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Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 29.03.2019
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen/Strukturausschuss
- 1.1Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2019Zur Vorlage · 13/1455 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1455 behandelt den Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2019. Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben hierzu eine gemeinsame Vorlage erstellt, die der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zur Entscheidung vorgelegt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Programmentwurf der drei Bezirksregierungen zustimmt.
Die Unterlagen enthalten neben einer Sachdarstellung den detaillierten Programmvorschlag sowie Informationen zur Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung im Jahr 2019. Der Entscheidungsprozess umfasst die Vorberatungen in den Gremien des Strukturausschusses und des Verbandsausschusses, bevor die endgültige Beratung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 28. Juni 2019 stattfindet. Die Einreichung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgt im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
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- 1.1.1Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2019 Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 13/1455Zur Vorlage · 13/1468 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Fraktionsantrag mit der Nummer 13/1468 befasst sich mit der Städtebauförderung im Rahmen des Programms für das Jahr 2019. Gegenstand des Antrags ist ein Änderungsvorschlag zu einer bereits bestehenden Drucksache, welcher die Einstufung einer spezifischen Maßnahme in die Förderpriorität A vorsieht.
Konkret geht es um das Vorhaben zur funktionalen Aufwertung des Freibades Werne im Bereich Bochum-Werne/Langendreer (Alter Bahnhof), welches in der Liste für das Städtebauförderprogramm NRW 2019 aufgeführt ist. Durch die Einstufung in die Priorität A soll die Förderbehandlung dieses Projekts innerhalb des genannten Programms angepasst werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass durch diesen Beschluss keine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist. Die Maßnahme wird als haushaltsneutral beschrieben, da keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Haushalt entstehen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde in der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
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- 1.2Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019“Zur Vorlage · 13/1456 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1456 befasst sich mit der Städtebauförderung und konkret mit dem Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019“. Dieser Programmvorschlag wird von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Entwurf der drei Bezirksregierungen zustimmt. Der parlamentarische Beratungsprozess ist für die Gremien Strukturausschuss, Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Juni 2019 vorgesehen.
Die gemeinsame Einreichung der Vorlage erfolgt auf Grundlage von § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff. des Landesplanungsgesetzes. Die Unterbreitung der Vorlage geschieht im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg. Als Bestandteile der Vorlage sind eine Sachdarstellung sowie der Programmvorschlag der Bezirksregierungen enthalten.
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- 1.2.1Städtebauförderung hier: Transparenz in der Darstellung der Mittelvergaben erhöhenZur Vorlage · 13/1473 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 13/1473 fordert eine höhere Transparenz bei der Darstellung von Mittelvergaben im Bereich der Städtebauförderung. Die Verbandsversammlung soll die zuständigen Stellen der Bezirksregierungen dazu auffordern, in der nächsten Sitzung des Strukturausschusses die Inhalte und Kriterien für die Mittelvergabe der Städtebauförderprogramme vorzustellen.
Darüber hinaus werden Vorschläge angefordert, wie der Regionalverband Ruhr (RVR) bereits vor Entscheidungen auf Landesebene früher in den Priorisierungsprozess einbezogen werden kann. Zudem sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die Kriterien der zugrunde gelegten Bewertung in den Vorlagen transparenter abzubilden.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass Entscheidungen über die Priorisierung von Fördermitteln im Regionalverband Ruhr häufig erst zu einem Zeitpunkt getroffen werden, an dem Abstimmungen auf Landesebene bereits erfolgt sind. Dies schränke die Wirksamkeit des regionalen Votums im weiteren Vergabeprozess ein. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Gründe für die Priorisierungsentscheidungen aus den vorliegenden Vorlagen nicht eindeutig hervorgehen.
Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- –Vorlagen des Regionalverband Ruhr/Planungsausschuss
- 1.3Resolution des Kreises Wesel 'Nachhaltigkeit beim Kiesabbau'Zur Vorlage · 13/1416-1 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr setzt sich mit der Berichtsvorlage 13/1416-1 auseinander, welche die Kenntnahme einer Resolution des Kreises Wesel zum Thema „Nachhaltigkeit beim Kiesabbau“ vorsieht. Der Kreisausschuss des Kreises Wesel hat diese Resolution in seiner Sitzung am 27. Februar 2019 mehrheitlich beschlossen.
Die entsprechende Vorlage wurde der Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr im März 2019 übermittelt. Die Resolution ging parallel dazu auch an verschiedene Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, darunter den Ministerpräsidenten des Landes NRW, den Landtagspräsidenten sowie die Landesumweltministerin und den Landeswirtschaftsminister.
Aus der Kenntnahme der Resolution ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr; es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich.
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Hauptdokument|20190625134929|20190520090551|20190520090624|20190520090656
- 1.3.1Antrag Nachhaltigkeit beim Kiesabbau hier: Rechtliche Möglichkeiten nutzenZur Vorlage · 13/1479 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat im Rahmen eines Fraktionsantrags beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung rechtlicher Schritte gegen das Land Nordrhein-Westfalen zu beauftragen. In Abstimmung mit dem Landkreis Wesel und den vom Kiesabbau betroffenen kreisangehörigen Kommunen soll die Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens genutzt werden. Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist die Festlegung auf einen Sicherungszeitraum von 25 Jahren sowie die damit verbundene Neuausweisung von etwa 300 Hektar zusätzlichen Abbauflächen.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung angewiesen, die Methoden zur Ermittlung der Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume für den Kiesabbau zu überprüfen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind laut dem Beschlussvorschlag keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird.
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- 1.4Regionaler Diskurs Regionalplan Ruhr und Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr: SachstandsberichteZur Vorlage · 13/1415 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wurde über den aktuellen Sachstand zum Regionalplan Ruhr sowie zum Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr informiert. Das Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Ruhr ist nach Ablauf der Eingabefrist am 1. März 2019 abgeschlossen. Die zuständige Fachabteilung erfasst derzeit die eingegangenen Stellungnahmen digital. Bis Mitte April 2019 wurden bereits 4.575 Stellungnahmen im System „Beteiligung online“ hinterlegt, während weitere E-Mails und postalische Unterlagen noch verarbeitet werden. Anonymisierte Auszüge der Stellungnahmen wurden den Fraktionsgeschäftsstellen bereits zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Erfassung erfolgt eine thematische Aufteilung der Inhalte sowie die Erarbeitung von Erwiderungsvorschlägen durch die Verwaltung, wobei eine zweite Beteiligungsphase absehbar ist.
Zum Handlungsprogramm liegen seit Anfang März 2019 rund 50 Stellungnahmen von öffentlichen und privaten Stellen vor, die etwa 300 Hinweise enthalten. Die Rückmeldungen bestätigen grundsätzlich den Prozess sowie die Ergänzung des Regionalplans durch informelle Planungsinstrumente. Es wurden Vorschläge zur Priorisierung von Handlungsansätzen, zur Berücksichtigung von Ressourcen sowie zur Klärung von Überprüfungsverfahren eingereicht. Die Verwaltung erstellt derzeit eine thematische Synopse für die fachliche Abstimmung in den Fachreferaten, die im Zeitraum von Mai bis Juli 2019 stattfinden soll. Eine weitere Befassung der Gremien ist nach der Sommerpause vorgesehen. Für die genannten Vorgänge sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
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- 1.5Auswirkungen der geplanten LEP-Änderungen auf die Festlegungen des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1418 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Berichtsvorlage die Auswirkungen der geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) auf den Entwurf des Regionalplans Ruhr erläutert. Die Informationen dienen als Antwort auf eine Anfrage der Fraktion CDU im Verbandsausschuss.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Walderhaltung gemäß LEP-Ziel 7.3-1. Hier sind Änderungen am textlichen Ziel 2.7-1 sowie die Rücknahme von Windenergiebereichen in Waldgebieten im Entwurf des Regionalplans Ruhr erforderlich. Dies würde den Wegfall von etwa 1.200 Hektar bedeuten, da für eine Inanspruchnahme von Waldflächen kein Bedarf nachgewiesen werden kann. Zudem erfordern die LEP-Ziele 2-3 Anpassungen der textlichen Ziele 1.3-1 und 1.1-9 im Regionalplanentwurf.
Im Bereich der Rohstoffsicherung gemäß LEP-Ziel 9.2-1 wäre eine räumliche Steuerung durch den Ausschluss von Gebieten im Entwurf des Regionalplans Ruhr mit einer Begründungspflicht verbunden. Eine Ausweitung des Versorgungszeitraums für Lockergesteine wie Kies, Sand und Ton auf 25 Jahre gemäß LEP-Ziel 9.2-2 würde ebenfalls Anpassungen im Planentwurf notwendig machen. Für die Ziele zur Siedlungsentwicklung in Freiräumen sowie für die Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutende Großvorhaben werden keine Auswirkungen auf den Entwurf des Regionalplans Ruhr erwartet.
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- 1.6Vorläufige Zeitplanung bei der Aufstellung des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1419-1 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Drucksache 13/1419-1 einen vorläufigen Zeitplan für die Aufstellung des Regionalplans Ruhr vorgelegt, um auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu antworten. Die zeitliche Planung basiert auf der Annahme, dass der Aufstellungsbeschluss noch vor den Kommunalwahlen gefasst werden kann.
Ein zentraler Arbeitsschritt ist die Auswertung von rund 120 Eingaben öffentlicher Stellen sowie etwa 4.600 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit. Die Bearbeitung erfolgt über ein elektronisches Auswertungssystem des Landesbetriebs IT.NRW. Für die Bereitstellung privater Stellungnahmen an die Verbandsversammlung ist eine vorherige Anonymisierung vorgesehen.
Zudem müssen Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW in den Regionalplanentwurf eingearbeitet werden, was eine zweite Offenlage erforderlich macht. Ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung wird für Ende 2019 angestrebt. Der weitere Ablauf hängt zudem von einer möglichen Änderung des Landesplanungsgesetzes bezüglich des Meinungsausgleichstermins sowie vom Abstimmungsbedarf zwischen Verwaltung und Politik ab. Um Verzögerungen durch umfangreiche Änderungswünsche zu vermeiden, schlägt die Verwaltung eine monatliche Berichterstattung an den Planungsausschuss oder die Einsetzung einer fraktionsübergreifenden Kommission vor.
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Hauptdokument|20190625083708|20190625081120|20190624145218|20190624145224|20190624145228|20190624145233
- 1.7Anfragen und Mitteilungen
- 1.7.1Flächenbilanz zum Entwurf des RPR, hier: Antwort der Verwaltung auf die CDU-Anfrage vom 12.06.2019Zur Vorlage · 13/1461-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Flächenbilanz des Entwurfs zum Regionalplan Ruhr erläutert die Verwaltung den aktuellen Stand der Informationsbereitstellung. Die Fraktion hatte zuvor bemängelt, dass kein Vergleich zwischen den geltenden Regionalplänen und dem neuen Entwurf durch Flächenbilanzen vorliege. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf eine bereits erfolgte Stellungnahme aus dem Jahr 2017, deren Inhalt unverändert bleibe. Zur Unterstützung der politischen Arbeit wurde den Fraktionen die GIS-Anwendung ruhrDIALOG zur Verfügung gestellt, um visuelle Abgleiche zwischen den Planungsständen zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Transparenz im Regionalplanaufstellungsverfahren stellt die Verwaltung fest, dass aus den rund 120 eingegangenen Stellungnahmen kein breiter Wunsch nach mehr Transparenz hervorgeht. Lediglich zwei Stellungnahmen äußerten Kritik an fehlenden Geodaten oder dem fehlenden Vergleich der Flächenbilanzen. Den Kommunen wurden jedoch GeoTIFF-Daten für deren eigene GIS-Systeme bereitgestellt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass verschiedene öffentliche Stellen, darunter der Kreis Wesel und die Stadt Dortmund, den Prozess des „Regionalen Diskurses“ als transparent und konstruktiv bewertet haben.
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- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen ohne Ausschussbeteiligung
- 2.1Umbesetzung von Gremien
- 2.1.1Umbesetzung im UmweltausschussZur Vorlage · 13/1459 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1459 der Verbandsversammlung behandelt eine geplante Umbesetzung im Umweltausschuss. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass ein Mitglied der Piratenfraktion zusätzlich als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss tätig wird.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist ein Antrag der Piratenfraktion, der der Verwaltung im Mai 2019 per E-Mail übermittelt wurde. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme wird festgehalten, dass die Umbesetzung haushaltsneutral erfolgt. Es sind keine Nachveranschlagungen oder die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Zudem ergeben sich aus der personellen Änderung keine Auswirkungen auf die Bilanz des Verbandes.
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- 2.1.2Arbeitskreis Europa, hier: Bestätigung der personellen BesetzungZur Vorlage · 13/1476 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/1476 wird die Bestätigung der personellen Besetzung des Arbeitskreises Europa (AK Europa) beantragt. Die Vorlage liegt der Verbandsversammlung zur Entscheidung vor. Ziel ist es, die von den verschiedenen Fraktionen im Regionalverband Ruhr benannten Mitglieder für diesen Arbeitskreis offiziell zu bestätigung.
Die vorgeschlagene Besetzung umfasst Vertreterinnen und Vertreter der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der DIE LINKE, der FDP, der Freien Wähler, der AfD sowie der Piraten. Die personelle Zusammensetzung setzt sich aus den jeweiligen Delegierten der Fraktionen zusammen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Die Maßnahme ist somit haushaltsneutral und führt zu keinen zusätzlichen Belastungen des Haushaltsplans.
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- –Vorlagen aus dem Verbandsausschuss
- 2.2Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017, Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017Zur Vorlage · 13/1446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1446 behandelt die Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 sowie die Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017. Grundlage der Vorlage ist der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses, welcher die Prüfung des betreffenden Jahresabschlusses abgeschlossen hat.
Das Referat Rechnungsprüfung hat im Rahmen dieser Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2019 beschlossen, den Prüfbericht zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung der Regionaldirektorin an die Verbandsversammlung weiterzuleiten. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den geprüften Abschluss nach Maßgabe des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen feststellt und der Regionaldirektorin für das Jahr 2017 vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage ergeben sich keine Notwendigkeiten für Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen.
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- 2.2.1Genehmigung der Festsetzung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2019 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne Vorberatung im Verbandsausschuss)Zur Vorlage · 13/1465 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr nimmt die Genehmigung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2019 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis. Das zuständige Ministerium hat dem Regionalverband mit einem Schreiben vom 5. Juni 2019 die Festsetzung eines Umlagesatzes in Höhe von 0,6717 Prozent der Bemessungsgrundlagen erteilt.
Die Grundlage für diesen Vorgang war die Anzeige der Haushaltssatzung 2019 bei der Aufsichtsbehörde im Februar 2019. Mit der Erteilung der Genehmigung durch das Ministerium wurde der beantragte Satz gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Die Wirksamkeit der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 ist an die Veröffentlichung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gebunden. Die Verwaltung gibt an, dass aus dieser Genehmigung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung von Mitteln resultieren.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.3Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetz Hier: Ergebnis der kommunalen Befassung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1399 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes (RRWN) in der Metropole Ruhr. Die Verwaltung schlägt vor, die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zu übernehmen, bei dem Stellungnahmen aus den Kommunen und Kreisen ausgewertet wurden. Von den 54 eingegangenen Rückmeldungen befürworteten oder begrüßten die beteiligten lokalen Gebietskörperschaften das Vorhaben weitgehend; eine grundsätzliche Ablehnung wurde nicht verzeichnet. Aus den fachlichen Anmerkungen resultierten 51 Änderungen an der kartografischen Darstellung des Netzes.
Mit dem Beschluss soll das RRWN, bestehend aus Bericht und Karte, als Bedarfsplan für den regionalen Alltagsradverkehr etabliert werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Umsetzung sowie die Finanzierung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene voranzutreiben und über die Ergebnisse zu berichten. Zudem soll die konkrete Umsetzungsplanung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Regionale Mobilität und dem Landesverkehrsministerium erfolgen. Ein dreijährlicher Rhythmus für die Evaluation und Fortschreibung des Netzes ist vorgesehen. Darüber hinaus wird die Vorbereitung von Grundlagen für eine Erweiterung des Netzes im Bereich des Freizeitverkehrs beauftragt.
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- 2.3.1Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 13/1399, Anlage 3, SynopseZur Vorlage · 13/1467 · Fraktionsantrag
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Der Fraktionsantrag mit der Nummer 13/1467 sieht eine Änderung der Beschlussempfehlungen zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes vor. Es handelt sich um einen Änderungsantrag zu der Drucksache Nr. 13/1399, bei dem die Verbandsversammlung gebeten wird, die Hinweise aus den Städten Bochum und Dortmund zu berücksichtigen.
Konkret soll die Entscheidung für zwei spezifische Maßnahmen von „Dem Hinweis wird nicht gefolgt“ auf „Dem Hinweis wird gefolgt“ abgeändert werden. Dies umfasst die sogenannte „Opelbahntrasse“ in der Stadt Bochum sowie den Abschnitt „Mengeder Straße – Strünkedestraße“ in der Stadt Dortmund. Ziel dieser Änderung ist es, die genannten Hinweise in die Beschlussfassung und die weitere Planung des Regionalen Radwegenetzes zu integrieren, um eine möglichst zeitnahe Umsetzung der Projekte zu ermöglichen.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind haushaltsneutral, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Antrag wurde von Vertretern der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.
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- 2.3.2Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 13/1399, Anlage 3, SynopseZur Vorlage · 13/1478 · Fraktionsantrag
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Der Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke zur Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes sieht Änderungen an den Beschlussempfehlungen der Drucksache 13/1399 vor. Ziel des Antrags ist es, die Hinweise der Städte Bottrop und Gladbeck zu berücksichtigen.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderung sollen die bisherigen Empfehlungen zur Kenntnisnahme oder Ablehnung für bestimmte Strecken in eine Befolgung der entsprechenden Stellungnahmen geändert werden. Dies betrifft zum einen die Route Gleisharfe, welche die Städte Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen verbindet. Diese Strecke soll auf Grundlage der Stellungnahmen der Städte Bottrop und Gladbeck als Radhauptverbindung in die entsprechende Karte aufgenommen werden. Zum anderen wird die Aufnahme der RAG-Trasse zwischen Bottrop und Gladbeck als Radhauptverbindung beantragt, ebenfalls basierend auf den Hinweisen der beteiligten Kommunen.
Die finanziellen Auswirkungen des Antrags sind haushaltsneutral. Eine Nachveranschlagung oder die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel ist für die Umsetzung dieser Änderungen nicht erforderlich.
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- 2.4Entwicklung einer EuroVelo der Industriekultur im Rahmen des internationalen NetzwerksZur Vorlage · 13/1424 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung und Beantragung einer EuroVelo-Route der Industriekultur bei der European Cyclists Federation (ECF) einzuleiten. Die Kosten für das Antragsverfahren werden über die Kostenstelle für das nationale und internationale Netzwerk der Route der Industriekultur finanziert. Parallel dazu soll die Verwaltung Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen führen, um eine gemeinsame Koordinierungsstelle für die Aufbau- und Umsetzungsphase zu etablieren und zu finanzieren. Diese Stelle ist für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren vorgesehen. Über den Fortgang der Gespräche sowie über die weiteren Umsetzungsschritte ist die Verbandsversammlung kontinuierlich in Kenntnis zu setzen.
Die geplante Route basiert auf einer Konzeptstudie, welche die Machbarkeit des Vorhabens bestätigt hat. Die Linienführung soll entlang des europäischen Kohlebandes verlaufen und eine Gesamtlänge von etwa 3.700 Kilometern erreichen. Die Strecke verbindet Industrieregionen von Süd-Wales und Cornwall über Nordfrankreich, Belgien und das Saarland bis nach Berlin und Oberschlesien in Tschechien. Das Projekt nutzt bestehende Qualitätsradrouten und sieht vor, vorhandene Lücken im Streckennetz zu schließen. Ziel ist eine verbesserte radtouristische Vernetzung sowie die Stärkung des Marketings mit europäischen Partnerregionen im Rahmen der internationalen Netzwerkarbeit.
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- 2.5Auf dem Weg zu einem Freizeit-/Tourismuskonzept Metropole Ruhr Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 13/1426 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung plant die Weiterentwicklung eines Freizeit- und Tourismuskonzeptes für die Metropole Ruhr. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung in Kooperation mit der Regionalen Tourismusgesellschaft (RTG) eine Analyse sowie eine Bestandskategorisierung öffentlicher und privater Einrichtungen durchführt. Ziel ist es, die Bedeutung dieser Angebote zu erfassen und eine Datenbank als Grundlage für ein regelmäßiges Monitoring zu erstellen.
Im Rahmen dieses Prozesses soll eine Online-Befragung zu rund 20 Themenfeldern mit über 200 Einrichtungen durchgeführt werden, wobei Indikatoren wie Besucherzahlen und Zielgruppen ausgewertet werden. Die Kosten für diesen Arbeitsschritt werden auf etwa 168.000 Euro geschätzt, der Zeitraum umfasst die Jahre 2019 und 2020. Zudem sollen laufende regionale Planungen, wie etwa die Internationale Gartenbauausstellung (IGA) 2027, in die Untersuchung einbezogen werden.
Auf Grundlage der Analyseergebnisse sollen Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, die unter anderem Leitbilder für die zukünftige Gestaltung des touristischen Angebots enthalten. Für diesen zweiten Schritt sind Kosten von etwa 107.000 Euro vorgesehen, was auch eine befristete personelle Verstärkung umfasst. Zur fachlichen Begleitung soll ein Fachbeirat aus bis zu zwölf externen Expertinnen und Experten eingesetzt werden. Die politische Begleitung durch Mitglieder des Aufsichtsrates der RTG ist ebenfalls Bestandteil des Vorhabens.
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- 2.5.1Auf dem Weg zu einem Freizeit-/ und Tourismuskonzept Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1469 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 13/1469 umfasst einen Änderungsantrag zur Drucksache 13/1426, welcher die Entwicklung eines Freizeit- und Tourismuskonzepts für die Metropole Ruhr betrifft. Im Zentrum der vorgeschlagenen Änderung steht die Anpassung des Beschlussvorschlags hinsichtlich der Beteiligung von Gremien an diesem Arbeitsprozess.
Der Antrag sieht vor, den zweiten Punkt des ursprünglichen Beschlussvorschlags dahingehend zu ergänzen, dass die politischen Mitglieder des Aufsichtsrates der Regionalen Transformation Ruhr (RTG) in den Prozess einbezogen werden. Dabei soll jedes Mitglied eine Stellvertretung benennen, um die Begleitung des Vorhabens zu gewährleisten. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, den fünften Punkt des Beschlussvorschlags, welcher den Fachbeirat betrifft, ersatzlos zu streichen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist; die Maßnahme ist somit haushaltsneutral. Der Antrag wurde von den Fraktionsgeschäftsführungen sowie den Fraktionsvorsitzenden der CDU, der SPD und der B90/Die Grünen eingebracht.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.6Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2018Zur Vorlage · 13/1417 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Beschlussvorlage 13/1417 über die Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH zum Geschäftsjahr 2018 beraten. Der Vorschlag sieht vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Ein vorliegender Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG bescheinigt den Jahresabschluss uneingeschränkt. Die Gesellschaft verzeichnete im Jahr 2018 einen Jahresüberschuss von 35.600 Euro, was eine Reduktion gegenüber dem Vorjahreswert von 68.600 Euro bedeutet. Diese Entwicklung resultiert primär aus geringeren sonstigen betrieblichen Erträgen.
Nach der Inbetriebnahme einer neuen Windkraftanlage im Jahr 2016 wurde das Repowering-Verfahren abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgte durch eine Kombination aus Fremdmitteln und Eigenmitteln der Gesellschafter, wobei die Einlagen zur Stärkung der Kapitalrücklage dienten. Für das Jahr 2018 ist eine Gewinnausschüttung von 35.000 Euro an die Gesellschafter vorgesehen, während der restliche Betrag auf neue Rechnung vorgetragen wird. Die technische und kaufmännische Betriebsführung erfolgt durch die Hertener Stadtwerke GmbH gegen ein jährliches Entgelt. Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung.
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- 2.7EKOCity GmbH - Änderung der SatzungZur Vorlage · 13/1438 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity. Der Entwurf sieht vor, auf die Möglichkeit des Ausscheidens aus dem Verband zum 31. Dezember 2023 zu verzichten, und folgt damit einem Empfehlungsbeschluss der EKOCity-Verbandsversammlung.
Gleichzeitig ist eine Änderung des Paragrafen 16 der Satzung beabsichtigt, welcher die Bedingungen für das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern regelt. Demnach wäre ein Austritt des Regionalverbandes Ruhr frühestens zum 31. Dezember 2033 möglich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Jahren.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist das Auslaufen der Verträge zwischen der EKOCity GmbH und den Anlagen zur Abfallbehandlung zum 31. Dezember 2023. Ziel ist es, die Entsorgungssicherheit sowie eine planbare Anlagenauslastung für den Zeitraum von 2024 bis 2033 sicherzustellen. Eine rechtliche Überprüfung der Kooperationsstruktur durch eine externe Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Grundstrukturen weiterhin rechtlich zulässig sind. Die wirtschaftlichen Kalkulationen für den Verlängerungszeitraum basieren auf Prognosen zum Abfallaufkommen und der Berücksichtigung notwendiger Kapazitätsreserven.
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- 2.8Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027
- 2.8.1IGA Metropole Ruhr 2027 – Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ und aktueller SachstandZur Vorlage · 13/1444-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit dem Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“. Die Gründung soll auf Basis eines Entwurfs des Gesellschaftsvertrages erfolgen, sofern die entsprechende Gesellschaftervereinbarung von allen Vertragspartnern unterzeichnet wird. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass etwaige Änderungen im Vertragswerk keine wesentlichen Auswirkungen auf die Haftungsmodalitäten oder die Einflussnahme haben. Die Gründung der Gesellschaft soll nach Vorliegen der erforderlichen Auskünfte des Finanzamtes zeitnah erfolgen.
Die geplante gemeinnützige GmbH hat ihren Sitz in Essen und ein Stammkapital von 25.000 Euro. Zu den Gesellschaftern gehören die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft mit einem Anteil von 13 Prozent, der Regionalverband Ruhr mit 54,6 Prozent sowie die Städte Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen mit Anteilen von 14,4, 11,6 und 6,4 Prozent. Zweck der Gesellschaft ist die Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abwicklung der IGA 2027 sowie die Erarbeitung von Konzepten zur Nachnutzung der Flächen nach Beendigung der Ausstellung.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird mit 15 Mitgliedern besetzt, wobei die Mandate zwischen der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft, der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr und den beteiligten Kommunen aufgeteilt werden. Die rechtlichen Grundlagen wurden durch die Verwaltung unter Einbindung einer externen Kanzlei und in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium erarbeitet. Die geplante Dauer der Gesellschaft ist bis spätestens Ende 2029 vorgesehen.
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- 2.8.2IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH – Bestellung von Vertreter*innen in den AufsichtsratZur Vorlage · 13/1453 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr beabsichtigt, die Vertreter für den Aufsichtsrat der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zu bestellen. Laut dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags der IGA GmbH soll der Aufsichtsrat aus insgesamt 15 Mitgliedern bestehen, wobei acht dieser Mandate durch die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr entsandt werden. Ein Teil dieser Vertretung muss durch die Regionaldirektorin oder eine von ihr vorgeschlagene und beim Regionalverband Ruhr beschäftigte Person besetzt sein.
Die Bestellung der Vertreter soll mit dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erfolgen. Aus finanzieller Sicht ergeben sich aus diesem Beschlussvorschlag keine Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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- –Fraktionsanträge
- 2.9Klimaoffensive.RuhrZur Vorlage · 13/1470 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Fraktionsantrag mit der Nummer 13/1470 sieht die Einrichtung einer „Klimaoffensive.RUHR“ durch den Regionalverband Ruhr (RVR) vor. Ziel des Antrags ist es, die vielfältigen Aktivitäten des Verbandes in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung zu konzentrieren. Durch eine Bündelung aller Maßnahmen und Initiativen auf den Ebenen der Konzeption, des Projektmanagements sowie in kooperativen Netzwerken soll die Initiative eine regionale Strahlkraft entwickeln.
Der RVR soll mit dieser Maßnahme als primärer Ansprechpartner für alle klimarelevanten Fragestellungen der Region fungieren. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten, der der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist laut Dokument keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich; das Vorhaben wird als haushaltsneutral beschrieben. Der Antrag wurde von den Fraktionen CDU, SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.
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- 2.10Anfragen und Mitteilungen
- 2.10.1Übersicht über die Fraktionsanfragen aus dem Jahr 2018Zur Vorlage · 13/1460 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1460 bietet eine Übersicht über die Fraktionsanfragen aus dem Jahr 2018. Der Bericht war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 28. Juni 2019 vorgesehen und dient dazu, die im genannten Zeitraum eingegangenen Anfragen der Fraktionen zusammenzufassen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dokumentiert, dass keine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt. Es sind keine Folgewirkungen oder Veränderungen in der Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste ersichtlich. Die zuständige Regionaldirektorin legte den Bericht zur Beratung vor.
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- 2.10.2Anfrage der SPD-Fraktion Planung und den Bau des dritten Bauabschnitts der Fuß- und Radwegeverbindung auf der ehemaligen Zechenbahntrasse König-Ludwig auf der gesamten Länge zwischen Castrop-Rauxel und Oer-ErkenschwickZur Vorlage · 13/1466 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Verbandsversammlung hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage Informationen zum dritten Bauabschnitt der Fuß- und Radwegeverbindung auf der ehemaligen Zechenbahntrasse König-Ludwig angefordert. Die geplante Strecke soll die Städte Castrop-Rauxel und Oer-Erkenschwick über die gesamte Länge miteinander verbinden und ist als Teil des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr/Metropole Ruhr ausgewiesen.
Die Anfrage bezieht sich auf den Ausbau der Nord-Süd-Achse, welche unter anderem Recklinghausen, Datteln und Herne tangiert. Die Trasse soll bestehende Wege wie den Emscher Park Radweg anbinden.
Die Fraktion bittet um Auskunft zu verschiedenen Aspekten der Umsetzung des Projekts. Konkret werden Fragen zum Bedarf an Flächenerwerb für die Baumaßnahme gestellt. Zudem wird nach Beteiligungsmöglichkeiten der angrenzenden Gemeinden zur Beschleunigung des Bauvorhabens gefragt. Des Weiteren sollen Informationen zum voraussichtlichen Fertigstellungstermin, zu den Gesamtkosten des Projekts sowie zu den Finanzierungsmöglichkeiten für die Unterhaltungsbaulasten bereitgestellt werden. Die Beantwortung der Fragen wird bis zu den nächsten Sitzungen des Umwelt- und des Planungsausschusses angestrebt.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 2Trainingszentrum Bergbau Recklinghausennicht öffentlich
- 2.1Grundstücksangelegenheiten 185/17nicht öffentlich
- 2.2Anfrage zum Erwerb der Grundstücke des „Trainingszentrums Bergbau Recklinghausen“ zur Entwicklung eines Besucher*innen- und Erlebnisbergwerksnicht öffentlich
- 2.2.1Erwerb der Grundstücke des ?Trainingszentrums Bergbau Recklinghausen? zur Entwicklung eines Besucher*innen- und Erlebnisbergwerks Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linkenicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich