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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen
- 1.1Sachstandsbericht zur Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015Zur Vorlage · 13/0039 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0039 dient der Information des Verbandsausschusses über den aktuellen Stand der Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015. Die Vorlage basiert auf einer Berichtsanfrage der CDU-Fraktion, die in der Sitzung des Verbandsausschusses am 23. Juni 2014 gestellt wurde.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Inhaltlich umfasst das Dokument einen Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des genannten Krankenhausplans. Der Verbandsausschuss wird im Rahmen der Sitzung um die Kenntnisnahme der Ausführungen der Bezirksregierungen gebeten. Die rechtliche Grundlage für die Vorlage bildet das Landesplanungsgesetz, insbesondere die Bestimmungen gemäß § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff. Die zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sind für die fachliche Ausarbeitung der Inhalte verantwortlich.
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- 1.2Regionaler Vorschlag zum Jahresbauprogramm 2015 für die Maßnahmen des LandesstraßenausbauplansZur Vorlage · 13/0041 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0041 befasst sich mit dem regionalen Vorschlag zum Jahresbauprogramm 2015 für die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster erstellt und dient der Information der Gremien.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Erlass des Ministeriums für Bauwesen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. Oktober 2014, welcher den Entwurf des Bauprogramms 2015 für die Landesstraßen enthält. Gemäß dem Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird zur Kenntnis genommen, dass für das Gebiet des Regionalverbands Ruhr im Jahr 2015 keine neuen Vorhaben in das Jahresbauprogramm aufgenommen wurden.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsplanung für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Zeitraum zwischen November und Dezember 2014 vorbereitet. Federführend für die Erstellung der Unterlagen ist die Bezirksregierung Münster.
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- 1.3Städtebauförderung hier: Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2014Zur Vorlage · 13/0074 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 13/0074 dient der Information der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) über die Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2014. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes erstellt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Sachdarstellung sowie eine Übersicht über die Programmveröffentlichung des Jahres 2014. Die gemeinsame Sitzungsvorlage der drei Bezirksregierungen wurde für die Beratung in den relevanten Gremien vorgesehen, darunter der Umweltausschuss, der Planungsausschuss, der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Sitzungsvorlage in der Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen wird. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
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- 1.4Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme: Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2015Zur Vorlage · 13/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0040 dient der Festlegung der Prioritätenliste für das Jahr 2015 im Rahmen des Programms zum Um- und Ausbau von Landesstraßen. Das Programm umfasst Maßnahmen, deren Gesamtkosten sich auf bis zu 3 Millionen Euro pro Einzelmaßnahme belaufen.
Die Vorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster vorgelegt und basiert auf den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes. Der Verbandsausschuss übernimmt hierbei die Federführung. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2015 gemäß den in der Anlage 1 aufgeführten Inhalten zu verabschieden. Diese Anlage unterteilt die Maßnahmen in eine Liste der 30 wichtigsten Projekte sowie eine weitere Liste mit zusätzlichen Maßnahmen.
Die Entscheidung über die Prioritätenliste ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 vorgesehen. Die Vorlage durchläuft zudem die Beratung im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss.
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- 1.5Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen: Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2015Zur Vorlage · 13/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0042 dient der Festlegung der Prioritätenliste für das Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen im Jahr 2015. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster erstellt und unterliegt der Federführung des Verbandsausschusses.
Gegenstand des Beschlussvorschlags für die Sitzung der Verbandsversammlung ist die Verabschiedung der Priorisierung der Maßnahmen für das kommende Planungsjahr. Die in der Vorlage enthaltene Liste umfasst eine Auswahl der 30 wichtigsten Projekte sowie weitere Maßnahmen, die in der Anlage 1 der Drucksache detailliert aufgeführt sind.
Die Vorlage wurde im Rahmen des Vorberatungsverfahrens in den relevanten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Neben dem Verbandsausschuss waren der Umweltausschuss sowie der Planungsausschuss in die Vorberatung einbezogen. Die rechtliche Grundlage für die gemeinsame Einreichung dieser Sitzungsvorlage bildet der § 9 Absatz 2 ff. des Landesplanungsgesetzes. Die fachliche Bearbeitung der Unterlagen erfolgte durch die zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen Münster, Düsseldorf und Arnsberg.
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- 1.6Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik hier: Beratung und Beschlussfassung 2015, Rückblick auf die Förderung 2014Zur Vorlage · 13/0071 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0071 dient der Beratung und Beschlussfassung über die Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik. Der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr sollen über die Projektplanungen für das Jahr 2015 entscheiden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in den Anlagen aufgeführten Projektplanungen für die Kulturregionen Niederrhein und Hellweg zur Kenntnis nimmt und den vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Diese Planungen umfassen Anträge aus dem gesamten Verbandsgebiet. Gleichzeitig soll die Verbandsversammlung einen Rückblick auf die im Jahr 2014 geleistete Förderung entgegennehmen.
Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Sie enthält zudem nachrichtliche Informationen zu Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich der Regionalräte Düsseldorf und Arnsberg fallen. Die inhaltliche Grundlage bilden die Sachverhaltsdarstellung sowie die Projektlisten der Regionen Niederrhein und Hellweg für das Jahr 2015.
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Hauptdokument|20141111113633|20141111113636|20141111113639|20141111113642
- 1.7Entsendung von Mitgliedern der Verbandsversammlung des RVR in die Beratungsgremien der Regionalen KulturpolitikZur Vorlage · 13/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0072 des Verbandsausschusses regelt die Entsendung von Mitgliedern der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) in die Beratungsgremien der Regionalen Kulturpolitik. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf erstellt.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die Verbandsversammlung für die Kulturregionen Ruhrgebiet, Niederrhein und Hellweg jeweils zwei Mitglieder benennt. Diese Mitglieder sollen an den Sitzungen der Beratungsgremien der Regionalen Kulturpolitik mit beratender Stimme teilnehmen. Die Vorlage dient der strukturellen Verankerung der Verbandsversammlung in den regionalen kulturpolitischen Entscheidungsprozessen.
Als Grundlage für die Vorlage dient das Landesplanungsgesetz. Ergänzend zur Beschlussvorlage liegen eine Kurzdarstellung des Förderverfahrens im Bereich der Regionalen Kulturpolitik sowie eine Darstellung der räumlichen Zuschnitte der Kulturregionen Ruhrgebiet, Niederrhein und Hellweg vor. Die fachliche Bearbeitung der Vorlage erfolgte durch die zuständigen Ansprechpartner der Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf. Die Beratung der Vorlage war im Kultur- und Sportausschuss sowie im Verbandsausschuss vorgesehen, bevor sie zur Entscheidung in die Verbandsversammlung gelangt.
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- 1.8Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2015 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0043 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster befasst sich mit der Gefährdungsabschätzung und der Sanierung von Altlasten im Rahmen des Förderprogramms 2015. Die Vorlage wurde zur Beratung und Beschlussfassung in den Verbandsausschuss, den Planungsausschuss sowie in die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2015“ sowie die Förderliste 2015 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt und den darin vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Die Unterlagen enthalten eine Sachverhaltsdarstellung sowie die detaillierten Listen zur Dringlichkeit und zur Förderung von Bodenschutzmaßnahmen.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster. Fachliche Ansprechpartner aus den zuständigen Bezirksregierungen stehen für die inhaltliche Klärung der Maßnahmen zur Verfügung. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Verbandsausschusses am 1. Dezember 2014 sowie für die Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 vorgesehen.
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- –Vorlagen des Regionalverbandes Ruhr
- 1.979. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort, Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für zweckgebundene Nutzungen und Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in GIB – Aufstellungsbeschluss –Zur Vorlage · 13/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Aufstellung der 79. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf beschließen. Gegenstand der Vorlage 13/0023 ist die Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in der Stadt Kamp-Lintfort. Konkret soll ein Teil der Fläche für zweckgebundene Nutzungen sowie der Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich in GIB umgewandelt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Aufstellung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen. Mit dem Aufstellungsbeschluss sollen zudem nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken zurückgewiesen werden. Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die aufgestellte Regionalplanänderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss als federführendes Gremium zur Beratung vorgelegt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Beschluss vorgesehen. Der Vorgang durchläuft die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss bis hin zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung.
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Hauptdokument|20141030081414|20141029152235|20141029152557|20141029152659|20141029153042|20141105135316
- 1.1085. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werl, Bebauungsplan Nr. 117 „Am Hellweg“ der Stadt Werl (FOC Werl); Beteiligung im Rahmen des landesplanerischen Anpassungsverfahrens gem. § 34 LPlG NRW der Bezirksregierung ArnsbergZur Vorlage · 13/0021 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0021 befasst sich mit der 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werl, konkret dem Bebauungsplan Nr. 117 „Am Hellweg“. Gegenstand der Vorlage ist die Beteiligung im Rahmen eines landesplanerischen Anpassungsverfahrens gemäß § 34 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welches durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt wird.
Die vorliegende Dokumentation dient der Information der Gremien innerhalb des Regionalverbandes Ruhr. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage war im Rahmen der Beratungsfolge für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen, wobei die Beratung in den jeweiligen Sitzungen im November und Dezember 2014 zur Kenntnisnahme anberaumt war.
Aus den bereitgestellten Informationen geht hervor, dass durch das Verfahren keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung der Angelegenheit verantwortlich. Die Vorlage ist als öffentliche Berichtsvorlage klassifiziert.
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- 1.11Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan 1202 – Einrichtungshaus Dreigrenzen – und zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wuppertal (IKEA)Zur Vorlage · 13/0022 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0022 befasst sich mit der Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Tätigkeit der Regionaldirektorin als Regionalplanungsbehörde. Gegenstand der Vorlage sind Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu zwei spezifischen Planungsverfahren.
Zum einen betrifft dies den Bebauungsplan 1202 bezüglich des Einrichtungshauses Dreigrenzen. Zum anderen bezieht sich die Vorlage auf die 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wuppertal im Zusammenhang mit dem Unternehmen IKEA.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme in den entsprechenden Sitzungen im November und Dezember 2014 vorgesehen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten hervor. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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- 1.1283. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) im Gebiet der Städte Kamp-Lintfort, Rheinberg und Moers: Aufhebung der bergbaulich zweckgebundenen Nutzung Halde Kohlenhuck und Festlegung als Windenergiebereich hier. ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 13/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0018 sieht die Erarbeitung der 83. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) vor. Der Fokus der geplanten Änderung liegt auf den Gebieten der Städte Kamp-Lintfort, Rheinberg und Moers. Konkret ist die Aufhebung der bergbaulichen Zweckbindung für die Halde Kohlenhuck vorgesehen, welche bisher als Aufschüttung, Ablagerung und Halde ausgewiesen ist. Ziel der Änderung ist die Neufestsetzung dieses Gebiets als Windenergiebereich in der Stadt Moers.
Zusätzlich umfasst der Entwurf Regelungen zur Vergrößerung von Oberflächengewässern sowie zur Reduzierung von Waldbereichen und des Regionalen Grünzugs. Die Umsetzung der Planänderung soll auf Grundlage der beigefügten Entwürfe erfolgen. Im Rahmen des Verfahrens werden die betroffenen öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts gemäß den gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Diesen wird eine Frist von zwei Monaten für Stellungnahmen eingeräumt.
Parallel zum Beteiligungsverfahren wird die Regionalplanänderung beim Kreis Wesel und beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorberatung zuständig.
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Hauptdokument|20141104110234|20141027172023|20141031111856|20141031145305|20141104110418|20141031111905
- 1.13Trianel Kohlekraftwerk Lünen, Genehmigungsverfahren – Klage gegen den Vorbescheid, die 1. Teilgenehmigung und die 7. Teilgenehmigung –Zur Vorlage · 13/0024 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/0024 der Regionaldirektorin befasst sich mit dem aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens für das Trianel Kohlekraftwerk in Lünen. Gegen den vorliegenden Vorbescheid sowie gegen die erste und die siebte Teilgenehmigung wurde Klage erhoben.
Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien über den rechtlichen Status des Verfahrens. Der Bericht wurde im Planungsausschuss am 21. November 2014 sowie im Verbandsausschuss am 1. Dezember 2014 zur Kenntnis genommen. Die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung war für den 12. Dezember 2014 vorgesehen.
Die Verwaltung hat als Regionalplanungsbehörde die rechtlichen Vorgänge dokumentiert. Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.14Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.1Strukturvision Schiefergas (NL) Hier: Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr und Erwiderung des Ministerie van Economische ZakenZur Vorlage · 13/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0013 der Regionaldirektorin befasst sich mit der Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr zur Strukturvision Schiefergas des Königreichs der Niederlande sowie der darauf folgenden Erwiderung des niederländischen Ministerie van Economische Zaken. Der Regionalverband nimmt in diesem Zusammenhang die Funktion eines Trägers öffentlicher Belange ein.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der vom Regionalverband Ruhr abgegebenen Stellungnahme zur genannten Strukturvision zustimmt. Gleichzeitig soll die Verbandsversammlung die Erwiderung des niederländischen Wirtschaftsministeriums zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 als beschließendes Organ behandelt wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Behandlung der Angelegenheit keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20141030144818|20141105154106|20141105154112|20141030144831
- 2.2Anträge auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Zeitraum April bis Oktober 2014 - FrackingZur Vorlage · 13/0012 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0012 befasst sich mit den Anträgen auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Zeitraum von April bis Oktober 2014, wobei der Fokus auf dem Verfahren des Frackings liegt. Die vorliegende Drucksache dient als Information für die anstehenden Beratungsprozesse in den Gremien des Regionalverbands.
Der Bericht wurde für die Beratung in den entsprechenden Ausschüssen sowie für die Verbandsversammlung im Zeitraum zwischen November und Dezember 2014 vorgesehen. In den Sitzungen des Planungsausschusses, des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung ist jeweils die Kenntnisnahme des Berichts vorgesehen. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Zusammenhang mit dieser Vorlage verzeichnet. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat den Bericht zur Vorlage gebracht, um den aktuellen Stand der Erlaubnisverlängerungen im Bereich der Kohlenwasserstoff-Aufsuchung darzustellen.
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Hauptdokument|20141104101243|20141104102909|20141104102912|20141104102915|20141104102922|20141104102925
- 2.3Anträge zur Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Zeitraum April bis Oktober 2014 – GrubengasZur Vorlage · 13/0016 · Berichtsvorlage
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Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0016 befasst sich mit Anträgen zur Verlängerung der Erlaubnis für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen, konkret im Bereich Grubengas, für den Zeitraum von April bis Oktober 2014. Die Vorlage wurde von der Regionaldirektorin erstellt und dient der Information der zuständigen Gremien im Regionalverband Ruhr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahmen des Regionalverbands Ruhr zu den eingereichten Anträgen lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Beratung der Vorlage war im Rahmen der Sitzungsfolge für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Zeitraum zwischen November und Dezember 2014 vorgesehen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung der Angelegenheit verantwortlich. Die Vorlage ist als öffentliche Drucksache klassifiziert.
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- –Vorlagen aus dem Umweltausschuss
- 2.4Bau einer Brücke über den Berthold-Beitz-Boulevard im Bereich der Rheinischen Bahn in EssenZur Vorlage · 13/0067 · Beschlussvorlage
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Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2014 über die Beschlussvorlage 13/0067 zur Errichtung einer Brücke über den Berthold-Beitz-Boulevard im Bereich der Rheinischen Bahn in Essen beraten. Der Beschluss sieht die Zustimmung zum Bau der Brücke vor, knüpft diese jedoch an die Bedingung, dass eine Förderquote von 80 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen erreicht wird.
Die finanziellen Auswirkungen des Bauvorhabens belaufen sich auf eine Investitionsauszahlung ab dem Jahr 2015 in Höhe von 2.080.000 Euro. Wie im Beschlussvorschlag dargelegt, wird davon ein Anteil von 80 Prozent durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt. Die Vorlage wurde zuvor im Umweltausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Federführend für das Verfahren ist der Verbandsausschuss.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.5Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2013Zur Vorlage · 13/0025 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0025 befasst sich mit den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH, konkret mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge den Wirtschaftsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 als beschließendes Organ behandelt wird.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festzustellen. Damit einhergehend soll die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen werden. Zudem umfasst der Vorschlag die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung dieses Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen.
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- 2.6Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 13/0026 · Berichtsvorlage
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Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0026 befasst sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH. Der Inhalt der Vorlage wurde für die Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien des Regionalverbands Ruhr zur Beratung vorgelegt.
Der vorgesehene Beschluss sieht vor, dass die Verbandsversammlung die vorgenommene Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH zur Kenntnis nimmt. Die Beratung der Vorlage war im Rahmen der Sitzungen des Wirtschaftsausschusses am 18. November 2014, des Verbandsausschusses am 1. Dezember 2014 sowie der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 vorgesehen.
Aus den Angaben in der Vorlage geht hervor, dass durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Haushaltsjahr 2014 oder in Folgejahren verzeichnet. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.7Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Veräußerung der Anteile an der WIN Emscher-Lippe GmbH an die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbHZur Vorlage · 13/0029 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/29 sieht die Veräußerung von Anteilen der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH an der WIN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH vor. Als Erwerberin der Anteile ist die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH vorgesehen.
Der vorliegende Entwurf regelt die Ermächtigung der Vertreter der Gesellschafterversammlungen der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH, alle für die Transaktion erforderlichen Beschlüsse zu fassen und entsprechende Erklärungen abzugeben. Die Umsetzung der Veräußerung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage durchläuft im Herbst 2014 die Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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- 2.8Angelegenheiten der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR-Route der Industriekultur - Jahresabschluss zum 31.12.2013Zur Vorlage · 13/0030 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0030 der Regionaldirektorin befasst sich mit dem Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR-Route der Industriekultur zum 31. Dezember 2013. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung NRW den Lagebericht sowie den genannten Jahresabschluss förmlich feststellt.
Zusätzlich beinhaltet die Vorlage den Antrag, dem Betriebsausschuss sowie der Betriebsleitung gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung die Entlastung zu erteilen. Die parlamentarische Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses am 18. November 2014 sowie des Verbandsausschusses am 1. Dezember 2014 vorgesehen, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 getroffen werden soll. Aus den Dokumenten gehen keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für den Verband hervor. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2013Zur Vorlage · 13/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0060 befasst sich mit den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2013 der verschiedenen Freizeitgesellschaften im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands. Der Verbandsausschuss führt die Vorlage vorberatend, während die Verbandsversammlung als beschließendes Organ vorgesehen ist.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Verbandsversammlung die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften ermächtigen, die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 festzustellen. Dies umfasst unter anderem die Gesellschaften der Revierparks Gysenberg, Nienhausen, Vonderort, Wischlingen und Mattlerbusch sowie die Freizeitzentren Kemnade und Xanten. Ebenfalls betroffen sind der Maximilianpark Hamm GmbH, die Seegesellschaft Haltern mbH, die Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH sowie die Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH.
Die Ermächtigung beinhaltet zudem die Entscheidung über die Verwendung der Jahresergebnisse sowie die Erteilung der Entlastung für die Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie die Geschäftsführungen der genannten Unternehmen. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt hervor. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses am 18. November 2014, des Verbandsausschusses am 1. Dezember 2014 und der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 vorgesehen.
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- 2.10Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2013Zur Vorlage · 13/0028 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0028 befasst sich mit den Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH, wobei der Schwerpunkt auf dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 liegt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Wirtschaftsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Zeitraum zwischen November und Dezember 2014 vorbereitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festzustellen. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Befugnis, über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für den Aufsichtsrat sowie für die Geschäftsführung der Gesellschaft.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss sowie in den Verbandsausschuss geleitet, bevor sie in der Verbandsversammlung zur abschließenden Entscheidung anstand.
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- 2.11Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2013Zur Vorlage · 13/0033 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0033 befasst sich mit den Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH und legt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 zum Gegenstand der Beratung. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge die Gremien Wirtschaftsausschuss, Verbandsausschuss und Verbandsversammlung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festzustellen. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Befugnis, über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden sowie die Entlastung für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat zu erteilen.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen sind. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 vorgesehen.
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- 2.12Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 13/0034 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache 13/0034 der Regionaldirektorin befasst sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH. Es handelt sich hierbei um eine Berichtsvorlage, die im Rahmen der Beratungsfolge zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien des Regionalverbands Ruhr vorgesehen ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die vorgenommene Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde für die Beratung in den Wirtschaftsausschuss am 18. November 2014, in den Verbandsausschuss am 1. Dezember 2014 sowie in die Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 terminiert.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Angaben der Verwaltung geht hervor, dass durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwendungen, Folgekosten oder Investitionsauszahlungen zu verzeichnen. Ebenso werden keine Änderungen bei den Erträgen oder Einsparungen ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.13Angelegenheiten der Maximilianpark Hamm GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages / Zuschuss- und Finanzierungsvertrag 2015-2017Zur Vorlage · 13/0061 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0061 der Regionaldirektorin sieht Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Maximilianpark Hamm GmbH sowie den Abschluss eines neuen Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für den Zeitraum 2015 bis 2017 vor. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung der Vorlage zuständig.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Maximilianpark Hamm GmbH zustimmt. Damit verbunden ist die Ermächtigung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung, alle für diese Änderungen erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Des Weiteren soll die Vertreterin ermächtigt werden, dem Zuschuss- und Finanzierungsvertrag für die Jahre 2015 bis 2017 zuzustimmen, welcher gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages abzuschließen ist.
Die Wirksamkeit dieser Beschlussfassungen steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Beratungsfolge der Vorlage ist für den Wirtschaftsausschuss am 18. November 2014, für den Verbandsausschuss am 1. Dezember 2014 und für die Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.14Angelegenheiten der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 13/0035 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/0035 sieht vor, dass die Versammlung den in einer Synopse dargestellten Änderungen zustimmt. Damit verbunden ist die Ermächtigung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung, alle für die Umsetzung erforderlichen Beschlüsse zu fassen und entsprechende Erklärungen abzugeben.
Die Wirksamkeit dieser Beschlussfassung ist an die Bedingung geknüpft, dass eine positive Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Wirtschaftsausschuss sowie den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 als beschließendes Organ behandelt wird. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Änderung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.15Angelegenheiten der TourismusEisenbahn Ruhrgebiet GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2013Zur Vorlage · 13/0036 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0036 der Regionaldirektorin befasst sich mit den Angelegenheiten der TourismusEisenbahn Ruhrgebiet GmbH. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2013.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der TourismusEisenbahn Ruhrgebiet GmbH ermächtigt, den genannten Jahresabschluss förmlich festzustellen. Darüber hinaus umfasst der Beschlussvorschlag die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung der Gesellschaft.
Die Vorlage durchläuft einen festgelegten Beratungsprozess innerhalb der Gremien des Regionalverbands. Zunächst wird die Vorlage im Wirtschaftsausschuss vorberatend behandelt, gefolgt von einer Vorberatung im Verbandsausschuss. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 12. Dezember 2014 vorgesehen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen für den Verband hervor. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung ist für die Bearbeitung der Angelegenheit verantwortlich.
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- 2.16Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2013Zur Vorlage · 13/0037 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0037 befasst sich mit den Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH und legt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 zum Gegenstand der Beratung. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Wirtschaftsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Zeitraum zwischen November und Dezember 2014 vorbereitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Umweltzentrum Westfalen GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung sowie für den Verwaltungsrat der Gesellschaft.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass mit der Umsetzung dieses Beschlusses keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Verband verbunden sind. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 vorgesehen.
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- 2.17Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH - Regio.Ruhr im Aufruf Regio.NRWZur Vorlage · 13/0075 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat im Rahmen der Drucksache 13/0075 eine Berichtsvorlage zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage sind die Ausführungen der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH zum Thema „Regio.Ruhr im Aufruf Regio.NRW“.
Die Berichtsvorlage wurde im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass die Ausführungen der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH bezüglich der genannten Angelegenheiten förmlich zur Kenntnis genommen werden. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Behandlung dieser Berichtsvorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage lag bei der Verbandsversammlung.
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- –Vorlagen aus dem Betriebsausschuss Ruhr Grün
- 2.18Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2013 und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 13/0069 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0069 über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün beraten. Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 24.932.959,91 Euro und einem Eigenkapital von 6.589.932,07 Euro festzustellen.
Der Abschluss weist einen Verlustausgleich in Höhe von 10.956.111,97 Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie einen Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 301.224,46 Euro aus. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird zudem die Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün gemäß den geltenden Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung NRW beantragt.
Die Vorlage durchläuft die festgelegte Beratungsfolge, wobei der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün als federführendes Gremium vorberatend tätig war. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 12. Dezember 2014 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch den Beschluss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.19Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011, Bestätigung des Gesamtabschlusses 2011 und Entlastung des Regionaldirektors Heinz-Dieter Klink für die Zeit vom 01.01. - 31.07.2011 und Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel für die Zeit vom 01.08. - 31.12.2011Zur Vorlage · 13/0082 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0082 der Regionaldirektion sieht die Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses für das Jahr 2011 vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss bereits geprüft, sodass die Verbandsversammlung nun die formelle Bestätigung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) sowie der Gemeindeordnung NRW vornehmen soll.
Zusätzlich umfasst die Vorlage den Antrag auf die vorbehaltlose Entlastung der Regionalleitung für das betreffende Kalenderjahr. Konkret wird die Entlastung des Regionaldirektors für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2011 sowie die Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2011 beantragt.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20141125102509|20141125102823|20141125104755|20141125132225|20141125132228
- 2.20Anfragen und Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 1Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Nachfolgeregelung Geschäftsführung der Freizeitzentrum Kemnade GmbHnicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich