw. des Regionaldirektors des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vor. Der Verbandsausschuss hat die Vorlage zur Vorberatung in seine Sitzung am 10. Juni 2010 aufgenommen, während die Verbandsversammlung als beschließendes Organ für die Sitzung am 21. Juni 2010 vorgesehen ist.
Hintergrund der Vorlage ist das Ende der Amtszeit des am 28. Februar 2005 gewählten Regionaldirektors, dessen Dienstzeit am 28. Februar 2011 endet. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die Stelle öffentlich auszuschreiben, sofern keine Wiederwahl erfolgt. Da die Wahl der neuen Leitung frühestens sechs Monate vor dem Ausscheiden der aktuellen Amtsführung stattfinden kann, ergibt sich ein zeitlicher Rahmen für die Wahlentscheidung zwischen dem 1. September 2010 und dem Ende des Jahres 2010.
Um den Prozess rechtzeitig einzuleiten, wird der Verbandsversammlung die Zustimmung zum beiliegenden Text der Stellenausschreibung vorgeschlagen. Durch eine frühzeitige Entscheidung über die Ausschreibung soll sichergestellt werden, dass die Wahl in den Sitzungen der Verbandsversammlung im Herbst oder Dezember 2010 stattfinden kann. Mit der Ausschreibung sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 2.3Abberufung und Bestellung der Leitung sowie der Prüferinnen und Prüfer im Referat RechnungsprüfungZur Vorlage · 12/0075 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0075 des Verbandsausschusses regelt personelle Veränderungen innerhalb des Referats Rechnungsprüfung des Regionalverbandes Ruhr. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des RVR-Gesetzes und der Gemeindeordnung NRW obliegt der Verbandsversammlung die Bestellung und Abberufung der Leitung sowie der Prüferinnen und Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, eine bisherige technische Prüferin mit Wirkung zum 1. Juli 2010 aus dem Dienst des Regionalverbandes Ruhr auszuscheiden und dementsprechend als Prüferin abzuberufen. Um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen, soll eine Vertretungskraft für die elternzeitbedingt unbesetzte Stelle einer Prüferin bis zum 11. Mai 2011 bestellen.
Zudem sieht die Vorlage die Bestellung einer neuen Leitung für das Referat Rechnungsprüfung vor. Die entsprechende Person wurde nach einem Auswahlverfahren für die ausgeschriebene Stelle ausgewählt. Mit der Neubesetzung der Leitung und der Bestellung der Vertretungskraft ergeben sich laut der Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Verbandsausschuss geleitet und steht zur Entscheidung in der Verbandsversammlung an.
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- 2.4Statusbericht Bildung Metropole Ruhr: Erste Überlegungen zu einem Masterplan Bildungsmetropole RuhrZur Vorlage · 12/0081-1 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung hat im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2010 die „Vorstudie zum Bildungswesen in der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung beauftragt, die Erteilung des Auftrags für den „Bildungsbericht Ruhr“ vorzubereiten. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Auftrages des Regionalverbandes Ruhr zur Erstellung von Masterplänen sowie unter Verwendung der im Haushalt 2010 vorgesehenen Mittel.
Die Vorlage legt hierfür spezifische Maßgaben fest. Zunächst soll die Gesamtfinanzierung durch den Abschluss laufender Gespräche mit weiteren Finanzierungspartnern, insbesondere Stiftungen, geklärt werden. Nach der Sicherstellung der Finanzierung ist der Abschluss eines Vertrages mit dem Bildungskonsortium Ruhr zur Erstellung des Berichts vorgesehen.
Für die Erarbeitung des Bildungsberichts soll der Regionalverband Ruhr die Projektsteuerung sicherstellen, wobei die Unterstützung durch den bisherigen Projektbeauftragten der wmr vorgesehen ist. Als erster Schritt der Erarbeitung ist die Durchführung des bereits beschlossenen Bildungsforums geplant. Die Ergebnisse dieses Forums müssen als Bestandteil des Auftrags in die Erarbeitung des Bildungsberichts einfließen. Ein Abschlussdokument zur weiteren Beratung ist für das Frühsommerjahr 2011 vorgesehen.
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- 2.5Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen in NRW (Transparenzgesetz)Zur Vorlage · 12/0060 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0060 befasst sich mit der Umsetzung des Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, dem sogenannten Transparenzgesetz. Hintergrund der Vorlage ist die Neuregelung des § 108 Abs. 1 Nr. 9 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die beabsichtigte Änderung der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften zur Kenntnis nimmt. Diese Anpassungen erfolgen als Reaktion auf die gesetzlichen Vorgaben zur Erhöhung der Transparenz innerhalb öffentlicher Unternehmen des Landes.
Die Vorlage war für die Beratungsfolge in den Wirtschaftsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht.
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- 2.5.1Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen in NRW (Transparenzgesetz) Antrag der Fraktion Die Linke. vom 09.06.2010Zur Vorlage · 12/0124 · Fraktionsantrag
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Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag mit der Drucksache Nummer 12/0124 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist das Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, allgemein bekannt als Transparenzgesetz.
Der Antrag wurde im Verbandsausschuss beraten und der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Antrag der Fraktion Die Linke zustimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Erträge oder Einsparungen im Haushalt verzeichnet. Die Beratung der Vorlage erfolgte im Rahmen der Sitzung des Verbandsausschusses am 10. Juni 2010 sowie der Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Juni 2010.
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- 2.6Beteiligungsbericht 2008 nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)Zur Vorlage · 12/0107 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0107 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit dem Beteiligungsbericht für das Jahr 2008. Der Bericht wurde gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erstellt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht des Regionalverbandes Ruhr für das betreffende Jahr zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage durchläuft im Juni 2010 eine festgelegte Beratungsfolge. Zunächst wird das Dokument im Wirtschaftsausschuss am 1. Juni 2010 vorberatend behandelt. Im Anschluss erfolgt die Vorberatung im Verbandsausschuss am 10. Juni 2010. Die abschließende Behandlung in der Verbandsversammlung ist für den 21. Juni 2010 vorgesehen, wobei das Gremium den Bericht dort zur Kenntnis nehmen soll.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme des Berichts verzeichnet. Die Federführung für dieses Vorgang liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.7Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 der Beteiligungsgesellschaften - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Umweltzentrum Westfalen GmbH - Ruhrwind Herten GmbH - Seegesellschaft Haltern mbH - NFN NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbHZur Vorlage · 12/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0104 der Drucksache vom 12. Mai 2010 befasst sich mit den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2009 der verschiedenen Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbands Ruhr. Betroffen sind die Glörtalsperre GmbH, die Umweltzentrum Westfalen GmbH, die Ruhrwind Herten GmbH, die Seegesellschaft Haltern mbH sowie der NFN NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der genannten Gesellschaften ermächtigt, die Jahresabschlüsse festzustellen und die Verwendung der jeweiligen Jahresergebnisse zu beschließen. Zudem ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführungen dieser Gesellschaften vorgesehen. Darüber hinaus soll die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des folgenden Jahresabschlusses für das Jahr 2010 beschlossen werden.
Die Vorlage wurde im Wirtschaftsausschuss sowie im Verbandsausschuss zur Vorberatung angesetzt, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung für die Sitzung am 21. Juni 2010 vorgesehen war. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung der Beschlussvorschläge keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.8Abschlussbericht zur Umsetzung sowie Fortschreibung des FrauenförderplanesZur Vorlage · 12/0109 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0109 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Berichterstattung und der weiteren Planung zur Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Institution. Der Regionaldirektor legt der Verbandsversammlung den Abschlussbericht zur Umsetzung des Frauenförderplanes für den Zeitraum von 2006 bis 2009 vor. Dieser Bericht dokumentiert die Maßnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Plans am 27. November 2006 zur Realisierung der Gleichstellung im Hause des Regionalverbandes Ruhr umgesetzt wurden.
Die Vorlage dient zudem der Erfüllung der Berichtspflicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen zur Personalentwicklung. Neben der Kenntnisnahme des Abschlussberichts wird der Verbandsversammlung die Entscheidung über die Fortführung der Gleichstellungsarbeit vorgeschlagen. Konkret wird die Beschlussfassung zur Fortschreibung des Frauenförderplanes für den Zeitraum von 2010 bis 2012 beantragt.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt. Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind laut den Angaben in der Beschlussvorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 2.9Regelmäßige Leistungsbilanz des RVR für seine Mitgliedskörperschaften Antrag von SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 28.05.2010Zur Vorlage · 12/0122 · Fraktionsantrag
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Mit dem Fraktionsantrag 12/0122 wurde ein Vorschlag zur Einführung einer regelmäßigen Leistungsbilanz des Regionalverbands Ruhr (RVR) für dessen Mitgliedskörperschaften vorgelegt. Die Antragsteller der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD beantragen, die Verwaltung damit zu beauftragen, künftig in einem fünfjährigen Turnus für jede der 15 Mitgliedskörperschaften eine solche Bilanz zu erstellen.
Das geplante Monitoring soll sowohl die spezifischen Leistungen des Verbandes innerhalb einer jeweiligen Stadt oder eines Kreises als auch die zentralen Aufgaben erfassen, die den gesamten Verband betreffen. Dies schließt die Berücksichtigung der Aufgaben von Tochtergesellschaften und Beteiligungen ein. Die Berichterstattung soll einmal pro Wahlperiode für jede Mitgliedskörperschaft erfolgen.
Als erste Umsetzung soll die Leistungsbilanz für die Stadt Hagen erstellt werden. Dabei sollen unter anderem die Aufwendungen für den Hohenhof sowie die regionale Bedeutung des Harkort- und des Hengsteysees untersucht werden. Zudem sollen die regionalen Potenziale des Hagener Radwegenetzes sowie Möglichkeiten zur Arrondierung des Waldbesitzes im Stadtgebiet von Hagen in die Untersuchung einfließen. Für die Umsetzung des Antrags sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorberatung zuständig.
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- 2.9.1Regelmäßige Leistungsbilanz des RVR für seine Mitgliedskörperschaften Änderungsantrag der CDU vom 17. Juni 2010Zur Vorlage · 12/0129 · Fraktionsantrag
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In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde am 21. Juni 2010 ein Fraktionsantrag der CDU beschlossen. Der Antrag befasst sich mit der Einführung einer regelmäßigen Leistungsbilanz des Regionalverbands Ruhr für dessen Mitgliedskörperschaften.
Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, einen Perspektivplan zu erstellen, der jährlich fortgeschrieben werden soll. Dieser Plan soll sowohl die monetär quantifizierbaren als auch die nicht monetär quantifizierbaren Leistungen des Verbandes für die Region und die beteiligten Mitgliedskörperschaften darstellen. Darüber hinaus sollen im Perspektivplan die verfolgten Zielsetzungen sowie die geplanten Maßnahmen aufgeführt werden, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Mehrwert für die Mitgliedskörperschaften und die Region beinhalten.
Der vorliegende Antrag wurde als Änderungsantrag behandelt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Umsetzung des Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen veranschlagt wurden. Die Federführung für die Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
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- 2.10Gremienumbesetzung
- 2.10.1Wechsel in den AusschüssenZur Vorlage · 12/0126 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Juni 2010 wurde ein personeller Wechsel in verschiedenen Ausschüssen des Regionalverbands Ruhr beschlossen. Der Vorschlag geht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus und reagiert auf die Mandatsniederlegung eines Ratsmitglieds zum 17. Juni 2010.
Im Rahmen der Neubesetzung übernimmt ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Positionen in den Gremien. Konkret erfolgt die Ernennung als ordentliches Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss Route der Industriekultur. In den weiteren Gremien, namentlich im Verbandsausschuss, Wirtschaftsausschuss, Planungsausschuss, Umweltausschuss, Kultur- und Sportausschuss sowie im Betriebsausschuss Ruhr Grün, übernimmt das Mitglied die Funktion als stellvertretendes Mitglied. Diese Besetzungen erfolgen anstelle des ausgeschiedenen Ratsmitglieds.
Mit der personellen Umbesetzung sind laut der Beschlussvorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 2.10.2Wechsel in den Gremien der BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 12/0127 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0127 über personelle Veränderungen in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften entschieden. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Vertreters aus der RVR-Verbandsversammlung, nachdem dieser sein Mandat im Rat der Stadt Essen niedergelegt hat.
Mit dem Ausscheiden des bisherigen Vertreters endete zugleich dessen Mandat im Verwaltungsrat der Revierpark Vonderort GmbH sowie im Aufsichtsrat der Kultur Ruhr GmbH. Die Verbandsversammlung hat den vorgeschlagenen Nachfolgern für diese Positionen zugestimmt. Für den Verwaltungsrat der Revierpark Vonderort GmbH wurde ein neues Mitglied bestellt, während für den Aufsichtsrat der Kultur Ruhr GmbH ebenfalls eine Neubesetzung erfolgte.
Die Vorlage, die von der zuständigen Fachabteilung im Bereich Wirtschaftsführung erstellt wurde, sah keine finanziellen Auswirkungen vor. Die Entscheidung wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Juni 2010 als Beschluss gefasst.
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- 2.11Masterplan KulturZur Vorlage · 12/0123 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0123 befasst sich mit der weiteren Vorgehensweise bei der Umsetzungsstrategie des Masterplans „Kulturmetropole Ruhr“. Der Regionaldirektor legt dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung einen Vorschlag vor, wonach der Verbandsversammlung die vorgeschlagene Vorgehensweise zur Umsetzung dieser Strategie zugestimmt werden soll.
Der Vorgang ist im Verbandsausschuss als vorberatendes Gremium für die Sitzung am 10. Juni 2010 vorgesehen, während die Verbandsversammlung als beschließendes Organ in der Sitzung am 21. Juni 2010 über die Vorlage entscheiden soll.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage festgehalten, dass die genauen Kosten zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt werden. Eine konkrete Zuweisung von Haushaltsmitteln oder die Angabe von jährlichen Folgekosten oder Erträgen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht enthalten. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung liegt im Bereich des Regionaldirektors.
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