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Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 02.12.2019
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen/Strukturausschuss
- 1.1Förderprogramm Kommunaler Straßenbau 2020 hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1696 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1696 zum Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2020“ liegt der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur Entscheidung vor. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend. Gegenstand der Vorlage ist die Beschlussfassung über einen regionalen Vorschlag, der drei spezifische regionale Voten umfasst. Diese Voten beziehen sich auf das RVR-Gebiet innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Vorlage wurde im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes (LPlG) im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg vorgelegt. Die inhaltliche Beratung der Vorlage erfolgte bereits im Strukturausschuss am 10. März 2020 sowie im Verbandsausschuss am 16. März 2020. Ziel der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. März 2020 ist die Beschlussfassung über die Anlagen 1 bis 3, welche die regionalen Voten für die jeweiligen Gebiete der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster enthalten.
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Hauptdokument|20200219123601-0|20200219123607-0|20200219123607-1|20200219123607-2
- 1.2Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2020Zur Vorlage · 13/1641 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1641 befasst sich mit dem Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2020. Die Vorlage basiert auf einem gemeinsamen Entwurf der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) den Programmvorschlag dieser drei Bezirksregierungen annimmt.
Der Entscheidungsprozess umfasst mehrere Beratungsstufen in den zuständigen Gremien des Regionalverbandes. Die Vorlage durchläuft die Vorberatungen im Strukturausschuss, im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. März 2020 zur endgültigen Beschlussfassung ansteht.
Die Begleitunterlagen zur Vorlage enthalten eine Sachdarstellung, den detaillierten Programmvorschlag der Bezirksregierungen sowie Informationen zur Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung im Jahr 2020. Die gemeinsame Einreichung der Sitzungsvorlage erfolgt im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes.
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- 1.2.1Ergänzung zur Beschlussvorlage 13/1641 Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2020Zur Vorlage · 13/1714 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 13/1714 regelt Ergänzungen zum Städtebauförderprogramm 2020. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Vorschlag der Bezirksregierung Münster zustimmt.
Bezüglich der Projekte in Duisburg, konkret „Soziale Stadt, Laar“ und „Soziale Stadt Hochheide“, wird das Ministerium für Städtebau um eine Prüfung zur Hochstufung in die Kategorie A gebeten. Dies soll die Fortführung bereits eingeleiteter Entwicklungen gewährleisten. Der Antrag weist darauf hin, dass sich die Fördervolumina aufgrund von Änderungen am Stadtentwickragungsplan (STEP 2020) der Stadt Duisburg verringern: Für das Projekt „Soziale Stadt, Laar“ sinkt der Betrag von 2,629 Millionen Euro auf 2,055 Millionen Euro, während das Volumen für „Soziale Stadt Hochheide“ von 7,538 Millionen Euro auf 470 Tausend Euro reduziert wird.
Des Weiteren wird eine Prüfung zur Hochstufung der Projekte „Bochum Hamme“ sowie „Bochum Innenstadt“ in die Kategorie A beantragt, um Verzögerungen in der Entwicklung zu vermeiden. Der Antrag legt fest, dass diese Anpassungen nicht zu Lasten anderer bereits in Kategorie A eingestufter Projekte erfolgen dürfen. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind haushaltsneutral.
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- 1.3Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2020“Zur Vorlage · 13/1642 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1642 befasst sich mit der Städtebauförderung, konkret mit dem Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2020“. Der Programmentwurf wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam erarbeitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr dem Vorschlag der drei Bezirksregierungen zustimmt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen des Entscheidungsprozesses verschiedene Gremien, darunter den Strukturausschuss, den Planungsausschuss sowie den federführenden Verbandsausschuss. Die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung ist für den 27. März 2020 vorgesehen.
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg. Als Grundlage für die Entscheidung dienen die beigefügten Sachdarstellungen sowie der detaillierte Programmvorschlag der zuständigen Behörden.
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- 1.3.1Ergänzung zur Beschlussvorlage 13/1642 Vorschlag für das Sonderförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2020Zur Vorlage · 13/1713 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 13/1713 befasst sich mit der Ergänzung zur Beschlussvorlage 13/1642 bezüglich des Sonderförderprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2020“. Die Verbandsversammlung soll den Vorschlägen der Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf zu diesem Programm zustimmen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Behandlung des Projektes „Integratives Zentrum - Am Hausacker“, welches von der Bezirksregierung Arnsberg vorgeschlagen wurde. Hierbei bittet die Verbandsversammlung das Ministerium für Städtebau um eine Prüfung, das Projekt in die Kategorie A hochzustufen. Diese Einstufung soll den Umbau des Bestandsgebäudes zu einem integrativen Zentrum ohne zeitliche Verzögerungen ermöglichen. Der Antrag stellt dabei fest, dass eine solche Höherstufung nicht zu Lasten anderer Projekte führen darf, die bereits der Kategorie A zugeordnet sind.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist vermerkt, dass der Antrag haushaltsneutral ist. Eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist für das Vorhaben nicht erforderlich.
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- –Vorlagen des Regionalverband Ruhr/Planungsausschuss
- 1.4Aufhebung des Piktogramms „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ in einem Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Ehemaliges Kraftwerk Knepper)Zur Vorlage · 13/1643 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die 6. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg im Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Kern der Beschlussvorlage ist der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung der Nutzungsbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ im Gebiet der Stadt Dortmund.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das schriftliche Erörterungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen. Dabei sollen nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken zurückgewiesen werden. Die Vorlage hält zudem fest, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Die Regionalplanungsbehörde soll beauftragt werden, die 6. Änderung des Regionalplans gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Maßnahme keine Auswirkungen auf den Haushalt; eine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist nicht erforderlich.
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Hauptdokument|20200122140240-0|20200123091439-0|20200123091557-0|20200123091603-0
- 1.5Aufhebung der Zweckbindung und des Piktogramms für „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (ehemaliges Kraftwerk Knepper)Zur Vorlage · 13/1644 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist ein Gebiet in der Stadt Castrop-Rauxel, das für gewerbliche und industrielle Nutzungen vorgesehen ist. Mit der geplanten Änderung sollen die Zweckbindung sowie das Piktogramm für „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ in diesem Bereich aufgehoben werden.
Im Rahmen des Verfahrens nimmt die Verbandsversammlung den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das schriftliche Erörterungsverfahren zur Kenntnis. Nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken sollen zurückgewiesen werden. Aus der Öffentlichkeit sind zu diesem Vorgang keine Stellungnahmen eingegangen. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die 14. Änderung des Regionalplans gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
Die Vorlage, die im Verbandsausschuss vorberaten wurde, hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt; es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich.
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Hauptdokument|20200122140506-0|20200123091656-0|20200123091703-0|20200123091707-0
- 1.6Erarbeitungsbeschluss zur 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, in der Stadt Marl: Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs im Rahmen eines FlächentauschsZur Vorlage · 13/1645 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Erarbeitung der 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, in der Stadt Marl beschließen. Gegenstand dieses Erarbeitungsbeschlusses ist die Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs im Rahmen eines Flächentausches.
Das Verfahren zur Umsetzung dieser Planänderung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Im Zuge des Prozesses werden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie Privatpersonen beteiligt. Diesen wird eine Frist von einem Monat eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Parallel dazu findet eine einmonatige öffentliche Auslegung der Regionalplanänderung beim Kreis Recklinghausen und beim Regionalverband Ruhr statt, wodurch der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird.
Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen aus dem Haushalt erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral gestaltet ist.
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Hauptdokument|20200127085210-0|20200127085210-1|20200127085210-2|20200127085212-3
- 1.713. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, Änderung der textlichen Festlegung 16.2 zum Bereich für flächenintensive Großvorhaben (newPark) - AufstellungbeschlussZur Vorlage · 13/1652 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der 13. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe. Gegenstand der Beschlussvorlage 13/1652 ist die Änderung der textlichen Festlegung 16.2 zum Bereich für flächenintensive Großvorhaben im Bereich newPark.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Aufstellung dieser Änderung gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetze Nordrhein-Westfalen vor. Die Verbandsversammlung soll dabei den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das schriftliche Erörterungsverfahren zur Kenntnis nehmen und die nicht ausgeglichenen Anregungen sowie Bedenken zurückweisen. Es wird festgehalten, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zu diesem Vorgang eingegangen sind.
Nach dem Beschluss ist die Regionalplanungsbehörde angewiesen, die aufgestellte Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Für den Haushalt ergeben sich durch diese Maßnahme keine Auswirkungen, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Vorlage wurde durch die zuständige Fachabteilung zur Entscheidung vorgelegt.
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Hauptdokument|20200122142959-0|20200123105133-0|20200122143000-2|20200122144453-0
- 1.8Änderungsverfahren 35 E (Pferdebahnstraße / Berthold-Beitz-Boulevard - ESSEN 51) des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRWZur Vorlage · 13/1653 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über das Änderungsverfahren 35 E des Regionalen Flächennutzungplans (RFNP), welches die Bereiche Pferdebahnstraße und Berthold-Beitz-Boulevard in Essen umfasst. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW.
Der Vorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 16. Januar 2020 anschließt. Die Regionalplanungsbehörde hat in dieser Stellungnahme bereits die Aussicht gegeben, das Einvernehmen zu erteilen, da die geplante Änderung des RFNP im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen erfordert nach den gesetzlichen Vorgaben eine Willensübereinstimmung zwischen der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr und dem Regionalverband Ruhr. Durch die Zustimmung des Regionalverbands wird das Einvernehmen für das vorliegende Verfahren hergestellt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushalt entstehen.
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Hauptdokument|20200207123327-2|20200207123327-3|20200207123327-4|20200207123330-5|20200207123331-6|20200207123327-0|20200207123327-1
- 1.9Zeitplan für die Umsetzung der Aufträge der Beratung in den GremienZur Vorlage · 13/1664 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt Informationen zum Zeitplan für die Umsetzung von Aufträgen aus Gremienberatungen sowie zu den daraus resultierenden personellen Bedarfen vor. Dies erfolgt als Reaktion auf einen vorangegangenen Beschluss zur Vorlage eines entsprechenden Zeitplans.
Für den Regionalplan Ruhr wird derzeit ein Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte erarbeitet, der der Verbandsversammlung zeitnah vorgelegt werden soll. Die geplanten Daten für die Aufstellungsbeschlüsse der laufenden Regionalplanänderungsverfahren sind in einer tabellarischen Anlage enthalten.
Hinsichtlich des sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ wird eine Veröffentlichung in den Amtsblättern für Ende Februar oder Anfang März angestrebt. Die Fassung des Erarbeitungsbeschlusses ist für Juni 2020 vorgesehen, worauf ein Beteiligungsverfahren folgen soll. Über die Durchführung einer Erörterung wird nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen entschieden.
Zur personellen Situation in der Verwaltung wird mitgeteilt, dass Mitarbeiter des Referats für staatliche Regionalplanung die verschiedenen Verfahren betreuen. Während einzelne Mitarbeiter die laufenden Planänderungsverfahren und den sachlichen Teilplan bearbeiten, sind alle 14 Mitarbeitenden des Referats an der Auswertung der Stellungnahmen zum Regionalplan Ruhr beteiligt. Zudem stehen Stellenausschreibungen für drei zusätzliche Planerstellen bevor; eine Stelle für Verkehrsplanung wird ab März neu besetzt, während eine weitere Stelle entfristet wurde.
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- 1.10Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.0Bestellung der Prüfer im Referat RechnungsprüfungZur Vorlage · 13/1704 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 13/1704 wird die Bestellung von zwei neuen Prüfern im Referat Rechnungsprüfung des Regionalverbandes Ruhr beantragt. Dem Entwurf zufolge sollen Simon Meier und Julian Swiderski mit Wirkung zum 1. April 2020 in ihre jeweiligen Funktionen berufen werden.
Simon Meier soll ab diesem Zeitpunkt als technischer Prüfer tätig sein. Parallel dazu wird die Bestellung von Julian Swiderski als Prüfer vorgeschlagen, wobei sich dessen Dienstverhältnis an die Dauer seines befristeten Arbeitsvertrages bis zum 31. März 2022 knüpft. Die Auswahl der beiden Personen erfolgte im Rahmen der ausgeschriebenen Stellenbesetzungen.
Hinsichtlich der Haushaltsauswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Personalbesetzungen keine zusätzlichen finanziellen Folgen für den Haushalt nach sich ziehen. Die entsprechenden Stellen sind bereits seit dem Haushaltsjahr 2019 budgetiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 2.1Angelegenheiten der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Abberufung des Geschäftsführers Ulrich Wehmann zum 30.04.2020 sowie Berufung von Frau Doreen Gössinger zum 01.08.2020 zur GeschäftsführerinZur Vorlage · 13/1701 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr berät über die personellen Veränderungen in der Geschäftsführung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH. Die Beschlussvorlage 13/1701 sieht die Abberufung von Ulrich Wehmann zum 30. April 2020 sowie die Bestellung von Doreen Gössinger zur Geschäftsführerin im Nebenamt zum 1. August 2020 vor.
Hintergrund der Neubesetzung ist der Renteneintritt von Ulrich Wehmann beim Regionalverband Ruhr zum 31. Mai 2020. In Abstimmung mit der Bereichsleitung Wirtschaftsführung wird er sein Amt bei der Gesellschaft bereits zum 30. April 2020 niederlegen. Eine Übergangsphase soll durch die Übernahme der Geschäftsführung durch Wolfgang Flender aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis abgedeckt werden.
Doreen Gössinger bringt für die Aufgabe Erfahrungen aus ihrer früheren nebenamtlichen Tätigkeit als Geschäftsführerin der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie aus ihrer aktuellen Arbeit in der Beteiligungssteuerung des Regionalverbandes Ruhr mit. Die personelle Veränderung hat laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt durch die Gremien der Gesellschaft.
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- 2.2Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 13/1700 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1700 behandelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW. Dies umfasst Mittel für die laufende Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 3,95 Millionen Euro sowie Mittel aus der Investitionstätigkeit in Höhe von über 11,22 Millionen Euro. Die Übertragungen werden dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt.
Der Bericht erläutert die Entwicklung der Haushaltskennzahlen der Jahre 2017 bis 2019. Bei den ordentlichen Aufwendungen ergab sich im betrachteten Zeitraum eine Differenz von etwa 24,3 Millionen Euro zwischen den geplanten und den vorläufigen Ist-Werten. Im Bereich der Investitionstätigkeit wurden im Zeitraum von 2017 bis 2019 lediglich rund 30,2 Prozent des geplanten Volumens von insgesamt 104,7 Millionen Euro realisiert. Die Vorlage verweist zudem auf einen Hinweis des Ministeriums für Heimat, Kommunen, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBG NRW), wonach eine zeitnähere Realisierung der eingeplanten Mittel angestrebt werden soll.
Die übertragenen Ermächtigungen führen zu einer Erhöhung der entsprechenden Positionen im Ergebnis- und Finanzplan für das Jahr 2020. Eine zusätzliche Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist jedoch nicht erforderlich, da die Auswirkungen die wirtschaftliche Bilanz des Jahresabschlusses 2020 betreffen.
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- 2.3Übersicht über die Fraktionsanfragen aus dem Jahr 2019Zur Vorlage · 13/1654 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1654 bietet eine Übersicht über die im Jahr 2019 eingegangenen Fraktionsanfragen. Der vorliegende Bericht wurde für die Sitzungen des Verbandsausschusses am 16. März 2020 sowie der Verbandsversammlung am 27. März 2020 zur Kenntnisnahme vorbereitet.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral zu bewerten. Es ergeben sich aus dem Bericht keine weiteren finanziellen Folgen für den Haushalt oder die Bilanz des Verbandes, da keine Veräußerungsgewinne oder -verluste entstehen. Der Bericht dient der Information der Gremien über die im vergangenen Jahr gestellten Anfragen der Fraktionen.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.4Fortführung Luftbildkooperation Geonetzwerk.metropoleRuhrZur Vorlage · 13/1673 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat der Empfehlung des Planungsausschusses zugestimmt, ein Übernahmekonzept für die Luftbildbefliegungen im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vorzubereiten. Damit soll die Fortführung der Luftbildkooperation im Rahmen des Geonetwerks Metropole Ruhr vorbereitet werden.
Die Kooperation wurde 2017 zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen der Metropole Ruhr initiiert, um Anforderungen an das Bildmaterial sowie die Befliegungszeiträume abzustimmen und Kosten durch gemeinsame Ausschreibungen zu senken. Nachdem die Befliegungen in den Jahren 2018 und 2019 die gesetzten Ansprüche erfüllten, empfahl eine externe Evaluation die Weiterführung der Kooperation unter der Federführung des RVR. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zudem zugesagt, sich finanziell an der Kooperation zu beteiligen und das Material in seine turnusmäßigen Befliegungen zu integrieren.
Um Planungssicherheit für die Haushaltsaufstellung nach 2021 zu gewährleisten, soll nun ein Konzept zur Integration der Luftbildbefliegungen in den Aufgabenbereich des RVR erarbeitet werden. Die zuständige Fachabteilung wird hierzu in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Geonetwerks die Vorbereitung eines Übernahmekonzepts übernehmen, welches anschließend den Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als haushaltsneutral dargestellt.
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- –Vorlagen aus dem Umweltausschuss
- 2.5Liegenschaftskonzept des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 13/1676 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über das neue Liegenschaftskonzept entscheiden und die Verwaltung mit dessen Anwendung beauftragen. Die Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Beschluss aus dem Haushalt 2019, der die Erstellung eines Konzepts für die Liegenschaften des Verbandes vorsah.
Die zuständige Fachabteilung hat hierfür die liegenschaftsbezogenen Handlungsfelder in einem Entwurf strukturiert. Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses wurden die Ziele des Konzepts verschiedenen internen Referaten sowie der Einrichtung RVR Ruhr Grün und den Beteiligungs- oder Tochtergesellschaften vorgestellt. Die inhaltlichen Diskussionen konzentrierten sich dabei schwerpunktmäßig auf die Themenbereiche Landwirtschaft, Freizeit, Tourismus sowie Klima. Nach einer Beratung in der Verbandskonferenz wurden zudem letzte Anpassungen in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer vorgenommen.
Für den Haushalt ergeben sich aus der Vorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine überplanmäßige Mittelbereitstellung. Mögliche finanzielle Folgen, die sich aus der konkreten Umsetzung des Liegenschaftskonzepts ergeben könnten, werden im Rahmen der künftigen Haushaltsplanungen berücksichtigt.
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- 2.6Abbruch des ehemaligen Forsthauses Oberhausener Straße 140 in Bottrop und Entwicklung des GrundstückesZur Vorlage · 13/1656 · Beschlussvorlage
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Der Verbandsausschuss hat den Abbruch des ehemaligen Forsthauses in der Oberhausener Straße 140 in Bottrop sowie die geplante Entwicklung des Grundstücks zur Kenntnis genommen und zugestimmt. Das Gebäude befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich, wodurch eine Wohnnutzung ausgeschlossen ist. Die Verwaltung sieht daher den Rückbau und eine anschließende forstwirtschaftliche Nutzung vor, um der Zersiedelung entgegenzuwirken.
Ein bereits 2018 geplanter Abriss wurde zuvor aufgrund des Fundes einer geschützten Fledermausart unterbrochen. Infolge von Vandalismusschäden an der Bausubstanz, die eine Gefährdung darstellten, wurde der Abbruch nun kurzfristig beauftragt. Die geschätzten Gesamtkosten für den Rückbau, die Entsorgung und die Verfüllung werden auf etwa 83.400 Euro beziffert.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll über das ökologische Bodenfondsmanagement realisiert werden. Durch die Entsiegelung und die anschließende Aufforstung eines naturnahen Eichenmischwaldes sollen Ökopunkte generiert werden, deren Vermarktung Erlöse von circa 200.000 Euro erwarten lässt. Diese Mittel sollen den Rückbau, die Aufforstung sowie den Buchwertverlust der Fläche decken. Da der ursprüngliche Grundstückserwerb durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert wurde, müssen erzielte Erlöse anteilig an den Fördermittelgeber zurückerstattet werden.
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- 2.7Konzept zur Umwandlung von Waldflächen des RVR in NaturwaldzellenZur Vorlage · 13/1588 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache 13/1588) sieht vor, dass die Verwaltung ein Konzept zur Umwandlung von Teilen der Waldflächen des Regionalverbands Ruhr (RVR) in Naturwaldzellen erarbeitet. Das zu entwickelnde Konzept soll dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden und konkrete Ziele für die Forstbezirke sowie eine wissenschaftliche Begleitung beinhalten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass Waldbestände in einem naturnahen Zustand als ökologische Regenerationsräume fungieren. Durch die Beobachtung ungestörter Entwicklungsabläufe sollen Erkenntnisse für die Forstwissenschaft, insbesondere für den Waldbau, den Waldschutz und die Waldökologie, gewonnen werden. Diese Informationen sollen dazu dienen, die Pflege und Nutzung der Waldflächen ökologisch stabil und standortgemäß zu gestalten. Das Konzept soll aufzeigen, wie und an welchen Stellen solche Bereiche entstehen können, unabhängig von bereits laufenden Maßnahmen. Zudem sollen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Umsetzung im erarbeiteten Konzept dargestellt werden.
Für die Umsetzung des Vorhabens sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich; das Vorhaben ist haushaltsneutral.
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- 2.8Bauen mit Holz statt mit BetonZur Vorlage · 13/1624 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Fraktionsanfrage 13/1624 wird angeregt, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) prüft, wie das Bauen mit Holz im Gebiet des Ruhrgebiets gefördert werden kann. Ziel ist die Reduzierung von klimaschädlichen Baumaterialien wie Stahl, Stein und Beton. Der Antrag weist darauf hin, dass bei der Produktion von Stahl Mengen an Kohlendioxid freigesetzt werden, während Holz als nachwachsender Rohstoff Kohlendioxid speichert. Durch den Ersatz mineralischer Konstruktionen durch Holzkonstruktionen können laut Vorlage zwischen 9 % und 56 % der Treibhausgas-Emissionen eingespart werden.
Die Ergebnisse der Prüfung sollen im Umweltausschuss präsentiert und der Verbandsversammlung zur Umsetzung vorgeschlagen werden. Für die Durchführung des Vorhabens sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel oder Nachveranschlagungen erforderlich, da die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird.
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- 2.8.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Piraten Bauen mit Holz statt mit BetonZur Vorlage · 13/1624-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) prüft Möglichkeiten, das Bauen mit Holz anstelle von klimaschädlichen Materialien im Ruhrgebiet zu fördern. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Umweltausschuss vorgestellt und der Verbandsversammlung zur Umsetzung vorgeschlagen werden.
Die Antwort auf die Anfrage der Fraktion Piraten erläutert, dass durch Vereinfachungen in den Landesbauordnungen mittlerweile auch mehrgeschossige Gebäude in Holzkonstruktionsbauweisen möglich sind, wobei häufig Mischkonstruktionen zum Einsatz kommen. Da der RVR keine ordnungsbehördliche Zuständigkeit für Bauvorschriften und die Regulierung von Baustoffen in der Region besitzt – diese Kompetenz liegt auf Landesebene –, kann der Verband den Einsatz von Holz primär bei eigenen Hochbauprojekten und Infrastrukturanlagen im Freiraum fördern.
Bei Bauprojekten des RVR im Bereich der Forststützpunkte ist die Verwendung von Holz grundsätzlich bevorzugt. Ein konkretes Beispiel ist die anstehende Neuerrichtung des Betriebsgebäudes auf dem Forsthof Üfter Mark, bei der erstmals eine Holzskelettbaukonstruktion zum Einsatz kommen wird. Die Nutzung von Holz soll zur nachhaltigen Verwendung nachwachsender Rohstoffe beitragen und Transportwege sowie den Primärenergiebedarf reduzieren. Voraussetzung für die ökologische Wirksamkeit ist dabei die Verfügbarkeit von regional produziertem Holz aus bewirtschafteten Forsten.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.9Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2021-2023Zur Vorlage · 13/1639 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird um die Zustimmung zur Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2021 bis 2023 gebeten. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, wobei die RuhrTriennale als Trägerin der Gesellschaft eine zentrale Rolle einnimmt. Neben weiteren künstlerischen Einheiten wie dem ChorWerk Ruhr, der Tanzlandschaft Ruhr und den Urbanen Künsten Ruhr umfasst die Gesellschaft auch die Nutzung industrieller Standorte. Die Verlängerung der Nebenabrede dient der Sicherung der Planung der RuhrTriennale.
Der Regionalverband Ruhr leistet neben dem Land Nordrhein-Westfalen regelmäßige Zuwendungen aus dem Stammhaushalt zur Finanzierung der Gesellschaft. Für den Zeitraum 2021 bis 2023 ist ein jährlicher Eigenanteil des Regionalverbandes in Höhe von 1.073.712 Euro vorgesehen. Der Beitrag des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt 1.117.537 Euro, woraus sich ein jährlicher Gesamthaushalt von 2.191.249 Euro ergibt. Die Anpassung der Nebenabrede erfolgt aufgrund eines Wechsels in der Geschäftsführung zum 1. November 2020 sowie zur Absicherung der Gesellschafterzuschüsse für den neuen Zeitraum. Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt des Regionalverbandes bereitgestellt.
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- –Vorlagen aus dem Betriebsausschuss Ruhr Grün
- 2.10Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2018 Beschluss über die Zuführung zur Ausgleichsrücklage Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 13/1646 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2018. Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Abschlusses mit einer Bilanzsumme von 25.608.209,66 Euro vor. Das Eigenkapital beläuft sich dabei auf 8.189.958,66 Euro. Der Abschluss weist einen Verlustausgleich durch den Regionalverband Ruhr in Höhe von 8.843.176,43 Euro sowie einen Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung von 203.383,64 Euro aus.
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr beträgt 1.252.903,81 Euro. Es wird vorgeschlagen, diesen Überschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen, wobei ein Teilbetrag von 543.565,84 Euro der forstlichen Ausgleichsrücklage zugewiesen werden soll. Zudem ist die Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün Bestandteil der Vorlage.
Aus finanzieller Sicht sind keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage haushaltsneutral bleibt.
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- 2.10.1Entwicklung der Personalaufwendungen im Jahr 2018 – Feststellungen im Lagebericht zum Jahresabschluss 2018 aus dem Wirtschaftsausschuss am 3. März 2020Zur Vorlage · 13/1705 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 13/1705 eingereicht, welche sich auf die Entwicklung der Personalaufwendungen im Jahr 2018 bezieht. Grundlage der Anfrage sind die Feststellungen im Lagebericht zum Jahresabschluss 2018, wie sie im Wirtschaftsausschuss am 3. März 2020 thematisiert wurden.
Mit der Anfrage an Herrn Kämmerling werden spezifische Informationen zu personellen Veränderungen angefordert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, in welchen Bereichen Stellen ganzjährig oder unterjährig nicht besetzt werden konnten bzw. in welchen Bereichen Mitarbeiter befristete Arbeitsverhältnisse vorzeitig beendet haben. Darüber hinaus wird nach den Perspektiven des Eigenbetriebs gefragt, wie befristete Arbeitsverhältnisse künftig in unbefristete Arbeitsverhältnisse überführt werden können. Die Vorlage ist im Verbandsausschuss zur Kenntnis vorgesehen.
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- 2.10.2(ohne Titel)
- 2.11Zertifizierung der Wälder von Ruhr Grün nach FSCZur Vorlage · 13/1623 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der Piratenpartei mit der Nummer 13/1623 sieht vor, dass das Ruhrparlament die Organisation Ruhr Grün beauftragt, für ihre forstwirtschaftlich genutzten Wälder eine Zertifizierung nach dem FSC-Standard anzustreben. Hierzu soll ein Umsetzungs- und Zeitplan erstellt werden, der bis Ende 2020 vorgelegt werden muss.
Die Begründung des Antrags besagt, dass der bisherige PESC-Standard unzureichend sei, da dieser aus der Holzwirtschaft stamme und lediglich bestehende Standards abdecke. Da auf Landesebene bereits der höhere FSC-Standard gelte, solle sich Ruhr Grün aus ökologischen Gründen an diesen Standard angleichen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage angegeben, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist und die Maßnahme haushaltsneutral erfolgt.
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- 2.12Anfragen und Mitteilungen
- 2.12.1Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion i.S. Umsetzung der Informations- und Motivationskampagne zur Direktwahl des Ruhrparlaments im Jubiläumsjahr 2020Zur Vorlage · 13/1632-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der FDP-Fraktion zur Umsetzung der Informations- und Motivationskampagne für die Direktwahl des Ruhrparlaments im Jahr 2020 reagiert. Die geplanten Maßnahmen sollen Synergien zwischen den Jubiläumsaktivitäten und der Wahlkampagne nutzen, da beide denselben Personenkreis in der Metropole Ruhr ansprechen. Zum Maßnahmenkatalog gehören Printmedien, Plakate, eine Webseite, die im ersten Quartal 2020 online gehen soll, sowie Social-Media-Aktivitäten. Eine Roadshow ist für den Zeitraum von Ende April bis zur Wahl im September vorgesehen.
Hinsichtlich des Zeitplans gab es Abweichungen. Die Erarbeitung der Konzepte verzögerte sich durch Korrekturschleifen mit der beauftragten Agentur sowie durch die verspätete Einstellung von Personal, was auf die Haushaltsgenehmigung des Landes zurückzuführen ist. Der Kampagnenstart verschiebt sich daher vom ursprünglich geplanten Januar 2020 auf April 2020. Die Kostenplanung wird jedoch eingehalten. Um die politischen Fraktionen zeitnah über die Ergebnisse zu informieren, bietet die Verwaltung Präsentationen im Rahmen der Fraktionssitzungen an.
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- 2.12.2Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Initiativen des Regionalverbandes Ruhr zu Olympia 2032Zur Vorlage · 13/1686-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr führt seit 2018 jährliche Konferenzen der Sportdezernenten durch, um den Informationsstand der Städte und Kreise zur Olympiainitiative Rhein Ruhr City zu ermitteln. Im Rahmen dieser Treffen wurden bereits Verantwortliche der Olympiainitiative eingeladen, um über den Sachstand zu informieren. Für November 2020 ist ein weiteres Sportforum mit dem Schwerpunkt einer möglichen Olympiabewerbung geplant.
Ein Staatssekretär hat im Februar 2020 in einer Sitzung über den aktuellen Stand berichtet und die Region um Unterstützung gebeten. Die Projektleitung der Ruhr Games wurde der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen zugewiesen, wobei diese Veranstaltung als Teil der Olympiainitiative zur Gewinnung von Akzeptanz dient. Zudem steht die Verwaltung im Austausch mit der Geschäftsführung der Olympiainitiative sowie der IGA Durchführungsgesellschaft, um Synergieeffekte zu prüfen.
Weitere Aktivitäten des RVR hängen von der Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ab, die für Dezember 2020 erwartet wird. Nach dieser Entscheidung sollen in Abstimmung mit der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen Maßnahmen entwickelt werden. Als Instrumente zur Begleitung eines Bewerbungsprozesses werden die Ruhr Games sowie daraus entstandene Projekte wie das StartUpStudio Ruhr oder das Talent Team Ruhr angeführt.
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- –Maßnahmen des RVR in Zeiten der COVID-19-PandemieZur Vorlage · 13/1716 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Piraten hat mit der Vorlage 13/1716 Fragen zu den Maßnahmen des Regionalverbands Ruhr (RVR) während der COVID-19-Pandemie gestellt. Im Zentrum der Anfrage stehen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Arbeit im Home-Office. Hierbei wird nach dem aktuellen Stand des IT-Zugangs für Verwaltungsmitarbeitende sowie nach der ausreichenden Internetbandbreite bei einer gleichzeitigen Nutzung durch zahlreiche Beschäftigte gefragt. Zudem wird untersucht, ob die Bereitstellung von Fernzugängen auch für Mitarbeitende der Fraktionen geplant ist.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Durchführung von Veranstaltungen und Sitzungen. Es wird nach dem Umfang von Absagen von RVR-Veranstaltungen zur Reduzierung des Infektionsrisikos sowie nach der Umstellung interner Verwaltungssitzungen auf Videokonferenzsysteme gefragt. In diesem Zusammenhang wird auch die Beschaffung oder Einrichtung entsprechender Software thematisiert. Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion nach der Möglichkeit, die Verbandsversammlung abzusagen und Entscheidungsbefugnisse an den Verbandsausschuss zu übertragen. Abschließend werden Informationen über geplante Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten in der Verwaltung angefordert.
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- –Haushaltsanträge zur OrganisationsstrukturZur Vorlage · 13/1718 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zur Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen eingereicht. Grundlage der Anfrage ist die Entscheidung der Verbandsversammlung vom 13. Dezember 2019, im Rahmen der Haushaltsverabschiedung eine ergänzende Antragsliste zu beschließen.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Liste befasst sich mit der Organisationsstruktur. Die Verwaltung wurde darin beauftragt, dem Verbandsausschuss bis zum Frühjahr 2020 einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht soll die Organisationsstruktur der Verwaltung sowie die Prozesse bei Personalentscheidungsverfahren des Regionalverbandes Ruhr auf mögliche Optimierungsmöglichkeiten hin untersuchen.
Mit der Drucksache 13/1718 erkundigt sich die Fraktion nach dem aktuellen Sachstand zu diesem angeforderten Bericht. Darüber hinaus wird nach dem allgemeinen Status der weiteren Ergänzungsanträge der Koalition gefragt. Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion unter Beteiligung von Jonas Löckenhoff und Roland Mitschke formuliert.
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- –Niederschrift der Sitzung vom 02.12.2019nicht öffentlich
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 1Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 2Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich