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Tagesordnung
- 2.24Änderung des RVR-Gesetzes
- 2.24.1Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr Aufgaben konkretisieren - Strukturen optimieren – Metropole stärkenZur Vorlage · 12/0830 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr am 15. März 2013 wurde ein Fraktionsantrag der im Verband vertretenen Fraktionen beschlossen. Die Drucksache mit der Nummer 12/0830 trägt den Titel „Aufgaben konkretisieren - Strukturen optimieren – Metropole stärken“ und wurde als Resolution formuliert.
Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden der SPD, der CDU sowie von Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebracht. Ziel der Vorlage ist die Verabschiedung einer Resolution, die darauf abzielt, die Aufgabenbereiche des Regionalverbandes zu präzisieren, die bestehenden Strukturen zu optimieren und die Position der Metropole Ruhr zu stärken.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Erträge ausgewiesen. Der Beschlussvorschlag wurde in der Verbandsversammlung einstimmig angenommen. Die Federführung für das Verfahren lag bei der Verbandsversammlung.
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- 2.24.1.1Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 13.03.2013Zur Vorlage · 12/0835 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Drucksache 12/0835 einen Fraktionsantrag eingebracht, der eine Resolution der Verbandsversammlung zum Thema „Aufgaben konkretisieren – Strukturen optimieren – Metropole stärken“ vorsieht. Der Antrag wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2013 beschlossen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Resolution vor einer endgültigen Beschlussfassung allen Mitgliedskörperschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR) zur Beratung und Stellungnahme in den jeweiligen Räten und Kreistagen übersandt wird. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die eingehenden Stellungnahmen der Mitgliedskörperschaften in strukturierter Form aufzubereiten und der Verbandsversammlung zur weiteren Beratung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen. Der Antrag wurde von der FDP-Fraktion als Änderungsantrag gestellt.
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- 2.24.1.2Resolution der Verbandsversammlung Aufgaben konkretisieren - Strukturen optimieren - Metropole stärken Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 14.03.2013Zur Vorlage · 12/0838 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2013 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zur Resolution „Aufgaben konkretisieren - Strukturen optimieren - Metropole stärken“ beschlossen. Der Antrag umfasst spezifische Anpassungen der politischen Zielsetzungen innerhalb der Resolution.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Forderung, die Mitglieder der Verbandsversammlung bereits zur nächsten Kommunalwahl im Wege der Listenwahl für das gesamte Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) direkt zu wählen. In diesem Zusammenhang soll zudem geprüft werden, in welcher Form eine direkte Wahl für die Regionaldirektorin möglich ist. Dabei soll ein Verhältnisausgleich berücksichtigt werden, um die regionale Verteilung und die Wahlergebnisse im Gremium abzubilden.
Des Weiteren sieht der Antrag redaktionelle Änderungen am RVR-Gesetz vor, die bereits in einer früheren Drucksache dokumentiert wurden. Ziel dieser Änderungen ist eine stärkere Angleichung der Organisation des RVR an die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, beispielsweise in Bezug auf die Funktion der Bereichsleiter.
Zudem wurde entschieden, eine Passage aus der ursprünglichen Vorlage zu streichen, die eine Anpassung der Besoldungssituation der Verbandsspitze zur Gewährleistung von Augenhöhe mit den Hauptverwaltungsbeamten im Ruhrgebiet gefordert hatte. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Änderungsantrag werden nicht ausgewiesen.
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- 2.24.2Änderung des RVR-Gesetzes Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 14.03.2011Zur Vorlage · 12/0250-2 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Drucksache 12/0250-2 einen Antrag zur Änderung des RVR-Gesetzes eingebracht, der in der Verbandsversammlung der Regionalverband Ruhr (RVR) beraten wurde. Der Antrag umfasst drei zentrale Forderungen zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur und der demokratischen Legitimation des Verbandes.
Zunächst fordert die Fraktion die Verwaltung dazu auf, einen Evaluationsbericht über die Umsetzung der Änderungen des RVR-Gesetzes sowie des Landesplanungsgesetzes vorzulegen. Dieser Bericht soll Vorschläge zur Optimierung der gesetzlichen Änderungen enthalten. Ein Fokus soll dabei auf der organisatorischen Struktur liegen, da die Verwaltung der Aufgaben des Regionalrates nach wie vor auf drei verschiedene Behörden verteilt ist.
Des Weiteren richtet sich der Antrag an den Landesgesetzgeber mit der Bitte, das RVR-Gesetz dahingehend anzupassen, dass der Verband – analog zu Kommunen und Landkreisen – eigenständig über die Anzahl und den Zuschnitt der neben dem Regionaldirektor zu wählenden Bereichsleiter entscheiden kann.
Abschließend fordert die Fraktion den Landesgesetzgeber auf, in den entsprechenden Landesgesetzen die Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung sowie die Direktwahl des Regionaldirektors einzuführen.
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- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1.1Förderprogramm für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2013 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 12/0789 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0789 dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über das Förderprogramm „Kommunaler Straßen- und Radwegebau 2013“. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und liegt dem Verbandsausschuss zur Beratung vor.
Gegenstand des Antrags ist die Verabschiedung des Förderprogramms für das Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR), welches die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster umfasst. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Programm gemäß den in Anlage 1 enthaltenen Bestimmungen zu verabschieden. Die Vorlage umfasst zudem eine Aufstellung der Maßnahmen, die im Rahmen des Förderprogramms 2013 für das RVR-Gebiet nicht berücksichtigt wurden, sowie ein entsprechendes Fördertableau.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen basiert auf den rechtlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes. Neben dem Verbandsausschuss sind der Umweltausschuss und der Planungsausschuss in die Vorberatung einbezogen, während die abschließende Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung vorgesehen ist.
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Hauptdokument|20130128133030|20130128133033|20130128133037|20130128133041
- 1.2Förderprogramm für den kommunalen Sonder-Radwegebau 2013 (Radverkehrsförderung) hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 12/0803 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0803 des Verbandsausschusses befasst sich mit dem Förderprogramm „Kommunaler Sonder-Radwegebau 2013“ zur Förderung des Radverkehrs. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Unterrichtung sowie die Beschlussfassung über das besagte Förderprogramm. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Programm gemäß den in der Vorlage enthaltenen Anlagen 1 bis 3 zu verabschieden. Diese Anlagen umfassen die regionalen Voten zum kommunalen Sonder-Radwegebau 2013 für die jeweils im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands Ruhr liegenden Gebiete der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Vorberatung für die Sitzungen des Umweltausschusses, des Planungsausschusses sowie des Verbandsausschusses erstellt. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2013 vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Vorlage bildet § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff. des Landesplanungsgesetzes.
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Hauptdokument|20130129132146|20130129132149|20130129132153|20130129132158
- 1.3Bericht über den Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie und die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im BezirkZur Vorlage · 12/0804 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0804 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster dient der Information der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR). Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie über die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten innerhalb der betroffenen Bezirke.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der drei Regierungsbezirke erstellt. Der Bericht umfasst die fachliche Darstellung der Fortschritte bei der Umsetzung der genannten Richtlinie und der Identifizierung von Gebieten, die von Überschwemmungen betroffen sein können.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsplanung für den Umweltausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Februar und März 2013 vorbereitet. Federführend für die Erstellung der Unterlagen sind die zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
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- 1.4Bericht über den Stand der Erstellung des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ für die Förderperiode 2014 bis 2020 im Bereich der Fachgruppe 3 LEADER; Dorfentwicklung, Breitband, Bodenordnung, ländliche und forstwirtschaftliche WegenetzeZur Vorlage · 12/0792 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0792 dient der Information der Verbandsversammlung über den aktuellen Stand der Erstellung des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ für die Förderperiode 2014 bis 2020. Der Bericht umfasst verschiedene Fachbereiche, darunter die Fachgruppe 3 LEADER, die Dorfentwicklung, den Breitbandausbau, die Bodenordnung sowie ländliche und forstwirtschaftliche Wegenetze.
Die Vorlage wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und im Namen der jeweiligen Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist die Bezirksregierung Arnsberg. Der Inhalt basiert auf einem gemeinsamen Bericht der drei Bezirksregierungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage durchlief die Vorberatung im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss und war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2013 vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Einreichung dieser gemeinsamen Sitzungsvorlage bildet der § 9 Abs. 2 ff. des Landesplanungsgesetzes.
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- 1.5RFNP-Änderungen – Benehmensherstellung nach § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlGZur Vorlage · 12/0761 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0761 befasst sich mit der Herstellung des Benehmens gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlG bezüglich Änderungen der regionalplanerischen Festlegungen im Regionalen Flächennutzungsplan. Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend.
Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der regionalplanerischen Festlegungen, konkret im Bereich der Nummer 01 BO, welche den Gartenmarkt Wattenscheider Hellweg betrifft. Die Verbandsversammlung wird dazu aufgerufen, sich den Stellungnahmen der Verwaltung anzuschließen, die als Grundlage für die Änderung dienen.
Der Vorgang durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der vorberatenden Beratung im Planungsausschuss am 13. Februar 2013, gefolgt von der Vorberatung im Verbandsausschuss am 4. März 2013, bis hin zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung in der Verbandsversammlung am 15. März 2013. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Hauptdokument|20130117093103|20130117093109|20130117093116|20130117093121|20130117093126|20130117093130|20130117093134|20130117093137
- 1.677. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) zur Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem 'Zeus-Gelände' in der Stadt Duisburg - Aufstellungsbeschluss -Zur Vorlage · 12/0767 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Aufstellung der 77. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf beschließen. Gegenstand der Vorlage 12/0767 ist die Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem sogenannten „Zeus-Gelände“ in der Stadt Duisburg.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen festzulegen. Gleichzeitig sollen nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken zurückgewiesen werden. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die aufgestellte Regionalplanänderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, der federführend zuständig ist, bis zur abschließenden Beratung in der Verbandsversammlung. Finanzielle Auswirkungen werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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Hauptdokument|20130121104014|20130121104018|20130121104023|20130121104027|20130121104029|20130121104034|20130121104037
- 1.7Sachstand 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster - TA Emscher-Lippe (Kraftwerksstandort Datteln)Zur Vorlage · 12/0771 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat im Rahmen der Drucksache 12/0771 einen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Berichtsvorlage ist der Sachstand zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, wobei der Fokus auf der Technischen Anweisung zur Emission von Luftverunreinigungen (TA Luft) im Bereich Emscher-Lippe liegt. Konkret geht es dabei um die Thematik des Kraftwerksstandortes Datteln.
Die Vorlage wurde im Rahmen der geplanten Beratungsfolge im Planungsausschuss, im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde den aktuellen Stand der Planungsänderung darstellt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Berichtsvorlage verzeichnet. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung ist für die inhaltliche Ausarbeitung des Berichts verantwortlich.
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- 1.8Anfragen und Mitteilungen
- –Schriftliche Antwort der Bezirksregierung Arnsberg zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.02.2013 Betreff: Kürzung der Straßenbauprogramme durch die rot-grüne Landesregierung
- –Schriftliche Antwort der Bezirksregierung Arnsberg zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.02.2013 Betreff: L 104 von Bottrop nach Schermbeck
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.2Bestellung eines Prüfers für das Referat RechnungsprüfungZur Vorlage · 12/0828 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 12/0828 der Verbandsversammlung vom 15. März 2013 wird die Bestellung eines Prüfers für das Referat Rechnungsprüfung behandelt. Der vorliegende Antrag sieht vor, eine Person mit sofortiger Wirkung für die Dauer ihrer Tätigkeit beim Referat Rechnungsprüfung als Prüfer zu bestellen.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese personelle Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Erträge mit dieser Maßnahme verbunden. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung der Verbandsversammlung als Beschlussvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 2.3Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011, Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung des Regionaldirektors des RVR für den Zeitraum 01.01. - 31.07.2011 und Entlastung der Regionaldirektorin des RVR für den Zeitraum 01.08.2011 - 31.12.2011Zur Vorlage · 12/0822 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0822 der Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2011. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2011 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Regionalverbandes Ruhr-Gesetzes (RVRG) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW feststellt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Erteilung der Entlastung der Regionaldirektion für das betreffende Geschäftsjahr. Konkret wird beantragt, dem Regionaldirektor für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2011 sowie der Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2011 vorbehaltlos Entlastung zu erteilen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Die Beratung der Drucksache war für die Sitzung des Verbandsausschusses am 4. März 2013 sowie für die anschließende Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2013 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.4Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2011Zur Vorlage · 12/0821 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0821 der Verbandsversammlung befasst sich mit der Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Haushaltsjahr 2011. Der vorliegende Überschuss beläuft sich auf einen Betrag von 949.803,94 Euro.
Der Beschluss sieht vor, dass neben dem Jahresüberschuss eine Entnahme aus der zweckgebundenen Deckungsrücklage des Jahres 2010 in Höhe von 815.000,00 Euro erfolgt. Aus der nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungsübertragung des Jahres 2010 erfolgt keine Zuführung zur allgemeinen Rücklage.
Die Mittel aus dem Jahresüberschuss und der Entnahme sollen nach dem vorliegenden Vorschlag verwendet werden, um die zweckgebundene Deckungsrücklage für das Jahr 2011 um einen Betrag von 930.016,85 Euro aufzustocken. Gleichzeitig ist eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 19.787,09 Euro vorgesehen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Verbandsausschuss am 4. März 2013 und zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung am 15. März 2013 vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist die Verbandsversammlung.
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- 2.5Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die ABS 46/2 Dreigleisigen Ausbau der Strecke Grenze D/NL-Emmerich-Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 Dinslaken -Anhörungsverfahren Hier: Stellungnahme des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 12/0768 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0768 befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für den dreigleisigen Ausbau der Strecke zwischen der Grenze Deutschland/Niederlande, Emmerich und Oberhausen. Konkret geht es um den Planfeststellungsabschnitt 1.3 im Bereich Dinslaken und das damit verbundene Anhörungsverfahren sowie die Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr (RVR).
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits vom Regionalverband Ruhr abgegebenen Stellungnahme zustimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Verbandsgremien der Position ebenfalls zustimmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragte, den Vorbehalt der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber der Stellungnahme aufzuheben.
Die Vorlage durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der vorberatenden Beratung im Planungsausschuss am 13. Februar 2013, gefolgt von der Vorberatung im Verbandsausschuss am 4. März 2013, bis hin zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung am 15. März 2013. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband Ruhr entstehen.
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- 2.6Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die ABS 46/2 Dreigleisigen Ausbau der Strecke Grenze D/NL-Emmerich-Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 Dinslaken -Anhörungsverfahren Hier: Stellungnahme der RegionalplanungsbehördeZur Vorlage · 12/0768-1 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0768-1 befasst sich mit der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Gegenstand des Verfahrens ist der dreigleisige Ausbau der Strecke ABS 46/2 im Abschnitt zwischen der Grenze Deutschland/Niederlande, Emmerich und Oberhausen, konkret bezogen auf den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 Dinslaken.
Die vorliegende Drucksache dient der Information über das Anhörungsverfahren und ergänzt die bereits bestehende Drucksache Nr. 12/0768. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde in ihrer vorliegenden Form zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage war im Februar und März 2013 in den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung zur Beratung und Kenntnisnahme gesetzt. Aus der Dokumentation geht hervor, dass durch die vorliegende Berichtsvorlage keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen entstehen. Die Zuständigkeit für die inhaltliche Bearbeitung liegt beim Bereich Planung der Regionalplanungsbehörde.
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- 2.7Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die ABS 46/2 Dreigleisigen Ausbau der Strecke Grenze D/NL-Emmerich-Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 Voerde Hier: Stellungnahme des Regionalverbands RuhrZur Vorlage · 12/0760 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0760 befasst sich mit der Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr zum Planfeststellungsverfahren nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Gegenstand des Verfahrens ist der dreigleisige Ausbau der Strecke ABS 46/2 von der Grenze Deutschland/Niederlande über Emmerich nach Oberhausen, konkret bezogen auf den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 Voerde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits durch den Regionalverband Ruhr abgegebenen Stellungnahme zustimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Verbandsgremien der Position ebenfalls zustimmen. Zudem wird die Verwaltung damit beauftragt, die Aufhebung des Vorbehalts der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber der Stellungnahme zu erwirken.
Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, wobei die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für die Sitzung am 15. März 2013 vorgesehen war. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.8Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH - Besetzung des Kuratoriums und der Gesellschafterversammlung der ecce GmbHZur Vorlage · 12/0806 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0806 befasst sich mit der Besetzung des Kuratoriums sowie der Gesellschafterversammlung der ecce GmbH. Die Vorlage wurde von der Regionaldirektorin zur Beratung vorgelegt und durchläuft im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge den Wirtschaftsausschuss sowie den Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht.
Der konkrete Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der in der Drucksache festgelegten Besetzung der genannten Gremien zustimmt. Die inhaltliche Federführung für dieses Vorhaben liegt beim Verbandsausschuss.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Besetzung sind laut den Angaben in der Vorlage keine Kosten oder Erträge für das laufende Haushaltsjahr zu verzeichnen. Es werden keine finanziellen Mehraufwendungen oder Investitionsauszahlungen durch diesen Beschlussgegenstand ausgewiesen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorbereitung der Sitzungen erstellt.
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- 2.9Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages der AGR Betriebsführung GmbHZur Vorlage · 12/0682-1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0682-1 der Regionaldirektorin sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der AGR Betriebsführung GmbH vor. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft. Konkret wird eine Kürzung der Aufgabenbereiche beantragt, wobei die Personalüberlassung aus dem Leistungsspektrum der Gesellschaft entfernt werden soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der vorgeschlagenen Änderung zustimmt. Zudem wird die Ermächtigung beantragt, die Vertreter der Verbandsversammlung in der Gesellschafterversammlung der AGR Betriebsführung GmbH dazu zu legitimieren, der Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Die Vorlage durchläuft einen Beratungsprozess in verschiedenen Gremien. Die Beratung im Wirtschaftsausschuss ist für den 19. Februar 2013 vorgesehen, gefolgt von einer Vorberatung im Verbandsausschuss am 4. März 2013. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 15. März 2013 angesetzt. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung des Unternehmensgegenstandes werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Entscheidung vorbereitet.
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- 2.10Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Besetzung des AufsichtsratesZur Vorlage · 12/0810 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0810 befasst sich mit der Besetzung eines Aufsichtsratsmandates in der Kultur Ruhr GmbH. Der Inhalt der Drucksache sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem in der Vorlage aufgeführten Vorschlag zur Neubesetzung des betreffenden Mandats zustimmt.
Die Beratung der Vorlage ist für verschiedene Gremien des Regionalverbands Ruhr vorgesehen. Der Wirtschaftsausschuss sollte die Vorlage am 19. Februar 2013 vorberatend behandeln, gefolgt vom Verbandsausschuss am 4. März 2013. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 15. März 2013 angesetzt.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Besetzung des Aufsichtsratsmandates keine finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwände oder Folgekosten zu verzeichnen.
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- 2.11Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2011 nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)Zur Vorlage · 12/0802 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0802 befasst sich mit den Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Kalenderjahr 2011. Der Bericht wurde gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erstellt und dient der Information der zuständigen Gremien.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht über die genannten Beteiligungen zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Wirtschaftsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung. Die Sitzungen der Ausschüsse und der Versammlung zur Beratung dieser Vorlage waren für den Februar und März 2013 angesetzt.
Aus der Verwaltung geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder jährliche Folgekosten mit diesem Bericht verbunden. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Erstellung des Berichts übernommen.
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- 2.12Angelegenheiten der TER TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 12/0683-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0683-1 befasst sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER). Der Verbandsausschuss führt die Vorlage im Rahmen der Vorberatung am 4. März 2013 in die Verbandsversammlung.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung der im Text beschriebenen Änderung des Gesellschaftsvertrages der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zustimmt. Mit dieser Entscheidung wird gleichzeitig die Bevollmächtigung erteilt, die entsprechende Vertragsänderung in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft rechtswirksam zu bestätigen.
Aus den Angaben der zuständigen Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung geht hervor, dass die vorgeschlagene Änderung keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch jährliche Folgekosten oder Investitionsauszahlungen durch diesen Vorgang zu erwarten. Die Vorlage dient somit der rechtlichen Anpassung der Satzung der Gesellschaft ohne Veränderung der budgetären Rahmenbedingungen.
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- 2.13Eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün Jahresbericht 2012Zur Vorlage · 12/0786 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0786 befasst sich mit dem Jahresbericht 2012 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün. Der vorliegende Entwurf wurde zur Kenntnisnahme für verschiedene Gremien des Regionalverbands Ruhr vorbereitet.
Der Berichtsvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Jahresbericht 2012 der Einrichtung zur Kenntnis nimmt. Die Beratungsfolge der Vorlage war für den Zeitraum zwischen Februar und März 2013 in den Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen.
Aus den Angaben der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen für das Jahr 2012 oder für Folgejahre dokumentiert. Die zuständige Regionaldirektorin sowie die Betriebsleitung der Einrichtung sind als Verantwortliche für die Erstellung der Unterlagen aufgeführt.
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- 2.14Leistungsbilanz Qualitätssicherung Emscher LandschaftsparkZur Vorlage · 12/0799 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0799 befasst sich mit der Leistungsbilanz zur Qualitätssicherung von regionalen und überregional bedeutsamen Standorten im Emscher Landschaftspark. Der vorliegende Entwurf wurde von der Regionaldirektorin vorgelegt und dient der Information der zuständigen Gremien im Regionalverband Ruhr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Leistungsbilanz zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge die Instanzen des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün, des Verbandsausschusses sowie der Verbandsversammlung. Die Sitzungen hierzu sind für den Zeitraum zwischen Mitte Februar und Mitte März 2013 angesetzt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut Dokument keine Kosten oder Erträge sowie keine Investitionsauszahlungen für das laufende Jahr verzeichnet. Die Federführung der Vorlage liegt beim Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün, wobei die inhaltliche Zuständigkeit dem Bereich Umwelt zugeordnet ist. Die Vorlage dient primgradig der Dokumentation der durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen an den genannten Standorten im Landschaftspark.
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- 2.15Landesweit einheitliche Flächenbedarfsprognose Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 12/0772 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0772 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zur Erstellung einer landesweit einheitlichen Flächenbedarfsprognose. Der vorliegende Bericht dient der Information der zuständigen Gremien im Regionalverband Ruhr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Zeitraum von Februar bis März 2013 zur Information vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Berichtsvorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen im Rahmen dieser Vorlage verzeichnet. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalentwicklung hat die Inhalte zur Vorlage gebracht.
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- 2.16Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr hier: ProjektskizzeZur Vorlage · 12/0766 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0766 befasst sich mit der Projektskizze für ein regionales Mobilitätsentwicklungskonzept der Metropole Ruhr. Im Rahmen der vorliegenden Unterlagen wird vorgeschlagen, die vorgestellte Projektskizze zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung erhält mit diesem Beschluss den Auftrag, den bestehenden Fachdialog zum Thema Verkehr und Mobilität fortzuführen. Zudem soll ein Arbeitskreis mit der Bezeichnung „Regionale Mobilität“ einberufen werden. Die Arbeit dieses Gremiums soll auf den Vorgaben der Vorlage basieren und die Erarbeitung eines verkehrsträgerübergreifenden Konzepts zum Ziel haben. Dieses Konzept soll sich an den spezifischen Verkehrsbedürfnissen der Region orientieren.
Die Vorlage durchläuft im Frühjahr 2013 die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss bis hin zur abschließenden Beratung in der Verbandsversammlung. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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- 2.17Regionaler Diskurs / Regionalplan Ruhr Hier: Fachdialog Großflächiger Einzelhandel - WerkstattberichtZur Vorlage · 12/0776 · Berichtsvorlage
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Die Drucksache 12/0776 der Regionaldirektorin befasst sich mit dem Werkstattbericht zum Fachdialog Großflächiger Einzelhandel im Rahmen des Regionalplans Ruhr. Die vorliegende Berichtsvorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage konzentriert sich auf die Dokumentation der Ergebnisse aus dem durchgeführten Fachdialog. Ziel der Vorlage ist es, der Verbandsversammlung den Bericht über die im Rahmen des regionalen Diskurses erarbeiteten Erkenntnisse zum Thema des großflächigen Einzelhandels vorzulegen. Mit dem Beschlussvorschlag wird die förmliche Kenntnisnahme des Berichts durch die Verbandsversammlung beantragt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage des Werkstattberichts keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalentwicklung hat die Erstellung der Dokumentation im Rahmen der bestehenden Planungsprozesse bearbeitet. Die Vorlage dient der Information der Gremien über den aktuellen Stand des regionalen Diskurses im Kontext der regionalplanerischen Entwicklung.
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- 2.18Freizeit- und Tourismuskonzept Metropole RuhrZur Vorlage · 12/0774 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0774 sieht die Erarbeitung eines Fahrplans zur Konkretisierung und Entwicklung eines Freizeit- und Tourismuskonzeptes für die Metropole Ruhr vor. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu einer der kommenden Sitzungen des Planungsausschusses sowie der Verbandsversammlung einen Plan zu erstellen, der die wesentlichen Inhalte, die Ziele und den zeitlichen Rahmen des Vorhabens skizziert.
Im Rahmen dieser Erarbeitung soll eine erste grobe Einschätzung des benötigten personellen und finanziellen Aufwands erfolgen. Die Umsetzung soll dabei in abgestimmter Arbeitsteilung mit der Ruhr-Tourismus GmbH sowie unter Einbeziehung von Forschungseinrichtungen und regionalen sowie kommunalen Partnern stattfinden.
Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss bis hin zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend. Finanzielle Auswirkungen werden in der vorliegenden Drucksache nicht ausgewiesen.
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- 2.19Ideenwettbewerb zur Zukunft der Metropole Ruhr Hier: AuslobungsexposéZur Vorlage · 12/0777 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0777 befasst sich mit der Auslobung eines Ideenwettbewerbs zur Zukunft der Metropole Ruhr. Die Verwaltung erhält den Auftrag, das vorliegende Auslobungsexposé als Grundlage für ein Vergabeverfahren zu nutzen, welches unmittelbar nach der Sitzung des Planungsausschusses eingeleitet werden soll. Dieses Verfahren dient der Auswahl der Wettbewerbsteams der ersten Wettbewerbssäule.
Zudem ist die Verwaltung angewiesen, das Exposé unter Einbindung des Beirats zu einer Auslobungsbroschüre weiterzuentwickeln. Dieses Dokument soll gleichzeitig als Basis für die Erstellung von Aufrufen an die Teilnehmenden der zweiten Wettbewerbssäule dienen. Der Planungsausschuss wird beauftragt, in einer separaten Sitzung abschließend über die Auswahl der Teams der ersten Säule zu beraten.
Der finanzielle Gesamtaufwand für den Ideenwettbewerb ist mit 726.100 Euro veranschlagt, wobei die Kosten für das Jahr 2013 aus dem bestehenden Haushalt gedeckt werden. Dem gegenüber stehen erwartete Fördermittel in Höhe von 580.880 Euro. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.20Ideenwettbewerb zur Zukunft der Metropole Ruhr Hier: Aufgabe und Besetzung der WettbewerbsjuryZur Vorlage · 12/0778 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0778 befasst sich mit der Organisation und Besetzung der Wettbewerbsjury für den Ideenwettbewerb zur Zukunft der Metropole Ruhr. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dem vorgeschlagenen Verfahren zur Besetzung sowie der grundsätzlichen Zusammensetzung der Jury zuzustimmen.
Im Rahmen dieses Prozesses sind die Fraktionen dazu angehalten, dem Referat Regionalentwicklung bis zum 22. März 2013 ihre jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter zu benennen. Die Verwaltung erhält zudem den Auftrag, Vertreter der Landesregierung für die Mitarbeit in der Jury zu gewinnen sowie zehn weitere Expertinnen und Experten für die Jurybesetzung zu rekrutieren.
Der weitere parlamentarische Ablauf sieht vor, dass der Planungsausschuss in einer gesonderten Sitzung abschließend über die finale Zusammensetzung der Wettbewerbsjury zu beraten hat. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss hin zu der beschließenden Sitzung der Verbandsversammlung. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.21Zukunft Ruhr.2020+ - Hochschulen und RegionZur Vorlage · 12/0720 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0720 der Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des Projekts „Zukunft Ruhr.2020+ – Hochschulen und Region“. Der Entwurf sieht die schrittweise Realisierung eines Netzwerks vor, das als regionales Kompetenzzentrum Ruhr fungieren soll. Diese Umsetzung erfolgt gemäß der Variante 2 des Memorandums „Zukunft Ruhr. 2020 – Hochschulen und Region“.
Im Rahmen dieses Vorhabens ist eine finanzielle Beteiligung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgesehen. Der Verband plant, sich in den Jahren 2013 und 2014 an zwei spezifischen Starterprojekten zu beteiligen. Dabei handelt es sich um die Projekte „Metropole Ruhr – Ein globaler Leuchtturm der Industriekultur“ sowie „Urbanismus in der Agglomeration Ruhr im internationalen Vergleich“. Die finanzielle Zusage des RVR beläuft sich auf jeweils rund 60.000 Euro pro Jahr.
Die Durchführung dieser Beteiligung ist an die Bedingung geknüpft, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW sowie die verantwortlichen Projektträger, namentlich die Ruhr-Universität Bochum und die TU Dortmund, beziehungsweise andere Dritte, wie etwa der Bund, die Kosten in jeweils gleicher Höhe übernehmen. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den zuständigen Ausschüssen, darunter den Kultur- und Sportausschuss, den Planungsausschuss sowie den Betriebsausschuss Route der Industriekultur, bevor eine abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung erfolgt.
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- 2.22Integriertes MarketingkonzeptZur Vorlage · 12/0738 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0738 befasst sich mit der Entwicklung eines integrierten Marketingkonzeptes. Der Antrag, der von der CDU-Fraktion am 18. September 2012 gestellt wurde, sieht eine geplante Vorgehensweise zur Erstellung eines übergreifenden Marketingkonzepts vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, der vorgeschlagenen Methodik zur Entwicklung dieses Konzepts zuzustimmen. Die Vorlage durchläuft im Rahmen des Beratungsprozesses verschiedene Gremien. Vorberatend sind der Wirtschaftsausschuss, der Kultur- und Sportausschuss sowie der Betriebsausschuss der Route der Industriekultur anzuraten. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2013 vorgesehen, wobei der Verbandsausschuss als federführendes Gremium fungiert.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut den Angaben in der Drucksache keine Kosten oder Erträge für das Jahr 2012 sowie keine jährlichen Folgekosten oder Einsparungen ausgewiesen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Kultur und Sport ist für die Bearbeitung der Vorlage verantwortlich.
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- 2.23Keine Fracking-Bohrungen zur „unkonventionellen“ Gewinnung von ErdgasZur Vorlage · 12/0748-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr am 15. März 2013 wurde ein Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke beschlossen. Der Beschluss legt fest, dass die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr auch künftig keine Flächen oder Grundstücke des Verbandes für die unkonventionelle Erdgasgewinnung mittels Fracking zur Verfügung stellt, was ausdrücklich auch Probebohrungen einschließt. Diese Entscheidung basiert auf der Auswertung eines Landesgutachtens.
Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Regionalplans wird angeregt, das Thema Fracking unter dem Aspekt der Energieversorgung in die zentralen Leitbilder und Leitlinien aufzunehmen. Ziel ist die Schaffung rechtssicherer Regelungen, die den Schutz der Umweltgüter Boden und Wasser priorisieren. Die Verwaltung soll hierzu im Austausch mit der Bezirksregierung Arnsberg, dem LANUV NRW und weiteren Stellen die Gefährdungspotenziale für Siedlungsbereiche und Wasserschutzgebiete untersuchen.
Zudem fordert die Verbandsversammlung die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung in das Bundesberggesetz zu integrieren oder Bergbaubetriebe dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterzustellen. Die Verbandsversammlung unterstützt zudem das Vorhaben der Landesregierung, Fracking in Gebieten mit unterirdischen Grundwasserströmen zu untersagen. Der Beschluss soll an die Räte und Kreistage der verbandsangehörigen Gebietskörperschaften übermittelt werden, um dort für die Nichtverfügbarkeit öffentlicher Flächen für Fracking-Vorhaben zu werben.
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- 2.25Resolution der Verbandsversammlung Kommunale Daseinsvorsorge sichern: Wasser ist keine Handelsware - die kommunale Wasserversorgung darf nicht gefährdet werdenZur Vorlage · 12/0832 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung wurde am 15. März 2013 der Fraktionsantrag mit der Drucksache Nummer 12/0832 zur Beratung vorgelegt. Der Antrag, der von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gemeinsam eingereicht wurde, befasst sich mit der Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich der Wasserversorgung.
Gegenstand des Antrags ist die Verabschiedung einer Resolution mit dem Titel „Kommunale Daseinsvorsorge sichern: Wasser ist keine Handelsware – die kommunale Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden“. Ziel der Vorlage ist es, die Unabhängigkeit und Stabilität der kommunalen Wasserversorgung gegenüber marktgesteuerten Prozessen zu festigen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Wasserversorgung nicht als Handelsware behandelt werden darf, um die Sicherstellung der Grundversorgung zu gewährleisten.
Die Vorlage wurde in der Verbandsversammlung beschließend behandelt. Finanzielle Auswirkungen oder Folgekosten werden im Dokument nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist die Verbandsversammlung.
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- 2.26Wuppertal, 49. Flächennutzungsplanänderung – Dreigrenzen – erneute öffentliche Auslegung (IKEA)Zur Vorlage · 12/0834 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 15. März 2013 die Stellungnahme der Verwaltung zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wuppertal im Bereich Dreigrenzen beschlossen. Gegenstand der Vorlage 12/0834 ist die erneute öffentliche Auslegung des Plans, der im Zusammenhang mit dem Standort IKEA steht.
Mit dem Beschluss wurde die offizielle Position der Regionalplanungsbehörde festgelegt, wie sie in der beigefügten Stellungnahme der Verwaltung dargelegt ist. Die Vorlage wurde als Tischvorlage behandelt und im Rahmen der Beratungsfolge der Verbandsversammlung beschließend behandelt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für den Verband entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung war für die Erstellung der Vorlage verantwortlich.
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- 2.27Umbesetzung in den AusschüssenZur Vorlage · 12/0839 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 15. März 2013 wurde über personelle Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen entschieden. Der Beschluss basiert auf einem Vorschlag der SPD-Fraktion und regelt die Zusammensetzung der Gremien für die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder.
Im Planungsausschuss tritt ein neues ordentliches Mitglied an die Stelle eines bisherigen Mitglieds. Eine ähnliche Änderung erfolgt im Kultur- und Sportausschuss, wo ebenfalls ein ordentliches Mitglied als Nachfolge für ein bisheriges Mitglied bestimmt wurde. Auch im Rechnungsprüfungsausschuss findet eine personelle Neubesetzung statt: Ein neues ordentliches Mitglied übernimmt die Position eines bisherigen Mitglieds. Gleichzeitig wurde die Nachfolge für ein stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss festgelegt, nachdem ein anderes Mitglied in die ordentliche Mitgliedschaft wechselte.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Regionaldirektorin weist darauf hin, dass durch diese personellen Veränderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Verwaltung hat die Umsetzungen gemäß dem Beschlussvorschlag der Fraktion vorbereitet.
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- 2.28Anfragen und Mitteilungen