1. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Verpflichtung sachkundige Bürgerinnen und Bürger
- 1.3Bestellung des Schriftführers und der stellvertr. Schriftführerin
- 1.4Genehmigung der Niederschrift der 27. Sitzung des Planungsausschusses (02.09.2020)
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Änderungsverfahren 39 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 14/0053 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 39 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP). Der vorliegende Beschlussvorschlag, der im Verbandsausschuss vorberatend behandelt wurde, sieht vor, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 10. September 2020 anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW zu erteilen.
Das Verfahren zur Änderung der regionalplanerischen Festlegungen wird durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist für dieses Vorhaben die Zustimmung des Regionalverbands Ruhr erforderlich, um die notwendige Willensübereinstimmung zwischen den beteiligten Behörden herzustellen. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die geplante Änderung 39 E im Einklang mit den Zielen des sich in der Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben der genannten Stellungnahme weitere Planunterlagen, wie etwa einen Umweltbericht und eine Artenschutzprüfung. Für den Haushalt des Regionalverbands Ruhr ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder die Notwendigkeit einer Nachveranschlagung von Mitteln.
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Hauptdokument|20210114154538-0|20210114154547-0|20210114154555-0|20210114154605-0|20210114154613-0|20210114154620-0|20210114154628-0
- 2.2Änderungsverfahren 40 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 14/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0054 wird die Erteilung des Einvernehmens für das Änderungsverfahren 40 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) behandelt. Gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW ist bei Änderungen der regionalplanerischen Festlegungen durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr die Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr erforderlich.
Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Stellungnahme vom 10. September 2020 mitgeteilt, dass das Änderungsverfahren 40 E im Einklang mit den Zielen des sich in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde beitritt und das gesetzlich erforderliche Einvernehmen erteilt.
Die Vorlage wurde vom Verbandsausschuss als federführendes Gremium zur Beratung vorbereitet. Aus den Begründungen geht hervor, dass durch dieses Verfahren keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung im Haushalt des Regionalverbandes Ruhr entstehen.
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Hauptdokument|20210114170153-0|20210114170201-0|20210114170209-0|20210114170215-0|20210114170222-0|20210114170228-0|20210114170236-0|20210114172248-0|20210114172421-0
- 2.3Änderungsverfahren 43 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 14/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 43 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP). Im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0055 wird vorgeschlagen, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 10. September 2020 anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW zu erteilen.
Das entsprechende Änderungsverfahren wird von der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Änderung 43 E mit den Zielen des derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr vereinbar ist. Da das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen im gesamten Planungsraum des Regionalverbands Ruhr die Zustimmung des Verbandes erfordert, liegt der Gegenstand der Beratung zur Entscheidung vor.
Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend. Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben der Stellungnahme der Behörde auch weitere Unterlagen wie einen Umweltbericht, eine Artenschutzprüfung sowie ein Bodengutachten. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch das Verfahren keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands; es sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich.
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Hauptdokument|20210114173113-0|20210114173121-0|20210114173130-0|20210114173136-0|20210114173147-0|20210114173153-0|20210114173200-0|20210114173208-0
- 2.4Bekanntmachung in zwei RegionalplanänderungsverfahrenZur Vorlage · 14/0041 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wurde über die Bekanntmachung zweier Regionalplanänderungen informiert. Betroffen ist die 10. Änderung des Regionalplans Münster für den Teilabschnitt Emscher-Lippe auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See im Bereich „Quarzwerke“ sowie die 11. Änderung desselben Regionalplans für das Gebiet „Im Dicken Dören“ in der Stadt Waltrop. Die entsprechenden Bekanntmachungen wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Die vorliegenden Planänderungen wurden der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung vorgelegt. Das Ergebnis dieser Prüfung zeigt, dass keine Einwendungen gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes NRW erhoben wurden. Mit der erfolgten Bekanntmachung treten die Änderungen in Kraft.
Für den Haushalt ergeben sich aus diesen Verfahren keine Auswirkungen, da keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Die Vorgänge sind somit haushaltsneutral.
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- 2.5Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau 2021 BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2021“. Nachdem die Bundesmittel für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zum Ende des Jahres 2019 ausgelaufen sind, erfolgt die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus nun aus Landesmitteln. Für das Haushaltsjahr 2021 ist ein Budget von 135,86 Millionen Euro bereitgestellt.
Der Beschlussvorschlag umfasst die regionalen Voten für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Vorlage beinhaltet die Planung von insgesamt 17 neuen Straßenbaumaßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 34,37 Millionen Euro. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf 53,52 Millionen Euro, wobei 48,52 Millionen Euro als zuwendungsfähig gelten. Mit diesem Volumen nimmt das RVR-Gebiet einen Anteil von etwa 25,3 Prozent am landesweiten Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau im Jahr 2021 ein.
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Hauptdokument|20210129133408-2|20210129133408-0|20210129133408-1
- 2.6Städtebauförderprogramme 2021 BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0088 befasst sich mit dem Städtebauförderprogramm für das Jahr 2021. Der vorliegende Entwurf basiert auf einem gemeinsamen Vorschlag der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Ziel der Vorlage ist es, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) dem Vorschlag dieser drei Regierungsbezirke zustimmt.
Die Unterlagen enthalten textliche Erläuterungen zum Programmvorschlag sowie einen spezifischen Vorschlag der Bezirregierung Düsseldorf für den Bereich des Regionalrats. Darüber hinaus wird die Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung im Jahr 2021 dargelegt. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss am 8. März 2021 beraten und ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 19. März 2021 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg vorgelegt.
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Hauptdokument|20210217134630-0|20210217134631-1|20210217134631-2
- 2.7Städtebauförderung hier: Vorschlag für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021Zur Vorlage · 14/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0115 behandelt einen Vorschlag für einen Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Jahr 2021 im Rahmen der Städtebauförderung. Der Entwurf wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erarbeitet und liegt der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur Entscheidung vor.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Programmvorschlag der drei Bezirksregierungen zustimmt. Die Vorlage wurde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen der Regierungsbezirke Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Arnsberg vorgelegt.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung in verschiedenen Gremien, beginnend beim Planungsausschuss über den federführenden Verbandsausschuss bis hin zur abschließenden Sitzung der Verbandsversammlung im März 2021. Als Grundlage für die Entscheidung dienen die textlichen Erläuterungen sowie der Programmvorschlag der beteiligten Bezirksregierungen.
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- 2.8Jahresbericht 2020 zum Städtebauförderprogramm und den Sonderprogrammen 'Investitionspakt Soziale Integration im Quartier', 'Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten', Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren' BerichterstattungZur Vorlage · 14/0071 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0071 enthält den Jahresbericht für das Jahr 2020 zu verschiedenen Förderprogrammen im Bereich der Städtebauförderung. Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird hiermit über die Abwicklung dieser Programme unterrichtet und soll die entsprechenden Informationen zur Kenntnis nehmen.
Der Bericht umfasst neben dem allgemeinen Städtebauförderprogramm auch mehrere Sonderprogramme. Hierzu zählen der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“, der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten sowie das Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren. Die Vorlage dokumentiert die Durchführung und Abwicklung dieser Maßnahmen für das Programmjahr 2020.
Die Sitzungsvorlage wurde gemeinsam im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg vorgelegt. Sie beinhaltet detaillierte Sachdarstellungen zur Umsetzung der einzelnen Förderinstrumente innerhalb des genannten Berichtszeitraums.
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Hauptdokument|20210126163817-0|20210126163817-1|20210126163817-2|20210126163817-3|20210126163817-4
- 2.9Jahresbericht 2020 zum Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau und die Nahmobilität BerichterstattungZur Vorlage · 14/0072 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2020 zum Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau und die Nahmobilität gibt Auskunft über die Umsetzung der Maßnahmen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Im Bereich des kommunalen Straßenbaus wurden im Regierungsbezirk Arnsberg sieben von elf vorgesehenen Maßnahmen bewilligt; Projekte in Herne und Lünen konnten aufgrund fehlender Baureife nicht realisiert werden. In Düsseldorf wurden drei von vier Maßnahmen genehmigt, wobei ein Vorhaben in Oberhausen durch eine Erweiterung einer innerörtlichen Umgehungsstraße ersetzt wurde und ein Projekt in Essen nachträglich aufgenommen wurde. Im Regierungsbezirk Münster konnte eine von zwei geplanten Maßnahmen bewilligt werden, da für ein Brückenbauwerk in Datteln das erforderliche Baurecht noch aussteht.
Im Bereich der Radschnellverbindungen wurde ein Abschnitt in Dortmund nach Erlangung der Baureife bewilligt. Das Förderprogramm für Nahmobilität konnte in den Bezirken Arnsberg und Düsseldorf vollständig umgesetzt werden. In Arnsberg wurden freigewordene Mittel aus entfallenen Öffentlichkeitsmaßnahmen infolge der Pandemie für zusätzliche Geh- und Radwegerneuerungen in Hamm und Kamen genutzt. Im Regierungsbezirk Münster wurden zehn von elf Maßnahmen bewilligt, nachdem ein Vorhaben in Dorsten zurückgezogen wurde; die dadurch frei gewordenen Mittel flossen in zwei neue Projekte in Herten.
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Hauptdokument|20210129133025-4|20210129133025-5|20210129133025-6|20210129133024-0|20210129133024-1|20210129133025-2|20210129133025-3
- 2.10Jahresbericht 2020 zur ländlichen Entwicklung und Bodenordnung BerichterstattungZur Vorlage · 14/0070 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) setzt sich mit dem Jahresbericht 2020 zur ländlichen Entwicklung und Bodenordnung im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr auseinander. Die entsprechende Berichtsvorlage wurde von den Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg als gemeinsame Sitzungsvorlage vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Dokumentation der Entwicklungen in den Bereichen der ländlichen Entwicklung sowie der Bodenordnung innerhalb des Verbandsgebiets für das Kalenderjahr 2020. Der Ausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Die fachliche Federführung der Vorlage obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Leitung von Herrn Merten, während die Bezirksregierungen Arnsberg und Münster durch die Fachansprechpartner Herrn Helle und Herrn Nießen beteiligt sind. Die Einreichung der gemeinsamen Vorlage erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen.
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- 2.11Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2021 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. ? Gesamtkosten c) den Radwegebau an bestehenden LandesstraßenZur Vorlage · 14/0098 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0098 legt den aktuellen Sachstand zu den Jahresbauprogrammen für das Jahr 202
Die Berichtsvorlage 14/0098 legt den aktuellen Sachstand zu den Jahresbauprogrammen für das Jahr 2021 dar, die gemäß § 9 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes beschlossen wurden. Die gemeinsame Vorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster umfasst drei wesentliche Bereiche der Infrastrukturplanung im Bereich der Landesstraßen.
Die Inhalte der Vorlage beziehen sich auf die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans sowie auf den Um- und Ausbau von Landesstraßen, sofern die Gesamtkosten einen Betrag von 3 Millionen Euro nicht überschreiten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Sachstand zum Radwegebau an bereits bestehenden Landesstraßen.
Die Vorlage dient der Information im Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) für dessen Sitzung am 17. Februar 2021. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den dargelegten Sachstand der Bauprogramme zur Kenntnis zu nehmen. Die Unterlagen wurden im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
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Hauptdokument|20210129134044-1|20210129134045-2|20210129134045-3|20210129134044-0
- 2.12Anträge
- 2.13Anfragen und Mitteilungen
- 2.13.1Bericht über laufende Verfahren: RVR als Regionalplanungsbehörde
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Regionaler Diskurs Hier: Zukünftige Besetzung und Aufgaben des Beirats für die aktuelle WahlperiodeZur Vorlage · 14/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 14/0044 befasst sich der Verbandsausschuss mit der Neubesetzung und den Aufgaben des Beirats für die aktuelle Wahlperiode. Der Beirat, der ursprünglich im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Zukunft Metropole Ruhr“ eingerichtet wurde, soll die strategische und fachliche Begleitung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) im regionalen Diskurs fortsetzen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Fraktionen der Verbandsversammlung bis zur Sitzung am 19. März 2021 jeweils eine Person für die Mitarbeit im Beirat benennen. Die Auswahl kann dabei auf Basis fachlicher Hintergründe erfolgen, sodass die Mitglieder nicht zwingend Parteipolitiker sein müssen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die bereits aktiven Mitglieder aus Wissenschaft, Forschung und Landesplanung zu fragen, ob sie ihre Mitwirkung fortsetzen oder Nachfolger benennen möchten.
Die Aufgaben des Beirats umfassen die fachliche Begleitung der Auswertung von Hinweisen zum Handlungsprogramm sowie die Unterstützung bei der Fortschreibung der „Perspektiven für die räumliche Entwicklung der Metropole Ruhr“. Die Umsetzung dieser Vorlage ist haushaltsneutral, da keine zusätzlichen Mittel veranschlagt werden müssen.
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- 3.2Anträge
- 3.3Anfragen und Mitteilungen
- 3.3.1Beteiligungsverfahren Sachlicher Teilplan Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0047 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Drucksache 14/0047 eine Anfrage zum Beteiligungsverfahren des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte eingereicht. Ziel der Anfrage ist es, die politischen Gremien frühzeitig in den Prozess der Konsensfindung einzubinden.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft über die Anzahl der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Einzelstellungnahmen sowie deren räumliche und standortbezogene Zuordnung zu den jeweiligen Kooperationsstandorten, Kreisen oder kreisfreien Städten. Zudem wird nach der Gesamtzahl der im Verfahren vorgebrachten Einzelargumente gefragt.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Bereitstellung jener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange an, sofern diese Argumente gegen den Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte vorbringen. Diese Unterlagen sollen den Geschäftsstellen der Fraktionen analog zum Vorgehen beim Regionalplan Ruhr zugänglich gemacht werden.
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- 3.3.2Einbindung der regionalen Kooperationsstandorte in den Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0085 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Anfrage 14/0085 Fragen zur Einbindung der regionalen Kooperationsstandorte in den Regionalplan Ruhr gestellt. Der Sachliche Teilplan für diese Standorte befindet sich aktuell im Erarbeitungsverfahren, wobei die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für den Zeitraum zwischen März und Juni 2021 erwartet.
Die Anfrage thematisiert, wie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Teilplans in den Regionalplan Ruhr aufgenommen werden sollen. Zudem wird gefragt, ob die regionalen Kooperationsstandorte bei der zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr erneut Gegenstand eines Beteiligungsverfahrens sein werden oder ob eine erneute Planung und Abwägung nicht vorgesehen ist.
Grundlage der Anfrage ist eine frühere Auskunft der Verwaltung, nach der die Standorte zwar in den Regionalplan aufgenommen, aber nicht mehr Gegenstand eines neuen Beteiligungsverfahrens sein sollten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist auf ein von ihr beauftragtes Gutachten, welches die Notwendigkeit einer erneuten Planung und Abwägung bejaht. Dies sei erforderlich, um den Grundgedanken einer integrierten Regionalplanung durch die Berücksichtigung verschiedener Fachbereiche zu gewährleisten.
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- 3.3.3Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte ? Stand des Verfahrens und Möglichkeit der Minimierung von auszuweisenden StandortenZur Vorlage · 14/0095 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte gestellt. Im Fokus stehen dabei die 24 ausgewiesenen Flächen sowie Abweichungen zwischen den Gebietsentwicklungen und den kommunalen Flächennutzungsplänen. Die Fraktion bittet um detaillierte Angaben zum Anteil von Brachflächen am Gesamtflächenaufkommen sowie zur Anzahl der Flächen, die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche oder als Freiraum mit Schutzfunktion geplant sind. Zudem werden Fragen zum Bodenwert landwirtschaftlicher Flächen und zum aktuellen Stand des Beteiligungsverfahrens aufgeworfen, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen und des Zeitplans für deren Auswertung durch die Verwaltung.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft die mögliche Verringerung der ausgewiesenen Flächen von 1300 Hektar auf unter 1000 Hektar. Hierbei wird nach der Begründung für den regionalen Bedarf bei einer Reduzierung sowie nach einem etwaigen Mindestumfang für Industrieansiedlungen gefragt. Des Weiteren werden Informationen zum Besitzstatus der Flächen, zu Investoreninteressen und zu möglichen Beschränkungen durch das Gewerbeflächenmonitoring erbeten. Die Anfrage thematisiert zudem den künftigen Austausch zwischen den Kommunen und dem Regionalverband Ruhr zur Entwicklung der Standorte.
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- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Aufnahme der Zeche Friedrich Heinrich (Kamp-Lintfort) als 27. Ankerpunkt der Route IndustriekulturZur Vorlage · 14/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Zeche Friedrich Heinrich in Kamp-Lintfort als 27. Ankerpunkt der Route Industriekultur aufnehmen. Der entsprechende Beschlussvorschlag basiert auf der Empfehlung eines Expertengremiums. Mit der Entscheidung ist beauftragt, die notwendigen infrastrukturellen und medialen Anpassungen im System der Route Industriekultur umzusetzen.
Der Antrag auf Aufnahme wurde von der Stadt Kamp-Lintfort im Jahr 2019 gestellt. Das zuständige Expertengremium prüfte den Standort anhand festgelegter Kriterien. In einem ersten Prüfschritt forderte das Gremium eine detailliertere Darstellung der kulturlandschaftlichen Zusammenhänge zwischen der Zeche und der umliegenden industriellen Landschaft. Nach Vorlage eines überarbeiteten Antrags bestätigte das Gremium im September 2020 die Erfüllung aller Anforderungen. Dabei wurden unter anderem die historische Bedeutung der Zeche als erste mechanisierte Zeche der 1950er Jahre sowie die Anbindung an das Radwegenetz Radrevier Ruhr berücksichtigt.
Die finanziellen Auswirkungen der Integration sind im Doppelhaushalt 2020/21 bereits berücksichtigt. Dies umfasst die Errichtung von Signalobjekten, Informationstafeln sowie die Anpassung der Beschilderung im Straßen- und Radverkehr. Eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt ist für dieses Vorhaben nicht erforderlich.
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- 4.2Forschungsprojekt ?ZUKUR ? Zukunft Stadt-Region-Ruhr? im Rahmen der BMBF-Leitinitiative Zukunftsstadt Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 14/0038 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Drucksache 14/0038 informiert über den Abschluss des Forschungsprojekts „ZUKUR – Zukunft Stadt-Region-Ruhr“. Das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Vorhaben hatte zum Ziel, Strategien zur Steigerung der Klimaresilienz und der sozial-ökologischen Gerechtigkeit in der Metropole Ruhr zu entwickeln. Die Projektleitung lag bei der Fakultät Raumplanung der TU Dortmund, während der Regionalverband Ruhr sowie die Städte Bottrop und Dortmund als Praxispartner beteiligt waren.
Das Projekt endete am 30. September 2020. Die Forschungsergebnisse wurden im Rahmen einer Posterausstellung an der TU Dortmund präsentiert, wobei aufgrund der Coronapandemie Einschränkungen bei Veranstaltungen vorlagen. Ein Endbericht zur Dokumentation der Ergebnisse wurde online sowie in Printform veröffentlicht.
Ein Antrag auf eine zweijährige Umsetzungsbegleitung, der unter anderem die Erarbeitung eines Teilkonzeptes zum Thema „Klimaresilientes Wohnen Ruhr“ vorsah, erhielt vom BMBF keine Förderzusage. Infolgedessen wird das spezifische Teilkonzept für den regionalen Wohnungsmarkt nicht im Rahmen dieses Folgeprojekts erstellt. Die Arbeiten am übergeordneten regionalen Wohnungsmarktkonzept werden jedoch fortgesetzt. Für das Projekt sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 4.3Auf dem Weg zu einem Freizeit-/Tourismuskonzept Metropole Ruhr Hier: Statusbericht Januar 2021Zur Vorlage · 14/0057 · Berichtsvorlage
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Der Statusbericht zum Freizeit- und Tourismuskonzept der Metropole Ruhr informiert über den Entwicklungsstand im Januar 2021. Im Rahmen der Umsetzung vorangegangener Beschlüsse der Verbandsversammlung lag der Schwerpunkt im Jahr 2020 auf der Erweiterung der Bestandsanalyse bestehender öffentlicher und privater Infrastrukturen sowie der Einbeziehung relevanter regionaler Projekte mit einem Zeithorizont von etwa zehn Jahren.
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeiten war die Vorbereitung und Durchführung einer regionalen Onlinebefragung von Freizeit- und Tourismuseinrichtungen. Zudem fanden Fachgespräche mit den Kreisen und kreisfreien Städten der Region statt, um aktuelle Projektentwicklungen im Bereich Freizeit und Tourismus zu erfassen. Diese Prozesse erfolgten in Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr. Am 4. Dezember 2020 fand zudem ein Austausch mit dem Wirtschaftsministerium unter Beteiligung von Herrn Butenhoff statt, bei dem der Sachstand sowie die weiteren Planungsschritte vorgestellt wurden.
Die Auswertung der Onlinebefragung und der Fachgespräche soll im Frühjahr 2021 in einer umfassenden Berichterstattung erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen sind haushaltsneutral und erfordern keine zusätzliche Mittelbereitstellung.
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- 4.4Anträge
- 4.5Anfragen und Mitteilungen
- 4.5.1Bericht über laufende Verfahren ? RVR als Träger öffentlicher Belange