4. Sitzung des Planungsausschusses
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 03. Sitzung des Planungsausschusses (vom 08.09.2021)
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Änderungsverfahren 41 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 41 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · 14/0346 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0346 behandelt das Änderungsverfahren 41 MH des Regionalen Flächennutzungplans (RFNP). Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 14. September 2021 anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu erteilen.
Das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen wird durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist für eine solche Änderung eines Regionalplans, der den gesamten Planungsraum des Regionalverbandes Ruhr umfasst, das Einvernehmen mit dem Regionalverband Ruhr erforderlich. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Änderung 41 MH im Einklang mit den Zielen des sich in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben der genannten Stellungnahme verschiedene Planunterlagen zum Änderungsverfahren, darunter die zeichnerische Festlegung, eine Begründung, einen Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten. Für den Haushalt des Regionalverbandes ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung von Mitteln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211012114510-1|20211012114510-2|20211012114510-3|20211012114511-4|20211012114512-5|20211012114513-6|20211012114509-0
- 2.2Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 14/0380 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0380 behandelt das Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen, bei denen die Gesamtkosten pro Maßnahme bis zu drei Millionen Euro betragen. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der Prioritäten für die Umsetzung dieser Projekte im Jahr 2022.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung einer Prioritätenliste gemäß Anlage 1 vor, welche die Top 30 der Maßnahmen umfasst. Ergänzend dazu werden in Anlage 2 weitere Projekte für das Jahr 2022 aufgeführt sowie in Anlage 3 neue und gegenüber dem Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert.
Die Vorlage wurde gemeinschaftlich im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg vorgelegt. Die parlamentarische Behandlung erfolgt über den Ausschuss für Mobilität, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211019141951-0|20211019141954-0|20211019141957-0|20211019141959-0
- 2.3Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 14/0381 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0381 behandelt die Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2022. Die Vorlage wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst verschiedene Anlagen zur Planung der Maßnahmen. Anlage 1 enthält eine Liste der 30 prioritär eingestuften Projekte, während Anlage 2 weitere Maßnahmen für das Jahr 2022 aufführt. In Anlage 3 werden zudem neue sowie im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert.
Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der Prioritätenliste gemäß der Anlage 1 vor. Die Vorlage durchlief die Beratung in den Ausschüssen für Mobilität, Planung und den Verbandsausschuss und ist als Entscheidungsvorlage für die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211020155413-0|20211020155416-0|20211020155418-0|20211020155421-0
- 2.4Berücksichtigung von Recyclingstoffen bei der Bedarfsfeststellung zur KiesgewinnungZur Vorlage · 14/0402 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss hat eine Berichtsvorlage zur Berücksichtigung von Recyclingstoffen bei der Bedarfsfeststellung für die Kiesgewinnung zur Kenntnis genommen. Anlass für die detaillierte Auseinandersetzung mit diesem Thema war die Ermittlung von Abgrabungsbereichen im Regionalplan Ruhr. Im Zuge vorangegangener Diskussionen hatten Mitglieder des Ausschusses darum gebeten, den Umgang mit Baustoffrecycling im Rahmen des Lockergesteinsmonitorings des Geologischen Dienstes NRW vertieft zu thematisieren.
Um die Methodik des Monitorings sowie den Umgang mit Recyclingmaterialien zu erläutern, hielt Ingo Schäfer vom Geologischen Dienst NRW einen entsprechenden Vortrag. Dabei wurden die Verfahren zur Bedarfsermittlung und die Einbindung von Recyclingstoffen im Rahmen der Untersuchung von Lockergestein dargelegt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.5Ersetzungsvorlage Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Beschluss zur zweiten BeteiligungZur Vorlage · 14/0249-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat die Durchführung einer zweiten Beteiligungsphase für den Regionalplan Ruhr beschlossen. Nachdem im Rahmen der ersten Beteiligung rund 5.000 Stellungnahmen eingegangen waren, hat die Regionalplanungsbehörde den Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht überarbeitet. Diese Änderungen basieren auf der Auswertung der eingegangenen Anregungen sowie auf Anpassungen an das Landesentwicklungsprogramm (LEP NRW) und redaktionellen Überarbeitungen.
Im Rahmen dieser zweiten Beteiligung werden der geänderte Entwurf des Regionalplans, die Begründung und der Umweltbericht für die Dauer von drei Monaten öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten des Regionalverbands elektronisch sowie beim Regionalverband Ruhr in Druckform und auf Internetseiten einsehbar.
Die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen ist aus Gründen der Verfahrensökonomie auf die im Vergleich zum vorherigen Stand geänderten Teile des Planentwurfs, der Begründung und des Umweltberichts beschränkt. Die Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung erfolgt über die Amtsblätter der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie über die Internetseite der Regionalplanungsbehörde. Betroffene öffentliche Stellen und Pflichtbeteiligte werden zudem gesondert angeschrieben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211110151942-0|20211110151945-1|20211110151948-2|20211110151948-3|20211110151949-4|20211110151949-5|20211110151949-6|20211110151951-7|20211110151951-8|20211110151951-9|20211110151731-0|20211110151952-10|20211110151953-11|20211110151954-12|20211110151955-13|20211110151955-14|20211110151956-15|20211110151957-16|20211110151959-17|20211110152000-18|20211110152000-19|20211110151737-0|20211110152001-20|20211110152001-21|20211110152242-0|20211110152301-0|20211110155300-0|20211110155442-0|20211110155750-0|20211110152439-0|20211110155910-0|20211110152459-0|20211110151754-0|20211110152908-0|20211110151802-0|20211110151808-0|20211110151833-0|20211110151859-0|20211110151920-0
- 2.6Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr Veranlassung der BekanntmachungZur Vorlage · 14/0399 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde darüber informiert, dass die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr veranlassen wird. Die Veröffentlichung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
Grundlage für diesen Vorgang ist der Aufstellungsbeschluss, den der Regionalrat in seiner Sitzung am 25. Juni 2021 mehrheitlich gefasst hat. Der Sachliche Teilplan wurde im Anschluss der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung vorgelegt. Das Ergebnis dieser Prüfung ergab keine Einwendungen gegen den Plan. Mit dem Erlass der Bekanntmachung im Landesblatt wird der Sachliche Teilplan rechtskräftig.
Aus finanzieller Sicht sind keine Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen, da für diesen Vorgang keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich ist. Die Vorlage dient somit der förmlichen Kenntnisnahme des Abschlusses des Prüfverfahrens und der bevorstehenden Rechtskraft des Teilplans.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.715. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster Teilabschnitt Emscher-Lippe in der Stadt Marl Veranlassung der BekanntmachungZur Vorlage · 14/0390 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde über die anstehende Bekanntmachung der 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Bereich der Stadt Marl in Kenntnis gesetzt. Die Landesplanungsbehörde wird die entsprechende Veröffentlichung gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veranlassen.
Grundlage für diesen Vorgang ist der Aufstellungsbeschluss, den die Verbandsversammlung bereits am 25. Juni 2021 gefasst hatte. Im Rahmen der anschließenden Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes NRW wurden keine Einwendungen erhoben. Mit dem Erlass der Bekanntmachung im Landesblatt wird die 15. Regionalplanänderung für das Gebiet der Stadt Marl rechtskräftig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich, da der Vorgang haushaltsneutral bleibt. Die vorliegende Berichtsvorlage dient somit der Information der Gremien über den Abschluss des Prüfverfahrens und die bevorstehende Rechtskraft der Planänderung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.8Vorbeugender Hochwasserschutz im Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0388 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss setzt sich im Rahmen der Berichtsvorlage 14/0388 mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz im Regionalplan Ruhr auseinander. Die Vorlage dient dazu, eine Präsentation zu den Zusammenhängen zwischen der Regionalplanung und der Bauleitplanung im Kontext der Hochwasserrisikovorsorge zur Kenntnis zu nehmen.
Die Erarbeitung dieser Informationen erfolgte auf Anforderung der Verwaltung, basierend auf dem Bericht des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MULNV) NRW zu den Hochwasserereignissen Mitte Juli 2021. Dieser Bericht war bereits unter der Drucksache 14/0316 Gegenstand der Beratung im Ausschuss.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Die Vorlage ist somit haushaltsneutral gestaltet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.9Anträge
- 2.10Anfragen und Mitteilungen
- 2.10.1Rückblick auf die 2. Abgrabungskonferenz vom 06.10.2021 - Mdl. Mitteilung
- 2.10.22. Abgrabungskonferenz des RVR - Einbindung von Politik und Bürgerinitiativen der betroffenen KommunenZur Vorlage · 14/0408 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 14/0408 eine Anfrage zur zweiten Abgrabungskonferenz des Regionalverbandes Ruhr (RVR) gestellt. Im Fokus steht die Frage, inwieweit die Einbindung von Bürgerinitiativen, Kommunalverwaltungen und Interessenvertretungen im Rahmen der Konferenz vom 6. Oktober 2021 erfolgt ist.
Die Anfrage thematisiert die Beteiligungsprozesse bei der Planung der Flächenkulisse für den Regionalplan Ruhr. Dabei wird hinterfragt, welche Schritte die Verwaltung unternommen hat, um die im Niederrheinappell organisierten Initiativen sowie die betroffenen Kommunen in die Terminfindung und Schwerpunktsetzung einzubinden. Die Fraktion bittet um Erläuterungen dazu, warum Vertreter der Kiesindustrie und des Landes einen größeren Raum für Darstellungen erhielten und weshalb keine Präsenzveranstaltung im Kreis Wesel durchgeführt wurde.
Des Weiteren werden Informationen über den Inhalt bisheriger oder geplanter Gespräche mit Akteuren aus dem Kreis Wesel sowie zur Terminierung und zum Format der nächsten Konferenz erbeten. Die Anfrage befasst sich zudem mit der Bewertung eines Vorschlags aus den Kommunen Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen, die Ergebnisse einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster abzuwarten, bevor eine zweite Offenlage stattfindet. Abschließend wird die Möglichkeit erfragt, die Regelungen zur Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze als separaten Sachlichen Teilplan aus dem Regionalplanentwurf auszugliedern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.10.3Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke 2. Abgrabungskonferenz des RVR - Einbindung von Politik und Bürgerinitiativen der betroffenen KommunenZur Vorlage · 14/0408-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Fraktion Die Linke erläutert die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Durchführung und die Inhalte der zweiten Abgrabungskonferenz. Zur Vorbereitung wurden über 70 Institutionen, Kommunen sowie die Organisation Niederrheinappell eingeladen. Der Fokus der Veranstaltung lag auf der Information über den Entwurf für die zweite Offenlage des Regionalplans Ruhr sowie die anstehenden Verfahrensschritte. Die Verwaltung weist die Darstellung zurück, eine Einbindung der Betroffenen sei gescheitert, und verweist auf die Nutzung eines Chat-Tools durch mehr als 150 Teilnehmende zur Beantwortung von Fragen.
Die Entscheidung für ein Hybridformat wurde mit der pandemiebedingten Unsicherheit sowie dem Ziel einer effizienten Organisation begründet. Inhaltlich wurden neben den Planinhalten auch die Folgenutzungen von Abgrabungen aus verschiedenen Perspektiven thematisiert. Hinsichtlich des laufenden Gerichtsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hält die Verwaltung am aktuellen Verfahren fest, da der Normenkontrollantrag keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Eine Ausgliederung der Rohstoffgewinnung in einen separaten sachlichen Teilplan wurde abgelehnt, um die regionale Steuerung sicherzustellen und Konflikte mit den Vorgaben des Landesplanungsplans NRW zu vermeiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.10.4Zeitplan des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 14/0415 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Anfrage zum Zeitplan des Regionalplans Ruhr gestellt. Hintergrund ist die Verschiebung der zweiten Offenlage von September 2021 auf den 17. Dezember 2021. Die Anfrage bezieht sich auf die Diskussion um den Kiesabbau im Kreis Wesel sowie auf ausstehende Gerichtsentscheide in Klagen des Kreises Wesel, betroffener Kommunen und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Auswirkungen die bisherige Verschiebung sowie mögliche weitere Verzögerungen auf den gesamten Zeitplan des Regionalplans haben. Zudem wird nach der Erwartung der rechtlichen und verfahrenstechnischen Folgen der ausstehenden Gerichtsurteile gefragt, insbesondere im Hinblick auf etwaige Gesetzesnovellen oder Anpassungen im weiteren Verfahren.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die rechtliche Einschätzung eines möglichen Kiesmoratoriums zur Überbrückung der Zeit bis zu den gerichtlichen Entscheidungen. Die Verwaltung soll darlegen, welche Einflussmöglichkeiten der Regionalverband Ruhr (RVR) bei einem solchen Moratorium besitzt und wie eine rechtssichere Durchführung ohne Regressforderungen von Abbauunternehmen möglich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.10.5Verzicht auf die Darstellung von BSAB-Flächen im Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0416 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündlagnis 90/Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur künftigen Darstellung von Flächen für den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) im Regionalplan Ruhr gestellt. Gegenstand der Drucksache 14/0416 ist die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen ein Verzicht auf die Ausweisung dieser Flächen als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten hätte.
Hintergrund der Anfrage sind aktuelle Diskussionen zum Kiesabbau im Kreis Wesel. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Klärung der Rechtsgrundlagen und der Rahmenbedingungen, unter denen ein Abbau von Kies und Kiessand ohne diese spezifische Darstellung im Regionalplan stattfinden könnte. Dabei wird insbesondere nach der daraus resultierenden regionalplanerischen Steuerungswirkung gefragt.
Des Weiteren wird die rechtliche Situation untersucht, falls die Festlegungen zu den BSAB-Flächen in einen nachgelagerten sachlichen Teilplan ausgegliedert werden. Die Anfrage umfasst Fragen zur Rechtswirkung während der Übergangsphase zwischen dem Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr und dem Inkrafttreten eines solchen Teilplans sowie zur Integration dieses Teilplans in den übergeordneten Regionalplan.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.10.6Kraftwerkstandort Datteln im Entwurf des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 14/0412 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde hat einen Sachstandsbericht zur Festlegung des Kraftwerkstandorts Datteln im Entwurf des Regionalplans Ruhr vorgelegt. Hintergrund ist die Information über die Auswirkungen der laufenden Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan der Stadt Datteln auf das Aufstellungsverfahren des Regionalplans.
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW wurde der Bebauungsplan der Stadt Datteln für unwirksam erklärt. Da die Stadt Datteln und die Uniper Kraftwerke GmbH jedoch Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht haben, sind die Entscheidungen derzeit noch nicht rechtskräftig. Aufgrund dieser ungeklärten Rechtslage sieht die Regionalplanungsbehörde aktuell keinen Handlungsbedarf, die Festlegung des Standorts als Gebiet für zweckgebundene Nutzungen im Regionalplanentwurf zu ändern oder den Umweltbericht zu ergänzen. Die bestehende zeichnerische und textliche Festlegung bleibt somit bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung unverändert.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden ablehnen und die Unwirksamkeit des Bebauungsplans rechtskräftig werden, muss ein etwaiges Planerfordernis für den Regionalplan Ruhr geprüft werden. In diesem Fall könnte ein Änderungsverfahren eingeleitet werden. Falls das Gerichtsverfahren andauert, kann der Regionalplan Ruhr zunächst in Kraft treten, wobei eine spätere Reaktion auf die Entscheidung möglich bleibt. Dieses Vorgehen wurde mit der Landesplanungsbehörde abgestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2.10.7Bericht lfd. Verfahren - RVR als Regionalplanungsbehörde
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Anträge
- 3.2Anfragen und Mitteilungen
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole Ruhr: Ergebnispräsentation der Online-BefragungZur Vorlage · 14/0299 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbandes Ruhr wird die Ergebnispräsentation einer Online-Befragung zum Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole Ruhr zur Kenntnis genommen. Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0299 bezieht sich auf die detaillierte mündliche Vorstellung der Umfrageergebnisse durch das beauftragte Gutachterbüro dwif-Consulting GmbH.
Diese Präsentation folgt auf eine bereits im Mai 2021 zur Kenntnis genommene schriftliche Ergebniszusammenfassung. Der Vorgang dient dazu, die Ergebnisse der Online-Befragung im Rahmen der regionalen Planung detailliert darzustellen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Mitteln erforderlich ist. Die Umsetzung des Vorgangs ist somit haushaltsneutral gestaltet. Der Bericht dient der Information des Planungsausschusses im Rahmen der laufenden Planungsaktivitäten des Regionalverbandes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4.2Förderprojekt Stärkung der vernetzten Freizeitmobilität in der Metropole Ruhr (Hier: Sachstandsbericht)Zur Vorlage · 14/0353 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr legt mit der Vorlage 14/0353 einen Sachstandsbericht zum Förderprojekt „Stärkung der vernetzten Freizeitmobilität in der Metropole Ruhr“ vor. Das Projekt, das vom Verkehrsministerium NRW zu 80 Prozent gefördert wird, umfasst ein Budget von 426.000 Euro und ist bis Januar 2023 angelegt. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung eines regionalen Konzepts, um die Erreichbarkeit von Freizeit- und Tourismusstandorten durch verschiedene Verkehrsträger zu verbessern und Alternativen zum motorisierten Individualverkehr aufzuzeigen.
Nach der bereits abgeschlossenen Phase zur Zieldefinition befindet sich das Projekt aktuell in der Analyse des Ist-Zustands. Erste Untersuchungsergebnisse verdeutlichen, dass im Freizeitverkehr der Metropole Ruhr der motorisierte Individualverkehr mit einem Anteil von 35 Prozent sowie die Mitnahme von Personen (18 Prozent) gegenüber dem öffentlichen Personennahverkehr (7 Prozent) und dem Fahrrad (11 Prozent) überwiegen. Zudem ist etwa jede vierte Freizeit- oder Kultureinrichtung nicht an den ÖPNV angebunden. Während im ländlichen Raum die Nutzung des Fahrrads häufiger ausfällt als in der Ballungszone, zeigt sich eine gute Erschließung dezentraler Standorte durch das Radverkehrsnetz.
Die weiteren Projektschritte umfassen die Entwicklung eines Gesamtkonzepts sowie die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen auf gesamträumlicher und teilräumlicher Ebene. Ab dem ersten Quartal 2022 sind zudem vertiefende Analysen in fünf ausgewählten Piloträumen vorgesehen, um konkrete Handlungsansätze zu konkretisieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4.3Regionales Wohnungsmarktkonzept Hier Sachstand und weiteres VorgehenZur Vorlage · 14/0347 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den Sachstand und das weitere Vorgehen beim regionalen Wohnungsmarktkonzept. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Erarbeitung einer Analyse wohnungspolitischer Instrumente in der Region zu beauftragen. Diese Untersuchung soll als Ergänzung zum sechsten regionalen Wohnungsmarktbericht dienen und die Aktivitäten kommunaler sowie privater Akteure, Verbände und Interessenvertretungen umfassen.
Nach Abschluss dieser Analyse soll gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft (AG) Wohnungsmarkt Ruhr die Möglichkeit einer weitergehenden strategischen Befassung geprüft werden. Die Ergebnisse sollen den Gremien zur Beratung vorgelegt und der Beigeordnetenkonferenz Planung sowie dem Kommunalrat vorgestellt werden.
Die Neuausrichtung des Verfahrens folgt auf Bedenken kommunaler Vertreter, die in einem früheren Leitbildentwurf eine Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung sahen. Die Verwaltung hat ein neues Vorgehensmodell konzipiert, das auf eine gemeinschaftliche Erarbeitung abzielt. Die beteiligten Gremien haben ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert.
Die Fortführung des Projekts bis zum voraussichtlichen Abschluss im Jahr 2024 erfordert die Bereitstellung von RVR-Eigenmitteln. Veranschlagt werden für den Zeitraum von 2022 bis 2024 jährlich etwa 150.000 Euro für Personalaufwendungen sowie 30.000 Euro für Sachmittel, sofern die entsprechende Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4.4Haushalt 2022 - Haushalt für den Bereich PlanungZur Vorlage · 14/0391 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung die Beschlussfassung der Haushaltsansätze für den Bereich Planung ab dem Jahr 202 Einzelheiten zu den Jahren 2022 und folgende. Die Vorlage bezieht sich konkret auf die finanziellen Planungen der Referate 8 (Regionalentwicklung), 9 (Geoinformation und Raumbeobachtung) sowie 15 (Staatliche Regionalplanung).
Die Grundlage für diese Empfehlung bildet der Entwurf des Haushaltsplans 2022, der bereits unter der Drucksache Nr. 14/0323 eingebracht wurde. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen bei der Verabschiedung der Ansätze vor.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist, sodass die Vorlage als haushaltsneutral einzustufen ist. Eventuelle Anpassungen werden dem Verbandsausschuss in Form einer Änderungsliste nachgereicht. Die entsprechenden Haushaltsdaten sind in den jeweiligen Einzelplänen der Referate sowie in der Übersicht der Strategiefelder und Projekte enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4.5Anträge
- 4.6Anfragen und Mitteilungen
- 4.6.1Bericht lfd. Verfahren - RVR als Träger öffentlicher Belange