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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen / Strukturausschuss
- 1.1Linienbestimmung für den Neubau der L667n - Ortsumgehung Freiske - Beschluss über die Zustimmung zur TrassenführungZur Vorlage · 13/0877 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Rahmen der Drucksache 13/0877 eine Beschlussvorlage zur Linienbestimmung für den Neubau der L667n vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der Trassenführung für die geplante Ortsumgehung Freiske.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) im Rahmen ihrer Beteiligung gemäß § 37 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen der Vorschlagsvariante B zustimmt. Diese Variante ist als Vorzugstrasse im Bestimmungsplan definiert. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Strukturausschuss sowie in den Verbandsausschuss sowie zur abschließenden Entscheidung in die Verbandsversammlung eingebracht.
Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben dem Lageplan der Vorzugstrasse auch die Niederschrift eines Behördentermins vom April 2017 sowie eine Synopse der eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise. Die Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Federführend für das Verfahren ist der Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20170728101416|20170911141412|20170728101428|20170728101434
- –Vorlagen des Regionalverbandes Ruhr / Planungsausschuss
- 1.29. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster Teilabschnitt Emscher-Lippe Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) im Gebiet der Stadt GladbeckZur Vorlage · 13/0878 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 13/0878 wird die Erarbeitung der 9. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, beantragt. Ziel dieser Änderung ist die Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) innerhalb des Stadtgebiets von Gladbeck. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Erarbeitungsbeschluss gemäß § 19 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes NRW verabschiedet.
Das Verfahren zur Umsetzung der Planänderung basiert auf den beigefügten Entwürfen und Unterlagen. Im Rahmen des Prozesses werden die betroffenen öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Regionalorganisationsgesetzes beteiligt. Diesen Beteiligten wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der 9. Änderung sowie zur Begründung abzugeben. Die Regionalplanungsbehörde behält sich zudem vor, bei Bedarf weitere Behörden und Stellen in das Verfahren einzubeziehen.
Parallel zur Beteiligung der Fachstellen wird die Regionalplanänderung beim Kreis Recklinghausen sowie beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu der beabsichtigten Änderung Stellung zu nehmen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen oder Folgekosten verzeichnet. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20170808194341|20170810094529|20170808194353|20170808194400|20170808194406
- 1.381. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) und 5. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund, westlicher Teil - BekanntmachungZur Vorlage · 13/0881 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0881 befasst sich mit der Bekanntmachung von Änderungen der Regionalpläne für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Arnsberg. Konkret geht es um die 81. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) sowie die 5. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, wobei der Fokus auf dem Teilabschnitt Oberbereich Dortmund, westlicher Teil, liegt.
Der Inhalt der Vorlage basiert auf Schreiben der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die entsprechenden Mitteilungen zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Planungsausschusses, des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung im September und Oktober 2017 vorbereitet. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss. Aus der Dokumentation geht hervor, dass durch die Bekanntmachung dieser Planänderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 1.4Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.1Umbesetzung in den Gremien
- 2.1.1Umbesetzung in den AusschüssenZur Vorlage · 13/0941 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0941 befasst sich mit der Umbesetzung von Ausschüssen innerhalb des Regionalverbandes Ruhr. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die personellen Veränderungen in den entsprechenden Gremien beschließt, wie sie in der zugehörigen Anlage detailliert aufgeführt sind.
Die Vorlage wurde durch die zuständige Fachabteilung erstellt und diente als Grundlage für die Sitzung der Verbandsversammlung am 6. Oktober 2017. Aus dem Dokument geht hervor, dass mit den geplanten Umbesetzungen keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es entstehen weder zusätzliche Kosten noch Einsparungen oder Investitionsauszahlungen durch diese personellen Anpassungen in den Ausschüssen. Der Beschlussvorschlag umfasst die Annahme der in der Anlage genannten Änderungen zur Zusammensetzung der Gremien.
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- 2.1.2Umbesetzung in den Gesellschaften
- 2.1.2.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Wechsel im Beirat der Betriebsstätte NienhausenZur Vorlage · 13/0944 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat über eine Beschlussvorlage zum Thema Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beraten. Gegenstand des Antrags ist ein personeller Wechsel im Beirat der Betriebsstätte Nienhausen. Auf Initiative der Fraktion Die Grünen wurde beschlossen, eine Nachfolgerin für ein bisheriges Mitglied in den Beirat zu berufen. Diese Neubesetzung soll mit sofortiger Wirkung erfolgen.
Die vorliegende Vorlage Nummer 13/0944 regelt die Nachfolge für das ausgeschiedene Mitglied im Beirat der Betriebsstätte Nienhausen. Durch diesen personellen Wechsel innerhalb des Gremiums der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH entstehen laut den vorliegenden Unterlagen keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für den Verband. Die Entscheidung betrifft somit lediglich die personelle Zusammensetzung des Beirats der genannten Betriebsstätte, ohne dass neue Budgetposten oder Erträge im Rahmen der Wirtschaftsführung zu berücksichtigen sind.
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- 2.1.2.2Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Wechsel in der GeschäftsführungZur Vorlage · 13/0943 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0943 der Verbandsversammlung befasst sich mit personellen Veränderungen bei der Ruhr Tourismus GmbH. Gegenstand des Antrags ist die Bestellung einer neuen Geschäftsführung zum 1. Oktober 2017, um die Nachfolge für die Leitung der Gesellschaft zu regeln.
Der Vorgang wird durch den Bereich Wirtschaftsführung bearbeitet. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass dieser personelle Wechsel keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Zusammenhang mit der Neubesetzung der Position zu verzeichnen. Die Vorlage liegt der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vor und betrifft die Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH.
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- 2.1.2.3Nachfolge Geschäftsführung RTGZur Vorlage · 13/0932 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Regionalverband Ruhr hat mit der Drucksache 13/0932 einen Fraktionsantrag zur Nachfolge der Geschäftsführung der RuhrTourismus GmbH (RTG) eingebracht. Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, in Abstimmung mit der RuhrTourismus GmbH einen Vorschlag für die Nachbesetzung der Position der bisherigen Geschäftsführerin zu erarbeiten.
Dieser Vorschlag soll in der Sitzung des Verbandsausschusses am 25. September 2017 vorgelegt werden. Die parlamentarische Behandlung der Vorlage erfolgte gemäß der festgelegten Beratungsfolge, wobei die entsprechenden Beschlüsse sowohl im Verbandsausschuss als auch in der Verbandsversammlung gefasst wurden. Federführend für die Bearbeitung des Antrags ist der Verbandsausschuss.
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- 2.2Haushaltsangelegenheiten
- 2.2.1Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 13/0921 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0921 befasst sich mit der Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2018. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die entsprechenden Stellungnahmen zur Kenntnis nimmt. Dieser Vorgang dient der Abstimmung zwischen dem Regionalverband Ruhr und seinen Mitgliedskörperschaften im Hinblick auf die Budgetplanung des Jahres 2018.
Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend. Die Beratung der Drucksache war für die Sitzung des Verbandsausschusses am 25. September 2017 sowie für die Sitzung der Verbandsversammlung am 6. Oktober 2017 vorgesehen. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen aus diesem Vorgang hervor. Die Dokumentation dient der Information über den Stand der Abstimmungsprozesse zwischen dem Verband und den beteiligten Mitgliedskörperschaften.
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- 2.2.2Einbringung des Haushaltes 2018Zur Vorlage · 13/0920 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0920 befasst sich mit der Einbringung des Haushaltsplans für das Jahr 2018. Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Haushalt 2018 dem Verbandsausschuss sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zu überweisen.
Der vorgesehene Beratungsablauf ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst findet eine Vorberatung im Verbandsausschuss während der Sitzung am 25. September 2017 statt. Auf Basis dieser Beratung soll die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung in der Sitzung am 6. Oktober 2017 erfolgen. Die Vorlage wurde durch die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung erstellt, um das Haushaltsverfahren für das Jahr 2018 einzuleiten.
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- 2.3Antrag der FDP-Fraktion zur Aufstellung des RegionalplansZur Vorlage · 13/0936 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/0936 hat die FDP-Fraktion einen Vorschlag zur Aufstellung des Regionalplans Metropole Ruhr vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Fassung eines Erarbeitungsbeschlusses für den genannten Regionalplan.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den förmlichen Erarbeitungsbeschluss zur Aufstellung des Regionalplans Metropole Ruhr im zweiten Quartal 2018 beschließt. Eine schriftliche Begründung zum Antrag ist nicht enthalten; die Begründung soll laut Dokument mündlich erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Kosten oder Erträge aufgeführt. Federführend für die Beratung des Antrags ist der Verbandsausschuss. Die parlamentarische Behandlung war für die Sitzungen des Verbandsausschusses am 25. September 2017 sowie der Verbandsversammlung am 6. Oktober 2017 vorgesehen.
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- 2.4Standortmarketingkampagne - Logo- und CD-Systematik der RVR-FamilieZur Vorlage · 13/0937 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0937 befasst sich mit der Einführung einer Logo- und Corporate-Design-Systematik für die sogenannte RVR-Familie im Rahmen einer Standortmarketingkampagne des Regionalverbandes Ruhr. Der Verbandsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 25. September 2017 vorberatend behandeln.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 6. Oktober 2017 die vorgestellte Systematik für das Logo und das Corporate Design beschließt. Ziel der Maßnahme ist die Festlegung einer einheitlichen visuellen Identität innerhalb der Strukturen des Regionalverbandes Ruhr.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet sind. Es werden weder Kosten, Mehraufwendungen noch jährliche Folgekosten oder Einsparungen aufgeführt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.5Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher Belange und als Regionalplanungsbehörde zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der Stadt Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 13/0795 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0795 der Drucksache vom 16. Mai 2017 befasst sich mit der Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der Stadt Mülheim an der Ruhr. In dieser Funktion tritt der Regionalverband sowohl als Träger öffentlicher Belange als auch als Regionalplanungsbehörde auf.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits abgegebenen Stellungnahme zustimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Verbandsgremien der Position ebenfalls zustimmen. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Vorbehalt im weiteren Verfahren aufzuheben.
Die Vorlage durchläuft eine mehrstufige Beratungsfolge in den Gremien des Regionalverbandes. Die Beratung erfolgte vorberatend im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss und beschließend in der Verbandsversammlung. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.6Stellungnahme des RVR zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der Stadt EssenZur Vorlage · 13/0876 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0876 der Drucksache vom 26. Juli 2017 befasst sich mit der Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der Stadt Essen. In der vorliegenden Vorlage wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, die vom Regionalverband Ruhr in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange abgegebene Stellungnahme zu diesem Entwurf zu bestätigen.
Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, den in der entsprechenden Stellungnahme enthaltenen Vorbehalt aufzuheben. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 6. Oktober 2017 als beschließendes Organ behandelt wird.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Verbandsausschuss.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.7Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2016Zur Vorlage · 13/0904 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0904 behandelt die Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH mit Fokus auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016. Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 festzustellen. In diesem Zusammenhang soll auch über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Jahr 2016 entschieden werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Aufsichtsrat für das betreffende Geschäftsjahr.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge zunächst die Vorberatung im Wirtschaftsausschuss und im Verabsandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht. Es sind keine finanziellen Auswirkungen mit diesem Beschluss verbunden.
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- 2.8Dringlichkeitsentscheidung Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH - Änderung des § 1 „Firma und Sitz“ des Gesellschaftsvertrages aufgrund der beabsichtigten Namensänderung der wmr auf Business Metropole Ruhr GmbHZur Vorlage · 13/0919-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der metropoleruhr GmbH beraten. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung einer am 28. Juli 2017 getroffenen Entscheidung vor. Konkret betrifft dies die Anpassung von § 1 „Firma und Sitz“ des Gesellschaftsvertrages.
Grund für diese Änderung ist die beabsichtigte Namensänderung der bisher als wmr bekannten Gesellschaft hin zu Business Metropole Ruhr GmbH. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt, bevor sie zur Beschlussfassung in die Verbandsversammlung gelangt. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Anpassung des Gesellschaftsvertrages keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Der Vorgang dient der formalen Umsetzung der Namensänderung innerhalb der Satzungsbestimmungen der Wirtschaftsförderung.
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- 2.9Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2016Zur Vorlage · 13/0924 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0924 befasst sich mit den Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH, insbesondere mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016. Der Vorgang durchläuft die Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, wobei letzterer als federführendes Gremium für die Vorberatung eingestuft ist, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung erfolgt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2016 festzustellen. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2016. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für den Aufsichtsrat sowie für die Geschäftsführung der Gesellschaft für das betreffende Kalenderjahr.
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- 2.10Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2016Zur Vorlage · 13/0880 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0880 befasst sich mit den Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2016.
Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorlage zuständig. Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 12. September 2017 sowie im Verbandsausschuss am 25. September 2017 vor, bevor die Verbandsversammlung am 6. Oktober 2017 über die Vorlage entscheidet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2016 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses für diesen Zeitraum beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.11Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Minegas - Erwerb zusätzlicher Anteile und Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 13/0910-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, insbesondere im Hinblick auf die Minegas GmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Erwerb zusätzlicher Geschäftsanteile an der Minegas GmbH durch die LAMBDA vor. Dabei sollen Anteile in Höhe von 2,4 Prozent von der STEAG übernommen werden.
Mit diesem Anteilserwerb ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages verbunden. Die Vorlage umfasst zudem die Anpassung des Vertrages bezüglich des Ausschlusses des Stimmrechtsverbotes gemäß § 47 GmbHG. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der positiven Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde des Regionalverbands Ruhr. Über den endgültigen Wortlaut der vorgenommenen Änderungen wird die Verbandsversammlung nach Erteilung der Genehmigung in Kenntnis gesetzt.
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- 2.12Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 der nicht am Verschmelzungsprozess beteiligten Freizeitgesellschaften (Freizeitzentrum Xanten GmbH, Revierpark Gysenberg Herne GmbH, Revierpark Wischlingen GmbH)Zur Vorlage · 13/0899 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0899 behandelt die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2016 der Freizeitgesellschaften, die nicht am laufenden Verschmelzungsprozess teilnehmen. Davon betroffen sind die Freizeitzentrum Xanten GmbH, die Revierpark Gysenberg Herne GmbH und die Revierpark Wischlingen GmbH.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen dieser Unternehmen ermächtigt, die Jahresabschlüsse für das Jahr 2016 festzustellen. Darüber hinaus soll über die Verwendung der Jahresergebnisse entschieden und den Geschäftsführungen sowie den Verwaltungs- und Aufsichtsräten die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 erteilt werden.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen des Beratungsprozesses den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht. Finanzielle Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 2.13Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Seegesellschaft Haltern am See mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2016Zur Vorlage · 13/0901 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0901 behandelt die Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften, insbesondere den Jahresabschluss der Seegesellschaft Haltern am See mbH zum 31. Dezember 2016. Der Verbandsausschuss übernimmt hierbei die Federführung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2016 festzustellen. In diesem Zusammenhang soll auch über die Verwendung des Jahresergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2016 entschieden werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung für das betreffende Kalenderjahr.
Der Vorgang durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge, welche die Vorberatung im Wirtschaftsausschuss sowie im Verbandsausschuss umfasst, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung erfolgt. Aus der Vorlage geht hervor, dass mit diesem Beschluss keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind.
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- 2.14Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2016Zur Vorlage · 13/0900 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0900 befasst sich mit den Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften, konkret mit dem Jahresabschluss der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zum 31. Dezember 2016. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der genannten Gesellschaft ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 festzustellen.
Darüber hinaus umfasst der Beschlussvorschlag die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses aus dem Jahr 2016 sowie die Erteilung der Entlastung der Geschäftsführung für das betreffende Kalenderjahr. Die Vorlage durchläuft im Beratungsverfahren den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss als vorbereitende Gremien, bevor sie in der Verbandsversammlung abschließend behandelt wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass mit diesem Beschluss keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind.
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- 2.15Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2016Zur Vorlage · 13/0870 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0870 befasst sich mit den Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften, konkret mit dem Jahresabschluss der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 2016. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung der Vorlage zuständig.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Maximilianpark Hamm GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses für diesen Zeitraum beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Aufsichtsrat für das Jahr 2016.
Die Beratungsfolge der Vorlage ist für die Gremien des Regionalverbands festgeschrieben. Nach der Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 12. September 2017 und im Verbandsausschuss am 25. September 2017 ist die abschließende Beratung und Beschlussfassung in der Verbandsversammlung für den 6. Oktober 2017 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.16Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Änderung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages 2018-2020Zur Vorlage · 13/0871 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0871 sieht die Aktualisierung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für den Zeitraum 2018 bis 2020 der Maximilianpark Hamm GmbH vor. Der Entwurf wurde zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss sowie den Verbandsausschuss geleitet, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung für die Sitzung am 6. Oktober 2017 vorgesehen ist.
Mit der Vorlage wird beantragt, dass die Verbandsversammlung der Änderung des Vertrages zustimmt. Zudem soll die Vertretung in der Gesellschafterversammlung ermächtigt werden, alle für diese Aktualisierung notwendigen Beschlüsse zu fassen. Die Wirksamkeit der Beschlussfassung ist an die Bedingung geknüpft, dass eine positive Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind für das Jahr 2018 Aufwendungen in Höhe von 581.200 Euro veranschlagt. Diese Kosten werden über die Kostenstelle 06300 auf dem Konto 531510 gedeckt. Für die Folgejahre 2019 und 2020 werden jährlich erwartete Folgekosten in gleicher Höhe von 581.200 Euro kalkuliert. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Erträge werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 2.17Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Neubau Westbad im RevierparkZur Vorlage · 13/0879 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat in der Beschlussvorlage 13/0879 die Errichtung eines Hallenbades mit der Bezeichnung „Westbad“ am Standort Wischlingen thematisiert. Der Plan sieht vor, das neue Bad durch die Revierpark Wischlingen GmbH zu betreiben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der geplanten Errichtung und der Betriebsführung zustimmt, sofern die Kostenübernahme durch die Stadt Dortmund sichergestellt ist. Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung und Verbesserung des Angebots des Solebads Wischlingen, um die Attraktivität für Besucher aus der Region zu steigern.
Die Vorlage durchlief die Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie der Verbandsversammlung zur abschließenden Entscheidung am 6. Oktober 2017 vorgelegt wurde. Federführend für die Vorlage war der Verbandsausschuss. Finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgekosten wurden in der vorliegenden Drucksache nicht ausgewiesen.
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- 2.18Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Betriebliche Zusatzversorgung - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Änderung der Nebenabrede zum GesellschaftsvertragZur Vorlage · 13/0911 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über eine Änderung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Revierpark Gysenberg Herne GmbH beraten. Der Beschlussvorschlag sieht die Ergänzung des Vertrages um eine neue Ziffer vor, welche die betriebliche Zusatzversorgung regelt.
Nach dem Entwurf sollen die hauptberuflich beschäftigten Bediensteten der Gesellschaft der Pflichtversicherung in der Westfälisch-Lippischen Zusatzversorgungskasse unterliegen. Für den Fall einer Auflösung der Gesellschaft und eines damit einhergehenden Ausscheidens aus der Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse ist eine Regelung zur Haftung für etwaige Ausgleichsbeträge vorgesehen. Sollte aufgrund der Satzung der Zusatzversorgungskasse ein solcher Betrag fällig werden, übernehmen die Gesellschafter die Haftung im Verhältnis ihrer Anteile am Stammkapital.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Änderung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder erwarteten Folgekosten entstehen. Der Vorgang ist für die Beratung in den zuständigen Gremien, dem Wirtschaftsausschuss und dem Verbandsausschuss, sowie zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung vorgesehen.
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- 2.19Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Betriebliche Zusatzversorgung - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - VerpflichtungserklärungZur Vorlage · 13/0912 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0912 befasst sich mit Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften, insbesondere im Bereich der betrieblichen Zusatzversorgung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend zuständig.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Abschluss einer Verpflichtungserklärung zustimmt. Diese Verpflichtung umfasst die Zahlung eines Ausgleichsbetrages für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH in Höhe des Anteils am Stammkapital der Gesellschaft.
Darüber hinaus wird beantragt, den RVR-Gesellschaftervertreter zu ermächtigen, alle für diesen Beschluss notwendigen Handlungen vorzunehmen und die erforderlichen Unterschriften zu leisten. Die Beratungssequenz der Vorlage sieht eine Vorberatung im Wirtschaftsausschuss sowie im Verbandsausschuss vor, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung erfolgt.
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- 2.20Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2016Zur Vorlage · 13/0883 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0883 der Regionaldirektion befasst sich mit den Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH und legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 vor. Die Vorlage ist für die Beratung in den Gremien des Regionalverbands Ruhr vorgesehen, wobei der Wirtschaftsausschuss und der Verbandsausschuss vorberatend tätig werden, bevor die Verbandsversammlung am 6. Oktober 2017 über die Vorlage entscheidet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses für das Jahr 2016 beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Feststellung des Jahresabschlusses keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für den Regionalverband entstehen.
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- 2.21Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2016Zur Vorlage · 13/0874 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0874 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Umweltzentrum Westfalen GmbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016. Die Vorlage durchläuft die vorgesehene Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, wobei die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für die Sitzung am 6. Oktober 2017 vorgesehen ist.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Umweltzentrum Westfalen GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses für das Jahr 2016 beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Verwaltungsrat für das betreffende Geschäftsjahr.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen.
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- 2.22Ruhrwind Herten GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 13/0875 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0875 sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhrwind Herten GmbH vor. Der Entwurf legt fest, dass die Verbandsversammlung die in der Synopse zum Gesellschaftsvertrag aufgeführten Änderungen beschließt. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW.
Mit der Annahme der Vorlage wird zudem der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, die für die Umsetzung erforderlichen Beschlüsse einzuholen. Die Vorlage durchläuft im Herbst 2017 die festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 12. September 2017, gefolgt von der Vorberatung im Verbandsausschuss am 25. September 2017, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung am 6. Oktober 2017 erfolgt.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- –Vorlagen aus dem Kultur- und Sportausschuss
- 2.23Geschichte und Programm RUHR 20-21 plus Beschluss zur Vorbereitung auf das RVR-Themenjahr 2020Zur Vorlage · 13/0913 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Konzeptentwurf „Geschichte und Programm RUHR 20 | 21 +“ als Vorbereitung auf das RVR-Themenjahr 2020 zu beschließen. Zur Begleitung der vorbereitenden Maßnahmen soll ein Kuratorium berufen werden.
Die finanzielle Umsetzung des Projekts ist für die Jahre 2018 bis 2020 geplant. Dabei sind Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 Euro für das Jahr 2018, 372.000 Euro für das Jahr 2019 und 558.000 Euro für das Jahr 2020 vorgesehen, wobei die Zuweisung anteilig bzw. nach dem jeweiligen Projektbedarf erfolgt.
Zudem sieht die Vorlage vor, das Land Nordrhein-Westfalen um eine Partnerschaft sowie Beteiligung am Themajahr 2020 zu bitten. Parallel dazu wird eine ergänzende finanzielle Förderung durch den Bund beantragt, insbesondere für die Ausstellung „100 Jahre Ruhrgebiet: Wandel und Emanzipation. Die andere Metropole“ im Ruhr Museum.
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Hauptdokument|20170818113706|20170821101703|20170821101723|20170926132116
- 2.24Die Förderung des Landes zur Finanzierung des Sozialtickets weiter fortsetzenZur Vorlage · 13/0940 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat am 6. Oktober 2017 einen Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke beschlossen. Mit dieser Resolution richtet sich die Versammlung an die Landesregierung, um die Fortführung der staatlichen Förderung für das Sozialticket sicherzustellen.
Der Beschluss umfasst mehrere Forderungen. Erstens wird die Landesregierung dazu angehalten, die Richtlinie zur Landesförderung des Sozialtickets über die gesamte Dauer der aktuellen Legislaturperiode hinweg zu verlängern und die entsprechende Finanzierung haushaltsrechtlich abzusichern. Zweitens sieht der Antrag eine Erhöhung der derzeitigen Förderung bereits im Haushalt 2018 vor. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass Tariferhöhungen des Sozialtickets durch die jeweiligen Aufgabenträger ausgeschlossen werden können.
Ein weiterer Punkt der Resolution ist die Prüfung von Mechanismen zur regelmäßigen Dynamisierung der Förderung. Die Landesregierung soll untersuchen, wie die finanzielle Unterstützung so gestaltet werden kann, dass sie den steigenden Bedarfs- und Nutzerzahlen gerecht wird. Der Antrag wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung als beschließend eingestuft.
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- –SozialticketZur Vorlage · 13/0948 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wurde ein Fraktionsantrag zur Sicherung von Sozialtickets im öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass das Angebot von Sozialtickets im Rahmen einer Weiterentwicklung der Ticketangebote des ÖPNV erhalten bleibt.
Der Beschluss beinhaltet die Forderung nach einem dauerhaft verlässlichen Finanzierungsbeitrag durch das Land, der über den 31. Dezember 2017 hinausgeht. Ziel ist es, die langfristige Verfügbarkeit dieser Angebote zu gewährleisten. Der vorliegende Antrag wurde von den Fraktionen CDU, SPD und B90/Die Grünen eingebracht. Damit wird die Notwendigkeit einer Finanzierung hervorgehoben, die über das Jahr 2017 hinausreicht.
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- 2.25Perspektiven für Langzeitarbeitslose im Ruhrgebiet schaffen – Unterstützung der Kommunen durch Land und Bund dringend gebotenZur Vorlage · 13/0942 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat eine Resolution zur Schaffung von Perspektiven für Langzeitarbeitslose im Ruhrgebiet verabschiedet. Der vorliegende Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke fordert die Landesregierung auf, die Umsetzung von Projekten für einen Sozialen Arbeitsmarkt in der Region nicht zu verzögern. Dabei sollen insbesondere bereits vorliegende Modellprojekte mehrerer Städte zeitnah realisiert werden.
Der Antrag begründet, dass die allgemeine Belebung des Arbeitsmarktes Teile der Erwerbslosen im Ruhrgebiet, etwa nach dem Ausscheiden aus der Industrie, nicht erreicht. Es wird vorgeschlagen, einen Sozialen Arbeitsmarkt zu fördern, der dauerhafte, tariflich gebundene Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten in gemeinwohlorientierten Organisationen und Unternehmen schafft.
Die Verbandsversammlung fordert zudem die Schaffung langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten durch Bundes- und Landesmittel. Ziel ist es, weitere Kommunen im Ruhrgebiet in die Umsetzung solcher Projekte einzubinden und die Möglichkeiten der öffentlichen Beschäftigung in den Kommunen zu erweitern.
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- –Perspektiven für Langzeitarbeitslose im Ruhrgebiet schaffen - Unterstützung der Kommunen durch Land und Bund dringend gebotenZur Vorlage · 13/0947 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag mit der Nummer 13/0947 befasst sich mit der Schaffung von Perspektiven für Langzeitarbeitslose im Ruhrgebiet. Der Antrag wurde von den Fraktionen CDU, SPD sowie B90/Die Grünen gemeinsam eingebracht und zur Beratung in die Verbandsversammlung vorgelegt.
Inhaltlich zielt das Dokument darauf ab, eine Unterstützung der Kommunen durch das Land und den Bund einzufordern. Im Fokus steht dabei die Verbesserung der beruflichen Perspektiven für Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit innerhalb der Region. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die als Anlage beigefügte Resolution in ihrer entsprechenden Fassung verabschiedet. Damit wird die Forderung nach einer verstärkten Unterstützung der kommunalen Ebene durch die übergeordneten staatlichen Ebenen formalisiert.
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- 2.26Anfragen und Mitteilungen
- 2.26.1Anfrage der CDU vom 25.09.2017 Konzept und Bewerbung IGA 2027 hier: Antwort der Verwaltung
- 2.26.2Anfrage der CDU vom 25.09.2017 Großflächiger Einzelhandel hier: Antwort der Verwaltung
- 2.26.3Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.09.2017 Optimierung des Nahverkehrs in der Metropole Ruhr hier: Antwort der Verwaltung
- 2.26.4Aufteilung der Kosten für das Jubiläumsjahr 2020 hier: Antwort der VerwaltungZur Vorlage · 13/0945 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0945 befasst sich mit der Aufteilung der Kosten für das Jahr 2020, welches als Jubiläumsjahr vorgesehen ist. In der Sitzung der Verbandsversammlung am 6. Oktober 2017 wird über diesen Sachverhalt beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Antwort der Verwaltung zur Kostenverteilung für das betreffende Jahr lediglich zur Kenntnis nimmt.
Die Vorlage wurde im Bereich der Regionaldirektorin erstellt und dient dazu, das Gremium über die Stellungnahme der zuständigen Stelle zu informieren. Laut den Angaben in der Vorlage sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten. Der Fokus der Vorlage liegt auf der Information über die finanzielle Aufteilung der anstehenden Jubiläumsfeierlichkeiten durch die Verwaltung, wobei die Kenntnisnahme der Antwort der Verwaltung das Ziel des Beschlussvorschlags darstellt.
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- 2.26.5Anfrage der SPD-Fraktion zum Standort-Informationssystem RuSIS (Rettungspunktesystem im Ruhrtal) hier: Antwort der VerwaltungZur Vorlage · 13/0946 · Fraktionsanfrage
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Die vorliegende Drucksache mit der Nummer 13/0946 umfasst eine Fraktionsanfrage der SPD-Fraktion, welche das Thema des Standort-Informationssystems RuSIS behandelt. Bei diesem System handelt es sich um das Rettungspunktesystem im Ruhrtal. Die Vorlage enthält die Antwort der Verwaltung auf die von der Fraktion gestellten Fragen zu diesem System.
Der Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung am 6. Oktober 2017 sieht vor, dass die Mitglieder der Verbandsversammlung die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. In den Unterlagen sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang verzeichnet. Die zuständige Fachabteilung aus dem Bereich Planung ist für die Bearbeitung des Sachverhalts verantwortlich.
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