8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen
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Tagesordnung
- 1Begrüßung durch Herrn Prof. Dr. Rolf Bracke - Geschäftsführung des Fraunhofer IEG Bochum -
- 2Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 3Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 23.08.2022
- 4Vorstellung der Tätigkeiten des Fraunhofer Institutes - Energiewende in der Metropole Ruhr
- 5Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Anteilserhöhung Ruhr:HUB GmbH zum 31.12.2021Zur Vorlage · 14/0817 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Erhöhung der Stammeinlage der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) an der Ruhr:HUB GmbH beschließen. Konkret wird vorgeschlagen, den Anteil von 1.197 Euro auf 6.804 Euro zu steigern. Die Finanzierung dieser Erhöhung erfolgt durch einen jährlichen Zuschuss der BMR in Höhe von bis zu 135.000 Euro, der aus dem allgemeinen Budget der BMR gedeckt wird. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörde MHKBD.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Finanzierung der Ruhr:HUB GmbH nach Auslaufen der aktuellen Förderung im Oktober 2022, wobei eine Förderzusage des Landes über einen Zeitraum bis September 2025 vorliegt. Im Zuge der Erhöhung des Stammkapitals der Ruhr:HUB GmbH von 25.200 Euro auf 36.414 Euro werden auch die Anteile der weiteren Gesellschafter neu verteilt. Zudem erhöht sich die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat von zehn auf zwölf Personen, wodurch die BMR und die Duisburg Business & Innovation GmbH jeweils zwei Vertreter entsenden können. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr sind laut Vorlage budgetneutral.
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- 6Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Sachstandsbericht Projekte 'Unsere Gärten' / PrioritätenlisteZur Vorlage · 14/0813 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat einen Sachstandsbericht der Geschäftsführung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zur Ebene „Unsere Gärten“ zur Kenntnis genommen. Der Bericht dokumentiert den Fortschritt regionaler Projekte in den Bereichen Landschafts- und Freiraumentwicklung, Städtebau sowie Tourismus.
Nach einer Meldephase zwischen 2016 und 2019 durchliefen die eingegangenen Projektideen einen Qualifizierungsprozess durch einen Fachbeirat. Aktuell wurden 39 Projekte mit dem „1. Stern“ ausgezeichnet, was deren Eignung hinsichtlich regionaler Bedeutung, Nachhaltigkeit und Umsetzbarkeit bis zum Jahr 2027 bestätigt. Ziel der Geschäftsführung ist es, diese Auswahl auf etwa 25 realisierbare Projekte zu reduzieren.
Die Umsetzung dieser Vorhaben soll Fördermittel aus verschiedenen Quellen, wie etwa dem EFRE-Programm oder Bundesmitteln, für die Region generieren. Dabei stehen Maßnahmen zur Klimaanpassung und die Stärkung der regionalen Wirtschaft im Vordergrund. Während einige Projekte, wie der Klimagarten in Schwerte oder die Villa Hohenhof in Hagen, bereits Förderzusagen erhalten haben, warten weitere Projekte noch auf entsprechende Entscheidungen. Der Regionalverband Ruhr ist in den Prozess der Priorisierung eingebunden, um die politische Kommunikation gegenüber dem Land zu unterstützen. Die Maßnahmen sind für den Haushalt ohne zusätzliche Nachveranschlagung geplant.
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- 7Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
- 7.1Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH - Public Corporate Governance Kodex des RVR - spezifische Regelungen für die AGR mbHZur Vorlage · 14/0827 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über eine Beschlussvorlage zur Einführung spezifischer Regelungen für die AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH beraten. Diese Regelungen sollen als Ergänzung zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des RVR dienen.
Die Grundlage hierfür bildet der am 24. September 2021 beschlossene PCGK, der es erlaubt, für Beteiligungen des RVR mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung oder spezifischen Konzernstrukturen individuelle Konkretisierungen festzulegen. Die AGR mbH hat die Anwendung solcher Sonderregelungen beantragt. In Abstimmung mit der Beteiligungssteuerung wurde hierzu eine Synopse erstellt, welche die entsprechenden Änderungen zusammenfasst.
Nach der Beschlussfassung durch den Verbandsausschuss werden diese spezifischen Regelungen als Anlage zum bestehenden Kodex veröffentlicht. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Umsetzung der Regelungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes hat und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 7.2Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Synchronisierung von Beteiligungsanteil und Ausschüttungsquote bei der MinegasZur Vorlage · 14/0844 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Beteiligungsverhältnisse bei der Minegas GmbH. Der Vorschlag sieht vor, den Geschäftsanteil der LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik mbH an der Minegas GmbH von 15,0 Prozent auf 24,8 Prozent zu erhöhen. In diesem Zuge sollen auch die Satzung der Minegas GmbH sowie der bestehende Gewinnabführungsvertrag angepasst werden.
Grundlage für diese Änderung ist die Notwendigkeit, den Beteiligungsanteil am Kapital und den Anteil am Gewinn zu synchronisieren. Dies ist erforderlich, um die Voraussetzungen für eine ertragsteuerliche Organschaft ab dem Steuerjahr 2022 nach geänderten rechtlichen Anforderungen aufrechtzuerhalten. Der Erwerb der zusätzlichen Geschäftsanteile durch die LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik mbH soll zu einem Kaufpreis von etwa 2.450 Euro erfolgen.
Die Wirksamkeit des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme wird als haushaltsneutral eingestuft, da keine zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushalt des Regionalverbandes erforderlich ist.
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- 8Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr
- 8.1Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr - Regionale Europakampagne 2023/2024Zur Vorlage · 14/0830 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Konzeption zur Durchführung einer regionalen Europakampagne für die Jahre 2023 und 2024 befürworten. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, die Detailplanung sowie die Umsetzung der Maßnahmen in Abstimmung mit den Kommunen und Kreisen der Metropole Ruhr zu übernehmen. Für die Umsetzung der Kampagne sind im Haushaltsjahr 2023 Sachmittel in Höhe von 42.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 Sachmittel in Höhe von bis zu 130.000 Euro aus Mitteln des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgesehen.
Die Kampagne konzentriert sich inhaltlich auf die Errungenschaften, Werte und Chancen der Europäischen Union sowie auf die Auswirkungen europäischer Förderprogramme in der Metropole Ruhr. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Ansprache junger Menschen und Erstwählender durch zeitgemäße, insbesondere digitale Kommunikationsformate. Ziel ist es, die Bedeutung der europäischen Einigung sowie individuelle Mitwirkungsmöglichkeiten und das Wahlrecht zu verdeutlichen. Die Kampagne soll sich mit der kommunalen Europawoche im Mai 2023 beginnen und mit der Konstituierung des neuen EU-Parlaments Mitte 2024 enden.
Die Grundlage für den Beschluss bildet ein Sondierungsprozess, der zwischen Juni und Oktober 2022 unter Beteiligung der EU-Beauftragten der Metropole Ruhr durchgeführt wurde. Die Umsetzung erfolgt unter Federführung des RVR in interkommunaler Zusammenarbeit mit weiteren regionalen Partnern.
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- 8.2Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr - EU-Förderung für die Metropole Ruhr 2014 - 2020Zur Vorlage · 14/0823 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat den Bericht zur Auswertung der EU-Förderung für die Metropole Ruhr im Zeitraum 2014 bis 2020 zur Kenntnis genommen. Die vorliegende Auswertung stellt die dritte umfassende Untersuchung der Verwaltung zu den Investitionen aus europäischen Strukturfonds dar.
In der untersuchten Förderperiode wurden in der Metropole Ruhr durch EU-Mittel, Landesmittel und Eigenanteile Projekte mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 1,87 Milliarden Euro unterstützt. Wesentliche Bestandteile waren dabei der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE NRW) mit etwa 758,7 Millionen Euro sowie die Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF NRW und ESF Bund) mit einer Summe von über 660 Millionen Euro. Zudem flossen rund 259 Millionen Euro aus dem EU-Rahmenprogramm Horizon 2020 an Partner in der Region.
Die Analyse zeigt, dass die Förderung pro Kopf im EFRE mit 72,79 Euro leicht über dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen lag, wobei der Anteil der Metropole Ruhr an den bewilligten Mitteln auf 29 Prozent sank. Im Bereich des ESF konnte der Anteil der Region auf knapp 32 Prozent gesteigert werden. Ein Schwerpunkt der Mittelverwendung lag in beiden Fonds auf der sozialen Inklusion sowie der nachhaltigen Stadtentwicklung. Weitere Programme wie INTERREG, E-LER und AMIF trugen ebenfalls zur regionalen Förderung bei. Die Auswertung ergab keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Regionalverbandes.
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- –Angelegenheiten des Bereiches Planung
- 9Entwicklungs- und Vermarktungskonzept Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0808 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll das von dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der BMR erarbeitete Entwicklungskonzept für die „Regionalen Kooperationsstandorte“ beschließen. Dieses Konzept dient als Grundlage zur Bewältigung des gewerblich-industriellen Flächenbedarfs durch einen Interessenausgleich zwischen den Großstädten im Ballungskern und dem kreisangehörigen Raum. Parallel dazu wird die RVR-Verwaltung beauftragt, einen Leitfaden für den Einsatz raumordnerischer Verträge zu erstellen. Dieser soll die Umsetzung des Konzepts ermöglichen und mit den Vertragspartnern Vereinbarungen zu städtebaulichen Qualitäten, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie zur energieeffizienten Nutzung bei der Entwicklung der Standorte festlegen.
Der Beschluss über das dazugehörige Vermarktungskonzept wurde in die erste Sitzung des Jahres 2023 verschoben, um eine weitere Ausgestaltung der Priorisierung, der Finanzierung und der inhaltlichen Profilierung zu ermöglichen. Im Rahmen der Vorberatung äußerte die Stadt Bochum Vorschläge zur Erweiterung der Standortmarke sowie zur Entkopplung künftiger Standorte von bestehenden Bedarfskonten. Die Bochum Wirtschaftsentwicklung regte zudem die Erarbeitung interkommunaler Vereinbarungen an, um auch Kommunen ohne eigene Kooperationsstandorte einzubinden. Die Stadt Dorsten hinterfragte die Festlegung eines spezifischen Standortes. Für die Umsetzung der Vorlagen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushaltsplan vorgesehen.
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- 10Angelegenheit der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Investitionen und Finanzierung der zukünftigen Entwicklung der Gesell-schaft (Maschinenhalle und Besucherzentrum)Zur Vorlage · 14/0819 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Bereitstellung eines Finanzierungsbeitrags für die bauliche Weiterentwicklung der Umweltzentrum Westfalen GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Kostenbeteiligung des RVR auf maximal 1,5 Millionen Euro zu begrenzen. Diese Mittel sollen in das Gesamtkonzept der Bauphasen I bis V fließen, welches den Neubau eines Besucherzentrums sowie den Ersatz der abgebrannten Maschinenhalle umfasst.
Die Planung basiert auf einem Auftrag des Kreises Unna zur Modernisierung der Ökologiestation in Bergkamen. Während frühere Schätzungen eine hälftige Kostenübernahme durch den RVR an Gesamtkosten von etwa 3,0 Millionen Euro vorsahen, wird die Beteiligung im aktuellen Vorschlag auf den genannten Höchstbetrag gedeckelt. Der Kreistag des Kreises Unna hat bereits einen Baubeschluss für das Besucherzentrum mit einem Kostenrahmen von bis zu 3,9 Millionen Euro gefasst.
Das Vorhaben beinhaltet neben dem Neubau auch die Neugestaltung von Zuwegungen und Parkflächen sowie die Sanierung bestehender Gebäude. Nach der Fertigstellung sollen die neuen Räumlichkeiten zudem der Biologischen Station Unna-Dortmund und der Naturförderungsgesellschaft als Bürostandort dienen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan für die kommenden Jahre bereits berücksichtigt.
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- 11Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 11.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Erhöhung des Gesellschafterzuschusses und Änderung der Gesellschafter-vereinbarung 2023Zur Vorlage · 14/0824 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beabsichtigt, die jährlichen Zuschüsse für die Freizeitzentrum Xanten GmbH ab dem Jahr 2023 zu erhöhen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, der Gesellschaft einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro aus investiven Haushaltsmitteln zu gewähren. Dieser Betrag stellt den Anteil des RVR an einem insgesamt um 200.000 Euro pro Jahr steigenden Finanzierungsbedarf dar.
Grund für die geplante Erhöhung ist eine bestehende Unterfinanzierung im investiven sowie konsumtiven Bereich der Gesellschaft. Als Ursachen werden Preissteigerungen bei Personal- und Sachkosten sowie die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie angeführt. Die bisherigen Zuschüsse waren über mehrere Jahre unverändert geblieben. Mit der Neufassung der Gesellschaftervereinbarung sollen die Regelungen zur Höhe und zu den Modalitäten der Zuschussleistungen angepasst werden. Aufgrund der volatilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird vorgeschlagen, die Vereinbarung wieder auf unbestimmte Zeit zu schließen, wobei eine jährliche Überprüfung der Zuschusshöhe vorgesehen ist.
Die Umsetzung des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer gleichlautenden Entscheidung in den Gremien der Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten. Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Haushaltsänderungen für das Jahr 2023 und die Folgejahre zu berücksichtigen.
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- 11.2Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
- 11.2.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Darlehensvertrag / Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter 2021Zur Vorlage · 14/0820 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird um die Zustimmung zum Abschluss eines Darlehensverlag zwischen der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) und dem Regionalverband Ruhr gebeten. Der Vertrag über 1.545.095,34 Euro dient der Tilgung ausgewiesener Verbindlichkeiten gegenüber dem Regionalverband aus dem Jahresabschluss 2021 der Gesellschaft.
Im Geschäftsjahr 2021 leisteten die Gesellschafter der FMR Betriebskostenzuschüsse sowie Corona-Sonderhilfen in einer Gesamthöhe von rund 7,7 Millionen Euro. Aufgrund eines Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission ergaben sich daraus Überzahlungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro, die als Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern ausgewiesen wurden. Um eine sofortige Rückzahlung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Liquidität der FMR zu vermeiden, wurde vereinbart, diese Beträge als Darlehen zur Verfügung zu stellen.
Die Eckdaten des Darlehensvertrages sehen eine Laufzeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2025 vor. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent pro Jahr, wobei die Tilgung in 36 gleichmäßigen Raten ab dem 15. Januar 2023 erfolgen soll. Die Zulässigkeit der Vergabe wurde vorab mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt.
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- 11.2.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - GesellschaftervereinbarungenZur Vorlage · 14/0828 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2023 an die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beschließen sowie dem Abschluss der darauf basierenden, aktualisierten Gesellschaftervereinbarungen zustimmen. Der RVR hält mit 64,14 % die Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft, an der zudem verschiedene Städte und der Ennepe-Ruhr-Kreis beteiligt sind.
Aufgrund veränderter geopolitischer Rahmenbedingungen sowie steigender Kosten im Personal- und Energiebereich wird von einer dreijährigen Regelung abgesehen; die neuen Vereinbarungen gelten vorerst nur für das Jahr 2023. Die Zuschüsse decken verschiedene Betriebsstätten wie Kemnade, Nienhausen und Vonderort ab. Für die Betriebsstätte Mattlerbusch ist lediglich der Regelzuschuss Bestandteil dieser Vereinbarung, da zusätzliche Bedarfe aus kriegsbedingten Effekten und den Nachwirkungen der Pandemie durch den Mitgesellschafter Duisburg separat bereitgestellt werden sollen.
Die inhaltlichen Änderungen der Vereinbarungen umfassen unter anderem die Erhöhung der Zuschüsse gemäß der Wirtschaftsplanung 2023, die Verwendung der Mittel zur Sicherstellung der Liquidität sowie die Vereinheitlichung der Zahlungsmodalitäten auf zwölf Monatsraten. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes. Zudem wird die Gesellschaftervertreterin des RVR beauftragt, die erforderlichen Unterschriften zu leisten.
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Hauptdokument|20221109140144-0|20221109140144-1|20221109140144-2|20221109140145-3
- 11.2.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Gesellschaftsvertrag einschließlich Aufhebung des BetrauungsaktesZur Vorlage · 14/0829 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH sowie über die Aufhebung des sogenannten Betrauungsaktes bezüglich der Zuschussleistungen. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Änderungen unter Vorbehalt bestimmter Bedingungen erfolgen, darunter eine gleichlautende Entscheidung der Mitgesellschafter, die positive Anzeigenbestätigung der Kommunalaufsichtsbehörde sowie eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes zu möglichen umsatzsteuerlichen Folgen.
Grundlage für die Änderung ist ein Gutachten, wonach die Zuschüsse für den Bäderbetrieb aufgrund ihres lokalen Charakters nicht gegen EU-Beihilferecht verstoßen. Während sich die Gesellschafter grundsätzlich einig über die Aufhebung des Betrauungsaktes zum 1. Januar 2023 sind, prüft die Stadt Duisburg derzeit eine weitere juristische Einschätzung zu den Betriebsstätten Mattlerbusch und Vonderort.
Der geplante neue Gesellschaftsvertrag enthält zudem inhaltliche Anpassungen. Dazu gehören die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um die Altenhilfe, die Ermöglichung digitaler Sitzungen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates sowie die Einführung von Dringlichkeitsbeschlüssen und Ausschüssen. Die Vorlage ist haushaltsneutral gestaltet. Eine notarielle Beurkundung des neuen Vertrages soll noch im laufenden Jahr erfolgen.
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- 11.2.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Übernahme von Aufgaben des Rechnungswesens der Revierpark Gysenberg Herne GmbH durch die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHZur Vorlage · 14/0812 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat die Information über die Übernahme der Finanzbuchhaltung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH durch die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zur Kenntnis genommen. Mit Beginn des Jahres 2023 soll ein Dienstleistungsvertrag zwischen beiden Gesellschaften in Kraft treten, der die Übertragung der Verwaltungsaufgaben regelt.
Diese Maßnahme ist Teil einer seit 2017 laufenden Neuorganisation der Revierpark Gysenberg Herne GmbH, welche eine wirtschaftliche und organisatorische Optimierung vorsieht. Die FMR wird die Aufgaben der Finanzbuchhaltung von ihrer Zentrale in Witten aus mit vorhandenem Personal wahrnehmen. Dabei behält die Revierpark Gysenberg Herne GmbH einen eigenen Wirtschaftsplan sowie eine eigene Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung innerhalb des Buchhaltungssystems der FMR.
Die Aufsichtsräte beider Gesellschaften haben der Vereinbarung bereits zugestimmt. Der Dienstleistungsvertrag umfasst wiederkehrende Standardleistungen, die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Wirtschaftsplanerstellung. Während für die FMR durch die neuen Umsatzerlöse eine Verringerung der Umlage pro Park um etwa 11.000 Euro pro Jahr resultiert, werden bei der Revierpark Gysenberg Herne GmbH jährliche Einsparungen von rund 60.000 Euro beziffert. Eine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist für dieses Vorhaben nicht erforderlich.
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- 11.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Zuschuss- und FinanzierungsvertragZur Vorlage · 14/0825 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll dem Zuschuss- und Finanzierungsvertrag 2023 für die Maximilianpark Hamm GmbH zustimmen. Da der bisherige Vertrag zum 31. Dezember 2022 ausläuft, ist eine Neuregelung ab dem 1. Januar 2023 erforderlich. Die Vorlage begründet den Bedarf an angepassten Mitteln mit gestiegenen Personalaufwendungen durch Tarifsteigerungen und die Anpassung des Mindestlohns sowie wirtschaftlichen Einflüssen der Corona- und Ukraine-Krise.
Ein Plan zur Erhöhung der Eintrittspreise wurde von der Stadt Hamm abgelehnt, um die Familienfreundlichkeit des Parks zu wahren. Stattdessen wurde ein Kompromiss zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der Stadt Hamm vereinbart: Die durch den Verzicht auf Preiserhöhungen entstehenden Einnahmeausfälle werden zu 70 Prozent von der Stadt Hamm und zu 30 Prozent vom RVR getragen.
Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2023 beläuft sich auf 1.137.500 Euro. Dieser setzt sich aus dem Gesellschafterzuschuss des RVR in Höhe von 717.800 Euro, einem Ausgleich für nicht generierte Umsatzerlöse sowie dem Verlustausgleich für das Jahr 2023 und Vorjahre zusammen. Der neue Vertrag ist zunächst auf eine Laufzeit von einem Jahr befristet. Nach dem Beschluss wird der Vorgang dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis gegeben.
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- 11.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Sonderzuschüsse Corona und EnergiekriseZur Vorlage · 14/0822 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen wurde über die Notwendigkeit von Sonderzuschlässen zur Liquiditätssicherung zweier Freizeitgesellschaften informiert. Für die Freizeitzentrum Xanten GmbH wird ein außerordentlicher Coronazuschuss in Höhe von 260.000 Euro beantragt, wovon der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) 130.000 Euro beträgt. Hintergrund ist die Absage des Oktoberfestes 2022, wodurch die für das Jahr geplante Überschussdeckung entfiel. Die Verwendung der Mittel muss im Jahresabschluss 2022 nachgewiesen werden; nicht benötigte Beträge sind an die Gesellschafter zurückzuzahlen.
Zudem besteht bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH, konkret für die Betriebsstätte Nienhausen, ein zusätzlicher Finanzbedarf aufgrund gestiegener Energiekosten. Ein vor Beginn des Ukraine-Krieges abgeschlossener Gasliefervertrag führt zu einer höheren Belastung als ursprünglich veranschlagt. Während bereits eine Erhöhung des RVR-Anteils um 221.000 Euro beschlossen wurde, zeigen aktuelle Berechnungen, dass die Mehrbelastung allein im Bereich Gas auf voraussichtlich 886.728 Euro steigen wird, was einem RVR-Anteil von 443.364 Euro entspricht. Hierfür müssen für den RVR zusätzlich 110.500 Euro bereitgestellt werden.
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- 12Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/0826 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH beschließen. Ziel der Anpassungen ist es, eine rechtssichere Grundlage für digitale und hybride Gremiensitzungen zu schaffen, da die pandemiebedingten Übergangsregelungen zum Ende August 2022 ausgelaufen sind.
Die in einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Änderungen umfassen unter anderem die Digitalisierung von Beschlussfassungs- und Kommunikationsprozessen sowie der Einladungsverfahren. Zudem werden Regelungen zur Dauer, Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Möglichkeit zur Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat festgeschrieben. Weitere Anpassungen betreffen die Mustersatzung hinsichtlich des Gesellschaftszwecks und der Gemeinnützigkeit sowie eine strukturelle Verbesserung der Ordnung des Vertrages.
Das zuständige Ministerium für Heimat, Kultur, Bau und Digitalisierung NRW hat den Entwurf bereits vorläufig geprüft und keine Einwände gegen die Anzeige der Vertragsänderung erhoben. Da die Anpassung als wesentliche Änderung im Sinne der Gemeindeordnung NRW eingestuft wird, muss das entsprechende Anzeigeverfahren bei der Aufsichtsbehörde durchgeführt werden. Der Beschluss soll unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde sowie das zuständige Finanzamt erfolgen. Es entstehen durch die Änderungen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 13Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2021. Beschluss über die Ausgleichsrücklage. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.Zur Vorlage · 14/0748 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über den Jahresabschluss und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2021 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Abschlusses mit einer Bilanzsumme von 32.595.256,63 Euro und einem Eigenkapital von 8.174.003,66 Euro vor.
Der Finanzbericht beinhaltet einen Verlustausgleich in Höhe von 11.430.410,00 Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie einen Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von 1.689.186,95 Euro. Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 13.195,24 Euro. Es wird beantragt, diesen Betrag dem Jahr 2022 der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Zudem ist die Entlastung des Betriebsausschusses von RVR Ruhr Grün Gegenstand der Vorlage.
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Hauptdokument|20221102151155-0|20221102151155-1|20221102151155-2|20221102151155-3|20221102151155-4|20221102151156-5
- 14Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2021Zur Vorlage · 14/0821 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den Bericht über die Beteiligungen des Verbandes für das Jahr 2021 beschließen. Obwohl der RVR aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung eines Gesamtabschlusses nicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts verpflichtet ist, wird dieser zur Gewährleistung von Transparenz und Kontinuität freiwillig vorgelegt.
Der Bericht basiert auf den geprüften Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2021 und umfasst sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Beteiligungen. Er bietet eine Übersicht über die Entwicklung einzelner Gesellschaften und führt, im Gegensatz zum Vorjahr, wieder die Vergütungen der Geschäftsführungen auf. Neben unmittelbaren Beteiligungen werden auch mittelbare Beteiligungen über die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie die Business Metropole Ruhr GmbH detailliert dargestellt. Die Beteiligung an der EKOCity GmbH wird nicht berücksichtigt, da diese über den Zweckverband EKOCity erfolgt.
Der Bericht enthält zudem Informationen zur Gründung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH, deren Vertragsunterzeichnung für Mitte November 2022 geplant ist, sowie zum Jahresabschluss von RVR Ruhr Grün. Die Veröffentlichung des Berichts auf der Homepage der Metropole Ruhr ist für Anfang 2023 vorgesehen. Für die Erstellung des Berichts sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 15Haushalt 2023 - Haushalt 2023 für die Referate VL/Büro RDin - Verbandsleitung, 5 - Europäische und regionale Netzwerke Ruhr, 6 - Finanzmanagement sowie 16 - Allgemeine FinanzwirtschaftZur Vorlage · 14/0807 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat eine Beschlussvorlage zum Haushaltsplan 2023 vorgelegt, die spezifische Referate des Regionalverbandes Ruhr betrifft. Die Vorlage umfasst die Haushaltsansätze für das Referat der Verbandsleitung (Büro der Regionaldirektorin), die Referate für europäische und regionale Netzwerke im Ruhrgebiet, das Finanzmanagement sowie die allgemeine Finanzwirtschaft.
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung, diese Haushaltsansätze für das Jahr 2023 und die Folgejahre unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsvorschläge zu beschließen. Die Grundlage hierfür ist der Entwurf des Haushaltsplans, der bereits im September 2022 in die Sitzung der Verbandsversammlung eingebracht wurde.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird dokumentiert, dass keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln oder eine Nachveranschlagung notwendig ist. Die Vorlage beschreibt den Vorgang als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung. Die detaillierten Daten zu den Kostenstellen und Finanzplänen sind im übergeordneten Haushaltsplanentwurf aufgeführt.
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- 16Anträge
- 16.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Hier: Kündigung der Beteiligung am Revierpark Wischlingen GmbH und Entwicklung eines AusstiegsszenariosZur Vorlage · 14/0845 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 14/0845) wird die Kündigung der Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr an der Revierpark Wischlingen GmbH sowie die Entwicklung eines Ausstiegsszenarios beantragt. Da Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Dortmund zur Einbindung der Gesellschaft in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH bislang nicht zu einem Ergebnis geführt haben, soll der bestehende Gesellschaftervertrag vom 31. März 2014 fristgerecht zum 31. Dezember 2022 gekündigt werden.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, Verhandlungen über notwendige Übergangsregelungen sowie eine mögliche schrittweise Reduzierung der Zuschüsse des Verbandes für den Geschäfts- und Betriebsaufwand der Gesellschaft zu führen. Dabei soll die Sicherung der bestehenden Arbeitsverhältnisse im Fokus stehen. Ein entsprechendes Konzept wird in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungsangelegenheiten vorgelegt. Sollte eine Vereinbarung über die Überführung des Revierparks in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zustande kommen, ist eine Rücknahme des Beschlusses vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden durch den Antrag nicht als Nachveranschlagung dargestellt.
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- 17Anfragen und Mitteilungen
- 1Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnungnicht öffentlich
- 2Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 23.08.2022nicht öffentlich
- 3Anträgenicht öffentlich
- 4Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich