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Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 11.10.2019
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 0.1Antrag auf Abberufung des Beigeordneten Martin Tönnes gem. § 16 Gesetz über den Regionalverband Ruhr i.V.m. § 71 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW sowie Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Beschlusses gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VerwaltungsgerichtsordnungZur Vorlage · 13/1601-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr liegt ein Antrag auf Abberufung des Beigeordneten für den Bereich III (Planung) vor. Der Antrag, der am 11. Oktober 2019 von 78 stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsversammlung eingereicht wurde, sieht zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung vor.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet das Gesetz über den Regionalverband Ruhr in Verbindung mit der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für eine erfolgreiche Abberufung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung hat sich aufgrund eines Ausscheidens aus dem Rat der Stadt Hamm von 137 auf 136 verringert, da die Reserveliste der entsprechenden Fraktion erschöpft ist und somit keine Nachbesetzung erfolgen kann.
Die Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung stützt sich auf das dokumentierte fehlende Vertrauen in die weitere Amtsausübung des Beigeordneten durch die Mehrheit der Mitglieder. Ohne dieses Vertrauen könne eine effektive Führung des Geschäftsbereichs sowie die Wahrnehmung der Aufgaben im Spannungsverhältnis zwischen Politik und Verwaltung nicht mehr gewährleistet werden. Finanzielle Auswirkungen oder ein zusätzlicher Bedarf an Haushaltsmitteln ergeben sich aus diesem Vorhaben nicht.
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- 0.2Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle für den Bereich III (Planung)Zur Vorlage · 13/1603 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 13/1603 sieht die Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle für den Bereich III (Planung) im Falle einer Abberufung des derzeitigen Amtsinhabers vor. Ziel der Vorlage ist es, durch eine zeitnahe Neubesetzung die Kontinuität der Aufgaben und Projekte innerhalb dieses Bereichs sicherzustellen.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben muss nach einer Abwahl innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Ausschreibung der Stelle eine Nachfolge gewählt werden. Angesichts der Bedeutung der aktuellen Vorhaben im Bereich Planung wird eine unverzügliche Regelung angestrebt. Die Anforderungen an die Nachfolge umfassen neben der notwendigen fachlichen Qualifikation und ausreichender Berufserfahrung auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Beamtenverhältnis auf Zeit sowie zur Regelaltersgrenze.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass für das Verfahren keine zusätzlichen oder überplanmäßigen Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden müssen. Die Maßnahme ist somit haushaltsneutral.
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- 0.3Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2020/2021Zur Vorlage · 13/1600-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr plant, den Hebesatz zur Feststellung der Verbandsumlage für die Haushaltsjahre 2020/2021 auf 0,68 % festzulegen und dabei die Einwendungen der Mitgliedskörperschaften zurückzuweisen. Grundlage der Vorlage ist ein Entwurf, der einen konstanten Hebesatz von 0,6717 % vorsah.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens äußerten die Mitgliedskörperschaften unterschiedliche Positionen. Die Städte Hamm und Herne sowie der Kreis Recklinghausen zeigten keine Bedenken gegen den Hebesatz. Im Gegensatz dazu forderten die Städte Dortmund, Gelsächirchen und Hagen eine Überprüfung beziehungsweise Reduzierung des Satzes. Die Städte Bottrop, Mülheim an der Ruhr sowie die Kreise Unna und Wesel wiesen darauf hin, dass das Umlageaufkommen aufgrund höherer Grundlagen auf etwa 70 bis 72 Millionen Euro steigt, was zu einer Mehrbelastung der Kommunalhaushalte führt. Viele Mitgliedskörperschaften forderten zudem eine Prüfung der geplanten Aufwendungen, insbesondere im Bereich der Personalkosten.
Hinsichtlich der Finanzierung der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) sieht die Verwaltung die Vereinnahmung der Beiträge über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vor, um die finanzielle Stabilität über zehn Jahre zu sichern. Während die meisten Mitgliedskörperschaften diesem Verfahren zustimmen, signalisierte der Landrat des Kreises Unna die Unmöglichkeit einer Unterzeichnung, da im dortigen Kreistag die Information vorlag, die Finanzierung erfolge mittelbar über die allgemeine Verbandsumlage.
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Hauptdokument|20191209121013-0|20191209121014-1|20191209121014-2|20191213063910
- 0.3.1Finanzierung IGA 2027Zur Vorlage · 13/1630 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der CDU hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage (Drucksache 13/1630) Fragen zur Finanzierung der Internationalen Gartenbau-Ausstellung (IGA) 2027 gestellt. Grundlage der Anfrage ist die Information, dass der Kreistag Unna bereits im Jahr 2018 per Beschluss eine finanzielle Beteiligung an der IGA ausgeschlossen hat.
Die Fraktion bittet um Klärung, ob dieser Beschluss des Kreistags durch den Landrat der Verwaltung mitgeteilt wurde und zu welchem Zeitpunkt dies erfolgte. Zudem wird angefragt, ob in den Verwaltungsgesprächen zur Vorbereitung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Finanzierung nicht konkretisiert worden ist.
Des Weiteren werden Informationen darüber angefordert, welche Vertretenden seitens des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Gespräche geführt haben und wann diese stattfanden. Schließlich wird nach dem Zeitpunkt sowie den Ergebnissen der Behandlung des IGA-Projektes im Kommunalrat gefragt. Die Vorlage ist der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt worden.
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- 0.3.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Finanzierung IGA 2027Zur Vorlage · 13/1630-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der CDU zur Finanzierung der Internationalen Gartenbauausstellung (IGA) 2027 legt die Verwaltung den Sachstand zu den Beschlussfassungen und Verhandlungen dar. Bezüglich des Kreises Unna wird erläutert, dass nach einem ablehnenden Beschluss im Juni 2018 infolge einer Positiventscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen ein zustimmender Beschluss im Oktober 2018 erfolgte. Diese Information wurde der Verbandsversammlung bereits im Oktober 2018 mitgeteilt.
Die Finanzierung der Durchführungsgesellschaft wurde in Gesprächen auf verschiedenen Fachebenen thematisiert. An diesen Abstimmungen waren neben dem Regionalverband Ruhr (RVR) auch die Mitgliedskörperschaften, die Deutsche Bundesgartenschaugesellschaft sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW beteiligt. Die Ausarbeitung der konkreten Gestaltung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgte in der zweiten Jahreshälfte 2019 und wurde den Mitgliedskörperschaften kommuniziert.
Zudem dokumentiert die Verwaltung eine chronologische Auflistung von Sitzungen der Kommunalräte seit dem Jahr 2017, in denen Themen wie Finanzierung, Konzepte und Standorte der IGA 2027 behandelt wurden.
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- 0.4Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2020 / 2021Zur Vorlage · 13/1532-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 sowie eine dazugehörige Änderungsliste verabschieden. Mit dem Beschlussvorschlag ist verbunden, den Kämmerer zu ermächtigen, haushaltsneutrale Veränderungen umzusetzen, die aus der Umorganisation der Bereiche III und IV resultieren, ohne hierfür neue politische Beschlüsse einholen zu müssen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde im Oktober 2019 öffentlich bekannt gegeben; Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern gingen nicht ein. Die vorliegenden Änderungen ergeben sich primär aus den Anforderungen des neuen kommunalen Haushaltsrechts sowie aus angepassten Finanzbeziehungen zwischen dem Regionalverband Ruhr und seinen Beteiligungsgesellschaften. So sollen die finanziellen Beiträge der Mitgliedskörperschaften künftig über eine erhöhte Verbandsumlage statt über öffentlich-rechtliche Verträge vereinnahmt werden.
Ein weiterer Punkt betrifft die IT-Infrastruktur, wobei ein neues Angebot für den Anschluss der Außenstellen an das Glasfasernetz geringere Kosten und kürzere Umsetzungszeiten vorsieht als ursprünglich geplant. Zudem werden Investitionsmaßnahmen der Einrichtung RVR Ruhr Grün künftig direkt im Haushalt des Regionalverbandes Ruhr veranschlagt. Ziel dieser Maßnahme ist die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Stellen, während die fachliche Verantwortung für die Planung und Durchführung der Baumaßnahmen bei der Betriebsleitung von Ruhr Grün verbleibt.
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- 0.4.1Anpassung der Erträge durch Forstwirtschaft durch Ruhr Grün an die RealitätenZur Vorlage · 13/1629 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1629 wird eine Anpassung der Erträge aus der Forstwirtschaft bei Ruhr Grün vorgeschlagen. Die Fraktion der Piratenpartei beantragt, die Zuschüsse des Regionalverbands Ruhr (RVR) an Ruhr Grün in den Jahren 2020 und 2021 jeweils um 400.000 Euro zu erhöhen.
Um diese Erhöhung zu finanzieren, soll im Gegenzug der Planungsansatz für die Standortmarketingkampagne „Stadt der Städte“ reduziert werden. Die Begründung des Antrags führt an, dass aufgrund niedriger Holzpreise in den Jahren 2020 und 2021 mit Ertragsausfällen von etwa 400.000 Euro gegenüber der ursprünglichen Planung zu rechnen ist. Durch die beantragte Maßnahme soll verhindert werden, dass bei Ruhr Grün eine Steigerung der Einschlagmengen notwendig wird oder Rücklagen angegriffen werden müssen. Der Antrag stellt die Priorisierung ökologisch orientierter Maßnahmen gegenüber einer Imagekampagne dar.
Die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens sind budgetneutral gestaltet, da keine zusätzliche Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist. Die Mittelbereitstellung erfolgt durch die Umverteilung innerhalb des bestehenden Haushaltsplans.
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- 0.4.2Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2020 / 2021 Hier: Veränderungen im Doppelhaushalt zur Erfüllung von Aufgabenstellungen aus dem Strategie- und ZielkonzeptZur Vorlage · 13/1627 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag mit der Nummer 13/1627 befasst sich mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2020 und 2021. Die vorliegende Vorlage der Fraktion Die Linke sieht vor, die im Anhang aufgeführten Änderungen am Doppelhaushalt sowie die entsprechenden Haushaltsbegleitanträge zu beschließen.
Zweck dieser Anpassungen ist die Umsetzung von Aufgabenstellungen, die aus dem Strategie- und Zielkonzept resultieren. Der Antrag umfasst verschiedene finanzielle Aspekte, die in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sowie für Folgejahre dargestellt sind. Die Vorlage regelt die Anpassungen hinsichtlich der Erträge, Personalaufwendungen, Sachaufwendungen sowie der Abschreibungen und des Zinsaufwands. Darüber hinaus werden die Auswirkungen auf die Einzahlungen und Auszahlungen im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt. Mit dem Beschlussvorschlag wird die Verbandsversammlung ersucht, die vorgeschlagenen Budgetänderungen zur Sicherstellung der strategischen Ziele zu verabschieden.
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- 0.4.3Antrag zum Doppelhaushalt 2020/2021Zur Vorlage · 13/1631 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 liegt ein Fraktionsantrag vor, nach dem der Regionalverband Ruhr (RVR) den Vertrag mit der Freizeitgesellschaft Wischlingen vorsorglich noch im Jahr 2019 zum 31. Dezember 2020 kündigen soll.
Die Begründung des Antrags erläutert, dass seit über drei Jahren Bemühungen bestehen, den Revierpark Wischlingen in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr einzugliedern. Obwohl Verhandlungen und Gespräche in einer guten Atmosphäre verliefen, konnten diese bislang nicht zum gewünschten Ziel führen. Infolgedessen seien die für andere Freizeitgesellschaften geplanten organisatorischen und finanziellen Optimierungen für den Revierpark Wischlingen nicht umsetzbar.
Die Kündigung der Zuschüsse für den Revierpark Wischlingen führt zu einer Einsparung von 478.000 Euro im Haushalt 2021. Die finanziellen Auswirkungen werden als haushaltsverbessernd bewertet, da keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel notwendig ist.
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- 0.4.4Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021Zur Vorlage · 13/1634 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU, der SPD und der B'90/Die Grünen haben im Regionalverband Ruhr einen Fraktionsantrag zum Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2020 und 2021 vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 13/1634 umfasst verschiedene Anträge, deren konkrete Inhalte im Anhang des Dokuments aufgeführt sind.
Der Antrag war für die Beratung in der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2019 vorgesehen. Die entsprechenden Fraktionsvorsitzenden haben das Dokument unterzeichnet. Ziel des Antrags ist die Beantragung von Anpassungen zum Haushaltsplanentwurf für den Zeitraum 2020/2021.
Die Vorlage sieht eine detaillierte Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen sowie der Folgewirkungen vor. Dies umfasst die Planung von Erträgen, Personal- und Sachaufwendungen sowie Abschreibungen und Zinsaufwand für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Zudem werden die Auswirkungen auf den Teilfinanzplan hinsichtlich Einzahlungen und Auszahlungen sowie mögliche bilanzielle Folgen durch Veräußerungsgewinne oder -verluste berücksichtigt.
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- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen / Strukturausschuss
- 1.1Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2020Zur Vorlage · 13/1596 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1596 regelt die Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2020. Das Programm umfasst Projekte mit einer Gesamtkostenhöhe von bis zu drei Millionen Euro pro Maßnahme. Die Vorlage wurde gemeinschaftlich im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die Prioritätenliste gemäß der Anlage 1 der Vorlage zu verabschieden. Diese Anlagen enthalten eine Liste der 30 wichtigsten Maßnahmen sowie weitere Projekte des Programms. Darüber hinaus wird eine Übersicht über neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte bereitgestellt.
Die Vorlage durchläuft den Beratungsprozess in den Gremien Strukturausschuss, Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung. Die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für den 13. Dezember 2019 vorgesehen. Grundlage der Vorlage ist das Landesplanungsgesetz.
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Hauptdokument|20191107141113|20191107141119-0|20191107141120-1|20191107141120-2
- 1.2Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2020Zur Vorlage · 13/1594 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1594 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2020. Die Vorlage, die unter der Federführung des Verbandsausschusses steht, dient der Festlegung der Umsetzungsschritte für den kommenden Planungszeitraum.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die Prioritätenliste gemäß der beigefügten Anlagen zu verabschieden. Diese enthalten eine Auswahl der 30 wichtigsten Projekte sowie weitere Maßnahmen für den Radwegebau. Zudem wird eine Übersicht über neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte bereitgestellt.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Strukturausschuss am 26. November 2019, in den Verbandsausschuss am 2. Dezember 2019 sowie in die Verbandsversammlung am 13. Dezember 2019 vorgelegt. Die Einreichung erfolgt im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
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Hauptdokument|20191107135856|20191107135903-0|20191107135903-1|20191107135903-2
- 1.3Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2020 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1591 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2019 mit der Beschlussvorlage 13/1591 zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten für das Jahr 2020. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste sowie die Förderliste 2020 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt und den darin vorgesehenen Maßnahmen zustimmt.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Der Beratungsprozess umfasst die Vorberatung im Strukturausschuss am 26. November 2019 sowie im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2019. Die Vorlage stützt sich auf die Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes. Als Anlagen zur Vorlage dienen eine Sachverhaltsdarstellung, die Dringlichkeitsliste 2020 für die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie die Förderliste 2020 für Maßnahmen des Bodenschutzes.
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Hauptdokument|20191107131743|20191107131748-0|20191107131748-1
- 1.4Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik – Kulturregionen Hellweg und Niederrhein hier: Beratung und Beschlussfassung 2019Zur Vorlage · 13/1595 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1595 befasst sich mit der Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik für die Kulturregionen Hellweg und Niederrhein. Die gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sieht eine Beratung und Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag beinhaltet die Aufforderung an die Verbandsversammlung, die Projektplanungen zur Regionalen Kulturpolitik 2020 für die Anträge aus dem Verbandsgebiet in den Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet zur Kenntnis zu nehmen und den vorgesehenen Maßnahmen zuzustimmen. Die entsprechenden Planungen sind in den Anlagen der Vorlage aufgeführt.
Darüber hinaus werden die Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Regionalrats Arnsberg fallen, der Verbandsversammlung nachrichtlich zur Kenntnis vorgelegt. Die Vorlage dient als Grundlage für die Sitzungen im Strukturausschuss, im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung im Zeitraum zwischen November und Dezember 2019.
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Hauptdokument|20191107140734-0|20191107140735-1|20191107140735-2|20191120155629
- –Vorlagen des Regionalverband Ruhr / Planungsausschuss
- 1.5Bericht der Regionaldirektorin über das Gespräch mit der Landesregierung Information über das Gespräch mit Herrn Staatssekretär Dammermann in Düsseldorf am 07. November 2019 über die weiteren Schritte zur Neuaufstellung des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1617 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Gespräch am 7. November 2019 in Düsseldorf wurden die weiteren Schritte zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr erörtert. An dem Austausch zwischen dem Staatssekretär, Vertretern der Industrie- und Handwerkskammern sowie politischen Mitgliedern der Verbandsversammlung nahmen zudem die Geschäftsführer der Kammern teil. Ziel war die Abstimmung über das weitere Vorgehen im Planungsverfahren.
Der Regionalverband Ruhr bearbeitet derzeit rund 5.000 Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans und bereitet die zweite Offenlage vor. Parallel dazu werden acht Regionalplanänderungsverfahren fortgeführt. Die Regionaldirektorin wies auf den Personalmangel im zuständigen Referat hin, woraufhin der Staatssekretär eine Lösung in Aussicht stellte.
Um die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriegebieten zu beschleunigen, ist ein vorgezogenes Verfahren für einen sachlichen Teilplan vorgesehen. Dieser soll die Planung für 24 Standorte regeln, wobei eine Entscheidung noch vor der Sommerpause angestrebt wird. Sobald dieser Beschluss gefasst ist, können Kommunen mit der Bauleitplanung beginnen. Zudem sollen die Datengrundlagen zur Bedarfsermittlung von Siedlungsflächen aktualisiert werden, was zu zusätzlichen Gewerbeflächen in einigen Kommunen führen kann.
Die Kammern betonten die Bedeutung der kommunalen Flächenentwicklung sowie die Einbindung der Rohstoffgewinnung am Niederrhein. Die Politik strebt zeitnahe Ergebnisse an und zieht für das kommende Jahr gegebenenfalls Sondersitzungen in Betracht. Ein Folgetreffen soll Anfang 2020 stattfinden, sobald ein konkreter Zeitplan vorliegt.
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- 1.5.1Maßnahmen zum weiteren Verfahren des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1622-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der CDU und B90/Die Grünen mit der Nummer 13/1622-1 regelt Maßnahmen zum weiteren Verfahren des Regionalplans Ruhr. Angesichts der zeitlichen Verschiebung bei der Aufstellung eines neuen Regionalplans wird die Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde zu verschiedenen Schritten beauftragt.
Die Vorlage sieht vor, einen Erarbeitungsbeschluss für einen sachlichen Teilplan zum Regionalplan Ruhr unter dem Titel „Kooperationsstandorte“ zeitnah vorzubereiten und dabei die Rechtssicherheit des gesamten Verfahrens zu prüfen. Zudem sollen bereits eingeleitete Regionalplan-Änderungsverfahren mit Priorität fortgeführt werden, wobei bei entsprechender Dringlichkeit auch Erarbeitungsbeschlüsse für weitere Änderungsverfahren vorbereitet werden können. Das laufende Aufstellungsverfahren für den Regionalplan Ruhr soll unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesentwicklungsplans und auf Basis einer aktualisierten Datengrundlage zu den Flächenreserven fortgesetzt werden.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen erforderlich, sodass das Vorhaben haushaltsneutral bleibt.
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- 1.5.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Weiteres Vorgehen und geplante Inhalte der AbgrabungskonferenzZur Vorlage · 13/1609-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum weiteren Vorgehen und den geplanten Inhalten der nächsten Abgrabungskonferenz reagiert. Die kommende Veranstaltung soll einen konkreten Bezug zu potenziellen Abgrabungsflächen am Niederrhein herstellen. Die Regionalplanungsbehörde wertet derzeit Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans aus, um geeignete und möglichst konfliktarme Bereiche zu identifizieren. Sobald eine fachlich belastbare Flächenkulisse vorliegt, sollen die politischen Gremien des Regionalverbands Ruhr über diese Flächen beraten. Auf dieser Grundlage soll anschließend über das Format für den weiteren öffentlichen Austausch entschieden werden.
Die inhaltliche Schwerpunktsetzung zukünftiger Konferenzen wird von der Festlegung geeigneter Standorte und organisatorischen Rahmenbedingungen abhängen. Themen wie Baustoffrecycling oder der Einsatz von Ersatzstoffen sind zwar für den regionalen Rohstoffbedarf relevant, sollen die Konferenzen jedoch nicht inhaltlich überfrachten, da deren primäres Ziel die Ermittlung von Abgrabungsbereichen ist. Die fachliche Zuständigkeit für die Regelung von Ersatzmaterialien liegt bei den zuständigen Landes- und Bundesbehörden. Ergänzend dazu wird die Möglichkeit eines informellen Prozesses zur Erarbeitung von Perspektiven für die langfristige Nachnutzung der Flächen nach der Rohstoffgewinnung in Betracht gezogen, wobei eine Abstimmung mit den betroffenen Kommunen und Kreisen vorgesehen ist.
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- 1.610. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe (GEP E-L), auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See - Erweiterung eines Bereichs für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB)Zur Vorlage · 13/1559 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll die Erarbeitung der 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, beschließen. Gegenstand der Vorlage ist die Erweiterung eines Bereichs zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See.
Die Grundlage bildet ein Antrag der Quarzwerke GmbH, den bestehenden Quarzsandtagebau „Haltern-Sythen“ in nördlicher Richtung zu erweitern. Ziel ist die Sicherstellung des Versorgungszeitraums von 25 Jahren für den Rohstoff „Gebleichte Halterner Sande“, der für die deutsche Gießereiindustrie von Bedeutung ist. Im Rahmen der Änderung sollen Randbereiche als Oberflächengewässer sowie als Waldflächen mit Schutzfunktionen für die Landschaft und Erholung festgelegt werden.
Das Verfahren umfasst die Beteiligung der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit. Die Regionalplanänderung wird für die Dauer von zwei Monaten beim Kreis Recklinghausen und im Regionalverband Ruhr öffentlich ausgelegt und elektronisch veröffentlicht. Die Unterlagen beinhalten unter anderem einen Umweltbericht sowie Fachbeiträge zum Artenschutz, zur FFH-Verträglichkeit und zur Hydrogeologie. Für das Verfahren sind keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
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Hauptdokument|20191018132640-0|20191018132641-1|20191018132645-2|20191018132650-3|20191018132707-4|20191018132716-5|20191018132755-6
- 1.7Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.1Umbesetzung in den Ausschüssen und Gremien hier: Umbesetzung im WirtschaftsausschussZur Vorlage · 13/1628 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über eine Umbesetzung innerhalb der Ausschüsse und Gremien des Verbandes. Gegenstand der Beschlussvorlage Nummer 13/1628 ist die Neubesetzung im Wirtschaftsausschuss. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die in der Anlage zum Dokument aufgeführten personellen Änderungen im Wirtschaftsausschuss beschließt.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass durch diese Umbesetzung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Mitteln erforderlich. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral zu bewerten, da keine Auswirkungen auf die Erträge, Personalaufwendungen oder Sachaufwendungen des Haushaltsplans resultieren. Auch für die Bilanz ergeben sich keine Veränderungen, da keine Veräußerungsgewinne oder -verluste entstehen.
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- –Vorlagen aus dem Verbandsausschuss
- 2.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Wechsel im AufsichtsratZur Vorlage · 13/1605 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 13/1605 regelt personelle Veränderungen im Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR). Ein Mitglied des Aufsichtsrats, das dem Regionalverband Ruhr (RVR) zugeordnet ist, wird zum 31. Dezember 2019 abberufen, da die betreffende Person altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Als Nachfolge soll zum 1. Januar 2020 eine Mitarbeiterin der Verwaltung bestellt werden, die als kommissarische Leiterin im Team Realisierung Emscher Landschaftspark tätig ist und am Projekt „Revierparks 2020“ mitwirkt.
Darüber hinaus sieht die Vorlage vor, dass die Regionaldirektorin ihr Aufsichtsratsmandat in der FMR ab dem 1. Januar 2020 durch einen weiteren Bediensteten des RVR vertreten lässt. Die personellen Anpassungen im Aufsichtsrat sind haushaltsneutral und führen zu keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Verband. Der Verbandsausschuss bereitet die Vorlage zur Entscheidung in der Verbandsversammlung vor.
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- –Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 2.3Änderung der Rechnungprüfungsordnung der Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 13/1607-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Ordnung in der vom Rechnungsprüfungsausschuss empfohlenen Fassung zu verabschieden.
Die Überarbeitung ist erforderlich geworden, um die Rechnungsprüfungsordnung an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Grundlage hierfür sind die Neufassung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie das zweite Weiterentwicklungsgesetz des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW). Im Zuge dieses Verfahrens wurde zudem eine Anpassung in § 1 Absatz 2 vorgenommen, die auf einer Beschlussempfehlung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss basiert.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung haushaltsneutral ist. Es ist keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.4Aufnahme der Antony-Hütte als Ankerpunkt in die Route IndustriekulturZur Vorlage · 13/1555 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Antony-Hütte als neuen Ankerpunkt in die Route der Industriekultur aufzunehmen. Dieser Beschlussvorschlag stützt sich auf die Empfehlung eines Expertengremiums. Parallel dazu soll die Verwaltung beauftragt werden, die erforderlichen infrastrukturellen und medialen Ergänzungen im System der Route der Industriekultur umzusetzen.
Der Antrag zur Aufnahme des Standorts in Oberhausen wurde vom Landschaftsverband Rheinland gestellt. Das zuständige Expertengremium hat den Standort nach einer Prüfung im Juni 2019 einstimmig empfohlen. In der Begründung wird die industrielle Bedeutung der Antony-Hütte als Ursprung der Eisenindustrie sowie ihre funktionale Verknüpfung mit weiteren regionalen Standorten angeführt. Der Standort wird als ergänzend zu bestehenden Ankern der Route eingestuft und weist laut Experten eine hohe Symbolkraft für die Region auf. Zudem werden die Qualität der Informationsvermittlung sowie das Potenzial für den Tourismus positiv hervorgehoben.
Die finanziellen Auswirkungen der Integration sind im Doppelhaushalt 2020/21 bereits berücksichtigt. Die Kosten für Maßnahmen wie die Errichtung von Signalobjekten oder die Anpassung der Beschilderung erfordern keine zusätzliche Mittelbereitstellung. Die Einbindung des Standortes in das Mediensystem erfolgt sukzessive im Zuge von Neuauflagen.
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- –Vorlagen aus dem Umweltausschuss vom 22.11.2019
- 2.5Fortführung des Kooperationsvertrages Besucherzentrum Hoheward mit den Städten Herten und RecklinghausenZur Vorlage · 13/1580 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr beabsichtigt, die Kooperation mit den Städten Herten und Recklinghausen für den Betrieb des Besucherzentrums Hoheward bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen. Die Verlängerung erfolgt zu den bisherigen Rahmenbedingungen des bestehenden Vertrages.
Im Rahmen dieser Fortführung beteiligt sich der Regionalverband Ruhr weiterhin mit einem jährlichen Zuschuss von 135.000 Euro am Betrieb. Die Städte Herten und Recklinghausen leisten unverändert Brutto-Zuschüsse in Höhe von 60.000 Euro beziehungsweise 36.000 Euro, wobei die Beteiligung der Stadt Herten über die Gesellschaft für Technologieentwicklung und Vermögensverwaltung der Stadt Herten mbH erfolgt.
Die zeitliche Ausdehnung des Kooperationsvertrages soll dazu dienen, die Laufzeiten verschiedener Projekte im Landschaftspark Hoheward aneinanderzugleichen. Dies betrifft insbesondere das Trainingsbergwerk Recklinghausen, dessen Fortführung ebenfalls bis Ende 2021 beschlossen wurde. Ziel ist es, im Jahr 2021 eine Entscheidung über eine dauerhafte und tragfähige Kooperationsform für die Einrichtung zu treffen. Die erforderlichen Ratsbeschlüsse der Partnerkommunen liegen bereits vor.
Das Besucherzentrum übernimmt Aufgaben in der regionalen touristischen Vermarktung des Landschaftsparks, darunter die Durchführung von Gästeführungen, die Organisation von Veranstaltungen sowie die Bereitstellung von Informationen und Serviceleistungen für den Emscher Landschaftspark.
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- –Vorlagen aus dem Umweltausschuss vom 20.09.2019
- 2.6Weiterführung des Projektes Schiffsparade/KulturKanal nach 2020Zur Vorlage · 13/1522 · Beschlussvorlage
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- 2.7Agenda Klimaoffensive.RUHRZur Vorlage · 13/1514 · Beschlussvorlage
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- 2.7.1Antrag der Fraktion Die Linke Agenda Klimaoffensive.RUHR - Modellprojekt für 2020 „Einrichtung einer auf Geodaten basierenden Vitalitätskartierung von Wäldern und Grünflächen“Zur Vorlage · 13/1545 · Fraktionsantrag
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- 2.8Rahmennutzungskonzept zur Weiterentwicklung von Haldenstandorten in der Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1480 · Beschlussvorlage
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- 2.8.1Antrag der Fraktion Die Linke Rahmennutzungskonzept zur Weiterentwicklung von Haldenstandorten in der Metropole Ruhr Hier: Ergänzung des BeschlussvorschlagesZur Vorlage · 13/1546-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat das Rahmennutzungskonzept zur Weiterentwicklung von Haldenstandorten in der Metropole Ruhr zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Bearbeitung der vorgestellten Inhalte auf Basis dieses Konzepts fortzuführen, nachdem 23 Haldenstandorte in die Planung einbezogen wurden.
Im Anschluss daran soll ein Konsultationsprozess mit den betroffenen Kommunen und Kreisen eingeleitet werden. Dieser Schritt dient dazu, die politischen Gremien der Kommunen sowie die Öffentlichkeit einzubinden, damit deren Anregungen geprüft und bei Bedarf in die weitere Ausarbeitung des Konzepts integriert werden können. Das Ziel dieser Maßnahme ist der Ausbau der lokalen Freizeitinfrastruktur.
Die im Rahmen der Konsultation eingehenden Rückmeldungen aus den Räten sollen im Frühjahr 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Aus dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung im Haushalt.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.9IGA Metropole Ruhr 2027 - Modifizierung des Beschlusses zur Gründung der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ aufgrund aktueller EntwicklungenZur Vorlage · 13/1583 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt, die Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ noch im Jahr 2019 zu gründen, auch ohne eine vorliegende verbindliche Auskunft des Finanzamtes zur Umsatzsteuerbarkeit der Gesellschafterzuschüsse. Damit wird vom Beschluss der Verbandsversammlung vom 28. Juni 2019 abgewichen, welcher die Gründung unter dem Vorbehalt einer steuerrechtlichen Klärung gestellt hatte.
Grund für diesen Änderungswunsch ist, dass das zuständige Finanzamt aufgrund eines laufenden Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzgericht erst ab Mitte 2020 eine verbindliche Entscheidung zu einem vergleichbaren Sachverhalt treffen wird. Während die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft als gesichert gilt, bleibt die Frage offen, ob die Zuschüsse der Gesellschafter als umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung für Sondervorteile gewertet werden können. Ein Aufschub der Gründung würde laut Verwaltung notwendige Entscheidungen in den Gesellschaftsgremien sowie die personelle und finanzielle Ausstattung des Projekts verzögern. Zudem müssten die Vorbereitungsleistungen bis zur Gründung weiterhin aus den Ressourcen des Regionalverbands Ruhr finanziert werden.
Sollte die Finanzverwaltung die Zuschüsse nachträglich als umsatzsteuerpflichtig einstufen, könnte eine Steuerlast von etwa 6,2 Millionen Euro entstehen. Dies könnte eine Erhöhung der Beteiligungen der kommunalen Gesellschafter oder eine Einschränkung des Leistungsumfangs der IGA 2027 zur Folge haben.
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- 2.10Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Erwerb der Geschäftsanteile der Wassersportschule Kemnade GmbHZur Vorlage · 13/1586 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH soll die Geschäftsanteile der Wassersportschule Kemnade GmbH erwerben. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Übernahme der Anteile zum Nennwert mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erfolgt, wodurch die FMR zur alleinigen Gesellschafterin wird.
Die Zustimmung an den Unternehmenskauf ist an zwei Bedingungen geknüpft: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW darf keine Bedenken gegen die Transaktion erheben, und eine Liquidation der Wassersportschule Kemnade GmbH soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherstellung einer funktionellen sowie wirtschaftlichen Verknüpfung der Gesellschaften und die Realisierung von Kosteneinsparungen, beispielsweise durch den Wegfall einer separaten Buchführung und Jahresabschlussprüfung.
Die Wassersportschule Kemnade GmbH wird derzeit von der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH, der Stadt Witten und dem Ennepe-Ruhr-Kreis getragen. Der Anteilskauf soll aus dem Barvermögen der Wasserschule Kemnade GmbH finanziert werden, ohne dass sich das Stammkapital der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH verändert. Die Transaktion ist gemäß der Gemeindeordnung NRW anzeigepflichtig.
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- 2.11Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Maximilianpark Hamm GmbH – Zuschuss- und Finanzierungsvertrag 2020-2022Zur Vorlage · 13/1587 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll dem Zuschuss- und Finanzierungsvertrag für die Jahre 2020 bis 2022 für die Maximilianpark Hamm GmbH zustimmen. Grundlage für diesen Beschluss ist eine vorangegangene Entscheidung zur Evaluierung der Zuschüsse für die Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr, mit der die neue Höhe der Zuschüsse ab dem Jahr 2020 festgelegt wurde. Infolgedessen muss der Vertrag zwischen den Gesellschaftern des Regionalverbandes Ruhr und der Stadt Hamm neu gefasst werden.
Die finanziellen Auswirkungen betreffen vor allem die Sachaufwendungen, die für das Jahr 2020 mit 692.000 Euro veranschlagt sind und für die Jahre 2021 sowie 2022 auf 718.000 Euro steigen. Diese höheren Zuschüsse wurden bereits im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2020/2021 berücksichtigt, sodass keine zusätzliche Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Nach der Verabschiedung des Beschlusses durch die Verbandsversammlung erfolgt die notwendige Anzeige beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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- 2.12Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Übernahme der Gesellschafteranteile der Stadt HagenZur Vorlage · 13/1578 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Übernahme von Anteilen der Stadt Hagen an der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH beraten. Nachdem die Stadt Hagen den Gesellschaftsvertrag zum 13. Juni 2019 gekündigt hat, beabsichtigen die verbleibenden Gesellschafter – darunter der RVR, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis sowie die Städte Breckerfeld, Schalksmühle und Halver – die Fortführung der Gesellschaft.
Im Rahmen dieser Neuregelung soll der Anteil des RVR von 51 % auf 53 % steigen. Auch die Anteile der anderen Mitgesellschafter werden entsprechend angepasst, sodass die Beteiligung der Stadt Hagen zum 1. Januar 2020 auf null sinkt. Diese Veränderung führt zu einer einmaligen Erhöhung des Stammkapitals um 500 Euro. Die finanziellen Auswirkungen für den RVR sind im Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 bereits berücksichtigt, sodass keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kreistage, der Räte der Mitgesellschafter sowie der Aufsichtsbehörde. Eine Entscheidung über den aktualisierten Gesellschaftsvertrag ist für die Sitzungsfolge im März 2020 vorgesehen.
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- 2.13Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 13/1592 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll über die Aktualisierung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2019 entscheiden. Hintergrund ist die Kündigung des bisherigen Gesellschaftsvertrages durch die Stadt Hagen sowie die beabsichtigte Übernahme der Anteile durch die verbleibenden Gesellschafter. Durch diese Änderung der Anteilsverhältnisse erhöht sich das Stammkapital von 12.750 Euro auf 13.250 Euro.
Im Rahmen der Vertragsänderung wird eine Erhöhung des maximal möglichen Zuschusses von bisher 125.000 Euro auf zukünftig 400.000 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2020 vorgeschlagen. Die Verwaltung erläutert, dass die jährliche Veranschlagung der Kosten bei maximal 119.000 Euro bleibt und sich somit keine unmittelbare Erhöhung der tatsächlichen Zahlungen ergibt. Die Anpassung der Höchstsumme dient dazu, künftige Anzeigeverfahren bei einem eventuellen höheren Finanzbedarf zu vermeiden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der RVR-Verbandsversammlung, der Kreistage und Räte sowie der Aufsichtsbehörde.
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- –Vorlagen aus dem Betriebsausschuss Ruhr Grün
- 2.14Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün 2020/2021Zur Vorlage · 13/1568 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für die Jahre 2020 und 2021 festlegen. Der Entwurf sieht vor, den Aufgabenbereich „Pflege der Grünen Infrastruktur“ im Jahr 2020 haushaltstechnisch in die Einrichtung zu integrieren.
Ein zentraler Punkt der Vorlage betrifft die künftige Zuordnung von Investitionen auf Flächen des Regionalverbandes. Es besteht die Anfrage, die Budgetierung für Projekte wie die Instandsetzung von Waldwegen, den Ausbau des Ruhrtalradweges oder das Projekt „Waldweideprojekt Üfter Mark“ dem RVR zuzuweisen. Dies soll laut Verwaltung zu einer transparenteren und einheitlicheren Bewirtschaftung sowie zu einem geringeren Abstimmungsaufwand führen.
Die Einrichtung RVR Ruhr Grün spricht sich gegen diese Umgliederung aus. Eine Trennung der Investitionsmittel würde die inhaltlichen Zusammenhänge zwischen forstlicher Bewirtschaftung und Naturschutzprojekten aufheben. Zudem wird angeführt, dass die wirtschaftliche Flexibilität der Einrichtung bei der Reaktion auf klimawandelbedingte Erfordernisse durch zusätzliche administrative Schnittstellen eingeschränkt würde. Die geltende Betriebssatzung sieht die Unterhaltung von Infrastruktureinrichtungen ausdrücklich als Teil des Aufgabenbereichs der Einrichtung vor.
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- 2.15Anfragen und Mitteilungen
- 2.15.1Umsetzung der Informations- und MotivationskampagneZur Vorlage · 13/1632 · Fraktionsanfrage
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Die FDP-Fraktion der Verbandsversammlung hat eine Anfrage zur Umsetzung der Informations- und Motivationskampagne für die Direktwahl des Ruhrparlaments im Jahr 2020 gestellt. Grundlage der Anfrage ist ein Beschluss der Verbandsversammlung vom 6. Juli 2018, der Ziele, Maßnahmen und Kosten zur Unterstützung der Wahl im Jubiläumsjahr festlegte.
Mit der Anfrage werden Informationen zum aktuellen Stand der Kommunikationsmaßnahmen erbeten. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Umsetzung gemäß der ursprünglichen Planung erfolgt ist oder ob Abweichungen vorliegen und wie diese zu begründen sind. Zudem wird nach dem Entwicklungsstand eines umfassenden Gesamtkonzepts gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Einhaltung des Zeitplans sowie der Kosten im Vergleich zur ursprünglichen Planung. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, ob der Start der Kampagne wie vorgesehen im Januar 2020 stattfinden kann und welche konkreten Inhalte sowie Termine für den geplanten Kampagnenlaunch vorgesehen sind. Die Anfrage dient dazu, die politischen Gremien des Regionalverbandes Ruhr über den Fortschritt der Vorbereitungen zu informieren.
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- 2.15.2Antwort auf die Fraktionsanfrage der Fraktion B90/Die Grünen zum sachlichen Teilplan regionale Kooperationsstandorte