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Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 18.03.2019
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen/Strukturausschuss
- 1.1Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2019Zur Vorlage · 13/1455 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1455 behandelt den Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2019. Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben hierzu eine gemeinsame Vorlage erstellt, die der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zur Entscheidung vorgelegt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Programmentwurf der drei Bezirksregierungen zustimmt.
Die Unterlagen enthalten neben einer Sachdarstellung den detaillierten Programmvorschlag sowie Informationen zur Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung im Jahr 2019. Der Entscheidungsprozess umfasst die Vorberatungen in den Gremien des Strukturausschusses und des Verbandsausschusses, bevor die endgültige Beratung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 28. Juni 2019 stattfindet. Die Einreichung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgt im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
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- 1.2Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019“Zur Vorlage · 13/1456 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1456 befasst sich mit der Städtebauförderung und konkret mit dem Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019“. Dieser Programmvorschlag wird von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Entwurf der drei Bezirksregierungen zustimmt. Der parlamentarische Beratungsprozess ist für die Gremien Strukturausschuss, Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Juni 2019 vorgesehen.
Die gemeinsame Einreichung der Vorlage erfolgt auf Grundlage von § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff. des Landesplanungsgesetzes. Die Unterbreitung der Vorlage geschieht im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg. Als Bestandteile der Vorlage sind eine Sachdarstellung sowie der Programmvorschlag der Bezirksregierungen enthalten.
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- –Anfrage der Fraktion Die Linke zur Vorlage 13/1456 Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019“Zur Vorlage · 13/1464 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Städtebauförderung eingereicht. Im Zentrum der Drucksache 13/1464 steht das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019“. Anlass für die Fragen sind vorangegangene Diskussionen im Strukturausschuss zur Vorlage 13/1456.
Die Fraktion bittet die Bezirksregierungen, die offenen Fragen in der Sitzung des Verbandsausschusses am 17. Juni 2019 zu beantworten. Die Anfrage umfasst mehrere Punkte zum Auswahlprozess und zur Vergabe von Fördermitteln. Konkret wird nach Förderanträgen aus dem Verbandsgebiet gefragt, die nicht in den vorliegenden Anlagen aufgeführt sind, sowie nach Projekten außerhalb des RVR-Gebietes, die für eine Finanzierung über das Sonderförderprogramm vorgeschlagen wurden.
Des Weiteren werden Informationen zu den Bewertungskriterien der Bezirksregierungen bei der Bewilligung oder Ablehnung von Fördergeldern angefordert. Hierbei soll geklärt werden, ob diese Kriterien auf Vorgaben der Landesregierung basieren oder von den Bezirksregierungen selbst festgelegt wurden. Zudem wird nach dem Einfluss von Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb der Förderkulisse auf die Entscheidungen gefragt. Die Anfrage thematisiert ferner, ob nicht geförderte Maßnahmen alternative Fördermöglichkeiten, etwa im Rahmen der Städtebauförderung, in Anspruch nehmen können. Abschließend wird um Auskunft darüber gebeten, welche Maßnahmen bei den Programmeinplanungsgesprächen mit dem MHKBG positiv bewertet wurden.
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- –Vorlagen des Regionalverband Ruhr/Planungsausschuss
- 1.3Resolution des Kreises Wesel 'Nachhaltigkeit beim Kiesabbau'Zur Vorlage · 13/1416 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage 13/1416 behandelt die Resolution des Kreises Wesel zum Thema „Nachhaltigkeit beim Kiesabbau“. Der Kreisausschuss des Kreises Wesel hat diese Resolution in seiner Sitzung am 27. Februar 2019 mehrheitlich beschlossen.
Im Rahmen der Vorlage wird dargelegt, dass eine Ausführung dieser Resolution, die auch an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, den Landtagspräsidenten sowie an die Landesumweltministerin und den Landeswirtschaftsminister gerichtet war, am 12. März 2019 an die Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr übermittelt wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Resolution zur Kenntnis nimmt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt oder eine Nachveranschlagung von Mitteln durch diesen Vorgang erforderlich. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage für die Beratung in den Gremien des Regionalverbandes Ruhr vorbereitet.
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- 1.4Regionaler Diskurs Regionalplan Ruhr und Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr: SachstandsberichteZur Vorlage · 13/1415 · Berichtsvorlage
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Die Verbandsversammlung wurde über den aktuellen Sachstand zum Regionalplan Ruhr sowie zum Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr informiert. Das Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Ruhr ist nach Ablauf der Eingabefrist am 1. März 2019 abgeschlossen. Die zuständige Fachabteilung erfasst derzeit die eingegangenen Stellungnahmen digital. Bis Mitte April 2019 wurden bereits 4.575 Stellungnahmen im System „Beteiligung online“ hinterlegt, während weitere E-Mails und postalische Unterlagen noch verarbeitet werden. Anonymisierte Auszüge der Stellungnahmen wurden den Fraktionsgeschäftsstellen bereits zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Erfassung erfolgt eine thematische Aufteilung der Inhalte sowie die Erarbeitung von Erwiderungsvorschlägen durch die Verwaltung, wobei eine zweite Beteiligungsphase absehbar ist.
Zum Handlungsprogramm liegen seit Anfang März 2019 rund 50 Stellungnahmen von öffentlichen und privaten Stellen vor, die etwa 300 Hinweise enthalten. Die Rückmeldungen bestätigen grundsätzlich den Prozess sowie die Ergänzung des Regionalplans durch informelle Planungsinstrumente. Es wurden Vorschläge zur Priorisierung von Handlungsansätzen, zur Berücksichtigung von Ressourcen sowie zur Klärung von Überprüfungsverfahren eingereicht. Die Verwaltung erstellt derzeit eine thematische Synopse für die fachliche Abstimmung in den Fachreferaten, die im Zeitraum von Mai bis Juli 2019 stattfinden soll. Eine weitere Befassung der Gremien ist nach der Sommerpause vorgesehen. Für die genannten Vorgänge sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 1.5Auswirkungen der geplanten LEP-Änderungen auf die Festlegungen des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1418 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Berichtsvorlage die Auswirkungen der geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) auf den Entwurf des Regionalplans Ruhr erläutert. Die Informationen dienen als Antwort auf eine Anfrage der Fraktion CDU im Verbandsausschuss.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Walderhaltung gemäß LEP-Ziel 7.3-1. Hier sind Änderungen am textlichen Ziel 2.7-1 sowie die Rücknahme von Windenergiebereichen in Waldgebieten im Entwurf des Regionalplans Ruhr erforderlich. Dies würde den Wegfall von etwa 1.200 Hektar bedeuten, da für eine Inanspruchnahme von Waldflächen kein Bedarf nachgewiesen werden kann. Zudem erfordern die LEP-Ziele 2-3 Anpassungen der textlichen Ziele 1.3-1 und 1.1-9 im Regionalplanentwurf.
Im Bereich der Rohstoffsicherung gemäß LEP-Ziel 9.2-1 wäre eine räumliche Steuerung durch den Ausschluss von Gebieten im Entwurf des Regionalplans Ruhr mit einer Begründungspflicht verbunden. Eine Ausweitung des Versorgungszeitraums für Lockergesteine wie Kies, Sand und Ton auf 25 Jahre gemäß LEP-Ziel 9.2-2 würde ebenfalls Anpassungen im Planentwurf notwendig machen. Für die Ziele zur Siedlungsentwicklung in Freiräumen sowie für die Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutende Großvorhaben werden keine Auswirkungen auf den Entwurf des Regionalplans Ruhr erwartet.
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- 1.6Vorläufige Zeitplanung bei der Aufstellung des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1419 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Vorlage 13/1419 einen vorläufigen Zeitplan für die Aufstellung des Regionalplans Ruhr vorgelegt. Dieser dient als Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion. Die Planung geht davon aus, den Aufstellungsbeschluss bis zu den anstehenden Kommunalwahlen fassen zu können, sofern die Arbeitsschritte innerhalb der vorgesehenen Zeiträume abgeschlossen werden.
Die Auswertung von rund 120 Eingaben öffentlicher Stellen sowie etwa 4.600 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ist ein Bestandteil der weiteren Schritte. Die Verarbeitung erfolgt über ein elektronisches Auswertungssystem des Landesbetriebs IT.NRW, um eine fachliche und rechtliche Prüfung zu ermöglichen. Im Zuge dessen müssen private Stellungnahmen für die Mitglieder der Verbandsversammlung anonymisiert werden.
Zudem ist die Einarbeitung von Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) vorgesehen, was eine zweite Offenlage nach sich ziehen kann. Hierfür wird ein Beschluss der Verbandsversammlung bis Ende 2019 benötigt. Der weitere Zeitplan ist zudem von der möglichen Änderung des Landesplanungsgesetzes bezüglich des Meinungsausgleichstermins sowie von der Abstimmung zwischen Verwaltung und Politik abhängig. Die Verwaltung schlägt vor, den Planungsausschuss monatlich über den Stand der Arbeiten zu informieren oder eine fraktionsübergreifende Kommission einzusetzen.
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- 1.7Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.1Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017, Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017Zur Vorlage · 13/1446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1446 behandelt die Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 sowie die Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017. Grundlage der Vorlage ist der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses, welcher die Prüfung des betreffenden Jahresabschlusses abgeschlossen hat.
Das Referat Rechnungsprüfung hat im Rahmen dieser Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2019 beschlossen, den Prüfbericht zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung der Regionaldirektorin an die Verbandsversammlung weiterzuleiten. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den geprüften Abschluss nach Maßgabe des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen feststellt und der Regionaldirektorin für das Jahr 2017 vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage ergeben sich keine Notwendigkeiten für Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen.
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- 2.2Radschnellweg Ruhr RS1 Hier: Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz [Zur Vorlage 13/1406 im Nachgang zur Sitzung des Planungsausschusses am 22.05.2019]Zur Vorlage · 13/1458 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Verbandsausschuss wurde ein Bericht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz im Zusammenhang mit dem Radschnellweg Ruhr RS1 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage bezieht sich auf die Information, dass für Maßnahmen im Rahmen des Radschnellwegs Beiträge gemäß den gesetzlichen Regelungen der Kommunen erhoben werden können.
Da die beteiligten Kommunen unterschiedliche Satzungen zur Ermittlung und Verhebung dieser Beiträge nutzen, wird eine einheitliche Vorgehensweise angestrebt. Die aktuellen Regelungen unterscheiden sich in der Einstufung von Straßen sowie in den Parametern für die Berechnung der Baumaßnahmen und der Anteile der Beitragspflichtigen. Es soll geprüft werden, ob trotz unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen eine einheitliche Einstufung des RS1 als Hauptverkehrsstraße realisiert werden kann, da die Strecke dem durchgehenden innerörtlichen sowie überörtlichen Verkehr dient.
Die Verwaltung wird die Frage einer einheitlichen Vorgehensweise in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises Radschnellwege beim Regionalverband Ruhr thematisieren, an der auch das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt ist. Eine weitergehende Vereinheitlichung könnte Anpassungen der jeweiligen kommunalen Satzungen erfordern.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.3Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetz Hier: Ergebnis der kommunalen Befassung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1399 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes (RRWN) in der Metropole Ruhr. Die Verwaltung schlägt vor, die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zu übernehmen, bei dem Stellungnahmen aus den Kommunen und Kreisen ausgewertet wurden. Von den 54 eingegangenen Rückmeldungen befürworteten oder begrüßten die beteiligten lokalen Gebietskörperschaften das Vorhaben weitgehend; eine grundsätzliche Ablehnung wurde nicht verzeichnet. Aus den fachlichen Anmerkungen resultierten 51 Änderungen an der kartografischen Darstellung des Netzes.
Mit dem Beschluss soll das RRWN, bestehend aus Bericht und Karte, als Bedarfsplan für den regionalen Alltagsradverkehr etabliert werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Umsetzung sowie die Finanzierung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene voranzutreiben und über die Ergebnisse zu berichten. Zudem soll die konkrete Umsetzungsplanung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Regionale Mobilität und dem Landesverkehrsministerium erfolgen. Ein dreijährlicher Rhythmus für die Evaluation und Fortschreibung des Netzes ist vorgesehen. Darüber hinaus wird die Vorbereitung von Grundlagen für eine Erweiterung des Netzes im Bereich des Freizeitverkehrs beauftragt.
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- 2.4Entwicklung einer EuroVelo der Industriekultur im Rahmen des internationalen NetzwerksZur Vorlage · 13/1424 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung und Beantragung einer EuroVelo-Route der Industriekultur bei der European Cyclists Federation (ECF) einzuleiten. Die Kosten für das Antragsverfahren werden über die Kostenstelle für das nationale und internationale Netzwerk der Route der Industriekultur finanziert. Parallel dazu soll die Verwaltung Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen führen, um eine gemeinsame Koordinierungsstelle für die Aufbau- und Umsetzungsphase zu etablieren und zu finanzieren. Diese Stelle ist für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren vorgesehen. Über den Fortgang der Gespräche sowie über die weiteren Umsetzungsschritte ist die Verbandsversammlung kontinuierlich in Kenntnis zu setzen.
Die geplante Route basiert auf einer Konzeptstudie, welche die Machbarkeit des Vorhabens bestätigt hat. Die Linienführung soll entlang des europäischen Kohlebandes verlaufen und eine Gesamtlänge von etwa 3.700 Kilometern erreichen. Die Strecke verbindet Industrieregionen von Süd-Wales und Cornwall über Nordfrankreich, Belgien und das Saarland bis nach Berlin und Oberschlesien in Tschechien. Das Projekt nutzt bestehende Qualitätsradrouten und sieht vor, vorhandene Lücken im Streckennetz zu schließen. Ziel ist eine verbesserte radtouristische Vernetzung sowie die Stärkung des Marketings mit europäischen Partnerregionen im Rahmen der internationalen Netzwerkarbeit.
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- 2.5Auf dem Weg zu einem Freizeit-/Tourismuskonzept Metropole Ruhr Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1426 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung plant die Weiterentwicklung eines Freizeit- und Tourismuskonzeptes für die Metropole Ruhr. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung in Kooperation mit der Regionalen Tourismusgesellschaft (RTG) eine Analyse sowie eine Bestandskategorisierung öffentlicher und privater Einrichtungen durchführt. Ziel ist es, die Bedeutung dieser Angebote zu erfassen und eine Datenbank als Grundlage für ein regelmäßiges Monitoring zu erstellen.
Im Rahmen dieses Prozesses soll eine Online-Befragung zu rund 20 Themenfeldern mit über 200 Einrichtungen durchgeführt werden, wobei Indikatoren wie Besucherzahlen und Zielgruppen ausgewertet werden. Die Kosten für diesen Arbeitsschritt werden auf etwa 168.000 Euro geschätzt, der Zeitraum umfasst die Jahre 2019 und 2020. Zudem sollen laufende regionale Planungen, wie etwa die Internationale Gartenbauausstellung (IGA) 2027, in die Untersuchung einbezogen werden.
Auf Grundlage der Analyseergebnisse sollen Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, die unter anderem Leitbilder für die zukünftige Gestaltung des touristischen Angebots enthalten. Für diesen zweiten Schritt sind Kosten von etwa 107.000 Euro vorgesehen, was auch eine befristete personelle Verstärkung umfasst. Zur fachlichen Begleitung soll ein Fachbeirat aus bis zu zwölf externen Expertinnen und Experten eingesetzt werden. Die politische Begleitung durch Mitglieder des Aufsichtsrates der RTG ist ebenfalls Bestandteil des Vorhabens.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.6Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1417 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Beschlussvorlage 13/1417 über die Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH zum Geschäftsjahr 2018 beraten. Der Vorschlag sieht vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Ein vorliegender Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG bescheinigt den Jahresabschluss uneingeschränkt. Die Gesellschaft verzeichnete im Jahr 2018 einen Jahresüberschuss von 35.600 Euro, was eine Reduktion gegenüber dem Vorjahreswert von 68.600 Euro bedeutet. Diese Entwicklung resultiert primär aus geringeren sonstigen betrieblichen Erträgen.
Nach der Inbetriebnahme einer neuen Windkraftanlage im Jahr 2016 wurde das Repowering-Verfahren abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgte durch eine Kombination aus Fremdmitteln und Eigenmitteln der Gesellschafter, wobei die Einlagen zur Stärkung der Kapitalrücklage dienten. Für das Jahr 2018 ist eine Gewinnausschüttung von 35.000 Euro an die Gesellschafter vorgesehen, während der restliche Betrag auf neue Rechnung vorgetragen wird. Die technische und kaufmännische Betriebsführung erfolgt durch die Hertener Stadtwerke GmbH gegen ein jährliches Entgelt. Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung.
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- 2.7EKOCity GmbH - Änderung der SatzungZur Vorlage · 13/1438 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity. Der Entwurf sieht vor, auf die Möglichkeit des Ausscheidens aus dem Verband zum 31. Dezember 2023 zu verzichten, und folgt damit einem Empfehlungsbeschluss der EKOCity-Verbandsversammlung.
Gleichzeitig ist eine Änderung des Paragrafen 16 der Satzung beabsichtigt, welcher die Bedingungen für das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern regelt. Demnach wäre ein Austritt des Regionalverbandes Ruhr frühestens zum 31. Dezember 2033 möglich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Jahren.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist das Auslaufen der Verträge zwischen der EKOCity GmbH und den Anlagen zur Abfallbehandlung zum 31. Dezember 2023. Ziel ist es, die Entsorgungssicherheit sowie eine planbare Anlagenauslastung für den Zeitraum von 2024 bis 2033 sicherzustellen. Eine rechtliche Überprüfung der Kooperationsstruktur durch eine externe Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Grundstrukturen weiterhin rechtlich zulässig sind. Die wirtschaftlichen Kalkulationen für den Verlängerungszeitraum basieren auf Prognosen zum Abfallaufkommen und der Berücksichtigung notwendiger Kapazitätsreserven.
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- 2.8Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027
- 2.8.1IGA Metropole Ruhr 2027 – Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ und aktueller SachstandZur Vorlage · 13/1444 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/1444 sieht die Gründung der „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ vor. Die Verbandsversammlung soll den Gesellschaftsvertrag auf Basis eines Entwurfs beschließen, sofern alle Vertragspartner die Gesellschaftervereinbarung unterzeichnen und keine wesentlichen Änderungen an Haftungsmodalitäten oder Einflussmöglichkeiten im Vertragswerk vorgenommen werden. Der Sitz der neuen gemeinnützigen Gesellschaft wird Essen sein, das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.
Die Anteile an der Gesellschaft verteilen sich auf die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft (13,0 %), den Regionalverband Ruhr (54,6 %) sowie die Städte Dortmund (14,4 %), Duisburg (11,6 %) und Gelsenkirchen (6,4 %). Zweck der Gesellschaft ist die Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abwicklung der IGA 2027 sowie die Erarbeitung von Konzepten zur Nachnutzung der Flächen. Die geplante Beendigung der Gesellschaft ist für das Jahr 2029 vorgesehen.
Die Governance-Struktur umfasst einen Aufsichtsrat mit 15 Mitgliedern, wobei Mandate an die DBG, die Verbandsversammlung des RVR und die Kommunen verteilt werden. In der Gesellschafterversammlung sind für bestimmte Entscheidungen, wie die Gesamtplanung und die Budgets, Zweidrittelmehrheiten vorgesehen, um ein einheitliches Konzept zu gewährleisten. Die Gründung erfolgt nach Vorlage erforderlicher Auskünfte des Finanzamtes zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuerbefreiung.
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- 2.8.2IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH – Bestellung einer GründungsgeschäftsführungZur Vorlage · 13/1454 · Beschlussvorlage
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Der Verbandsausschuss befasst sich mit der Bestellung einer Gründungsgeschäftsführung für die IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft der Ernennung einer Geschäftsführerin zustimmt.
Die Entscheidung über die Gründung der Durchführungsgesellschaft soll nach Beratungen im Wirtschafts- und Umweltausschuss in der Sitzung der RVR-Verbandsversammlung am 28. Juni 2019 erfolgen. Voraussetzung für die Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister ist zudem ein Beschluss des Rates der Stadt Gelsenkirchen sowie ein entsprechender Gesellschafterbeschluss. Die Eintragung kann nach Abschluss dieser Verfahren frühestens am 12. Juli 2019 stattfinden. Die Gründungsgeschäftsführung hat die Aufgabe, den Übergang des Projekts vom Regionalverband Ruhr in die neue Gesellschaft zu gewährleisten und die Ausrichtung an den strategischen Zielen des Verbandes sowie der Mitgliedskommunen sicherzustellen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, da die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.
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- 2.8.3IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH – Bestellung von Vertreter*innen in den AufsichtsratZur Vorlage · 13/1453 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr beabsichtigt, die Vertreter für den Aufsichtsrat der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zu bestellen. Laut dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags der IGA GmbH soll der Aufsichtsrat aus insgesamt 15 Mitgliedern bestehen, wobei acht dieser Mandate durch die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr entsandt werden. Ein Teil dieser Vertretung muss durch die Regionaldirektorin oder eine von ihr vorgeschlagene und beim Regionalverband Ruhr beschäftigte Person besetzt sein.
Die Bestellung der Vertreter soll mit dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erfolgen. Aus finanzieller Sicht ergeben sich aus diesem Beschlussvorschlag keine Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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- 2.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 2.9.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Verwendung der InvestitionszuschüsseZur Vorlage · 13/1435 · Beschlussvorlage
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Der Verbandsausschuss berät über die Gewährung von investiven Sonderzuschüssen an die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR). Konkret sollen die Betriebsstätten Kemnade, Mattlerbusch, Vonderort und Nienhausen jeweils 200.000 Euro erhalten. Die Grundlage für diese Mittelbereitstellung bildet eine Prioritätenliste mit entsprechenden Investitionsprojekten, welche von der Geschäftsführung der FMR erarbeitet wurde.
Der Beschluss zur Auszahlung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts des Regionalverbands Ruhr (RVR) für das Jahr 2019. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse ist zudem die Co-Finanzierung durch die Mitgesellschafter gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Die Beteiligung der Standortkommunen an den notwendigen Investitionen wurde bereits in der Verbandsversammlung thematisiert. Die Verhandlungen über die Bereitschaft der jeweiligen Mitgesellschafter zur anteiligen Finanzierung sollen im Rahmen der Gespräche zu den zukünftigen Gesellschafterzuschüssen geführt werden.
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- 2.9.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Verwendung der InvestitionszuschüsseZur Vorlage · 13/1436 · Beschlussvorlage
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Der Verbandsausschuss soll über die Gewährung eines investiven Sonderzuschusses in Höhe von 200.000 Euro an die Revierpark Wischlingen GmbH entscheiden. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Grundlage einer vorliegenden Prioritätenliste und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts des Regionalverbands Ruhr für das Jahr 2019. Eine erforderliche Co-Finanzierung durch den Gesellschafter Stadt Dortmund ist bereits gegeben, da die Stadt eine Erhöhung des anteiligen Gesellschafterzuschusses um 250.000 Euro für das Geschäftsjahr 2019 zugesagt hat.
Die Grundlage für diesen Zuschuss bildet ein Beschluss der Verbandsversammlung vom März 2019, der investive Sondermittel für die Betriebsstätten der Metropole Ruhr mbH sowie der Revierparkgesellschaften Gysenberg und Wischlingen vorsah. Dabei wird eine Beteiligung der Standortkommunen an den notwendigen Investitionen erwartet. Parallel dazu laufen Gespräche zwischen der Verwaltung und den Städten Dortmund und Herne über die künftige Trägerschaft der Freizeitbäder in den Revierparken Gysenberg und Wischlingen. Ein Bericht über den Stand dieser Gespräche soll vor Beginn der Haushaltsberatungen für die Jahre 2020/2021 vorgelegt werden. Die Identifizierung und Priorisierung der Investitionsprojekte durch die Geschäftsführung der Revierpark Wischlingen GmbH ist bereits erfolgt.
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- 2.9.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Verwendung der InvestitionszuschüsseZur Vorlage · 13/1437 · Beschlussvorlage
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Der Verbandsausschuss beabsichtigt, die Gewährung eines investiven Sonderzuschusses an die Revierpark Gysenberg Herne GmbH zu beschließen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer Co-Finanzierung in gleicher Höhe durch den Mitgesellschafter Stadt Herne sowie der Genehmigung des Haushalts des Regionalverbands Ruhr (RVR) für das Jahr 2019.
Gegenstand der Förderung ist ein geplantes Investitionsprojekt für eine Rutschenanlage mit einem Gesamtvolumen von rund 900.000 Euro. Der Baubeginn ist für den Herbst 2019 vorgesehen, die Inbetriebnahme soll im Sommer 2020 erfolgen. Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet ein Beschluss der Verbandsversammlung vom März 2019, mit dem Investivmittel in Höhe von 200.000 Euro in Aussicht gestellt wurden. Dies erfolgte auf Antrag der Fraktionen CDU, SPD und B’90/Die Grünen zum Haushalt 2019. Die Revierpark Gysenberg Herne GmbH hat die Initiative des Regionalverbands Ruhr zur Förderung des Projekts bereits schriftlich begrüßt.
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- 2.10Anfragen und Mitteilungen
- 2.10.1Flächenbilanz zum Entwurf des RPRZur Vorlage · 13/1461 · Fraktionsanfrage
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Die CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR) hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage die Erstellung einer kommunenscharfen Flächenbilanz zum Entwurf des Regionalplans Ruhr (RPR) beantragt. Ziel der Anfrage ist es, den Mitgliedern der Verbandsversammlung eine Grundlage für die inhaltliche Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der ersten Offenlage zu bieten. Damit soll die Vorbereitung politischer Diskussionen und etwaiger Änderungsvorschläge zum Verwaltungsentwurf unterstützt werden.
Die Fraktion weist darauf hin, dass bereits in früheren Anfragen um die Bereitstellung einer solchen Flächenbilanz sowie um Geodaten gebeten wurde. In diesem Zusammenhang wird angeführt, dass verschiedene Kommunen das Fehlen von Geodaten kritisiert haben, da diese eine transparente Gegenüberstellung der Nutzungskategorien ermöglichen würden.
Die Anfrage fordert eine detaillierte Darstellung, die den Umfang der Flächenausweisungen in den rechtskräftigen Regionalplänen mit dem Entwurf des Regionalplans Ruhr vergleicht. Diese Gegenüberstellung soll sowohl auf regionaler als auch auf kommunaler Ebene für spezifische Kategorien erfolgen. Dazu gehören allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB), Waldbereiche, regionale Grünzüge, Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) sowie Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB).
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- 2.10.2UEFA-Europameisterschaft 2024, hier: Anfrage der SPD-Fraktion vom 02.10.2018Zur Vorlage · 13/1241-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf die Anfrage der SPD-Fraktion zur UEFA-Europameisterschaft 2024 reagiert. Die Auswahl Deutschlands als Austragungsort wird von der Verwaltung begrüßt, da mit Dortmund und Gelsenkirchen auch Städte der Metropole Ruhr als Austragungsorte vorgesehen sind. Die Entwicklung flankierender Maßnahmen ist an den weiteren Planungsstand sowie die Klärung von Sicherheitskonzepten gekoppelt. Die in der Anfrage enthaltenen Punkte sollen als Anregungen in den weiteren Planungsprozess einfließen.
Im Rahmen der Sportdezernentenkonferenz beim RVR soll das Thema Europameisterschaft künftig behandelt werden. Eine zuständige Fachabteilung entwickelt derzeit ein Konzept für ein mögliches Rahmenprogramm, welches auf bestehenden Sportprojekten des Verbandes aufbaut. Dieses Konzept wird nach Fertigstellung den Gremien des RVR zur Abstimmung vorgelegt. Dabei sollen auch bereits etablierte Formate wie die Ruhr Games oder Projekte wie das StartUpStudio Ruhr berücksichtigt werden, um die Positionierung der Region als Sportmetropole zu unterstützen und nachhaltige Strukturen zu schaffen, die über das Jahr 2024 hinaus wirken.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Neustrukturierung der Zusammenarbeit mit der Stadt Hernenicht öffentlich
- 2Grundstücksangelegenheiten 185/17nicht öffentlich
- 3Grundstücksangelegenheiten 09/17nicht öffentlich
- 4Grundstücksangelegenheiten 165/14nicht öffentlich
- 5Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 6Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich