27. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 26. Sitzung des Planungsausschusses (20.05.2020)
- 1.3Bestellung des Schriftführers für den Planungsausschuss
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe (GEP E-L), auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See - Erweiterung eines Bereichs für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB)Zur Vorlage · 13/1787 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe. Der Beschluss betrifft die Erweiterung eines Bereichs für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See.
Die Vorlage basiert auf einem Antrag der Quarzwerke GmbH aus dem Jahr 2019. Mit der Änderung sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Erweiterung des bestehenden Quarzsandtagebaus „Haltern-Sythen“ in nördlicher Richtung zu ermöglichen. Damit sollen die Bedingungen für die Zulassung eines bergrechtlich erforderlichen Rahmenbetriebsplans erfüllt werden.
Die Regionalplanungsbehörde hat das Erarbeitungsverfahren durchgeführt, welches unter anderem Umweltberichte sowie artenschutzrechtliche und hydrogeologische Fachbeiträge umfasst. Im Rahmen eines Erörterungstermins im Juni 2020 wurden Anregungen und Bedenken der Beteiligten behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, jene Anregungen zurückzuweisen, über die kein Meinungsausgleich erzielt werden konnte. Zudem soll die Regionalplanungsbehörde beauftragt werden, die Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Für den Verband entstehen durch das Verfahren keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20200717141559-0|20200717141559-1|20200717141600-2|20200717141602-3|20200717141610-4|20200717141614-5|20200717141629-6|20200717141629-7|20200717141631-8
- 2.2Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop – Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) und Regionaler Grünzug in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für zweckgebundene Nutzungen sowie Ergänzung einer textlichen Festlegung zum GIB für zweckgebundene NutzungenZur Vorlage · 13/1814 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop. Die Vorlage sieht die Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs, der Funktionen zum Schutz der Landschaft, landschaftsorientierte Erholung sowie einen Regionalen Grünzug umfasst, in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) vor.
Die Stadt Waltrop hat diese Änderung bereits im März 2018 beantragt. Zweck der Planänderung ist die Schaffung regionalplanerischer Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung eines ortsansässigen Nutzfahrzeugproduzenten. Die Erweiterung soll auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche auf einer ehemaligen Bergehalde im südlichen Stadtgebiet von Waltrop realisiert werden.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet zudem die Kenntnisnahme des Berichts der Regionalplanungsbehörde sowie die Anweisung an diese, die 11. Änderung des Regionalplans der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Etwaige Anregungen und Bedenken aus der Erörterung, für die kein Meinungsausgleich erzielt wurde, sollen zurückgewiesen werden. Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen Anforderungen an den Haushalt.
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Hauptdokument|20200731114539-0|20200731114539-1|20200731114540-2|20200731114541-3|20200731114543-4|20200731114544-5|20200731114546-6|20200828112018-0
- 2.3Abgrabungsmonitoring von Nordrhein-Westfalen – Lockergesteine Hier: Monitoringbericht für das Planungsgebiet Regionalverband Ruhr zum 01.01.2020Zur Vorlage · 13/1727 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr hat den Monitoringbericht zu Lockergesteinen für das Planungsgebiet mit Stand vom 1. Januar 2020 zur Kenntnis genommen. Der Bericht basiert auf Daten des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen und bewertet die planerisch gesicherten Rohstoffmengen in den Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze sowie in weiteren genehmigten Abgrabungen.
Nach aktuellen Daten sind für Kies und Kiessand ein Restvolumen von 133 Millionen Kubikmetern sowie ein Versorgungszeitraum von 19 Jahren gesichert. Bei Sand beläuft sich das verbleibende Volumen auf 18,5 Millionen Kubikmeter bei einer Versorgung von 30 Jahren. Für präquartäre Sande und Kiese sind 41,6 Millionen Kubikmeter vorhanden, was einem Versorgungszeitraum von 16 Jahren entspricht. Bei Ton und Schluff ist ein Gesamtvolumen von 19,8 Millionen Kubikmetern gesichert.
Gemäß dem Landesentwicklungsplan ist für die jeweiligen Rohstoffgruppen ein Versorgungszeitraum von mindestens 15 Jahren vorzusehen. Während alle betrachteten Gruppen diese Vorgabe aktuell erfüllen, nähert sich der Zeitraum für präquartäre Sande und Kiese der Grenze, was künftig ein Fortschreibungserfordernissen auslösen kann. Ein entsprechender Erarbeitungsbeschluss zur Erweiterung eines Tagebaus in Haltern am See wurde bereits im Dezember 2019 gefasst. Die Anpassung des Volumens bei Ton und Schluff resultiert aus einer Korrektur der tatsächlich gewinnbaren Mächtigkeiten. Aus dem Bericht ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 2.4Anträge
- 2.5Anfragen und Mitteilungen
- 2.5.111. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop „Im Dicken Dören“ (Drucksache 13/1814)Zur Vorlage · 13/1851 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Drucksache 13/1851 eine Anfrage zur 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, gestellt. Im Fokus steht dabei das Gebiet „Im Dicken Dören“ in der Stadt Waltrop sowie die damit verbundene Zweckbindung für ein geplantes Gewerbe-, Industrie- und Businesspark (GIB).
Die Anfrage bezieht sich auf eine Festlegung in der Drucksache 13/1814, nach der der Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen an der südlichen Gemeindegrenze von Waltrop ausschließlich der Produktion von Nutzfahrzeugen und damit zusammenhängenden Betriebszweigen vorbehalten ist. Die Fraktion bittet um Klärung, ob diese Zweckbindung die gesamte Fläche des Regionalplanänderungsverfahrens betrifft oder nur einen Teilbereich an der südlichen Grenze umfasst.
Zudem wird nach der künftigen Verwendung der Flächen gefragt. Da die Firma Langendorf vorerst den südlichen Teilbereich des geplanten GIB nutzen wird, stellt die Fraktion die Frage, ob die restlichen Flächen als betriebliche Reserve für das Unternehmen vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang wird angefragt, ob auf Flächen, die nicht der Produktion von Nutzfahrzeugen dienen können, andere Nutzungen im Sinne eines Gewerbegebiets möglich sind.
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- 2.5.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop „Im Dicken Dören“ (Drucksache 13/1814)Zur Vorlage · 13/1851-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum 11. Änderungsverfahren des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, reagiert. Im Fokus steht dabei die Gebietsänderung „Im Dicken Dören“ in der Stadt Waltrop.
Hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung der Zweckbindung stellt die Verwaltung klar, dass sich die textliche und zeichnerische Festlegung auf die gesamte Fläche des ausgewiesenen Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen bezieht. Dieser Bereich ist ausschließlich der Produktion von Nutzfahrzeugen sowie den mit dieser Produktion im Zusammenhang stehenden Betriebszweigen vorbehalten.
Die Dimension des Änderungsbereichs beläuft sich auf etwa 12,3 Hektar. Diese Größe basiert auf den Expansionsplänen eines in Waltrop ansässigen Unternehmens, das einen Flächenbedarf von mindestens sechs Hektar sowie eine Reservefläche von vier Hektar ausgewiesen hat. Hinzu kommt ein städtebaulicher Zuschlag von 20 Prozent, der unter anderem die Deckung von Verkehrsflächen auf Ebene des Flächennutzungsplanes vorsieht. Die Verwaltung führt aus, dass eine Ansiedlung anderer Betriebe in diesem Gebiet möglich ist, sofern diese zwingend der vorgegebenen Zweckbestimmung zur Nutzfahrzeugproduktion und verwandten Zweigen entsprechen.
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- 2.5.3Anfrage zum Sachstand Landeswassergesetz NRWZur Vorlage · 13/1848 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Regionalverband Ruhr hat eine Fraktionsanfrage zum aktuellen Sachstand des Landeswassergesetzes in Nordrhein-Westfalen eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Bekanntgabe eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeswasserrechtes durch die Landesregierung NRW unter der Drucksache 17/9942.
Mit der Vorlage 13/1848 ersucht die Fraktion die Verwaltung des Regionalverbandes um eine Darstellung der wesentlichen Änderungen, die der neue Gesetzentwurf im Vergleich zur bisherigen Fassung vorsieht. Darüber hinaus werden Informationen darüber angefordert, welche Auswirkungen die gesetzlichen Anpassungen auf die künftigen Steuerungsmöglichkeiten bei der Kiesabgrabung haben werden.
Die Beantwortung dieser Fragen durch die RVR-Verwaltung ist für die Sitzung des Planungsausschusses am 2. September 2020 vorgesehen. Die Anfrage wurde von den Fraktionsvorsitzenden Claudia Leiße und Herbert Goldmann gestellt.
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- 2.5.4Ansiedlungsmöglichkeiten auf regionalen KooperationsstandortenZur Vorlage · 13/1840 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR) hat mit der Drucksache 13/1840 eine Fraktionsanfrage zu den Ansiedlungsmöglichkeiten auf regionalen Kooperationsstandorten eingereicht. Hintergrund sind die Diskussionen im Rat der Stadt Voerde über die Entwicklung des ehemaligen Kraftwerksgeländes Möllen.
Die Anfrage befasst sich mit der Frage, inwieweit Flächen oder Teilflächen der im sachlichen Teilplan ausgewiesenen regionalen Kooperationsstandorte für Wohnbebauung, kleinteiliges Gewerbe, Gastronomie sowie Vergnügungsstätten genutzt werden können. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, inwiefern Gespräche zwischen der Kommunalverwaltung Voerde und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung von Planungsrechten führen könnten und wer die Verantwortung für die Schaffung dieses Planungsrechts trägt.
Zudem wird gefragt, ob bereits offizielle Gespräche zwischen der RVR-Verwaltung und Vertretern der Stadt Voerde stattgefunden haben und ob dabei eine Ausweisung der genannten Nutzungen in Aussicht gestellt wurde. Abschließend möchte die Fraktion erfahren, unter welchen Bedingungen eine Fläche für Wohnbebauung oder Gewerbe nutzbar wäre, sollte das Gelände Möllen nach der ersten Offenlage des sachlichen Teilplans aus der Liste der Kooperationsstandorte gestrichen werden.
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- 2.5.5Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Ansiedlungsmöglichkeiten auf regionalen KooperationsstandortenZur Vorlage · 13/1840-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Verwaltung auf die Fraktionsanfrage der CDU erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Gewerbe auf regionalen Kooperationsstandorten. Sobald der Sachliche Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr in Kraft tritt, sind die Kommunen verpflichtet, ihre Bauleitplanung an den regionalen Zielen auszurichten. Dies umfasst die Sicherung von flächenintensiven Industrie- und Gewerbebetrieben mit einer Mindestgröße von fünf Hektar, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch kleinere Betriebe möglich sind.
In Bezug auf die Stadt Voerde ist bekannt, dass Gespräche zwischen der Kommunalverwaltung und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung stattfinden, deren Inhalte der Regionalplanungsbehörde jedoch nicht vorliegen. Für eine städtebauliche Entwicklung des ehemaligen STEAG-Kraftwerksstandortes, etwa durch Wohnbebauung oder kleinteiliges Gewerbe, wäre die Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan erforderlich. Aktuelle Monitoring-Daten weisen für Voerde jedoch keinen entsprechenden Bedarf aus. Eine solche Festlegung könnte nur erfolgen, wenn Wohnbedarfe von Nachbarkommunen auf Voerde übertragen würden.
Der geplante regionale Kooperationsstandort zeichnet sich durch seine industrielle Vorprägung und die trimodale Anbindung an den Rhein sowie das Kanalnetz aus, was eine Verbindung zu den ARA-Häfen ermöglicht. Die Regionalplanungsbehörde stellt fest, dass in der Planungsregion kein vergleichbarer Gewerbestandort mit ähnlicher Standortqualität zur Verfügung steht.
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- 2.5.6Bericht über laufende Verfahren: RVR als Regionalplanungsbehörde
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Anträge
- 3.2Anfragen und Mitteilungen
- 3.2.1Anfrage zum Zeitplan des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1789 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum aktuellen Zeitplan des Regionalplans Ruhr gestellt. In der Drucksache 13/1789 wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung zuvor beauftragt wurde, das laufende Aufstellungsverfahren mit aktualisierter Datengrundlage zu Flächenreserven fortzuführen. Da die Beteiligung von Behörden, öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit bereits im Februar 2019 endete, bittet die Fraktion um Auskunft über den derzeitigen Arbeitsstand sowie über konkrete weitere Verfahrensschritte.
Die Anfrage umfasst spezifische Fragen zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Regionalplan Ruhr sowie zum geplanten Termin für die zweite Offenlage. Zudem wird um einen Zeitplan für das weitere Vorgehen gebeten, der auch den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte berücksichtigt. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Vorgaben aus einer Vorlage vom Mai 2019, um eine zeitliche Einordnung der weiteren Planungsschritte zu erhalten.
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- 3.2.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zum Zeitplan des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1789-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Zeitplan des Regionalplans Ruhr reagiert. Die Bearbeitung der Stellungnahmen zu den textlichen Festlegungen sowie zur Begründung ist weitgehend abgeschlossen. Als nächster Schritt sind die Anpassung der zeichnerischen Festlegungen und die Ergänzung der Datensätze mit Erwiderungsvorschlägen vorgesehen. Der Beschluss für die zweite Beteiligungsphase wird nach aktuellem Stand voraussichtlich im Juni 2021 angestrebt.
Für den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte wird ein Aufstellungsbeschluss für die Sitzung der Verbandsversammlung im März 2021 angestrebt. Dieser Zeitplan steht unter dem Vorbehalt der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligungsfrist sowie etwaiger Erörterungstermine. Die Verwaltung beabsichtigt, den Beschluss möglichst vor der zweiten Beteiligung am Regionalplan Ruhr zu fassen. Dies soll eine Integration der rechtskräftig festgelegten Flächen für die regionalen Kooperationsstandorte in den übergeordneten Regionalplan ermöglichen.
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- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Fortführung der Luftbildkooperation - regelmäßige, verbandsweite Bereitsstellung der Luftbildprodukte als umlagefinanzierte Aufgabe des RVRZur Vorlage · 13/1823 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) plant die dauerhafte Fortführung der Luftbildkooperation unter der Federführung des Verbandes. Gemäß der Beschlussvorlage 13/1823 soll der RVR künftig regelmäßig standardisierte Luftbildprodukte für das gesamte Verbandsgebiet bereitstellen. Die Finanzierung dieser Aufgabe erfolgt über die Verbandsumlage, wodurch eine direkte Kostenbeteiligung der kommunalen Partner entfällt.
Die Kooperation wurde ursprünglich im Jahr 2017 im Rahmen des Geonetzwerks Metropole Ruhr mit den kreisfreien Städten und Kreisen der Region ins Leben gerufen. Ziel der Zusammenarbeit ist die Abstimmung von Anforderungen sowie eine Kostenreduktion durch gemeinsame Auftragsvergaben. Eine wissenschaftliche Evaluierung durch Prof. Dr. Kappas von der Georg-August-Universität Göttingen empfiehlt die Übernahme dieser Aufgabe als Daueraufgabe des RVR.
Zusätzlich besteht ein Kooperationsvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen (Geobasis NRW) für die Jahre 2021 und 2022. Im Rahmen dieses Vertrages beteiligt sich das Land an den Kosten der Befliegungen, während es im Gegenzug auf eigene Befliegungen im Verbandsgebiet verzichtet. Die technischen Rahmenbedingungen werden in Abstimmung mit den kommunalen Partnern in regelmäßigen Arbeitskreistreffen weiterentwickelt. Die Bereitstellung der Produkte erfolgt durch das Referat 9 des RVR.
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Hauptdokument|20200805090944-0|20200805090944-1|20200805090945-2|20200805090945-3|20200805090945-4
- 4.2Regionales Wohnungsmarktkonzept Hier: Antragstellung ZUKUR IIZur Vorlage · 13/1795 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Wohnungsmarktkonzeptes sowie der Antragstellung für das BMBF-Verbundprojekt ZUKUR II. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Wohnungsmarktkonzept zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, bestehende Synergien mit dem Forschungsprojekt ZUKUR im Themenfeld Wohnen weiter zu vertiefen und sich an einem Vollantrag für das Nachfolgeprojekt ZUKUR II zu beteiligen. Zur Deckung des erforderlichen Eigenanteils für diese Antragstellung sollen Mittel aus dem Haushalt 2021 des Referats 8 für die „Konzepte der Regionalentwicklung“ verwendet werden.
Das Ziel des Regionalen Wohnungsmarktkonzeptes ist die Schaffung einer Orientierungsgrundlage zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum und zur strategischen Steuerung des regionalen Marktes. Nachdem die inhaltliche Arbeit nach einem Expertenworkshop im Jahr 2019 aufgrund personeller Engpässe pausierte, soll durch die Verknüpfung mit ZUKUR II der Fokus auf Themen wie klimaresilientes Wohnen in der Metropole Ruhr gelegt werden. Das geplante Projekt umfasst eine Zusammenarbeit mit der TU Dortmund sowie den Städten Bottrop und Dortmund. Bei einer erfolgreichen Bewilligung des Vollantrags ist ein Projektzeitraum von April 2021 bis März 2023 vorgesehen.
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- 4.3Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1790 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr informiert über den aktuellen Fortschritt der zweiten Planungsstufe. Der Zeitraum für die kommunale und institutionelle Beteiligung wurde bis zum 30. September 202
020 verlängert. Bis Ende Juli 2020 sind bereits zwölf Stellungnahmen von Städten, Gemeinden und Kreisen beim Regionalverband Ruhr (RVR) eingegangen. Die Auswertung dieser Rückmeldungen soll im Frühjahr 2021 erfolgen.
Parallel zur Beteiligungsphase arbeitet der RVR an einem Umsetzungskonzept. In einem Workshop im Juni 2020 haben Vertreter verschiedener Institutionen, darunter die IHK Essen sowie die Handwerkskammern Dortmund und Düsseldorf, über mögliche Schwerpunkte beraten. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts sind 23 identifizierte Modellprojekte, die Themen wie den Ausbau der Schieneninfrastruktur, die Förderung des Radverkehrs sowie digitale Mobilitätslösungen umfassen. In weiteren Terminen sollen für diese Projekte konkrete Meilensteine festgelegt werden.
Zudem laufen die Vorbereitungen für die Mobilitätskonferenz Metropole Ruhr (MOKO 2021), die im April 2021 unter der Schirmherrschaft des Landesverkehrsministers Hendrik Wüst stattfinden soll. Die Veranstaltung wird gemeinsam vom RVR und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) organisiert. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 4.4Regionales Radwegenetz, Sachstand UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 13/1788 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr arbeitet an einem Umsetzungskonzept für das Regionale Radwegenetz in der Metropole Ruhr. Auf Basis eines Beschlusses der Verbandsversammlung aus dem Jahr 2019 soll die Verwaltung nun festlegen, in welcher Reihenfolge und innerhalb welches Zeitraums die geplanten Radwegverbindungen realisiert werden können. Für die Erarbeitung des Konzepts wurden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt.
Das Vorhaben umfasst verschiedene Arbeitspakete, darunter die Ermittlung der beteiligten Baulastträger und Akteure sowie die Untersuchung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Da eine verbindliche Zeitschiene für alle Einzelverbindungen aufgrund der komplexen Zuständigkeiten nicht möglich ist, sollen typisierte Zeitbedarfe ermittelt werden. Mittels einer Nutzwertanalyse wird zudem eine Projektpriorisierung angestrebt, die Faktoren wie voraussichtliche Verkehrsmengen, Baukostenprognosen, Umweltbelange und die Verkehrssicherheit berücksichtigt.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgt durch das Referat Regionalentwicklung in Zusammenarbeit mit einem externen Gutachter. Die Vergabe des Auftrags ist für September 2020 vorgesehen, wobei die Bearbeitungszeit etwa sechs Monate betragen soll. Die Ergebnisse sollen auch als Grundlage für das Handlungsprogramm des im Aufbau befindlichen Kompetenzzentrums Radmobilität dienen. Ein Entwurf des Umsetzungskonzepts wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 den Gremien des Regionalverbandes zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 4.5Forschungsprojekt „ZUKUR – Zukunft Stadt-Region-Ruhr“ im Rahmen der BMBF-Leitinitiative Zukunftsstadt Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1802 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Drucksache 13/1802 informiert über den aktuellen Stand des Forschungsprojekts „ZUKUR – Zukunft Stadt-Region-Ruhr“. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Vorhaben unter der Leitung der Fakultät Raumplanung der TU Dortmund zielt darauf ab, Strategien zur Steigerung der Klimaresilienz und der sozial-ökologischen Gerechtigkeit in der Metropole Ruhr zu entwickeln. An dem Projekt beteiligen sich neben der TU Dortmund auch der Regionalverband Ruhr sowie die Städte Bottrop und Dortmund-Marten.
Die Projektlaufzeit wurde bis zum 30. September 2020 verlängert. Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen werden derzeit digitale Austauschformate genutzt, wie etwa eine Umfrage zur regionalen Umweltgerechtigkeitsanalyse und ein Diskussionsforum zum Thema klimaresilientes Wohnen. Ein abschließender Endbericht wird zum Projektende elektronisch auf den Internetseiten der Projektpartner bereitgestellt.
Für den Projektabschluss ist eine dezentrale Posterausstellung an den Standorten Essen, Bottrop und Dortmund-Marten in Planung. Zudem wurde ein Antrag auf ein zweijähriges Folgeprojekt gestellt, welches die Umsetzung der Forschungsergebnisse begleiten soll. Dieses umfasst unter anderem die Erarbeitung eines regionalen Wohnungsmarktkonzepts sowie die Entwicklung von Handlungskonzepten für die Kommunen, wie etwa das Projekt „Grünes Marten“. Ein Projektstart des Folgevorhabens wird für das erste Halbjahr 2021 erwartet.
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- 4.6Fahrradverleihsystem metropolradruhr Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1797 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss hat den Sachstandsbericht zum Fahrradverleihsystem metropolradruhr zur Kenntnis genommen. Die ursprünglich für Mai 2020 geplante Feier zum zehnjährigen Bestehen des Systems musste aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt werden; ein Nachholtermin im Jahr 2020 wird nicht angestrebt.
Stattdessen soll das Thema des Jubiläums in die Mobilitätskonferenz Ruhr am 22. April 2021 in Gelsenkirchen integriert werden. Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, die Entwicklung und die Potenziale des Verleihsystems einem breiten Teilnehmerkreis aus Politik und Verwaltung, darunter der Landesverkehrsminister sowie verschiedene Oberbürgermeister und Vertreter von Verkehrsunternehmen, vorzustellen.
Im Vorfeld der Konferenz soll eine Expertise die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von metropolradruhr untersuchen. Dabei sollen die Einbindung neuer Akteure oder Städte sowie eine Interessenabfrage bei den Kommunen und Kreisen der Metropole Ruhr geprüft werden. Das daraus resultierende Konzeptpapier soll dem Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Mobilitätskonferenz übergeben werden. Die Finanzierung der Expertise erfolgt aus den bereits im Haushalt für metropolradruhr vorhandenen Mitteln, sodass keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 4.7Fördervorhaben „Stärkung der vernetzten Freizeitmobilität in der Metropole Ruhr“Zur Vorlage · 13/1799 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat einen Sachstandsbericht zum Fördervorhaben „Stärkung der vernetzten Freizeitmobilität in der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis genommen. Das Projekt basiert auf einem Förderantrag beim Verkehrsministerium NRW für das Programm zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements. Die Laufzeit des Vorhabens ist auf 2,5 Jahre bis Ende 2022 festgesetzt. Insgesamt stehen für das Projekt 472.020 Euro zur Verfügung, wobei 80 Prozent durch das Landesverkehrsministerium finanziert werden.
Ziel der Maßnahme ist es, bestehende Anbindungslücken zu identifizieren und die Erreichbarkeit regionaler Freizeit- und Tourismusstandorte mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu analysieren. Durch die Entwicklung eines regionalen Freizeitmobilitätskonzepts soll eine verkehrsträgerübergreifende Strategie erarbeitet werden, die darauf abzielt, die Nutzung des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren. Die Umsetzung erfolgt in sechs Phasen, die von der Zieldefinition und einer Ist-Analyse über die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs bis hin zur Durchführung in Piloträumen reichen.
In das Projekt sind verschiedene Akteure wie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) sowie die Ruhr Tourismus GmbH eingebunden. Die Projektleitung wird durch eine Vollzeitstelle sichergestellt, wobei zudem ein externes Gutachterbüro hinzugezogen wird. Der Eigenanteil des RVR beläuft sich auf insgesamt 94.420 Euro.
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- 4.8Anträge
- 4.9Anfragen und Mitteilungen
- 4.9.1Anfrage für einen Halbjahresbericht zum metropolradruhrZur Vorlage · 13/1836 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 13/1836 eingereicht, mit der ein Halbjahresbericht zum Leihradsystem metropolradruhr für das erste Halbjahr 202<0xC2>0 angefordert wird. Hintergrund der Anfrage ist die Untersuchung der Veränderungen im Mobilitätsverhalten infolge der Corona-Pandemie.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Betreiber Nextbike, detaillierte Informationen zu den Ausleihzahlen bereitzustellen. Erfragt werden dabei die Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr sowie eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Kommunen. Zudem wird nach den Auswirkungen der kostenlosen Ausleihkontingente von 30 Minuten auf die Nutzung und dem Zeitpunkt des Erschöpfens dieser Kontingente gefragt.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft den Sachstand beim Austausch der Räder sowie die Einrichtung von Free-Floating-Zonen in Dortmund, Bochum, Essen und Duisburg. Darüber hinaus werden Informationen zur Ausweitung des Angebots um Lastenräder an ausgewählten Stationen in Bochum benötigt. Die Anfrage fordert Erläuterungen zur Entstehung dieses Angebots, zur Finanzierung sowie zu etwaigen Plänen für eine Einführung in weiteren Städten und deren zeitlicher Planung.
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- 4.9.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anfrage für einen Halbjahresbericht zum metropolradruhrZur Vorlage · 13/1836-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Regionaldirektion auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum metropolradruhr enthält Daten zur Nutzung im ersten Halbjahr 2020. Die Gesamtzahlen der Ausleihungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr an, wobei im Januar ein Zuwachs von 169 Prozent verzeichnet wurde. In einzelnen Städten wie Duisburg oder Hamm traten jedoch Rückgänge auf, was auf das sinkende Pendleraufkommen durch die Verlagerung des Studienbetriebs auf digitale Plattformen zurückgeführt wird.
Als Reaktion auf die Covid-Krise wurden im März 2020 in Kooperation mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und Nextbike Kontingente mit Freiminuten sowie weitere 10.000 Freifahrten bereitgestellt, die bis Anfang Mai 2020 genutzt wurden.
Der Austausch der Fahrzeugflotte ist im Gange. Stand August 2020 sind 1.600 Räder des Typs „Smartbike 2.0“ sowie 600 ältere Modelle verfügbar. Für Bochum werden im September 2020 durch ein Sponsoring 600 weitere neue Räder erwartet. Die Einrichtung von Free-Floating-Zonen erfolgt nach Abschluss des Flottentauschs.
Ein Modellprojekt mit zehn Lastenrädern in Bochum, dessen Kosten von der Bogestra und der Stadt Bochum getragen werden, läuft voraussichtlich bis Ende September 2020. Weitere Planungen für andere Kommunen sind aufgrund fehlender Budgets derzeit nicht vorhanden.
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- 4.9.3Mitteilung der Verwaltung: Sachstand Mobilitätskonzept für die IGA 2027
- 4.9.4Mitteilung der Verwaltung: Innovationsband - Integrierte Stadtentwicklung am RS1; Hier: Summerschool
- 4.9.5Bericht über laufende Verfahren: RVR als Träger öffentlicher Belange