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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1.1Bauprogramm 2011 für Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans; InformationZur Vorlage · 12/0213 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage 12/0213 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster informiert die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr über das Bauprogramm 2011 für Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans. Die Vorlage wurde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes erstellt.
Die Finanzierung der Baumaßnahmen des Landesstraßenausbauplans wird jährlich durch den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Für das Jahr 2010 stehen Mittel in Höhe von 67 Millionen Euro zur Verfügung, wobei ein Teilbetrag für die Beseitigung von Frostschäden in die Erhaltungstitel umgeschichtet wurde. Die konkreten Mittelansätze für das Jahr 2011 sind nach Verabschiedung des Haushalts 2011 durch den Landtag bekannt.
Gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes NRW obliegt den Regionalräten die Entscheidung über die Vorschläge der Region für das jährliche Bauprogramm. Die Finanzierung laufender Baumaßnahmen orientiert sich dabei am Baufortschritt bzw. am Vorbereitungsstand der Bauabschnitte. Aufgrund einer Koalitionsvereinbarung der Landesregierung aus dem Jahr 2010 konzentriert sich die Finanzierung des Landesstraßenbedarfsplans auf Projekte, für die bereits ein rechtkräftiges Baurecht vorliegt.
Da zum Zeitpunkt der Vorlage lediglich ein Projekt die Voraussetzung der Bestandskraft eines Planfeststellungsbeschlusses erfüllt, wird lediglich dieses in die Dispositionen für das Bauprogramm 2011 einbezogen. Ein formeller Beschluss der Regionalräte ist nach Einschätzung der Bezirksregierungen daher nicht erforderlich. Die Verbandsversammlung nimmt die Information zur Kenntnis.
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- 1.2Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten und Radwegebau an bestehenden Landesstraßen; Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2011Zur Vorlage · 12/0214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0214 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster befasst sich mit der Priorisierung von Straßenbauprojekten für das Jahr 2011. Gegenstand der Vorlage sind zwei Programme: der Um- und Ausbau von Landesstraßen mit Gesamtkosten bis zu 3 Millionen Euro sowie der Radwegebau an bestehenden Landesstraßen.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat die Prioritätswerte der infrage kommenden Maßnahmen auf Basis von Kriterien wie Straßenzustand, Verkehrsbedeutung, Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit überprüft und aktualisiert. Für das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr umfasst der Vorschlag insgesamt 66 Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Landesstraßen mit einem geschätzten Kostenvolumen von etwa 64 Millionen Euro sowie 73 Radwegemaßnahmen mit Kosten von circa 35 Millionen Euro.
Die Verbandsversammlung soll die Information zur Kenntnis nehmen und die Prioritätenlisten für das Jahr 2011 beschließen. Die Vorlage enthält eine Liste der 30 vordringlichsten Maßnahmen für den Ausbau von Landesstraßen mit einem Kostenvolumen von etwa 35 Millionen Euro sowie eine Liste der 30 vordringlichsten Radwegemaßnahmen mit Kosten von etwa 16 Millionen Euro. Weitere betrachtete Maßnahmen sind ohne Rangfolge in den Anlagen aufgeführt. Die Mittelverteilung auf die Regierungsbezirke erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel, wobei eine Neuaufteilung durch das zuständige Ministerium unter Berücksichtigung des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr noch aussteht.
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Hauptdokument|20101104120840|20101104120854|20101104120905|20101104120915|20101104120928|20101122150149
- 1.3Städtebauförderung; Aufstellung des Stadterneuerungsprogramms 2011Zur Vorlage · 12/0226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0226 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster befasst sich mit der Aufstellung des Stadterneuerungsprogramms 2011. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt und dient der Information über den aktuellen Stand der Städtebauförderung.
Nach Angaben der zuständigen Behörden sind die finanziellen Rahmenbedingungen für die Erarbeitung eines Programmvorschlags derzeit nicht abschließend geklärt. Dies begründet sich durch laufende Diskussionen über die Höhe der Bundes- und Landesmittel sowie die Handhabung der Eigenanteile von Kommunen, die sich in einem Nothaushalt befinden. Zudem steht der erforderliche Aufstellungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW noch aus. Da diese Faktoren wesentliche Grundlagen für einen belastbaren Programmvorschlag darstellen, fehlen zum jetzigen Zeitpunkt die notwendigen Entscheidungsgrundlagen.
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster beantragen daher, dass eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung im ersten Quartal des Jahres 2011 vorgelegt wird. Die gemeinsame Sitzungsvorlage erfolgt im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
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- 1.4Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2011Zur Vorlage · 12/0227 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0227 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster befasst sich mit der Gefährdungsabschätzung und der Sanierung von Altlasten sowie dem entsprechenden Förderprogramm für das Jahr 2011. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis nimmt und den vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Dies umfasst die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2011“ sowie die Förderliste 2011 für Maßnahmen des Bodenschutzes innerhalb des Verbandsgebiets.
Die Vorlage enthält zudem verschiedene Anlagen, darunter eine Sachverhaltsdarstellung, einen Lageplan zur Dringlichkeitsliste sowie die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Gefahrenermittlung, Sanierung von Altlasten und weiteren Maßnahmen des Bodenschutzes. Des Weiteren sind die Verfahren zur Anmeldung von Zuwendungen und zur Aufstellung von Dringlichkeitslisten Bestandteil der Unterlagen. Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
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Hauptdokument|20101110165048|20101110165055|20101110165102|20101116104518|20101110165120|20101110165615
- 1.5Kunst- und Kulturförderung; Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik 2011Zur Vorlage · 12/0228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0228 der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) befasst sich mit der Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik 2011. Die Vorlage wurde im Rahmen einer gemeinsamen Sitzungsvorlage im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Projektplanungen zur Regionalen Kulturpolitik 2011 zur Kenntnis nimmt und den vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Diese Planungen beziehen sich auf Anträge aus dem Verbandsgebiet innerhalb der Kulturregionen Niederrhein und Hellweg. Ergänzend dazu werden die Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich der Regionalräte Düsseldorf und Arnsberg fallen, der Verbandsversammlung nachrichtlich zur Kenntnis gebracht.
Die Grundlage der Vorlage bilden die Sachverhaltsdarstellung sowie die Kurzdarstellung des Förderverfahrens im Bereich der Regionalen Kulturpolitik. Die konkreten Projektlisten für die Regionen Niederrhein und Hellweg basieren auf den jeweiligen Voten der Projekträte. Die Vorlage wurde zur Beratung und Beschlussfassung in den Verbandsausschuss sowie in die Verbandsversammlung eingebracht.
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Hauptdokument|20101115105857|20101115105913|20101115105942|20101115105950
- 1.6Einstellung des Verfahrens zur 1.Änderung des LEP NRW - EnergieversorgungZur Vorlage · 12/0218 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0218 befasst sich mit der Einstellung des Verfahrens zur ersten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen im Bereich der Energieversorgung. Der Regionaldirektor agiert in diesem Zusammenhang als Regionalplanungsbehörde.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Sachverhalt lediglich zur Kenntnis nimmt. Eine weitere inhaltliche Beratung oder ein Beschluss über Maßnahmen ist im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge nicht vorgesehen. Die Vorlage wurde im Planungsausschuss am 24. November 2010 sowie im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2010 zur Kenntnis gebracht und stand auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung für die Sitzung am 13. Dezember 2010.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Einstellung des Verfahrens keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Erträge zu verzeichnen. Die Federführung für diese Berichtsvorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.77.Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) Kraftwerksstandort in der Stadt Datteln - ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 12/0224 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0224 sieht die Durchführung eines Erarbeitungsverfahrens zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) vor. Ziel der Änderung ist die Festlegung eines Kraftwerksstandortes in der Stadt Datteln. Das Verfahren basiert auf einer förmlichen Anregung der Vorhabensträgerin Eon und stützt sich auf einen vorliegenden Entwurf sowie einen Umweltbericht und eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.
Im Rahmen des Verfahrens sollen öffentliche Stellen sowie Personen des Privatrechts beteiligt werden, wobei eine Frist von drei Monaten für Bedenken und Anregungen sowie eine dreimonatige Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit vorgesehen ist. Da der geplante Standort außerhalb der im Landesentwicklungsplan NRW festgelegten Gebiete für die Energieerzeugung liegt und der Einsatz von Importkohle vorgesehen ist, wird die Beantragung von zwei Zielabweichungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde beschlossen.
Zudem wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, in Abstimmung mit der Landesregierung die Vorbereitungen für einen raumordnerischen Vertrag zur Regelung der Stilllegung des Altkraftwerks Datteln I-III mit der Vorhabensträgerin zu treffen. Die Verbandsversammlung bittet die Landesregierung darüber hinaus um eine zeitnahe Konkretisierung der Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes NRW, damit entsprechende Regelungsinhalte in die Regionalplanänderung einfließen können, sowie um die Prüfung von Möglichkeiten zur Kompensation zusätzlicher Emissionen durch das geplante Kraftwerk.
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Hauptdokument|20101108160700|20101112110454|20101112110516|20101112110612|20101112110811|20101112110837|20101112110925|20101112110943|20101112111005|20101112111027|20101112111048|20101110082048|20101112111104|20101112111148|20101112111209|20101112111229|20101112111256|20101112111319|20101112111337|20101112111408|20101112111434|20101112111458|20101110082112|20101112111523|20101112111543|20101112111918|20101112111931|20101112111947|20101112112010|20101112112029|20101112112045|20101115083604|20101115083642|20101116122147|20101115083700|20101115083719|20101115083738|20101115083801|20101115083815|20101115083832|20101115083915|20101115083936|20101115083958|20101115084035|20101110083521|20101115084049|20101115084122|20101112101241|20101112105416|20101112105504|20101112105517
- 1.7.1Resolution Datteln 4 - ökologisch, industriepolitisch, volkswirtschaftlich - Sinnvoll und wichtig für die Metropole RuhrZur Vorlage · 12/0183 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 12/0183 liegt ein Fraktionsantrag der CDU und FDP vor, der die Verabschiedung einer Resolution zum Standort Datteln 4 zum Gegenstand hat. Der Antrag befasst sich mit der ökologischen, industriepolitischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung des Projekts für die Metropole Ruhr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr die als Anlage beigefügte Resolution beschließt. Die Vorlage durchläuft die festgelegte Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, wobei die Verbandsversammlung für die abschließende Beratung und Entscheidung zuständig ist.
Aus den Angaben der Vorlage geht hervor, dass für die Umsetzung der Resolution keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. Es entstehen weder zusätzliche Kosten noch sind Erträge oder Einsparungen im Haushalt zu verzeichnen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.8Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.1Wahl des Regionaldirektors aufgrund erfolgter Ausschreibung / Beschluss über Ausschreibung und Verlängerung der Amtszeit des RegionaldirektorsZur Vorlage · 12/0238 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0238 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Position des Regionaldirektors des Regionalverbandes Ruhr. Die aktuelle Amtszeit des amtierenden Regionaldirektors endet planmäßig zum 28. Februar 2011.
Die Vorlage sieht zwei Handlungsoptionen vor. Auf Grundlage einer bereits erfolgten Ausschreibung kann die Verbandsversammlung die Wahl des Regionaldirektors vornehmen. Alternativ wird die Entscheidung über eine erneute Ausschreibung sowie über die Verlängerung der aktuellen Amtszeit des Regionaldirektors vorgeschlagen. Im Falle einer Verlängerung soll das seit 2005 bestehende Dienstverhältnis auf Basis eines neuen Dienstvertrages fortgesetzt werden. Dieser Vertrag soll eine Klausel enthalten, die eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses unter Wahrung der Versorgungsanwartschaften zum Zeitpunkt des Amtsantritts einer Nachfolge ermöglicht.
Hinsichtlich der Besoldung wird vorgeschlagen, den Regionaldirektor unter Berücksichtigung der Aufgabenkomplexität und der Bedeutung des Amtes für die Dauer der Wiederwahl in die Besoldungsgruppe B9 einzustufen. Während der Fortsetzung des Dienstverhältnisses besteht kein zusätzlicher Anspruch auf die Zahlung von Pensionsleistungen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und zur Beschlussfassung in die Verbandsversammlung eingeleitet.
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- 2.2Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung II Wirtschaftsführung / WiederwahlZur Vorlage · 12/0233 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0233 über die Besetzung der Bereichsleitung II Wirtschaftsführung entschieden. Die Vorlage sah zwei alternative Handlungsoptionen vor: die Durchführung einer Stellenausschreibung unter Einbeziehung des Bereichs Wirtschaftsführung oder die Wiederwahl des bisherigen Bereichsleiters.
Im Rahmen der Alternativoption wurde die Wiederwahl des amtierenden Bereichsleiters nach § 16 Abs. 1 S. 3 RVRG vorgeschlagen. Diese Maßnahme würde das seit 2005 bestehende Dienstverhältnis nach Ablauf der aktuellen Dienstzeit am 31. Mai 2011 auf Basis eines neuen Dienstvertrages um weitere sechs Jahre fortsetzen. Die Eingruppierung des Bereichsleiters erfolgt für den Zeitraum der Wiederwahl in die Besoldungsgruppe B6, wobei die Einstufung unter Berücksichtigung des Aufgabenumfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben erfolgt.
Die Vorlage hielt zudem fest, dass durch die Fortsetzung des Dienstverhältnisses kein zusätzlicher Anspruch auf die Zahlung von Pensionsleistungen entsteht. Die zuständige Verwaltung verwies darauf, dass detaillierte Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Sitzung der Verbandsversammlung dargelegt werden können. Die Federführung der Vorlage lag bei der Verbandsversammlung.
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- 2.3Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung III Planung / WiederwahlZur Vorlage · 12/0237 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0237 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Bereichsleitung III Planung. Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, den Text einer Stellenausschreibung unter Einbeziehung des Bereichs Planung zu verabschieden.
Als alternative Option sieht die Vorlage die Wiederwahl des bisherigen Bereichsleiters vor. Die Wiederwahl soll auf Basis von § 16 Abs. 1 S. 3 RVRG erfolgen und die Dienstzeit nach dem Ablauf des aktuellen Dienstverhältnisses am 22. Mai 2011 um weitere sechs Jahre verlängern. Mit dieser Maßnahme würde das seit 2005 bestehende Dienstverhältnis durch einen neu abzuschließenden Dienstvertrag fortgesetzt.
Unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung, deren Umfang und Schwierigkeitsgrad, ist eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B7 nach § 4 Abs. 3 EingrVO für die Dauer der Wiederwahl vorgesehen. Die Vorlage hält fest, dass während der Fortsetzung des Dienstverhältnisses kein zusätzlicher Anspruch auf die Zahlung von Pensionsleistungen besteht. Weiterführende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen der Entscheidung sind für die Sitzung der Verbandsversammlung vorgesehen.
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- 2.4Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung IV Umwelt / WiederwahlZur Vorlage · 12/0236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0236 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Position der Bereichsleitung IV Umwelt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Veröffentlichung eines Textes für eine Stellenausschreibung zustimmt, welcher den Bereich Umwelt einschließt.
Sollte die Verbandsversammlung der vorliegenden Ausschreibung nicht zustimmen, sieht die Vorlage eine alternative Regelung vor. In diesem Fall soll die bisherige Bereichsleitung zum entsprechenden Zeitpunkt wiedergewählt werden. Die Entscheidung über die Ausschreibung bzw. die Wiederwahl der bisherigen Leitung steht als Beschlussgegenstand für die Sitzungen des Verbandsausschusses am 2. Dezember 2010 und der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 auf der Tagesordnung. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.5Wechsel im Verwaltungsrat der Freizeitzentrum Kemnade GmbHZur Vorlage · 12/0235 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0235 sieht eine personelle Neubesetzung im Verwaltungsrat der Freizeitzentrum Kemnade GmbH vor. Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Verbandsversammlung die Bestellung eines neuen Mitglieds beschließen.
Konkret wird vorgeschlagen, das bisherige stellvertretende Mitglied des Verwaltungsrates mit sofortiger Wirkung als Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied zu bestellen. Gleichzeitig soll die Position der Stellvertretung im Verwaltungsrat neu besetzt werden, wobei die Übernahme der Stellvertretung ab sofort vorgesehen ist.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss als vorberatendes Gremium behandelt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch diesen Wechsel keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Entscheidung vorbereitet.
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- 2.6Erhöhung des Höchstbetrages der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite)Zur Vorlage · 12/0234 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0234 die Erhöhung des Höchstbetrages für Kassenkredite zur Sicherung der Liquidität behandelt. Der vorliegende Antrag sieht vor, den Rahmen für die Inanspruchnahme von Krediten, die im Haushaltsjahr zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit genutzt werden, anzupassen.
Konkret wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag dieser Kassenkredite bis Mai 2011 auf 11 Millionen Euro anzuheben. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und stand auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung für die abschließende Entscheidung bereit.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Dokument Kosten in Höhe von 30.000 Euro für das Haushaltsjahr 2011 aufgeführt. Dieser Betrag ist im Haushalt unter der Kostenstelle 06100 und dem Konto 559200 vorgesehen. Weitere finanzielle Folgen oder jährliche Folgekosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist die Verbandsversammlung.
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- 2.7Bericht über die überörtliche Prüfung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) von Mai bis August 2009 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRWZur Vorlage · 12/0230 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0230 des Rechnungsprüfungsausschusses befasst sich mit dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung des Regionalverbandes Ruhr. Die Prüfung, die im Zeitraum von Mai bis August 2009 stattfand, wurde Gegenstand einer Vorlage zur Kenntnisnahme.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Verbandsversammlung über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts sowie über die Ergebnisse der Beratungen zu unterrichten. Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet der § 20 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr in Verbindung mit § 105 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Beratung im Rahmen der Sitzung am 2. Dezember 2010 vorgelegt, wobei die anschließende Information der Verbandsversammlung in der Sitzung am 13. Dezember 2010 vorgesehen war. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Unterrichtung keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20101115163501|20101115163203|20101115132005|20101115142426
- 2.8Bericht über die vom 24.08. bis 25.09.2009 von der Gemeindeprüfungsanstalt durchgeführten überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 12/0229 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0229 befasst sich mit dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des Regionalverbandes Ruhr. Die Prüfung fand im Zeitraum vom 24. August bis zum 25. September 2009 statt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Verbandsversammlung über den wesentlichen Inhalt dieses Prüfberichts sowie über die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung in Kenntnis zu setzen. Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet der § 20 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr in Verbindung mit § 105 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt, wobei die Sitzung für den 2. Dezember 2010 vorgesehen war. Die anschließende Information der Verbandsversammlung war für die Sitzung am 13. Dezember 2010 geplant. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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- 2.9Änderung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses 2006Zur Vorlage · 12/0121-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0121-1 des Referats Rechnungsprüfung sieht eine Änderung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2006 vor. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll die Verbandsversammlung auf Grundlage von § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW über die Verteilung des damaligen Jahresüberschusses in Höhe von 776.520,25 Euro entscheiden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, einen Teilbetrag von 279.800,00 Euro als zweckgebundene Deckungsrücklage gemäß § 43 GemHVO zu verwenden. Der verbleibende Betrag in Höhe von 496.720,23 Euro soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung in der Sitzung am 2. Dezember 2010 vorgelegt, mit dem Ziel, die endgültige Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 herbeizuführen. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung der Verwendung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.10Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2007, Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Verwendung des Jahresüberschusses 2007 und Entlastung des Regionaldirektors des RVR für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 12/0231 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0231 des Rechnungsprüfung Referats befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Regionalverbandes Ruhr. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Regionalverbandes Ruhr-Gesetzes (RVRG) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW feststellt.
Mit der Vorlage ist zudem die Erteilung der vorbehaltlosen Entlastung des Regionaldirektors für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007 verbunden. Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2007 in Höhe von 1.059.396,46 Euro schlägt die Vorlage die vollständige Zuführung an die allgemeine Rücklage vor.
Des Weiteren umfasst der Beschlussvorschlag die finanzielle Handhabung von Ermächtigungsübertragungen. Hierbei ist die Entnahme von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2006 in Höhe von 279.800,00 Euro sowie die Zuführung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2007 in Höhe von 1.338.500,00 Euro vorgesehen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung vorgesehen ist.
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- 2.11Ergebnisrechnung 2009, PrüfberichtZur Vorlage · 12/0187 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0187 der Drucksache vom 08.10.2010 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Route der Industriekultur für das Geschäftsjahr zum 31.12.2009. Die Vorlage basiert auf der Ergebnisrechnung 2009 und einem entsprechenden Prüfbericht.
Der Hintergrund der Vorlage ist die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung durch die Märkische Revision GmbH, welche auf Beschluss des Betriebsausschusses der Route der Industriekultur am 23.02.2010 beauftragt wurde. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt der Vorlage als Bericht zugrunde.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die Verbandsversammlung gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung NRW den Lagebericht und den Jahresabschluss feststellt. Zudem wird dem Betriebsausschuss gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Beratungsfolge sah eine vorberatende Behandlung im Betriebsausschuss sowie im Verbandsausschuss vor, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung getroffen werden sollte.
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- 2.12Angelegenheiten der RUHR.2010 GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2009Zur Vorlage · 12/0211 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/2011 befasst sich mit den Angelegenheiten der RUHR.2010 GmbH und legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 vor. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung der Vorlage zuständig, während die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung vorgesehen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der RUHR.2010 GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2009 förmlich festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses aus diesem Zeitraum beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Wirtschaftsausschuss sowie den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 zur Beschlussfassung gelangt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 2.13Angelegenheiten der übrigen Beteiligungsgesellschaften - Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31.12.2009Zur Vorlage · 12/0206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0206 befasst sich mit den Angelegenheiten der übrigen Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbands Ruhr, konkret mit dem Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2009. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung der Vorlage zuständig.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreter in den Organen der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss für das Jahr 2009 festzustellen. Zudem soll die Verwendung des Jahresergebnisses für diesen Zeitraum beschlossen werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009.
Die Beratungsfolge der Vorlage ist für das vierte Quartal 2010 vorgesehen. Nach der Vorberatung im Wirtschaftsausschuss am 16. November 2010 und im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2010 ist die abschließende Beratung und Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 13. Dezember 2010 angesetzt. Aus den Dokumenten gehen keine finanziellen Auswirkungen für den Verbandsraum hervor.
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- 2.14Beteiligungsbericht 2009 nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)Zur Vorlage · 12/0203 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0203 befasst sich mit dem Beteiligungsbericht des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2009. Der Bericht wurde gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erstellt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht des Jahres 2009 zur Kenntnis nimmt. Die Beratung der Vorlage war für das vierte Quartal des Jahres 2010 in verschiedenen Gremien vorgesehen. Dies umfasste die Beratung im Wirtschaftsausschuss am 16. November 2010, im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2010 sowie in der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass mit der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage in den genannten Gremien vorbereitet.
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- 2.15Eckpunkte für die Umsetzung des Masterplans Kulturmetropole Ruhr und zur Nachfolge von Ruhr 2010 sowie weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 12/0197-2 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0197-2 legt die Eckpunkte für die Umsetzung des Masterplans Kulturmetropole Ruhr sowie die Nachfolge von RUHR.2010 fest. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die RUHR.2010 GmbH im Jahr 2011 gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Programmbausteine transferiert.
In der Folge sollen themennahe Gesellschaften des RVR sowie weitere regionale Partner ab 2011 fortsetzungswürdige Programmbausteine übernehmen. Die Regionaltourismusgesellschaft (RTG) soll dabei neben ihrem touristischen Marketingauftrag regionale Veranstaltungsformate wie die ExtraSchicht oder Still-Leben in Kooperationsformen entwickeln und realisieren. Die wmr übernimmt die Verantwortung für den Bereich der Kreativwirtschaft im Rahmen der Standortentwicklung.
Die RUHR.2010 GmbH wird sich künftig auf die finanztechnische und nachschussfreie Abwicklung des Kulturhauptstadtjahres konzentrieren, während die Entwicklung von Folgeprojekten mit neuen Profilen nicht mehr durch die Gesellschaft erfolgen soll. Für das Projekt European Center for Creative Economy (ECCE) wird eine vorrangige Trägerschaft durch das Land Nordrhein-Westfalen angestrebt. Zudem sind Gespräche mit der Kultur Ruhr GmbH und dem Land Nordrhein-Westfalen als Hauptgesellschafter über mögliche zusätzliche Programmprofile vorgesehen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt.
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