1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
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Tagesordnung
- 1Verpflichtung von Ausschussmitgliedern, die nicht der Verbandsversammlung angehören
- 2Bestellung der Schriftführung nebst Stellvertretungen für den Ausschuss für Finanzen und BeteiligungenZur Vorlage · 15/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen wird über die Bestellung der Schriftführung sowie der Stellvertretungen beraten. Die Beschlussvorlage 15/0091 sieht vor, eine Person zur Schriftführerin des Ausschusses zu bestellen. Zudem sollen drei weitere Personen als erste, zweite und dritte stellvertretende Schriftführer für das Gremium bestellt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Entscheidung haushaltsneutral ist. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Mitteln erforderlich. Auch im Rahmen des durchgeführten Klima-Checks ergaben sich für diese Personalentscheidung keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Beratung zu diesem Vorgang ist für die Sitzung des Ausschusses am 24. Februar 2026 vorgesehen.
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- 3Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 4Angelegenheiten der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH - Finanzierung der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbHZur Vorlage · 15/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH beschließen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, einer Budgeterhöhung sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen. Hintergrund ist ein identifizierter Mehrbedarf von insgesamt 19,7 Millionen Euro, der aus der Weiterqualifizierung der Planungen resultiert. Dabei wurde eine Diskrepanz zwischen der Infrastrukturplanung für hohe Besucherzahlen und den inhaltlichen Ausstellungen auf Bundesgartenschau-Niveau festgestellt.
Zur Umsetzung der sogenannten qualitativen Prioritätensetzung wird eine Erhöhung des Gesamtbudgets um etwa 14 bis 15 Millionen Euro angestrebt. Die Finanzierung soll durch die Nutzung der bestehenden Risikovorsorge in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro sowie durch erwartete zusätzliche Ticketeinnahmen von bis zu 10 Millionen Euro erfolgen. Für den Regionalverband Ruhr sieht die Verteilung der Risikovorsorge eine anteilige Inanspruchnahme von rund 932.800 Euro im Jahr 2026 und etwa 2,79 Millionen Euro im Jahr 2027 vor. Die Entscheidung dient der weiteren Wirtschaftsplanung sowie den anstehenden Auftragsvergaben der IGA gGmbH.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0104 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH beschließen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, einer Budgeterhöhung sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen. Hintergrund ist ein identifizierter Mehrbedarf von insgesamt 19,7 Millionen Euro, der aus der Weiterqualifizierung der Planungen resultiert. Dabei wurde eine Diskrepanz zwischen der Infrastrukturplanung für hohe Besucherzahlen und den inhaltlichen Ausstellungen auf Bundesgartenschau-Niveau festgestellt.
Zur Umsetzung der sogenannten qualitativen Prioritätensetzung wird eine Erhöhung des Gesamtbudgets um etwa 14 bis 15 Millionen Euro angestrebt. Die Finanzierung soll durch die Nutzung der bestehenden Risikovorsorge in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro sowie durch erwartete zusätzliche Ticketeinnahmen von bis zu 10 Millionen Euro erfolgen. Für den Regionalverband Ruhr sieht die Verteilung der Risikovorsorge eine anteilige Inanspruchnahme von rund 932.800 Euro im Jahr 2026 und etwa 2,79 Millionen Euro im Jahr 2027 vor. Die Entscheidung dient der weiteren Wirtschaftsplanung sowie den anstehenden Auftragsvergaben der IGA gGmbH.
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Beratungsfolge
- 06.03.2026 · 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5Bericht über die Optimierung des Beteiligungsportfolios des Regionalverbandes Ruhr EssenZur Vorlage · 15/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit einem Bericht zur Optimierung seines Beteiligungsportfolios. Grundlage ist ein Gutachten der Firma Bergmann, Kaufmann und Partner aus Wuppertal, das im Auftrag der Verbandsversammlung erstellt wurde. Ziel der Untersuchung war die Identifizierung von Möglichkeiten zur Hebung von Synergieeffekten sowie rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Optimierungen innerhalb der Beteiligungsstruktur.
Der Bericht untersucht unter anderem die Zusammenlegung von Gesellschaften, die Beendigung von Gesellschafterstellungen sowie den Abbau von Doppelstrukturen zwischen Beteiligungsgesellschaften und dem Verband. Zum Ende des Jahres 2024 war der RVR unmittelbar an 16 Gesellschaften privatrechtlicher Form beteiligt. Ein Aspekt der aktuellen Situation ist die finanzielle Abhängigkeit dieser Unternehmen vom Verband, da sich die Zuschussleistungen für Tochtergesellschaften und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen auf rund 33 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage nimmt die Verbandsversammlung das Gutachten sowie dessen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterführende Vorschläge zur Nutzung von Synergieeffekten und zum künftigen Umgang mit den Beteiligungen auszuarbeiten. Diese Entwürfe sollen anschließend den Gremien des Regionalverbandes zur Entscheidung vorgelegt werden. Für die Umsetzung der vorliegenden Vorlage sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 6Kommunalfinanzbericht Ruhrgebiet 2025Zur Vorlage · 15/0131 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen setzt sich mit dem Kommunalfinanzbericht Ruhrgebiet 2025 auseinander. Die vorliegende Berichtsvorlage dokumentiert die finanzielle Lage der Kommunen im Ruhrgebiet. Für das Jahr 2024 verzeichneten die Kommunen in der Region ein Defizit von 1,38 Milliarden Euro. Im Vergleich zum westdeutschen Durchschnitt ohne Nordrhein-Westfalen, der ein Minus von 337 Euro pro Kopf aufwies, liegt das Defizit im Ruhrgebiet mit 269 Euro pro Kopf niedriger.
Trotz dieser relativen Positionierung weist der Bericht spezifische Herausforderungen für die Kommunen des Ruhrgebiets aus. Dazu zählen insbesondere höhere Altschulden sowie ein größerer Investitionsrückstand im Vergleich zu anderen Regionen. Die Vorlage thematisiert zudem veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, welche die finanzielle Situation deutscher Kommunen beeinflussen können. Hierzu werden die Veränderungen bei den Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie die Entwicklung der globalen Handelsbeziehungen, etwa durch die Rolle Chinas und die Zollpolitik der USA, angeführt. Die Ergebnisse des Berichts beleuchten die fiskalischen Herausforderungen der Region und enthalten detaillierte Informationen bis auf die Ebene der kreisangehörigen Gemeinden.
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- 7Angelegenheiten der Ruhrgebiet Tourismus GmbH Wirtschaftsfaktor Tourismus im Ruhrgebiet & Tourismusbarometer Ruhrgebiet: ausgewählte ErgebnisseZur Vorlage · 15/0132 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hat den Bericht zum Wirtschaftsfaktor Tourismus im Ruhrgebiet sowie das entsprechende Tourismusbarometer zur Kenntnis genommen. Die Untersuchung der dwif-Tourismusberatung GmbH für das Jahr 2024 zeigt, dass die Zahl der gewerblichen Übernachtungen auf 12,9 Millionen stieg, was einem Zuwachs von 8,4 Prozent gegenüber 2019 entspricht. Trotz eines Rückgangs bei den Tagesreisen um 15,1 Prozent und einer durch die geopolitische Lage sowie Inflation bedingten Konsumzurückhaltung konnte der Bruttoumsatz in der Tourismusbranche erstmals über 8 Milliarden Euro steigen.
Während die Umsätze im Tagestourismus und Einzelhandel zurückgingen, verzeichneten Übernachtungsbetriebe und die Gastronomie deutliche Zuwächse gegenüber dem Vor-Corona-Niveau. Besonders stark stieg die Zahl der Übernachtungen in Ferienwohnungen an. Auch das Angebot an Gästebetten hat sich durch Investitionen in die Hotellerie erweitert. Bei den Reisearten gewannen Städtereisen an Bedeutung, während Eventreisen die häufigste Reiseart bleiben. Der Arbeitsmarkt im Gastgewerbe verzeichnete einen Zuwachs von 2.000 Beschäftigten auf insgesamt 103.167 Personen. Die Gästezufriedenheit ist leicht gestiegen, wobei die Bewertung der Gebäude weiterhin unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt liegt.
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- 8Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH - Anpassung der GesellschaftervereinbarungenZur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Anpassung der Gesellschaftervereinbarungen für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) für das Jahr 2026. Der RVR ist mit einem Anteil von 64,14 % an der Gesellschaft beteiligt; weitere Gesellschafter sind unter anderem die Städte Duisburg, Bochum und Essen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Beschlussvorlage sieht vor, die aktualisierten Vereinbarungen zu verabschieden, um den Wirtschaftsplan 2026 umzusetzen. Für dieses Jahr wird ein Zuschussbedarf für Betriebsausgaben in Höhe von rund 5,65 Millionen Euro ausgewiesen. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in der Gesamthöhe von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wovon die Gesellschafter einen Anteil von 10,925 Millionen Euro tragen sollen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen zur Weiterentwicklung der Niederrhein-Therme in Mattlerbusch.
Die finanzielle Beteiligung des RVR an den Kosten für das Bad Vonderort wird über eine bereits gebildete Rückstellung abgebildet. Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund des aktuellen Planungsstandes noch keine konkreten investiven Zuschüsse festgeschrieben. Die Gewährung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass alle zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile anteilig leisten.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
Zur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Anpassung der Gesellschaftervereinbarungen für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) für das Jahr 2026. Der RVR ist mit einem Anteil von 64,14 % an der Gesellschaft beteiligt; weitere Gesellschafter sind unter anderem die Städte Duisburg, Bochum und Essen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Beschlussvorlage sieht vor, die aktualisierten Vereinbarungen zu verabschieden, um den Wirtschaftsplan 2026 umzusetzen. Für dieses Jahr wird ein Zuschussbedarf für Betriebsausgaben in Höhe von rund 5,65 Millionen Euro ausgewiesen. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in der Gesamthöhe von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wovon die Gesellschafter einen Anteil von 10,925 Millionen Euro tragen sollen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen zur Weiterentwicklung der Niederrhein-Therme in Mattlerbusch.
Die finanzielle Beteiligung des RVR an den Kosten für das Bad Vonderort wird über eine bereits gebildete Rückstellung abgebildet. Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund des aktuellen Planungsstandes noch keine konkreten investiven Zuschüsse festgeschrieben. Die Gewährung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass alle zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile anteilig leisten.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
Zur Vorlage · 15/0146 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Anpassung der Gesellschaftervereinbarungen für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) für das Jahr 2026. Der RVR ist mit einem Anteil von 64,14 % an der Gesellschaft beteiligt; weitere Gesellschafter sind unter anderem die Städte Duisburg, Bochum und Essen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Beschlussvorlage sieht vor, die aktualisierten Vereinbarungen zu verabschieden, um den Wirtschaftsplan 2026 umzusetzen. Für dieses Jahr wird ein Zuschussbedarf für Betriebsausgaben in Höhe von rund 5,65 Millionen Euro ausgewiesen. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in der Gesamthöhe von 12,925 Millionen Euro vorgesehen, wovon die Gesellschafter einen Anteil von 10,925 Millionen Euro tragen sollen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Sanierung des Bades in Vonderort sowie Planungsleistungen zur Weiterentwicklung der Niederrhein-Therme in Mattlerbusch.
Die finanzielle Beteiligung des RVR an den Kosten für das Bad Vonderort wird über eine bereits gebildete Rückstellung abgebildet. Für die Betriebsstätte Mattlerbusch sind aufgrund des aktuellen Planungsstandes noch keine konkreten investiven Zuschüsse festgeschrieben. Die Gewährung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass alle zuschusspflichtigen Mitgesellschafter ihre Anteile anteilig leisten.
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Hauptdokument|20260206073029-0|20260206073030-1|20260206073030-2|20260206073030-3
- 9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 für Planungsleistungen des Projektes Niederrhein Therme 2.0Zur Vorlage · 15/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant die Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 zur Weiterentwicklung des Projektes „Niederrheintherme 2.0“ im Revierpark Mattlerbusch. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine überplanmäßige Auszahlung von bis zu einer Million Euro vor, um der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) die Erarbeitung detaillierter Planungsleistungen in der Leistungsphase 3 zu ermöglichen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass auch die Stadt Duisburg als Mitgesellschafterin die Finanzierung ihrer Anteile sicherstellt.
Hintergrund ist der bauliche Sanierungsbedarf der 45 Jahre alten Thermenanlage. Der Aufsichtsrat der FMR hat die Geschäftsführung mit der Erarbeitung von Planungsgrundlagen beauftragt, wobei aktuell zwei Varianten vorliegen: eine energetische Generalsanierung für etwa 39 Millionen Euro sowie ein Ersatzneubau für rund 46 Millionen Euro. Der Aufsichtsrat hat sich bereits für die Variante der Generalsanierung ausgesprochen. Die Finanzierung des Zuschusses im Jahr 2026 soll durch Mittel aus anderen Projekten des Regionalverbandes erfolgen, bei denen aufgrund von Zeitplanverschiebungen Mittel frei werden, etwa beim Umbau eines Dienstgebäudes oder dem Projekt Wasserwerk Volmarstein.
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Zur Vorlage · 15/0152 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant die Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 zur Weiterentwicklung des Projektes „Niederrheintherme 2.0“ im Revierpark Mattlerbusch. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine überplanmäßige Auszahlung von bis zu einer Million Euro vor, um der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) die Erarbeitung detaillierter Planungsleistungen in der Leistungsphase 3 zu ermöglichen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass auch die Stadt Duisburg als Mitgesellschafterin die Finanzierung ihrer Anteile sicherstellt.
Hintergrund ist der bauliche Sanierungsbedarf der 45 Jahre alten Thermenanlage. Der Aufsichtsrat der FMR hat die Geschäftsführung mit der Erarbeitung von Planungsgrundlagen beauftragt, wobei aktuell zwei Varianten vorliegen: eine energetische Generalsanierung für etwa 39 Millionen Euro sowie ein Ersatzneubau für rund 46 Millionen Euro. Der Aufsichtsrat hat sich bereits für die Variante der Generalsanierung ausgesprochen. Die Finanzierung des Zuschusses im Jahr 2026 soll durch Mittel aus anderen Projekten des Regionalverbandes erfolgen, bei denen aufgrund von Zeitplanverschiebungen Mittel frei werden, etwa beim Umbau eines Dienstgebäudes oder dem Projekt Wasserwerk Volmarstein.
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- 10Angelegenheiten der Maximilianpark Hamm GmbH - Bereitstellung eines investiven Zuschusses für das Jahr 2026 für IGA-ProjekteZur Vorlage · 15/0096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über die Bereitstellung eines investiven Zuschusses für die Maximilianpark Hamm GmbH beraten. Die Beschlussvorlage 15/0096 sieht vor, für das Jahr 202läufig einen Zuschuss von maximal 150.000 Euro bereitzustellen. Dieser ist zweckgebunden für die Verlagerung des Betriebshofes im Rahmen des Projektes IGA 2027 vorgesehen.
Die Maßnahme ist Teil der Parkerweiterung „Maxigarten“, die als Gartenkompetenzzentrum für Themen wie Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung geplant ist. Um die Erweiterungsflächen nutzbar zu machen, sind Vorarbeiten notwendig, darunter die Herrichtung von Lagermöglichkeiten für Pflanzen sowie Räumlichkeiten für das Personal. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt durch die Gesellschafter, wobei der RVR einen Anteil von 30 Prozent übernimmt, sofern die Stadt Hamm den verbleibenden Anteil von 70 Prozent trägt.
Zusätzlich wird die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 beantragt. Die Mittel werden dem Bereich Finanzmanagement entnommen. Laut der Vorlage sind die finanziellen Auswirkungen haushaltsneutral, da der Bedarf durch geringere Investitionsausgaben bei anderen Freizeitgesellschaften im selben Zeitraum gedeckt werden kann.
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- 11Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH - Zuschusserhöhung und Neufassung der Gesellschaftervereinbarung 2026 bis 2028Zur Vorlage · 15/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine dauerhafte Erhöhung der Zuschussleistung für die Freizeitzentrum Xanten GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den jährlichen Zuschuss zur Sicherung der operativen Handlungsfähigkeit von 300.000 Euro auf insgesamt 594.000 Euro anzuheben. Diese Erhöhung ist an die Bedingung geknüpft, dass jährlich mindestens 50.000 Euro des Betrages zweckgebunden für die Rückführung eines Darlehens der Sozialstiftung Xanten verwendet werden müssen.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Neufassung einer Gesellschaftervereinbarung mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren. Diese soll die Höhe und die Modalitäten der Zuschussleistungen durch die Gesellschafter Regionalverband Ruhr, Kreis Wesel und Stadt Xanten regeln. Die Umsetzung der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist durch Witterungseinflüsse, die Folgen der Pandemie sowie den Wegfall des Xantener Oktoberfestes geprägt. Laut der Begründung besteht ein erhöhter Finanzierungsbedarf, um die Liquidität sicherzustellen. Ohne eine Anpassung der Zuschüsse wird mit einer fortschreitenden Verschlechterung der finanziellen Situation und einer möglichen bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft bis zum Jahr 2028 gerechnet.
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Zur Vorlage · 15/0149 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine dauerhafte Erhöhung der Zuschussleistung für die Freizeitzentrum Xanten GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den jährlichen Zuschuss zur Sicherung der operativen Handlungsfähigkeit von 300.000 Euro auf insgesamt 594.000 Euro anzuheben. Diese Erhöhung ist an die Bedingung geknüpft, dass jährlich mindestens 50.000 Euro des Betrages zweckgebunden für die Rückführung eines Darlehens der Sozialstiftung Xanten verwendet werden müssen.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Neufassung einer Gesellschaftervereinbarung mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren. Diese soll die Höhe und die Modalitäten der Zuschussleistungen durch die Gesellschafter Regionalverband Ruhr, Kreis Wesel und Stadt Xanten regeln. Die Umsetzung der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist durch Witterungseinflüsse, die Folgen der Pandemie sowie den Wegfall des Xantener Oktoberfestes geprägt. Laut der Begründung besteht ein erhöhter Finanzierungsbedarf, um die Liquidität sicherzustellen. Ohne eine Anpassung der Zuschüsse wird mit einer fortschreitenden Verschlechterung der finanziellen Situation und einer möglichen bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft bis zum Jahr 2028 gerechnet.
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- 12Ruhr LIVE gGmbH - Erwerb von Anteilen - Gesellschaftsvertrag
- –Ruhr LIVE gGmbH - Erwerb von Anteilen - GesellschaftsvertragZur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro. Im Zuge dieser Übernahme soll die Gesellschaft in die Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert werden, wobei Niklas Börger als bisheriger Geschäftsführer im Hauptamt verbleibt. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der steuerlichen Gemeinnützigkeit.
Die Verbandsversammlung beabsichtigt zudem, die im Haushaltsjahr 2026 geplanten Mittel für die RUHR GAMES 2027 als Gesellschafterzuschuss an die neue Gesellschaft zu leisten. Dies umfasst einen Betrag von insgesamt 857.000 Euro, der sich aus Mitteln für die Projekte RUHR GAMES sowie nachhaltige Sportprojekte zusammensetzt. Ziel der strukturellen Neuausrichtung ist es, die durch die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games entstandenen Kompetenzen und Fachkräfte in der Region zu halten und die Organisation künftiger Sportveranstaltungen wie der 3x3 German Championships zu professionalisieren. Der Regionalverband Ruhr wird dabei als alleiniger Gesellschafter der Gesellschaft fungieren, ergänzt durch einen Aufsichtsrat.
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Hauptdokument|20260223143612-0|20260223143613-1|20260223143613-2
Zur Vorlage · 15/0150-1 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der Rhein-Ruhr-Legacy gGmbH zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro. Im Zuge dieser Übernahme soll die Gesellschaft in die Ruhr LIVE gGmbH umfirmiert werden, wobei Niklas Börger als bisheriger Geschäftsführer im Hauptamt verbleibt. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Prüfung des EU-Beihilferechts und der steuerlichen Gemeinnützigkeit.
Die Verbandsversammlung beabsichtigt zudem, die im Haushaltsjahr 2026 geplanten Mittel für die RUHR GAMES 2027 als Gesellschafterzuschuss an die neue Gesellschaft zu leisten. Dies umfasst einen Betrag von insgesamt 857.000 Euro, der sich aus Mitteln für die Projekte RUHR GAMES sowie nachhaltige Sportprojekte zusammensetzt. Ziel der strukturellen Neuausrichtung ist es, die durch die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games entstandenen Kompetenzen und Fachkräfte in der Region zu halten und die Organisation künftiger Sportveranstaltungen wie der 3x3 German Championships zu professionalisieren. Der Regionalverband Ruhr wird dabei als alleiniger Gesellschafter der Gesellschaft fungieren, ergänzt durch einen Aufsichtsrat.
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Hauptdokument|20260223143612-0|20260223143613-1|20260223143613-2
- 13Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Abgabe einer Einstandspflichterklärung für die Zentraldeponie Datteln (ZDD)Zur Vorlage · 15/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Abgabe einer Einstandspflichterklärung für die Zentraldeponie Datteln. Der Beschlussvorschlag sieht vor, gegenüber der Bezirksregierung Münster eine Sicherheit in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro zu leisten. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Gleichstellung und Digitalisierung NRW.
Die Maßnahme dient der Absicherung der Deponiebetriebs- und Nachsorgepflichten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Durch die Einstandserklärung soll die Bindung liquider Mittel bei der Gesellschaft reduziert werden, was Investitionsprogramme ermöglichen und Kreditlinien entlasten soll. Ähnliche Regelungen bestehen bereits für die Zentraldeponien Emscherbruch und Hünxe-Schermbeck.
Da der Regionalverband als Alleingesellschafter der AGR auch Eigentümer der Grundstücke der Zentraldeponie Datteln ist, wird keine wesentliche Ausweitung des Haftungsrisikos für den Verband festgestellt. Im Falle eines Ausfalls der Betreibergesellschaft bliebe die Verantwortung für die Gefahrenabwehr beim Regionalverband bestehen. Für den Verband entstehen durch die zusätzliche Sicherheit jährliche Kosten in Form von Avalgebühren in Höhe von etwa 23.400 Euro, während die Erträge aus der AGR jährlich bei über 300.000 Euro liegen.
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- 14Das Ruhrgebiet - Hier bleibt alles anders Entscheidung über die Fortsetzung der Standortmarketingkampagne und die Zusammenarbeit mit der derzeitigen Agentur für ein weiteres Jahr (Nutzung der Option zur Vertragsverlängerung)Zur Vorlage · 15/0099 · Beschlussvorlage
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, die Standortmarketingkampagne „Das Ruhrgebiet – Hier bleibt alles anders“ über das aktuelle Vertragsende hinaus fortzuführen. Die Verwaltung schlägt vor, die Option zur einjährigen Vertragsverlängerung mit der Agentur Scholz & Friends aus Berlin für das Jahr 2027 zu nutzen. Damit soll eine erneute Ausschreibung während des Präsentationsjahres der Internationalen Gartenschau (IGA) 2027 vermieden werden, um die Verlässlichkeit in der Kommunikation zu gewährleisten.
Die Kampagne wurde im Rahmen der dritten Phase in ihrem Titel von „Metropole Ruhr – Stadt der Städte“ zu „Das Ruhrgebiet – Die grüne Industrieregion“ angepasst. Der Fokus liegt auf der Darstellung der wirtschaftlichen Transformation hin zu einer modernen, grünen Industrieregion sowie der Gewinnung von Fachkräften und Investoren. Laut den vorliegenden Daten führte eine neue Digitalstrategie mit einem „Social First“-Ansatz zu einer Steigerung der direkten Interaktionen um 90 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zudem stieg der Zugriff auf die Website um 33 Prozent an.
Für das Projekt sind im laufenden Haushalt Aufwandsermächtigungen in Höhe von jeweils 2,317 Millionen Euro vorgesehen. Da für das Jahr 2027 bislang keine Mittel eingeplant sind, müssen die Kosten für die Vertragsverlängerung sowie die Beteiligung der Business Metropole Ruhr mbH in Höhe von 400.000 Euro im Rahmen der künftigen Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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- 15Änderung von Gesellschaftsverträgen bei Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 15/0097 · Beschlussvorlage
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) strebt eine Vereinfachung der Verfahren zur Änderung von Gesellschaftsverträgen seiner Beteiligungsgesellschaften an. Mit einem beantragten Grundsatzbeschluss soll die Verbandsversammlung dazu ermächtigt werden, Anpassungen der Verträge, die durch Gesetzesänderungen oder die Notwendigkeit einer Angleichung an die geltende Rechtslage erforderlich werden, ohne erneute Einzelbeschlüsse zu genehmigen. Solche Änderungen sollen der Verbandsversammlung künftig lediglich zur Kenntnis gegeben werden.
Von dieser generellen Zustimmung ausgenommen bleiben jedoch wesentliche Änderungen der Verträge. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen des Gesellschaftszwecks sowie Vorgänge, die gemäß § 115 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegenüber der Kommunalaufsicht anzeigepflichtig sind. Für diese Fälle bleibt die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung weiterhin zwingend erforderlich.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung und einer Verkürzung der Abstimmungsverfahren zwischen den Beteiligungsgesellschaften und dem Regionalverband. Das Verfahren knüpft an einen Beschluss aus dem Jahr 2013 an. Laut der vorliegenden Drucksache ergeben sich durch die Regelung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes sowie keine klimarelevanten Folgen. Die Beratung der Vorlage ist für das erste Quartal 2026 in den Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie im Verbandsausschuss vorgesehen.
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- 16Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 15/0147 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0147 regelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 22 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO) NRW. Die rechtlichen Grundlagen für die Art, Dauer und den Umfang dieser Übertragungen wurden durch die Regionaldirektorin Geiß-Netthöfel im Jahr 2021 festgelegt.
Der Umfang der übertragenen Mittel umfasst rund 3,1 Millionen Euro aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie etwa 6,7 Millionen Euro aus der Investitionstätigkeit. Diese Übertragungen haben Auswirkungen auf die Haushaltsplanung für das Jahr 2026. Im Finanzplan resultiert daraus ein Anstieg des Finanzmittelfehlbetrags um insgesamt 9,8 Millionen Euro. Die Vorlage enthält zudem eine Übersicht über die Auswirkungen der Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien des Regionalverbands werden über diese Entwicklungen in Kenntnis gesetzt.
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Hauptdokument|20260211141253-0|20260211141253-1|20260211141254-2|20260211141254-3
- 17Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 15/0148 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Haushaltsüberschreitungen informiert, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt wurden. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Verbandsausschuss.
Die rechtliche Grundlage bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Der Kämmerer ist befugt, über die Leistung solcher Aufwendungen zu entscheiden, sofern keine abweichenden Regelungen der Verbandsversammlung vorliegen. Im Rahmen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR liegt die Entscheidungskompetenz des Kämmerers bei Haushaltsüberschreitungen unter 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Bei Beträgen ab 100.000 Euro ist die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich.
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- 18Angelegenheiten der Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 15/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen. Damit verbunden ist die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
Der Bericht zur Prüfung des Abschlusses durch die Märkische Revision GmbH weist einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk aus. Das Jahresergebnis war ausgeglichen, wobei Erträge und Aufwendungen jeweils 874.500 Euro betrugen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 603.200 Euro, wobei die Liquidität der Gesellschaft durch Bankguthaben in Höhe von 166.200 Euro gesichert ist. Die Finanzierung erfolgt weiterhin ausschließlich über Zuschüsse, unter anderem von der Mercator Stiftung, der Brost-Stiftung und der Kunststiftung NRW.
Im Berichtsjahr wurde die personelle Struktur der Gesellschaft weiter ausgebaut. Aufgrund eines Fachkräftemangels im Kulturbereich und befristeter Verträge kam es jedoch zu Verzögerungen bei der Besetzung einzelner Stellen, was zu Minderausgaben führte. Die Gesellschaft arbeitet zudem eng mit Mitarbeitenden des Regionalverbands Ruhr sowie externen Dienstleistern zusammen. Für die inhaltliche Gestaltung der Manifesta 2026 wurde das Artistic Board erweitert. Aus budgetärer Sicht ergeben sich durch den Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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- 19Anträge
- 19.1Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU Kräfte bündeln: BMR und RTG zu einer Gesellschaft für Wirtschaft, Tourismus und Standortmarketing zusammenführenZur Vorlage · 15/0155 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben den Fraktionsantrag 15/0155 vorgelegt, der eine Zusammenführung der Business Metropole Ruhr (BMR) und der Ruhr Tourismus GmbH (RTG) vorsieht. Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine Beschlussvorlage mit einem Konzept zu entwickeln, um beide Organisationen zu einer gemeinsamen Gesellschaft für Wirtschaft, Tourismus und Standortmarketing zu vereinen. Ziel des Vorhabens ist es, Doppelstrukturen abzubauen und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu steigern.
Die neue Gesellschaft soll als zentrale Plattform für die Außendarstellung des Ruhrgebiets dienen und dabei weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen, regionalen Wirtschaftspartnern sowie Tourismusakteuren sicherstellen. Die Umsetzung der Zusammenführung ist für das Jahr 2027 geplant. Laut dem Antrag sind für dieses Vorhaben keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Federführend für die Beratung des Antrags ist der Ausschuss für Europa, Wirtschaft und Soziales.
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- 20Anfragen und Mitteilungen
- 20.1Vorbereitung auf Gasmangellage bei der Freizeitmetropole Ruhr (FMR)Zur Vorlage · 15/0143 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage mit der Drucksache Nummer 15/0143 vorgelegt, die sich mit der Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage in der Freizeitmetropole Ruhr (FMR) befasst. Hintergrund der Anfrage sind die niedrigen Erdgasspeicherfüllstände sowie die Wetterlage im Januar 2026, welche eine Erhöhung der Eskalationsstufen nach dem Notfallplan Gas des Bundes zur Folge haben könnten.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zu den Konsequenzen einer möglichen Hochstufung von der Frühwarnstufe in die Alarm- oder Notfallstufe für die FMR. In diesem Zusammenhang werden Fragen zu den wirtschaftlichen Risiken durch eine zunehmende Gasknappheit sowie zur aktuellen Vorbereitung der FMR auf steigende Versorgungsrisiken gestellt. Zudem wird nach den geplanten Maßnahmen im Falle einer tatsächlichen Gasmangellage oder einer Unterbrechung der Gasversorgung gefragt. Die Anfrage bezieht sich dabei auch auf die im Notfallplan vorgesehene Reihenfolge der Abschaltungen, die nach der Versorgung geschützter Kunden zunächst Industrie sowie Freizeitbereiche wie Schwimmbäder und Sportstätten umfasst.
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- 20.1.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Vorbereitung auf Gasmangellage bei der Freizeitmetropole Ruhr (FMR)Zur Vorlage · 15/0143-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Freizeitmetropole Ruhr (FMR) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage reagiert. Nach Rücksprache mit den Energieversorgungsunternehmen besteht aktuell keine Entwarnung hinsichtlich der Versorgungslage. Für die Bäder wurden im vergangenen Herbst Gas zu vorteilhaften Konditionen bis teilweise 2028 eingekauft.
Sollte jedoch die Notfallstufe des Gasnotfallplans eintreten, in der die Versorgung geschützter Kunden wie Haushalte oder Krankenhäuser priorisiert wird, könnte es bei der FMR zu Lieferbeschränkungen oder Versorgungsstopps kommen. Dies würde eine Schließung der Bäder zur Folge haben. Das wesentliche wirtschaftliche Risiko liegt laut FMR in den Personalkosten. Als Gegenmaßnahmen sind der Abbau von Überstunden sowie die Beantragung von Kurzarbeit vorgesehen. Um Schäden durch das Einfrieren von Leitungen bei einem Heizungsausfall zu vermeiden, wird der Einsatz mobiler, ölbetriebener Heizungsanlagen als Option genannt.
Zur Reduzierung des Energiebedarfs hat die FMR verschiedene technische und betriebliche Maßnahmen identifiziert, wie etwa die Einschränkung von Außenbecken oder Saunen, die Senkung von Wassertemperaturen sowie Anpassungen der Öffnungszeiten. Diese Änderungen könnten innerhalb von 48 Stunden umgesetzt werden. Parallel dazu führt das Unternehmen ein Energieaudit durch und prüft die Anschaffung einer mobilen Heizanlage auf Ölbasis, um die Versorgungssicherheit bei technischen Ausfällen zu erhöhen.
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