1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Tagesordnung
- 1Verpflichtung von Ausschussmitgliedern, die nicht der Verbandsversammlung angehören
- 2Bestellung der Schriftführung nebst Stellvertretungen für den Ausschuss für Finanzen und BeteiligungenZur Vorlage · 15/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0091 regelt die Bestellung der Schriftführung sowie der Stellvertretungen für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen. Der Entwurf sieht vor, eine Person zur Schriftführung des Ausschusses zu bestellen. Zudem sollen drei weitere Personen als erste, zweite und dritte stellvertretende Schriftführung für das Gremium bestellt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die personelle Neubesetzung haushaltsneutral erfolgt. Eine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Mitteln ist nicht erforderlich, da keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Im Rahmen eines durchgeführten Klima-Checks wurden für das Vorhaben keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Entscheidung vor, wobei die Sitzung für den 24. Februar 2026 angesetzt ist.
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- 3Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 4Angelegenheiten der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH - Finanzierung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbHZur Vorlage · 15/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0104 behandelt die Finanzierung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH. Aufgrund einer Weiterqualifizierung der Planung wurde ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 19,7 Millionen Euro ermittelt. Dieser resultiert aus einem Planungskonflikt zwischen der für erwartete Besucherzahlen vorgesehenen Infrastruktur und dem angestrebten inhaltlichen Niveau der Ausstellung.
Zur Bewältigung dieses Mehrbedarfs wird die Option einer qualitativen Prioritätensetzung vorgeschlagen. Dabei soll das Gesamtbudget um etwa 14 bis 15 Millionen Euro erhöht werden. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist durch die Inanspruchnahme der bestehenden Risikovorsorge in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro sowie durch prognostizierte zusätzliche Ticketeinnahmen in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro vorgesehen. Der Regionalverband Ruhr wird dabei seinen Anteil an der Risikovorsorge anteilig in den Jahren 2026 und 2027 nutzen.
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH ermächtigen, der Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen. Damit sollen die Qualität der Veranstaltung gesichert und eine zusätzliche finanzielle Belastung der Gesellschafter vermieden werden.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0104 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0104 behandelt die Finanzierung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH. Aufgrund einer Weiterqualifizierung der Planung wurde ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 19,7 Millionen Euro ermittelt. Dieser resultiert aus einem Planungskonflikt zwischen der für erwartete Besucherzahlen vorgesehenen Infrastruktur und dem angestrebten inhaltlichen Niveau der Ausstellung.
Zur Bewältigung dieses Mehrbedarfs wird die Option einer qualitativen Prioritätensetzung vorgeschlagen. Dabei soll das Gesamtbudget um etwa 14 bis 15 Millionen Euro erhöht werden. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist durch die Inanspruchnahme der bestehenden Risikovorsorge in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro sowie durch prognostizierte zusätzliche Ticketeinnahmen in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro vorgesehen. Der Regionalverband Ruhr wird dabei seinen Anteil an der Risikovorsorge anteilig in den Jahren 2026 und 2027 nutzen.
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH ermächtigen, der Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen. Damit sollen die Qualität der Veranstaltung gesichert und eine zusätzliche finanzielle Belastung der Gesellschafter vermieden werden.
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- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5Bericht über die Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr EssenZur Vorlage · 15/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) setzt sich mit der Optimierung seines Beteiligungsportfolios auseinander. Auf Grundlage eines Auftrags zur Untersuchung von Synergieeffekten liegt nun ein Gutachten der Firma Bergmann, Kaufmann und Partner aus Wuppertal vor. Die Untersuchung befasste sich mit steuerrechtlichen, rechtlichen sowie wirtschaftlichen Aspekten und prüfte Möglichkeiten zur Verschlankung der Beteiligungsstruktur, etwa durch die Verschmelzung von Gesellschaften oder die Beendigung von Gesellschafterstellungen, um Doppelstrukturen aufzulösen.
Zum Ende des Jahres 2024 war der Verband unmittelbar an 16 Gesellschaften in privater Rechtsform beteiligt, ergänzt durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün sowie die neue Tochtergesellschaft RuhrFutur gGmbH. Ein wesentlicher Teil dieser Beteiligungen ist auf Zuschussleistungen des Regionalverbandes angewiesen, die sich auf etwa 33 Millionen Euro pro Jahr belaufen, was rund 25 Prozent der ordentlichen Aufwendungen entspricht.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Verbandsversammlung das Gutachten sowie dessen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, weiterführende Vorschläge zur Nutzung von Synergieeffekten und zum Umgang mit den Beteiligungen auszuarbeiten. Diese sollen anschließend den Gremien des Regionalverbandes zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nach derzeitiger Planung haushaltsneutral und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 6Kommunalfinanzbericht Ruhrgebiet 2025Zur Vorlage · 15/0131 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung nimmt den Kommunalfinanzbericht Ruhrgebiet 2025 zur Kenntnis, der eine Bestandsaufnahme der finanziellen Situation der Kommunen im Ruhrgebiet darstellt. Für das Jahr 2024 verzeichneten die Kommunen im Ruhrgebiet ein Defizit von 1,38 Milliarden Euro. Im Vergleich zum westdeutschen Durchschnitt ohne Nordrhein-Westfalen liegt das Defizit pro Kopf in den Kommunen des Ruhrgebiets mit 269 Euro unter dem dortigen Wert von 337 Euro.
Der Bericht stellt fest, dass die Kommunen im Ruhrgebiet im Vergleich zu anderen Regionen höhere Altschulden und einen größeren Investitionsrückstand aufweisen. Zudem werden veränderte Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Entwicklung thematisiert, darunter die Veränderungen bei den Energiepreisen infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie Entwicklungen im internationalen Handel und technologische Veränderungen durch die chinesische Wirtschaft. Die Vorlage umfasst detaillierte Ergebnisse bis auf die Ebene der kreisangehörigen Gemeinden und zeigt die fiskalischen Herausforderungen der Region auf. Eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt ist für diesen Bericht nicht erforderlich.
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- 7Angelegenheiten der Ruhrgebiet Tourismus GmbH Wirtschaftsfaktor Tourismus im Ruhrgebiet & Tourismusbarometer Ruhrgebiet: ausgewählte ErgebnisseZur Vorlage · 15/0132 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt den Bericht über den Wirtschaftsfaktor Tourismus im Ruhrgebiet sowie das Tourismusbarometer zur Kenntnis. Die Erhebungen der dwif-Tourismusberatung GmbH für das Jahr 2024 zeigen bei den gewerblichen Übernachtungen einen Zuwachs von 8,4 % gegenüber dem Jahr 2019 auf insgesamt 12,9 Millionen. Trotz eines Rückgangs der Tagesreisen um 15,1 % stieg der durch die Tourismusbranche erwirtschaftete Bruttoumsatz erstmals auf über 8 Milliarden Euro, was einer Steiger anstieg von 1,0 % im Vergleich zu 2019 entspricht. Während der Umsatz im Einzelhandel bei Tagesreisen sank, verzeichneten Übernachtungsbetriebe und die Gastronomie Zuwächse von 18,6 % beziehungsweise 10,8 %.
Das Tourismusbarometer weist zudem eine Zunahme der Auslandsübernachtungen um 17,6 % sowie einen Anstieg der Übernachtungen in Ferienwohnungen um 143 % im Vergleich zum Vorjahr aus. In den letzten fünf Jahren wurden laut Bericht rund 547 Millionen Euro in neue Hotelkapazitäten investiert. Die Reisearten haben sich verändert: Städtereisen stiegen von 12,1 % im Jahr 2019 auf 24,4 % im Jahr 2024 an. Im Gastgewerbe erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten um 2.000 Personen auf insgesamt 103.167. Die Gästezufriedenheit stieg von 80,4 auf 81,1 Punkte, während die Bewertung der Gebäude unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen und des Bundes liegt.
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- 8Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH - Anpassung der GesellschaftervereinbarungenZur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2026 an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) zur Kenntnis zu nehmen und dem Abschluss der aktualisierten Gesellschaftervereinbarungen zuzustimmen. Die Auszahlung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile in anteiliger Höhe gewähren.
Der Regionalverband Ruhr hält eine Beteiligung von 64,14 % an der FMR mbH, neben weiteren Anteilen der Städte Duisburg, Bochum, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie des Ennepe-Ruhr-Kreises. Für das Jahr 2026 weist die Wirtschaftsplanung einen Zuschussbedarf für Betriebsaufwendungen in Höhe von etwa 5,65 Millionen Euro aus. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in einer Gesamthöert von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wobei die Gesellschafter 10,925 Millionen Euro bereitstellen sollen. Zu den Schwerpunkten gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen für die Niederrhein-Therme Mattlerbusch.
Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund der noch nicht abschließenden Planung keine konkreten investiven Zuschüsse festgesetzt; die Vereinbarung verweist auf die grundsätzliche Möglichkeit künftiger Mittel für die Erreichung der Entscheidungsreife. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr werden als haushaltsneutral oder als Verbesserung eingestuft, da die notwendigen Mittel bereits berücksichtigt sind oder über Rückstellungen abgedeckt werden.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
Zur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2026 an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) zur Kenntnis zu nehmen und dem Abschluss der aktualisierten Gesellschaftervereinbarungen zuzustimmen. Die Auszahlung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile in anteiliger Höhe gewähren.
Der Regionalverband Ruhr hält eine Beteiligung von 64,14 % an der FMR mbH, neben weiteren Anteilen der Städte Duisburg, Bochum, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie des Ennepe-Ruhr-Kreises. Für das Jahr 2026 weist die Wirtschaftsplanung einen Zuschussbedarf für Betriebsaufwendungen in Höhe von etwa 5,65 Millionen Euro aus. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in einer Gesamthöert von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wobei die Gesellschafter 10,925 Millionen Euro bereitstellen sollen. Zu den Schwerpunkten gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen für die Niederrhein-Therme Mattlerbusch.
Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund der noch nicht abschließenden Planung keine konkreten investiven Zuschüsse festgesetzt; die Vereinbarung verweist auf die grundsätzliche Möglichkeit künftiger Mittel für die Erreichung der Entscheidungsreife. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr werden als haushaltsneutral oder als Verbesserung eingestuft, da die notwendigen Mittel bereits berücksichtigt sind oder über Rückstellungen abgedeckt werden.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
Zur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2026 an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) zur Kenntnis zu nehmen und dem Abschluss der aktualisierten Gesellschaftervereinbarungen zuzustimmen. Die Auszahlung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile in anteiliger Höhe gewähren.
Der Regionalverband Ruhr hält eine Beteiligung von 64,14 % an der FMR mbH, neben weiteren Anteilen der Städte Duisburg, Bochum, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie des Ennepe-Ruhr-Kreises. Für das Jahr 2026 weist die Wirtschaftsplanung einen Zuschussbedarf für Betriebsaufwendungen in Höhe von etwa 5,65 Millionen Euro aus. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in einer Gesamthöert von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wobei die Gesellschafter 10,925 Millionen Euro bereitstellen sollen. Zu den Schwerpunkten gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen für die Niederrhein-Therme Mattlerbusch.
Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund der noch nicht abschließenden Planung keine konkreten investiven Zuschüsse festgesetzt; die Vereinbarung verweist auf die grundsätzliche Möglichkeit künftiger Mittel für die Erreichung der Entscheidungsreife. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr werden als haushaltsneutral oder als Verbesserung eingestuft, da die notwendigen Mittel bereits berücksichtigt sind oder über Rückstellungen abgedeckt werden.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
- 9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 für Planungsleistungen des Projektes Niederrhein Therme 2.0Zur Vorlage · 15/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 informiert und soll der Gewährung von Mitteln in Höhe von bis zu 1 Million Euro zustimmen. Diese Mittel sind für Planungsleistungen im Rahmen des Projektes Niederrheintherme 2.0 im Revierpark Mattlerbusch vorgesehen. Die Bereitstellung erfolgt als überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2026, wobei die Zustimmung unter dem Vorbehalt steht, dass die Stadt Duisburg ihre Finanzierungsanteile ebenfalls sicherstellt.
Hintergrund der Vorlage ist der bauliche Zustand der bestehenden Niederrheintherme. Zur Sicherung des langfristigen Betriebs werden derzeit zwei Varianten geprüft: eine energetische Generalsanierung mit geschätzten Kosten von etwa 39 Millionen Euro sowie ein Ersatzneubau für knapp 46 Millionen Euro. Der Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hat sich bereits für die Sanierungsvariante ausgesprochen. Bis September 2026 sollen durch Detailplanungen unter Einbindung von Fachplanern und Gutachtern die weiteren Grundlagen erarbeitet werden.
Die Finanzierung der Planungsleistungen soll aus bestehenden Budgets im Bereich Liegenschaften, Hochbau und Finanzmanagement erfolgen. Ziel ist es, nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis detaillierter Kostenberechnungen über die Fortführung des Projektes zu entscheiden. Ein zeitlicher Ablauf sieht vor, dass ein etwaiger Rückbau am Standort Mattlerbusch erst nach der Fertigstellung eines Neubaus am Standort Vonderort erfolgt, um die Einwerbung von Fördermitteln und die Besucherlenkung zu unterstützen.
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Zur Vorlage · 15/0152 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 informiert und soll der Gewährung von Mitteln in Höhe von bis zu 1 Million Euro zustimmen. Diese Mittel sind für Planungsleistungen im Rahmen des Projektes Niederrheintherme 2.0 im Revierpark Mattlerbusch vorgesehen. Die Bereitstellung erfolgt als überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2026, wobei die Zustimmung unter dem Vorbehalt steht, dass die Stadt Duisburg ihre Finanzierungsanteile ebenfalls sicherstellt.
Hintergrund der Vorlage ist der bauliche Zustand der bestehenden Niederrheintherme. Zur Sicherung des langfristigen Betriebs werden derzeit zwei Varianten geprüft: eine energetische Generalsanierung mit geschätzten Kosten von etwa 39 Millionen Euro sowie ein Ersatzneubau für knapp 46 Millionen Euro. Der Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hat sich bereits für die Sanierungsvariante ausgesprochen. Bis September 2026 sollen durch Detailplanungen unter Einbindung von Fachplanern und Gutachtern die weiteren Grundlagen erarbeitet werden.
Die Finanzierung der Planungsleistungen soll aus bestehenden Budgets im Bereich Liegenschaften, Hochbau und Finanzmanagement erfolgen. Ziel ist es, nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis detaillierter Kostenberechnungen über die Fortführung des Projektes zu entscheiden. Ein zeitlicher Ablauf sieht vor, dass ein etwaiger Rückbau am Standort Mattlerbusch erst nach der Fertigstellung eines Neubaus am Standort Vonderort erfolgt, um die Einwerbung von Fördermitteln und die Besucherlenkung zu unterstützen.
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- 10Angelegenheiten der Maximilianpark Hamm GmbH - Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 für IGA-ProjekteZur Vorlage · 15/0096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Bereitstellung eines investiven Zuschusses für die Maximilianpark Hamm GmbH für das Jahr 2026. Der Beschlussvorschlag sieht eine Förderung in Höhe von maximal 150.000 Euro vor, um die Verlagerung des Betriebshofes im Rahmen des Projektes IGA 2027 zu ermöglichen. Diese Maßnahme dient der Vorbereitung der Erweiterungsfläche „Maxigarten“, die als Gartenkompetenzzentrum für Themen wie Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung geplant ist.
Die Umsetzung umfasst bauliche Vorarbeiten, wie die Schaffung von Lagermöglichkeiten für Pflanzen sowie Räumlichkeiten für die Belegschaft. Die Finanzierung des investiven Zuschusses erfolgt durch die Gesellschafter: Die Stadt Hamm übernimmt 70 Prozent und der Regionalverband Ruhr (RVR) 30 Prozent eines Gesamtzuschusses von maximal 500.000 Euro. Die Bereitstellung der Mittel durch den RVR ist an die Bedingung geknüpft, dass die Stadt Hamm ihren Anteil ebenfalls bereitstellt.
Zudem wird die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 100.000 Euro beantragt. Diese Mittel sind im Bereich des Finanzmanagements innerhalb der Kostenstelle für die Beteiligungssteuerung vorgesehen.
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Zur Vorlage · 15/0096 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Bereitstellung eines investiven Zuschusses für die Maximilianpark Hamm GmbH für das Jahr 2026. Der Beschlussvorschlag sieht eine Förderung in Höhe von maximal 150.000 Euro vor, um die Verlagerung des Betriebshofes im Rahmen des Projektes IGA 2027 zu ermöglichen. Diese Maßnahme dient der Vorbereitung der Erweiterungsfläche „Maxigarten“, die als Gartenkompetenzzentrum für Themen wie Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung geplant ist.
Die Umsetzung umfasst bauliche Vorarbeiten, wie die Schaffung von Lagermöglichkeiten für Pflanzen sowie Räumlichkeiten für die Belegschaft. Die Finanzierung des investiven Zuschusses erfolgt durch die Gesellschafter: Die Stadt Hamm übernimmt 70 Prozent und der Regionalverband Ruhr (RVR) 30 Prozent eines Gesamtzuschusses von maximal 500.000 Euro. Die Bereitstellung der Mittel durch den RVR ist an die Bedingung geknüpft, dass die Stadt Hamm ihren Anteil ebenfalls bereitstellt.
Zudem wird die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 100.000 Euro beantragt. Diese Mittel sind im Bereich des Finanzmanagements innerhalb der Kostenstelle für die Beteiligungssteuerung vorgesehen.
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- 11Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH - Zuschusserhöhung und Neufassung der Gesellschaftervereinbarung 2026 bis 2028Zur Vorlage · 15/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH, insbesondere über eine Erhöhung der Zuschussleistung in Höhe von 300.000 Euro pro Jahr auf insgesamt 594.000 Euro. Dieser Beschluss ist an die Vorgabe gebunden, dass jährlich mindestens 50.000 Euro zweckgebunden für die Rückführung des Darlehens der Sozialstiftung Xanten einzusetzen sind. Zudem wird die Neufassung einer Gesellschaftervereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2028 vorgeschlagen, welche die Höhe und Modalitäten der Zuschüsse durch den Regionalverband Ruhr, den Kreis Wesel und die Stadt Xanten regelt. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ist durch witterungsbedingte Einnahmeschwankungen, die Folgen der Pandemie sowie den Wegfall des Xantener Oktoberfestes geprägt. Ein externes Gutachten der Firma Altenburg geht von einem künftigen jährlichen Zuschussbedarf zwischen 900.000 und 1.000.000 Euro aus. Laut Vorlage besteht ohne die geplanten Maßnahmen das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2026 sowie einer möglichen bilanziellen Überschuldung bis zum Jahr 2028. Die Gesellschaft ist zu 50 Prozent am Regionalverband Ruhr beteiligt, während der Kreis Wesel und die Stadt Xanten jeweils 25 Prozent der Anteile halten.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH, insbesondere über eine Erhöhung der Zuschussleistung in Höhe von 300.000 Euro pro Jahr auf insgesamt 594.000 Euro. Dieser Beschluss ist an die Vorgabe gebunden, dass jährlich mindestens 50.000 Euro zweckgebunden für die Rückführung des Darlehens der Sozialstiftung Xanten einzusetzen sind. Zudem wird die Neufassung einer Gesellschaftervereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2028 vorgeschlagen, welche die Höhe und Modalitäten der Zuschüsse durch den Regionalverband Ruhr, den Kreis Wesel und die Stadt Xanten regelt. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ist durch witterungsbedingte Einnahmeschwankungen, die Folgen der Pandemie sowie den Wegfall des Xantener Oktoberfestes geprägt. Ein externes Gutachten der Firma Altenburg geht von einem künftigen jährlichen Zuschussbedarf zwischen 900.000 und 1.000.000 Euro aus. Laut Vorlage besteht ohne die geplanten Maßnahmen das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2026 sowie einer möglichen bilanziellen Überschuldung bis zum Jahr 2028. Die Gesellschaft ist zu 50 Prozent am Regionalverband Ruhr beteiligt, während der Kreis Wesel und die Stadt Xanten jeweils 25 Prozent der Anteile halten.
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- 12Ruhr LIVE gGmbH - Erwerb von Anteilen - Gesellschaftsvertrag
- –Ruhr LIVE gGmbH - Erwerb von Anteilen - GesellschaftsvertragZur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sieht den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro vor, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2026. Die Maßnahme ist abhängig von einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Im Zuge dessen wird die Gesellschaft in Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert, wobei der Regionalverband als alleiniger Gesellschafter auftritt.
Die neue Struktur sieht die Bestellung eines Aufsichtsrats vor. Der bisherige Geschäftsführer der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH bleibt in seiner Funktion im Hauptamt tätig, ergänzt durch eine weitere Geschäftsführung aus dem Kreis der Bediensteten des RVR im Nebenamt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Beschlüsse und der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages beauftragt.
Zur Finanzierung der RUHR GAMES 2027 sowie weiterer Vorhaben sind Gesellschafterzuschüsse in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 vorgesehen. Die Mittel werden aus den Bereichen Kultur, Sport und Industriekultur sowie aus nachhaltigen Sportprojekten bereitgestellt. Für das Jahr 2026 ist eine budgetaufnehmende Summe von 857.000 Euro geplant, um die durch die FISU World University Games entstandenen Strukturen und Fachkompetenzen in der Region zu sichern.
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Hauptdokument|20260223143612-0|20260223143613-1|20260223143613-2
Zur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sieht den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro vor, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2026. Die Maßnahme ist abhängig von einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Im Zuge dessen wird die Gesellschaft in Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert, wobei der Regionalverband als alleiniger Gesellschafter auftritt.
Die neue Struktur sieht die Bestellung eines Aufsichtsrats vor. Der bisherige Geschäftsführer der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH bleibt in seiner Funktion im Hauptamt tätig, ergänzt durch eine weitere Geschäftsführung aus dem Kreis der Bediensteten des RVR im Nebenamt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Beschlüsse und der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages beauftragt.
Zur Finanzierung der RUHR GAMES 2027 sowie weiterer Vorhaben sind Gesellschafterzuschüsse in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 vorgesehen. Die Mittel werden aus den Bereichen Kultur, Sport und Industriekultur sowie aus nachhaltigen Sportprojekten bereitgestellt. Für das Jahr 2026 ist eine budgetaufnehmende Summe von 857.000 Euro geplant, um die durch die FISU World University Games entstandenen Strukturen und Fachkompetenzen in der Region zu sichern.
Automatisch erzeugt durch
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Hauptdokument|20260223143612-0|20260223143613-1|20260223143613-2
Zur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sieht den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro vor, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2026. Die Maßnahme ist abhängig von einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Im Zuge dessen wird die Gesellschaft in Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert, wobei der Regionalverband als alleiniger Gesellschafter auftritt.
Die neue Struktur sieht die Bestellung eines Aufsichtsrats vor. Der bisherige Geschäftsführer der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH bleibt in seiner Funktion im Hauptamt tätig, ergänzt durch eine weitere Geschäftsführung aus dem Kreis der Bediensteten des RVR im Nebenamt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Beschlüsse und der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages beauftragt.
Zur Finanzierung der RUHR GAMES 2027 sowie weiterer Vorhaben sind Gesellschafterzuschüsse in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 vorgesehen. Die Mittel werden aus den Bereichen Kultur, Sport und Industriekultur sowie aus nachhaltigen Sportprojekten bereitgestellt. Für das Jahr 2026 ist eine budgetaufnehmende Summe von 857.000 Euro geplant, um die durch die FISU World University Games entstandenen Strukturen und Fachkompetenzen in der Region zu sichern.
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Hauptdokument|20260223143612-0|20260223143613-1|20260223143613-2
Zur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Der Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sieht den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro vor, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Mai 2026. Die Maßnahme ist abhängig von einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Im Zuge dessen wird die Gesellschaft in Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert, wobei der Regionalverband als alleiniger Gesellschafter auftritt.
Die neue Struktur sieht die Bestellung eines Aufsichtsrats vor. Der bisherige Geschäftsführer der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH bleibt in seiner Funktion im Hauptamt tätig, ergänzt durch eine weitere Geschäftsführung aus dem Kreis der Bediensteten des RVR im Nebenamt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Beschlüsse und der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages beauftragt.
Zur Finanzierung der RUHR GAMES 2027 sowie weiterer Vorhaben sind Gesellschafterzuschüsse in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 vorgesehen. Die Mittel werden aus den Bereichen Kultur, Sport und Industriekultur sowie aus nachhaltigen Sportprojekten bereitgestellt. Für das Jahr 2026 ist eine budgetaufnehmende Summe von 857.000 Euro geplant, um die durch die FISU World University Games entstandenen Strukturen und Fachkompetenzen in der Region zu sichern.
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Hauptdokument|20260223143612-0|20260223143613-1|20260223143613-2
- 13Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Abgabe einer Einstandspflichterklärung für die Zentraldeponie Datteln (ZDD)Zur Vorlage · 15/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Gleichstellung und Digitalisierung NRW eine Einstandspflichterklärung in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro gegenüber der Bezirksregierung Münster abgibt. Diese Maßnahme betrifft die Zentraldeponie Datteln (ZDD).
Ziel der Erklärung ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten für den Deponiebetrieb sowie die Stilllegungs- und Nachsorgephasen zu gewährleisten. Durch die Abgabe der Einstandspflicht soll die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH finanziell entlastet werden, indem die Notwendigkeit zur Barhinterlegung von Sicherheiten reduziert und die Kreditlinien bei Bankinstituten geschont werden. Dies soll den Einsatz liquider Mittel für Investitionsprogramme ermöglichen.
Laut der Begründung erweitert sich das Risiko für den Regionalverband Ruhr (RVR) nicht, da der RVR als Eigentümer der Grundstücke im Falle eines Ausfalls der Betreiberin zur Gefahrenabwehr verpflichtet wäre. Die wirtschaftliche Lage der AGR wird in der Vorlage als stabil beschrieben. Für den RVR entstehen durch die zusätzliche Gebühr voraussichtlich jährliche Kosten in Höhe von etwa 23.400 Euro, wobei bereits Erträge aus der Gesellschaft fließen. Eine Überprüfung der Höhe der Sicherheitsleistung soll alle fünf Jahre erfolgen.
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- 14Das Ruhrgebiet - Hier bleibt alles anders Entscheidung über die Fortsetzung der Standortmarketingkampagne und die Zusammenarbeit mit der derzeitigen Agentur für ein weiteres Jahr (Nutzung der Option zur Vertragsverlängerung)Zur Vorlage · 15/0099 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die Fortsetzung der Standortmarketingkampagne „Das Ruhrgebiet – Hier bleibt alles anders“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Option zur einjährigen Vertragsverlängerung mit der Agentur Scholz & Friends aus Berlin für das Jahr 2027 zu nutzen. Damit soll eine Kontinuität in der Kommunikation sichergestellt und eine Neuausschreibung während des Präsentationsjahres der IGA 2027 vermieden werden.
Die Kampagne, die unter dem Titel „Das Ruhrgebiet – Die grüne Industrieregion“ auftritt, thematisiert den wirtschaftlichen Wandel der Region sowie die Gewinnung von Fachkräften und Investoren. Die Verwaltung berichtet von einer Steigerung der Interaktionen in sozialen Medien um 90 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sowie einem Zuwachs der Website-Zugriffe um 33 Prozent. Der im Jahr 2025 etablierte TikTok-Kanal verzeichnete bereits 25 Millionen Zugriffe.
Die finanzielle Umsetzung der Verlängerung erfordert Anpassungen in der Haushaltsplanung für das Jahr 2027, da die entsprechenden Mittel bislang nicht eingeplant sind. Neben den Kosten für die Agentur sind auch Mittel in Höhe von 400.000 Euro für Aufgaben der Business Metropole Ruhr mbH zu berücksichtigen.
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- 15Änderung von Gesellschaftsverträgen bei Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0097 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0097 sieht eine Änderung der Vorgehensweise bei den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr vor. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen legt vor, dass die Verbandsversammlung einer generellen Zustimmung zu Vertragsänderungen zustimmt, sofern diese durch Gesetzesänderungen oder Anpassungen an die geltende Rechtslage notwendig werden. In diesen Fällen ist keine gesonderte Beschlussfassung der Verbandsversammlung mehr erforderlich, wobei die vorgenommenen Änderungen der Versammlung zur Kenntnis gegeben werden müssen.
Von dieser grundsätzlichen Zustimmung ausgenommen bleiben wesentliche Änderungen der Gesellschaftsverträge. Dazu zählen beispielsweise Änderungen des Gesellschaftszwecks oder Vorgänge, die gemäß § 115 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen an die Kommunalaufsicht anzuzeigen sind. Solche Änderungen bedürfen weiterhin der ausdrücklichen Zustimmung der Verbandsversammlung. Mit diesem Vorgehen soll ein Beschluss aus dem Jahr 2013 erneuert werden, um Abstimmungsprozesse zu verkürzen und die Verwaltung zu vereinfachen.
Die vorliegende Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und keine Nachveranschlagungen erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses.
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- 16Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 15/0147 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0147 behandelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW. Dies umfasst Mittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro sowie Mittel aus der Investitionstätigkeit in Höhe von etwa 6,7 Millionen Euro.
Die Übertragung erfolgt auf Grundlage der im Jahr 2021 durch die Regionaldirektorin mit Zustimmung der Verbandsversammlung festgelegten Grundsätze. Die Vorlage dokumentiert die Auswirkungen dieser Übertragungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung für das Jahr 2026. Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit führt die Übertragung zu einer Verschlechterung im Ergebnisplan. Für den Finanzplan ergibt sich durch die Zusammenführung der Mittel aus Verwaltung und Investition eine Gesamtschlechterung des Finanzmittelfehlbetrags um insgesamt 9,8 Millionen Euro.
Die Vorlage wird dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme.
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Hauptdokument|20260211141253-0|20260211141253-1|20260211141254-2|20260211141254-3
- 17Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0148 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvlage mit der Nummer 15/0148 informiert die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2025 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2025. Gemäß den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen zulässig, sofern sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushalt gewährleistet ist.
Der Kämmerer ist befugt, über die Leistung dieser Aufwendungen zu entscheiden, sofern die Verbandsversammlung keine abweichenden Regelungen getroffen hat. Im Rahmen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts für den Regionalverband Ruhr gilt zudem, dass der Kämmerer über Haushaltsüberschreitungen unter einem Anteil von 100.000 Euro entscheidet, während Beträge ab dieser Grenze die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erfordern. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der im genannten Zeitraum durch den Kämmerer genehmigten Überschreitungen. Für die betreffenden Haushaltsvorgänge wurden keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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- 18Angelegenheiten der Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 15/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0163 behandelt den Jahresabschluss der Manifesta 16 Ruhr gGmbH zum 31. Dezember 2024. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Abschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses für 2024 zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr zu erteilen.
Der Bericht der Märkischen Revision GmbH bescheinigt dem Abschluss einen uneingeschränten Bestätigungsvermerk. Das Jahresergebnis ist ausgeglichen, da Erträge und Aufwendungen in Höhe von 874,5 T€ einander gegenüberstanden. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 603,2 T€. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch Zuschüsse, wobei im Jahr 2024 auch Mittel der Mercator Stiftung, der Brost-Stiftung sowie der Kunststiftung NRW flossen. Die Liquidität ist mit Bankguthaben von 166,2 T€ gesichert.
Im Berichtsjahr wurde die personelle Struktur der Gesellschaft weiter ausgebaut. Aufgrund von Fachkräftemangel und befristeten Stellen kam es bei einzelnen Positionen zu Verzögerungen in der Besetzung, was zu Minderausgaben führte. Die Gesellschaft arbeitet zur Entlastung der Geschäftsführung mit Mitarbeitenden des Regionalverbands Ruhr sowie der IFM zusammen und nutzt externe Dienstleister. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushaltsplan ist nicht erforderlich, und ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 19Anträge
- 19.1Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU Kräfte bündeln: BMR und RTG zu einer Gesellschaft für Wirtschaft, Tourismus und Standortmarketing zusammenführenZur Vorlage · 15/0155 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 15/0155 eingebracht. Der Antrag sieht die Zusammenführung der Business Metropole Ruhr (BMR) und der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) zu einer einheitlichen Gesellschaft für Wirtschaft, Tourismus und Standortmarketing vor. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept sowie eine Beschlussvorlage zu entwickeln, um eine Zusammenführung dieser Einheiten im Jahr 2027 zu realisieren.
Die neue Gesellschaft soll als zentrale Plattform für die Außendarstellung des Ruhrgebiets dienen und dabei die Zusammenarbeit mit den Kommunen, regionalen Wirtschaftspartnern sowie Tourismusakteuren sicherstellen. Ziel der Maßnahme ist es, bestehende Doppelstrukturen zu beseitigen und die Effizienz bei der Aufgabenwahrnehmung zu steigern. Dabei soll das Profil des Regionalverbandes als Dienstleister und Netzwerker geschärft werden.
Der Antrag wird im Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales sowie in weiteren Gremien beraten. Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Zusammenführung werden im Dokument als haushaltsneutral dargestellt, da keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt erforderlich ist.
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- 20Anfragen und Mitteilungen
- 20.1Vorbereitung auf Gasmangellage bei der Freizeitmetropole Ruhr (FMR)Zur Vorlage · 15/0143 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 15/0143) Informationen zur Vorbereitung der Freizeitmetropole Ruhr auf eine mögliche Gasmangellage angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die Erdgasspeicherfüllstände sowie die Wetterverhältnisse im Januar 2026, welche eine Erhöhung der Eskalationsstufen nach dem Notfallplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie möglich machen könnten.
Die Anfrage bezieht sich auf die verschiedenen Stufen des Notfallplans, wobei aktuell die Frühwarnstufe (Stufe 1) gilt. Bei einer Alarmstufe (Stufe 2) können Preisanpassungen durch Energieversorger zur Verbrauchssteuerung erfolgen. Die Notfallstufe (Stufe 3) ist durch eine mögliche Beeinträchtigung der physischen Versorgung und die Steuerung der Verteilung durch die Bundesnetzagentur gekennzeichnet. Als Abschaltreihenfolge werden nach nicht geschützten Kunden primär der Freizeitbereich, etwa Schwimmbäder und Sportstätten, sowie Gaskraftwerke genannt.
Die Verwaltung wird gebeten, die Folgen einer Erhöhung dieser Eskalationsstufen für die Freizeitmetropole Ruhr zu erläutern. Zudem stellt die Fraktion Fragen zu den wirtschaftlichen Risiken durch eine zunehmende Gasknappheit, zum Stand der Vorbereitungen auf eine Gasmangellage sowie zu den vorgesehenen Maßnahmen im Falle einer Abschaltung der Gasversorgung.
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- 20.1.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Vorbereitung auf Gasmangellage bei der Freizeitmetropole Ruhr (FMR)Zur Vorlage · 15/0143-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Freizeitmetropole Ruhr (FMR) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage reagiert. Nach Rücksprache mit den Energieversorgungsunternehmen besteht laut FMR aktuell keine Gefährdung der Versorgungslage. Für die Bäder wurde im vergangenen Herbst Gas zu vorteilhaften Konditionen eingekauft, wobei teilweise Laufzeiten bis 2028 bestehen.
Bei einer Verschärfung der Versorgungslage in die Notfallstufe könnten Einschränkungen oder ein Lieferstopp für die FMR folgen, da das Unternehmen nicht zu den staatlich geschützten Kunden zählt. Dies könnte zur Schließung von Bädern führen. Das wesentliche wirtschaftliche Risiko liegt in der Fortzahlung der Personalkosten. Als Gegenmaßnahmen werden der Abbau von Überstunden und Urlaub sowie die Beantragung von Kurzarbeit genannt, wobei die Mitarbeitenden dann Reinigungs- und Revisionsarbeiten durchführen könnten. Um Schäden durch das Einfrieren von Leitungen zu vermeiden, wird der Einsatz mobiler, ölbefeuerter Heizungsanlagen geprüft.
Weitere mögliche Maßnahmen bei einer Gasmangellage umfassen technische Anpassungen wie die Reduzierung von Wassertemperaturen, die Einschränkung von Angeboten mit hohem Energiebedarf oder die Teilschließung von Saunen. Die FMR gibt an, solche Änderungen innerhalb von 48 Stunden umsetzen zu können. Parallel dazu wird ein Energieaudit zur Identifizierung von Einsparpotenzialen durchgeführt. Zudem prüft die Organisation die Anschaffung einer mobilen Heizanlage auf Ölbasis, um bei Ausfällen der bestehenden Infrastruktur reagieren zu können.
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