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Tagesordnung
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.1Haushaltsangelegenheiten
- 2.1.1Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 13/0602 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0602 befasst sich mit der Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2017. Der Inhalt der Vorlage dient der Information über den aktuellen Stand der Abstimmungsprozesse zwischen dem Regionalverband Ruhr und den beteiligten Kommunen bzw. Körperschaften im Hinblick auf die kommende Haushaltsplanung.
Gemäß dem Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Verbandsversammlung die vorliegenden Stellungnahmen, welche die Ergebnisse dieser Abstimmungen dokumentieren, zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt und ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 30. September 2016 vorgesehen.
Aus der Dokumentation geht hervor, dass für den Vorgang keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen sind. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Unterlagen zur Vorlage gebracht, um den formalen Prozess der Abstimmung mit den Mitgliedskörperschaften für das Jahr 2017 abzuschließen.
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- 2.1.2Einbringung des Haushaltes 2017Zur Vorlage · 13/0601 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 13/0601 wird die Einbringung des Haushaltsplans für das Jahr 2017 in den Beratungsprozess des Regionalverbandes Ruhr vorgeschlagen. Der Entwurf des Haushalts sieht vor, dass die Unterlagen dem Verbandsausschuss sowie den zuständigen Fachausschüssen zur fachlichen Beratung überwiesen werden.
Der vorgesehene Beratungsprozess ist für das zweite Quartal des Jahres 2016 angesetzt. Hierbei ist eine Vorberatung im Verbandsausschuss für die Sitzung am 19. September 2016 vorgesehen, während die abschließende Beratung und Entscheidung in der Verbandsversammlung für die Sitzung am 30. September 2016 geplant ist.
Aus den vorliegenden Unterlagen der Verwaltung geht hervor, dass durch die Einbringung des Haushaltsentwurfs keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen in Form von Mehraufwendungen, Investitionsauszahlungen oder jährlichen Folgekosten entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur weiteren Bearbeitung vorbereitet.
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- 2.1.3Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses 2013Zur Vorlage · 13/0604 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0604 befasst sich mit dem Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2013. Der vorliegende Entwurf wurde der Regionaldirektorin vorgelegt und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungsprozesse in den zuständigen Gremien des Regionalverbands.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses für das Jahr 2013 zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage ist für die Beratung im Verbandsausschuss am 19. September 2016 sowie für die Verbandsversammlung am 30. September 2016 vorgesehen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Federführung für diese Vorlage beim Verbandsausschuss liegt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch die Annahme des Entwurfs zur Kenntnis zu verzeichnen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt.
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- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen/Strukturausschuss
- 1.1Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) Information zur Endfassung des BVWP 2030Zur Vorlage · 13/0595 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0595 dient der Information der Verbandsversammlung über den aktuellen Sachstand zur Endfassung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030). Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen von Arnsberg und Düsseldorf sowie des Regierungspräsidenten von Münster erstellt und im Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt.
Gegenstand der Information ist die finale Fassung des Bundesverkehrswegeplans mit Fokus auf die Auswirkungen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr. Die Unterlagen enthalten spezifische Auszüge aus der Endfassung des BVWP 2030 für die Bereiche Straße, Schiene und Wasserstraße, die das Gebiet des Regionalverbands betreffen. Zudem werden die Veränderungen des ursprünglichen Referentenentwurfs zur finalen Fassung im Bereich der Straße sowie die entsprechenden Auszüge für das RVR-Gebiet dokumentiert.
Ergänzend umfasst die Vorlage ein Schreiben des Ministeriums für Infrastruktur, Verkehr, Landwirtschaft und Natur des Landes Nordrhein-Westfalen an den Regierungspräsidenten von Münster sowie die Stellungnahme des Landes zum Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans. Der vorgeschlagene Beschluss für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, den vorliegenden Sachstand zur Kenntnis zu nehmen. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
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- 1.2Städtebauförderung hier: Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2016Zur Vorlage · 13/0596 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0596 dient der Information über die Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms für das Jahr 2016. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen von Arnsberg und Düsseldorf sowie des Regierungspräsidenten von Münster erstellt und unterliegt der Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
Der Inhalt der Sitzungsvorlage umfasst eine Sachdarstellung sowie eine Übersicht über die Programmveröffentlichung des Jahres 2016. Die Vorlage wurde für die Beratung in den Gremien des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorbereitet, wobei die Termine für den Strukturausschuss, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung im September 2016 festgesetzt wurden. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend. Als Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung ist die bloße Kenntnisnahme der Sitzungsvorlage vorgesehen. Die fachliche Bearbeitung der Inhalte erfolgte durch die zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
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- 1.3Krankenhausplan 2015 hier: Sachstandsmitteilung zu den VersorgungsgebietenZur Vorlage · 13/0597 · Berichtsvorlage
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Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0597 dient als Sachstandsmitteilung zum Krankenhausplan 2015 mit Fokus auf die Versorgungsgebiete der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsvorbereitung für den Strukturausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) erstellt.
Inhaltlich umfasst das Dokument eine Information zum aktuellen Stand der Planung in den jeweiligen Planungsregionen. Als Anlage ist eine Karte beigefügt, welche die Planungsregionen des Regionalrats und des Regionalverbands Ruhr im Regierungsbezirk Düsseldorf darstellt und die Trennlinie zwischen den beiden Planungsregionen visualisiert. Die Vorlage wird im Namen der Regierungspräsidentinnen von Arnsberg und Düsseldorf sowie des Regierungspräsidenten von Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
Der vorgeschlagene Beschluss für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, die Sachstandsmitteilung lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- –Vorlagen des Regionalverbandes Ruhr
- 1.482. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99 ) im Gebiet der Stadt Rheinberg Umnutzung eines Oberflächengewässers für die zweckgebundene Nutzung Ruhehafen Ossenberg Hier: ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 13/0566 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Erarbeitung der 82. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) beschließen. Gegenstand der Änderung ist die Umnutzung eines Oberflächengewässers im Gebiet der Stadt Rheinberg für die zweckgebundene Nutzung als Ruhehafen Ossenberg. Die Vorlage liegt als Erarbeitungsbeschluss vor und wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt.
Das Verfahren zur Planänderung soll auf Grundlage eines beigefügten Entwurfs durchgeführt werden. Im Rahmen des Verfahrens werden die nach dem Regionalorganisationsgesetz (ROG) und dem Landesplanungsgesetz (LPlG) berührten öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts beteiligt. Diesen Beteiligten wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung sowie zur Begründung abzugeben. Die Regionalplanungsbehörde behält sich vor, bei Bedarf weitere Behörden und Stellen in das Verfahren einzubeziehen.
Parallel zur Beteiligung der Fachstellen wird die Regionalplanänderung beim Kreis Wesel und beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zur beabsichtigten Änderung Stellung zu nehmen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.
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Hauptdokument|20160809155217|20160802071007|20160804144306|20160801150416|20160801150432|20160815080917|20160801150501|20160809155439
- 1.5Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde zum Planfeststellungsverfahren Ausbau Flughafen DüsseldorfZur Vorlage · 13/0552 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0552 der Regionalplanungsbehörde befasst sich mit der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren bezüglich des geplanten Ausbaus des Flughafens Düsseldorf. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung in ihrer Funktion als Regionalrat die am 13. Juli 2016 erstellte Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde förmlich beschließt.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 30. September 2016 getroffen werden soll. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung der Angelegenheit verantwortlich.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch den vorliegenden Beschlussvorschlag keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Haushaltsjahr 2020 verzeichnet. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.6Abgrabungsmonitoring Nordrhein-Westfalen – Lockergesteine Hier: Landesbericht Abgrabungsmonitoring NRW 2016 – Ergebnisse aus den Monitoringberichten der sechs Planungsgebiete – Zeitraum 2011 bis 2015Zur Vorlage · 13/0557 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0557 befasst sich mit dem Landesbericht zum Abgrabungsmonitoring Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2016. Der Bericht umfasst die Ergebnisse aus den Monitoringberichten der sechs Planungsgebiete und deckt den Zeitraum von 2011 bis 2015 ab. Gegenstand der Untersuchung sind die Entwicklungen im Bereich der Lockergesteine.
Die Vorlage liegt dem Verbandsausschuss sowie dem Planungsausschuss und der Verbandsversammlung zur Kenntnis vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Landesbericht zum Abgrabungsmonitoring offiziell zur Kenntnis nimmt.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage erstellt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch die Kenntnisnahme des Berichts zu verzeichnen. Die Beratung der Vorlage war im Rahmen der vorgesehenen Sitzungstermine im September 2016 vorgesehen.
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- 1.7Kabinettsbeschluss zum LandesentwicklungsplanZur Vorlage · 13/0576 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0576 befasst sich mit dem Kabinettsbeschluss zum Landesentwicklungsplan. Die vorliegende Drucksache dient der Information über die Entscheidung des Landeskabinetts zu diesem Planungsdokument.
Der Inhalt der Vorlage ist für die Gremien des Regionalverbands zur Kenntnisnahme bestimmt. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Vorlage im Planungsausschuss am 7. September 2016, im Verbandsausschuss am 19. September 2016 und schließlich in der Verbandsversammlung am 30. September 2016 behandelt wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht zum genannten Kabinettsbeschluss lediglich zur Kenntnis nimmt.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Berichtsvorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen mit diesem Vorgang verbunden. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.8Bericht über laufende Verfahren - RVR als Regionalplanungsbehörde
- 1.9Sachstand Regionalplan RuhrZur Vorlage · 13/0551 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0551 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zum Regionalplan, den regionalen Kooperationsstandorten sowie dem dazugehörigen Handlungsprogramm. Die Vorlage dient der Information über den regionalen Diskurs und die Entwicklung der Regionalplanungsbehörde unter der Leitung der Regionaldirektorin.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Darstellung des aktuellen Fortschritts im Bereich der Regionalplanung und der Kooperationsstandorte innerhalb des Regionalverbandes Ruhr. Es wird über den Stand der Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Rahmen des Handlungsprogramms berichtet.
Die Vorlage wurde für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss war die Vorlage zur Kenntnisnahme vorgesehen, wobei die Beratung im Verbandsausschuss im Rahmen der Sitzung am 19. September 2016 stattfand. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den dargelegten Sachstand zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten hervor.
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- 1.10Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen der Verwaltung
- 2.2klimametropole RUHR 2022 - Projektvorhaben TWINS-Dialog inkl. TWINS-Konferenz 'Stadt im Klimawandel - Cities in Climate Change'Zur Vorlage · 13/0606 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0606 der Regionaldirektorin sieht die Umsetzung des Projektvorhabens TWINS-Dialog sowie der TWINS-Konferenz unter dem Titel „Stadt im Klimawandel - Cities in Climate Change“ vor. Das Vorhaben ist Teil der Initiative klimametropole RUHR 2022.
Der Verbandsausschuss berät die Vorlage vorberatend in seiner Sitzung am 19. September 2016, während die Verbandsversammlung am 30. September 2016 über den Beschluss entscheidet. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Zustimmung der Verbandsversammlung zur Durchführung und Umsetzung des Projekts vor.
Für die Umsetzung des Vorhabens sind im Haushaltsjahr 2017 Kosten in Höhe von 200.000 Euro veranschlagt. Die Deckung dieser Ausgaben ist über die Kostenstelle 529105 vorgesehen. Weitere finanzielle Auswirkungen, wie etwa Folgekosten oder Erträge, sind in der Vorlage nicht aufgeführt. Zuständig für die Bearbeitung im Bereich der regionalen Kulturprojekte ist die zuständige Fachabteilung.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.3Fortführung Geonetzwerk.metropoleRuhr als DaueraufgabeZur Vorlage · 13/0574 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0574 sieht die Überführung des Geonetzwerks.metropoleRuhr in eine dauerhafte Aufgabe des Regionalverbands Ruhr (RVR) vor. Grundlage für diesen Vorschlag sind die Ergebnisse einer Evaluation durch die Hochschule Bochum, welche den dreijährigen Modellversuch des Geonetzwerks bewertet hat. Die vorliegende Vorlage empfiehlt, das Netzwerk als dauerhafte Einrichtung zu etablieren.
Der Beschlussvorschlag stützt sich zudem auf die Empfehlungen der Mitgliederversammlung des Geonetzwerks.metropoleRuhr vom Dezember 2015 sowie auf einen einstimmigen Beschluss des Kommunalrates vom Juni 2016, welche beide eine Weiterführung der regionalen Kooperation über das Jahr 2016 hinaus als Daueraufgabe des Verbandes befürworten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortführung des Geonetzwerks im Bereich Planung des RVR als Daueraufgabe umzusetzen und hierfür die erforderlichen personellen sowie haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Für das Jahr 2017 werden Kosten in Höhe von 90.000 Euro veranschlagt, wobei die jährlich erwarteten Folgekosten ebenfalls auf 90.000 Euro beziffert werden. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt.
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Hauptdokument|20160809144724|20160809144733|20160809144743|20160809144748|20160809144753
- 2.4Interregionale Kooperation mit Berlin im Bereich IndustriekulturZur Vorlage · 13/0581 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0581 sieht den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Berliner Zentrum Industriekultur (BZI) vor. Ziel der Vorlage ist es, eine interregionale Zusammenarbeit im Bereich der Industriekultur zu etablieren.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Vereinbarung zustimmt und die Verwaltung mit der Unterzeichnung des Dokuments beauftragt. Die Vorlage durchläuft im September 2016 eine festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der Vorberatung im Planungsausschuss und dem Kultur- und Sportausschuss, gefolgt von der Vorberatung im Verbandsausschuss, der als federführendes Gremium fungiert. Die abschließende Entscheidung soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 30. September 2016 fallen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch den Abschluss dieser Kooperation keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Investitionsauszahlungen verzeichnet. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht.
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- 2.5Stellungnahme des RVR als TÖB zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der VRR AöRZur Vorlage · 13/0558 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0558 über die Stellungnahme des Verbandes als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der VRR AöR entschieden. Der Beschluss sieht vor, dass die Verbandsversammlung die vom Regionalverband Ruhr abgegebene Stellungnahme zu diesem Entwurf förmlich zustimmt.
Zusätzlich umfasst die Vorlage den Auftrag an die Verwaltung, den in der entsprechenden Stellungnahme enthaltenen Vorbehalt aufzuheben. Die Vorlage durchlief im Rahmen der Beratungsfolge die Vorberatung im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung gelangte. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung dieses Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen. Die Federführung für die Vorlage lag beim Verbandsausschuss.
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- 2.5.1Stellungnahme des RVR als TÖB zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der VRR AöR, hier: Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.09.2016 und Antwort der Verwaltung vom 13.09.2016
- 2.6Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher Belange zum 1. Deckblatt vom 30.11.2015 zum „Ausbau der Bahnstrecke Grenze NL/D – Emmerich – Oberhausen [ABS46/2] Planfeststellungsabschnitt 1.2 Oberhausen-Sterkrade“Zur Vorlage · 13/0559 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die Stellungnahme des Verbandes als Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der Bahnstrecke zwischen der Grenze Niederlande/Deutschland, Emmerich und Oberhausen beraten. Konkret geht es um das erste Deckblatt vom 30. November 2015 zum Planfeststellungsabschnitt 1.2 der Strecke im Bereich Oberhausen-Sterkrade.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die bereits abgegebene Stellungnahme des RVR bestätigt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, den in der Stellungnahme enthaltenen Vorbehalt gegenüber dem Antragsteller aufzuheben.
Die Vorlage durchläuft im Herbst 2016 die festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der Vorberatung im Planungsausschuss am 7. September, gefolgt von der Vorberatung im Verbandsausschuss am 19. September, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 30. September 2016 ansteht. Finanzielle Auswirkungen werden in der Beschlussvorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.7Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr Hier: LeistungsbeschreibungZur Vorlage · 13/0575 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0575 der Regionaldirektorin befasst sich mit der Erarbeitung weiterer Bausteine des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts für die Metropole Ruhr. Im Zentrum der Vorlage steht die Leistungsbeschreibung, die als Grundlage für ein anstehendes Vergabeverfahren dient.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Sachstandsbericht zur Erarbeitung dieser weiteren Bausteine sowie die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Leistungsbeschreibung und den weiteren Arbeitsprozess zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine europaweite Ausschreibung vorzubereiten. Dies soll mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb erfolgen, um die Erarbeitung der weiteren Bestandteile des Mobilitätsentwicklungskonzepts rechtlich und organisatorisch zu sichern.
Für die Durchführung der Ausschreibung sind im Haushaltsplan für das Jahr 2017 Kosten in Höhe von 150.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechende Kostenstelle und das Konto der Verwaltung. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 30. September 2016 beschlossen werden soll. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.8Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/0564 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 13/0564 wird die Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes für die Metropole Ruhr beantragt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen zu beauftragen. Die in der Begründung dargelegten Ziele sollen dabei als Grundlage für die weitere Arbeit dienen.
Der Vorgang durchläuft im Herbst 2016 die festgelegte Beratungsfolge. Zunächst wird die Vorlage im Planungsausschuss am 7. September 2016 vorberatend behandelt, gefolgt von einer Vorberatung im Verbandsausschuss am 19. September 2016. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 30. September 2016 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind für das Jahr 2016 Kosten in Höhe von etwa 30.000 Euro veranschlagt. Dieser Aufwand ist über die bestehenden Haushaltsmittel auf den entsprechenden Kostenstellen und Konten der Verwaltung zu decken. Weitere jährliche Folgekosten oder Investitionsauszahlungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.9Radschnellwege in der Metropole Ruhr hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/0553 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0553 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zum Ausbau der Radschnellwege in der Metropole Ruhr. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsfolge für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im September 2016 vorbereitet.
Der Inhalt der Drucksache dient der Information über den Fortschritt und den aktuellen Entwicklungsstand der geplanten Radschnellwege im regionalen Verkehrsnetz. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen für das laufende Haushaltsjahr verzeichnet. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.10Regionales Klimaschutzteilkonzept: Erneuerbare Energie in der Metropole Ruhr hier: EndberichtZur Vorlage · 13/0472 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0472 den Endbericht des regionalen Klimaschutzteilkonzepts zum Thema regenerative Energie in der Metropole Ruhr zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wird die Grundlage für die weitere Planung der Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien in der Region gelegt.
Im Zuge dieser Entscheidung wurde die Verwaltung damit beauftragt, ein konkretes Konzept zur Umsetzung der im Teilkonzept enthaltenen Maßnahmen zu erstellen. Parallel dazu soll die zuständige Fachabteilung einen Vorschlag für die Finanzierung dieses Umsetzungskonzeptes ausarbeiten. Dabei ist die Verwaltung angewiesen, bei der Erarbeitung der Finanzierungsstrategie entsprechende Förderangebote des Bundes oder des Landes einzubeziehen.
Das daraus resultierende Umsetzungs- und Finanzierungskonzept wird der Verbandsversammlung zu einem späteren Zeitpunkt zur Beratung und abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage durchlief im Vorfeld Beratungen in den Ausschüssen für Planung, Umwelt und den Verbandsausschuss. Finanzielle Auswirkungen werden für den aktuellen Haushaltszeitraum nicht ausgewiesen.
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- 2.10.1Regionales Klimaschutzteilkonzept: Erneuerbare Energie in der Metropole Ruhr hier: Endbericht Ergänzung des Beschlussvorschlages und schriftliche Stellungnahme der Verwaltung vom 30.06.2016Zur Vorlage · 13/0546 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 13/0546 liegt ein Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke vor, der die Weiterentwicklung des regionalen Klimaschutzteilkonzepts „Regenerative Energie in der Metropole Ruhr“ zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich auf den Endbericht des besagten Teilkonzepts und schlägt eine Ergänzung des Beschlussvorschlages vor.
Die Verbandsversammlung soll die Ergebnisse des Klimaschutzteilkonzepts zur Kenntnis nehmen. Vor dem Hintergrund der Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG 2016), die vom Bundeskabinett am 8. Juni 2016 beschlossen wurde, wird die Verwaltung beauftragt, das vorliegende Konzept in Zusammenarbeit mit der GERTEC-Ingenieurgesellschaft zu überprüfen. Ziel dieser Überprüfung ist eine Ergänzung des Konzepts, um die angestrebten Ziele sicherzustellen.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, dass die Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung der Maßnahmen sowie einen Vorschlag für die entsprechende Finanzierung erstellt. Bei der Erarbeitung der Finanzierung soll die Nutzung von Förderangeboten des Bundes oder des Landes berücksichtigt werden. Das fertige Umsetzungs- und Finanzierungskonzept soll der Verbandsversammlung anschließend zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.11Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2015Zur Vorlage · 13/0561 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0561 befasst sich mit den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH, konkret mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festzustellen. Damit einhergehend soll die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen werden. Zudem ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen.
Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 6. September 2016 sowie im Verbandsausschuss am 19. September 2016 vor, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 30. September 2016 getroffen werden soll. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.12Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH - Beteiligung an der Ruhr:HUB GmbHZur Vorlage · 13/0579 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0579 befasst sich mit der geplanten Beteiligung der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH an der Ruhr:HUB GmbH. Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung der beabsichtigten Beteiligung auf Grundlage des beigefügten Entwurfs eines Gesellschaftsvertrages zustimmt.
Mit dieser Entscheidung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung dazu ermächtigt werden, die für die Umsetzung erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten. Die Vorlage durchläuft im Herbst 2016 eine festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 6. September, gefolgt von der Vorberatung im Verbandsausschuss am 19. September, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 30. September vorgesehen ist.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind in der Vorlage keine Kosten oder Erträge für das laufende Haushaltsjahr ausgewiesen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.12.1Evaluierung der Ergebnisse der Ruhr:Hub GmbH, Antrag der Fraktion Die Linke. vom 12.09.2016Zur Vorlage · 13/0609 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 13/0609) wird eine Erweiterung des Beschlussvorschlags zur Evaluierung der Ergebnisse der Ruhr:Hub GmbH beantragt. Ziel der Vorlage ist es, die Transparenz hinsichtlich der Entwicklung des Projektes Digitale Wirtschaft zu erhöhen.
Der Antrag sieht vor, dass dem Wirtschaftsausschuss sowie der Verbandsversammlung eine jährliche Evaluation der Fortschritte und Entwicklungen des genannten Projektes vorgelegt wird. Durch diese regelmäßige Berichterstattung sollen die Fortschritte des Projektes für die zuständigen Gremien nachvollziehbar dokumentiert werden.
Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Verbandsausschuss verwiesen, wobei die Sitzung für den 19. September 2016 angesetzt war. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 30. September 2016 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden im Rahmen des Antrags nicht ausgewiesen.
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- 2.13Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2015Zur Vorlage · 13/0562 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0562 der Regionaldirektorin befasst sich mit den Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH, wobei der Fokus auf dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 liegt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss sowie in den Verbandsausschuss vorgelegt, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung am 30. September 2016 erfolgen soll.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festzustellen. Darüber hinaus umfasst die Ermächtigung die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der Gesellschaft.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung dieses Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage in den Gremien vorbereitet.
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- 2.14Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2015Zur Vorlage · 13/0567 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0567 der Regionaldirektorin befasst sich mit den Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2015.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Die Vorlage durchläuft einen festgelegten Beratungsprozess. Zunächst wird die Vorlage im Wirtschaftsausschuss vorberatend behandelt, gefolgt von einer Vorberatung im Verbandsausschuss. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 30. September 2016 vorgesehen. Aus der Verwaltung geht hervor, dass durch die vorliegende Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht.
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- 2.15Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Konzernabschluss zum 31.12.2015Zur Vorlage · 13/0568 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0568 befasst sich mit den finanziellen Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Gegenstand der Vorlage ist der Konzernabschluss zum Stichtag 31. Dezember 2015.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Ausführungen zu diesem Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses am 6. September 2016, des Verbandsausschusses am 19. September 2016 sowie der Verbandsversammlung am 30. September 2016 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Aus der Dokumentation geht hervor, dass durch die Berichterstattung über den Konzernabschluss keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt.
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Hauptdokument|20160809092044|20160809092048|20160809092051|20160809092055
- 2.16Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss der RZR II Herten GmbH zum 31.12.2015Zur Vorlage · 13/0583 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0583 der Regionaldirektion befasst sich mit den Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, konkret mit dem Jahresabschluss der RZR II Herten GmbH zum 31. Dezember 2015. Die Vorlage liegt dem Verbandsausschuss zur Vorberatung vor, bevor sie in der Verbandsversammlung am 30. September 2016 zur endgültigen Entscheidung anberaumt ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der RZR II Herten GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festzustellen. Damit einhergehend soll die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen und der Geschäftsführung Entlastung erteilt werden.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen. Die Beratungsfolge sieht zudem eine Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 6. September 2016 sowie im Verbandsausschuss am 19. September 2016 vor.
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- 2.17Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2015Zur Vorlage · 13/0556 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0556 befasst sich mit den Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH und legt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 zum Gegenstand der Beratung. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Wirtschaftsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im September 2016 vorbereitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses für das Jahr 2015 beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das betreffende Geschäftsjahr.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage in den Gremien erstellt.
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- 2.18Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 2.18.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2015Zur Vorlage · 13/0571 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 13/0571 liegt dem Regionalverband Ruhr ein Antrag zur Behandlung der Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften vor. Gegenstand der Vorlage sind die Jahresabschlüsse zum Stichtag 31. Dezember 2015.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der betreffenden Freizeitgesellschaften ermächtigt, die genannten Jahresabschlüsse förmlich festzustellen. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Befugnis, über die Verwendung der Jahresergebnisse zu entscheiden sowie den Geschäftsführungen sowie den Verwaltungs- und Aufsichtsräten Entlastung zu erteilen.
Der Vorgang durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge. Die Vorlage wurde im Wirtschaftsausschuss vorberatend behandelt und ist für die Beratung im Verbandsausschuss sowie für die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht.
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Hauptdokument|20160825063825|20160825063832|20160825063837|20160825063842|20160825063846
- 2.18.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Sachstand aktueller Restrukturierungsprozess Ergebnisse der Arbeitsaufträge aus dem VV-Beschluss vom 01.07.2016Zur Vorlage · 13/0585 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0585 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand des Restrukturierungsprozesses der Freizeitgesellschaften im Regionalverband Ruhr. Gegenstand der Vorlage sind die Ergebnisse der Arbeitsaufträge, die aus einem Beschluss der Verbandsversammlung vom 1. Juli 2016 hervorgegangen sind. Konkret geht es um die Umsetzung eines damals beschlossenen Ergänzungsantrages sowie um den Fortschritt bei der Zusammenführung der verschiedenen Freizeitgesellschaften.
Die Vorlage dient der Information über den aktuellen Stand derer Prozesse, die zur strukturellen Neuausrichtung der Gesellschaften beitragen sollen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die erarbeiteten Ergebnisse zum Aufgabenkatalog sowie den aktuellen Stand der Zusammenführung der Gesellschaften zur Kenntnis nimmt.
Die Beratung der Vorlage ist für verschiedene Gremien vorgesehen. Im Wirtschaftsausschuss findet die Vorberatung am 6. September 2016 statt, gefolgt von einer Vorberatung im Verbandsausschuss am 19. September 2016. Die abschließende Bekanntgabe zur Kenntnisnahme in der Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 30. September 2016 terminiert. Finanzielle Auswirkungen werden in der vorliegenden Drucksache nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20160825100155|20160825100200|20160825100204|20160825100208|20160825100212|20160825100216|20160825100220
- 2.18.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie der Nebenabrede zum GesellschaftsvertragZur Vorlage · 13/0590-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0590-1 befasst sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Freizeitzentrum Xanten GmbH. Der Gegenstand der Vorlage liegt im Bereich der Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den in einer Synopse dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages zustimmt. Diese Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde. Gleichzeitig wird die Vertretung in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, die Anpassungen sowohl am Gesellschaftsvertrag als auch an der dazugehörigen Nebenabrede rechtsverbindlich zu beschließen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt, wobei die Sitzung des Gremiums für den 19. September 2016 angesetzt war. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung war für die Sitzung am 30. September 2016 vorgesehen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Entscheidung vorbereitet.
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- 2.19Bestellung von Vertreter/innen in den Gremien der Beteiligungen des RVRZur Vorlage · 13/0554 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 13/0554 wird die Bestellung von Vertretungen in den Gremien der Beteiligungen des Regionalverbands Ruhr (RVR) geregelt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Regionaldirektorin als Vertreterin des Verbandes in sämtlichen Gesellschafterversammlungen der unmittelbaren sowie der mittelbaren Beteiligungen des RVR bestellt wird.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Ermächtigung für die Regionaldirektorin, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, eine oder einen Vertreter bzw. eine Vertreterin aus dem Verband für diese Gremien zu benennen.
Die Beratung der Vorlage ist für verschiedene Gremien vorgesehen. Der Verbandsausschuss ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Beratungsfolge umfasst die Vorberatung im Wirtschaftsausschuss sowie im Verbandsausschuss und die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung. Die Sitzungstermine für die Beschlussfassung sind für den Zeitraum zwischen September und Dezember 2016 angesetzt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Regelung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.20Standortmarketingkampagne - Benennung von Mitgliedern für die JuryZur Vorlage · 13/0592-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 13/0592-1 liegt dem Verbandsausschuss ein Antrag zur Benennung von Mitgliedern für eine Fachjury vor. Ziel der Vorlage ist die Besetzung der Jury, die für den Auswahlprozess einer Agentur im Rahmen der Standortmarketingkampagne für den Zeitraum 2017 bis 2019 zuständig sein soll.
Die Verbandsversammlung wird durch den Beschlussvorschlag dazu aufgefordert, die entsprechenden Personen für die Fachjury zu benennen. Die Entscheidung über die Mitglieder der Jury ist als Teil des Verfahrens zur Agenturauswahl vorgesehen. Laut der vorliegenden Drucksache sind für dieses Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage war im Verbandsausschuss zur Vorberatung für die Sitzung am 19. September 2016 vorgesehen, während die abschließende Beratung und Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 30. September 2016 terminiert war. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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- 2.21Mitgliedschaft in der Einkaufsgenossenschaft der Kommunen in NRW: KoPart eG Erwerb eines MitgliedanteilsZur Vorlage · 13/0578 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0578 sieht den Erwerb eines Mitgliedanteils an der Einkaufsgenossenschaft der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, der KoPart eG, vor. Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, der Genossenschaft beizutreten, wofür ein einmaliger Betrag in Höhe von 750,00 Euro erforderlich ist. Die Kosten für diesen Anteil sind im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen und werden über die entsprechenden Kostenstellen und Konten der Wirtschaftsführung gedeckt.
Mit dem Beschlussvorschlag ist zudem die Einleitung des notwendigen Anzeigeverfahrens bei der zuständigen Aufsichtsbehörde verbunden. Die Vorlage durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge, wobei der Wirtschaftsausschuss und der Verbandsausschuss vorberatend tätig werden. Die abschließende Entscheidung über die Mitgliedschaft und den Erwerb des Anteils ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 30. September 2016 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss. Weitere finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgekosten werden in dem Dokument nicht aufgeführt.
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- 2.22Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Aufhebung des Geschäftsführervertrages mit Herrn CrepazZur Vorlage · 13/0603 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2016 beschlossen, der Aufhebung des Geschäftsführervertrages der Kultur Ruhr GmbH zuzustimmen. Konkret geht es um den Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit dem kaufmännischen Geschäftsführer der Gesellschaft, die zum 10. März 2017 wirksam werden soll.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Regionaldirektorin zur Drucksache Nummer 13/0603 führt dazu, dass die vertragliche Verbindung zwischen der Kultur Ruhr GmbH und der betreffenden Person zum genannten Zeitpunkt endet. Aus den Angaben in der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch jährliche Folgekosten oder Einsparungen im Rahmen des Haushalts zu verzeichnen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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- 2.23Genehmigung einer Dienstreise gemäß § 13 Abs. 4 VOZur Vorlage · 13/0608 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 19. September 2016 die Genehmigung einer Dienstreise beschlossen. Gegenstand der Beschlussvorlage 13/0608 war die Freigabe einer Reise nach Berlin für Mitglieder der Verbandsversammlung.
Die Vorlage, die der Regionaldirektorin zugeordnet ist, sah vor, die Reise gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 4 der Geschäftsordnung zu genehmigen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Durchführung dieser Dienstreise keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Folgekosten oder Mehraufwendungen im Haushalt zu verzeichnen. Die zuständige Fachabteilung legte die Vorlage zur Entscheidung vor, wobei der Verbandsausschuss dem vorgeschlagenen Beschluss zustimmte.
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- 2.24Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Verschmelzung der bds Boden- und Deponie-Sanierungs GmbH auf die AGR mbH zum 01.01.2016Zur Vorlage · 13/0615 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0615 informiert über die rechtliche und organisatorische Veränderung innerhalb der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR mbH). Gegenstand des Berichts ist die Verschmelzung der bds Boden- und Deponie-Sanierungs GmbH auf die AGR mbH, welche zum 1. Januar 2016 vollzogen wurde.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht über diesen Vorgang zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt und war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 30. September 2016 vorgesehen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Verschmelzung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Erträge oder Einsparungen im Rahmen der Vorlage ausgewiesen. Die Federführung für die Berichtsvorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.25Anfragen und Mitteilungen
- –Sachstand der Notfallbeschilderung auf Rad- und Wanderwegen des RVR, Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.09.2016Zur Vorlage · 13/0610 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Verbandsausschuss eine Fraktionsanfrage zur Drucksache Nummer 13/0610 eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Sachstand zur Umsetzung einer einheitlichen Notfallbeschilderung auf den Rad- und Wanderwegen des Regionalverbandes Ruhr.
Die Anfrage bezieht sich auf eine bereits im November 2015 gestellte Anfrage zur Sicherheit auf diesen Wegen sowie auf die im Haushaltsplan vorgesehene Bereitstellung von 30.000 Euro für die Umsetzung der Beschilderung. Die Fraktion führt an, dass während der Sommerpause vermehrt Rückfragen aus der Bevölkerung sowie von Kommunen und Einsatzleitstellen zum Fortschritt des Vorhabens eingegangen seien.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um einen ausführlichen Bericht und die Beantwortung spezifischer Fragen. Dabei geht es um den voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung sowie den Stand der Absprachen mit beteiligten Institutionen, wie beispielsweise Feuerwehrleitstellen. Zudem wird nach der Gewährleistung einer einheitlichen Lösung im gesamten Verbandsgebiet sowie nach dem Interesse der Kommunen an einer Beteiligung gefragt. Abschließend wird um Auskunft über die zu erwartenden Kosten und die Frage gebeten, ob die bereitgestellten Mittel in Höhe von 30.000 Euro ausreichen.
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- –Sanierungsmaßnahmen in den RVR-Verwaltungsgebäuden, Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.09.2016Zur Vorlage · 13/0611 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 13/0611) Informationen zum Sanierungsstand und zu den Kosten der Verwaltungsgebäude des Regionalverbands Ruhr (RVR) angefordert. Im Fokus der Anfrage stehen die Gebäude in der Kronprinzenstraße 35 sowie der neu erworbene Gebäudekomplex in der Kronprinzenstraße 4 und 6.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um einen detaillierten Sachstandsbericht, der einen Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplan umfasst. Konkret wird nach dem Beginn und dem zeitlichen Ablauf der Sanierungsarbeiten in der Kronprinzenstraße 35 sowie nach den genauen geplanten Baumaßnahmen in den jeweiligen Dienstgebäuden gefragt. Zudem sollen die voraussichtlichen Kosten für diese Maßnahmen dargelegt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft den Gebäudekomplex in der Kronprinziensstraße 6. Hier wird nach der Problematik des neu verlegten Bodenbelags und den geplanten Lösungen für die damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Mitarbeitenden gefragt. Darüber hinaus fordert die Fraktion Angaben zu den monatlichen Kosten für Telekommunikation und Informationstechnik in den Gebäuden der Kronprinzenstraße 4 und 6 sowie eine aktuelle Bewertung der Wirtschaftlichkeit durch die Verwaltung im Hinblick auf den Erwerb der neuen Dienstgebäude. Die Vorlage wurde zur Beratung im Verbandsausschuss am 19. September 2016 vorgesehen.
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- –Schafe am Kemnader See, Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.09.2016Zur Vorlage · 13/0612 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Fraktionsanfrage 13/0612 befasst sich die CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr mit den Plänen der Freizeitzentrum Kemnade GmbH, eine eigene Schafherde zur Bewirtschaftung der Grünflächen am Kemnader See anzuschaffen. Ziel der Maßnahme ist unter anderem die Kontrolle des Pflanzenwachstums von Riesen-Bärenklau, insbesondere im Bereich der Böschungen.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragestellungen zur rechtlichen und organisatorischen Umsetzung dieses Vorhabens. Die Fraktion bittet um Klärung, ob durch die Anschaffung und Nutzung der Tiere ein landwirtschaftlicher Betrieb begründet wird und inwieweit diese Tätigkeit durch den § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gedeckt ist. Zudem wird nach dem Spielraum der Beteiligungsverwaltung innerhalb des Gesellschaftsvertrags der Freizeitzentrum Kemnade GmbH gefragt.
Hinsichtlich der operativen Durchführung werden Informationen zur Durchführung der Schafschur sowie zur geplanten Unterbringung der Tiere während der Wintermonate erbeten. Die Anfrage thematisiert zudem die mögliche Nutzung von Hütehunden und fragt nach der Beteiligung von privatem Tierbestand. Abschließend wird nach der Frage gestellt, ob Mitarbeiter der Freizeitzentrum Kemnade GmbH oder des Regionalverbandes Ruhr über Nebentätigkeiten an der geplanten Schafhaltung beteiligt sind. Die Vorlage wurde zur Beratung im Verbandsausschuss vorgesehen.
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- –Kooperation 115, Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.09.2016Zur Vorlage · 13/0613 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Fraktionsanfrage 13/0613 Informationen zum aktuellen Stand der Kooperationen unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 angefordert. Ziel der Anfrage ist es, den Status der verschiedenen Zusammenarbeiten innerhalb der Metropole Ruhr zu ermitteln, die über diese Rufnummer den Zugang zu Auskünften über Leistungen der öffentlichen Verwaltungen ermöglichen.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Darstellung der bestehenden Kooperationen sowie um eine Bewertung, welche dieser Zusammenschlüsse erfolgreich verlaufen sind oder nicht realisiert werden konnten. Zudem wird nach dem bisherigen Nutzungsumfang der Behördenrufnummer an verschiedenen Standorten sowie nach den thematischen Schwerpunkten gefragt, die bei Anrufen über die 115 ersichtlich sind.
Darüber hinaus stellt die Anfrage die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer weitergehenden regionalen Kooperation. Abschließend wird nach der bisherigen Berücksichtigung des Themas der einheitlichen Behördenrufnummer 115 und der Möglichkeiten einer regionalen Zusammenarbeit durch den Kommunalrat des Regionalverbandes Ruhr gefragt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Verbandsausschuss für die Sitzung am 19. September 2016 vorgesehen.
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