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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1.1Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) Projektanmeldung für den Bereich SchieneZur Vorlage · 12/0669 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0669 befasst sich mit der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und der damit verbundenen Projektanmeldung für den Bereich Schiene. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Düsseldorf sowie der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster erstellt.
Der Verbandsausschuss liegt der Verbandsversammlung zur Entscheidung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Anlage 1 zustimmt, welche die zusätzlichen Anmeldungen für die anstehende Projektbewertung enthält. Diese Liste umfasst neue Projektvorschläge für das Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR).
Ergänzend zur Vorlage liegen Informationen über bereits vom Land Nordrhein-Westfalen vorgesehene Projektvorschläge sowie die eingegangenen Stellungnahmen aus der Region vor. Die Federführung der Vorlage liegt bei der zuständigen Behörde des Regierungsbezirks Münster. Die Vorlage wurde im Rahmen der gemeinsamen Sitzungsvorbereitung für den Umweltausschuss, den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung im September 2012 erstellt.
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Hauptdokument|20120814092043|20120814092122|20120814092132|20120814105305
- 1.2Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) Projektanmeldung für den Bereich WasserstraßenZur Vorlage · 12/0672 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0672 befasst sich mit der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und der damit verbundenen Projektanmeldung für den Bereich der Wasserstraßen. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Düsseldorf sowie der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster erstellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Abstimmung über die Aufnahme bzw. Anmeldung von Projekten im Bereich der Wasserstraßen für den neuen Bundesverkehrswegeplan. Die fachliche Bearbeitung erfolgt durch die zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster, wobei die Bezirksregierung Münster die Federführung übernimmt. Als Grundlage für die Entscheidung dienen ein Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 27. Juli 2012 sowie ein Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. August 2012.
Der Verbandsausschuss ist für die Federführung der Vorlage zuständig. Die parlamentarische Beratung war für den Umweltausschuss, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss vorgesehen, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung im September 2012 erfolgen sollte. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung der Verbandsversammlung zu den am Ende der Sachdarstellung dargelegten Inhalten vor.
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- 1.3Städtebauförderung hier: Unterrichtung über die Bekanntgabe des Programmentwurfs zur Städtebauförderung 2012Zur Vorlage · 12/0657 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0657 dient der Unterrichtung über die Bekanntgabe des Programmentwurfs zur Städtebauförderung für das Jahr 2012. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster erstellt und im Rahmen des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
Der Inhalt der Sitzungsvorlage umfasst eine Sachdarstellung sowie eine Übersicht zum Programmvorschlag und zum Programmentwurf für das Jahr 2012. Die Vorlage war für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Planungsausschuss, der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.
Der vorliegende Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, die Sitzungsvorlage lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die fachliche Bearbeitung der Unterlagen erfolgte durch die zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen Münster, Arnsberg und Düsseldorf.
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- 1.4Bericht über den Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Bezirk hier: KenntnisnahmeZur Vorlage · 12/0659 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0659 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster dient der Information der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR). Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten innerhalb des Planungsbereichs des Regionalverbands.
Die Vorlage wurde im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Bezirksregierungen erstellt und zur Kenntnisnahme in die Gremien des Regionalverbands eingebracht. Die Beratung erfolgte im Umweltausschuss am 31. August 2012 sowie im Verbandsausschuss am 13. September 2012, bevor die abschließende Behandlung in der Verbandsversammlung am 24. September 2012 vorgesehen war.
Der Bericht umfasst eine Sachdarstellung sowie eine Übersichtskarte der Risikogewässer im Planungsbereich des Regionalverbands. Die Einbringung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt.
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- 1.5Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel - Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen StellenZur Vorlage · 12/0634 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0634 befasst sich mit dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, konkret mit dem sachlichen Teilplan zum Thema großflächiger Einzelhandel. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt die Beteiligung der öffentlichen Stellen, die in ihren Belangen von den entsprechenden Planungen betroffen sind.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Sachverhalt zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird die Verwaltung damit beauftragt, diese Stellungnahme an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen zu übermitteln.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 24. September 2012 als beschließendes Organ behandelt wird. Aus der Dokumentation geht hervor, dass durch die Durchführung dieses Vorgangs keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung liegt im Bereich Planung der Regionalplanungsbehörde.
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- 1.6RFNP-Änderungen - Benehmensherstellung nach § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlGZur Vorlage · 12/0642 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0642 befasst sich mit der Herstellung des Benehmens gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlG bezüglich Änderungen der regionalplanerischen Festlegungen im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP). Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung den Stellungnahmen der Verwaltung anschließt. Diese Stellungnahmen beziehen sich auf spezifische Änderungen an verschiedenen Standorten innerhalb der regionalplanerischen Festlegungen. Konkret sind Änderungen für die Bereiche 05 BO Bövinghauser Straße, 14 OB Rechenacker / Samlandstraße, 15 OB Dinnendahlstraße / Bronkhorststraße sowie 16 E Krupp-Gürtel: Altendorfer Straße / Dickmannstraße Gegenstand der Vorlage.
Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung im Planungsausschuss am 3. September 2012 sowie im Verbandsausschuss am 13. September 2012 vor, bevor die Verbandsversammlung am 24. September 2012 über den Beschluss entscheidet. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Hauptdokument|20120724091258|20120724091310|20120724091326|20120724091336|20120724091345|20120724091356
- 1.7Bauleitplanverfahren Nr. 1136 V - Dreigrenzen und 49. FNP-Änderung der Stadt Wuppertal (IKEA-Bauvorhaben).Zur Vorlage · 12/0641 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0641 befasst sich mit dem Bauleitplanverfahren Nr. 1136 V im Bereich Dreigrenzen sowie der 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wuppertal. Gegenstand der Vorlage ist ein Bauvorhaben im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines IKEA-Standortes.
Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Bearbeitung der Vorlage zuständig. Der vorgesehene Beratungsprozess sieht eine Vorberatung im Planungsausschuss am 3. September 2012 sowie im Verbandsausschuss am 13. September 2012 vor. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 24. September 2012 vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung annimmt und beschließt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Durchführung des Verfahrens keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung hat die Unterlagen zur Vorlage gebracht.
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Hauptdokument|20120723152217|20120723152238|20120724115719|20120725083156
- 1.8Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr Verhältnis RFNP - Regionalplan Ruhr weiteres Vorgehen Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 12/0645 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 12/0645 liegt der Regionaldirektorin als Regionalplanungsbehörde ein Sachstandsbericht zum regionalen Diskurs bezüglich des Regionalplans Ruhr vor. Der Bericht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen der Regionalplanungsbehörde und dem weiteren Vorgehen im Rahmen des Regionalplans Ruhr.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Planungsausschusses sowie des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis nimmt.
Aus der Dokumentation geht hervor, dass für die Erstellung des Berichts keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung ist für die Bearbeitung der Vorlage verantwortlich. Die Beratung der Vorlage in den entsprechenden Gremien war für den Zeitraum von August bis September 2012 angesetzt.
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- 1.8.1Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr Verhältnis RFNP – Regionalplan Ruhr weiteres VorgehenZur Vorlage · 12/0676 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 12/0676 wird ein weiteres Vorgehen im Verhältnis zwischen dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und dem Regionalplan Ruhr vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Ausführungen der Verwaltung zur Drucksache 12/0645 zur Kenntnis nimmt.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die vollständige Übernahme der Verantwortung für die Regionalplanung in der Metropole Ruhr vorzubereiten. Dies umfasst auch den regionalplanerischen Teil des Regionalen Flächennutzungsplans und soll unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen zum 1. Januar 2016 erfolgen.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, den Personalbedarf sowie den damit verbundenen Aufwand für die Erstellung des Regionalplans gemäß dem vorliegenden Zeitplan und für die anschließende Bewirtschaftung des RFNP darzustellen. Die Regionaldirektorin erhält den Auftrag, mit der Landesregierung Verhandlungen über den Personalbedarf und die Finanzierung der Bewirtschaftung des RFNP zu führen. Über die Ergebnisse dieser Gespräche soll in der darauffolgenden Verbandsversammlung berichtet werden. Der Antrag wurde von der CDU eingebracht und war im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgesehen.
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- 1.9Anfragen und Mitteilungen
- 1.9.1Bericht über laufende Verfahren: RVR als Regionalplanungsbehörde
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.1Planfeststellungsverfahren gemäß § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Fernwärmeleitungsanlage vom noch im Planungsverfahren befindlichen Neubau des Kraftwerks Datteln 4 über Castrop-Rauxel bis Recklinghausen-Grullbad Hier: Beteiligung gemäß § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)Zur Vorlage · 12/0633 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0633 befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren gemäß § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gegenstand des Verfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer Fernwärmeleitungsanlage, die vom Neubau des Kraftwerks Datteln 4 über Castrop-Rauxel bis nach Recklinghausen-Grullbad führen soll. Das Projekt befindet sich derzeit noch im Planungsverfahren.
Im Rahmen der Vorlage wird die Beteiligung gemäß § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) thematisiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, diese Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster zu übermitteln.
Die Vorlage war für die Beratungsfolge in den Umweltausschuss, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss vorgesehen, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung im September 2012 erfolgen sollte. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20120718121003|20120718091652|20120718091541|20120726140400
- 2.2Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB zur Änderung Nr. 8a des Flächennutzungsplanes - Kraftwerk - und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk - der Stadt Datteln hier: Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 12/0625 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0625 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Stellungnahme des Verbandes als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung Nr. 8a des Flächennutzungsplanes sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105a der Stadt Datteln, welche ein Kraftwerk betreffen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits durch den Regionalverband Ruhr abgegebenen Stellungnahme zustimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt der vorherigen Zustimmung der zuständigen Verbandsgremien. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Vorbehalt der Stadt Datteln gegenüber aufzuheben.
Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine vorberatende Behandlung in den Ausschüssen für Umwelt, Planung und den Verbandsausschuss vor, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 24. September 2012 getroffen werden soll. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Verfahren ist der Verbandsausschuss.
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- 2.3Ideenwettbewerb zur Zukunft der Metropole Ruhr Hier: Sachstandsbericht und Besetzung des BeiratesZur Vorlage · 12/0640 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage 12/0640 geht es um den aktuellen Sachstand sowie die personelle Besetzung des Beirates im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur Zukunft der Metropole Ruhr. Die Vorlage wurde im Rahmen der Regionalentwicklung erstellt und liegt dem Verbandsausschuss zur Vorberatung vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Sachstandsbericht zum Wettbewerb zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Entscheidung über die vorgeschlagene Zusammensetzung des Beirates beantragt. Die Besetzung des Gremiums ist ein wesentlicher Bestandteil der weiteren Planung für den Wettbewerb.
Die Vorlage durchläuft im September 2012 die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 24. September 2012 abschließend beraten wird. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorgeschlagenen Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 2.4Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr. Hier: Prozess- und ZeitplanungZur Vorlage · 12/0636 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0636 befasst sich mit der Prozess- und Zeitplanung im Rahmen des regionalen Diskurses zum Regionalplan Ruhr. Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die festgelegte Zeitplanung sowie die Bedingungen zu deren Einhaltung zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die dargestellten Arbeitsschritte zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr fortzusetzen. Zudem ist die Verbandsversammlung regelmäßig über den aktuellen Stand der Arbeiten zu unterrichten.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Aufforderung an das Land Nordrhein-Westfalen. Der Verbandsverband fordert das Land auf, die Finanzierung einer für die Aufgaben der Regionalplanungsbehörde erforderlichen Anzahl an Mitarbeitenden beim Regionalverband Ruhr kurzfristig sicherzustellen.
Die Vorlage durchläuft eine Beratungsfolge, die im Planungsausschuss vorberatend und in der Verbandsversammlung beschließend vorgesehen ist. Finanzielle Auswirkungen im Sinne von Mehraufwendungen oder Folgekosten werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Hauptdokument|20120807111015|20120724165111|20120724165211|20120823090028|20120823090042|20120823090056|20120823090102|20120823090112|20120903090015
- 2.4.1Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr Hier: Prozess- und ZeitplanungZur Vorlage · 12/0677 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 12/0677 wird die weitere Vorgehensweise bei der Aufstellung des Regionalplans Ruhr sowie die damit verbundene Zeit- und Ressourcenplanung thematisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die vorliegende Zeitplanung sowie die Bedingungen zu deren Einhaltung zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die festgelegten Arbeitsschritte zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr fortzusetzen.
Aufgrund von Verschiebungen im Zeitplan wird eine fortlaufende Bewirtschaftung des Regionalen Flächennutzungsplans durch den Regionalverband Ruhr als notwendig erachtet. Dies bedingt einen zusätzlichen Ressourcenbedarf innerhalb der Regionalplanungsbehörde des Regionalverbandes Ruhr. Die Verbandsversammlung soll hierüber regelmäßig über den aktuellen Arbeitsstand unterrichtet werden.
Zudem beinhaltet der Antrag die Aufforderung an das Land Nordrhein-Westfalen, die Finanzierung einer personellen Ausstattung der Regionalplanungsbehörde sicherzustellen, die den anfallenden Aufgaben entspricht. Ziel ist eine kurzfristige Gewährleistung der notwendigen personellen Kapazitäten. Der Antrag wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und war für die Beschlussfassung in der Verbandsversammlung vorgesehen.
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- 2.5Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken für das Feld 'Falke-South' Antragsteller: BNK Deutschland GmbHZur Vorlage · 12/0619 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0619 befasst sich mit dem Antrag der BNK Deutschland GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen sowie den bei deren Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken für das Feld „Falke-South“.
Im Rahmen des Beschlussverfahrens wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, die Gegenäußerung der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen, zur Kenntnis zu nehmen. Diese Gegenäußerung bezieht sich auf die zuvor abgegebenen Stellungnahmen der Regionalplanungsbehörde sowie des Regionalverbandes Ruhr in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange.
Das Verfahren durchlief die vorgesehenen Beratungsschritte in den Ausschüssen. Die Vorlage wurde im Umweltausschuss am 31. August 2012 vorberatend behandelt, gefolgt vom Planungsausschuss am 3. September 2012 und dem Verbandsausschuss am 13. September 2012. Die abschließende Beratung und Entscheidung durch die Verbandsversammlung war für die Sitzung am 24. September 2012 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.6Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken für das Feld 'WeselGas' Antragsteller: Thyssen Vermögensverwaltung GmbH und PVG Patentverwaltungsgesellschaft für Lagerstätten, Geologie und Bergschäden mbH Hier: Erlaubniserteilung durch die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRWZur Vorlage · 12/0635 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0635 befasst sich mit dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen sowie den bei deren Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken für das Feld „WeselGas“. Die Antragsteller sind die Thyssen Vermögensverwaltung GmbH sowie die PVG Patentverwaltungsgesellschaft für Lagerstätten, Geologie und Bergschäden mbH. Die zuständige Erlaubniserteilung obliegt der Abteilung 6 für Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Erteilung der Erlaubnis sowie die Ausführungen zum Umgang mit den eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge im Umweltausschuss, im Planungsausschuss, im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20120723103543|20120718094446|20120718094025|20120718094017
- 2.7Netzwerk Industrienatur - Natur und Mensch auf offenen Industriebrachen im RuhrgebietZur Vorlage · 12/0651 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0651 sieht die Durchführung des Projekts „Netzwerk Industrienatur – Natur und Mensch auf offenen Industriebrachen im Ruhrgebiet“ vor. Der vorliegende Vorschlag regelt die Umsetzung des Vorhabens unter der Voraussetzung, dass eine Projektförderung in Höhe von 90 Prozent erreicht wird.
Die finanziellen Auswirkungen des Projekts gliedern sich in einen Eigenanteil für den Zeitraum von 2013 bis 2018 in Höhe von 270.000 Euro, der aus dem Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün gedeckt werden soll. Zusätzlich ist ein Eigenanteil für Investitionsauszahlungen im Zeitraum von 2013 bis 2018 in Höhe von 90.000 Euro vorgesehen, welcher ebenfalls aus dem Wirtschaftsplan von RVR Ruhr Grün finanziert wird.
Das Verfahren zur Verabschiedung des Projekts ist in mehreren Gremien vorgesehen. Die Vorlage durchläuft den Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün, den Wirtschaftsausschuss sowie den Umweltausschuss in vorberatender Funktion. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag obliegt der Verbandsversammlung.
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- 2.8Eckpunkte des Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 für Wachstum und Beschäftigung hier: Gemeinsame Stellungnahme der Metropole Ruhr im Rahmen des Konsultationsverfahrens des Wirtschaftsministeriums (06.07.-07.09.2012)Zur Vorlage · 12/0658-1 · Berichtsvorlage
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Die Drucksache 12/0658-1 dient als Berichtsvorlage für den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Gegenstand der Vorlage ist der Sachstandsbericht zum Vorgehen der Metropole Ruhr im Rahmen des Konsultationsverfahrens des Wirtschaftsministeriums bezüglich der Eckpunkte des Operationellen Programms EFRE 2014–2020 für Wachstum und Beschäftigung.
Die Vorlage legt die gemeinsame Stellungnahme der Metropole Ruhr vom 7. September 2012 dar, die im Rahmen eines Konsultationsprozesses des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt wurde. In dieser Stellungnahme werden konkrete Vorschläge für ein Integrated Territorial Investment (ITI), vier gemeinschaftliche Initiativen sowie drei regionale Schwerpunkthemen zur regionalen Strukturpolitik vorgelegt. Ziel der Positionierung ist es, die Entwicklungs- und Innovationspotenziale sowie die Förderbedarfe der Region in die Ausgestaltung der künftigen EU-Förderung einzubringen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Sachstandsbericht sowie die gemeinsame Stellungnahme zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Durchführung vergleichbarer offener Konsultationsverfahren für andere Operationelle Programme, wie etwa ESF oder ELER, durch das Land Nordrhein-Westfalen angeregt. Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr wird beauftragt, die Erarbeitung der weiteren Operationellen Programme zu begleiten, die Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten und Kreisen fortzuführen und die Gremien über die Ergebnisse kontinuierlich zu informieren.
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- 2.9Klima-Expo NRW Metropole Ruhr 2020Zur Vorlage · 12/0675 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat in der Beschlussvorlage 12/0675 die Fortführung der Planungen für ein neues regionales Leitprojekt beschlossen. Dieses soll als Dekadenprojekt der Metropole Ruhr konzipiert werden und mit der von der Landesregierung geplanten Klimaschutz-Expo NRW verknüpft werden. Die Verbandsversammlung begrüßt hierzu die konzeptionellen Vorarbeiten der Verwaltung und der beteiligten Gesellschaften.
In Fortführung eines Beschlusses aus dem Jahr 2011 wurden der Verwaltung verschiedene Aufgaben übertragen. Die Verwaltung soll in einer gemeinsamen Projektgruppe mit den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften das Gesamtkonzept sowie Meilensteine konkretisieren. Dabei ist die Integration der Vorarbeiten für eine Bewerbung zur Europäischen Umwelthauptstadt vorgesehen. Zudem wurde die Einleitung der Vorbereitungen für ein Mobilisierungs-Festival im Verbandsgebiet für das Jahr 2014 beauftragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Abstimmung mit der Landesregierung, um eine operative und finanzielle Verzahnung des Projektes mit der Klimaschutz-Expo zu erreichen. Parallel dazu soll die Verwaltung private Partner für die Mitwirkung und die Finanzierung einzelner Teilprojekte gewinnen. Über den Fortgang des Projektes ist die Verbandsversammlung in jeder ordentlichen Sitzung zu unterrichten. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt.
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- 2.10Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2011Zur Vorlage · 12/0643 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0643 befasst sich mit den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH, konkret mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 festzustellen. Damit einhergehend soll die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen werden. Zudem ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Aufsichtsrat Gegenstand des Beschlussvorschlags.
Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 28. August 2012 sowie im Verbandsausschuss am 13. September 2012 vor, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 24. September 2012 getroffen werden soll. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.11Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2011Zur Vorlage · 12/0627 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0627 befasst sich mit den Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH und legt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 zum Gegenstand der Beratung. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Wirtschaftsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im dritten Quartal 2012 vorbereitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen und die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen. Darüber hinaus umfasst der Antrag die Erteilung der Entlastung für den Aufsichtsrat sowie für die Geschäftsführung der Gesellschaft.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Umsetzung dieses Beschlusses keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für den Verband entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage in den Gremien erstellt.
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- 2.12Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Konzernabschluss zum 31.12.2011Zur Vorlage · 12/0628 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0628 befasst sich mit dem Konzernabschluss der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum Stichtag 31. Dezember 2011. Der Inhalt der Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zum genannten Zeitraum.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Ausführungen zum Konzernabschluss der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage war im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses am 28. August 2012, des Verbandsausschusses am 13. September 2012 sowie der Verbandsversammlung am 24. September 2012 vorgesehen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Aus den Angaben zur finanziellen Auswirkung geht hervor, dass durch die vorliegende Berichtsvorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt.
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- 2.13Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss der RZR II Herten GmbH zum 31.12.2011Zur Vorlage · 12/0637 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0637 befasst sich mit den Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, wobei der Fokus auf dem Jahresabschluss der RZR II Herten GmbH zum Stichtag 31.12.2011 liegt. Der Vorgang durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 28.08.2012 und der Vorberatung im Verbandsausschuss am 13.09.2012, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 24.09.2012 ansteht.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der RZR II Herten GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss förmlich festzustellen. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Befugnis, über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Angelegenheit keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für den Verband entstehen. Die Bearbeitung erfolgt durch das Finanzmanagement innerhalb der Zentralen Dienste.
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- 2.14Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2011Zur Vorlage · 12/0626 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0626 der Regionaldirektorin befasst sich mit den Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH, wobei der Fokus auf dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 liegt. Die Vorlage wurde für die Beratung in den Gremien des Regionalverbands Ruhr zur Vorlage gebracht, wobei der Wirtschaftsausschuss am 28. August 2012 vorberatend, der Verbandsausschuss am 13. September 2012 ebenfalls vorberatend und die Verbandsversammlung am 24. September 2012 beschließend tätig werden sollte.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der Ruhr Tourismus GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen und die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen. Darüber hinaus umfasst der Vorschlag die Erteilung der Entlastung für den Aufsichtsrat sowie für die Geschäftsführungen der Gesellschaft.
Aus den Unterlagen der zuständigen Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung geht hervor, dass durch die Umsetzung dieses Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde durch die zuständige Verwaltung zur Entscheidung vorgelegt.
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- 2.15Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 12/0638 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0638 befasst sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhr Tourismus GmbH. Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den in einer Synopse dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages zustimmt.
Mit der Annahme der Vorlage werden die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH dazu ermächtigt, den vorgeschlagenen Änderungen offiziell zuzustimmen. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge die Gremien Wirtschaftsausschuss, Verbandsausschuss und Verbandsversammlung.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Änderung des Gesellschaftsvertrages keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen für den Haushalt zu verzeichnen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.16Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2011Zur Vorlage · 12/0629 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0629 befasst sich mit den Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH und legt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 zum Gegenstand der Beratung. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Wirtschaftsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im dritten Quartal 2012 vorbereitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der Kultur Ruhr GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss förmlich festzustellen und die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen. Darüber hinaus umfasst der Vorschlag die Erteilung der Entlastung für den Aufsichtsrat sowie für die Geschäftsführungen der Gesellschaft.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Behandlung dieser Angelegenheit keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für den Verband entstehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung in die entsprechenden Gremien des Regionalverbands eingebracht.
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- 2.17Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Übernahme der Anteile des Vereins pro Ruhrgebiet e. V. (VpR)Zur Vorlage · 12/0655 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll über die Übernahme von Gesellschaftsanteilen an der Kultur Ruhr GmbH entscheiden. Konkret wird der Beschluss vorgelegt, die Anteile des Vereins pro Ruhrgebiet e. V. in Höhe von 2,5 Prozent zu einem Betrag von 750,00 Euro zu erwerben.
Mit der Zustimmung zur Anteilsübernahme wird gleichzeitig die Ermächtigung der Vertretung des Regionalverbandes Ruhr in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH beantragt. Dies umfasst die Zustimmung zum Kauf der genannten Anteile sowie alle damit verbundenen rechtlichen und organisatorischen Handlungen gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf den einmaligen Aufwand von 750,00 Euro im Haushaltsjahr 2012. Die Deckung dieser Kosten ist im Haushalt vorgesehen. Weitere jährliche Folgekosten oder Erträge werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 24. September 2012 abschließend beraten wird. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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- 2.18Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Gesellschaftsvertrag, Verlängerung der Nebenabrede (2012-2014)Zur Vorlage · 12/0390-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0390-1 sieht die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2012 bis 2014 vor. Der Beschlussvorschlag für die Verbandsversammlung ist an eine Bedingung geknüpft: Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Bestätigung betrifft die Übernahme von Anteilen in Höhe von 2,5 Prozent am Verein „pro Ruhrgebiet e. V.“ durch den Regionalverband Ruhr.
Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 24. September 2012 beschlossen werden soll.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind für das Jahr 2012 Kosten in Höhe von 25.564,00 Euro verzeichnet. Dieser Betrag setzt sich aus einem Teil von 20.564,00 Euro und einem weiteren Teil von 5.000,00 Euro zusammen, die über die Kostenstelle 06300 aus dem Haushalt gedeckt werden sollen. Für die Jahre 2013 und 2014 werden jährliche Folgekosten in gleicher Höhe von 25.564,00 Euro erwartet. Weitere Erträge oder Einsparungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 2.19Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2011Zur Vorlage · 12/0630 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0630 befasst sich mit den Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH und legt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 zum Gegenstand der Beratung. Die Vorlage durchläuft die vorgesehene Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 24. September 2012 zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der Umweltzentrum Westfalen GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss förmlich festzustellen und die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen. Darüber hinaus umfasst der Antrag die Erteilung der Entlastung für den Verwaltungsrat sowie die Entlastung für die Geschäftsführungen der Gesellschaft.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Angelegenheit keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage dient der ordnungsgemäßen Abwicklung der jährlichen Rechnungslegung und der rechtlichen Absicherung der Organverantwortung innerhalb der GmbH.
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- 2.20Angelegenheiten der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2011Zur Vorlage · 12/0631 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0631 der Regionaldirektorin befasst sich mit den Angelegenheiten der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2011.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der Betreibergesellschaft ermächtigt, den genannten Jahresabschluss förmlich festzustellen. Darüber hinaus umfasst der Beschlussvorschlag die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung der Gesellschaft.
Die Vorlage durchläuft einen festgelegten Beratungsprozess innerhalb der Gremien des Regionalverbands. Der Wirtschaftsausschuss war am 28. August 2012 vorberatend beteiligt, gefolgt vom Verbandsausschuss am 13. September 2012. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung war für die Sitzung am 24. September 2012 vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht. Finanzielle Auswirkungen werden in der Drucksache nicht ausgewiesen.
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- 2.21Angelegenheiten der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 12/0632 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0632 befasst sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH. Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den in der Begründung dargelegten Änderungen des Gesellschaftsvertrages zustimmt.
Mit der Annahme der Vorlage wird die zuständige Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH ermächtigt, den vorgeschlagenen Änderungen offiziell zuzustimmen. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge die Gremien Wirtschaftsausschuss, Verbandsausschuss und Verbandsversammlung. Die Beratung im Wirtschaftsausschuss war für den 28. August 2012 angesetzt, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 24. September 2012 vorgesehen war.
Aus den Angaben der Verwaltung geht hervor, dass die Änderung des Gesellschaftsvertrages keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Rahmen der Vorlage dokumentiert. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.22Angelegenheiten der RUHR.2010 GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und LiquidationZur Vorlage · 12/0671 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0671 der Regionaldirektorin befasst sich mit den Angelegenheiten der RUHR.2010 GmbH in Liquidation. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung des Gesellschaftsvertrages dieser Gesellschaft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die vorgelegte Änderung des Gesellschaftsvertrages der RUHR.2010 GmbH in Liquidation verabschiedet. Zudem wird die zuständige Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ermächtigt, den vorgenommenen Änderungen zuzustimmen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt, wobei die Sitzung des Ausschusses für den 13. September 2012 angesetzt war. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung war für die Sitzung am 24. September 2012 vorgesehen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Beratung vorbereitet.
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- 2.23Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 12/0639 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0639 befasst sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhrwind Herten GmbH. Der Verbandsausschuss ist für die Federführung der Vorlage zuständig.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den in einer Synopse dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Ruhrwind Herten GmbH zustimmt. Mit dieser Entscheidung wird gleichzeitig die Ermächtigung der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhrwind Herten GmbH erteilt, die entsprechenden Änderungen rechtswirksam zu bestätigen.
Die Beratungsfolge der Vorlage ist für das Jahr 2012 vorgesehen, wobei der Wirtschaftsausschuss am 28. August 2012 vorberatend tätig wurde. Der Verbandsausschuss sollte die Vorlage am 13. September 2012 vorberatend behandeln, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 24. September 2012 getroffen werden sollte.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Änderung des Gesellschaftsvertrages keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Haushaltsjahr 2012 oder in Folgejahren verzeichnet.
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- 2.24Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse der Freizeitgesellschaften des RVR zum 31.12.2011Zur Vorlage · 12/0650 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0650 der Regionaldirektorin befasst sich mit den Jahresabschlüssen der Freizeitgesellschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR) zum Stichtag 31. Dezember 2011. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung zuständig, während die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung vorgesehen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der verschiedenen Freizeitgesellschaften ermächtigt, die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2011 festzustellen. Dies umfasst die Revierpark Gysenberg Herne GmbH, die Revierpark Vonderort GmbH, die Revierpark Wischlingen GmbH, die Revierpark Mattlerbusch GmbH, das Freizeitzentrum Kemnade GmbH, das Freizeitzentrum Xanten GmbH sowie die Maximilianpark Hamm GmbH.
Zusätzlich zur Feststellung der Abschlüsse soll die Ermächtigung die Entscheidung über die Verwendung der Jahresergebnisse sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführungen und die Verwaltungs- bzw. Aufsichtsräte dieser Gesellschaften beinhalten. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Beschluss hervor. Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 28. August 2012 sowie im Verbandsausschuss am 13. September 2012 vor, bevor die Verbandsversammlung am 24. September 2012 über die Vorlage entscheidet.
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Hauptdokument|20120806090142|20120806090153|20120806090212|20120806090222|20120806090230|20120806090238
- 2.25Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Haushaltsansätze 2013Zur Vorlage · 12/0648 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0648 befasst sich mit den Haushaltsansätzen für das Jahr 2013 im Bereich der Freizeitgesellschaften. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorgeschlagenen Haushaltsansätzen zustimmt. Diese Beträge sind als Höchstgrenzen für die Erstellung der Wirtschaftspläne der Freizeitgesellschaften für das kommende Haushaltsjahr 2013 festzulegen.
Der Beratungsprozess der Vorlage ist für das Jahr 2012 vorgesehen. Die Beratung erfolgt zunächst vorberatend im Wirtschaftsausschuss am 28. August 2012 sowie im Verbandsausschuss am 13. September 2012. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 24. September 2012 angesetzt. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr zu verzeichnen sind. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht.
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- 2.26Anfragen und Mitteilungen
- 2.26.1Änderungsvorschläge zum Gesetz über den Regionalverband Ruhr Redaktionelle und strukturelle ÄnderungenZur Vorlage · 12/0678 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0678 befasst sich mit redaktionellen und strukturellen Änderungsvorschlägen zum Gesetz über den Regionalverband Ruhr. Die Vorlage wurde der Regionaldirektorin vorgelegt und dient der Information des Verbandsausschusses.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Vorstellung von Anpassungen, die sowohl die sprachliche Gestaltung als auch die strukturellen Vorgaben des genannten Gesetzes betreffen. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Verbandsausschuss die eingereichten Änderungsvorschläge zur Kenntnis nimmt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Einsparungen im Haushalt des Regionalverbandes zu verzeichnen. Die Vorlage war für die Sitzung des Verbandsausschusses am 13. September 2012 vorgesehen.
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- 1Besucherzentrum Hohewardnicht öffentlich
- 2Grundstücksangelegenheiten 87/11nicht öffentlich
- 3Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 4Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich