1. Sitzung der Verbandsversammlung (Konstituierung 15. Verbandsversammlung)
Gremium: Verbandsversammlung
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Tagesordnung
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 1Feststellung der/des Altersvorsitzenden
- 2Bestellung der Schriftführung nebst Stellvertretungen für die 15. WahlperiodeZur Vorlage · 15/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr am 28. November 2025 soll über die Bestellung der Schriftführung für die 15. Wahlperiode entschieden werden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, Dr. Cornelia Jäger als Schriftführerin zu ernennen. Zur Unterstützung der Schriftführung werden zudem stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen: Marie von Oepen soll als erste stellvertretende Schriftführerin fungieren, während Vincent L. Schlinkmann als zweiter stellvertretender Schriftführer und Jaqueline Raupach als dritte stellvertretende Schriftführerin bestellt werden sollen.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr, welche die Bestimmung der Schriftführung durch die Verbandsversammlung vorsieht. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung haushaltsneutral erfolgt und keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der geplanten Bestellung.
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- 3Festlegung der Zahl der Stellvertretungen des/der Vorsitzenden der VerbandsversammlungZur Vorlage · 15/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0027 befasst sich mit der Festlegung der Anzahl der Stellvertretungen für den Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr. Die Vorlage dient der organisatorischen Vorbereitung der anstehenden Wahlen innerhalb des Gremiums.
Gemäß den Bestimmungen des Regionalverbands Ruhr-Gesetzes (RVRG) ist die Verbandsversammlung verpflichtet, für ihre Wahlzeit einen Vorsitzenden sowie mindestens zwei Stellvertretungen zu wählen. Da dieser Wahlvorgang in einem einzigen Wahlgang ohne vorherige Aussprache durchgeführt wird, ist eine vorherige Festlegung der Anzahl der Stellvertreter notwendig.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Zahl der Stellvertretungen verbindlich bestimmt werden, um den rechtmäßigen Ablauf der Wahl zu ermöglichen. Die Unterlagen weisen darauf hin, dass dieser Vorgang keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Klimabilanz des Verbandes hat. Die Vorlage wurde durch die Verwaltung unter der Leitung von Regionaldirektor Garrelt Duin zur Entscheidung vorgelegt.
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- 4Wahl der/des Vorsitzenden nebst Stellvertretungen für die VerbandsversammlungZur Vorlage · 15/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr steht am 28. November 2025 die Wahl der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden sowie der ersten und zweiten Stellvertretung auf der Tagesordnung. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0010 legt hierfür das entsprechende Verfahren fest.
Gemäß den Bestimmungen des RVR-Gesetzes und der Verbandsordnung soll die Wahl ohne vorherige Aussprache in einem geheimen Wahlgang durchgeführt werden. Bei der Stimmenauswertung findet das Proportionalverfahren nach d'Hondt Anwendung. Die Fraktionen reichen hierzu ihre Wahlvorschläge ein. Sollte lediglich ein Wahlvorschlag vorliegen, erfolgt die Abstimmung über diese Liste. Bei mehreren Wahlvorschlägen bestimmt die Verteilung der Höchstzahlen die Besetzung des Vorsitzes sowie der beiden Stellvertretungen entsprechend den vordersten noch nicht besetzten Positionen auf den Listen.
Aus finanzieller Sicht sind durch diesen Vorgang keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der Wahlhandlung. Die Federführung für die Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
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- 5Einführung und Verpflichtung
- 6Wahl der beratenden Mitglieder der 15. VerbandsversammlungZur Vorlage · 15/0011 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr am 28. November 2025 soll über die Wahl der beratenden Mitglieder für die 15. Verbandsversammlung entschieden werden. Die Beschlussvorlage basiert auf § 10 Abs. 3 RVRG und regelt die Besetzung der beratenden Sitze durch Vertreter von Arbeitgeberverbänden, Kammern, Gewerkschaften sowie Sport-, Kultur- und Naturschutzverbänden und kommunalen Gleichstellungsstellen.
Die vorgeschlagenen Personen umfassen unter anderem Wolfgang Schmitz für Unternehmer NRW, Stefan Schreiber für die IHK NRW, Markus Hartmann für die Handwerkskammer NRW sowie Eduard Eich für die Landwirtschaftskammer NRW. Aus den Gewerkschaften werden Astrid Walter-Strietzel (DBB NRW) sowie Mark Rosendahl und Dr. Jörg Weingarten (DGB NRW) vorgeschlagen. Weitere Vorschläge liegen für den Kulturrat NRW durch Ulrike Seybold, für die Naturschutzverbände NRW durch Axel Pottschmidt, Linda Trein oder Dr. Jens Kristof Hennies, für den Landessportbund NRW durch Uwe Busch sowie für die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen NRW durch Antje Buck vor.
Das Verfahren sieht vor, dass bei einem einheitlichen Wahlvorschlag Einstimmigkeit erforderlich ist. Kommt keine Einigung zustande, gelten spezifische Abstimmungsmodalitäten gemäß der Verbandsordnung. Die Vorlage stellt fest, dass die Wahl keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat und keine klimarelevanten Folgen zu erwarten sind.
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- 7Ausschüsse
- 7.1Bildung und Zuständigkeiten der FachausschüsseZur Vorlage · 15/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Bildung und die Zuständigkeiten der Fachausschüsse. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Einrichtung verschiedener Gremien beantragt, darunter die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse wie der Rechnungsprüfungsausschuss, der Wahlprüfungsausschuss sowie der Wahlausschuss. Zudem ist die Bildung des Betriebsausschusses Ruhr Grün vorgesehen.
Die Vorlage regelt zudem die strukturellen Rahmenbedingungen der Ausschüsse. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsversammlung können sachkundige Bürger in die Gremien berufen werden, wobei deren Anzahl die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht überschreiten darf. Für den Verbandsausschuss ist eine Besetzung mit 17 Mitgliedern vorgesehen, während für den Betriebsausschuss Ruhr Grün aufgrund der bestehenden Betriebssatzung eine Größe von 15 ordentlichen Mitgliedern festgelegt ist. Die Verbandsversammlung hat zudem die Möglichkeit, weitere freiwillige Ausschüsse zu bilden und Stellvertretungen für die Sitzungen zu benennen.
Die konkrete personelle Besetzung der Ausschüsse sowie die Bestellung der jeweiligen Vorsitzenden und Stellvertreter sollen in separaten Vorlagen erfolgen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diese strukturelle Regelung keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
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- 7.1.1Änderungsantrag der Koalition zur Drucksache Nr. 15/0012: Bildung und Zuständigkeiten der FachausschüsseZur Vorlage · 15/0046 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben mit der Drucksache 15/0046 einen Änderungsantrag zur Drucksache 15/0012 vorgelegt, der die Bildung und die Zuständigkeiten der Fachausschüsse im Regionalverband Ruhr regelt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Einrichtung von acht Fachausschüssen vor, wobei jedes dieser Gremien mit 15 ordentlichen Mitgliedern besetzt werden soll. Neben den Mitgliedern der Verbandsversammlung können in den Ausschüssen auch sachkundige Bürger bestellt werden, sofern dies rechtlich zulässig ist und die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung die Zahl der sachkundigen Bürger übersteigt. Die Gesamtzahl der sachkundigen Bürger wird im Antrag auf acht festgelegt. Für jede Ausschusssitzung besteht zudem die Möglichkeit, bis zu drei Stellvertretungen zu benennen. Die inhaltliche Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse orientiert sich an der Anlage 1 des Antrags.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass durch den Antrag keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden und keine Nachveranschlagungen erforderlich sind. Der Antrag ist somit haushaltsneutral.
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- 7.2Personelle Besetzung des Verbandsausschusses und der FachausschüsseZur Vorlage · 15/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 28. November 2025 wird über die personelle Besetzung des Verbandsausschusses sowie der Fachausschüsse entschieden. Die Beschlussvorlage 15/0024 legt hierfür zwei verschiedene Abstimmungsverfahren fest, die auf den rechtlichen Grundlagen der Gemeindeordnung NRW basieren.
Der erste Verfahrensweg sieht die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages vor. Ein solcher Vorschlag gilt als einheitlich, sofern er von mindestens 46 Mitgliedern getragen wird. In diesem Fall muss die Verbandsversammlung über den Vorschlag einstimmig entscheiden. Sollte dieser einheitliche Vorschlag scheitern, findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt.
Der zweite Verfahrensweg umfasst Listenwahlen. Wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden oder der einheitliche Vorschlag nicht angenommen wird, erfolgt die Besetzung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Vorlage sieht zudem vor, dass bei fehlender Einigung über alle Ausschüsse eine getrennte Betrachtung einzelner Gremien möglich ist. In diesem Fall würde über jeden Ausschuss separat in Form einer offenen Abstimmung entschieden.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch das vorgeschlagene Verfahren keine Auswirkungen auf den Haushalt. Auch im Rahmen des Klima-Checks wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der personellen Besetzungsverfahren festgestellt.
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- 7.2.1Ersetzungsvorlage Personelle Besetzung des Verbandsausschusses und der FachausschüsseZur Vorlage · 15/0024-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes entscheidet in ihrer Sitzung am 28. November 2025 über die personelle Besetzung des Verbandsausschusses sowie der Fachausschüsse. Grundlage hierfür ist die Beschlussvorlage Nr. 15/0024-1 des Regionaldirektors Garrelt Duin. Die Vorlage sieht zwei grundlegende Abstimmungsmodalitäten vor: Entweder erfolgt die Besetzung durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder durch eine Listenwahl.
Nach den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW (§ 50 Abs. 3 GO NRW) muss ein einheitlicher Wahlvorschlag einstimmig angenommen werden, sofern er von Fraktionen getragen wird, die zusammen mindestens 46 Mitglieder der Verbandsversammlung repräsentieren. Sollte dieser Vorschlag scheitern oder mehrere Wahlvorschläge vorliegen, findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mittels des Hare-Niemeyer-Verfahrens statt.
Die Entscheidungsmöglichkeiten für das Gremium umfassen zudem die Möglichkeit, die Besetzung aller Ausschüsse gesammelt zu beschließen oder einzelne Ausschüsse separat zu behandeln. Im Falle von mehreren Vorschlägen ist die Entscheidung über jeden Ausschuss in einer offenen Abstimmung durchzuführen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass diese personelle Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt oder klimarelevante Folgen zur Folge hat.
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- 7.3Bestellung der Ausschussvorsitzenden und der Stellvertretungen für die Ausschüsse (einschließlich Vertretung für den Verbandsausschuss)Zur Vorlage · 15/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 28. November 2025 soll über die Bestellung der Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertretungen entschieden werden. Die Beschlussvorlage 15/0013 legt hierfür das rechtliche Verfahren fest, welches auf Regelungen des Regionalverbandes Ruhr (RVRG) sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen basiert.
Das vorgesehene Verfahren sieht vor, dass die Fraktionen zunächst eine einvernehmliche Verteilung der Ausschussposten anstreben. Sofern kein Widerspruch von mindestens einem Fünftel der Mitglieder der Verbandsversammlung – entsprechend 19 Mitgliedern – erfolgt, bestimmen die Fraktionen die Vorsitzenden aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder der jeweiligen Fachausschüsse. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach dem Prinzip der Höchstzahlen durch Teilung der Fraktionsstärke. Bei Gleichstand entscheidet das Los, wobei der Vorsitzende der Verbandsversammlung den Vorzug erhält. Das gleiche Verfahren gilt für die Stellvertretungen.
Für den Verbandsausschuss ist eine Sonderregelung vorgesehen: Der Vorsitzende der Verbandsversammlung übernimmt gemäß den gesetzlichen Vorgaben automatisch den Vorsitz im Verbandsausschuss. Eine Stellvertretung für diesen Ausschuss muss jedoch separat benannt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Beschlussfassung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt oder klimarelevante Veränderungen zu erwarten sind.
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- 8Organe der Beteiligungsgesellschaften
- 8.1Bestellung von Vertreter*innen in die Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0025 · Beschlussvorlage
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In der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr steht die Regelung zur Vertretung in den Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften zur Entscheidung an. Gemäß der Beschlussvorlage 15/0025 soll der Regionaldirektor als Vertreter des Regionalverbandes Ruhr in sämtlichen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen bestellt werden. Zudem erhält der Regionaldirektor die Möglichkeit, eine Person aus dem Verband als seine Vertretung zu benennen.
Diese Regelung knüpft an einen Beschluss aus dem Jahr 2020 an, der die Vertretung im Rahmen der Gemeindeordnung NRW regelt. Da sich die Verbandsversammlung im Jahr 2025 neu konstituiert, soll die bestehende Praxis durch einen neuen Beschluss formal bestätigt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass dieser Beschluss haushaltsneutral ist und keine zusätzlichen finanziellen Mittel beansprucht werden. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme festgestellt.
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- 8.2Abberufung und Bestellung/Vorschlag von Vertreter*innen in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Abberufung und Neubesetzung von Vertretungen in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Vertreter in den Beiräten sowie Aufsichts- und Verwaltungsräten zum 31. Dezember 2025 abzuberafen, mit Ausnahme der Gremien der Kultur Ruhr GmbH und der Manifesta 16 Ruhr gGmbH. Ab dem 1. Januar 2026 sollen neue Vertreter gemäß der Anlage 1 bestellt bzw. vorgeschlagen werden.
Der Vorschlag umfasst verschiedene Änderungen im Beteiligungsportfolio. Die Revierpark Wischlingen GmbH, die Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 und die Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH sind nicht mehr Teil des Portfolios, während die Manifesta 16 Ruhr gGmbH und die RuhrFutur gGmbH neu hinzugekommen sind. Bei der Anzahl der Mandate gibt es Anpassungen, etwa eine Reduzierung beim Maximilianpark Hamm GmbH oder eine Erhöhung bei der Ruhr:HUB GmbH. Aufgrund laufender Abstimmungen sollen die Aufsichtsräte der Kultur Ruhr GmbH sowie der Manifesta 16 Ruhr gGmbH vorerst nicht neu besetzt werden; die bisherigen Mitglieder bleiben bis zur Neubesetzung im Amt. Die Vorlage verweist zudem auf die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes bei der Besetzung wesentlicher Gremien. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Veränderungen ergeben sich aus der Vorlage nicht.
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- 9Weitere Gremien
- 9.1Entsendung von Mitgliedern der Verbandsversammlung des RVR in die Beratungsgremien der Regionalen KulturpolitikZur Vorlage · 15/0022 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr plant die Entsendung von Mitgliedern in die Beratungsgremien der regionalen Kulturpolitik. Mit der Beschlussvorlage 15/0022 wird vorgeschlagen, für die Kulturregionen Ruhrgebiet, Niederrhein und Hellweg jeweils zwei Mitglieder zu benennen. Diese sollen mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen, um eine frühzeitige Einbindung des Verbandes in das Förderverfahren sowie eine Mitwirkung an Diskussionen über Förderempfehlungen zu ermöglichen.
Für die Kulturregion Ruhrgebiet, in der die Bezirksregierung Arnsberg eine Jury einberuft, sollen zwei Vertreter der Verbandsversammlung bestimmt werden. In der Kulturregion Niederrhein, deren Koordinierungsstelle beim Verein „Kulturraum Niederrhein“ angesiedelt ist, sollen ebenfalls zwei Mitglieder entsandt werden, wobei der Fokus auf den zugehörigen Gebieten wie dem Kreis Wesel und der Stadt Duisburg liegt. Für die Kulturregion Hellweg, deren Koordinierungsstelle in der Trägerschaft der Stadt Hamm steht, ist die Benennung von zwei Vertretern vorgesehen.
Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes. Ein Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage wurde im Referat Verbandsgremien unter der Leitung von Dr. Jäger erstellt.
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- 9.2Beirat Regionalentwicklung: Benennung von politischen Vertreter*innen für die aktuelle WahlperiodeZur Vorlage · 14/2318 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr bereitet die Neubesetzung des Beirats Regionalentwicklung für die kommende Wahlperiode vor. Gemäß der Beschlussvorlage 14/2318 sollen die Fraktionen des Ruhrparlaments jeweils ein Mitglied sowie eine stellvertretende Person in das Gremium berufen. Die Benennung dieser politischen Vertreter ist für die konstituierende Sitzung am 28. November 2025 vorgesehen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Mitwirkung von Experten aus Wissenschaft, Forschung und Landesplanung zu regeln. Dabei sollen bereits aktive Mitglieder angefragt werden, ob sie ihre Tätigkeit im Beirat fortsetzen möchten oder ob Nachfolger für Personen, die aus ihren Ämtern ausscheiden, benannt werden müssen. Der Beirat, der ehemals als Beirat Regionaler Diskurs fungierte, berät den Regionalverband bei strategischen und fachlichen Prozessen zur regionalen Planung und Entwicklung im Ruhrgebiet.
Das Gremium setzt sich neben den politischen Vertretern aus Fachdisziplinen sowie Vertretern der Landesplanung zusammen. Die wirtschaftliche Komponente wird durch die Geschäftsführung der Business Metropole Ruhr vertreten. Die bisherige Arbeitsweise des Beirats, die mindestens zwei reguläre Sitzungen pro Jahr vorsieht, soll in der anstehenden Wahlperiode fortgesetzt werden. Die Beratungsergebnisse des Gremiums werden dem Planungsausschuss regelmäßig zur Kenntnis gegeben.
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- 10Vorlagen aus den Fachbereichen zu Angelegenheiten nach RVRG
- 10.1Fortschreibung des Gleichstellungsplans 2026 - 2030 zur Gleichstellung von Frauen und Männern beim RVR inkl. Abschlussbericht zur Umsetzung des Gleichstellungsplans 2020 - 2025Zur Vorlage · 15/0021 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich in ihrer Sitzung am 28. November 2025 mit der Weiterentwicklung der internen Gleichstellungspolitik. Gemäß der Beschlussvorlage 15/0021 soll die Versammlung den Abschlussbericht zur Umsetzung des Gleichstellungsplans 2020–2025 zur Kenntnis nehmen. Dieser Bericht dokumentiert die Maßnahmen, welche seit dem Inkrafttreten der vorangegangenen Planperiode zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Verwaltung des RVR realisiert wurden.
Gleichzeitig wird die Entscheidung über die Fortschreibung des neuen Gleichstellungsplans für den Zeitraum 2026 bis 2030 anberaumt. Die Vorlage dient der Sicherung der Kontinuität der Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit im Hause des Regionalverbandes. Aus den finanziellen Erläuterungen geht hervor, dass für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem, dass die Vorlage keine klimarelevanten Auswirkungen hat.
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- 10.2Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt "Wasserspielplatz Vonderort" (I-9140143 / KTR 0600005)Zur Vorlage · 15/0023 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 550.000 Euro für das Projekt „Wasserspielplatz Vonderort“ im Haushaltsjahr 2025. Die beantragte Summe setzt sich aus 300.000 Euro für den Bereich Liegenschaften und Hochbau, 150.000 Euro für die Freiraumentwicklung im Projekt Grünzug E sowie 100.000 Euro für das Umweltbildungszentrum Haus Ripshorst zusammen.
Das Vorhaben ist Teil der „Grünen Infrastruktur“ im Rahmen des Projekts „Revierparks 2020“. Während der Revierpark Vonderort bereits ökologisch aufgewertet wurde, konnte die Revitalisierung des Wasserspielplatzes aufgrund von Förderrecht erst jetzt über die Städtebauförderung „Soziale Stadt Oberhausen-Osterfeld“ in Kooperation mit den Städten Oberhausen und Bottrop realisiert werden.
Der Bedarf an zusätzlichen Mitteln ergibt sich aus spezifischen Fördermodalitäten, die feste Zahlungsflüsse statt einer nachträglichen Erstattung vorsehen, sowie aus aktualisierten Berechnungen der Förderbescheide. Zur Deckung des Mehrbedarfs sollen Mittel aus anderen Investitionsmaßnahmen herangezogen werden, die durch Verzögerungen bei Grundstückskäufen oder interne Priorisierungen frei geworden sind. Um den Verlust bestehender Fördermittel zu vermeiden, die bis Ende 2026 abgeschlossen sein müssen, ist die zeitnahe Durchführung von Ausschreibungen erforderlich.
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- 10.3Angelegenheiten der Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 15/0028 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Manifesta 16 Ruhr gGmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Mitgliederzahl im Aufsichtsrat von derzeit zwölf auf künftig sechs Personen zu reduzieren. Damit würde sich die Anzahl der Mandate pro Gesellschafter von bisher sechs auf drei verringern.
Die Geschäftsführerin der Manifesta 16 Ruhr gGmbH, Hedwig Fijen, begründet diesen Wunsch mit dem Ziel, Kosten zu senken und die Effizienz des Gremiums zu steigern. Die derzeitige Größe führe zu einem erhöhten Aufwand und erschwere die regelmäßige Teilnahme internationaler Mitglieder aufgrund der notwendigen Reisen in das Ruhrgebiet. Eine Verringerung soll die Arbeitsfähigkeit sowie die Einbindung aller Mitglieder in Diskussionen fördern.
Die Zustimmung zur Vertragsänderung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Da die nächste reguläre Sitzung der Gesellschaft erst im Jahr 2026 stattfindet, wird die Verwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung im März 2026 eine weitere Vorlage zur Abberufung und Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder vorlegen. Die Maßnahme ist haushaltsneutral und hat keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Zur Vorlage · 15/0028 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Manifesta 16 Ruhr gGmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Mitgliederzahl im Aufsichtsrat von derzeit zwölf auf künftig sechs Personen zu reduzieren. Damit würde sich die Anzahl der Mandate pro Gesellschafter von bisher sechs auf drei verringern.
Die Geschäftsführerin der Manifesta 16 Ruhr gGmbH, Hedwig Fijen, begründet diesen Wunsch mit dem Ziel, Kosten zu senken und die Effizienz des Gremiums zu steigern. Die derzeitige Größe führe zu einem erhöhten Aufwand und erschwere die regelmäßige Teilnahme internationaler Mitglieder aufgrund der notwendigen Reisen in das Ruhrgebiet. Eine Verringerung soll die Arbeitsfähigkeit sowie die Einbindung aller Mitglieder in Diskussionen fördern.
Die Zustimmung zur Vertragsänderung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Da die nächste reguläre Sitzung der Gesellschaft erst im Jahr 2026 stattfindet, wird die Verwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung im März 2026 eine weitere Vorlage zur Abberufung und Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder vorlegen. Die Maßnahme ist haushaltsneutral und hat keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 10.4Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 15/0029 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung berät über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat von insgesamt 16 auf 12 Personen zu reduzieren. Damit verringert sich die durch die Verbandsversammlung zu bestimmende Vertretung des Regionalverbands Ruhr von bisher sieben auf fünf Mandate.
Hintergrund dieser Anpassung ist ein Schreiben des Landes Nordrhein-Westfalen als Mehrheitsgesellschafterin, das eine Reduzierung der Mitgliederzahlen vorschlägt. Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz des Kontrollgremiums zu steigern und eine gleichmäßige Einbindung aller Aufsichtsratsmitglieder in die Diskussionen zu fördern. Die Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
Da die nächste Sitzung des Aufsichtsrats zeitlich nach der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung stattfindet, kann eine Anpassung der Mitgliederzahl nicht unmittelbar erfolgen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, im März 2026 eine weitere Vorlage zur Abberufung und Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder vorzulegen, sobald die Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet wurde. Aus der vorgeschlagenen Änderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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Die Verbandsversammlung berät über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat von insgesamt 16 auf 12 Personen zu reduzieren. Damit verringert sich die durch die Verbandsversammlung zu bestimmende Vertretung des Regionalverbands Ruhr von bisher sieben auf fünf Mandate.
Hintergrund dieser Anpassung ist ein Schreiben des Landes Nordrhein-Westfalen als Mehrheitsgesellschafterin, das eine Reduzierung der Mitgliederzahlen vorschlägt. Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz des Kontrollgremiums zu steigern und eine gleichmäßige Einbindung aller Aufsichtsratsmitglieder in die Diskussionen zu fördern. Die Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
Da die nächste Sitzung des Aufsichtsrats zeitlich nach der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung stattfindet, kann eine Anpassung der Mitgliederzahl nicht unmittelbar erfolgen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, im März 2026 eine weitere Vorlage zur Abberufung und Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder vorzulegen, sobald die Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet wurde. Aus der vorgeschlagenen Änderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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