17. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 10.09.2024
- 3Angelegenheiten des Referates Europa - Positionen des Ruhrgebiets zur EU-Kohäsionspolitik 2028 - 2034Zur Vorlage · 14/1810 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen nimmt einen Sachstandsbericht zu den Positionen des Ruhrgebiets zur EU-Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2028 bis 2034 zur Kenntnis. In Abstimmung mit Kommunen, Kreisen und regionalen Akteuren wurde ein Positionspapier erarbeitet, das sich mit der anstehenden Gestaltung des nächsten EU-Mehrjahresfinanzrahmens befasst.
Das Papier reagiert auf Vorschläge der EU-Kommission zur Umstrukturierung des EU-Haushaltes ab 2028. Hierbei wird thematisiert, dass eine mögliche Zentralisierung der Strukturfördermittel auf Ebene der Mitgliedstaaten die Einflussmöglichkeiten der Regionen und Kommunen auf Förderprogramme wie den EFRE verringern könnte. Die Positionen des Ruhrgebiets fordern daher eine starke Kohäsionspolitik mit ausreichenden Fördermitteln, deren Entwicklung und Umsetzung unter Einbeziehung der regionalen und kommunalen Ebene erfolgt.
Neben zehn zentralen Anforderungen werden im Dokument drei spezifische Herausforderungen für das Ruhrgebiet skizziert: Flächenrevitalisierung, gerechter Übergang und sozialer Zusammenhalt. Diese Themen knüpfen an die Förderperiode 2021–2027 an. Das Positionspapier soll in den kommenden Wochen Entscheidungsträger auf EU-, Bundes- und Landesebene schriftlich sowie in direkten Gesprächen erreichen. Der Regionalverband Ruhr beabsichtigt, sich dabei mit Partnern wie kommunalen Spitzenverbänden und der Partnerregion GZM in Schlesien gemeinsam einzusetzen. Die Koordination künftiger Abstimmungen zur Konkretisierung dieser Positionen wird durch das Europareferat des Regionalverbandes übernommen.
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- 4Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2023
- 4.1Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2023 - Manifesta 16 Ruhr gGmbHZur Vorlage · 14/1807 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Jahresabschluss der Manifesta 16 Ruhr gGmbH zum 31. Dezember 2023 festzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2023 zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Prüfbericht der Märkischen Revision GmbH liegt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 11. Oktober 2024 vor. Der Wirtschaftsprüfer hielt fest, dass der Anhang und der Lagebericht nicht fristgerecht gemäß den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben aufgestellt wurden. Es wurden jedoch keine Sachverhalte bekannt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben sowie dem öffentlichen Zweck nachgekommen.
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich über Zuschüsse. Seit der Gründung im November 2022 wurden Gesamtzuschüsse in Höhe von 1,2 Millionen Euro vereinnahmt, wobei 880.000 Euro für den Erwerb von Nutzungsrechten für den Titel „Manifesta 16 Ruhr“ eingesetzt wurden. Zum Bilanzstichtag waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Vorlage ist haushaltsneutral und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 4.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2023 - Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG)Zur Vorlage · 14/1808 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr erhält zur Kenntnisnahme den Jahresabschluss der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG) zum 31. Dezember 2023. Die Verbandsversammlung hatte bereits im Juni 2023 beschlossen, die Gesellschaft spätestens bis zum 31. Dezember 2023 aufzulösen und den Geschäftsbetrieb einzustellen. Der Umsetzungsprozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen; ein Sperrjahr, das Anfang 2024 begann, endet am 1. März 2025.
Obwohl die AmG seit ihrer Gründung im Jahr 2016 kein operatives Geschäft mehr verfolgt, besteht weiterhin die gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Aufstellung von Jahresabschlüssen. Um die Kosten der Abschlussprüfungen gering zu halten, nutzt der Regionalverband eine Ausnahmezulassung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD). Diese Ausnahme entbindet die Gesellschaft von der Pflicht, den Jahresabschluss nach den Standards für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches aufzustellen und prüfen zu lassen. Stattdessen wurde eine prüferische Durchsicht durch das Referat Rechnungsprüfung des Regionalverbandes durchgeführt.
Die Berichtsvorlage umfasst den Jahresabschluss sowie die entsprechende Abschlussbescheinigung. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Vorgang keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen. Zudem sind keine klimarelevanten Auswirkungen festzustellen.
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- 5Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2023Zur Vorlage · 14/1816 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den Bericht über die Beteiligungen des Verbandes für das Jahr 2023 beschließen. Die Vorlage 14/1816 sieht vor, dass der Bericht gemäß § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Information der politischen Vertreter und der Öffentlichkeit vorgelegt wird. Obwohl der RVR-Konzern aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht von der Aufstellungspflicht eines Gesamtabschlusses befreit ist, wird an der Erstellung des Beteiligungsberichtes festgehalten, um die Berichtskontinuität sowie die Transparenz zu gewährleisten.
Der Bericht umfasst die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Beteiligungen auf Basis der geprüften Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2023. Er beinhaltet neben unmittelbaren Beteiligungen auch Informationen zur AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie zur Business Metropole Ruhr GmbH. Ein Fokus liegt auf der wirtschaftlichen Lage der einzelnen Gesellschaften. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB werden im Bericht die Bezüge als Gesamtbezüge ausgewiesen.
Nach der Beschlussfassung wird der Bericht auf der Website der Metropole Ruhr veröffentlicht und ist zudem über das Gremien-Informationssystem des RVR abrufbar. Die Vorlage gibt an, dass keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen durch den Bericht entstehen. Ein Exemplar wird der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, zugestellt.
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- 6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Anpassung der GesellschaftervereinbarungenZur Vorlage · 14/1826 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die vorgeschlagene Anpassung der Gesellschafterzuschüsse für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH) für das Jahr 2025 zu beschließen und dem Abschluss aktualisierter Gesellschaftervereinbarungen zuzustimmen. Die Auszahlung der Zuschussleistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter einer Betriebsstätte die Leistungen in anteiliger Höhe gewähren.
Der Regionalverband Ruhr hält mit 64,14 % die Mehrheit an der FMR mbH; weitere Anteile halten die Städte Duisburg, Bochum, Witten, Oberhausen, Bottrop, Essen und Gelsenkirchen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis. Da die aktuellen Vereinbarungen zum Jahresende 2024 befristet sind, sind neue Regelungen für das Jahr 2025 erforderlich. Der Zuschussbedarf der Gesellschaft beläuft sich für 2025 auf insgesamt rund 6,1 Millionen Euro. Darüber hinaus sind Investitionszuschüsse in Höhe von 9,6 Millionen Euro vorgesehen, wobei 8 Millionen Euro für die Sanierung des Bades in Vonderort eingeplant sind.
Hinsichtlich der Niederrheintherme in Mattlerbusch sieht die Vereinbarung für 2025 keine investiven Zuschüsse vor, da die weiteren Planungskosten aufgrund der aktuellen Lage nicht abschätzbar sind. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr sind als haushaltsneutral zu bewerten, da die im Haushaltsplan berücksichtigten Ansätze über den im aktuellen Plan ausgewiesenen Bedarfen liegen.
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Hauptdokument|20241107101004-0|20241107101004-1|20241107101004-2|20241107101005-3
- 7Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Änderung der GesellschaftervereinbarungZur Vorlage · 14/1812 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über eine Änderung der Gesellschaftervereinbarung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH sowie über die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens. Hintergrund ist ein voraussichtlicher Liquiditätsbedarf der Gesellschaft im Zeitraum von Frühjahr 2025 bis zum Sommer 2027, da notwendige Auszahlungen vor den erwarteten Einnahmen aus dem Ticketing und Sponsoring anfallen.
Der Beschluss sieht vor, dass der RVR als Hauptgesellschafter ein Darlehen in Höhe von bis zu 22 Millionen Euro bereitstellt. Die Finanzierung soll über die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) erfolgen, wobei der RVR die Mittel ohne Aufschlag an die IGA GmbH weiterleitet. Das Darlehen wird als Rahmenkredit ausgestaltet, dessen Zinsbasis auf dem 1-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Aufschlags von 0,1 Prozent besteht. Eine Rückzahlung des Darlehens ist bis spätestens Dezember 2027 vorgesehen.
Im Zuge der Anpassung der Gesellschaftervereinbarung sollen zudem die Haftungsübernahme durch die übrigen kommunalen Gesellschafter sowie die Stundungszusage der DBG verankert werden. Dies dient der Einhaltung von EU-Beihilferecht und kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorgaben. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des RVR sind laut Vorlage haushaltsneutral, da die anfallenden Zinsaufwendungen durch entsprechende Erträge gedeckt sind.
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- 8Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen km 58,88 und 59,70 der Strecke Hattingen - Wengern-OstZur Vorlage · 14/1809 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) zu übernehmen. Die Bürgschaft soll gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Übernahme von Bundesmitteln in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 366.563,00 Euro, dienen. Gegenstand ist die Ersatzinvestition zur Gleiserneuerung auf dem Streckenabschnitt zwischen km 58,88 und 59,70 der Strecke Hattingen – Wengern-Ost.
Die Infrastruktur des betreffenden Abschnitts wurde zuletzt Ende der 1950er Jahre erneuert und weist Mängel auf. Eine Instandsetzung ist notwendig, um eine mögliche Sperrung des Gleises zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost zu verhindern, welche die Verbindung zwischen Hattingen und Witten/Hagen unterbrechen könnte. Die Finanzierung der Baumaßnahme setzt sich aus Bundesmitteln (bis 50 %), Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen (40 %) sowie einem investiven Sonderzuschuss des RVR von maximal 100.000,00 Euro im Jahr 2026 zusammen, wodurch eine Förderquote von bis zu 90 % erreicht werden kann.
Da der RVR als öffentlicher Gesellschafter auftritt, ist für die Bürgschaft ein Beschluss der Verbandsversammlung erforderlich. Das Risiko eines Bürgschaftsfalls wird aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung der Infrastruktur als sehr gering eingestuft. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Notwendigkeit einer Nachveranschlagung im Haushaltsplan.
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- 9Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH (UWZ) - Bauliche Weiterentwicklung der Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen - Umwidmung von InvestitionszuschüssenZur Vorlage · 14/1833 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, den Sachstand zur baulichen Weiterentwicklung der Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen zur Kenntnis zu nehmen und die Umwidmung von Fördermitteln zu beschließen. Dabei sollen von den bereits genehmigten investiven Zuschüssen in Höhe von 1,5 Millionen Euro verbleibende Mittel in Höhe von 1.239.000 Euro für ein neues Konzept zur Verfügung gestellt werden.
Ursprünglich war der Ersatzbau einer Maschinenhalle vorgesehen. Durch die Kündigung eines Mietverhältnisses für eine Scheune auf dem Gelände hat der Kreis Unna nun die Möglichkeit, eine alternative Planung vorzulegen. Diese sieht vor, statt des reinen Neubaus die bestehende Bausubstanz zu sanieren und umzunutzen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Instandsetzung der technischen Gebäudeausrüstung, der Dächer und der Heizungsanlagen sowie die Umgestaltung des Innenhofs. Die freiwerdende Scheune soll für die Biologische Station ausgebaut werden, während das Melkerhaus als Besucherzentrum aufgewertet werden soll.
Der ursprüngliche Kostenrahmen von insgesamt 4,2 Millionen Euro bleibt bestehen, wobei der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) weiterhin bei rund 1,5 Millionen Euro liegt. Die Verwaltung des RVR befürwortet die Neuausrichtung, da durch die Übernahme der Instandhaltungspflichten durch den Kreis Unna die Umweltzentrum Westfalen GmbH (UWZ) finanziell entlastet wird.
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- 10Ruhr Futur gGmbH - Erwerb von Anteilen - GesellschaftsvertragZur Vorlage · 14/1780 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über den Erwerb von zunächst 75 Prozent der Anteile an der Ruhr Futur gGmbH von der Stiftung Mercator GmbH. Der Kaufpreis für diese Anteile ist auf 18.750 Euro festgesetzt, wobei die wirtschaftliche Übernahme zum 1. Januar 2025 geplant ist. Voraussetzung für den Beschluss ist die positive Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig soll der Entwurf eines neuen Gesellschaftsvertrages sowie die Bevollmächtigung zur Durchführung der notwendigen gesellschaftsrechtlichen Schritte beschlossen werden.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der langfristigen Fortführung der Ruhr Futur gGmbH, die sich auf die Verbesserung der Bildungschancen im Ruhrgebiet konzentriert. Der Plan sieht vor, dass sich die Stiftung Mercator bis Ende 2027 vollständig aus der Gesellschaft zurückzieht und der RVR ab dem 1. Januar 2028 alle Anteile übernimmt. Die finanzielle Tragfähigkeit soll durch eine langfristige Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Startchancen-Programms gewährleistet werden, wobei die staatliche Förderung mindestens der Höhe des Beitrags des RVR entsprechen soll.
Die Aufgaben der Gesellschaft umfassen unter anderem die Unterstützung von Übergängen von der frühkindlichen Bildung zur Grundschule, personelle Maßnahmen für Bildungsinstitutionen sowie das regionale Bildungsmonitoring. In der Geschäftsführung ist vorgesehen, nach der Übernahme durch den RVR eine neue hauptamtliche Leitung zu finden und die aktuelle Leitung durch Dr. Markus Piduhn abzulösen.
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- 11Regionale Kulturstrategie RuhrZur Vorlage · 14/1814 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, dem Entwurf der „Regionalen Kulturstrategie Ruhr“ zuzustimmen und den Regionaldirektor mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zu beauftragen. Die neue Regelung soll für die Jahre 2026 bis 2030 gelten, wobei das Jahr 2025 als Übergangszeitraum unter Fortführung der bisherigen finanziellen Rahmenbedingungen vorgesehen ist.
Die Strategie sieht eine Stärkung der regionalen Vernetzung und Koordination durch den Regionalverband Ruhr vor. Zu den Kerninhalten gehört die Übernahme der Betreuung des Förderprogramms „Kreativ.Quartiere Ruhr“ durch den Verband ab 2026 sowie die Fortführung von Projekten wie dem Emscherkunstweg und Interkultur Ruhr. Im Bereich der Kultur Ruhr GmbH liegt ein Schwerpunkt auf „Urbane Künste Ruhr“ mit dem Projekt „Grand Snail Tour“. Die Ruhr Tourismus GmbH wird ihre Ausrichtung auf neue Zielgruppen und urbane Kunstformen verstärken.
Strukturelle Änderungen beinhalten den Ausschluss der ecce GmbH sowie der Business Metropole Ruhr aus der finanziellen Vereinbarung. Der jährliche Finanzrahmen für den Regionalverband Ruhr und das Ministerium wird von bisher 2,4 Millionen Euro auf jeweils 3 Millionen Euro angehoben. Diese Anpassung dient der Integration bisher separat geführter Nachhaltigkeitsprojekte in die neue Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz, ohne dass sich die Gesamtausgaben verändern.
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- 12Ausbildung beim RVR und in den BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 14/1803 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat einen Bericht zur Ausbildungssituation beim Regionalverband Ruhr (RVR) sowie in dessen Beteiligungsgesellschaften erhalten. Seit 2017 bildet der RVR durchschnittlich zwischen 15 und 20 Auszubildende gleichzeitig aus, wobei die Ausbildungsquote im Jahr 2024 bei 3,08 Prozent liegt. Während zum August 2024 Stellen für Forstwirtinnen und Forstwirte sowie Vermessungstechniker besetzt werden konnten, blieben Plätze für Geomatiker und Verwaltungsfachangestellte unbesetzt, da sich Bewerber nach Vertragsunterzeichnung für andere Betriebe entschieden haben.
Um die Rücklaufquote zu stabilisieren, plant das Ausbildungsteam, den Auswahlprozess zu beschleunigen und die Candidate Experience sowie den persönlichen Kontakt zu potenziellen Auszubildenden zu stärken. Zudem sollen Vorteile des öffentlichen Dienstes deutlicher hervorgehoben und Maßnahmen zur Förderung der Frauenquote im Forstbereich, etwa durch den Girls’ Day oder Kurzpraktika, umgesetzt werden.
Zukünftig ist ab August 2025 ein neuer Ausbildungsplatz für Tourismus und Freizeit im Besucherzentrum Haus Ripshorst vorgesehen. Im Bereich der Forstwirtschaft ist eine Erweiterung der Plätze abhängig von der Verfügbarkeit von ausreichendem Ausbildungspersonal möglich. Für den Verwaltungsbereich besteht derzeit kein Bedarf an neuen Ausbildungsstellen, da die Konkurrenzsituation mit anderen Kommunen sowie die spezifischen Einsatzmöglichkeiten beim RVR eine Ausschreibung aktuell nicht rechtfertigen. Ein neues Volontariat in der Pressestelle wird für den Zeitraum 2026/2027 angestrebt.
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- 13Haushalt 2025 und 2026 - Haushalt 2025 und 2026 für die Referate VL/Büro RDin - Verbandsleitung, 5 - Euro- päische und regionale Netzwerke Ruhr, 6 - Finanzmanagement sowie 16 - Allgemeine FinanzwirtschaftZur Vorlage · 14/1777 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat eine Beschlussvorlage für den Haushaltsplan der Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Die Vorlage empfiehlt dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung, die Haushaltsansätze für verschiedene Referate zu verabschieden. Davon betroffen sind die Bereiche Verbandsleitung, Europäische und regionale Netzwerke Ruhr, Finanzmanagement sowie die allgemeine Finanzwirtschaft.
Die finanziellen Eckwerte des Entwurfs sehen für das Jahr 2025 ordentliche Erträge von rund 108,5 Millionen Euro vor, während die ordentlichen Aufwendungen auf etwa 127,1 Millionen Euro geschätzt werden. Für das Jahr 2026 wird mit ordentlichen Erträgen von circa 115,3 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 128,6 Millionen Euro gerechnet. In beiden Planjahren ist ein jährlicher Fehlbetrag von 5,0 Millionen Euro vorgesehen.
Der Haushaltsplan-Entwurf basiert auf der Drucksache Nr. 14/1704, die bereits im September 2024 eingebracht wurde. Die Beratungen in den zuständigen Gremien sind für das Ende des Jahres 2024 angesetzt, wobei die Verbandsversammlung die abschließende Entscheidung im Dezember erwartet.
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- 14Anträge
- 14.1Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026Zur Vorlage · 14/1827 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FDP hat mit der Vorlage 14/1827 einen Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 eingebracht. Der Antrag sieht vor, die Haushaltsmittel für die Standortmarketingkampagne des Regionalverbandes Ruhr (RVR) um mindestens 1,5 Millionen Euro zu kürzen. Die verbleibenden Mittel sollen stattdessen in wirtschaftsfördernde Maßnahmen mit messbarem Mehrwert für die Region investiert werden.
Die Begründung der Fraktion bezieht sich auf den aktuellen Haushaltsplan, der über 2,3 Millionen Euro für die Marketingkampagne vorsieht. Laut Antrag fehlen bisher klare Messgrößen und unabhängige Bewertungsmöglichkeiten, um den Erfolg der Maßnahmen nachzuweisen. Als Alternative zur zentralen Kampagne schlägt die FDP eine Umwidmung der Mittel in Projekte wie Bildungsinitiativen, die Förderung von Start-ups, die Digitalisierung der Verwaltung oder die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen vor. Zudem wird angeführt, dass bereits private und kommunale Akteure Marketing für das Ruhrgebiet betreiben, was durch eine zusätzliche RVR-Kampagne zu Doppelstrukturen führen könnte.
Der Antrag ist zur Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie im Verbandsausschuss vorgesehen und soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 beschlossen werden.
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- 15Anfragen und Mitteilungen
- 15.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Entwicklung der Wirtschaftsleistungen des Ruhrgebietes im Vergleich zu Land und BundZur Vorlage · 14/1726-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Fraktion Die Linke legt die Verwaltung die Entwicklung der Wirtschaftsleistung im Ruhrgebiet im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen und dem Bund dar. Seit 1991 liegen Daten zum Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen vor. Der nominelle Wert des Ruhrgebiets liegt dabei unter dem von NRW und seit 1995 auch unter dem Bundesdurchschnitt. Die Wachstumsrate im Ruhrgebiet verlief parallel zu der in Nordrhein-Westfalen, blieb jedoch hinter der Entwicklung in Deutschland zurück. Zwischen 1991 und 2022 verzeichnete das Ruhrgebiet ein Zuwachs von 76 Prozent, während NRW einen Zuwachs von 73 Prozent und Deutschland 108 Prozent erreichte.
Hinsichtlich der Branchenentwicklung zeigt die Bruttowertschöpfung, dass der Anteil des produzierenden Gewerbes im Ruhrgebiet von einem überdurchschnittlichen auf einen leicht unterdurchschnittlichen Wert gesunken ist. Die Bruttowertschöpfung in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei stieg stark überdurchschnittlich an, während die Dienstleistungsbereiche im NRW-Schnitt, aber unter dem Bundesniveau wuchsen.
Innerhalb des Regionalverbandes liegen die Werte für Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr über dem regionalen Durchschnitt. Zudem verzeichneten Städte wie Dortmund, Duisburg, Hagen, Hamm, Herne sowie die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen und Unna Zuwachsraten seit 1991, die über dem Ruhrgebietsdurchschnitt liegen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die bisherige Entwicklung in Niveau und Richtung beibehalten wird und keine weiteren Besonderheiten zu erwarten sind.
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- 15.2Hürfeld-HaldeZur Vorlage · 14/1797 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr (RVR) die Drucksache 14/1797 eingereicht, in der Fragen zur künftigen Nutzung der Hürfeld-Halde thematisiert werden. Hintergrund ist das Vorhaben der AGR, die Halde als Deponie der Klassen I und III zu nutzen. Die entsprechenden Unterlagen wurden bei der Bezirksregierung Münster zur Prüfung vorgelegt; die Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange werden bis zum 19. November 2024 erwartet. Ein geplanter Kaufvertrag zwischen der RAG und der AGR steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung dieser Deponienutzung.
Die Anfrage verweist auf einen im Jahr 1982 beurkundeten Haldenvertrag zwischen der RAG und der Stadt Dorsten, der die ausschließliche Schüttung von Bergematerial vorsieht. Im Kontext der geplanten Nutzung werden Vorwürfe bezüglich eines möglichen Vertragsbruchs sowie einer Zweckentfremdung von Bergematerial angeführt. Die Aufsicht über die Halde liegt bei der Bergbehörde der Bezirksregierung Arnsberg.
Die Fraktion bittet den RVR in seiner Funktion als Eigentümer der AGR um eine Bewertung der Vertragslage sowie um eine Darlegung möglicher Interessenkonflikte hinsichtlich der Haldennutzung. Zudem wird nach dem Kenntnisstand des Verbandes über die Bewertung des Sachverhalts durch die Bergbehörde gefragt. Abschließend wird angefragt, ob für weitere Halden eine Nutzung als Deponie geplant ist.
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- 15.2.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion zur Hürfeld-HaldeZur Vorlage · 14/1797-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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In der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Hürfeld-Halde erläutert der Regionaldirektor die vertragliche Situation des Deponieprojektes. Laut externen juristischen Bewertungen verfügt die Abfallgesellschaft Ruhr (AGR) über alle erforderlichen vertraglichen Grundlagen für die Realisierung des Projektes Hürfeld. Dies umfasst einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag sowie einen Vorhalte- und Pachtvertrag. Die Einschätzung zweier Rechtsanwaltskanzleien ergab zudem, dass die Andienungspflicht der RAG gegenüber der Stadt Dorsten aufgrund objektiver Unmöglichkeit keine Folgewirkung entfaltet, weshalb das Projekt nicht beeinträchtigt wird.
Hinsichtlich möglicher Interessenskonflikte bei der Haldennutzung hält der Regionaldirektor fest, dass keine Bewertung alternativer Nutzungsformen durchgeführt wurde, da sich der Regionalverband Ruhr (RVR) gegen einen Erwerb der drei Standorte entschieden hat. Grund hierfür ist die im Regionalplan Ruhr vorgesehene Nutzung als Deponiestandort. Über eine Bewertung des Sachverhalts durch die Bergbehörde liegen dem RVR keine Informationen vor. Neben dem Standort Hürfeld sind im Regionalplan Ruhr zudem die Halden Brinkfortsheide Erweiterung in Marl und Lohmannsheide in Duisburg als Deponiestandorte planerisch gesichert.
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- 1Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnungnicht öffentlich
- 2Genehmigung des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 10.09.2024nicht öffentlich
- 3Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH - Gutachten der Unternehmensberatung Altenburgnicht öffentlich
- 4Anträgenicht öffentlich
- 5Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich