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Tagesordnung
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.2.1Umbesetzung in Gremien und VerbandsrätenZur Vorlage · 14/0640 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 14/0640 hat die CDU-Fraktion einen Antrag auf Umbesetzung in verschiedenen Gremien und Verbandsräten des Regionalverbandes Ruhr vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung personelle Veränderungen in mehreren Ausschüssen beschließt.
Im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen soll Astrid Timmermann-Fechter MdB durch Darko Medic ersetzt werden, wobei Volker Mosblech als stellvertretendes Mitglied hinzukommt. Zudem wird Darko Medic als stellvertretender Sachkundiger Beauftragter in den Ausschüssen für Digitalisierung, Bildung und Innovation sowie für Kultur, Sport und Vielfalt vorgeschlagen.
Weitere personelle Anpassungen betreffen den Planungsausschuss und den Wahlprüfungsausschuss, in denen Volker Mosblech jeweils als stellvertretendes Mitglied eingesetzt werden soll. Für den Verbandsrat Maxipark Hamm ist vorgesehen, Marco Pufke durch Wilhelm Jasperneite zu ersetzen.
Der Antrag sieht keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt vor. Die Vorlage wurde von der CDU-Fraktion unter der Federführung von Jonas Löckenhoff und Roland Mitschke erstellt.
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- 2Aktuelles
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2021 - Ruhrwind Herten GmbHZur Vorlage · 14/0580 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses der Ruhrwind Herten GmbH zum 31. Dezember 2021. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 66.300 Euro aus, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von 57.600 Euro darstellt. Es ist beabsichtigt, 66.000 Euro an die Gesellschafter auszuschütten und den verbleibenden Betrag in die Gewinnrücklage einzustellen. Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 15. März 2022. Im Rahmen der Prüfung wurden keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt.
Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen eine Person. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind und keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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- 8.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2021Zur Vorlage · 14/0595 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über den Jahresabschluss der Seegesellschaft Haltern mbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Abschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse. Seit dem 1. April 2020 besteht ein Pachtvertrag mit den Stadtwerken Haltern, über den die Betriebsführung des Seebades sowie der Gastronomie und der Gebäude übertragen wurde. Damit trägt die Gesellschaft das operative Risiko nicht mehr selbst, sondern überträgt wetterabhängige Risiken an die Stadtwerke Haltern. Die Gesellschaft agiert in dieser Funktion weitgehend als Mantelgesellschaft, wobei die Pachteinnahmen mittelfristig die Aufwendungen decken sollen.
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich der Jahresfehlbetrag von 36.100 Euro auf 600 Euro. Dieser Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Abschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für Nachveranschlagungen.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.2Umsetzungskonzept Regionales Radwegenetz in der Metropole Ruhr Hier: EndberichtZur Vorlage · 14/0568 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll den Endbericht zum Umsetzungskonzept für das regionale Radwegenetz in der Metropole Ruhr beschließen. Dieser Bericht schließt die Arbeiten an der Weiterentwicklung eines bereits 2019 beschlossenen Bedarfsplans für das Alltagsradwegenetz ab, welcher von einem Großteil der regionalen Kommunen und Kreise unterstützt wird.
Nach der Verabschiedung des Berichts soll dieser dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den beteiligten Kommunen und Baulastträgern übermittelt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Aufnahme des Radwegenetzes in den Aktionsplan des Landes-Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW zu erörtern und zusätzliche Fördermöglichkeiten auf Bundes- und EU-Ebene zu prüfen. Zur Dokumentation der Zusammenarbeit verschiedener Akteure ist ein Monitoring vorgesehen, das durch regelmäßige Fortschrittsberichte über laufende Projekte in der Region erfolgen soll. Die dafür erforderlichen personellen und sachlichen Mittel sollen in die künftige Haushaltsplanung einfließen. Als weitere konzeptionelle Schritte sind die Weiterentwicklung des regionalen Freizeitnetzes für den Radverkehr ab 2022 sowie die Fortschreibung des Gesamtkonzepts ab 2023 geplant.
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- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Regionale Biodiversitätsstrategie für das RuhrgebietZur Vorlage · 14/0596 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll die Regionale Biodiversitätsstrategie für das Ruhrgebiet beschließen. Mit der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung verbunden, ein regional abgestimmtes Handlungsprogramm in Kooperation mit Kommunen, Kreisen und privaten Akteuren zu erarbeiten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der Haushaltsplanung, wobei zusätzlich Fördermittel auf Landes- und Bundesebene angeworben werden können.
Die Strategie ist das Ergebnis eines zweijährigen Analyse- und Diskussionsprozesses. Sie umfasst zehn Themenfelder, darunter Biotop- und Artenschutz, die Förderung von „Industrienatur“, die Entwicklung von „Wildnis in der Stadt“ sowie den Umgang mit Gewässern, Wald und Agrarlandschaften. Die Strategie enthält konkrete Ziele und Maßnahmen, die mit messbaren Kriterien hinterlegt sind. Sie ist als Teilprojekt der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ konzipiert und soll mit der „Green Charta“ des Regionalverbandes abgestimmt sein.
Die Erarbeitung erfolgte unter der Federführung des Regionalverbandes Ruhr durch ein Konsortium aus der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet sowie den Universitäten Duisburg-Essen und Bochum. Der Prozess beinhaltete verschiedene Phasen, in denen Experten und Bürger an Workshops und Online-Konsultationen teilnahmen. Eine Revision der Strategie ist alle fünf Jahre vorgesehen.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 15.1Überörtliche Prüfung des Regionalverbandes Ruhr durch die Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) - Bericht der gpaNRW über die überörtliche Prüfung des RVR und Stellungnahme der Regionaldirektorin gemäß § 105 Abs. 6 und 7 GO NRWZur Vorlage · 14/0579 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) hat im Zeitraum von Januar bis September 2021 eine turnusmäßige überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Regionalverbandes Ruhr durchgeführt. Die Untersuchung umfasste die Handlungsfelder Finanzen, Beteiligungen, Kultur und Freizeit, Bauen sowie IT und das gpa-Kennzahlenset.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird dem Rechnungsprüfungsausschuss der entsprechende Prüfbericht zur Beratung vorgelegt. Der Ausschuss soll zudem dem Entwurf einer Stellungnahme der Regionaldirektorin zu den im Bericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen zustimmen und diesen der Verbandsversammlung zur endgültigen Beschlussfassung empfehlen. Gemäß der Gemeindeordnung ist die Regionaldirektorin dazu verpflichtet, zu sämtlichen Ergebnissen des Prüfberichts Stellung zu beziehen.
Nach der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt eine mündliche Information in den Sitzungen des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung. Der Bericht wird zudem dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen als zuständige Aufsichtsbehörde übermittelt, welche über die weitere Verfolgung der Prüfungsfeststellungen entscheidet. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0421 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll über das Strategiepapier „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ entscheiden. Mit der Beschlussvorlage 14/0421 wird vorgeschlagen, dem Papier zuzustimmen und die Verwaltung sowie die Beteiligungsgesellschaften mit der Umsetzung der darin festgelegten Zielsetzungen zu beauftragen.
Das Dokument dient als Rahmen für das regionale Handeln in der Metropole Ruhr und legt eine Dekadenstrategie bis zum Jahr 2030 fest. Die Neufassung ist Teil eines seit 2012 bestehenden Diskussionsprozesses über die Strategiefelder des Verbandes. An der Erstellung der aktuellen Fassung waren neben der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel auch die Tochtergesellschaften AGR, BMR, RTG und FMR beteiligt.
Die Strategie umfasst neun Strategiefelder, die mit konkreten Projekten und Maßnahmen unterlegt sind. Diese Systematik wurde bereits im Entwurf des aktuellen Haushaltsplanes berücksichtigt. Aus finanzieller Sicht ist für die Umsetzung der Vorlage keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, da die Auswirkungen auf den Haushalt als neutral beschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 17.02.2022 · ABGESAGT - 5. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 16.1.1Änderungsantrag Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0530 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 14/0530 eingebracht, der eine Änderung des Titels eines bestehenden Dokuments zum Regionalverband Ruhr (RVR) vorsieht. Konkret wird vorgeschlagen, die Überschrift „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ in „Handlungsfelder der RVR-Familie“ zu ändern.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass die Vorlage 14/0421 zwar eine Bestandsaufnahme der aktuellen Aufgaben des Regionalverbandes darstelle und die Handlungsfelder deutlich beschreibe, jedoch die konkreten Ziele für die zukünftige Entwicklung sowie die entsprechende Strategie zu deren Erreichung fehle. Durch die vorgeschlagene Änderung soll die inhaltliche Ausrichtung des Dokuments präzisiert werden.
Der Antrag hat laut den vorliegenden Unterlagen keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes. Die Vorlage wurde von Karsten Finke bearbeitet und von Dr. Birgit Beisheim sowie Patrick Voss für die Fraktion Die Grünen unterzeichnet.
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- 16.1.2Änderungsantrag zu DS Nr. 14/0421, Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0532 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR) hat unter der Leitung von Wolfgang Seitz einen Änderungsantrag zum Strategiepapier „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ vorgelegt. Der Antrag umfasst zahlreiche inhaltliche Anpassungen in verschiedenen Strategiefeldern. Im Bereich Umwelt und grüne Infrastruktur wird die Aufnahme von Ernährungssicherheit als neues Ziel sowie die Konzentration auf Klimaresilienz statt Klimaneutralität beantragt. Zudem sollen bestimmte Passagen zur Umweltgerechtigkeit und zum Klimafestival gestrichen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags betrifft die sprachliche Gestaltung. Die Fraktion fordert die Entfernung von Gender-Sternchen und die Verwendung neutraler Personenbezeichnungen im Plural. Im Bereich der digitalen Metropole soll zudem der Begriff „Smart-City“ aus den Kooperationszielen entfernt werden. Für das Feld Teilhabe und Chancengleichheit wird vorgeschlagen, die demografische Veränderung ohne den Zusatz „Vielfalt“ als Ressource zu beschreiben.
Im Strategiefeld Mobilität sieht der Antrag eine Reduzierung der Ziele vor, wobei die Bedeutung alternativer Verkehrsträger sowie die Dekarbonisierung logistischer Einheiten gestrichen werden sollen. Zudem soll die Standortmarketingkampagne aus dem Bereich Tourismus in den Bereich Wirtschaft überführt werden. Laut dem Dokument sind durch diese Änderungen keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Haushaltsanpassungen erforderlich.
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- 16.2Stellenplan 2022 RVRZur Vorlage · 14/0566 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 14/0566 wird eine Anpassung des Stellenplans 2022 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beantragt. Der Vorschlag sieht vor, eine vorhandene Planstelle von der Besoldungsgruppe A 16 in die Gruppe B 2 anzuheben.
Hintergrund dieser personellen Maßnahme ist die Neubewertung der Planstelle für die Leitung des Referates „Staatliche Regionalplanung“. Die durch diese Aufwertung entstehenden Mehraufwendungen werden aus dem bestehenden Gesamtpersonalbudget des RVR sowie des RVR Ruhr Grün finanziert. Die Deckung der Kosten wird unter anderem durch personelle Vakanzen aufgrund verspäteter Stellenbesetzungen, Inanspruchnahmen von Elternzeiten oder langfristiger Erkrankungen ermöglicht. Eine zusätzliche Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist für den Verband nicht erforderlich.
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- 16.3Änderung der ZuständigkeitsordnungZur Vorlage · 14/0617 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Änderung der Zuständigkeitsordnung. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Zuweisung bestimmter Sachverhalte zwischen den Ausschüssen angepasst werden. Konkret ist vorgesehen, dass Themen mit einem überwiegenden Mobilitätsbezug künftig nicht mehr im Planungsausschuss, sondern im Mobilitätsausschuss vorberaten werden sollen.
Hintergrund dieser Anpassung sind Rückfragen aus dem Mobilitätsausschuss sowie ein entsprechender Wunsch der Verbandspolitik nach einer entsprechenden Beratung im Ältestenrat. Die Änderung betrifft insbesondere Sachverhaltszuordnungen gemäß § 9 Abs. 4 LPlG, die künftig dem Mobilitätsausschuss zugeordnet werden sollen.
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes und ist somit haushaltsneutral. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und dient der Anpassung der internen Zuständigkeiten an die politischen Anforderungen.
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- 16.4Änderung der GeschäftsordnungZur Vorlage · 14/0632 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0632 sieht eine Änderung der Geschäftsordnung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vor, um die rechtssichere Durchführung von Livestreams der Verbandsversammlung zu ermöglichen.
Durch die Einführung des neuen § 7a sollen Sitzungen aufgezeichnet, live im Internet übertragen und für drei Monate auf der Webseite www.ruhrparlament.de archiviert werden. Nach diesem Zeitraum werden die Dateien von der Internetseite gelöscht, wobei sie beim RVR weiterhin zwecks Niederschrift gespeichert bleiben. Die Übertragung einzelner Wortbeiträge in Bild und Ton ist nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Personen zulässig. Diese Einwilligung umfasst die Anzeige von Name, Fraktionszugehörigkeit sowie politischer Funktion und ist für die aktuelle Wahlperiode gültig, kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Ohne entsprechende Einwilligung müssen Bild- und Tonanteile ausgeblendet oder geschnitten werden. Für Mitglieder der Verbandsversammlung und den Verwaltungsvorstand ist zudem eine schriftliche Einwilligung gegenüber dem Referat 2 erforderlich.
Ergänzend wird § 19 angepasst, um die Archivierung des Livestream-Mitschnitts über die dreimonatige Frist hinaus für die Niederschrift zu regeln. Gleichzeitig entfällt die Regelung zur Vorlage von Tonmitschnitten, da hierfür kein Bedarf mehr besteht. Die vorliegende Änderung ist haushaltsneutral und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
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- 16.5NKF-Gesamtabschluss zum 31.12.2019Zur Vorlage · 14/0624 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0624 ersucht, den Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2019 zur Kenntnis zu nehmen und diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW weiterzuleiten. Der Abschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang der Kapitalflussrechnung sowie den Eigenkapitalspiegel und einen Gesamtlagebericht.
Im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr hat sich der Konsolidierungskreis verändert. Die Unternehmen Ruhr Tourismus GmbH und Business Metropole Ruhr GmbH werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht mehr im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Bei der Aufstellung des Abschlusses wurde der Regionalverband durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH unterstützt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass für den vorliegenden Abschluss keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die Erstellung des NKF-Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 wird voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2022 erfolgen.
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- 16.6Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020, Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020Zur Vorlage · 14/0625 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0625 geht es um die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Regionalverbandes Ruhr sowie um die Entlastung der Regionaldirektorin für das betreffende Geschäftsjahr. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW geprüft und seinen Bericht vorgelegt.
Nach Abschluss der Prüfung durch den Ausschuss wurden keine Einwendungen gegen den von der Verwaltung aufgestellten Jahresabschlussbericht sowie den Lagebericht für das Jahr 2020 erhoben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Ergebnisse seiner Sitzung vom 11. Mai 2022 zur weiteren Behandlung an die Verbandsversammlung weitergeleitet.
Die Verbandsversammlung soll nun den geprüften Jahresabschluss 2020 nach Maßgabe des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr feststellen. Zudem wird der Entlastung der Regionaldirektorin, Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 vorbehaltlos zugestimmt. Aus finanzieller Sicht sind durch diesen Vorgang keine Auswirkungen auf die Haushaltsplanung oder eine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich.
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- 16.7Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2018. Bestätigung des Gesamtabschlusses 2018 und Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel für die Zeit vom 01.01.2018 - 31.12.2018Zur Vorlage · 14/0626 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird im Rahmen der Drucksache 14/0626 dazu aufgerufen, den Gesamtabschluss für das Jahr 2018 zu bestätigen und die Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 zu entlasten.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist der Bericht des Referates Rechnungsprüfung über die Prüfung des genannten Jahresabschlusses. Das Referat hat im Rahmen der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 11. Mai 2022 angeschlossen hat. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wurde vom Beigeordneten für Wirtschaftsführung aufgestellt und von der Regionaldirektorin bestätigt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgte die Vorlage beim Verbandsausschuss erst im März 2021.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, womit das Vorhaben haushaltsneutral bleibt.
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- 16.8Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Bestellung von Herrn Ivo van Hove zum Geschäftsführer der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 01.11.2023 - 31.10.2026Zur Vorlage · 14/0631 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss setzt sich mit der Bestellung von Ivo van Hove zum Geschäftsführer der Kultur Ruhr GmbH auseinander. Die Berichtsvorlage dient dazu, den Ausschuss über die bereits am 28. April 2022 getroffene Dringlichkeitsentscheidung in Kenntnis zu setzen. Diese Entscheidung umfasst die Ernennung von Herrn van Hove für einen Zeitraum vom 1. November 2023 bis zum 31. Oktober 2026.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Mitteln erforderlich ist. Die Maßnahme ist somit haushaltsneutral gestaltet, da keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden müssen. Weitere Auswirkungen auf die Bilanz, etwa durch Veräußerungsgewinne oder -verluste, sind nicht vorgesehen.
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- 16.9Klima-CheckZur Vorlage · 14/0627 · Berichtsvorlage
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Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat einen Bericht zur Einführung eines sogenannten „Klima-Checks“ zur Kenntnis genommen. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss der Verbandsversammlung aus dem Jahr 2019, wonach die Verwaltung ein internes Nachhaltigkeits-Check-Verfahren als Bestandteil von Entscheidungsvorlagen entwickeln sollte.
Aufgrund der Einschränkungen während der Corona-Pandemie konnte der ursprünglich geplante partizipative Prozess, der Workshops und Besuche von Best-Practice-Projekten vorsah, nicht wie beabsichtigt durchgeführt werden. Infolgedessen wurde ein vereinfachter Ansatz gewählt. Das Referat 20 hat hierfür ein Formular zum Klima-Check erarbeitet, welches der Verbandskonferenz am 2. Mai 2022 vorgestellt wurde.
Das neue Instrument soll in den kommenden Monaten im Rahmen politischer Beschlussvorlagen erprobt und weiter optimiert werden. Eine anschließende Ausweitung auf alle Entscheidungsvorlagen des Verbands, einschließlich Vergaben und Projektsteckbriefen, ist geplant. Langfristig soll das Verfahren als Teil eines umfassenden Nachhaltigkeits-Checks etabliert werden. Für die Umsetzung der Maßnahme sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich.
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- 17Fraktionsanträge
- 17.1Offene Planstellen beim Radwegebau in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0586 · Fraktionsantrag
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Der Fraktionsantrag 14/0586 der Fraktion „Die Grünen im Ruhrparlament“ sieht Maßnahmen zur Besetzung offener Planstellen beim Radwegebau in der Metropole Ruhr vor. Die Verwaltung soll eine Datengrundlage erstellen, die einen Überblick über alle nicht besetzten Stellen für den Radwegebau bei öffentlichen Stellen, insbesondere Stadt- und Kreisverwaltungen, ermöglicht. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten zur zeitnahen Besetzung dieser Stellen darzustellen. Als Optionen werden unter anderem Kooperationen mit Hochschulen für duale Studiengänge, eine Verstärkung der Ausbildungsbemühungen sowie Personalumschichtungen aus fachverwandten Bereichen wie dem Straßenbau genannt. In die Entwicklung einer entsprechenden Strategie soll die Beigeordnetenkonferenz Mobilität einbezogen werden.
Hintergrund des Antrags ist der Bedarf an Fachkräften für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, der unter anderem durch lokale Radentscheide begründet ist. Der Antrag weist darauf hin, dass in Essen derzeit 30 und in Bochum etwa zwölf Planstellen im Bereich Radverkehrsinfrastruktur unbesetzt sind. Da die Metropole Ruhr bei der Personalgewinnung mit anderen öffentlichen Stellen sowie der Privatwirtschaft konkurriert und durch anstehende Pensionierungen mit einem weiteren Fachkräftemangel zu rechnen ist, wird eine engere Zusammenarbeit der Kommunen angestrebt. Ziel ist die Erarbeitung eines Konzeptes zur nachhaltigen Sicherstellung des Personalbedarfs.
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- 17.1.1Ersetzungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD und CDU zu DS 14/0586 / Planstellen beim RadwegebauZur Vorlage · 14/0641 · Fraktionsantrag
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Die Fraktionen SPD und CDU haben mit der Drucksache 14/0641 einen Ersetzungsantrag zu Planstellen beim Radwegebau eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 ein detailliertes Personalkonzept zur Entwicklung des Radkompetenzzentrums vorlegt. Dieses Konzept soll bestehende Planungen sowie das Umsetzungskonzept zum regionalen Radwegenetz beinhalten und dabei auch optionale Bereiche, wie eine zentrale Fördermittelakquise für die Region, darstellen.
Zudem wird die Verwaltung gebeten darzustellen, wie die Abstimmung zwischen den Kommunen und dem Regionalverband Ruhr (RVR) bei der regionalen sowie kommunalen Radwegeplanung und dem Bau von Radwegen erfolgt. Ein Fokus liegt dabei auf einer möglichst abgestimmten Fördermittelakquise bei kommunalen Verbindungen zum regionalen Radwegenetz. Des Weiteren wird angefragt, inwieweit dieses Themenfeld Gegenstand der Beratungen und Konferenzen der zuständigen Beigeordneten aus den Kommunen und des RVR ist. Die finanziellen Auswirkungen des Antrags werden als haushaltsneutral beschrieben.
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- 17.2Klimaneutrale Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0601 · Fraktionsantrag
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Die Fraktion der Grünen im Ruhrparlament hat mit der Vorlage 14/0601 einen Antrag zur Anpassung des Masterplans „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ eingebracht. Der Antrag sieht vor, die Zielsetzungen dieses Masterplans auf das Jahr 2030 vorzuziehen. Damit soll die Unterstützung für das Ziel der Bundesregierung verstärkt werden, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schnellstmöglich zu reduzieren.
Als Begründung führt die Fraktion die geopolitischen und wirtschaftlichen Risiken an, die mit der Abhängigkeit von fossilen Ressourcen verbunden sind. Unter Verweis auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wird die Notwendigkeit einer schnelleren Abkehr von diesen Energieträgern betont. Der ursprüngliche Zeitplan des Masterplans könne den Anforderungen der Zukunft nicht ausreichend gerecht werden, weshalb eine Anpassung der Zielsetzungen notwendig sei.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Antrag festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen erforderlich sind; die Maßnahme ist somit haushaltsneutral. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie im Verbandsausschuss, bevor er in der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.
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- 17.3Perspektiven und Ausbau der Erneuerbaren EnergienZur Vorlage · 14/0614 · Fraktionsantrag
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Mit dem Fraktionsantrag 14/0614 beauftragen die Fraktionen SPD und CDU die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR), die Potenziale und Möglichkeiten für den Ausbau erneuerbarer Energien auf RVR-eigenen Flächen zu prüfen. Die Untersuchung soll die Marktsituation sowie die Eignung verschiedener Liegenschaften bewerten. Dies umfasst unter anderem eine Berichterstattung über die Nutzung von Halden für alternative Energieanlagen sowie die Ausweitung der Prüfung auf weitere Flächen, wie etwa Waldgebiete. Zudem sollen Investitions- und Betriebsmöglichkeiten innerhalb des RVR-Konzerns, beispielsweise bei der Ruhr Wind Herten GmbH oder der AGR, aufgezeigt werden.
Parallel dazu sollen planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen geklärt sowie die notwendigen Haushaltsmittel für die Planungsphase im Jahr 2022 und 2023 bereitgestellt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in den zuständigen Fachausschüssen für Klima, Umwelt, Wirtschaft und Planung zu präsentieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, Konzepte für eine Task-Force zum Ausbau erneuerbarer Energien zu entwickeln, die als Beratungsinstanz für die Verbandsmitglieder fungieren kann. Hierbei sollen verschiedene Finanzierungsmodelle geprüft werden. Sollte die Einrichtung einer solchen Task-Force empfohlen werden, ist eine Stellungnahme des Kommunalrats einzuholen.
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- 17.4Geschlechtergerechte Sprache in Ausschreibungen des RVRZur Vorlage · 14/0622 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Grünen im Ruhrparlament (Drucksache 14/0622) wird vorgeschlagen, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) sowie dessen Tochtergesellschaften sich zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Stellenausschreibungen verpflichten. Die Vorlage sieht vor, Berufsbezeichnungen so zu gestalten, dass sie den Gleichstellungsansprüchen des Verbandes entsprechen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass herkömmliche Berufsbezeichnungen häufig mit männlichen Rollenbildern verknüpft sind, was die Ansprache von Frauen und Mädchen bei gleicher Qualifikation beeinflussen kann. Durch eine Anpassung der sprachlichen Formulierungen soll diesem Muster entgegengewirkt werden. Die Umsetzung soll sich dabei an bereits bestehenden geschlechtergerechten Veröffentlichungen des Verbandes orientieren.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Umsetzung haushaltsneutral erfolgt und keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen. Der Antrag steht zur Beratung im Verbandsausschuss sowie zur Entscheidung in der Verbandsversammlung an.
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- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIe Linke Festlegungen zum Erhalt von Kulturlandschaften im Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/0613-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ zu den Festlegungen zum Erhalt von Kulturlandschaften im Regionalplan Ruhr reagiert. In Bezug auf die Nichtaufnahme der Moerser Donkenlandschaft, insbesondere des Hesselfeldes und der angrenzenden Boschheide, erklärte die Verwaltung, dass dieser Bereich weder im Landesentwicklungsplan NRW noch im Fachbeitrag der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland als bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich verzeichnet ist. Auch im Kataster KuLaDig findet sich keine entsprechende Eintragung, weshalb eine Aufnahme in den Entwurf des Regionalplans Ruhr nicht erfolgte.
Zur Frage der Rolle von Kulturlandschaftskategorien wie Wald- oder Auenlandschaften bei der Flächennutzungsabwägung im Kreis Wesel führt die Antwort aus, dass die Kategorisierung dazu dient, die Zugehörigkeit von Gebieten zu Siedlungs- oder Freiräumen erkennbar zu machen. Die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigen, ob Prüfbereiche in solchen Kulturlandschaftsbereichen liegen. Diese Erkenntnisse fließen anschließend in die Abwägungsprozesse bei der Festlegung von Siedlungs- oder Abgrabungsbereichen ein.
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- 18.2Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Raumordnungsverfahren Wasserstoffleitungen DoHa und DoMaZur Vorlage · 14/0615-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Raumordnungsverfahren für die Wasserstoffleitungen Dorsten-Hamm und Dorsten-Marl geantwortet. Die vollständigen Unterlagen des Vorhabenträgers wurden Anfang Mai 2022 eingereicht. Es werden zwei separate Verfahren durchgeführt, deren Einleitung Ende Mai 2022 in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg bekannt gegeben wurde. Das Beteiligungsverfahren begann am 30. Mai 2022. Über die Durchführung eines Erörterungstermins entscheidet die Regionalplanungsbehörde nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen.
Die Versorgung mit grünem Wasserstoff soll über eine Anlage in Lingen erfolgen, deren Kapazität durch RWE bis 2026 auf 300 MW ausgebaut werden soll. Für den industriellen Bedarf wurde seitens Thyssenkrupp Steel für den Standort Duisburg ein Bedarf zur Dekarbonisierung der Produktion bis 2026 angemeldet. Die Leitung Dorsten-Marl soll zudem Unternehmen im Chemiepark Marl sowie die BP Ruhroel Raffinerie in Gelsenkirchen versorgen.
Hinsichtlich der Infrastruktur werden vorrangig nicht mehr benötigte L-Gas-Leitungen umgenutzt, wodurch die Erdgasversorgungssicherheit nicht gefährdet ist. Der Regionalverband Ruhr stellt keine öffentlichen Mittel für den Bau der Netzinfrastruktur bereit. Die beteiligten Unternehmen haben jedoch Förderanträge im Rahmen des IPCEI-Programms beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht. Das Gesamtprojekt strebt bis zum Jahr 2030 ein CO2-Vermeidungspotenzial von bis zu 16 Millionen Tonnen an.
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- 18.3Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages der AGR mbH - Anzeigenbestätigung des Ministeriums für Heimat, Kultur, Bauen und Gleichstellung NRWZur Vorlage · 14/0635 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss setzt sich im Rahmen der Berichtsvorlage 14/0635 mit der Bestätigung des Ministeriums für Heimat, Kultur, Bauen und Gleichstellung NRW zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH auseinander. Das zuständige Ministerium hat die Anzeige dieser Vertragsänderung offiziell bestätigt.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, den Ausschuss über diesen Vorgang in Kenntnis zu setzen. In Bezug auf die finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen der Änderung wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich sind. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral einzustufen.
Des Weiteren ergeben sich aus der Änderung keine weiteren Folgewirkungen, die über den bereits berücksichtigten Bedarf hinausgehen. Auch hinsichtlich der Bilanz sind keine finanziellen Auswirkungen durch Veräußerungsgewinne oder -verluste zu erwarten. Die Vorlage enthält somit die Information über den Vollzug der ministeriellen Bestätigung zur Vertragsänderung der AGR mbH.
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- 18.4Genehmigung der Festsetzung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2022 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 14/0638 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Umlagesatz des Regionalverbandes Ruhr für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt. Mit einem Schreiben vom 30. Mai 2022 bestätigte die Aufsichtsbehörde die Festsetzung eines Satzes von 0,68 Prozent der Bemessungsgrundlagen.
Die entsprechende Haushaltssatzung für das Jahr 2022 war der Aufsichtsbehörde bereits im Februar 2022 angezeigt worden, nachdem sie zuvor in der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 beschlossen wurde. Die Wirksamkeit der Satzung tritt mit der Bekanntmachung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster ein.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Berichtsvorlage festgehalten, dass durch die Genehmigung keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Die Maßnahme ist somit haushaltsneutral.
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- 18.5Regionale Biodiversitätsstrategie für das RuhrgebietZur Vorlage · 14/0637 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Ruhrparlament hat eine Fraktionsanfrage zur regionalen Biodiversierungstrategie für das Ruhrgebiet eingereicht. In der Vorlage werden Fragen zur Umsetzung und zu potenziellen Zielkonflikten der Strategie aufgeworfen. Ein zentraler Aspekt ist die Frage, wie die Priorisierung des Biodiversitätsschutzes auf Brachflächen mit dem regionalplanerischen Grundsatz vereinbar ist, solche Flächen vorrangig zur Bedarfsdeckung zu entwickeln.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Auskunft darüber, wie die Verwaltung mit Konflikten zwischen den Zielen der Biodiversitätsstrategie und weiteren Aufgaben des Verbandes umgehen soll sowie welche Gewichtung in der administrativen Abwägung vorgesehen ist. Zudem werden die Auswirkungen einer Ausweitung der forstlichen Prozessschutzflächen auf zehn Prozent auf die Forstwirtschaft, die Verkehrssicherung und die Buchwerte von RVR Ruhr Grün thematisiert. Abschließend wird nach dem aktuellen Anteil der RVR-eigenen Flächen gefragt, die bereits aufgrund fehlender Bewirtschaftung unter einem faktischen Prozessschutz stehen.
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- 18.5.1Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Regionale Biodiversitätsstrategie für das RuhrgebietZur Vorlage · 14/0637-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionaldirektorin beantwortete eine Anfrage der CDU-Fraktion zur regionalen Biodiversitätsstrategie für das Ruhrgebiet. In Bezug auf mögliche Zielkonflikte zwischen der Innenentwicklung und dem Naturschutz erklärte die Verwaltung, dass beide Belange in der planerischen Abwägung im Einzelfall gegeneinander gewichtet werden müssen. Der Vorrang der Innenentwicklung bleibt dabei eine rechtliche Vorgabe, während die Biodiversität als Teil des Auftrags zur Sicherung der biologischen Vielfalt berücksichtigt wird. Bestehende Industrienaturflächen sind bereits über Fachbeiträge des LANUV im Regionalplanentwurf verankert.
Hinsichtlich der Verwaltungspraxis geht die Verwaltung von keinen grundsätzlichen Zielkonflikten aus, da das Thema Biodiversität verschiedene Aufgabenbereiche des Regionalverbandes Ruhr durchzieht. Ein interner „Biodiversitäts-Check“ verdeutlichte die Relevanz des Themas für Bereiche wie die grüne Infrastruktur oder die Pflege von Waldflächen.
Die Ausweitung von Prozessschutzflächen auf 10 Prozent würde laut Verwaltung keine zusätzliche Belastung der Verkehrssicherung bedeuten, jedoch könnte die forstliche Bewirtschaftung in angrenzenden Bereichen durch den Einsatz spezieller Techniken erschwert werden. Finanziell würde eine solche Ausweitung zu einer Abwertung des bilanzierten Forstvermögens führen; nach ersten Berechnungen ist mit einer außerplanmäßigen Abschreibung von rund 5,3 Millionen Euro zu rechnen. Derzeit erfüllen lediglich die Naturwaldzelle in der Kirchheller Heide sowie wenige Kleinflächen alle Kriterien für einen Prozessschutz.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz nicht öffentlich
- 19.1Grundstücksangelegenheiten 77/22nicht öffentlich
- 19.2Grundstücksangelegenheiten 209/21nicht öffentlich
- 19.3Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes Gutenbergstr. 45/47; Sachstand und Auftragsbeschlussnicht öffentlich
- 19.3.1Änderungsantrag Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes Gutenbergstr. 45/47nicht öffentlich
- 19.3.2Modernisierung des RVR-Dienstgebäudes Gutenbergstr. 45/47 - Gewährleistung von Tarifrecht und Nachhaltigkeit am Baunicht öffentlich
- 19.4Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 20.1Hoesch-Hafenbahn-Weg; hier: Kreuzungsbauwerk S-Bahnbrücke 'Massener Weg, Dortmund'nicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich