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Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 24.09.2018
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen/Strukturausschuss
- 1.1Regionaler Vorschlag zum Jahresbauprogramm 2019 „Investitionen in Radschnellwege in der Baulast des Landes“ (Titel 777 61)Zur Vorlage · 13/1299 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1299 sieht vor, den Neubau eines Abschnitts des Radschnellwegs Ruhr (RS 1) im Stadtgebiet Gelsenkirchen in das Jahresbauprogramm 2019 für Investitionen in Radschnellwege in der Baulast des Landes aufzunehmen. Das betroffene Teilstück erstreckt sich von der Stadtgrenze zu Essen bis zur Stadtgrenze nach Bochum auf der stillgelegten Trasse der „Rheinischen Bahn“. Der RS 1 ist als Teil einer etwa 100 Kilometer langen Verbindung geplant, die verschiedene Städte wie Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Bochum und Dortmund miteinander verknüpfen soll.
Für das im Haushaltentwurf 2019 vorgesehene Programm stehen Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Planung des Vorhabens erfolgt durch die Regionalniederlassung Ruhr des Landesbetriebes Straßenbau NRW auf Grundlage einer bereits erstellten Machbarkeitsstudie. Das Baurecht für die Maßnahme ist gesichert, wobei eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Prüfung durch die Regionalniederlassung Ruhr nicht erforderlich ist; dieser Befund wurde von der Bezirksregierung Münster bestätigt. Im Rahmen der Planung wurden Anregungen aus der Beteiligung öffentlicher Belange sowie aus einer Bürgerinformationsveranstaltung berücksichtigt. Der Baubeginn für den Abschnitt in Gelsenkirchen ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von etwa zwölf Monaten veranschlagt wird.
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- 1.2Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2019Zur Vorlage · 13/1300 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die Priorisierung von Maßnahmen im Programm „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ für das Jahr 2019 beraten. Die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt über den Landeshaushalt, wobei dem RVR ein Anteil von 15 Prozent zusteht. Dieser Anteil berechnet sich nach Kriterien wie Straßenlänge, Gebietsfläche, Bevölkerungszahl und Verkehrsbelastung. Für das Jahr 2019 stehen im RVR-Gebiet bis zu 1,86 Millionen Euro zur Verfügung, wovon etwa 1,05 Millionen Euro für die von der Verbandsversammlung priorisierten Vorhaben vorgesehen sind.
Im Rahmen der Vorlage wird auf die Situation des laufenden Jahres 2018 Bezug genommen, in dem einige Maßnahmen aufgrund von Schwierigkeiten beim Grunderwerb nicht umgesetzt werden konnten. Die aktuelle Bewertung der Maßnahmen basiert auf einem Konzept, das die Unfallsituation und den Zustand der Straßen berücksichtigt. Dabei wurden die bisherigen Bewertungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Prioritätenliste der ersten 30 Maßnahmen gemäß Anlage 1. Diese Liste enthält zudem einen Vergleich der Rangziffern und Prioritätswerte zwischen den Jahren 2018 und 2019 sowie Begründungen für etwaige Abweichungen in der Reihung. Eine weitere Liste mit weiteren Maßnahmen ist in Anlage 2 aufgeführt. Die angegebenen Kosten basieren auf Schätzungen, deren Genauigkeit vom jeweiligen Vorbereitungsstand der Projekte abhängt.
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- 1.3Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2019Zur Vorlage · 13/1298 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Priorisierung von Maßnahmen im Programm „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten“ für das Jahr 2019. Die Finanzierung erfolgt über Landesmittel, wobei dem RVR-Gebiet ein Anteil von 15 Prozent zusteht. Für das Jahr 2019 wird landesweit ein Budget von voraussichtlich 9 Millionen Euro erwartet, was im RVR-Gebiet einen Spielraum von bis zu 1,35 Millionen Euro für die geplanten Vorhaben ermöglicht.
Die Bewertung der Maßnahmen basiert auf einem regionalen Konzept, das unter anderem die Straßenzustände und die Unfallsituation berücksichtigt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Prioritätenliste gemäß Anlage 1 vor, welche die 30 wichtigsten Maßnahmen umfasst. Im Rahmen der Aktualisierung wurden bestehende Vorhaben neu bewertet; so wurde eine Maßnahme in Gevelsberg aufgrund verschlechterter Straßenzustände auf Rang 11 hochgestuft. Zudem wird ein Projekt im Bereich Witten/Herbede erneut in die Liste aufgenommen, da der Baubeginn im Jahr 2018 nicht gesichert werden konnte. Weitere Maßnahmen sind in Anlage 2 nach Straßennummern aufgeführt.
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- 1.4Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kultur-politik – Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet hier: Beratung und Beschlussfassung 2019Zur Vorlage · 13/1303 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1303 behandelt die Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik für das Jahr 2019, mit Fokus auf die Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in den Anlagen aufgeführten Projektplanungen zur Kenntnis nimmt. Für die Kulturregion Niederrhein ist eine Zustimmung zu den vorgesehenen Maßnahmen vorgesehen. Die Entscheidung über die Projekte in den Regionen Hellweg und Ruhrgebiet wurde jedoch auf die nächste Sitzung vertagt.
Zusätzlich werden die Vorhaben aus dem Zuständigkeitsbereich des Regionalrats Arnsberg der Verbandsversammlung nachrichtlich zur Kenntnis gegeben. Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes von den Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg vorgelegt. Die Planung umfasst die Projektlisten für die Bereiche Niederrhein, Hellweg und Ruhrgebiet für das Jahr 2019.
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- 1.5Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2019 - Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1296 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1296 behandelt die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie das entsprechende Förderprogramm für das Jahr 2019. Der Entwurf wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2019“ sowie die Förderliste 2019 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt. Zudem soll die Verbandsversammlung den in diesen Listen aufgeführten Maßnahmen zustimmen.
Die Vorlage umfasst neben einer Sachverhaltsdarstellung auch die Dringlichkeitsliste und die entsprechende Förderliste für Maßnahmen des Bodenschutzes. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Der Beratungsprozess war für die Sitzungen des Strukturausschusses am 27. November 2018, des Verbandsausschusses am 3. Dezember 2018 sowie der Verbandsversammlung am 14. Dezember 2018 vorgesehen.
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- –Vorlagen des Regionalverbandes Ruhr/Planungsauschuss
- 1.66. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – im Gebiet der Stadt Dortmund zur Aufhebung der Nutzungsbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ – Erarbeitungsbeschluss –Zur Vorlage · 13/1264 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über den Erarbeitungsbeschluss zur 6. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg beraten. Der betreffende Teilabschnitt umfasst den Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – im Gebiet der Stadt Dortmund. Gegenstand der geplanten Änderung ist die Aufhebung der bisherigen Nutzungsbindung für Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe.
Das vorgeschlagene Verfahren orientiert sich an den vorliegenden Entwürfen der zuständigen Fachabteilung. Im Rahmen des Prozesses werden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts beteiligt. Diesen Beteiligten wird eine Frist von einem Monat eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Regionalplanänderung und zur Begründung abzugeben. Die Regionalplanungsbehörde kann bei Bedarf weitere Behörden und Stellen in das Verfahren einbeziehen.
Parallel zur Beteiligung der Fachstellen wird die Regionalplanänderung im Kreis Recklinghausen sowie beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.
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Hauptdokument|20181024160326|20181025104456|20181024155753-0|20181024155755-2
- 1.714. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel zur Aufhebung der Zweckbindung und des Piktogramms für „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen – Erarbeitungsbeschluss –Zur Vorlage · 13/1265 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über den Erarbeitungsbeschluss zur 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, beraten. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung der Zweckbindung sowie des Piktogramms für „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ in einem Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel.
Das vorgeschlagene Verfahren basiert auf einem Entwurf, der die Grundlage für die weitere Ausarbeitung bildet. Im Rahmen des Prozesses sollen die betroffenen öffentlichen Stellen sowie Privatpersonen gemäß den gesetzlichen Vorgaben beteiligt werden. Diesen wird eine Frist von einem Monat eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Regionalplanänderung und zur Begründung abzugeben. Parallel dazu ist eine einmonatige öffentliche Auslegung des Plans im Kreis Recklinghausen und beim Regionalverband Ruhr vorgesehen, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20181024160749-3|20181025104318|20181024160748-0|20181024160749-2
- 1.811. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Waltrop Erarbeitungsbeschluss - Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) und Regionaler Grünzug in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für zweckgebundene Nutzungen sowie Ergänzung einer textlichen Festlegung zum GIB für zweckgebundene NutzungenZur Vorlage · 13/1252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Erarbeitung der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster im Teilabschnitt Emscher-Lippe. Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Gebiet in der Stadt Waltrop umzuwandeln. Dabei soll ein Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, der Funktionen zum Schutz der Landschaft sowie zur landschaftsorientierten Erholung erfüllt und Teil eines regionalen Grünzugs ist, in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für zweckgebundene Nutzungen überführt werden. Die betroffene Fläche liegt nördlich der Straße „Im Dicken Dören“ und westlich der „Mengeder Straße“.
Im Rahmen des Verfahrens sollen die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts innerhalb einer Frist von zwei Monaten die Möglichkeit erhalten, Stellungnahmen zum Entwurf und zur Begründung abzugeben. Parallel dazu wird die Regionalplanänderung beim Kreis Recklinghausen und beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit eine Stellungnahme zu ermöglichen. Die Vorlage sieht zudem eine ergänzende textliche Festlegung zum Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung vor. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Hauptdokument|20181019111616-0|20181019111616-1|20181019132430-0|20181024152324|20181019132432-2|20181019132436-3
- 1.9Gesetzentwurf zur Änderung des LPlG NRW Hier: StellungnahmeZur Vorlage · 13/1277-1 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1277-1 befasst sich mit einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW). Der Verbandsausschuss ist für die Bearbeitung dieser Vorlage federführend.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes beitritt. Die parlamentarische Beratung der Angelegenheit ist über mehrere Gremien im Regionalverband Ruhr vorgesehen. Im Vorfeld der endgültigen Entscheidung in der Verbandsversammlung findet eine vorberatende Behandlung in den Ausschüssen für Planung und Struktur sowie im Verbandsausschuss statt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut Dokument keine Kosten oder Erträge durch diesen Beschlussvorschlag zu erwarten. Die Vorlage dient somit der formalen Zustimmung zur gemeinsamen Positionierung gegenüber dem Gesetzentwurf des Landes NRW.
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- 1.1013. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, Änderung der textlichen Festlegung Ziel 16.2 zum Bereich für flächenintensive Großvorhaben (newPark) - Erarbeitungbeschluss -Zur Vorlage · 13/1268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Einleitung der 13. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung der textlichen Festlegung von Ziel 16.2, welche einen Bereich für flächenintensive Großvorhaben unter der Bezeichnung „newPark“ betrifft.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Erarbeitung dieser Planänderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beantragt. Das geplante Verfahren sieht vor, die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. Diesen Beteiligten wird eine Frist von einem Monat eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung und zur entsprechenden Begründung abzugeben. Weitere Behörden können durch die Regionalplanungsbehörde hinzugezogen werden, sofern dies im Verlauf des Verfahrens notwendig erscheint.
Parallel dazu ist die öffentliche Auslegung der Regionalplanänderung im Kreis Recklinghausen sowie im Regionalverband Ruhr vorgesehen. Während dieser einmonatigen Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, zu der beabsichtigten Änderung Stellung zu nehmen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.
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Hauptdokument|20181029083518|20181029092732|20181029090039|20181026150750|20181026150756
- 1.11Änderungsverfahren des RFNP - Herstellung des Einvernehmens nach § 39 Abs. 3 Nr. 2 LPlG NRWZur Vorlage · 13/1251 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1251 behandelt das Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) sowie die Herstellung des Einvernehmens gemäß § 39 Absatz 3 Nummer 2 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW).
Die Regionaldirektorin legte die Ausführungen zum Verfahren vor. Die Beratung der Vorlage war für den Planungsausschuss am 21. November 2018, den Verbandsausschuss am 3. Dezember 2018 und die Verbandsversammlung am 14. Dezember 2018 vorgesehen. In allen genannten Gremien ist die Vorlage zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die beiliegenden Erläuterungen zum Änderungsverfahren des RFNP zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass das Verfahren keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen nach sich zieht.
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- 1.12Begleitantrag zum Erarbeitungsbeschluss des Regionalplans Ruhr Drucksache Nr.: 13/1157 Hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 13/1254 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1254 enthält die Stellungnahme der Verwaltung zum Begleitantrag, welcher den Erarbeitungsbeschluss des Regionalplans Ruhr betrifft. Dieser bezieht sich inhaltlich auf die Drucksache Nummer 13/1157. Die Regionaldirektorin agiert in diesem Kontext als Regionalplanungsbehörde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung zum genannten Begleitantrag zur Kenntnis nimmt. Der Beratungsprozess dieser Vorlage ist für verschiedene Gremien des Regionalverbandes vorgesehen. Die Unterlagen werden im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor sie in der Verbandsversammlung behandelt werden.
Aus den vorliegenden Informationen gehen keine finanziellen Auswirkungen hervor, da keine Kosten oder Erträge für den Haushalt ausgewiesen sind. Die Federführung für diese Berichtsvorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20181019085828|20181019090007|20181115103926|20181018091716
- 1.13Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.1Haushalt 2019
- 2.1.1Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2019Zur Vorlage · 13/1312 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1312 befasst sich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2019. Gegenstand des Verfahrens ist die Herstellung eines Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Hebesatz zur Feststellung der Verbandsumlage auf 0,6717 % festlegt. In diesem Zusammenhang ist zudem vorgesehen, dass etwaige Einwendungen der Mitgliedskörperschaften gegen diesen Satz zurückgewiesen werden.
Der parlamentarische Beratungsprozess sieht eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 3. Dezember 2018 vor. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 14. Dezember 2018 erfolgen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.1.2Verabschiedung des Haushaltes 2019Zur Vorlage · 13/1227-1 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/1227-1 befasst sich mit der Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2019 im Regionalverband Ruhr. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 nebst der beigefügten Änderungsliste beschließt.
Der parlamentarische Beratungsprozess ist für den Dezember 2018 terminiert. Zunächst findet am 3. Dezember 2018 eine Vorberatung im Verbandsausschuss statt. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 14. Dezember 2018 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag wurde durch die zuständige Fachabteilung aus dem Bereich Wirtschaftsführung erarbeitet. Damit wird die Grundlage für die finanzielle Planung des kommenden Haushaltsjahres im Regionalverband festgelegt.
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- 2.1.2.1Verabschiedung des Haushaltes 2019 Hier: Veränderungen im Haushaltsplan zur Erfüllung von Aufgabenstellungen aus dem Strategie- und Zielkonzept Antrag der Fraktion Die LinkeZur Vorlage · 13/1322 · Fraktionsantrag
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Mit der Drucksache 13/1322 hat die Fraktion Die Linke einen Antrag zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2019 vorgelegt. Der vorliegende Fraktionsantrag sieht Veränderungen im Haushaltsplan für das Jahr 2019 vor, um die Erfüllung von Aufgabenstellungen zu gewährleisten, die aus dem Strategie- und Zielkonzept resultieren.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Verabschiedung der in der Anlage zum Antrag aufgeführten Änderungen durch die Verbandsversammlung. Der Beratungsablauf sah eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 3. Dezember 2018 vor, gefolgt von einer abschließenden Beratung und Entscheidung in der Verbandsversammlung am 14. Dezember 2018. Die beantragten Anpassungen dienen der Umsetzung der im Strategie- und Zielkonzept festgelegten Vorgaben innerhalb des Haushaltsplans für das Jahr 2019.
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- 2.2Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016, Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016Zur Vorlage · 13/1321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1321 befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 im Regionalverband Ruhr. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den entsprechenden Abschluss bereits geprüft und die Ergebnisse zur weiteren Behandlung vorgelegt. Die Vorlage durchläuft den Beratungszyklus über den Verbandsausschuss als beratendes Gremium bis hin zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den geprüften Jahresabschluss 2016 auf Grundlage des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr sowie der Gemeindeordnung NRW feststellt. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der vorbehaltlosen Entlastung für die Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Hauptdokument|20181128111548|20181128111603|20181128111612|20181128111618|20181128111624
- 2.3Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2016Zur Vorlage · 13/1307 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/1307 befasst sich mit der Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Haushaltsjahr 2016 innerhalb des Regionalverbandes Ruhr. Der Verbandsausschuss legt hierzu einen Vorschlag für die Verbandsversammlung vor, wonach der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 5.946.407,19 Euro der Ausgleichsrücklage zugeführt werden soll. Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bilden die Bestimmungen des § 20 RVRG sowie des § 96 Abs. 1 GO NW.
Neben der Zuweisung des Überschusses enthält die Vorlage Informationen über Ermächtigungsübertragungen für das Haushaltsjahr 2017, deren Umfang mit 5.163.274,65 Euro angegeben wird. Die Beratung dieser Vorlage ist im Rahmen der kommenden Sitzungen vorgesehen, wobei die Sitzung des Verbandsausschusses am 3. Dezember 2018 und die Sitzung der Verbandsversammlung am 14. Dezember 2018 terminiert sind. Die zuständige Fachabteilung hat den entsprechenden Vorschlag zur Entscheidung vorbereitet.
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- 2.4Änderung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr vom 14.12.2018Zur Vorlage · 13/1315 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1315 sieht eine Änderung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung sowie der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr vor. Der Entwurf umfasst Anpassungen, die in einer Anlage zum Dokument detailliert aufgeführt sind.
Der Prozess zur Umsetzung dieser Änderungen ist im Rahmen der Sitzungsabfolge festgelegt. Der Verbandsausschuss befasst sich am 3. Dezember 2018 vorberatend mit der Vorlage. Im Anschluss soll die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2018 über den Beschlussvorschlag entscheiden. Ziel des Antrags ist es, die bestehende Geschäftsordnung entsprechend der im Entwurf enthaltenen Anpassungen zu modifizieren.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen gibt die Vorlage an, dass durch die vorgeschlagene Änderung keine Kosten oder Mehraufwendungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Folgekosten oder Einsparungen zu verzeichnen. Die zuständige Verwaltung hat den Vorgang zur Beratung im Verbandsausschuss vorbereitet.
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- 2.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 2.5.1Freizeitzentrum Xanten GmbH - Bürgschaftsübernahme zur Aufnahme eines Darlehens für die Errichtung einer Betriebshalle und eines BürogebäudesZur Vorlage · 13/1317 · Beschlussvorlage
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Der Regionalverband Ruhr sieht die Übernahme einer anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Freizeitzentrum Xanten GmbH vor. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Absicherung eines Darlehens in Höhe von 1,4 Millionen Euro gegenüber der Sparkasse am Niederrhein. Die Mittel sind für die Errichtung einer Betriebshalle sowie eines Bürogebäudes vorgesehen.
Der Regionalverband Ruhr übernimmt dabei eine Bürgschaft in Höhe von 20 Prozent des Darlehensbetrages, was einem Betrag von 280.000 Euro entspricht. Für diese Leistung wird eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision erhoben.
Zudem wird die Vertretung des Regionalverbandes Ruhr in der Gesellschafterversammlung der Freizeitzentrum Xanten GmbH ermächtigt, den entsprechenden Beschlussfassungen zur Darlehensaufnahme zuzustimmen. Für den Regionalverband Ruhr werden aus dieser Maßnahme jährliche Erträge von maximal 2.800 Euro erwartet.
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- 2.5.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Hier: Kündigung der Beteiligung am Revierpark Wischlingen GmbH und Entwicklung eines AusstiegsszenariosZur Vorlage · 13/1319 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1319 wird die Verbandsversammlung beauftragt, den bestehenden Gesellschaftervertrag der Revierpark Wischlingen GmbH in der Fassung vom 31. März 2014 vorsorglich bis zum 31. Dezember 2018 fristgerecht zu kündigen. Anlass für diesen Antrag sind die Beratungen im Rat der Stadt Dortmund zur organisatorischen Neuausrichtung der Bäder- und Parkstrukturen unter Einbindung des Revierparks Wischlingen.
Um die Existenz der Gesellschaft über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen, soll die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr Gespräche mit der Stadt Dortmund über mögliche Übergangsregelungen aufnehmen. Dabei wird eine schrittweise Reduzierung der Zuschüsse des Verbandes für den Geschäfts- und Betriebsaufwand der Gesellschaft im Zeitraum von 2020 bis 2022 angestrebt. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf der Sicherung der bestehenden Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten liegen. Ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird in der kommenden Sitzung des Wirtschaftsausschusses vorgelegt.
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- 2.6Belegungsplanung der Essener DienstgebäudeZur Vorlage · 13/1320 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll über ein neues Nutzungskonzept für die Dienstgebäude in Essen entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1320 sieht die Verabschiedung eines Konzepts zur Belegungsplanung dieser Räumlichkeiten vor.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen auch die finanziellen Planungen im Haushaltsplanentwurf ab dem Jahr 2019 angepasst werden. Dies betrifft insbesondere die Ansätze, die für den Verkauf des Dienstgebäudes in der Gutenbergstraße 47 vorgesehen waren. Durch die Annahme des Nutzungskonzepts werden die entsprechenden Budgetplanungen entsprechend modifiziert. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss vorberatend behandelt, bevor sie zur abschließenden Entscheidung in die Verbandsversammlung gelangt.
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- 2.7Luftbildkooperation im Geonetzwerk.metropoleRuhr Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1263 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1263 behandelt den Sachstandsbericht zur Luftbildkooperation innerhalb des Geonetzwerks metropoleRuhr. Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend. Mit dem vorliegenden Dokument wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, den aktuellen Stand der Kooperation im Bereich der Luftbildnutzung zur Kenntnis zu nehmen.
Der Beratungsprozess der Vorlage war für das vierte Quartal des Jahres 2018 angesetzt. Die Gremien sollten die Informationen in einer festgelegten Abfolge behandeln: Zunächst war eine Beratung im Planungsausschuss am 21. November 2018 vorgesehen, gefolgt von der Sitzung des Verbandsausschusses am 3. Dezember 2018. Den Abschluss der Beratungsreihe sollte die Sitzung der Verbandsversammlung am 14. Dezember 2018 bilden. In allen genannten Gremien war die Vorlage lediglich zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage keine Kosten oder Erträge ausgewiesen. Es ergeben sich aus dem Bericht keine neuen finanziellen Verpflichtungen oder Budgetänderungen für den Regionalverband.
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- 2.8Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet Hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 13/1249 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvlage mit der Nummer 13/1249 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen beim Projekt Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet (RS MR). Gegenstand der Vorlage sind Erläuterungen zum aktuellen Stand und zur weiteren Planung dieses Projekts.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die in der Vorlage enthaltenen Erläuterungen in den zuständigen Gremien zur Kenntnis zu nehmen. Die Unterlagen waren für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Planungsausschuss, der Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung, wobei die Termine zwischen November und Dezember 2018 lagen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage keine Kosten oder Erträge aufgeführt. Die zuständige Fachabteilung hat die Informationen im Rahmen dieser Berichtsvorlage zur Information der Gremien bereitgestellt.
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- 2.9Wohnungsmarkt Ruhr - Vierter Regionaler WohnungsmarktberichtZur Vorlage · 13/1247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/1247 wird die Verbandsversammlung gebeten, den Bericht der Verwaltung zum Vierten Regionalen Wohnungsmarktbericht für das Ruhrgebiet zur Kenntnis zu nehmen. Mit diesem Beschlussvorschlag ist verbunden, dass die Verwaltung mit der Umsetzung weiterer Maßnahmen beauftragt wird.
Konkret soll die zuständige Fachabteilung den vierten regionalen Wohnungsmarktbericht drucken lassen und eine angemessene Verbreitung des Dokuments sicherstellen. Zudem sieht die Vorlage vor, die laufende Arbeit in der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Wohnungsmarkt Ruhr fortzuführen. Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses ist die Verpflichtung, den nächsten regionalen Wohnungsmarktbericht für das Gebiet des Regionalverbands nach dem festgelegten Turnus zu erarbeiten.
Für die Durchführung der Maßnahmen, insbesondere für den Druck und die Verbreitung des Berichts, sind Kosten in Höhe von 2.900 Euro vorgesehen. Diese Ausgaben sollen aus dem Haushalt gedeckt werden. Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorberatung dieser Vorlage zuständig.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.10Auf dem Weg zu einem 'Freizeit-/Tourismuskonzept Metropole Ruhr' - Entwurf Hier: Ergebnisse Beratungsprozess und geänderter BeschlussvorschlagZur Vorlage · 13/1260-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr befasst sich mit der Weiterentwicklung eines „Freizeit-/Tourismuskonzepts Metropole Ruhr“. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1260-1 legt die Ergebnisse des bisherigen Beratungsprozesses sowie einen modifizierten Beschlussvorschlag dar.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung mit der zeitnahen Einrichtung eines fachlichen Beirates beauftragt wird. Dieser Beirat soll bei der weiteren Bearbeitung des Konzepts aktiv einbezogen werden. Die Grundlage für die künftige Arbeit bilden dabei die bisherigen Arbeitsergebnisse. Zudem sollen die Anregungen, die im Rahmen des politischen Beratungsprozesses entstanden sind, in den weiteren Prozess einfließen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung behandelt. Der Fokus liegt auf der strukturellen Fortführung der Planung unter Einbeziehung fachlicher Expertise und politischer Rückmeldungen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Umsetzung dieses Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat.
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Hauptdokument|20181129072930|20181022153113-0|20181022153125-2
- 2.11Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2017Zur Vorlage · 13/1262 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1262 behandelt die Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH mit Fokus auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017. Der Vorgang ist für die Vorberatung in den Gremien Wirtschaftsausschuss und Verbandsausschuss vorgesehen, bevor er in der Sitzung der Verbandsversammlung am 14. Dezember 2018 zur Entscheidung ansteht.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH ermächtigt. Diese Ermächtigung umfasst die Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 sowie die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses aus diesem Zeitraum. Zudem ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut Dokument keine Kosten oder Erträge durch diesen Beschluss zu erwarten. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.12Kampagnenjahr 2020 - das Jahr der Stadt der StädteZur Vorlage · 13/1248 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr plant die Fortsetzung der Imagekampagne „Stadt der Städte“ für den Zeitraum von 2020 bis 2022. Das Konzept soll dabei auf den Erkenntnissen einer vorangegangenen Evaluation basieren. Für die Durchführung der Kampagne ist ein jährliches Budget von drei Millionen Euro vorgesehen, was dem Niveau der Vorjahre entspricht.
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen zudem die Kommunikation zum 100-jährigen Jubiläum des Regionalverbands im Jahr 2020 sowie die bereits beschlossene Informations- und Motivationskampagne zur Direktwahl des Ruhrparlaments inhaltlich und organisatorisch mit der „Stadt der Städte“-Kampagne verknüpft werden. Die Umsetzung dieser verschiedenen Kampagnenstränge soll im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung als Gesamtaufgabe erfolgen. Zur Finanzierung dieses Teilbereichs für das Jahr 2020 wird neben den bereits für 2019 beschlossenen Sachaufwendungen in Höhe von 520.000 Euro ein einmaliger Betrag von zwei Millionen Euro bereitgestellt.
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- 2.12.1Kampagnenjahr 2020 – das Jahr der Stadt der Städte Hier: Änderung des BeschlussvorschlagesZur Vorlage · 13/1313 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1313 wird eine Änderung des Beschlussvorschlages zum Kampagnenjahr 2020 unter dem Titel „Stadt der Städte“ angestrebt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung über die Bereitstellung von Mitteln für die Zeit nach 2020 erst nach Vorlage der Ergebnisse einer Evaluation und im Zuge der jährlichen Haushaltsberatungen entscheidet. In diesem Zusammenhang soll eine Darstellung der Finanzierung der Kampagne sowie der Verwendung von Mitteln des Regionalverbands Ruhr (RVR) und der Akquise von Drittmitteln ab dem Jahr 2017 erfolgen.
Zudem wird beantragt, die Kommunikation zum 100-jährigen Jubiläum im Jahr 2020 sowie die Informations- und Motivationskampagne zur Direktwahl des Ruhrparlaments 2020 inhaltlich und organisatorisch unabhängig von der Kampagne „Stadt der Städte“ zu führen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sollen für das Jahr 2020 zusätzlich zu den bereits für 2019 beschlossenen Sachaufwendungen in Höhe von 520.000 Euro einmalig weitere 2,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag wurde durch die Fraktion Die Linke eingebracht.
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- 2.13Angelegenheiten der ecce GmbH - Mittelbereitstellung für das Jahr 2019Zur Vorlage · 13/1256 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Bereitstellung von Finanzmitteln für die ecce GmbH im Jahr 2019. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Beibehaltung der Zuschussleistungen in Höhe von 500.000 Euro vor. Diese Leistungen basieren auf der Zielvereinbarung für den Zeitraum 2016 bis 2018, welche zwischen dem Land, dem Regionalverband Ruhr und der ecce GmbH getroffen wurde.
Die Finanzierung dieser Mittel erfolgt durch eine Umwidmung von Nachhaltigkeitsmitteln des Regionalverbands Ruhr. Grundlage hierfür ist die Änderung der Verwaltungsvereinbarung „Nachhaltigkeit Kulturhauptstadt 2010“ vom 11. Dezember 2015. Die Vorlage wurde im Wirtschaftsausschuss sowie im Verbandsausschuss vorberatend behandelt, bevor sie zur Entscheidung in die Verbandsversammlung gelangt.
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- 2.14Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH - Fortführung der Gesellschaft und Änderung des GesellschaftsvertragsZur Vorlage · 13/1309-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1309-1 befasst sich mit der Fortführung der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH sowie einer Änderung des Gesellschaftsvertrags. Es wird vorgeschlagen, die Gesellschaft gemäß den bestehenden Satzungsbestimmungen über den August 2020 hinaus unbefristet weiterzuführen. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass eine Auflösung der Gesellschaft jederzeit durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einer Frist von drei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen kann.
Hinsichtlich der Organisationsstruktur werden die Gesellschafterversammlung, das Präsidium und die Geschäftsführung als Organe der Gesellschaft festgelegt. Im Rahmen dieser Neuregelung ist vorgesehen, dass sämtliche Maßnahmen und Projekte der WiN künftig jährlich durch das Präsidium auf ihre regionalen Auswirkungen hin überprüft und bewertet werden. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis gebracht werden. Zudem wird die Zustimmung zu einem neuen Gesellschaftsvertrag beantragt, der alle notwendigen Änderungen und Ergänzungen enthält. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorhaben sind in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- –Vorlagen aus dem Umweltausschuss
- 2.15Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027; BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat die Durchführung der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) auf Grundlage des vorliegenden Projekt- und Finanzplans beschlossen. Die Verwaltung ist damit beauftragt, einen entsprechenden Durchführungsvertrag mit der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH abzuschließen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Gründung einer Durchführungsgesellschaft. Die Verwaltung soll die Vorbereitungen für den Gesellschaftsvertrag übernehmen und diesen der Verbandsversammlung im März 2019 zur Beschlussfassung vorlegen. Parallel dazu wird die Qualifizierung des Projektkatalogs der Ebene „Unsere Gärten“ angestrebt. Hierbei arbeitet die Verwaltung gemeinsam mit den Kommunen, weiteren Partnern sowie dem Land und den Bezirksregierungen an einer Struktur für die Projektauswahl, Förderung und Umsetzung.
Zudem wurde die Aufgabe festgelegt, einen Vorschlag zur Personalausstattung sowie zu den Funktionen und Profilen der Geschäftsführung für die künftige Durchführungsgesellschaft vorzubereiten. Diese Vorbereitungen sollen in Abstimmung mit den zukünftigen Gesellschaftern erfolgen, wobei die Verwaltung über die weiteren Entwicklungen in den Gremien des Regionalverbandes Ruhr fortlaufend Bericht erstatten soll.
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Hauptdokument|20181109125455|20181109125337|20181109125554|20181109125645|20181109125730
- 2.15.1Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 Hier: Ergänzung des BeschlussvorschlagesZur Vorlage · 13/1323 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1323 wird eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 angestrebt. Die Fraktion Die Linke schlägt vor, die bestehende Regelung in zwei spezifischen Punkten zu erweitern.
Im ersten Punkt der vorgeschlagenen Ergänzung soll sichergestellt werden, dass der Regionalverband Ruhr über die Aufgaben der künftigen Durchführungsgesellschaft hinaus federführend für die Gesamtgestaltung der IGA auf allen drei Ebenen verantwortlich bleibt. Damit wird eine über die reine Projektsteuerung durch die Gesellschaft hinausgehende Verantwortung des Verbandes angestrebt.
Der zweite Punkt des Antrags befasst sich mit der Aufgabenverteilung der künftigen Durchführungsgesellschaft. Es soll festgelegt werden, dass diese Gesellschaft mit der Vernetzung der qualifizierten Projekte aus dem Programm „Unsere Gärten“ beauftragt wird. Der Antrag wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt.
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- 2.16Aktuelle Projekte und Projektvorhaben der klimametropole RUHR 2022 der Haushaltsjahre 2018/2019/2020Zur Vorlage · 13/1141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1141 befasst sich mit aktuellen Projekten und Projektvorhaben der Klimametropole RUHR 2022 für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020. Der Verbandsausschuss übernimmt hierbei die Vorberatung, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung getroffen wird.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung von drei spezifischen Projekten vor. Diese umfassen die „Klima Challenge RUHR – Zukunftsorte (AT)“, die „Routen der Innovationen – Fokus Mobilität“ sowie das Projekt „RVR Jubiläum – 100 Jahre ökologische Erneuerung“. Die finanziellen Auswirkungen dieser Vorhaben sind den beigefügten Projektsteckbriefen zu entnehmen. Der gesamte Beratungsprozess umfasst zudem die Beteiligung des Umweltausschusses.
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Hauptdokument|20180530143617|20180530102354-1|20180604154226-0|20180604154226-1|20180604154227-2
- –Vorlagen aus dem Betriebsausschuss Ruhr Grün
- 2.17Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün 2019Zur Vorlage · 13/1275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1275 befasst sich mit der Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Wirtschaftsjahr 2019. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Plan gemäß den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie der Betriebssatzung feststellt. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen, die im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan des Regionalverbandes Ruhr vorgenommen werden könnten.
Der Beratungsprozess für diese Vorlage ist in mehreren Stufen vorgesehen. Zunächst findet eine Vorberatung im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün am 16. November 2018 statt. Im Anschluss ist eine weitere Vorberatung im Verbandsausschuss für den 3. Dezember 2018 terminiert. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 14. Dezember 2018 angesetzt.
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- 2.18Anfragen und Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 1Grundstücksangelegenheiten 09/17nicht öffentlich
- 2Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich