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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen
- 1.1Städtebauförderung hier: Aufstellung des Städtebauförderprogramms 2015Zur Vorlage · 13/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0212 dient der Aufstellung des Städtebauförderprogramms für das Jahr 2015. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und zur Beratung in den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die gemeinsame Abstimmung über die Verteilung der Fördersätze im Rahmen der Städtebauförderung. Die zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben die entsprechenden Programmdaten und die Verteilung der Fördersätze erarbeitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem gemeinsamen Vorschlag der drei Bezirksregierungen zustimmt.
Die rechtliche Grundlage für die Einreichung dieser Sitzungsvorlage bildet der § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff. des Landesplanungsgesetzes. Als Grundlage für die Entscheidung dienen die beigefügten Sachdarstellungen, das Programmdatenblatt für das Städtebauförderprogramm 2015 sowie die detaillierte Aufstellung der Verteilung der Fördersätze. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20150511093243|20150511093247|20150511093251|20150511093254|20150511093258
- 1.2Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kultur-politik - Kulturregion Ruhrgebiet hier: Beratung und Beschlussfassung weiterer Projekte für das Haushaltsjahr 2015Zur Vorlage · 13/0211 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0211 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster befasst sich mit der Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik für die Kulturregion Ruhrgebiet. Gegenstand der Vorlage ist die Beratung und Beschlussfassung über weitere Projekte für das Haushaltsjahr 2015.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) die in der Anlage aufgeführten Projektplanungen zur Regionalen Kulturpolitik 2015 für die Anträge in der Kulturregion Ruhrgebiet zur Kenntnis nimmt und den vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Die Projektliste basiert auf einer weiteren Haushaltsfreigabe.
Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der drei Bezirksregierungen erstellt und gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes vorgelegt. Die fachliche Bearbeitung erfolgte durch die zuständige Fachkraft der Bezirksregierung Arnsberg. Die parlamentarische Beratung war im Kultur- und Sportausschuss sowie im Verbandsausschuss vorgesehen, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 getroffen werden sollte. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 1.3Information über den Stand des Verfahrens zur Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle; hier: KenntnisnahmeZur Vorlage · 13/0219 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0219 dient der Information über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen, konkret zum Teilplan Siedlungsabfälle. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf erstellt und zur Kenntnisnahme in die Gremien eingebracht.
Gegenstand der Vorlage ist ein Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV NRW) vom 5. Mai 2015. Dieser Erlass erläutert den Sachstand des genannten Abfallwirtschaftsplans. Die gemeinsame Sitzungsvorlage der drei Bezirksregierungen wurde für die Beratung im Umweltausschuss am 22. Mai 2015, im Verbandsausschuss am 8. Juni 2015 sowie in der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis nimmt, welche Informationen das Ministerium zum Verfahrensstand des Teilplans Siedlungsabfälle bereitgestellt hat. Die Vorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes.
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- 1.4Beanstandung der Wahl in die Beratungsgremien der Regionalen Kulturpolitik, hier: Schreiben an die Bezirksregierungen vom 07.04.2015, 13.05.2015 und Antwort der Bezirksregierung Arnsberg vom 26.05.2015
- –Vorlagen des Regionalverbandes Ruhr
- 1.5Entwurf des Regionalplans Düsseldorf Hier: Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde beim RVRZur Vorlage · 13/0184 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0184 befasst sich mit der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr (RVR) zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf. Die vorliegende Drucksache dient der Information der zuständigen Gremien über die Position der Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde.
Der Bericht wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Vorlage im Bereich Planung der Verwaltung erstellt wurde. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Berichtsvorlage zu verzeichnen. Die zuständige Fachabteilung hat die Unterlagen für die Sitzungen im Mai und Juni 2015 vorbereitet.
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- 1.6Steinkohlekraftwerk Datteln 4, Genehmigungsverfahren Hier: Stellungnahme zur AntragstellungZur Vorlage · 13/0196 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/0196 der Regionaldirektorin befasst sich mit dem Genehmigungsverfahren des Steinkohlekraftwerks Datteln 4. Gegenstand des Dokuments ist eine Stellungnahme zur Antragstellung im Rahmen der Tätigkeit der Regionalplanungsbehörde.
Der vorliegende Sachbericht der Verwaltung wurde für die Beratung in den entsprechenden Gremien des Regionalverbands zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Beratungsfolge sah Termine im Planungsausschuss am 27. Mai 2015 sowie im Verbandsausschuss am 8. Juni 2015 vor, gefolgt von der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Sachbericht der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Erstellung des Berichts verantwortlich. Die Dokumentation dient der Information der politischen Entscheidungsträger über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens im Kontext der regionalen Planung.
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- 1.7Verhältnis RFNP zum Regionalplan Ruhr/ § 39 LPlG Hier: Erneute gemeinsame Stellungnahme RVR und RFNP-StädteZur Vorlage · 13/0180 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 13/0180 wird das Verhältnis der Regionaldirektorin als Regionalplanungsbehörde zum Regionalplan Ruhr gemäß § 39 LPlG thematisiert. Gegenstand des Berichts ist die Erstellung einer erneuten gemeinsamen Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr sowie der beteiligten Städte der Regionalplanungsbehörde.
Die Verwaltung legt den Sachbericht der Kenntnisnahme durch die zuständigen Gremien vor. Die Beratungsfolge sieht vor, dass der Bericht zunächst im Planungsausschuss am 27. Mai 2015, anschließend im Verbandsausschuss am 8. Juni 2015 und schließlich in der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 behandelt wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Sachbericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung des Vorgangs verantwortlich.
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- 1.8Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 1202 – Einrichtungshaus Dreigrenzen – und zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wuppertal (IKEA)Zur Vorlage · 13/0192 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0192 befasst sich mit der Stellungnahme der Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde. Gegenstand der Vorlage sind die Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 1202 für das Einrichtungshaus Dreigrenzen sowie zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wuppertal im Zusammenhang mit einem IKEA-Standort.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt und war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 vorgesehen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Angelegenheit keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage erstellt, wobei die Federführung beim Verbandsausschuss liegt.
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- 1.911. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Oberbereiche Bochum und Hagen zur Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem „Brandt“-Gelände in der Stadt Hagen und in der Stadt GevelsbergZur Vorlage · 13/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0191 des Verbandsausschusses befasst sich mit der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, konkret für die Oberbereiche Bochum und Hagen. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem „Brandt“-Gelände in den Städten Hagen und Gevelsberg.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Erarbeitung dieser 11. Änderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beschließt. Das Verfahren soll auf Basis eines beigefügten Entwurfs durchgeführt werden, wobei die betroffenen Stellen sowie die Öffentlichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beteiligt werden. Den beteiligten Stellen und der Öffentlichkeit wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung und zur Begründung abzugeben. Parallel dazu ist die öffentliche Auslegung der Regionalplanänderung bei der Stadt Hagen, beim Ennepe-Ruhr-Kreis und beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten vorgesehen.
Zusätzlich umfasst die Vorlage den Beschluss, das Verfahren zur 8. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg im Teilabschnitt der Oberbereiche Bochum und Hagen im Gebiet der Stadt Hagen einzustellen. Für das geplante Verfahren der 11. Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.
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Hauptdokument|20150430113800|20150430113825|20150430113845|20150506150247
- 1.1079. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort, Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für zweckgebundene Nutzungen und Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in GIB – Bekanntmachung und Niederlegung –Zur Vorlage · 13/0193 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0193 befasst sich mit der 79. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Gegenstand der Vorlage ist die Planung im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort.
Im Zentrum der Änderung steht die Umwandlung eines Bereichs, der bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) vorgesehen war, hin zu zweckgebundenen Nutzungen sowie zum Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich. Die Vorlage umfasst die Bekanntmachung sowie die Niederlegung dieser planerischen Anpassungen durch die Regionalplanungsbehörde.
Die Verwaltung hat den Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Beratungsfolge sah vor, dass die Unterlagen im Planungsausschuss, im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen werden. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die vorliegende Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung der Angelegenheit verantwortlich.
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- 1.11Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasanschlussleitung der Thyssengas GmbH von Datteln (Hachhausen) zum Kraftwerksstandort Herne Hier: Raumordnerische BeurteilungZur Vorlage · 13/0185 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0185 befasst sich mit der raumordnerischen Beurteilung im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens. Gegenstand des Verfahrens ist die geplante Erdgasanschlussleitung der Thyssengas GmbH, welche den Standort Datteln-Hachhausen mit dem Kraftwerksstandort in Herne verbinden soll.
Die Regionaldirektorin hat in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde die raumordnerische Bewertung sowie die dazugehörige Begründung erstellt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Ergebnisse dieser Beurteilung zur Kenntnis nimmt.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge dem Planungsausschuss, dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung vorgelegt. Die Beratung in den entsprechenden Gremien war für die Sitzungen im Mai und Juni 2015 vorgesehen. Aus der Dokumentation geht hervor, dass durch das Verfahren keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung der Vorlage verantwortlich.
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Hauptdokument|20150429144459|20150429092140|20150429092150|20150429092159|20150429144057|20150429093309|20150429093312
- 1.12Raumordnungsverfahren für die geplante Ferngasleitung Loop DN 1200 von Gronau - Epe nach Werne der Open Grid Europe GmbH Hier: Raumordnerische BeurteilungZur Vorlage · 13/0186 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0186 befasst sich mit der raumordnerischen Beurteilung im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens. Gegenstand des Verfahrens ist die geplante Errichtung der Ferngasleitung Loop DN 1200 durch die Open Grid Europe GmbH. Die geplante Trassenführung erstreckt sich von Gronau-Epe nach Werne.
Die Regionaldirektorin hat in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde die raumordnerische Bewertung sowie die dazugehörige Begründung erstellt. Der Inhalt der Vorlage wurde im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Verbandsversammlung ist dazu aufgerufen, die raumordnerische Beurteilung einschließlich der Begründung zum genannten Raumordnungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Durchführung dieses Vorgangs keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen verzeichnet sind. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung der Angelegenheit verantwortlich. Die Beratung der Vorlage war in den entsprechenden Gremien für die Sitzungen im Mai und Juni 2015 vorgesehen.
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Hauptdokument|20150504153416|20150429100740|20150429100749|20150429100754|20150429100759|20150429100813|20150429100809
- 1.13Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Verwaltungsvorlagen
- 2.1Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr vom 12.05.2015Zur Vorlage · 13/0223 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0223 befasst sich mit dem Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr, welches am 12. Mai 2015 verabschiedet wurde. Die Vorlage dient als Bericht zur Kenntnisnahme für den Verbandsausschuss.
Inhaltlich umfasst das Dokument die Darstellung der Verwaltung sowie die damit verbundenen Handlungsempfehlungen im Kontext der gesetzlichen Neuregelung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Verbandsausschuss den Bericht der Verwaltung sowie die darin enthaltenen Empfehlungen zur Kenntnis nimmt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die vorliegende Berichtsvorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen für den Haushalt verzeichnet. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss, und die Beratung im Ausschuss war für die Sitzung am 8. Juni 2015 vorgesehen.
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- 2.2Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 13/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Sitzung am 19. Juni 2015 über die Strategie und die Ziele der sogenannten RVR-Familie beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Regionaldirektorin legt fest, dass die Verbandsversammlung dem vorgelegten Strategiepapier zustimmen soll.
Mit der Annahme des Dokuments wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis der im Papier definierten Zielsetzungen an deren Umsetzung zu arbeiten. Die Vorlage durchläuft vor der abschließenden Entscheidung im Plenum die Beratung im Verbandsausschuss, der als federführendes Gremium die Vorberatung übernimmt.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung der Strategie keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Erträge oder Einsparungen im Haushaltsplan verzeichnet. Die Entscheidung über die strategische Ausrichtung der Organisation liegt somit im Rahmen des beschließenden Verfahrens der Verbandsversammlung.
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- 2.2.1Strategie und Ziele der RVR- Familie Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 02.06.2015Zur Vorlage · 13/0226 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Drucksache 13/0226 enthält einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Strategiepapier der RVR-Familie. Der Antrag sieht vor, das bestehende Strategiepapier um spezifische inhaltliche Ergänzungen in verschiedenen Handlungsfeldern zu erweitern.
Im Bereich der Regionalplanung soll die Bedeutung der Regionalplanung im Gestaltungsziel Metropole Ruhr hervorgehoben werden. Für das Strategiefeld Kultur wird vorgeschlagen, die Bedeutung interkultureller Perspektiven für die Strahlkraft der Region zu ergänzen und das Projekt „Interkultur Ruhr“ als Bestandteil einer kulturell vielfältigen Metropole einzuführen. Im Bereich Tourismus und Freizeit soll die Infrastruktur als attraktiv und zielgruppenorientiert beschrieben werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Änderungen liegt im Bereich Ökologie. Hier soll die Unterstützung von teilregionalen Klimaschutzplänen sowie die aktive Förderung eines kooperativen Klimaschutzkonzeptes für die Metropole Ruhr mit dem Ziel einer CO2-neutralen Region ergänzt werden. Damit sollen die Belange des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit in der Öffentlichkeit stärker verankert werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Strategiepapier unter Einbeziehung dieser Ergänzungen zustimmt und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung der Zielsetzungen auf dieser Grundlage voranzutreiben. Finanzielle Auswirkungen durch den Antrag werden nicht ausgewiesen.
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- 2.3Wechsel in den Organen der Gesellschaften
- 2.3.1Angelegenheiten der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 - Bestellung von Organen in den VerwaltungsratZur Vorlage · 13/0204 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/0204 der Regionaldirektorin befasst sich mit der Bestellung von Organen im Verwaltungsrat der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in der Anlage aufgeführten Vertreter mit sofortiger Wirkung in das Gremium des Verwaltungsrats der Stiftung beruft.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge zunächst den Verbandsausschuss in vorberatender Funktion am 8. Juni 2015, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 als beschlussfähiges Dokument behandelt wird. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Bestellung sind laut den Angaben in der Drucksache keine Kosten oder Erträge sowie keine Investitionsauszahlungen zu verzeichnen. Es entstehen durch die Neubesetzung der Organe keine finanziellen Mehraufwendungen oder Folgekosten.
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- 2.3.2Wechsel in den Organen der Gesellschaften hier: Dringlichkeitsentscheidung Wechsel in der Verbandsversammlung EKOCityZur Vorlage · 13/0225 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 13/0225 liegt dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung eine Information über personelle Veränderungen in den Organen der Gesellschaften vor. Im Zentrum der Vorlage steht eine Dringlichkeitsentscheidung bezüglich eines Wechsels innerhalb der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Dringlichkeitsbeschluss zum genannten Wechsel in der Verbandsversammlung des EKOCity zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage dient der formellen Information über die personellen Veränderungen in den Entscheidungsgremien der beteiligten Gesellschaften.
Aus den bereitgestellten Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen mit diesem Vorgang verknüpft. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Mattlerbusch GmbH - GeschäftsführungZur Vorlage · 13/0218 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Verbandsausschuss wurde die Beschlussvorlage 13/0218 zur Personalangelegenheit der Revierpark Mattlerbusch GmbH behandelt. Der Ausschuss hat beschlossen, die Zuweisung des Geschäftsführers als hauptamtlicher Leiter der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 zurückzunehmen.
Zusätzlich stimmte das Gremium vorsorglich der fristgerechten Kündigung des Geschäftsführers zum 30. Juni 2015 zu, wobei das Ende des Arbeitsverhältnisses ebenfalls auf den 31. Dezember 2015 festgesetzt ist. Mit dieser Entscheidung werden die personellen Rahmenbedingungen für die Geschäftsführung der Revierpark Mattlerbusch GmbH für das Ende des Jahres 2015 geregelt. Aus der vorliegenden Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Beschluss hervor.
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- 2.5Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2014 – Route der IndustriekulturZur Vorlage · 13/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/187 die Beauftragung der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 für die Route der Industriekultur beschlossen. Die Gesellschaft war bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens für die Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2010 bis 2013 mit dieser Aufgabe betraut.
Die Entscheidung erfolgte im Rahmen der Sitzung am 8. Juni 2015. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Fortführung des Auftrags keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung der Route der Industriekultur legte die Entscheidungsvorlage vor.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.6ruhrFIS - Flächeninformationssystem Ruhr. Erhebung der Siedlungsflächenreserven und nanspruchnahmen 2014 - ErgebnisbandZur Vorlage · 13/0190 · Berichtsvorlage
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Die Drucksache 13/0190 der Regionaldirektorin befasst sich mit dem Ergebnisbericht des Flächeninformationssystems Ruhr (ruhrFIS) für das Jahr 2014. Gegenstand der Berichtsvorlage ist die Erhebung der Siedlungsflächenreserven sowie der Inanspruchnahmen von Flächen im Untersuchungszeitraum.
Der vorliegende Bericht basiert auf den Daten der Landesplanungsbehörde. Gemäß dem Beschlussvorschlag soll die Verbandsversammlung den Ergebnisbericht zur Kenntnis nehmen. Zudem ist vorgesehen, die Ergebnisse der Landesplanungsbehörde gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes (§ 4 Abs. 4 LPlG) in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Die Beratung der Vorlage war für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung in den Sitzungen im Mai und Juni 2015 vorgesehen. Für den Haushalt des Jahres 2015 sind mit der Vorlage Kosten in Höhe von 6.000 Euro veranschlagt, die aus dem Bereich Planung gedeckt werden. Weitere finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgekosten werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 2.7Regionale ZukunftsLAND 2016 - WALDband Hier: SachstandZur Vorlage · 13/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0179 der Drucksache vom 27. April 2015 befasst sich mit dem Sachstand zum Projekt „WALDband“ im Rahmen der Regionale 2016 ZukunftsLAND. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht über die geplante Einreichung des Projektdossiers zur Kenntnis nimmt.
Darüber hinaus wird der Verwaltung die Aufgabe übertragen, das Projekt „WALDband“ sowie einzelne Projektbausteine in der Trägerschaft von RVR / RuhrGrün fortzuführen. Voraussetzung für diese Fortführung ist eine positive Entscheidung des Lenkungsausschusses der Regionale 2016. Zudem sollen die Beratungsergebnisse zum Haushalt 2016 bei der Umsetzung berücksichtigt werden.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün. Der Beratungsverlauf war für die Gremien Planungsausschuss, Betriebsausschuss, Verbandsausschuss und Verbandsversammlung vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen im Sinne von Mehraufwendungen oder Investitionsauszahlungen für das Jahr 2015 ausgewiesen sind.
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- 2.8Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr Hier: Entwurf des Endberichts 'Leitbilder und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität in der Metropole Ruhr'Zur Vorlage · 13/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0178 der Regionaldirektorin befasst sich mit dem Entwurf des Endberichts „Leitbilder und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität in der Metropole Ruhr“. Der Bericht dient als Grundlage für das regionale Mobilitätsentwicklungskonzept.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Endbericht zu den Leitbildern und Zielaussagen zur regionalen Mobilität verabschiedet. Mit der Annahme des Berichts wird die Verwaltung beauftragt, auf dieser Basis die weitere Erarbeitung eines umfassenden Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr voranzutreiben.
Die Vorlage durchläuft einen mehrstufigen Beratungsprozess in den Gremien des Regionalverbands. Die Beratungen im Planungsausschuss und im Verbandsausschuss sind als vorberatend vorgesehen, während die Verbandsversammlung die beschließende Funktion übernimmt. Die Sitzungstermine für die abschließende Entscheidung sind für den Juni sowie den September 2015 angesetzt. Finanzielle Auswirkungen oder Folgekosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20150512170311|20150512170356|20150512170417|20150512170427|20150810135218|20150810135046|20150810135058
- 2.9Fahrradverleihsystem Metropolradruhr Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/0177 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0177 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr. Die vorliegende Drucksache dient der Information der zuständigen Gremien über den Fortschritt und den Status des Projekts.
Der Bericht wurde für die Beratung in verschiedenen Gremien des Regionalverbands vorgesehen. Die Beratungsfolge sah eine Vorlage zur Kenntnisnahme im Planungsausschuss am 27. Mai 2015 sowie im Verbandsausschuss am 8. Juni 2015 und in der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht zum Metropolradruhr lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage keine unmittelbaren Kosten oder Erträge für das laufende Jahr ausgewiesen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Dokumentation erstellt.
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- 2.10Verlängerungen von Erlaubniserteilungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Zeitraum Februar 2015 bis April 2015Zur Vorlage · 13/0176 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0176 befasst sich mit der Verlängerung von Erlaubniserteilungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Der betrachtete Zeitraum für diese Erlaubnisse umfasst die Monate Februar 2015 bis April 2015.
Der Inhalt der Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge dem Planungsausschuss, dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung vorgelegt, wobei der Status jeweils zur Kenntnisnahme festgesetzt wurde. Mit der Vorlage wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, den Bericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Aus der Dokumentation geht hervor, dass durch die vorliegende Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Erträge oder Einsparungen im Haushaltsplan verzeichnet. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.11Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Mattlerbusch GmbH - Wirtschaftliche Situation 2015/2016 / Sonderzuschuss der GesellschafterZur Vorlage · 13/0206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über die Bereitstellung eines Sonderzuschusses für die Revierpark Mattlerbusch GmbH beraten. Gemäß der Beschlussvorlage 13/0206 soll die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von maximal 355.000 Euro für das Jahr 2015 beschlossen werden.
Der Zweck dieser Maßnahme ist der Ausgleich eines Liquiditätsdefizits im Geschäftsjahr 2015. Die Finanzierung der Mittel soll über die Instandhaltungsrückstellung des Regionalverbands Ruhr erfolgen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Wirtschaftsausschuss am 26. Mai 2015, den Verbandsausschuss am 8. Juni 2015 und die Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 zur Entscheidung vorgelegt. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Beschlussfassung vorbereitet.
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- 2.12Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Kemnade GmbH - Unabweisbare MaßnahmenZur Vorlage · 13/0207 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Bereitstellung eines Sonderzuschusses für die Freizeitzentrum Kemnade GmbH beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der überplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln für unabweisbare Sanierungsmaßnahmen zuzustimmen. Die finanzielle Obergrenze für diesen Zuschuss ist auf 252.000,00 Euro festgesetzt.
Die Vorlage zur Drucksache Nummer 13/0207 wurde von der Regionaldirektorin vorgelegt. Der Beratungsprozess umfasst den Wirtschaftsausschuss am 26. Mai 2015 sowie den Verbandsausschuss am 8. Juni 2015, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 erfolgt. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Die Kosten für die Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2015 über die Kostenstelle 06300 und das Konto 543500 zu decken. Weitere finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgekosten werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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- 2.13Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2014Zur Vorlage · 13/0181 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0181 befasst sich mit den Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften, wobei der Fokus auf dem Jahresabschluss der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2014 liegt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Wirtschaftsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Frühjahr 2015 vorbereitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses für das Jahr 2014 beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung für das betreffende Kalenderjahr.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen. Die Vorlage war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 als beschließendes Organ vorgesehen.
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- 2.14Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün - Wechsel in der Betriebsleitung
- 2.15Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2014Zur Vorlage · 13/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0182 befasst sich mit den Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH und legt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 zum Gegenstand der Beratung. Die Vorlage durchläuft die vorgesehene Beratungsfolge über den Wirtschaftsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhrwind Herten GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 förmlich festzustellen. Darüber hinaus umfasst die Ermächtigung die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das betreffende Jahr. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung für das Jahr 2014.
Aus der Vorlage geht hervor, dass mit der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorbereitung der Sitzungen im Mai und Juni 2015 erstellt.
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- –Vorlagen aus dem Kultur- und Sportausschuss
- 2.16Theaternetzwerk 'RuhrBühnen'Zur Vorlage · 13/0198 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 13/198 liegt ein Antrag zur finanziellen Unterstützung des Theaternetzwerks „RuhrBühnen“ vor. Der Regionalverband Ruhr sieht vor, für die Jahre 2015, 2016 und 2017 jeweils einen Eigenanteil in Höhe von 10.000,00 € bereitzustellen.
Die finanzielle Belastung für das Haushaltsjahr 2015 wird auf 10.000,00 € beziffert, wobei die Deckung über die Kostenstelle 04100 und das Konto 529105 vorgesehen ist. Für die Folgejahre werden jährliche Kosten in gleicher Höhe von 10.000,00 € erwartet.
Die Vorlage durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge. Im Kultur- und Sportausschuss ist das Dokument am 20. Mai 2015 vorberatend gelistet, gefolgt von der Beratung im Verbandsausschuss am 8. Juni 2015. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.17Förderung der freien KulturszeneZur Vorlage · 13/0201 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0201 sieht die Einrichtung eines Förderprogramms für die freie Kulturszene vor. Der vorliegende Entwurf regelt die Einführung von Förderbedingungen und Förderkriterien, denen die Verbandsversammlung zustimmen soll.
Für die Umsetzung der Förderung ist die Bereitstellung von finanziellen Mitteln vorgesehen. Ab dem Haushaltsjahr 2016 sollen jährlich 70.000,00 Euro für diesen Zweck eingestellt werden. Die jährlichen Folgekosten belaufen sich entsprechend auf diesen Betrag. Die finanzielle Deckung der Maßnahmen ist im Haushalt vorgesehen.
Die Vorlage durchläuft einen mehrstufigen Beratungsprozess. Die Beratung erfolgt zunächst vorberatend im Kultur- und Sportausschuss sowie im Verbandsausschuss, bevor die Verbandsversammlung über den Beschluss entscheidet. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- –Vorlagen aus dem Umweltausschuss
- 2.18Sachstand Nachfolgeprogramm ÖPEL und Trägerschaftsvertrag Emscher LandschaftsparkZur Vorlage · 13/0197-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0197-1 des Verbandsausschusses befasst sich mit dem Sachstand zum Nachfolgeprogramm ÖPEL sowie dem Trägerschaftsvertrag Emscher Landschaftspark.
Hinsichtlich des Trägerschaftsvertrages Emscher Landschaftspark wird die Unterstützung durch das Umweltministerium zur Fortführung des Vertrages seitens der Verbandsversammlung begrüßt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Gespräche fortzusetzen, ein gemeinsames evaluierendes Gutachten mit dem Umweltministerium in Auftrag zu geben und die Vertragsverhandlungen weiterzuführen. Über den Fortgang der Verhandlungen ist im zuständigen Fachausschuss regelmäßig zu berichten.
Zum Sachstand des ÖPEL-Nachfolgeprogramms (KÖP-RLE) hält die Verbandsversammlung fest, dass die aktuelle Planung nicht den Anforderungen des Strukturwandels im Ruhrgebiet entspricht. Kritisiert wird, dass kein neues Förderprogramm mit entsprechender Finanzausstattung geplant ist, sondern lediglich Finanzierungszugänge im Rahmen einer Handlungsstrategie ohne Priorisierung aufgezeigt werden sollen. Die Verbandsleitung wird daher beauftragt, unter Bezugnahme auf einen Dringlichkeitsbeschluss der Verbandsversammlung vom 12. Dezember 2014 erneut Verhandlungen mit der Landesregierung aufzunehmen. Ziel dieser Verhandlungen ist die Sicherstellung einer kontinuierlichen gemeinsamen Finanzierung durch die Kommunen, den Regionalverband Ruhr, das Land Nordrhein-Westfalen und die EU. Diese soll für prioritäre Projekte im Bereich der integrierten Landschafts- und Stadtentwicklung zur Bewältigung des Strukturwandels und der Anforderungen des Klimawandels genutzt werden können.
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- 2.19Sachstandsbericht klimametropole RUHR 2022Zur Vorlage · 13/0158 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0158 befasst sich mit dem Sachstandsbericht zum Projekt „klimametropole RUHR 2022“. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsperiode im Frühjahr 2015 zur Kenntnisnahme in die zuständigen Gremien eingebracht.
Der Bericht durchlief die Beratungsfolge über den Umweltausschuss am 22. Mai 2015 sowie den Verbandsausschuss am 8. Juni 2015, bevor er am 19. Juni 2015 in der Verbandsversammlung behandelt wurde. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis nimmt.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der regionalen Kulturprojekte ist für die Erstellung der Vorlage verantwortlich. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen, weder in Form von Aufwendungen noch in Form von Erträgen oder Investitionsauszahlungen, entstehen.
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- 2.19.1Sachstandsbericht klimametropole RUHR 2022 hier: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 26.05.2015
- 2.20Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Repowering der Windkraftanlage auf der Halde HoppenbruchZur Vorlage · 13/0214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Beschlussvorlage 13/214 darüber beraten, die Bereitstellung eines Eigenkapitalanteils für ein Repowering-Vorhaben der Windkraftanlage auf der Halde Hoppenbruch zu beschließen. Konkret wird vorgeschlagen, der Ruhrwind Herten GmbH für das Jahr 2016 einen Betrag von maximal 500.000,00 Euro zur Umsetzung dieser Maßnahme zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung dieser Investitionsauszahlung ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Die Vorlage führt zudem finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre auf. Für das Jahr 2017 wird ein Aufwand von 28.500,00 Euro veranschlagt, wobei die Zinszahlungen aufgrund der Tilgung degressiv verlaufen und sich der jährliche Aufwand somit reduziert. Dem gegenüber stehen erwartete Erträge aus Pachtzahlungen. Während für das Jahr 2016 ein Pachtertrag von 20.000,00 Euro kalkuliert ist, wird für den Zeitraum ab 2017 mit einem durchschnittlichen jährlichen Ertrag von etwa 82.000,00 Euro über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren gerechnet.
Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung im Umweltausschuss am 22. Mai 2015, im Wirtschaftsausschuss am 26. Mai 2015 sowie im Verbandsausschuss am 8. Juni 2015 vor, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 getroffen werden soll. Federführend für die Vorlage ist die Verbandsversammlung.
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- 2.21Anfragen und Mitteilungen
- –Schreiben der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe zum Bundesteilhabegesetz vom 22.04.2015
- 1Grundstücksangelegenheiten 62/06nicht öffentlich
- 1.1Verkauf von Grundstücken in Oberhausen Antrag der Fraktion Die Linke. vom 22.05.2015nicht öffentlich
- 2Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich