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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1.1Städtebauförderung hier: Aufstellung des Stadterneuerungsprogramms 2012Zur Vorlage · 12/0549 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0549 dient der Aufstellung des Stadterneuerungsprogramms für das Jahr 2012. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster erstellt und zur Beratung in den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung im genannten Zeitraum. Die Dokumentation umfasst neben der Sachdarstellung ein Programmdatenblatt sowie die entsprechenden Fördersätze für die Städtebauförderung 2012. Die rechtliche Grundlage für die gemeinsame Einreichung dieser Sitzungsvorlage bildet der § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff. des Landesplanungsgesetzes.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, der Sitzungsvorlage in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zuzustimmen. Die fachliche Bearbeitung der Vorlage erfolgte durch die zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen Münster, Arnsberg und Düsseldorf.
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Hauptdokument|20120216100902|20120216100840|20120229171745|20120313131830
- 1.2Förderprogramm für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2012 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 12/0560 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0560 des Verbandsausschusses dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über das Förderprogramm „Kommunaler Straßen- und Radwegebau 2012“ für das Gebiet des Regionalverbands Ruhr. Im Rahmen der Aufgaben des Regionalrates schlägt die Vorlage die Annahme der regionalen Voten für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster vor. Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und Kreise beim Bau verkehrswichtiger Straßen und Radwege, wobei die Mittel aus Kompensationszahlungen des Bundes resultieren.
Die Planung der Maßnahmen erfolgte durch die zuständigen Bezirksregierungen in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den kommunalen Antragstellenden. Ziel der Vorlage ist die Aufnahme von Projekten in das Jahresförderprogramm, die im Jahr 2012 baubar und finanzierbar sind. Für das Gebiet des Regionalverbands Ruhr wurden insgesamt 26 neue Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 26,7 Millionen Euro eingeplant.
Das gesamte Investitionsvolumen dieser 26 Vorhaben beläuft sich auf etwa 44 Millionen Euro, wovon rund 40,5 Millionen Euro als zuwendungsfähig eingestuft werden. Die Vorlage berücksichtigt die Notwendigkeit einer verlässlichen mittelfristigen Planung für die Kommunen, um die Bereitstellung der erforderlichen Eigenanteile in der Haushaltsplanung zu ermöglichen. Die Bewilligung der Vorhaben ist auf Basis der verfügbaren Mittel im Haushaltsjahr 2012 sowie der entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.
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- 1.3Förderprogramm für den kommunalen Sonder-Radwegebau 2012 (Radverkehrsförderung) hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 12/0558 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0558 des Verbandsausschusses dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über das Förderprogramm „Kommunaler Sonder-Radwegebau 2012“. Im Rahmen der Aufgaben des Regionalrates nach dem Landesplanungsgesetz NRW nimmt die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) für das Verbandsgebiet den regionalen Vorschlag zum Jahresförderprogramm 2012 entgegen. Das Programm wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW finanziert und unterstützt Kommunen sowie Kreise bei der Verbesserung der Radverkehrsverhältnisse.
Die Vorlage basiert auf einer gemeinsamen Abstimmung der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Für das RVR-Gebiet wurden insgesamt 15 neue Maßnahmen eingeplant, die ein Investitionsvolumen von rund 0,63 Millionen Euro umfassen. Davon entfallen 465.900 Euro auf die Zuwendungen. Die Gesamtkosten der Vorhaben belaufen sich auf 627.600 Euro, wobei 621.100 Euro als zuwendungsfähig eingestuft wurden.
Neben den baulichen Maßnahmen umfasst das Programm den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS). Die Anlagen 1 bis 3 der Vorlage enthalten die regionalen Voten für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Umsetzung der aufgeführten Vorhaben im Haushaltsjahr 2012 ist durch die verfügbaren Landesmittel sowie die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre sichergestellt.
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- 1.4Abschlussbericht über das Projekt Konjunkturpaket II KenntnisnahmeZur Vorlage · 12/0551 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0551 dient der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnisnahme des Abschlussberichts über das Projekt Konjunkturpaket II. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster erstellt und im Rahmen der gemeinsamen Sitzungsvorlage gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
Der Bericht umfasst eine abschließende Bewertung der Maßnahmen, die im Rahmen des Konjunkturpakets II umgesetzt wurden. Ein wesentlicher Bestandteil der Unterlagen ist eine tabellarische Übersicht, welche die Zielerreichung der Projekte in den kreisfreien Städten und Kreisen dokumentiert. Die Federführung für die Erstellung der Vorlage lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf, unter Einbeziehung der zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen Arnsberg und Münster. Die parlamentarische Behandlung der Vorlage war für die Sitzungen des Planungsausschusses, des Verbandsausschusses sowie der Verbandsversammlung im März 2012 vorgesehen.
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- 1.5Bericht über den aktuellen Stand der Überarbeitung des landesweiten Abfallwirtschaftsplans -Teilplan Siedlungsabfälle hier: KenntnisnahmeZur Vorlage · 12/0553 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage 12/0553 informiert über den aktuellen Stand der Überarbeitung des landesweiten Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen, konkret über den Teilplan Siedlungsabfälle. Die Landesregierung hat eine Neufassung des ersten Abfallwirtschaftsplans vorgesehen, welcher im Frühjahr 2010 veröffentlicht wurde.
Die Erstellung des landesweiten Abfallwirtschaftsplans erfolgt durch die oberste Abfallwirtschaftsbehörde, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz und Ozeanografie (MKULNV). Dieser Prozess findet im Benehmen mit den fachlich zuständigen Ausschüssen des Landtags sowie im Einvernehmen mit den beteiligten Landesministerien statt.
Der Bericht basiert auf einem Sachstandsbericht des MKULNV vom 26. Januar 2012. Dieser enthält die Zielsetzungen sowie den aktuellen Stand der bisherigen Vorarbeiten zum zweiten landesweiten Abfallwirtschaftsplan im Bereich der Siedlungsabfälle. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster erstellt und dient der Kenntnahme durch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.
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- 1.6Städtebauförderung hier: Beantwortung der Anfrage von Herrn Mitschke im Verbandsausschuss am 29.09.2011: Fördermittel und Konzept Ruhr 2010 tatsächliche MittelverteilungZur Vorlage · 12/0564 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0564 dient der Beantwortung einer Anfrage aus dem Verbandsausschuss vom 29. September 2011. Gegenstand der Vorlage ist die Untersuchung der tatsächlichen Mittelverteilung im Rahmen der Städtebauförderung sowie der Fördermittel und des Konzepts Ruhr 2010.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster vorgelegt. Sie wurde im Rahmen der Sitzung des Verbandsausschusses am 15. März 2012 zur Beratung und anschließenden Verbandsversammlung am 26. März 2012 vorbereitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Sitzungsvorlage in der Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen wird. Als Grundlage der Berichterstattung dienen eine Sachdarstellung sowie eine Projektübersicht zur Städtebauförderung, die der Vorlage beigefügt sind. Die Erstellung der Vorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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- 1.7Abgrabung im Bereich Ginderich - Pettenkaul hier: Anregung der Stadt Wesel zur Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)Zur Vorlage · 12/0555 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage 12/0555 geht es um die Entscheidung über eine Anregung der Stadt Wesel zur Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99). Gegenstand der Anfrage ist eine Abgrabung im Bereich Ginderich - Pettenkaul.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung legt der Verbandsversammlung den Beschlussvorschlag vor, der Anregung der Stadt Wesel nicht zu folgen. Damit wird die Beibehaltung des aktuellen Regionalplans ohne die beantragte Änderung vorgeschlagen.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26. März 2012 beschließend behandelt werden soll. Aus der Verwaltung geht hervor, dass durch die Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20120208151825|20120208151855|20120208151901|20120313132056|20120313132159
- 1.8Kraftwerksstandort Bislich Vahnum hier: Anregung der Stadt Wesel zur Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)Zur Vorlage · 12/0556 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0556 befasst sich mit der Anregung der Stadt Wesel zur Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99). Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob der Kraftwerksstandort Bislich Vahnum im Rahmen der regionalen Planung neu bewertet werden soll.
Die Regionaldirektorin agiert in diesem Vorgang als Regionalplanungsbehörde. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, der Anregung der Stadt Wesel bezüglich der Änderung des Regionalplans nicht zu folgen. Damit wird die Beibehaltung des aktuellen Planungsstandes zum Kraftwerksstandort angestrebt.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor sie in der Verbandsversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung hat die Vorlage erstellt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen.
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- 1.9Anfragen und Mitteilungen
- 1.9.1Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr als Regionalplanungsbehörde an Fachverfahren - Mitteilung der Verwaltung
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.1Verabschiedung der Haushaltssatzung 2012Zur Vorlage · 12/0488-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 verabschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Regionaldirektorin sieht neben der Verabschiedung der Satzung auch die Festlegung eines Hebesatzes in Höhe von 0,6499 Prozent gemäß § 5 vor.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 26. März 2012 vorgesehen. Aus den Unterlagen der zuständigen Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung geht hervor, dass durch die Verabschiedung der Haushaltssatzung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen in Form von Mehraufwendungen oder zusätzlichen Folgekosten entstehen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu erwarteten Einsparungen oder zusätzlichen Erträgen für das Haushaltsjahr.
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- 2.2Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010, Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Entlastung des Regionaldirektors des RVR für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 12/0565 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0565 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2010 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Regionalverbandes Ruhr-Gesetzes (RVRG) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW feststellt.
Zusätzlich beinhaltet die Vorlage den Antrag auf die vorbehaltlose Entlastung des Regionaldirektors für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Verbandsausschuss. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Verbandsausschusses am 15. März 2012 sowie der Verbandsversammlung am 26. März 2012 vorgesehen. Aus der vorliegenden Drucksache gehen keine finanziellen Auswirkungen oder Folgekosten aus der Feststellung des Abschlusses hervor.
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- 2.3Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2010Zur Vorlage · 12/0566 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0566 regelt die Verwendung des Jahresüberschusses für das Haushaltsjahr 2010 im Regionalverband Ruhr. Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 240.010,66 Euro sowie Mittel aus der zweckgebundenen Deckungsrücklage des Jahres 2009 zu verwenden.
Im Detail umfasst der Vorschlag die Entnahme aus der zweckgebundenen Deckungsrücklage 2009 in Höhe von 695.774,42 Euro. Davon wird ein Betrag von 120.225,58 Euro, der aus der Nichtinanspruchnahme der Ermächtigungsübertragung im Jahr 2009 resultiert, der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der Plan sieht zudem eine Zuführung zur zweckgebundenen Deckungsrücklage für das Jahr 2010 in Höhe von 815.000,00 Euro vor. Hierbei wird ein Betrag von 559,50 Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und war für die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die finanzielle Umsetzung der vorgeschlagenen Mittelverwendung vorbereitet.
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- 2.4Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Hier: Antrag für das Feld 'WeselGas' - Stellungnahmen der Regionalplanungsbehörde sowie des Regionalverbandes Ruhr als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 12/0510 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0510 befasst sich mit der Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Im Zentrum steht dabei der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß den §§ 6 ff des Bundesberggesetzes für das Feld „WeselGas“. Die Antragsteller für dieses Verfahren sind die Thyssen Vermögensverwaltung GmbH sowie die PVG Patentverwertungsgesellschaft für Lagerstätten, Geologie und Bergschäden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Stellungnahme zustimmt, die der Regionalverband Ruhr in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange verfasst hat. Die entsprechende Stellungnahme ist in der Vorlage als Anlage enthalten. Mit der Annahme des Beschlussvorschlags wird die Verwaltung zudem beauftragt, die Stellungnahme an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Die Vorlage durchläuft eine Beratungsfolge über den Umweltausschuss und den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20120209183536|20120202180511|20120209163343|20120214111857|20120202180524
- 2.5Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Hier: Erlaubniserteilung für das Feld 'Donar' und Hinweise zu Stellungnahmen durch Bezirksregierung ArnsbergZur Vorlage · 12/0511 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0511 befasst sich mit der Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Im Zentrum der Vorlage steht die Erteilung einer Erlaubnis durch die Bezirksregierung Arnsberg für das Feld „Donar“ sowie die Information über die damit verbundenen Hinweise zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Erteilung dieser Erlaubnis sowie die Hinweise zu den Stellungnahmen zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge zur Kenntnisnahme in den Umweltausschuss, den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie in die Verbandsversammlung eingestuft.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die Bearbeitung erfolgte durch das Referat für Staatliche Regionalplanung.
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Hauptdokument|20120202182847|20120202183204|20120209112708|20120209112859
- 2.6Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Hier: Antrag für das Feld 'Falke-South' - Stellungnahmen der Regionalplanungsbehörde sowie des Regionalverbandes Ruhr als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 12/0512 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0512 befasst sich mit der Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an bergrechtlichen Verfahren zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Im Zentrum steht der Antrag der BNK Deutschland GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen gemäß den §§ 6 ff des Bundesberggesetzes für das Feld „Falke-South“.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange bestätigt. Diese Stellungnahme wurde bereits von der Regionalplanungsbehörde sowie dem Regionalverband erstellt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechende Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens weiterzuleiten.
Die Vorlage durchläuft eine Beratungsfolge über den Umweltausschuss, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20120209182402|20120209152626|20120214154532|20120209111308
- 2.7Beteiligung im Planfeststellungsverfahren für die Ausbaustrecke Oberhausen - Emmerich Hier: Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 12/0543 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die Stellungnahme des Verbandes als Träger öffentlicher Belange im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens entscheiden. Gegenstand des Verfahrens ist der dreigleisige Ausbau der Eisenbahnstrecke zwischen der Grenze Deutschland/Niederlande, Emmerich und Oberhausen, konkret im Planfeststellungsabschnitt 1.1 Oberhausen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der vom Regionalverband Ruhr verfassten Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zustimmt. Mit der Annahme der Stellungnahme wird gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, das Dokument an die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf weiterzuleiten.
Die Vorlage (Drucksache Nr. 12/0543) durchläuft im März 2012 die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss bis hin zur abschließenden Beratung in der Verbandsversammlung. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.8Regionaler Diskurs - ...auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr. Hier: Dokumentation Regionalforum HerausforderungenZur Vorlage · 12/0524 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0524 der Regionaldirektorin befasst sich mit der Dokumentation des Regionalforums „Herausforderungen“ im Rahmen des regionalen Diskurses zur Zukunft der Metropole Ruhr. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dokumentation des genannten Forums zur Kenntnis nimmt.
Zudem beinhaltet der Beschlussvorschlag den Auftrag an die Verwaltung, die im Rahmen der Dokumentation festgehaltenen Ergebnisse in den weiteren Prozess des regionalen Diskurses einzubeziehen. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26. März 2012 beschlussfähig ist.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung der Regionalentwicklung ist für die Bearbeitung der Vorlage verantwortlich. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Annahme des Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 2.9Grüne Hauptstadt EuropasZur Vorlage · 12/0548-1 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0548-1 die Kenntnisnahme eines Memorandums sowie die Zustimmung zu einer geplanten Vorgehensweise beschlossen. Gegenstand der Vorlage ist die Bewerbung der Metropole Ruhr als „Grüne Hauptstadt Europas 2015“.
Die Vorlage, die im Verbandsausschuss vorberatend behandelt wurde, legt die Strategie für das Bewerbungsverfahren fest. Mit dem Beschluss wird die im Memorandum dargestellte Vorgehensweise offiziell unterstützt. Laut den Dokumenten sind für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten zu verzeichnen. Die Federführung für die Angelegenheit liegt beim Verbandsausschuss, wobei die inhaltliche Ausarbeitung dem Bereich Umwelt zugeordnet ist. Die Entscheidung dient als Grundlage für die weitere Durchführung des Bewerbungsprozesses der Region für den genannten Titel.
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- 2.10Windenergieanlagen (WEA) auf Halden des RVRZur Vorlage · 12/0536 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0536 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Eignung von Halden des Verbandes für die Errichtung von Windenergieanlagen. Gegenstand der Vorlage ist eine referatsübergreifende Einschätzung, die die technische und planerische Eignung dieser Standorte bewertet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diese fachübergreifende Einschätzung zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung wird angewiesen, die Ergebnisse dieser Beurteilung als Grundlage für zukünftige Anfragen und anstehende Planungsaufgaben heranzuziehen. Damit dient die Einschätzung als verbindliche Bewertungsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten im Bereich der Windenergie auf den im Zuständigkeitsbereich des Verbandes liegenden Halden.
Die Vorlage wurde für die Beratung in den relevanten Gremien, darunter der Umweltausschuss, der Planungsausschuss, der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung, zur Kenntnisnahme vorbereitet. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.11Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Gesellschaftsvertrag RZR II GmbHZur Vorlage · 12/0526 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0526 befasst sich mit der Anpassung des Gesellschaftsvertrags der RZR II GmbH. Der Entwurf sieht vor, den Vertrag an die gemeinderechtlichen Belange anzupassen.
Die Verbandsversammlung soll der vorgelegten Änderung des Gesellschaftsvertrags zustimmen. Damit verbunden ist die Ermächtigung der Vertreter des Regionalverbandes Ruhr (RVR) innerhalb der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrags zu beschließen.
Die Vorlage durchläuft eine Beratungsfolge, die im Wirtschaftsausschuss vorberatend, im Verbandsausschuss vorberatend und schließlich in der Verbandsversammlung beschließend vorgesehen ist. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Entscheidung vorbereitet.
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- 2.12Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Gesellschaftsvertrag AGR-DAR GmbHZur Vorlage · 12/0527 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0527 befasst sich mit der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der AGR-DAR GmbH. Im Rahmen der Verschmelzung der Gesellschaften KOST GmbH und DAR GmbH zur neuen Einheit AGR-DAR GmbH wurde ein Entwurf für einen angepassten Gesellschaftsvertrag erstellt, der die gemeinderechtlichen Belange berücksichtigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem vorgelegten Entwurf des Gesellschaftsvertrages zustimmt. Damit verbunden ist die Ermächtigung der Vertreter des Regionalverbandes Ruhr in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, die vorliegende Änderung des Gesellschaftsvertrages förmlich zu beschließen.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge die Gremien Wirtschaftsausschuss, Verbandsausschuss und Verbandsversammlung. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Entscheidung vorbereitet.
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- 2.13Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Verlängerung der Geschäftsführung bei der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 12/0529 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Verbandsausschuss liegt die Beschlussvorlage 12/0529 zur weiteren Bestellung der Geschäftsführung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH vor. Der Antrag sieht vor, die bisherige Geschäftsführerin in ihrer Funktion fortzuführen.
Die Vorlage durchläuft die festgelegte Beratungsfolge, wobei der Wirtschaftsausschuss vorberatend und der Verbandsausschuss beschließend tätig wird. Die Sitzung des Wirtschaftsausschusses war für den 28. Februar 2012 angesetzt, während die Sitzung des Verbandsausschusses auf den 15. März 2012 terminiert wurde.
Aus den Unterlagen der zuständigen Fachabteilung geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Verlängerung der Geschäftsführung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Zusammenhang mit diesem Beschlussantrag verzeichnet. Die Federführung für die Angelegenheit liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.14Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Auflösung der NFN - NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbHZur Vorlage · 12/0509 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0509 befasst sich mit der rechtlichen Beendigung der NFN – NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH. Der Verbandsausschuss liegt die Unterlage zur Vorberatung vor, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung vorgesehen ist.
Der Kern der Vorlage ist der Beschlussvorschlag, die Auflösung der NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH rückwirkend zum 31. Dezember 2011 zu bestätigen. Die Angelegenheit ist im Kontext der Verwaltung von Freizeitgesellschaften angesiedelt.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Vorlage im Wirtschafts- und im Verbandsausschuss vorberatend behandelt wurde, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26. März 2012 als beschließendes Organ zur Abstimmung gelangt. Finanzielle Auswirkungen oder Folgekosten werden in der vorliegenden Drucksache nicht ausgewiesen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht.
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- 2.15Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2010 nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)Zur Vorlage · 12/0540 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0540 befasst sich mit der Berichterstattung über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Kalenderjahr 2010. Der Bericht wurde gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erstellt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht über die genannten Beteiligungen offiziell zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge die Gremien Wirtschaftsausschuss, Verbandsausschuss und Verbandsversammlung. Die Sitzungen in den jeweiligen Gremien waren für den Zeitraum zwischen Ende Februar und Ende März 2012 angesetzt.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Vorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen in Form von Aufwendungen, Erträgen oder Investitionsauszahlungen für das Jahr 2012 oder für die Folgejahre entstehen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.16Feststellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2010Zur Vorlage · 12/0498 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0498 der Drucksache vom 4. Januar 2012 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum Stichtag 31. Dezember 2010. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Jahresabschluss gemäß den rechtlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung von RVR Ruhr Grün feststellt. Dabei soll ein ergänzender Hinweis aus dem abschließenden Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt berücksichtigt werden.
Der Vorgang durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge. Die Vorlage war im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün am 24. Februar 2012 vorberatend geladen und sollte anschließend im Verbandsausschuss am 15. März 2012 sowie in der Verbandsversammlung am 26. März 2012 abschließend behandelt werden. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Feststellung des Jahresabschlusses keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen in Form von neuen Aufwendungen, Erträgen oder Investitionsauszahlungen für das laufende Jahr entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Umwelt ist für die Bearbeitung der Unterlagen verantwortlich.
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- 2.17Eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün Jahresbericht 2011Zur Vorlage · 12/0530 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0530 legt den Jahresbericht 2011 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün vor. Der Bericht wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün am 24. Februar 2012, des Verbandsausschusses am 15. März 2012 sowie der Verbandsversammlung am 26. März 2012 zur Kenntnis vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den beiliegenden Jahresbericht für das Jahr 2011 förmlich zur Kenntnis nimmt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen durch die Vorlage entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün. Die zuständige Regionaldirektorin und die Betriebsleitung von Ruhr Grün haben die Vorlage erstellt.
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- 2.18Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Jahr 2012Zur Vorlage · 12/0518 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0518 befasst sich mit der Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Wirtschaftsjahr 2012. Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Plan gemäß den rechtlichen Grundlagen der Eigenbetriebs-Verordnung NRW sowie der Betriebssatzung feststellt.
Der Vorgang unterliegt einem festgelegten Beratungsprozess. Die Vorlage wurde im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün zur Vorberatung am 24. Februar 2012 vorgelegt. Im Anschluss ist eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 15. März 2012 vorgesehen, bevor die endgültige Entscheidung durch die Verbandsversammlung in der Sitzung am 26. März 2012 erfolgen soll.
Die Feststellung des Wirtschaftsplanes steht unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen, die im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan des Regionalverbandes Ruhr vorgenommen werden können. Aus den Dokumenten gehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder spezifischen Budgetposten für das Jahr 2012 hervor, da die entsprechenden Felder in der Vorlage nicht mit Beträgen belegt wurden. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün.
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- 2.19Synergien bei der Waldbewirtschaftung durch die Kommunen Antrag der CDU-Fraktion vom 05.03.2012Zur Vorlage · 12/0568 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 12/0568 hat die CDU-Fraktion einen Antrag gestellt, der die Schaffung von Synergien bei der Waldbewirtschaftung innerhalb der Kommunen des Regionalverbandes Ruhr zum Ziel hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün ein Angebot für die Kommunen im Verbandsgebiet entwickelt. Dieses Angebot soll die Bewirtschaftung von Waldflächen umfassen und dabei so gestaltet sein, dass es vertraglich auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Kommune abgestimmt werden kann.
Der Antrag begründet, dass die Kommunen im Regionalverband Ruhr unterschiedliche Leistungen in Bezug auf ihre Waldbestände erbringen. Dies umfasst neben der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung auch die Unterhaltung von Erholungswäldern sowie Maßnahmen der Umweltbildung. Während einige Kommunen eigene Grün- und Forstabteilungen unterhalten, nutzen andere externe Dienstleister. Durch das geplante Angebot der RVR Ruhr Grün sollen diese Prozesse koordiniert werden. Der Betriebsausschuss der RVR Ruhr Grün soll über die Entwicklung dieses Angebots unterrichtet werden. Finanzielle Auswirkungen werden im Antrag nicht aufgeführt. Die Beratung im Verbandsausschuss war für den 15. März 2012 vorgesehen, die Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 26. März 2012.
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- 2.20Stand der Entwicklung des Konzeptes zum Dekadenprojekt mündl. Bericht: Frau Geiß-Netthöfel
- 2.21Auftrag der Verbandsversammlung vom 10.10.2011: Erinnerungsorte/Industriekultur RuhrZur Vorlage · 12/0534 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0534 regelt die weitere Vorgehensweise im Projekt „Erinnerungsorte Ruhr“ sowie die Planung künftiger Kooperationen. Im Rahmen eines Auftrags der Verbandsversammlung vom 10. Oktober 2011 sieht der Beschlussvorschlag vor, die aktuelle Strategie für die Entwicklung von Erinnerungsorten und die angestrebten Partnerschaften beizubehalten.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) unterstützt dabei das gemeinsame Projekt der Universitäten Bochum, Dortmund und Essen-Duisburg mit dem Titel „Industriedenkmäler im Ruhrgebiet im Vergleich“. Zudem beteiligt sich der Verband an der Bewerbungsinitiative „Zollverein und die industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“, die eine Aufnahme in das UNESCO-Welterbeprogramm anstrebt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Erarbeitung eines Konzepts für eine „Stiftungs-, Zukunftsprofessur Ruhr“. Dieses Vorhaben soll in Abstimmung mit den beteiligten Universitäten und weiteren themennahen Institutionen entwickelt werden. Für die Umsetzung der genannten Maßnahmen sind im Jahr 2012 Kosten in Höhe von 17.000 Euro vorgesehen, die aus dem bestehenden Haushalt gedeckt werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Kultur- und Sportausschuss sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht.
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- 2.22Großer Sport in der Metropole Ruhr und 'Ruhr Games' 2015Zur Vorlage · 12/0537-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0537-1 sieht die Erarbeitung eines Planungs- und Durchführungskonzepts für die sogenannten „Ruhr Games“ vor, die für den Zeitraum 2015/2016 geplant sind. Die Grundlage für dieses Vorhaben bilden der Masterplan Sport sowie die Dokumentation „Großer Sport in der Metropole Ruhr“.
Die Umsetzung des Konzepts ist an eine finanzielle Bedingung geknüpft: Das Land Nordrhein-Westfalen muss sich mit mindestens der Hälfte des zu erwartenden Auftragsbudgets an den Kosten beteiligen. Das gesamte zu erwartende Budget wird auf etwa 250.000 Euro geschätzt.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Kultur und Sport hat die Erarbeitung des Konzepts unter der genannten Voraussetzung vorgeschlagen. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum 2012/2013 werden mit einem Aufwand von 125.000 Euro angegeben.
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- 2.23Anfragen und Mitteilungen
- 2.23.1Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.12.2011 in der VV am 19.12.2011 - Auswirkungen Aufhebung 1. Teilgenehmigung für das Steinkohlekraftwerk Trianel, Lünen hier: schriftl. Antwort der Verwaltung
- 1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidungnicht öffentlich
- 2Grundstücksangelegenheiten 30/11nicht öffentlich
- 3Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 4Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich