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Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 28.06.2019
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Landesplanung hier: Dialog mit der Landesplanungsbehörde - Herr Ministerialdirigent Dr. Tobias Traupel - Frau Ltd. Ministerialrätin Dr. Alexandra Renz
- –Vorlagen des Regionalverband Ruhr/Planungsausschuss
- 1.aIntensivierung der Einbindung der Politik in den Prozess der Neuaufstellung des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1482-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat beschlossen, eine Kommission einzusetzen, die den Prozess der Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr begleiten soll. Ziel dieser Maßnahme ist es, die politisch Verantwortlichen intensiver in das Regionalplanverfahren einzubinden. Die Entscheidung basiert auf dem Bestreben, die Mitwirkung der Politik im Planungsprozess zu stärken.
Im Vergleich zur bloßen Erhöhung der Sitzungsfrequenz des Planungsausschusses bietet eine Kommission laut Vorlage Vorteile bei der Flexibilität. Dazu gehören kürzere und direktere Kommunikationswege sowie ein unmittelbarer Austausch über relevante Inhalte. Die Kommission soll ohne die strengen formalen Anforderungen an Ladungsfristen oder die starre Erstellung von Tagesordnungen agieren können, was zudem den Verwaltungsaufwand für die Vorbereitung von Vorlagen verringern soll. Auch die Beratung nichtöffentlicher Themen wird durch dieses Gremium erleichtert ermöglicht.
Zu den Aufgaben der Kommission gehören die turnusmäßige Information über den Fortschritt der Planungsarbeiten, die Berücksichtigung sich ändernder rechtlicher oder fachlicher Vorgaben der Landesregierung sowie die politische Abstimmung bei auftretenden Konflikten, etwa im Bereich der Flächennutzung. Die Besetzung soll in einem überschaubaren Rahmen von maximal zehn Personen erfolgen, wobei eine Vertretung aller Fraktionen angestrebt wird. Die Umsetzung der Kommission ist nach Angaben der Verwaltung haushaltsneutral.
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- 1.a.1Antwort auf Fraktionsantrag vom 18.09.2019 zur Verzögerung im Aufstellungsverfahren Regionalplan RuhrZur Vorlage · 13/1547-1 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage befasst sich mit dem aktuellen Stand und den Verzögerungen im Aufstellungsverfahren des Regionalplans Ruhr. Im Rahmen der Beteiligungsfrist gingen nahezu 5.000 Stellungnahmen ein, die rund 10.000 Hinweise und Vorschläge zu textlichen Zielen, Flächenvorschlägen sowie zum Umweltbericht enthalten. Die zuständige Fachabteilung führt derzeit eine fachliche und rechtliche Bewertung dieser Eingaben durch, um die rechtliche Belastbarkeit des Plans im Hinblick auf mögliche Normenkontrollverfahren sicherzustellen.
Auf Basis der Auswertung werden textliche und zeichnerische Änderungen am Planentwurf vorgenommen. Sollten diese Änderungen wesentliche neue Betroffenheiten auslösen, ist ein erneutes Beteiligungsverfahren vorgesehen. Der weitere Prozess umfasst die Erarbeitung von Erwiderungsvorschlägen durch die Regionalplanungsbehörde sowie die Vorlage eines Aufstellungsbeschlusses zur Entscheidung durch die Verbandsversammlung. Nach einer abschließenden Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde tritt der Plan in Kraft. Zur Verfahrensbeschleunigung wird eine Änderung des Landesplanungsgesetzes angestrebt, um den Meinungsausgleichstermin nach Ermessen durchführbar zu machen.
Bis zur Inkraftsetzung des neuen Regionalplans bleiben die bestehenden Gebietsentwicklungspläne sowie der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr 2030 wirksam. Damit wird die Planungssicherheit für die Kommunen aufrechterhalten. Parallel dazu werden verschiedene Regionalplanänderungsverfahren in den betroffenen Gebieten fortgeführt, um unter anderem die Nachnutzung ehemaliger Kraftwerksstandorte oder die Erweiterung von Siedlungsflächen zu ermöglichen.
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- 1.1Änderungsverfahren 36 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 13/1488 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird im Rahmen der Beschlussvorlage 13/1488 dazu aufgerufen, das Einvernehmen für das Änderungsverfahren 36 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW zu erteilen. Das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen wird durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt und erfordert die Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr.
Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2019 mitgeteilt, dass die geplante Änderung im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Die Behörde hat die Erteilung des Einvernehmens bereits in Aussicht gestellt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde anzuschließen.
Zur Entscheidungsfindung liegen verschiedene Planunterlagen zum Änderungsverfahren vor, unter anderem eine Planübersicht, eine Begründung sowie ein Umweltbericht. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen im Haushalt des Regionalverbandes Ruhr erforderlich.
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Hauptdokument|20190808150631-0|20190808150631-1|20190808150631-2|20190808150632-3|20190808150632-4|20190808150633-5|20190808150633-6
- 1.2Gesetzentwurf zur Änderung des LPlG NRW - Erneute Gelegenheit zur StellungnahmeZur Vorlage · 13/1520 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr setzt sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen auseinander. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat hierzu die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 13. September 2019 Anregungen zu dem vorliegenden Entwurf einzureichen.
Die Berichtsvorlage dient dazu, die Verbandsversammlung über die Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Der Bericht enthält eine tabellarische Übersicht ausgewählter Gesetzesänderungen sowie die fristgerecht abgegebene Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Regionalverband entstehen.
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- 1.2.1Geplante Änderung des § 19 Abs. 3 LPlG NRWZur Vorlage · 13/1551 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1551 behandelt die geplante Änderung des § 19 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW). Nach der derzeitigen Regelung ist nach Ablauf der Beteiligungsfrist ein Erörterungstermin mit öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 ROG in der Regel vorgesehen. Ein Verzicht auf diesen Termin ist bislang nur zulässig, wenn alle Stellungnahmen vollständig berücksichtigt wurden oder die beteiligten Akteure auf den Termin verzichten.
Durch die geplante Änderung soll diese Regelung in eine Ermessensvorschrift umgewandelt werden. Dies ermöglicht es künftig, von der Durchführung eines Meinungsausgleichstermins auch unter anderen Bedingungen abzusehen, da die Stellungnahmen nach eigenem Ermessen erörtert werden können.
Die Regionalplanungsbehörde, welche das Erarbeitungsverfahren durchführt, wird im Rahmen des neuen Ermessensspielraums über die Durchführung eines Erörterungstermins entscheiden. Die Entscheidung basiert auf der Auswertung der Stellungnahmen und dem jeweiligen Verfahrensstand. Da die Verbandsversammlung gemäß § 9 Abs. 1 LPlG NRW für die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung des Regionalplans verantwortlich ist, beabsichtigt die Regionalplanungsbehörde, das Ergebnis dieser Ermessensentscheidung der Verbandsversammlung zur bestätigenden Beschlussfassung vorzulegen.
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- 1.3Inkrafttreten der Änderung des LEP NRWZur Vorlage · 13/1496 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde darüber informiert, dass die Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in Kraft getreten ist. Die entsprechende Änderungsverordnung vom 12. Juli 2019 trat am 6. August 2019 rechtswirksam in Kraft. Die Bekanntmachung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, wobei eine Berichtigung zum 5. August 2019 erfolgte.
Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes wurden die Planunterlagen, die Planbegründung, die Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine zusammenfassende Erklärung seit dem 12. August 2019 in den Diensträumen der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr zur Einsichtnahme ausgelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage ist festzuhalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist, sodass die Änderung haushaltsneutral bleibt. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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- 1.514. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) im Gebiet der Hansestadt Breckerfeld - ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 13/1542 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Erarbeitung der 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen, beschließen. Gegenstand dieser Änderung ist die Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs in der Hansestadt Breckerfeld. Ziel des Vorhabens ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für neue Wohnbauflächen zu schaffen, insbesondere im Bereich der Klevinghauser Straße zwischen dem Friedhof und der Kleingartenanlage.
Die Begründung führt einen Bedarf an neuen Wohnbauflächen in Breckerfeld an. Laut Erhebungen wurde ein Bruttowohnbaulandbedarf von 9,1 Hektar ermittelt, wobei die vorhandenen Siedlungsreserven im aktuellen Flächennutzungsplan nicht ausreichen. Das Verfahren zur Regionalplanänderung soll auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsfassung durchgeführt werden. Dabei werden die in der Beteiligtenliste aufgeführten Stellen gesondert angeschrieben. Die Änderung wird zudem für die Dauer von zwei Monaten beim Ennepe-Ruhr-Kreis und im Regionalverband Ruhr öffentlich ausgelegt sowie elektronisch veröffentlicht. Eine zusätzliche finanzielle Belastung des Haushalts durch dieses Verfahren ist nicht vorgesehen.
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Hauptdokument|20190918143330-0|20190918143532|20190918143331-2|20190918143333-3
- 1.6Anfragen und Mitteilungen
- 1.6.1Abgrabungskonferenz Kies/Kiessand im Kreis Wesel hier: aktueller Sachstand
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen aus dem Verbandsausschuss
- 2.1Einbringung des Doppelhaushaltes 2020 / 2021Zur Vorlage · 13/1532 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1532 regelt die Einbringung des Doppelhaushalts für die Jahre 202rag 2021. Der Entwurf des Haushaltsplans soll dem Verbandsausschuss sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeleitet werden. In der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2019 ist die Vorlage als Tischvorlage vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind, was einer Haushaltsneutralität oder Haushaltsverbesserung entspricht. Weitere Erläuterungen zu den Details des Plans sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 enthalten. Die zuständige Regionaldirektorin hat die Einbringung der Vorlage veranlasst.
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- 2.1.1Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für die Haushaltsjahre 2020 / 2021 TischvorlageZur Vorlage · 13/1533 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss legte eine Berichtsvorlage zur Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 vor. Gegenstand ist die Festsetzung des Umlagehebesatzes auf Basis eines Entwurfs von 0,6717 Prozent, um das erforderliche Benehmen gemäß der Kreisordnung mit den kreisangehörigen Gemeinden herzustellen.
Die Rückmeldungen der Mitgliedskörperschaften sind unterschiedlich ausgefallen. Während die Städte Essen und Oberhausen keine Stellungnahme abgaben und die Städte Hamm sowie Herne keine Bedenken gegen den Hebesatz äußerten, bittet die Stadt Bochum um eine stärkere Ausschöpfung von Einsparpotentialen. Der Kreis Recklinghausen befürwortet die Deckung von Jahresfehlbeträgen über die Ausgleichsrücklage, sieht jedoch Verzögerungen bei der Aufstellung des Regionalplans kritisch. Die Städte Dortmund, Gelsenkirchen und Hagen regen eine Überprüfung bzw. Reduzierung des Hebesatzes an.
Die Städte Bottrop, Mülheim an der Ruhr sowie die Kreise Unna und Wesel wiesen darauf hin, dass ein konstanter Hebesatz in Verbindung mit höheren Umlagegrundlagen zu einem Anstieg des Umlageaufkommens auf etwa 70,4 Millionen Euro bzw. 72,1 Millionen Euro führt, was eine Mehrbelastung der Kommunalhaushalte zur Folge hat. Zudem äußerten die Stadt Duisburg sowie die Kreise Ennepe-Ruhr und Wesel Bedenken hinsichtlich des Verzehrs der Ausgleichsrücklagen durch geplante Jahresfehlbeträge. Nahezu alle Mitgliedskörperschaften forderten eine Prüfung der geplanten Aufwendungen, insbesondere im Bereich der Personalaufwendungen.
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- 2.2NKF-Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017Zur Vorlage · 13/1539 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1539 des Verbandsausschusses sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2017 zur Kenntnis nimmt. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Verbandsversammlung aus dem März 2019 zur Anwendung des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen.
Nach dieser Regelung können die kommunalen Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 bis 2017 erstellt werden, ohne dass eine Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss oder eine Prüfung gemäß der Gemeindeordnung erforderlich ist. Voraussetzung hierfür ist die Anzeige des geprüften und festgestellten Gesamtabschlusses 2018 bei der Aufsichtsbehörde bis spätestens zum 31. Dezember 2021. Um die Transparenz für die politischen Gremien zu gewährleisten, wird der Entwurf des Gesamtabschlusses für das Jahr 2017 als Tischvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Aus diesem Vorgang ergeben sich keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 2.2.1Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2017Zur Vorlage · 13/1549 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1549 befasst sich mit der Behandlung des Jahresfehlbetrages aus dem Jahr 2017. Der Betrag beläuft sich auf 276.625,32 Euro.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, diesen Fehlbetrag durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Laut den Erläuterungen in der Vorlage ist für diese Maßnahme keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Es ergeben sich dadurch keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf die Haushaltsplanung.
Die Beratung der Vorlage war im Verbandsausschuss am 30. September 2019 vorgesehen, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 11. Oktober 2019 terminiert wurde.
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- 2.3Änderung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der AusschüsseZur Vorlage · 13/1510 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/1510 wird eine Änderung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung sowie der Ausschüsse des Regionalverbands Ruhr vorgeschlagen. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung zuständig, wobei die endgültige Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Oktober 201
In der Beschlussvorlage 13/1510 wird eine Änderung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung sowie der Ausschüsse des Regionalverbands Ruhr vorgeschlagen. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung zuständig, wobei die endgültige Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2019 erfolgen soll.
Die vorliegende Änderungsfassung der Geschäftsordnung beinhaltet verschiedene Anpassungen. Ein Schwerpunkt liegt auf geschlechtergerechten Formulierungen, welche im Entwurf zur besseren Lesbarkeit farblich hervorgehoben sind. Die detaillierten Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen sind in einer beigefügten Synopse enthalten.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird dokumentiert, dass die Vorlage haushaltsneutral ist. Es besteht kein Bedarf an einer Nachveranschlagung oder der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel. Die zuständige Fachabteilung hat den Vorgang für die Beratung im Verbandsausschuss am 30. September 2019 vorbereitet.
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- 2.4Angelegenheiten der ecce GmbH - Wahl von KuratoriumsmitgliedernZur Vorlage · 13/1525 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss empfiehlt im Rahmen der Beschlussvorlage 13/1525 die Neubesetzung von zwei Sitzen im Kuratorium der ecce GmbH ab Februar 2020. Die Entscheidung basiert auf den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, wonach die Mitglieder des Kuratoriums auf Vorschlag der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung gewählt werden.
Die vorgeschlagenen Besetzungen sehen vor, dass die Regionaldirektorin oder eine von ihr bestellte Vertretung sowie ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Kuratorium entsendet werden. Die Notwendigkeit dieser Neubesetzung ergibt sich aus dem Ablauf der Amtszeit der bisherigen Mitglieder zum Februar 2020. Gemäß den Satzungsregeln muss einer der durch den Regionalverband Ruhr benannten Vertreter das Amt der Regionaldirektorin oder eine entsprechende Vertretung innehaben.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan hat. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich, sodass die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.
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- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.5Bildung und Besetzung des WahlausschussesZur Vorlage · 13/1548 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr bereitet die Bildung eines Wahlausschusses für die am 13. September 2020 stattfindende erstmalige Direktwahl der Verbandsversammlung vor. Der Beschluss sieht die Setzung eines Gremiums vor, das aus der Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Vorsitzende sowie zehn gewählten Beisitzern und deren Stellvertretern besteht.
Die Besetzung des Ausschusses kann neben Mitgliedern der Verbandsversammlung auch durch sachkundige Bürger erfolgen, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Mitglieder der Verbandsversammlung im Gremium nicht überschreiten darf. Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehören die Entscheidung über Listenwahlvorschläge sowie deren Zulassung und die Feststellung des Wahlergebnisses auf Grundlage der Ergebnisse der kommunalen Wahlausschüsse.
Die Besetzung der Beisitzer kann entweder durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder mittels eines Verhältniswahlverfahrens nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Für die Durchführung von zwei Sitzungen des Wahlausschusses werden Kosten in Höhe von etwa 1.000 Euro veranschlagt, welche bereits im Haushalt für den Zeitraum 2020/2021 berücksichtigt sind.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.7Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr: Entwurf des Endberichtes zur 2. StufeZur Vorlage · 13/1495 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit dem Entwurf des Endberichtes zur zweiten Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr (Drucksache 13/1495). Der vorliegende Entwurf umfasst einen über 600 Seiten umfassenden Bericht sowie eine achtzehnseitige Kurzfassung. Die zweite Stufe des Konzepts beinhaltet die Phasen Analyse, Handlungsansätze und Modellprojekte, wobei die Erarbeitung durch ein Gutachterkonsortium zwischen Februar 2018 und August 2019 erfolgte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Endbericht zur Kenntnis nimmt und den Inhalten im Grundsatz zustimmt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Entwurf den beteiligten Kommunen, Kreisen sowie Institutionen und Verbänden zur Beteiligung vorzulegen, wobei ein achtmonatiger Zeitraum für diesen Prozess vorgeschlagen wird. Zudem soll die Verwaltung im Jahr 2019 drei Konferenzen durchführen, um politische und verwaltungseitige Vertretende über den Entwurf zu informieren. Die Ergebnisse der Beteiligungsphase sollen der Verbandsversammlung im Sommer 2020 zur Beratung vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus dieser Vorlage nicht, da die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird.
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- 2.7.1Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (CDU/SPD/Grüne) Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr: Entwurf des Endberichtes zur 2.Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1544-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat einen Antrag zur Kenntnisnahme des Entwurfs des Endberichts zur zweiten Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr erhalten. Mit dem vorliegenden Fraktionsantrag wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung den Entwurf des Endberichts den am Arbeitskreis Regionale Mobilität beim Regionalverband Ruhr beteiligten Kommunen, Kreisen sowie Institutionen und Verbänden zur Beteiligung vorlegt. Dieses Beteiligungsverfahren soll bis zum Sommer 2020 abgeschlossen sein.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, im Jahr 2019 drei Konferenzen durchzuführen, um politische und verwaltungseitige Vertretende über den Entwurf des Endberichts zu informieren. Mit dem Beginn der Umsetzung von Modellprojekten soll ein jährliches Monitoring implementiert werden, dessen Ergebnisse im Planungsausschuss beraten werden sollen. Parallel dazu soll die Verwaltung gemeinsam mit den beteiligten Planungsbüros ein ergänzendes Umsetzungskonzept erarbeiten, das Akteure, Kosten und Zeithorizonte benennt und im Jahr 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sollen der Verbandsversammlung sowie dem zuständigen Fachausschuss bis zum Sommer 2020 zur Beratung vorliegen. Für die Umsetzung des Antrags sind keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen vorgesehen.
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- 2.7.2Anfrage der AfD-Fraktion MobilitätsentwicklungskonzeptZur Vorlage · 13/1554 · Fraktionsanfrage
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Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage Fragen zum Mobilitätsentwicklungskonzept der Verbandsversammlung gestellt. Im Fokus der Anfrage stehen die sogenannten Microhubs als Teil der zentralen Großlogistik. Die Fraktion bittet um Darlegung, inwieweit eine verpflichtende Teilnahme von Paketdienstleistern für den Projekterfolg notwendig ist und welche ökonomischen Auswirkungen bei der Konzeperstellung berücksichtigt wurden.
Zudem fordert die Fraktion eine vergleichende Untersuchung verschiedener Verkehrsmittel unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten. In diesem Zusammenhang wird nach dem Vorliegen einer solchen Untersuchung für Lastenräder sowie nach den hierbei angewandten Kriterien gefragt. Die Anfrage thematisiert zudem die Einschätzung der Produktivität von Lastenrädern im Vergleich zu Diesel- oder E-Transportern und das Risiko prekärer Arbeitsverhältnisse. Des Weiteren wird um Auskunft gebeten, inwieweit die Logistik von Abholvorgängen sowie die damit verbundenen Anforderungen an Gewicht und Volumen bei der Nutzung von Lastenrädern in das Konzept einfließen.
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- –Vorlagen aus dem Umweltausschuss
- 2.8Weiterführung des Projektes Schiffsparade/KulturKanal nach 2020Zur Vorlage · 13/1522 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Fortführung des Projektes Schiffsparade/KulturKanal für den Zeitraum von Juli 2020 bis Juni 2025 beschließen. Damit wird die Weiterentwicklung des interkommunalen Netzwerkprojekts entlang des Rhein-Herne-Kanals sichergestellt.
Der KulturKanal umfasst ein Netzwerk aus zehn Anrainerkommunen sowie Partnern wie der Emschergenossenschaft/Lippeverband, dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich und der Ruhr Tourismus GmbH. Das Projekt ist Teil der grünen Infrastruktur im Emscher Landschaftspark und ist im Raumkonzept der IGA Metropole Ruhr 2027 verankert. Ziel der Fortführung ist die nachhaltige Netzwerkarbeit zur touristischen und kulturellen Aktivierung der Wasserachse sowie die Entwicklung der touristischen Infrastruktur.
Ein Bestandteil der geplanten Maßnahmen ist die Schiffsparade, die als Veranstaltungsformat zur Saisoneröffnung der Fahrgastschifffahrt dient. Das Projekt fungiert dabei als Kommunikationsplattform für den Regionalverband Ruhr und bindet verschiedene Akteure wie den ADFC NRW e.V. ein. Die Fortsetzung soll dazu beitragen, das kulturelle und touristische Potenzial des Kanals im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategien zu nutzen.
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- 2.9Agenda Klimaoffensive.RUHRZur Vorlage · 13/1514 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung wird ersucht, der Agenda Klimaoffensive.RUHR zuzustimmen. Die vorliegende Beschlussvorlage folgt auf einen Beschluss der Verbandsversammlung vom 28. Juni 2019, mit dem die Verwaltung den Auftrag zur weiteren Bearbeitung des Themas erhielt. Auf Grundlage dieses Arbeitsauftrags wurde nun eine Agenda für die Fortführung der Klimaschutzmaßnahmen ausgearbeitet.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen ergeben sich laut der Vorlage keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten, da die Moderation der entstehenden Arbeitskreise durch die Verwaltung im Rahmen der internen Kapazitäten erfolgen kann. Da die spezifischen Aufgaben und der daraus resultierende Ressourcenbedarf zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht konkretisiert werden können, wurden für den Doppelhaushalt 2020/2021 pauschal 20.000 Euro pro Jahr budgetiert.
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- 2.9.1Antrag der Fraktion Die Linke Agenda Klimaoffensive.RUHR - Modellprojekt für 2020 „Einrichtung einer auf Geodaten basierenden Vitalitätskartierung von Wäldern und Grünflächen“Zur Vorlage · 13/1545 · Fraktionsantrag
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Im Rahmen der Agenda Klimaoffensive.RUHR sieht ein Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache 13/1545) die Durchführung eines Pilotprojekts für das Jahr 2020 vor. Das Vorhaben mit dem Titel „Einrichtung einer auf Geodaten basierenden Vitalitätskartierung von Wäldern und Freiflächen“ sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr mit dem Start dieses Projekts beauftragt.
Die Maßnahme zielt darauf ab, durch eine Vitalitätskartierung einen Überblick über den Zustand von Wäldern und Grünflächen sowie die Verteilung von Schäden infolge von Trockenheit, Starkregen oder Stürmen zu gewinnen. Die Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb Ruhr Grün, dem Geonetzwerk.metropoleRuhr, den Mitgliedskommunen und weiteren Partnern erfolgen. Als Datenbasis sollen die im Jahr 2020 geplanten Luftbildaufnahmen für das Verbandsgebiet genutzt werden, um die Entwicklung von Gegenmaßnahmen und Strategien zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus dem Antrag nicht; eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich.
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- 2.9.2Rahmennutzungskonzept zur Weiterentwicklung von Haldenstandorten in der Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1480 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat das Rahmennutzungskonzept zur Weiterentwicklung von Haldenstandorten in der Metropole Ruhr beschlossen. Im Zuge der geplanten Übernahme von 23 Halden durch den Regionalverband Ruhr von der RAG AG wird die Verwaltung beauftragt, die Inhalte des Konzepts auf Basis der neuen Eigentumsverhältnisse weiter zu bearbeiten. Ziel ist es, zukünftige Nutzungsmöglichkeiten zu identifizieren sowie den anfallenden Bewirtschaftungs- und Investitionsaufwand abzuschätzen.
Das Konzept unterteilt die Standorte in verschiedene Kategorien. Neun Halden mit einer Gesamtfläche von rund 742 Hektar werden als besonders geeignet für den Ausbau touristischer Angebote und zur Stärkung der regionalen Identität eingestuft, wobei einige Standorte als potenzielle Orte für die IGA 2027 gelten. Weitere 14 Standorte mit circa 627 Hektar sollen zur Erweiterung der grünen Infrastruktur und zur Förderung ökologischer Funktionen beitragen.
Für die Pflege der Landschaft und der Wege wird ein jährlicher Bewirtschaftungsaufwand von etwa 2,5 Millionen Euro veranschlagt, der sich nach Abzug bestimmter Standorte auf rund 2,1 Millionen Euro reduzieren kann. Der gesamte Investitionsbedarf für die Haldenentwicklung wird auf circa 50,5 Millionen Euro geschätzt. Ein Teil dieser Summe entfällt auf die Einrichtung eines einheitlichen Orientierungs- und Informationssystems, dessen Kosten nach Abzug spezifischer Standorte auf rund 2,9 Millionen Euro beziffert werden.
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- 2.9.2.1Antrag der Fraktion Die Linke Rahmennutzungskonzept zur Weiterentwicklung von Haldenstandorten in der Metropole Ruhr Hier: Ergänzung des BeschlussvorschlagesZur Vorlage · 13/1546-1 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat das Rahmennutzungskonzept zur Weiterentwicklung von Haldenstandorten in der Metropole Ruhr zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Bearbeitung der vorgestellten Inhalte auf Basis dieses Konzepts fortzuführen, nachdem 23 Haldenstandorte in die Planung einbezogen wurden.
Im Anschluss daran soll ein Konsultationsprozess mit den betroffenen Kommunen und Kreisen eingeleitet werden. Dieser Schritt dient dazu, die politischen Gremien der Kommunen sowie die Öffentlichkeit einzubinden, damit deren Anregungen geprüft und bei Bedarf in die weitere Ausarbeitung des Konzepts integriert werden können. Das Ziel dieser Maßnahme ist der Ausbau der lokalen Freizeitinfrastruktur.
Die im Rahmen der Konsultation eingehenden Rückmeldungen aus den Räten sollen im Frühjahr 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Aus dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung im Haushalt.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.10Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr
- 2.10.1- Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1502 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2018 einen Fehlbetrag von rund 2,76 Millionen Euro aus, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr von etwa 2,29 Millionen Euro bedeutet. Als Ursachen für diesen Anstieg werden gestiegene Materialaufwendungen sowie höhere Personalkosten angeführt. Der Fehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung des RVR-Zuschusses in Höhe von rund 2,65 Millionen Euro erhöht sich die Kapitalrücklage auf etwa 3,35 Millionen Euro.
Die Finanzierung der Gesellschaft basiert weiterhin auf der Grundfinanzierung durch den Regionalverband Ruhr, der Einwerbung von Projektmitteln sowie dem Verkauf von Dienstleistungen. Die Anzahl der Beschäftigten belief sich im Berichtsjahr im Durchschnitt auf 32 Personen. Laut der vorliegenden Vorlage sind keine zusätzlichen Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan erforderlich.
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- 2.10.2Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Erhöhung der Gesellschafterzuschüsse 2020 ffZur Vorlage · 13/1518 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung der Zuschussleistungen an die Business Metropole Ruhr GmbH für die Jahre 2020 und 2021 vor. Während die Zuschüsse im Jahr 2019 insgesamt 3.000.000 Euro betrugen, sind für das Jahr 2020 eine Summe von 3.201.000 Euro und für das Jahr 2021 ein Betrag von 3.216.000 Euro vorgesehen.
Der zusätzliche Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Bereitstellung von Eigenanteilen für weitere Förderprojekte sowie der fortlaufenden Finanzierung von Aufgaben im Bereich der Flächenentwicklung in Höhe von 150.000 Euro. Zudem wurde in einer Sitzung im Juli 2019 über die Notwendigkeit weiterer Stellen bei der Business Metropole Ruhr GmbH beraten. Eine daraus resultierende Erhöhung um 100.000 Euro ab dem Jahr 2020 soll gegebenenfalls in der Änderungsliste zum Haushalt berücksichtigt werden. Die Beschlüsse der Gesellschaftsgremien bleiben unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans des Regionalverbands Ruhr.
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- 2.10.3Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH ecce GmbH - Finanzierung 2020Zur Vorlage · 13/1497 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung beabsichtigt, die Zuschussleistungen an die ecce GmbH für das Jahr 2020 in Höhe von 500.000 Euro beizubehalten. Die Grundlage hierfür bildet die Zielvereinbarung zwischen dem Land, dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der ecce GmbH aus dem Zeitraum 2016 bis 20einander8. Die Finanzierung der Mittel durch den RVR erfolgt über eine Umwidmung von Nachhaltigkeitsmitteln auf Basis der Verwaltungsvereinbarung „Nachhaltigkeit Kulturhauptstadt 2010“.
Im Rahmen der vorangegangenen Anpassungen wurde der Betriebskostenzuschuss bereits von 300.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht, wobei die Finanzierung durch Landesmittel und RVR-Mittel erfolgte. Diese Umwidmung führte zu einer Kürzung der Budgets für die Kultur Ruhr GmbH sowie für den Bereich Kreativwirtschaft der Business Metropole Ruhr GmbH. Da die Evaluation der vereinbarten Ziele zwischen den Gesellschaftern Land und RVR zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig abgeschlossen ist, soll die bisherige Regelung zur Mittelbereitstellung für das Jahr 2020 fortgeführt werden. Eine zusätzliche Haushaltsbelastung für den Regionalverband Ruhr entsteht dabei im Jahr 2020 nicht.
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- 2.11Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH
- 2.11.1Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1505 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll ermächtigt werden, im Namen der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen. Damit verbunden sind die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung für das Jahr 2018. Der Abschluss wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Unternehmen weist für das Jahr 2018 einen Jahresüberschuss von 17,4 T€ aus, nachdem im Vorjahr ein Bilanzverlust von 451 T€ vorlag. Im Jahresabschluss wurden Rückstellungen für potenzielle Umsatzsteuernachforderungen gebildet, um das finanzielle Risiko abzudecken. Bei den Verkaufszahlen der RTC-Cards ist ein Anstieg von rund 190.910 Stück im Vorjahr auf etwa 199.939 Stück im Berichtsjahr zu verzeichnen. Für das EFRE-Förderprogramm stehen Mittel in Höhe von 7,2 Mio. € für verschiedene Projekte zur Verfügung, unter anderem für den barrierefreien Radtourismus und die kulturtouristische Inwertsetzung.
Für das kommende Jahr ist ein Zuschuss des Regionalverbands Ruhr in Höhe von 2,93 Mio. € vorgesehen. Durch die vorhandenen Mittel und Zusagen soll das Leistungsniveau der Gesellschaft beibehalten werden können. Ergänzend wurden weitere Förderprojekte im Bereich der Digitalisierung sowie für den digitalen Fernradweg akquiriert. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass für das Jahr 2019 eine ausreichende Kapitalausstattung sowie Liquidität vorhanden sein wird.
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- 2.11.2Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Erhöhung der Gesellschafterzuschüsse 2020 ffZur Vorlage · 13/1517 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung beabsichtigt, die Zuschussleistungen an die Ruhr Tourismus GmbH für die Jahre 2020 und 2021 anzupassen. Im Vergleich zum Jahr 2019, in dem der Zuschuss 2.484.000 Euro betrug, sieht der Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 eine Summe von 3.229.000 Euro vor. Dieser Betrag umfasst unter anderem einen Zuschuss für die Ruhr Games in Höhe von 500.000 Euro. Für das Jahr 2021 ist ein Betrag von 2.479.000 Euro veranschlagt.
Die Anpassungen ergeben sich aus einem zusätzlich angemeldeten Mittelbedarf der Gesellschaft, der in die Haushaltsplanung aufgenommen wurde. Aufgrund eines verzögerten Umzuges der Gesellschaft nach Essen sind weitere Büroflächen in Oberhausen anzumieten, was ab dem Jahr 2020 zu jährlichen Mehrkosten von 45.000 Euro führt. Zusätzlich wird für das Jahr 2020 ein einmaliger Zuschuss im Zusammenhang mit dem Jubiläumsjahr des Regionalverbandes Ruhr bereitgestellt. Die veränderten Bedarfe sind bereits im Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt.
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- 2.12Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
- 2.12.1Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1486 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 12,8 Millionen Euro aus. Davon sollen rund 9,8 Millionen Euro den Gewinnrücklagen zugeführt werden. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von etwa 3,0 Millionen Euro soll an den Regionalverband Ruhr ausgeschüttet werden. Die Gesellschaft erhält keine Zuschüsse.
In der Geschäftsentwicklung liegen die Umsatzerlöse im Deponiemanagement der Zentraldeponie Emscherbruch sowie im Bereich der Thermik über den Planwerten, wodurch das Ergebnis (EBIT) über dem geplanten Niveau liegt. Zudem wurde die Fernwärmeauskopplung aus dem RZR Herten abgeschlossen. Zur Schaffung zusätzlicher Deponiekapazitäten arbeitet die Gesellschaft mit der RAG Montan Immobilien GmbH an einem Pilotprojekt auf einer Bergehalde zusammen, für welches die DAH1 GmbH gegründet wurde. Die finanzielle Lage der Gesellschaft wird als stabil eingestuft, wobei ein leichter Anstieg der Eigenkapitalquote erwartet wird.
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- 2.12.2Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss der RZR II Herten GmbH zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1487 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der RZR II Herten GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Vor der Gewinnabführung an die AGR mbH weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 10,1 Millionen Euro aus. Die RZR II Herten GmbH erhält keine Zuschüsse. Im Bereich der Finanzierung wurden neben den planmäßigen Tilgungen zusätzliche Sondertilgungen in Höhe von 5,5 Millionen Euro für Kredite bei der Landesbank Baden-Württemberg und einer weiteren Konsortialbank geleistet.
Die wirtschaftliche Lage ist durch eine breite Kundenbasis im Bereich kleiner und mittelständischer Containerdienste sowie durch mittelfristige Anlieferverträge geprägt. Das Umsatzvolumen lag im Geschäftsjahr 2018 leicht unter der Planung, jedoch über dem Vorjahresniveau. Ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung ist die abgeschlossene Fernwärmeauskopplung aus dem RZR Herten, deren Lieferung zum Jahreswechsel 2018/2019 aufgenommen wurde. Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 2.13Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 2.13.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH (FMR) - Jahresabschluss zum 31.12.2018 der FMR und ihrer BetriebsstättenZur Vorlage · 13/1507 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll befugt werden, den Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH (FMR) zum 31. Dezember 2018 festzustellen. Der Beschluss umfasst zudem die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2018.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG bestätigt den Jahresabschluss uneingeschränkt. In der Prüfung wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter oder von Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen bzw. Senkung der Ausgaben abhängt. Das Geschäftsjahr 2018 war durch die Umstrukturierung der Gesellschaften Revierpark Mattlerbusch GmbH, Revierpark Nienhausen GmbH und Revierpark Vonderort GmbH auf die FMR geprägt. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl lag bei 287 Personen.
Durch die erstmalige Abwicklung der Gesellschafterzuschüsse über die Kapitalrücklage ergab sich eine Differenz beim Ausweis des Jahresfehlbetrages. Als Risiken für die Gesellschaft werden veraltete Technik in den Bädern sowie der Wettbewerb durch private Spas angeführt. Zukünftige Schwerpunkte sollen der Abbau des Instandhaltungsstaus, die energetische Optimierung und die Attraktivierung der Anlagen sein, wofür eine Unterstützung durch die Gesellschafter notwendig ist. Eine zusätzliche Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist nicht erforderlich.
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- 2.13.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 der nicht in die FMR mbH integrierten Freizeitgesellschaften (Revierpark Gysenberg Herne GmbH, Revierpark Wischlingen GmbH, Freizeitzentrum Xanten GmbH)Zur Vorlage · 13/1506 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH, der Revierpark Wischlingen GmbH und der Freizeitzentrum Xanten GmbH ermächtigen, die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2018 festzustellen. Zudem wird die Entscheidung über die Verwendung der Jahresergebnisse sowie die Entlastung der Geschäftsführungen und der Verwaltungs- bzw. Aufsichtsräte beantragt.
Die vorliegenden Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schließen mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken ab, wobei für die Gesellschaften in Herne und Wischlingen Zusätze enthalten sind. Bei der Revierpark Gysenberg Herne GmbH lag die Umsatzentwicklung unter den Planvorgaben, was zu einem Jahresfehlbetrag von 1.558,4 T€ führte; der Ausgleich erfolgt über eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Revierpark Wischlingen GmbH verzeichnete eine Verbesserung der Liquidität und eine Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Lieferanten, wobei die Wirtschaftsprüfer auf die Herausforderungen durch eine angespannte Liquiditätslage hinwiesen.
Das Freizeitzentrum Xanten GmbH meldete ein positives Geschäftsjahr mit über den Plan hinausgegangenen Besucherzahlen. Dies ermöglichte die Umwidmung von Betriebskostenzuschüssen für Investitionen und die Stärkung der Kapitalrücklage. Im Rahmen des Projekts „Gesundheitstourismus“ entstanden Mehraufwendungen, die die Gesellschaft aufgrund eines abgelehnten Zuschussantrags selbst tragen muss.
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Hauptdokument|20190822080242|20190822080248|20190822080254|20190822080305
- 2.13.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1490 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über den Jahresabschluss der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 2018. Die Beschlussvorlage sieht die Feststellung des Abschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats vor.
Der Jahresabschluss wurde durch die KOMTAX Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er weist einen Jahresfehlbetrag von 1.636,2 T€ aus, der sich aus einem Überschuss im Bereich Eis von 1,7 T€ und einem Fehlbetrag im Parkbereich von 1.637,9 T€ zusammensetzt. Zur Deckung des Defizits erfolgt eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 1.542,1 T€. Der resultierende Bilanzverlust beläuft sich nach Verrechnung mit dem Gewinn des Bereichs Eis auf 94,1 T€.
An Zuschüssen für den Parkbereich sind von der Stadt Hamm 813,5 T€ und vom Regionalverband Ruhr 581,2 T€ vorgesehen. Die Eintrittserlöse im Park stiegen um 203 T€ auf insgesamt 1.917 T€, was primär auf Sonderveranstaltungen und erhöhte Parkeintritte zurückzuführen ist. Trotz gestiegener Kosten für Personal, Energie und Wasser verbesserte sich das Ergebnis gegenüber der Planung um 49 T€. Eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt ist nicht erforderlich.
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- 2.13.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Evaluierungsergebnisse für die Gesellschafterzuschüsse 2020 ffZur Vorlage · 13/1534 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Gesellschausterzuschüsse für die im Freizeitbereich beteiligten Gesellschaften ab dem Jahr 2020. Der Vorschlag sieht vor, die Zuschussleistungen in der Haushaltsplanung 2020/2021 neu zu berücksichtigen und dabei zwischen Verwaltungs- und Investitionshaushalt zu unterscheiden. Die Neuregelung betrifft Beteiligungen wie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH, die Revierpark Gysenberg Herne GmbH, die Revierpark Wischlingen GmbH sowie den Maximilianpark Hamm GmbH.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet eine Evaluierung der bisherigen Zuschusshöhen. Diese wurde aufgrund von Finanzierungsbedarfen im laufenden Betrieb sowie notwendiger Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen durchgeführt. Ziel ist es, eine nachhaltige finanzielle Ausstattung der Gesellschaften zu gewährleisten, da die bisherige Politik zu strukturellen Defiziten geführt hat. Dabei sollen steigende Kosten für Personal, Energie und Steuern sowie der Bedarf an technischen Erneuerungen berücksichtigt werden.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Anteil des RVR an den konsumtiven Zuschüssen von rund 4,05 Millionen Euro im Jahr 2019 auf etwa 4,48 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 zu erhöhen. Die Gewährung dieser Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die Mitgesellschafter ihre Anteile gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ebenfalls leisten.
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- 2.13.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1527 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, über den Jahresabschluss der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zum 31. Dezember 2018 zu entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Vertreter in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt, die Verwendung des Jahresergebnisses beschließt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt.
Ein Bericht der Wirtschaftsprüferin bestätigt für das Geschäftsjahr 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Besonderheiten. Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung wird auf den bestehenden Vertrag mit dem Generalpächter verwiesen, der die Bewirtschaftung sowie die Entsorgungskosten übernimmt und im Gegenzug einen Teil der Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung erhält. Dieser Vertrag ist bis zum Ende des Jahres 2025 befristet. Durch die Umsetzung einer neuen Gebührenordnung im Jahr 2018 wurde eine Stabilisierung der Gesellschaft erreicht. Die vertraglich vereinbarte Pacht für die Strandgastronomie wurde vollständig gezahlt.
Die Liquidität der Gesellschaft ist gestiegen, und trotz nicht abgerufener Gesellschafterzuschüsse konnte ein Jahresüberschuss erzielt werden. Aus finanzieller Sicht ergeben sich aus dem vorliegenden Abschluss keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan, sodass keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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- 2.13.6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1513 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Seegesellschaft Haltern mbH für das Geschäftsjahr 2018. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2018 zu erteilen.
Der Bericht der KPRE Treuhand Vest GmbH bestätigt den Jahresabschluss ohne Einschränkungen, wobei die Prüfung nach den Haushaltsgrundsätzen keine Besonderheiten ergab. Im betrachteten Zeitraum konnte die Gesellschaft ein Jahresüberschuss von 31,9 T€ erwirtschaften, nachdem im Vorjahr ein Verlust von 87,8 T€ ausgewiesen worden war. Die Besucherzahlen im Seebad lagen mit rund 56.000 Personen über der für ein ausgeglichenes Ergebnis erforderlichen Zahl von etwa 43.000 Besuchern.
Die Betriebsführung wird durch die Stadtwerke Haltern erbracht, wobei der zugrunde liegende Vertrag bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde. Die Liquiditätssituation der Gesellschaft wird als stabil beschrieben; aufgrund fehlender nennenswerter Investitionen erhöhten sich die liquiden Mittel auf 265 T€. Die Kapitalrücklage beläuft sich zum Stichtag auf 333 T€. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder Nachveranschlagungen für den Haushalt.
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- 2.14Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1512 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll im Rahmen der Beschlussvorlage 13/1512 die Feststellung des Jahresabschlusses der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2018 beschließen. Damit verbunden ist die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden und die Geschäftsführung für das Jahr 2018 zu entlasten. Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Für das Geschäftsjahr 2018 weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 93,1 Tausend Euro aus. Durch Entnahmen aus der Staumauerrücklage in Höhe von 232,4 Tausend Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von insgesamt 325,5 Tausend Euro, der für Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen sowie das Projekt „Glör 365“ vorgesehen ist. Die Umsatzerlöse sanken auf 47,8 Tausend Euro, was auf niedrige Wasserstände zurückzuführen ist, welche die Parkplatzgebühren und Einspeisevergütungen verringerten. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen für die Staumauerrsanierung an.
Trotz eines Kassenbestandes von 984,2 Tausend Euro werden die Mittel sukzessive verbraucht. Eine Anpassung der maximalen Zuschusshöhe auf 225,0 Tausend Euro wird geprüft, um den Kosten für die Staumauerrücklage und das Projekt „Glör 365“ gerecht zu werden; entsprechende Mittel sind in der Haushaltsplanung des Regionalverbandes Ruhr vorgesehen. Die Geschäftsführung konzentriert sich künftig auf die Finanzierung der Staumauerüberprüfung, die Bildung von Rücklagen sowie die Umsetzung des Projekts „Glör 365“.
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- 2.15Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1491 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH zum 3<0xC2>1. Dezember 2018 festzustellen. Damit verbunden ist die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Märkische Revision GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Gesellschaft weist für das Berichtsjahr einen Jahresüberschuss von rund 1,45 Millionen Euro aus, verglichen mit etwa 969.900 Euro im Vorjahr. Das Eigenkapital stieg von 1,62 Millionen Euro auf rund 3,07 Millionen Euro an. Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
An Zuschüssen erhielt die Gesellschaft im Berichtsjahr etwa 18,5 Millionen Euro, gegenüber rund 16,96 Millionen Euro im Vorjahr. Zu den wesentlichen Zuwendungsgebern gehören das Land Nordrhein-Westfalen und der Regionalverband Ruhr. Die Finanzlage wird als geordnet beschrieben, wobei die flüssigen Mittel rund 3,4 Millionen Euro betragen. Die jährlichen Aufwendungen werden durch Zuschüsse sowie Einnahmen aus Eintrittsentgelten in Höhe von etwa 1 Million Euro finanziert. Im Berichtsjahr wurden zudem Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von circa 243.000 Euro getätigt.
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- 2.16Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1492 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird gebeten, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Umweltzentrum Westfalen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Der Abschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüferin geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 2,2 T€ aus, während der Verlustvortrag aus Vorjahren 30,7 T€ beträgt. Die jährlichen Zuschüsse der Gesellschafter RVR und Kreis Unna belaufen sich derzeit auf insgesamt 350 T€. Für die Jahre 2019 bis 2023 ist eine schrittweise Erhöhung des Gesamtzuschusses vorgesehen, der im Jahr 2019 auf 400 T€ ansteigt und bis 2023 auf 440 T€ anwachsen soll.
Die Einnahmen der Gesellschaft belaufen sich auf rund 700 T€, wobei neben den Zuschüssen auch Erträge aus Vermietung und Klassenfahrten einfließen. Die Personalkosten für sieben Beschäftigte werden mit etwa 331 T€ angegeben. Nach dem Ausscheiden zweier nebenamtlicher Geschäftsführer zum Ende des Jahres 2017 wird die Gesellschaft nun von einer hauptamtlichen Geschäftsführung geleitet. Im Berichtsjahr 2018 wurden ein Diebstahl der Barkasse sowie vier Fälle von Brandstiftung verzeichnet; der Fehlbestand wurde abgeschrieben, während die Kosten für die Schadensbeseitigung erstattet wurden. Eine Nachveranschlagung von Mitteln aus dem Haushalt ist nicht erforderlich.
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- 2.17Angelegenheiten der TouristikEisenbahn Ruhrgebiet GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1516 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Feststellung des Jahresabschlusses der TouristikEisenbahn Ruhrgebiet GmbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch die WPR Rhein-Ruhr GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Das Unternehmen weist einen Jahresüberschuss von 10.200 Euro aus. Gemäß dem Vorschlag zur Gewinnverwendung soll dieser Betrag zusammen mit einem Verlustvortrag von 13.400 Euro auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen werden.
Die Haupteinnahmequelle der Gesellschaft bildet ein Betriebskostenzuschuss. Ergänzende Einnahmen resultieren aus der Vermietung von Gleisen an Eisenbahnverkehrsunternehmen, was unter anderem den Güterverkehr sowie den Betrieb von Museumszügen umfasst. Für die Durchführung des Vorhabens ist keine zusätzliche oder außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich. Der Gesellschaftervertreter erhält für die Sitzungen kein Sitzungsgeld.
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- 2.18Neuausrichtung Literaturpreis RuhrZur Vorlage · 13/1535-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss berät über die Neuausrichtung des Literaturpreises Ruhr ab dem Jahr 2020. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das Konzept für den Preis mit der am 19. September 2019 vom Kultur- und Sportausschuss beschlossenen Änderung zu verabschieden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption betrifft die Besetzung der Jury. Die Regionaldirektorin wird weiterhin die Jurymitglieder berufen, was als Geschäft der laufenden Verwaltung eingestuft wird. Der Kultur- und Sportausschuss erhält jedoch ein Vorschlagsrecht sowie das Recht, jeweils ein Mitglied für den Hauptpreis und den Förderpreis zu benennen. Die Anzahl der Jurymitglieder wird durch die Aufteilung in zwei separate Gremien – eine Jury für den Hauptpreis und eine für den Förderpreis mit jeweils fünf Personen – erhöht. Eine weitere Ausweitung der Mitgliederzahl wird von der Verwaltung abgelehnt, um die personelle Kontinuität trotz regelmäßiger Wechsel zu gewährleisten.
Zudem entfällt die bisherige Altersbegrenzung für den Förderpreis, sodass die Einschränkung auf Teilnehmende zwischen 18 und 30 Jahren gestrichen wird. Der Hauptpreis ist mit 15.000 Euro und der Förderpreis mit 5.000 Euro dotiert. Die finanziellen Auswirkungen der Neuausrichtung sind im Haushaltsplan berücksichtigt, wobei keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 2.18.1Neuausrichtung LiteraturpreisZur Vorlage · 13/1553 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Fraktionsantrag mit der Nummer 13/1553 sieht eine Neuausrichtung des Literaturpreises Ruhr ab dem Jahr 2020 vor. Die Verbandsversammlung soll dem Konzept mit spezifischen Anpassungen in der Zusammensetzung der Jury zustimmen.
Nach den Vorgaben des Antrags soll die Jury für den Förderpreis künftig aus sieben Personen bestehen. Der Kultur- und Sportausschuss übernimmt dabei die Benennung von drei Jurymitgliedern. Davon ist ein Mitglied für die Jury des Hauptpreises und zwei Mitglieder für die Jury des Förderpreises vorgesehen. Die restlichen Mitglieder der Jury werden durch die Regionaldirektorin im Benehmen mit dem Kultur- und Sportausschuss bestimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass die Umsetzung der Änderungen haushaltsneutral erfolgt und keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt erforderlich ist.
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- 2.19Anfragen und Mitteilungen
- 2.19.1Sozialkonferenz Ruhr 2019Zur Vorlage · 13/1543 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat das Konzept für die Sozialkonferenz Ruhr 2019 zur Kenntnis genommen. Die Veranstaltung unter dem Titel „Integrationsregion Ruhr – Vielfalt stärken, Zukunft gestalten“ findet am 27. November 2019 in der Luise-Albertz-Halle in Oberhausen statt. Ziel der Konferenz ist es, Integration als dauerhafte Aufgabe zu verdeutlichen und die notwendige Aufgabenteilung zwischen Bund, Land und Kommunen zu diskutieren. Die Sozialbeigeordneten beabsichtigen, gemeinsam mit den Landes- und Bundesbehörden Rahmenbedingungen für die Kommunen zu schaffen.
Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an der „Nordrhein-Westfälischen Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030“, welche Schwerpunkte in den Bereichen Bildung, Arbeit, Sprache und Wertevermittlung setzt. Das Programm sieht Beiträge von Vertreterinnen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft sowie des Bundesministeriums des Innern vor. In Diskussionsrunden sollen zudem Erfahrungen zu Themen wie der Fachkräftesicherung und Bildung als Erfolgsfaktor der Integration aus Politik, Wissenschaft und Praxis erörtert werden.
Die Umsetzung soll unter Einbeziehung von Partnern aus den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Sprache und Wirtschaft erfolgen. Es wird mit etwa 200 Teilnehmenden gerechnet. Die Kosten für die Durchführung der Konferenz sind auf maximal 30.000 Euro beziffert. An der Veranstaltung werden zudem Vertreter der Kommunen sowie die Regionaldirektorin des Regionalverbands Ruhr teilnehmen.
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- 2.19.2Angelegenheiten des Referates Europäische und regionale Netzwerke Ruhr - Interregionale Kooperation der Górnoslasko-Zaglebiowska Metropolia (kurz: Metropolis GZM) in Polen mit dem Regionalverband RuhrZur Vorlage · 13/1508-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die interregionale Kooperation mit der Górnośląsko-Zagłębiowska Metropolia (GZM) in Polen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die bestehende Zusammenarbeit zwischen dem Regionalverband Ruhr und der polnischen Metropolregion zu begrüßen und zu bekräftigen sowie den entsprechenden Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Die Umwandlung der ursprünglichen Berichtsvorlage in eine Beschlussvorlage wurde im Verbandsausschuss beschlossen, um über die reine Kenntnahme hinaus ein politisches Bekenntnis zur andauernden Kooperation abzugeben.
Für die Durchführung der Maßnahmen sind Sachaufwendungen im Haushalt veranschlagt. Diese belaufen sich auf 4.000 Euro für das Jahr 2020 sowie jeweils 5.000 Euro für die Jahre 2021 und 2022. Eine zusätzliche Nachveranschlagung oder die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel ist nicht erforderlich, da die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der bestehenden Haushaltsplanung berücksichtigt sind.
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