5. Sitzung des Planungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Genehmigung der Niederschrift der 04. Sitzung des Planungsausschusses (vom 17.11.2021)
- 2Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 2.1Förderprogramm Kommunaler Straßenbau 2022 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0466 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0466 wird der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Entscheidung über das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2022“ zur Vorlage gemacht. Die Vorlage dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über die regionalen Vorschläge für die RVR-Gebiete innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm gemäß den Anlagen 1 bis 3 bestätigt. Diese Anlagen umfassen jeweils das regionale Votum für die RVR-Gebiete in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes (LPlG) vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss. Die parlamentarische Vorberatung erfolgte im Planungsausschuss am 8. März 2022 sowie im Verbandsausschuss am 21. März 2022, bevor die endgültige Beratung in der Verbandsversammlung für den 1. April 2022 vorgesehen ist.
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Hauptdokument|20220203135456-0|20220203135713-0|20220203135715-0|20220203135718-0
- 2.2Städtebauförderung Bericht zum Programmvorschlag 'Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021'Zur Vorlage · 14/0484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Beschlussvorlage zur Städtebauförderung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht zum Programmvorschlag „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021“. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird durch diesen Vorschlag um ihre Zustimmung gebeten.
Die Unterlagen enthalten neben den textlichen Erläuterungen zum Programmvorschlag auch ein entsprechendes Programmdatenblatt. Der Entscheidungsprozess sieht eine Beratung im Planungsausschuss am 8. März 2022 sowie im Verbandsausschuss am 21. März 2022 vor, bevor die endgültige Beschlussfassung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 1. April 2022 erfolgen soll. Die gemeinsame Vorlage der Bezirksregierungen erfolgt auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
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- 2.3Städtebauförderung Bericht zur Veröffentlichung des 'Sofortprogramm zur Stärkung unserer In-nenstädte und Zentren in NRW 2021/22'Zur Vorlage · 14/0503 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0503 behandelt den Bericht zur Veröffentlichung des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021/22“. Die Vorlage wird gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Gegenstand der Sitzungsvorlage ist die Information über das Sonderprogramm zur Städtebauförderung. Der Verbandsausschuss übernimmt hierbei die Federführung für das Verfahren. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) der Vorlage zustimmt.
Der parlamentarische Ablauf umfasst eine Vorberatung im Planungsausschuss am 9. März 2022 sowie im Verbandsausschuss am 21. März 2022. Die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung ist für den 1. April 2022 angesetzt. Die Unterlagen beinhalten zudem textliche Erläuterungen und ein Programmdatenblatt zum Sonderprogramm „Innenstädte“.
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- 2.4Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2022Zur Vorlage · 14/0524 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0524 wird der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ein Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Entwurf resultiert aus einer gemeinsamen Initiative der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Programmvorschlag der drei Bezirksregierungen zustimmt. Die dazugehörigen Unterlagen enthalten textliche Erläuterungen zum Programm sowie konkrete Details zur Umsetzung im Bereich des Regionalverbandes Ruhr. Ein wesentlicher Bestandteil der Dokumentation ist zudem die Festlegung der Verteilung der Fördersätze für das Jahr 2022.
Der Entscheidungsweg der Vorlage sieht eine Vorberatung im Planungsausschuss am 9. März 2022 sowie im federführenden Verbandsausschuss am 21. März 2022 vor. Die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 1. April 2022 angesetzt. Die Einreichung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirke.
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Hauptdokument|20220304121212-0|20220304121215-0|20220304121218-0|20220304121220-0|20220304121224-0
- 2.5Jahresbericht 2021 zum Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau und die NahmobilitätZur Vorlage · 14/0465 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvlage 14/0465 umfasst den Jahresbericht 2021 zum Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau und die Nahmobilität im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR). Der Bericht bezieht sich auf die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Vorlage beinhaltet sechs Anlagen, welche Nachbetrachtungen sowie Aktualisierungen zu den Förderprogrammen „Kommunaler Straßenbau 2021“ und „Nahmobilität 2021“ für die jeweiligen RVR-Gebiete in den drei Regierungsbezirken enthalten. Damit werden die Ergebnisse und Anpassungen der Fördermaßnahmen im Zeitraum 2021 dokumentiert.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Einreichung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgte gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
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Hauptdokument|20220203141449-0|20220203141833-3|20220203141833-4|20220203141833-5|20220203141833-0|20220203141833-1|20220203141833-2
- 2.6Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2022 für a. die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b. den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten c. den Radwegebau an bestehenden LandesstraßenZur Vorlage · 14/0467 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0467 legt den aktuellen Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen für das Jahr 2022 dar. Die Programme umfassen verschiedene Maßnahmen im Bereich der Landesstraßen, darunter die Umsetzung des Landesstraßenausbauplans sowie den Um- und Ausbau von Landesstraßen, deren Gesamtkosten bis zu drei Millionen Euro betragen. Ein weiterer Schwerpunkt der Bauvorhaben liegt auf dem Radwegebau an bereits bestehenden Landesstraßen.
Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Der Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss sieht vor, den Sachstand zu den genannten Bauprogrammen zur Kenntnis zu nehmen. Die inhaltliche Grundlage der Vorlage bilden die detaillierten Berichte zu den drei oben aufgeführten Bereichen des Straßenbaus und der Radwegentwicklung im Rahmen der Landesplanung.
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Hauptdokument|20220203142515-0|20220203142631-2|20220203142631-0|20220203142631-1
- 2.7Wasserwirtschaftliche Förderprogramme im Gewässerbau - Abwicklung 2021Zur Vorlage · 14/0468 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 14/0468 behandelt die Abwicklung wasserwirtschaftlicher Förderprogramme im Bereich des Gewässerbaus für das Jahr 2021. Die Vorlage wurde gemeinsam im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und dem Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vorgelegt.
Der Bericht umfasst neben einem Sachstandsbericht auch die Dokumentation der im Jahr 2021 bewilligten Zuwendungen sowie eine detaillierte Aufschlüsselung der Mittelverteilung. Die Unterlagen dienen dazu, den Stand der Fördermaßnahmen innerhalb der zuständigen Regierungsbezirke darzustellen. Als Beschlussvorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses ist die bloße Kenntnisnahme der Vorlage vorgesehen.
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Hauptdokument|20220203143315-0|20220203143446-0|20220203143447-1
- 2.8Vortrag von Frau Dr. Renz zu den Neuerungen des LPlG NRWZur Vorlage · 14/0519 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Planungsausschusses am 9. März 2022 wurde eine Berichtsvorlage zur Kenntnis genommen, die sich mit den Neuerungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) befasst. Gegenstand der Vorlage war ein Vortrag von Dr. Renz, Gruppenleiterin für Raumordnung und Landesplanung im MWIDE NRW.
Der Vortrag bot einen Überblick über die Modernisierungen des Planungsrechts, welche im Rahmen einer sogenannten Entfesselungsoffensive umgesetzt wurden. Das geänderte Landesplanungsgesetz ist bereits seit dem 16. Juli 2021 in Kraft. Vor diesem Bericht hatte die Verwaltung bereits im September 2021 über ausgewählte Inhalte der Gesetzesänderung informiert.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ergibt sich aus der Vorlage keine Notwendigkeit für eine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln. Die Vorlage ist somit haushaltsneutral.
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- 2.9Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil: Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit bergbaulicher Zweckbindung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hamm sowie Änderung des textlichen Ziels 12 (2)Zur Vorlage · 14/0474 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Die Beschlussvorlage sieht die Umwidmung eines Bereichs auf dem Gebiet der Stadt Hamm vor. Konkret soll eine Fläche, die bisher für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit bergbaulicher Zweckbindung ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Zudem ist eine Änderung des textlichen Ziels 12 (2) vorgesehen.
Die Stadt Hamm hat diese Änderung beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines geplanten „CreativReviers“ auf dem ehemaligen Bergwerkgelände Heinrich Robert in den Stadtteilen Pelkum und Herringen zu schaffen. Die Entwicklung der Fläche soll Schwerpunkte in den Bereichen Kreativwirtschaft, Freizeit, Wohnen, Arbeiten sowie Handel und Dienstleistung umfassen. Eine durchgeführte Vorprüfung ergab, dass die Änderung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zur Folge hat, weshalb kein separater Umweltbericht erforderlich ist.
Die Unterlagen zum Planentwurf sowie die Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In Hamm erfolgt die Auslegung elektronisch; ergänzend werden die Dokumente auf den Internetseiten des Regionalverbandes Ruhr und der Regionalplanungsbehörde veröffentlicht. Während der Auslegungsfrist können betroffene Stellen und die Öffentlichkeit Stellung zum Entwurf nehmen. Für den Regionalverband ergeben sich aus diesem Verfahren keine finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20220126145005-3|20220126145004-0|20220126145005-1|20220126145005-2
- 2.1090. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) zur Änderung eines Bereichs für gewerbliche Nutzungen (GIB) mit der Angabe 'Güterumschlagshafen' in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) sowie die Änderung eines Schienenweges für den überregionalen Verkehr in der Stadt Duisburg - Feststellungsbeschluss -Zur Vorlage · 14/0480 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Feststellung der 90. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Bereichs für gewerbliche Nutzungen, der bisher als Güterumschlagshafen ausgewiesen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich. Zudem sieht die Änderung Anpassungen an einem Schienenweg für den überregionalen Verkehr in der Stadt Duisburg vor.
Ziel dieser regionalplanerischen Maßnahme ist die städtebauliche Umstrukturierung von Flächen im Duisburger Stadtteil Alt-Homberg. Konkret sollen brachliegende Gewerbeflächen, wie das Areal „Plange Mühle“ sowie die ehemalige Maschinenbaufabrik „Schmitz und Söhne“, sowie ungenutzte Bahnflächen parallel zum Rhein neu genutzt werden können. Der Antrag auf diese Änderung wurde von der Stadt Duisburg gestellt.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit sowie von betroffenen öffentlichen Stellen geprüft. Eine Erörterung der Stellungnahmen ist aufgrund der geringen Auswirkungen der Planänderung nicht vorgesehen. Die Regionalplanungsbehörde wird die Änderung nach dem Beschluss der Verbandsversammlung der Landesplanungsbehörde anzeigen. Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Maßnahme keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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Hauptdokument|20220127154559-0|20220203074215-0|20220203074219-0
- 2.11Änderungsverfahren 45 MH des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr; Einvernehmensherstellung gemäß § 41 (3) LPlGZur Vorlage · 14/0488 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über das Änderungsverfahren 45 MH des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage 14/0488 ist die Herstellung des Einvernehmens gemäß § 41 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW.
Die Regionaldirektorin hat in einer Stellungnahme vom 9. Februar 2022 mitgeteilt, dass das vorliegende Änderungsverfahren im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde anschließt und das erforderliche Einvernehmen zu dem Verfahren erteilt. Die Zustimmung des Regionalverbandes ist für die Durchführung der Änderung durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gemäß den gesetzlichen Vorgaben notwendig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut den vorliegenden Unterlagen keine zusätzlichen Mittel oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich, sodass das Verfahren haushaltsneutral bleibt.
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Hauptdokument|20220210083123-0|20220210083125-0|20220210083127-0|20220210083129-0|20220210083133-0|20220210083135-0|20220210083139-0
- 2.12Wasserstoffleitungen DoHa und DoMa - Bevorstehende Einleitung der RaumordnungsverfahrenZur Vorlage · 14/0470 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss wurde über die bevorstehende Einleitung der Raumordnungsverfahren für die Wasserstoffleitungen „DoHa“ und „DoMa“ informiert. Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant mit diesen Vorhaben eine Versorgungsleitung zwischen Dorsten und Duisburg-Hamborn sowie eine weitere Verbindung zwischen Dorsten und Marl. Ziel ist es, bestehende Erdgasleitungen auf Wasserstoff umzustellen und die Anbindung der Stahlindustrie in Duisburg sowie des Chemieparks Marl an ein Wasserstoffnetz zu ermöglichen, um industrielle Prozesse klimafreundlicher zu gestalten.
Da Wasserstoffleitungen planungsrechtlich wie Gasleitungen behandelt werden, ist die Durchführung von Raumordnungsverfahren erforderlich. In diesem Verfahren wird die Raumverträglichkeit der Vorhaben sowie mögliche Trassenalternativen geprüft. Nachdem bereits im August 2021 Antragskonferenzen zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für Umweltprüfungen stattgefunden haben, bereitet die OGE derzeit die Antragsunterlagen vor. Die Einreichung wird für das Frühjahr 2022 erwartet.
Nach der Antragstellung wird die Regionalplanungsbehörde die förmlichen Verfahren einleiten und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchführen. Das Verfahren soll nach Vorliegen vollständiger Unterlagen innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Für den Haushalt ergeben sich aus diesen Planungen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 2.13Anträge
- 2.14Anfragen und Mitteilungen
- 2.14.1Anfrage der SPD im Ruhrparlament: Dimensionen der Generationengerechtigkeit am Niederrhein - Zur Prognostizierung von planerischer BSAB-FestlegungZur Vorlage · 14/0487 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Ruhrparlament hat eine Anfrage zur Generationengerechtigkeit am Niederrhein vorgelegt. Bezugnehmend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2021 regt die Fraktion an, Entscheidungen und Maßnahmen des Regionalverbandes Ruhr künftig stärker an der langfristigen Erhaltung von Umwelt und Ressourcen zu orientieren.
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Dimensionen der Rohstoffnutzung, insbesondere im Zusammenhang mit Auskiesungsvorhaben am Niederrhein. Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Erstellung einer Prognose, welche die generationsübergreifende Reichweite von Rohstoffvorkommen unter Berücksichtigung von Raumkonflikten darstellt. Als Untersuchungsbeispiel sollen dabei die Kiesvorkommen entlang des Rheines im Kreis Wesel sowie in der Stadt Duisburg betrachtet werden. Die Anfrage zielt darauf ab, eine Grundlage für die Planung und die langfristige Sicherung von Ressourcen zu schaffen.
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- 2.14.2Versorgungszeitraum für die Abgrabungsbereiche für Rohstoffe im Entwurf des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 14/0504 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zum Entwurf des Regionalplans Ruhr eingereicht. Im Fokus der Anfrage steht die Festlegung des Versorgungszeitraums für Abgrabungsbereiche von Rohstoffen, insbesondere Kies. Die Fraktion weist auf unterschiedliche Angaben zu diesem Zeitraum hin: Während Landeswirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart von einem Zeitraum von 27 Jahren sprach, geht die Verwaltung von 25 Jahren aus, was der Vorgabe des Landesentwicklungsplans entspricht. Es wird um Klärung gebeten, welcher Zeitraum der Planung zugrunde gelegt wird und ob Flächen zurückgenommen werden können, sofern ein längerer Versorgungszeitraum gewährleistet ist.
Zudem thematisiert die Anfrage die Änderung der Mindestmächtigkeit bei Kies- und Kiessandvorkommen von bisher 20 auf nun 15 Meter. Die Begründung im Entwurf des Regionalplans verweist hierbei auf potenziell höhere Investitionskosten für Unternehmen. Die Fraktion bittet um Auskunft über die rechtliche Grundlage dieses Kriteriums sowie dessen konkrete Größenordnung und Ermittlungsmethode. Darüber hinaus wird nach dem Verhältnis dieser Regelung zu einem Gutachten zur Nachauskiesung alter Gewinnungsstätten im Kreis Wesel gefragt und um Informationen darüber gebeten, welche der im Plan verzeichneten Flächen eine Mächtigkeit von mehr als 15 Metern aufweisen.
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- 2.14.3Nachnutzungskonzepte als Ziele der RaumordnungZur Vorlage · 14/0513 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Fraktionsanfrage 14/0513 befasst sich die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament mit der Integration von Nachnutzungskonzepten für BSAB-Flächen als verbindliche Ziele der Raumordnung in den Regionalplan Ruhr. Grundlage ist ein Beschluss der Verbandsversammlung, wonach diese Konzepte über Regionalplanänderungsverfahren gesichert werden sollen, nachdem zunächst der Feststellungsbeschluss zum aktuellen Regionalplan erfolgt ist.
Die Anfrage adressiert verschiedene rechtliche und planerische Fragestellungen. Es wird nach den Rechtsvorschriften gefragt, die eine solche verbindliche Festlegung ermöglichen. Zudem wird untersucht, ob durch die zeitliche Differenz zwischen dem Feststellungsbeschluss und der Wirksamkeit der Planänderungen Regelungslücken entstehen könnten, die der Kiesindustrie bei Abgrabungen ohne Nachnutzungskonzept genutzt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen Raumordnung und Bauleitplanung sowie der Vermeidung von Kompetenzüberschreitungen durch zu detaillierte Vorgaben in den Nachnutzungskonzepten. Die Verwaltung wird um eine Handreichung für Kommunen gebeten, um rechtliche Risiken zu minimieren. Abschließend werden die planerischen Methoden zur Abwägung verschiedener Konzepte sowie der Zeitplan für die Erarbeitung von Prüfkriterien und deren Implementierung in den Regionalplan Ruhr erfragt.
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- 2.14.4Zukunftsfähigkeit der AbfallwirtschaftZur Vorlage · 14/0514 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat eine Fraktionsanfrage zur Zukunftsfähigkeit der Abfallwirtschaft im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) eingereicht. Die Anfrage basiert auf einer umfassenden Anfrage an die Landesregierung NRW und adressiert verschiedene Aspekte der Deponieplanung an die RVR-Verwaltung.
Die Fraktion bittet um Klärung, welche Planungsebene über Standorte für Abfallablagerungen der Deponieklassen DK III und IV entscheidet und welches Potenzial für solche Standorte im Verbandsgebiet besteht. Zudem wird nach den Konsequenzen der absehbaren Erschläpfung der DK-III-Deponiekapazitäten im RVR-Gebiet gefragt, insbesondere hinsichtlich eines etwaigen Planungsbedarfs und der Auswirkungen auf die Abfallgesellschaft Ruhr (AGR).
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche Bedeutung die Ablagerung von DK-III-Material auf Deponien der Klassen DK I und II für die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) sowie für geplante neue Standorte im Verbandsgebiet hat. Schließlich wird nach dem Handlungsbedarf bei der Standortsuche für DK-III-Deponien gefragt, da im RVR-Gebiet ein überdurchschnittliches Aufkommen an gefährlichen Abfällen anfällt und das Prinzip der entstehungsstandortnahen Entsorgung einzuhalten ist.
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- 2.14.5Bericht lfd. Verfahren - RVR als Regionalplanungsbehörde
- 3Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr
- 3.1Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr; hier: Aktualisierung und WeiterentwicklungZur Vorlage · 14/0482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll das aktualisierte „Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis nehmen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, die Endfassung des Programms unter Berücksichtigung der in einer Synopse enthaltenen Bearbeitungsvorschläge fertigzustellen und zu veröffentlichen. Grundlage für die Aktualisierung war ein Beteiligungsverfahren im Zeitraum von August 2018 bis Juli 2019, bei dem Kommunen sowie Interessenverbände Stellungnahmen einreichten. Die eingegangenen Anregungen bezogen sich unter anderem auf die Themenbereiche Wirtschaft, Mobilität und Freiraum.
Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, nach der Fertigstellung der Endfassung Vorschläge für die inhaltliche Weiterentwicklung und die Verstetigung des Handlungsprogramms zu erarbeiten und der Verbandsversammlung vorzulegen. Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Überarbeitung der „Perspektiven zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ aus dem Jahr 2014. Die Ergebnisse dieser Überarbeitung sollen nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr zur Beratung vorgelegt werden. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 3.2Anträge
- 3.3Anfragen und Mitteilungen
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0421 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll über das Strategiepapier „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ entscheiden. Mit der Beschlussvorlage 14/0421 wird vorgeschlagen, dem Papier zuzustimmen und die Verwaltung sowie die Beteiligungsgesellschaften mit der Umsetzung der darin festgelegten Zielsetzungen zu beauftragen.
Das Dokument dient als Rahmen für das regionale Handeln in der Metropole Ruhr und legt eine Dekadenstrategie bis zum Jahr 2030 fest. Die Neufassung ist Teil eines seit 2012 bestehenden Diskussionsprozesses über die Strategiefelder des Verbandes. An der Erstellung der aktuellen Fassung waren neben der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel auch die Tochtergesellschaften AGR, BMR, RTG und FMR beteiligt.
Die Strategie umfasst neun Strategiefelder, die mit konkreten Projekten und Maßnahmen unterlegt sind. Diese Systematik wurde bereits im Entwurf des aktuellen Haushaltsplanes berücksichtigt. Aus finanzieller Sicht ist für die Umsetzung der Vorlage keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, da die Auswirkungen auf den Haushalt als neutral beschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 17.02.2022 · ABGESAGT - 5. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 4.2Fünfter Regionaler Wohnungsmarktbericht - Berichterstattung KernaussagenZur Vorlage · 14/0485 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht zum fünften Regionalen Wohnungsmarktbericht zur Kenntnis. Die Erhebung ist das Ergebnis der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsmarkt Ruhr, in der elf kreisfreie Städte, mehrere Kreise sowie der Regionalverband Ruhr zusammenwirken. Seit 2015 übernimmt der Regionalverband Ruhr die Federführung für diesen Bericht, der im dreijährigen Turnus mit Unterstützung der NRW.BANK erstellt wird.
Der vorliegende Bericht behandelt verschiedene Aspekte des Wohnungsmarktes in der Metropole Ruhr, darunter den Immobilienmarkt, das Wohnungsangebot sowie Bedarf und Nachfrage. Zu den Schwerpunktthemen gehören zudem der quantitative Neubaubedarf, die Anwendung wohnungspolitischer Instrumente, Problemimmobilien sowie Fragen der Umweltgerechtigkeit und städtischen Gesundheit. Die Kernergebnisse des Berichts, die im Rahmen einer digitalen Veranstaltung mit über 140 Teilnehmern präsentiert wurden, zeigen moderat steigende Mieten und Immobilienpreise sowie einen Bedarf an qualitativ hochwertigem, bezahlbarem Wohnraum auf.
Die Unterlagen sind für die Fraktionsgeschäftsstellen sowie online auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr und des Regionalverbandes Ruhr einsehbar. Für die Berichterstattung sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushalt zu erwarten.
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- 4.3Anträge
- 4.4Anfragen und Mitteilungen
- 4.4.1Bericht lfd. Verfahren - RVR als Träger öffentlicher Belange