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Tagesordnung
- –Begrüßung
- –Einführung und Verpflichtung Frau Annette Jäger
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1.1Geologischer Dienst Monitoringbericht Lockergesteine im Verbandsgebiet des RVRZur Vorlage · 12/0925 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0925 befasst sich mit dem Monitoringbericht des Geologischen Dienstes bezüglich Lockergesteine im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR). Der vorliegende Bericht dient der Information über die geologischen Gegebenheiten und die Überwachung der Lockergesteinsschichten innerhalb der Zuständigkeit der Regionalplanungsbehörde.
Die Vorlage ist als Berichtsvorlage konzipiert und wurde für die Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge sah eine Vorlage im Planungsausschuss am 16. September 2013 sowie im Verbandsausschuss am 30. September 2013 vor, gefolgt von der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Monitoringbericht des Geologischen Dienstes lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Kosten oder Erträge für das laufende Jahr oder als Folgekosten aufgeführt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung ist für die Bearbeitung des Vorgangs verantwortlich.
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- 1.2Planfeststellungsverfahren gem. § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die geplante Erweiterung der Deponie Wehofen-Nord in Dinslaken (3. Bauab-schnitt) hier: öffentlich-rechtlicher Vertrag (gem. § 13 Raumordnungsgesetz) zwischen der ThyssenKrupp Steel Europe AG und der Verbandsversammlung des RVR zur Trassensicherung der stillgelegten Trasse Lohbergbahn Duisburg / DinslakenZur Vorlage · 12/0936 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0936 darüber entscheiden, die Regionaldirektorin mit der Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu beauftragen. Dieser Vertrag basiert auf § 13 des Raumordnungsgesetz und ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die geplante Erweiterung der Deponie Wehofen-Nord in Dinslaken (3. Bauabschnitt).
Gegenstand des Vertrages zwischen der ThyssenKrupp Steel Europe AG und der Verbandsversammlung des RVR ist die Sicherung der Trasse der stillgelegten Lohbergbahn, die zwischen Duisburg und Dinslaken verläuft. Ziel der Vereinbarung ist die Trassensicherung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Kontext der Deponieerweiterung.
Die Vorlage durchläuft die vorgesehene Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 1.3Änderungsverfahren 13 gesamt (Zentren und Einzelhandel) zum Regionalen Flächennutzungsplan – Benehmensherstellung nach § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlGZur Vorlage · 12/0927 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0927 befasst sich mit dem Änderungsverfahren 13 gesamt zum Regionalen Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Ruhr. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der regionalplanerischen Festlegungen im Bereich der Zentren und des Einzelhandels.
Die Verwaltung hat in der Vorlage die Stellungnahme vorgelegt, der die Verbandsversammlung im Rahmen der Herstellung des Benehmens nach § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlG zustimmen soll. Das Verfahren durchläuft die festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der Vorberatung im Planungsausschuss am 16. September 2013, gefolgt von der Vorberatung im Verbandsausschuss am 30. September 2013, bis hin zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung in der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die inhaltliche Ausarbeitung der Änderung der regionalplanerischen Festlegungen vorgenommen.
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Hauptdokument|20130813103612|20130813100930|20130813101156|20130813101240|20130813101434|20130813101447|20130813101501
- 1.4Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan Großflächiger EinzelhandelZur Vorlage · 12/0934 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0934 dient der Information der Gremien über den aktuellen Stand des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, konkret hinsichtlich des sachlichen Teilplans für den großflächigen Einzelhandel. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsperiode im Spätsommer 2013 zur Kenntnisnahme in den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Feststellung der Rechtswirksamkeit des genannten Landesentwicklungsplans. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Rechtswirksamkeit des sachlichen Teilplans für den großflächigen Einzelhandel zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung der Regionalplanungsbehörde hat die Vorlage erstellt.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Kenntnisnahme der Rechtswirksamkeit keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Erträge mit diesem Vorgang verbunden. Die zuständige Verwaltung hat die Information im Rahmen der laufenden Planungstätigkeit der Regionaldirektorin als Regionalplanungsbehörde bereitgestellt.
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- 1.577. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt DuisburgZur Vorlage · 12/0926 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0926 befasst sich mit der 77. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf, bezeichnet als GEP 99, im Gebiet der Stadt Duisburg. Die Regionaldirektorin agiert in diesem Zusammenhang als Regionalplanungsbehörde.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Rechtswirksamkeit der genannten Änderung des Regionalplans zur Kenntnis nimmt. Die Beratung der Vorlage war in den entsprechenden Gremien vorgesehen, wobei die Sitzungen im Planungsausschuss, im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme angesetzt waren.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Umsetzung dieser Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Erträge im Zusammenhang mit dieser Planänderung verzeichnet. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.6Bochum, Bebauungsplan Nr. 818 – Ruhrpark Einkaufszentrum – Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 12/0928 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0928 befasst sich mit der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde im Rahmen des Landesplanungsgesetzes NRW. Gegenstand der Vorlage ist der Bebauungsplan Nummer 818 für das Einkaufszentrum Ruhrpark in Bochum. Die Stellungnahme erfolgt gemäß den Vorgaben des § 34 Abs. 5 des Landesplanungsgesetzes NRW.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Planungsausschusses am 16. September 2013, des Verbandsausschusses am 30. September 2013 sowie der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Aus der Verwaltung geht hervor, dass durch die vorliegende Berichtsvorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung hat die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung in den entsprechenden Gremien vorbereitet.
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- 1.7Duisburg, Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.34 und Bebauungsplan Nr. 1179 – Obermarxloh – Factory-Outlet-Center (FOC), Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 12/0933 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0933 befasst sich mit der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde im Rahmen des Landesplanungsgesetzes NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 2.34 sowie des Bebauungsplans Nr. 1179 im Stadtgebiet von Duisburg, konkret im Bereich Obermarxloh, für die Errichtung eines Factory-Outlet-Centers (FOC).
Die Verwaltung legt in der Vorlage eine Stellungnahme gemäß § 34 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes NRW vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung diese Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Planungsausschusses, des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung im September und Oktober 2013 vorbereitet.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Berichtsvorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Die inhaltliche Prüfung der Planungsvorhaben erfolgt durch die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung.
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- 1.8Einladung zu Informationsveranstaltungen zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)Zur Vorlage · 12/0941 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0941 befasst sich mit der Einladung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen zu Informationsveranstaltungen bezüglich des Entwurfs des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Der Inhalt der Vorlage dient der Information über die anstehenden Termine und die damit verbundene Beteiligung am Planungsprozess des Landes.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Einladung der Staatskanzlei zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Planungsausschusses, des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung im Zeitraum von September bis Oktober 2013 vorbereitet. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Information über die Veranstaltungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung hat die Vorlage erstellt, um den Prozess der Landesentwicklungsplanung im regionalen Kontext transparent zu machen. Die Vorlage ist als öffentliche Berichtsvorlage klassifiziert.
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- 1.9L 104 - Radwegebau an bestehenden LandesstraßenZur Vorlage · 12/0951 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 12/0951 liegt ein Fraktionsantrag der CDU vor, der eine Anpassung der Priorisierung beim Radwegebau an bestehenden Landesstraßen zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich auf die Landesstraße L 104, die den Bereich Bottrop-Kirchhellen mit Schermbeck verbindet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) eine Begründung für eine höhere Einstufung der baulichen Maßnahmen an der L 104 erarbeitet. Diese Erarbeitung soll bis zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses abgeschlossen sein. Ziel ist es, die Maßnahmen im Rahmen des Programms „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ höher zu gewichten.
Hintergrund der Anfrage ist die anstehende Beratung zum Straßenbauprogramm für das Jahr 2014. Da der Verbandsausschuss die Bezirksregierungen bereits mit entsprechenden Aufgaben beauftragt hat, sollen die Belange des Regionalverbands, insbesondere im Bereich des regionalen Radwegebaus, in die Planung einfließen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 1.10Resolution 'Streichung von Teilstrecken des Ausbaus der A 52 aus der Vorschlagsliste zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) Bereich Straße durch das Land NRW' Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 08.10.2013Zur Vorlage · 12/0961 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr am 11. Oktober 2013 wurde ein Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE beschlossen. Der Antrag befasst sich mit einer Resolution zur Streichung von Teilstrecken des Ausbaus der A 52 aus der Vorschlagsliste zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) Bereich Straße durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verbandsversammlung begrüßt in der Resolution die Entscheidung des Landesverkehrsministers, den Bau der Autobahn A 52 durch Essen sowie den Ausbau der B 224 nördlich der Autobahn A 2 durch Gladbeck nicht mehr in die Vorschlagsliste für den Bundesverkehrswegeplan 2015 aufzunehmen. Zudem befürwortet das Gremium die Fortsetzung des Prozesses am sogenannten „Runden Tisch“, an dem Vertreter von Kommunen, Wirtschaft, Bürgerinitiativen und Verbänden beteiligt sind. Das daraus resultierende Maßnahmenpaket umfasst 34 Projekte und zielt auf eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im mittleren Ruhrgebiet ab.
Gleichzeitig äußert die Verbandsversammlung Vorbehalte gegenüber der Entscheidung des Landesverkehrsministers, an dem Reststück der A 52 zwischen der A 42 und der A 2 festzuhalten, da dies den Bau eines Autobahnknotenpunktes auf dem Stadtgebiet von Gladbeck erforderlich macht.
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- 1.11Bundesverkehrswegeplan Hier: Teil StraßeZur Vorlage · 12/0963 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Sitzung am 11. Oktober 2013 über die Drucksache Nummer 12/0963 beraten. Bei der vorliegenden Berichtsvorlage handelt es sich um eine Information der Verwaltung zum Thema Bundesverkehrswegeplan, wobei der Fokus auf dem Teil Straße liegt.
Der Beschlussvorschlag sah vor, den Bericht der Verwaltung lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Federführung für diese Vorlage bei der Verbandsversammlung liegt. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalentwicklung hat den Bericht erstellt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Erträge ausgewiesen. Es sind weder unmittelbare Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2013 noch jährliche Folgekosten oder Investitionsauszahlungen dokumentiert. Die Vorlage dient somit der Information über den aktuellen Stand oder Inhalte des Bundesverkehrswegeplans im Bereich der Straße, ohne dass daraus finanzielle Verpflichtungen für den Verband resultieren.
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- 1.12Anfragen und Mitteilungen
- –Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2013 zum Thema 'Städtebauförderung'
- –Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.09.2013 zum Thema 'Kaiserstrasse Wetter' hier: Antwort der Bezirksregierung Düsseldorf vom 08.10.2013
- –Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.09.2013 zum Thema 'A52' hier: Antwort der Verwaltung des RVR und der Bezirksregierung Düsseldorf vom 27.09.2013
- –Bundesverkehrswegeplan 2015: Kriterien für StraßenverkehrsprojekteZur Vorlage · 12/0957 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Drucksache 12/0957 eine Anfrage an die Verbandsversammlung gestellt. Gegenstand der Anfrage ist der Bundesverkehrswegeplan 2015 und die Kriterien für die Anmeldung von Straßenverkehrsprojekten.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Anfrage vom Mai 2013 sowie auf eine Mitteilung des Landesverkehrsministeriums vom September 2013, die ein Maßnahmenpaket zur A52 enthielt. Mit der vorliegenden Anfrage werden konkrete Informationen zu den im RVR-Gebiet vorgeschlagenen Projekten erbeten. Es wird gefragt, welche der von der Landesregierung zur Projektanmeldung übernommenen Projekte aus dem Regionalverband die Umsetzung erfahren und welche nicht berücksichtigt wurden.
Zudem fordert die Fraktion eine Erläuterung der Gründe für die Nichtaufnahme etwaiger Projekte. Die Anfrage umfasst darüber hinaus die Frage nach den zugrunde liegenden Prüfkriterien sowie deren Gewichtung im Auswahlprozess. Abschließend wird nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte gefragt, die nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurden. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in der Verbandsversammlung vorgesehen.
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- –Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.10.2013 zum Thema 'Bundesverkehrswegeplan 2015: Kriterien für Straßenverkehrsprojekte' hier: Antwort der Bezirksregierung Düsseldorf vom 09.10.2013
- –Personalausstattung der RegionalplanungsbehördeZur Vorlage · 12/0955 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Drucksache 12/0955 eine Anfrage zur Personalausstattung der Regionalplanungsbehörde des RVR gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Anpassung der personellen Ressourcen der Behörde an das Niveau anderer Regionalplanungsbehörden in Nordrhein-Westfalen.
Nach Angaben in der Vorlage führt die Regionaldirektorin seit einem Jahr Gespräche mit der Landesregierung, um eine solche Anpassung der Personalausstattung zu erwirken. Die Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um Auskunft zum aktuellen Stand dieser Verhandlungen mit der Landesregierung sowie um eine Einschätzung, wann mit einem positiven Abschluss der Gespräche zu rechnen ist. Die Vorlage wurde der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen werden für die Anfrage nicht ausgewiesen.
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- –Finanzierung der RegionalratsarbeitZur Vorlage · 12/0956 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 12/0956 hat die CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Anfrage zur Finanzierung der Regionalratsarbeit in der Verbandsversammlung gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die laufende Verhandlung der Regionaldirektorin mit der Landesregierung über die Finanzierung der Aufgaben des RVR und der Verbandsversammlung als Regionalrat Ruhr nach dem Kommunalorganisationsgesetz.
Der Antrag bezieht sich auf die Übernahme von Landesaufgaben durch den Regionalverband, für die nach dem Konnexitätsprinzip eine Finanzierung von Teilen des Personalaufwandes erfolgen soll. Laut der Fraktion wurden bei den bisherigen Verhandlungen nicht alle anfallenden Kostenpositionen berücksichtigt, wesard ein Nachverhandlungsbedarf bestehe. Die Fraktion fordert eine Finanzierung der Arbeit der Verbandsversammlung auf einem Niveau, das den übrigen Regionalräten in Nordrhein-Westfalen entspricht.
Die Anfrage umfasst vier spezifische Fragen an die Verwaltung. Es wird nach dem aktuellen Stand der Gespräche mit der Landesregierung sowie nach dem weiteren Bedarf gefragt, den der Regionalverband einfordert. Zudem wird nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt für einen Abschluss der Verhandlungen sowie nach dem Haushaltsjahr gefragt, in dem die Ergebnisse der Gespräche erstmals berücksichtigt werden können. Die Vorlage wurde der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt.
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- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.1Fortschreibung des Frauenförderplanes zur Gleichstellung von Frauen und Männern beim RVR 2013 bis 2016 inkl. Abschlussbericht zur Umsetzung des Frauenförderplans 2010 - 2012 (FFPL)Zur Vorlage · 12/0924 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0924 sieht die Fortführung der Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern beim Regionalverband Ruhr (RVR) vor. Der Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung sollen den Abschlussbericht zur Umsetzung des Frauenförderplans für den Zeitraum 2010 bis 2012 zur Kenntnis nehmen. Dieser Bericht dokumentiert die Maßnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Plans am 21. Juni 2010 zur Realisierung der Gleichstellung im Hause des Regionalverbandes Ruhr umgesetzt wurden.
Gleichzeitig wird die Beschlussfassung über die Fortschreibung des Frauenförderplans für den Zeitraum 2013 bis 2016 beantragt. Die Vorlage basiert auf der Berichtspflicht der Regionaldirektorin, die den Verbandsausschuss nach Ablauf des vorangegangenen Förderplans über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen unterrichtet. Für die Umsetzung der Fortschreibung sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Die Beratung im Verbandsausschuss war für den 30. September 2013 angesetzt, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 11. Oktober 2013 vorgesehen war.
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- 2.2Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2012Zur Vorlage · 12/0914 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0914 befasst sich mit den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH, konkret mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschaftsversammlung der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH ermächtigt, den genannten Jahresabschluss förmlich festzustellen.
Zudem umfasst der Beschlussvorschlag die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Die Vorlage durchläuft einen festgelegten Beratungsprozess innerhalb der Gremien des Regionalverbands. Der Wirtschaftsausschuss war am 17. September 2013 vorberatend tätig, gefolgt vom Verbandsausschuss am 30. September 2013. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung war für die Sitzung am 11. Oktober 2013 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.3Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2012Zur Vorlage · 12/0915 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0915 befasst sich mit den Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH, wobei der Fokus auf dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 liegt. Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, verschiedene Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 sowie der Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses. Darüber hinaus umfasst der Vorschlag die Erteilung der Entlastung für den Aufsichtsrat und die Entlastung für die Geschäftsführung der Gesellschaft.
Die Beratungsfolge der Vorlage ist für das dritte Quartal 2013 vorgesehen. Nach einer vorberatenden Behandlung im Wirtschaftsausschuss am 17. September 2013 und im Verbandsausschuss am 30. September 2013 ist die abschließende Beratung und Beschlussfassung in der Verbandsversammlung für den 11. Oktober 2013 geplant. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.4Angelegenheiten der Abfallentsorgung-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2012Zur Vorlage · 12/0907 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0907 befasst sich mit den Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, konkret mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012. Die Vorlage liegt dem Wirtschaftsausschuss vorberatend vor und ist für die weitere Beratung im Verbandsausschuss sowie die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil der Ermächtigung ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen. Die Beratungsfolge sieht die Sitzungen im Wirtschaftsausschuss am 17. September 2013, im Verbandsausschuss am 30. September 2013 und die abschließende Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 vor.
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- 2.5Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Konzernabschluss zum 31.12.2012Zur Vorlage · 12/0908 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0908 befasst sich mit den finanziellen Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Gegenstand der Vorlage ist der Konzernabschluss zum Stichtag 31. Dezember 2012.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Ausführungen zu diesem Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses am 17. September 2013, des Verbandsausschusses am 30. September 2013 sowie der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Aus den Angaben der Verwaltung geht hervor, dass mit der vorliegenden Berichtsvorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden sind. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Unterlagen zur Vorlage gebracht.
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- 2.6Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss der RZR II Herten GmbH zum 31.12.2012Zur Vorlage · 12/0942 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verbandsversammlung mit der Nummer 12/0942 befasst sich mit den Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Im Zentrum der Vorlage steht der Jahresabschluss der RZR II Herten GmbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der RZR II Herten GmbH dazu ermächtigt, den genannten Jahresabschluss förmlich festzustellen. Darüber hinaus umfasst der Beschlussvorschlag die Befugnis, über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden sowie der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Die Vorlage durchläuft einen festgelegten Beratungsprozess in den zuständigen Gremien. Zunächst wird die Vorlage im Wirtschaftsausschuss am 17. September 2013 vorberatend behandelt, gefolgt von einer Vorberatung im Verbandsausschuss am 30. September 2013. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 11. Oktober 2013 vorgesehen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Entscheidung vorbereitet.
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- 2.7Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2012Zur Vorlage · 12/0909 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0909 befasst sich mit den Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH und legt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 zum Gegenstand der Beratung. Die Vorlage durchläuft die vorgesehene Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss förmlich festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Erteilung der Entlastung für den Aufsichtsrat sowie für die Geschäftsführung der Gesellschaft.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Angelegenheit keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.8Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2012Zur Vorlage · 12/0911 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0911 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit den Jahresabschlüssen der Freizeitgesellschaften zum Stichtag 31. Dezember 2012. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der betreffenden Freizeitgesellschaften dazu ermächtigt, die Jahresabschlüsse förmlich festzustellen.
Darüber hinaus umfasst der Beschlussvorschlag die Befugnis, über die Verwendung der Jahresergebnisse zu entscheiden sowie den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der Gesellschaften Entlastung zu erteilen. Die Vorlage durchläuft im Herbst 2013 die festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 17. September, gefolgt von der Beratung im Verbandsausschuss am 30. September. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 11. Oktober 2013 vorgesehen.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20130902084002|20130902084118|20130902084422|20130902084434
- 2.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Haushaltsansatz 2014 für die FreizeitgesellschaftenZur Vorlage · 12/0912 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0912 befasst sich mit dem Haushaltsansatz für das Jahr 2014 der Freizeitgesellschaften im Regionalverband Ruhr. Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem vorgeschlagenen Gesamthaushaltsansatz in Höhe von insgesamt 3.459.050 Euro zustimmt. Dieser Betrag ist als Höchstgrenze für die Aufstellung der Wirtschaftspläne des Jahres 2014 festzulegen.
Die Vorlage durchläuft einen festgelegten Beratungsprozess in den zuständigen Gremien. Zunächst wird die Vorlage im Wirtschaftsausschuss am 17. September 2013 vorberatend behandelt. Im Anschluss erfolgt die Vorberatung im Verbandsausschuss am 30. September 2013. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss. Aus den Unterlagen der zuständigen Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung geht hervor, dass durch die Verabschiedung des Haushaltsansatzes keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Haushalt des Regionalverbands entstehen.
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- 2.9.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Haushaltsansatz 2014 für die Freizeitgesellschaften Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 26.09.2013Zur Vorlage · 12/0952 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 12/0952 liegt ein Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der den Haushaltsansatz für die Freizeitgesellschaften im Jahr 2014 zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und zur Beschlussfassung in die Verbandsversammlung eingebracht.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem vorgeschlagenen Gesamthaushaltsansatz für die Freizeitgesellschaften zustimmt. Dieser umfasst für die aufzustellenden Wirtschaftspläne des Jahres 2014 eine Summe von insgesamt mindestens 3.459.050 Euro. Der Antrag wurde von der Fraktionsgeschäftsführung der Fraktion DIE LINKE gestellt. Aus den Dokumenten gehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt des Verbandes hervor, da der Antrag die Genehmigung der bestehenden Planung für die genannten Gesellschaften betrifft.
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- 2.10Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2012Zur Vorlage · 12/0913 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0913 befasst sich mit den Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2012.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Umweltzentrum Westfalen GmbH ermächtigt, den genannten Jahresabschluss förmlich festzustellen. In diesem Zusammenhang soll die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen werden. Zudem ist vorgesehen, der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Die Vorlage durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge. Zunächst wird die Vorlage im Wirtschaftsausschuss am 17. September 2013 vorberatend behandelt. Im Anschluss erfolgt die Vorberatung im Verbandsausschuss am 30. September 2013, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 getroffen werden soll. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 2.11Angelegenheiten der TER TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2012Zur Vorlage · 12/0939 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0939 befasst sich mit den Angelegenheiten der TER TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2012.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der TER TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH ermächtigt, den genannten Jahresabschluss förmlich festzustellen. Darüber hinaus umfasst der Beschlussvorschlag die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung der Gesellschaft.
Die Vorlage durchläuft einen festgelegten Beratungsprozess innerhalb der Gremien des Regionalverbands. Zunächst wird die Vorlage im Wirtschaftsausschuss vorberatend behandelt. Im Anschluss erfolgt die Beratung im Verbandsausschuss, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung getroffen werden soll. Die Sitzung der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung ist für den 11. Oktober 201
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten gehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt hervor.
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- 2.12Angelegenheiten der RUHR.2010 GmbH i. L. - Jahresabschluss zum 30.12.2012Zur Vorlage · 12/0906-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0906-1 befasst sich mit den Angelegenheiten der RUHR.2010 GmbH in Liquidation. Gegenstand der Vorlage ist die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Dezember 2012.
Der Verbandsausschuss fungiert in dieser Angelegenheit als vorberatendes Gremium für die Sitzung am 30. September 2013, während die Verbandsversammlung für die abschließende Entscheidung in der Sitzung am 11. Oktober 2013 zuständig ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der RUHR.2010 GmbH i. L. zu ermächtigen, den genannten Jahresabschluss zum 30. Dezember 2012 festzustellen sowie die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen. Zudem soll die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats durch die Vertretung in der Gesellschafterversammlung beschlossen werden.
Aus den Unterlagen der Verwaltung geht hervor, dass mit der vorliegenden Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht.
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- 2.13Angelegenheiten der NFN NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH - Stand des LiquidationsverfahrensZur Vorlage · 12/0916 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0916 befasst sich mit dem aktuellen Stand des Liquidationsverfahrens der NFN NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH. Der vorliegende Entwurf sieht für die Verbandsversammlung verschiedene Beschlüsse vor, die die finanzielle Abwicklung des Unternehmens betreffen.
Im Rahmen der Vorlage wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 festgestellt. Dabei wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.197,55 Euro auf neue Rechnung vorgetragen. Zudem wird die Entlastung der Liquidatoren für das Geschäftsjahr 2012 beantragt.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Feststellung der Liquidationsschlussbilanz beziehungsweise des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2013. Für diesen Zeitraum wird ein Jahresfehlbetrag von 1.254,60 Euro ausgewiesen, der im Rahmen der Liquidation mit dem Stammkapital verrechnet werden soll. Auch für das Geschäftsjahr 2013 wird die Entlastung der Liquidatoren vorgeschlagen.
Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 zur Beschlussfassung ansteht. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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- 2.14Resolution der Verbandsversammlung des RVR zur Fernwärmeschiene Ruhr - Ausbau des Fernwärmenetzes Ruhr-RheinZur Vorlage · 12/0953 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wurde am 11. Oktober 2013 ein Fraktionsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Beratung vorgelegt. Die Drucksache mit der Nummer 12/0953 befasst sich mit der Resolution zur sogenannten Fernwärmeschiene Ruhr sowie dem Ausbau des Fernwärmenetzes Ruhr-Rhein.
Der vorliegende Antrag sieht den Beschluss einer beiliegenden Resolution vor, die von der Verbandsversammlung beschlossen werden soll. Aus den Dokumenten geht hervor, dass der Antrag gemeinsam von den Fraktionsvorsitzenden der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen gestellt wurde. Die Federführung für die Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind für den vorliegenden Beschlussvorschlag keine Kosten oder Erträge ausgewiesen. Der Beschlussstatus der Verbandsversammlung wurde als beschließend eingestuft. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung am 11. Oktober 2013 als Tagesordnungspunkt 1 behandelt.
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- 2.14.1Resolution zur Fernwärmeschiene Ruhr - Ausbau des Fernwärmenetzes Ruhr-Rhein Ergänzung des Beschlussvorschlages der Vorlage 12/0953 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 08.10.2013Zur Vorlage · 12/0960 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 12/0960 einen Antrag zur Ergänzung der Resolution bezüglich der Fernwärmeschiene Ruhr gestellt. Ziel des Antrags ist die Erweiterung des Beschlussvorschlages zur Vorlage 12/0953, welcher den Ausbau des Fernwärmenetzes Ruhr-Rhein betrifft.
Der Antrag sieht vor, dass die Klärung genehmigungsrechtlicher Schritte als wesentlicher Bestandteil für die Erstellung belastbarer Planungsgrundlagen durch die Akteure zu definieren ist, welche die Gründung einer Projektgesellschaft unter dem Namen Fernwärmeschienengesellschaft Rhein Ruhr (FWRR) anstreben. Sobald die erforderlichen Unterlagen durch die beteiligten Fernwärmeunternehmen eingereicht wurden, sollen die zuständige Planungsbehörde die administrativen und planungsrechtlichen Verfahren einleiten. Die daraus resultierenden Vorgänge sollen den Gremien des Regionalverbands Ruhr zur Beratung vorgelegt werden, wobei eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen ist.
Zudem fordert der Antrag, dass die Finanzierung der Fernwärmeschiene sowie die mögliche Beantragung von Fördermitteln frühzeitig geklärt werden sollen. Der Beschlussvorschlag wurde in der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 beschließend gefasst.
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- 2.15Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der Stadt Mülheim an der Ruhr 2013Zur Vorlage · 12/0923-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0923-1 befasst sich mit der Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Jahr 2013. Der Verbandsausschuss hat die Vorlage zur Vorberatung in seine Sitzung am 30. September 2013 aufgenommen, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 11. Oktober 2013 vorgesehen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Stellungnahme in einer geänderten Fassung zustimmt. Mit dieser Entscheidung wird der Regionalverband Ruhr gleichzeitig damit beauftragt, die vorgenommene Änderung der Stadt Mülheim an der Ruhr offiziell zu übermitteln.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Verabschiedung dieser Stellungnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Rahmen dieser Vorlage verzeichnet. Die zuständige Fachabteilung aus dem Bereich Planung der Regionalentwicklung ist für die Bearbeitung der Angelegenheit verantwortlich.
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Hauptdokument|20130926150445|20130927130325|20130926150502|20130926174608|20130926150510
- 2.16Internationale Gartenbau-Ausstellung (IGA 2027)Zur Vorlage · 12/0937 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0937 die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Durchführung der Internationalen Gartenbau-Ausstellung (IGA 2027) in der Metropole Ruhr beschlossen. Die Vorlage, die im Verbandsausschuss zur Beratung vorlag, basiert auf den konzeptionellen Vorarbeiten der Verwaltung und den Inhalten der Broschüre „IGA 2027 – Internationale Gartenbau-Ausstellung Metropole Ruhr“ mit Stand Mai 2013.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ergebnisse dieser Studie als Grundlage für eine abschließende Beschlussfassung der Verbandsversammlung zu nutzen, die eine formelle Bewerbung für die IGA 2027 ermöglichen soll. Für die Umsetzung der Studie sind im Haushaltsjahr 2014 Kosten in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme ist über die entsprechenden Kostenstellen und Konten im Bereich Umwelt und Landschaftsentwicklung vorgesehen. Der Beratungsverlauf der Vorlage sah eine Vorberatung in den Ausschüssen für Umwelt, Planung und den Verbandsausschuss vor, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung getroffen wurde.
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- 2.17Radschnellweg Ruhr (RS1) Hier: Zwischenbericht MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 12/0943 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 12/0943 liegt ein Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie des Radschnellwegs Ruhr (RS1) vor. Der Verbandsausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung damit beauftragt, die weiteren geplanten Arbeitsschritte im Rahmen des Projekts umzusetzen.
Die Vorlage durchläuft im Herbst 2013 eine festgelegte Beratungsfolge. Vor der abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 finden Beratungen in den zuständigen Fachgremien statt, namentlich im Umweltausschuss am 13. September sowie im Planungsausschuss am 16. September. Der Verbandsausschuss fungiert dabei in der vorberatenden Funktion.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der vorliegenden Vorlage sind keine unmittelbaren Kosten oder Erträge für das laufende Jahr ausgewiesen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung des Vorgangs verantwortlich.
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- 2.18Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr. Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 12/0902 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0902 zum Sachstandsbericht des Ideenwettbewerbs „Zukunft Metropole Ruhr“ wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Bericht dient der Information über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Rahmen des genannten Wettbewerbs.
Im Rahmen der Beratung im Planungsausschuss wurde vorgeschlagen, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die im Bericht beschriebenen weiteren Schritte umzusetzen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Planungsausschusses am 16. September 2013 sowie des Verbandsausschusses am 30. September 2013 und der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalentwicklung hat den Bericht erstellt.
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Hauptdokument|20130823183811|20130725153802|20130828144558|20130801101823|20130829151152
- 2.19Regionaler Diskurs/Regionalplan Ruhr. Hier: Werkstattbericht Fachdialog Verkehr und MobilitätZur Vorlage · 12/0904 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0904 befasst sich mit dem regionalen Diskurs im Rahmen des Regionalplans Ruhr. Gegenstand der Vorlage ist der Werkstattbericht zum Fachdialog Verkehr und Mobilität.
Die vorliegende Dokumentation dient der Information der zuständigen Gremien. Der Bericht wurde für die Beratung in den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Zeitraum von September bis Oktober 2013 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Werkstattbericht formell zur Kenntnis zu nehmen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Regionalentwicklung hat die Vorlage erstellt.
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- 2.20Regionaler Diskurs/Regionalplan Ruhr. Hier: Werkstattbericht Fachdialog Freizeit und ErholungZur Vorlage · 12/0903 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0903 befasst sich mit dem regionalen Diskurs im Rahmen des Regionalplans Ruhr. Im Zentrum der Vorlage steht der Werkstattbericht zum Fachdialog Freizeit und Erholung.
Die vorliegende Drucksache wurde im Rahmen des regionalen Planungsprozesses erstellt und dient der Information der zuständigen Gremien. Der Bericht ist für die Beratung in den Ausschüssen des Regionalverbands vorgesehen, wobei die Vorlage im Planungsausschuss, im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen werden soll. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den Zeitraum von September bis Oktober 2013 angesetzt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Werkstattbericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalentwicklung hat die Dokumentation im Rahmen der Regionalplanung erstellt.
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- 2.21Regionaler Diskurs/Regionalplan Ruhr. Hier: Werkstattbericht Fachdialog Land- und ForstwirtschaftZur Vorlage · 12/0920 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0920 befasst sich mit dem regionalen Diskurs im Rahmen des Regionalplans Ruhr. Gegenstand der Vorlage ist der Werkstattbericht zum Fachdialog Land- und Forstwirtschaft.
Die zuständige Fachabteilung der Regionaldirektion legt diesen Bericht den Gremien des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis vor. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Vorlage im Planungsausschuss am 16. September 2013, im Verbandsausschuss am 30. September 2013 sowie in der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 behandelt wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Werkstattbericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Abteilung für Regionalentwicklung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung des Vorgangs verantwortlich.
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- 2.22Regionaler Diskurs/Regionalplan Ruhr. Hier: Werkstattbericht Fachdialog Freiraum - Natur und LandschaftZur Vorlage · 12/0921 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0921 befasst sich mit dem regionalen Diskurs im Rahmen des Regionalplans Ruhr. Im Zentrum der Vorlage steht der Werkstattbericht zum Fachdialog „Freiraum - Natur und Landschaft“.
Die vorliegende Drucksache wurde zur Kenntnisnahme für die anstehenden Sitzungen des Planungsausschusses, des Verbandsausschusses sowie der Verbandsversammlung im Zeitraum von September bis Oktober 2013 vorbereitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Werkstattbericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Die zuständige Fachabteilung aus dem Bereich der Regionalentwicklung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Rahmen der Vorlage vorgesehen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.23Wechsel in den AusschüssenZur Vorlage · 12/0965 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 wurde über personelle Veränderungen in den Ausschüssen des Regionalverbands Ruhr entschieden. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurden Umsetzungen für vier verschiedene Gremien beschlossen.
Im Betriebsausschuss Ruhr Grün sowie im Kultur- und Sportausschuss übernimmt eine Ratsmitglied die Position als stellvertretendes Mitglied anstelle eines Ratsmitglieds. Eine weitere personelle Veränderung betrifft den Rechnungsprüfungsausschuss und den Wirtschaftsausschuss. In beiden Gremien tritt ebenfalls ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nach, um die Position eines bisherigen Ratsmitglieds zu übernehmen.
Die Beschlussvorlage der Regionaldirektorin sah keine finanziellen Auswirkungen durch diese personellen Wechsel vor. Der Beschluss wurde in der Verbandsversammlung einstimmig gefasst.
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- 2.24Anfragen und Mitteilungen
- –Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 25.09.2013 zum Thema 'Verbandsgrünflächen' hier: Antwort der Verwaltung vom 27.09.2013