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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Haushalt 2024
- 2.1Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 14/1339 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) strebt die Herstellung des Benehmens mit seinen Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2024 an, wobei der Hebesatz der Umlage weiterhin bei 0,68 % verbleiben soll. Grundlage hierfür ist ein Beteiligungsverfahren, das im Sommer 2023 stattfand und verschiedene Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden behandelte.
Die vorliegende Beschlussvorlage reagiert auf die Anmerkungen der Mitgliedskörperschaften zu verschiedenen Haushaltsaspekten. Um eine Erhöhung des Hebesatzes im Jahr 2024 zu vermeiden, plant der RVR den verantwortungsvollen Verzehr der Ausgleichsrücklage. Im Rahmen eines Haushaltskonsolidierungsplans für die Jahre 2024 bis 2027 mit einem Volumen von 64,5 Millionen Euro setzt der Verband zudem Maßnahmen zur Aufgabenkritik und Priorisierung von Projekten um.
Hinsichtlich der Personalaufwendungen hat der RVR auf steigende Kosten durch Tarifabschlüsse reagiert, indem eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre für freiwerdende Stellen sowie eine Verschiebung neuer Besetzungen bis zum 1. Oktober 2024 eingeführt wurden. Zudem wird angeführt, dass die Risiken bei der Aufnahme von Investitionsdarlehen durch ein entsprechendes Risikomanagement kontrolliert werden. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün wird ebenfalls in den Konsolidierungsprozess einbezogen.
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- 2.2Verabschiedung des Haushaltsplans 2024Zur Vorlage · 14/1341 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Verabschiedung des Haushaltsplans 2024. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 sowie die dazugehörigen Anlagen unter Berücksichtigung einer Änderungsliste der Verwaltung zu verabschieden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde im September 2023 eingebracht. Nach der öffentlichen Bekanntmachung in den Amtsblätlag der Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg im Oktober 2023 konnten Einwohner Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Innerhalb der vorgesehenen Frist von 14 Tagen wurden keine Einwendungen eingereicht.
Die Planung stützt sich unter anderem auf die Umlagegrundlagen der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024. Die in der Vorlage enthaltene Änderungsliste der Verwaltung führt zu Anpassungen bei den geplanten Jahresergebnissen und den Salden aus Investitionstätigkeit für die Jahre 2024 bis 2027. Beispielsweise wird das veranschlagte Jahresergebnis für 2024 von einem Entwurfswert in Höhe von minus 1,585 Millionen Euro auf minus 3,760 Millionen Euro nach Berücksichtigung der Änderungen angepasst.
In den Fachausschüssen wurde aufgrund eines Beratungsbedarfs hinsichtlich des Haushalts und der Änderungsliste kein Empfehlungsbeschluss gefasst. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 2.2.1Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2024 AKSV der FDPZur Vorlage · 14/1348 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FDP hat mit der Drucksache 14/1348 einen Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2024 für die Aufgabe „New Talents Ruhr“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, das Projekt „New Talents Ruhr“ einzustellen und somit nicht weiterzuführen.
Die Begründung für diesen Schritt liegt in angestrebten Einsparungen im Haushalt des Regionalverbandes Ruhr. Für das Haushaltsjahr 2024 ergibt sich durch die Beendigung des Projekts eine Reduzierung des RVR-Eigenanteils um 366.798 Euro. Über den Zeitraum von 2024 bis 2027 belaufen sich die kumulierten Einsparungen gemäß dem vorliegenden Entwurf auf insgesamt 1.526.427 Euro. Da keine zusätzlichen oder überplanmäßigen Mittel bereitgestellt werden müssen, ist die Maßnahme als Haushaltsverbesserung einzustufen.
Der Antrag durchläuft die Beratungsfolge über den Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt sowie den Verbandsausschuss, bevor er in der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 abschließend beraten wird.
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- 2.2.2Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2024 AWB FDPZur Vorlage · 14/1349 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr (RVR) den Fraktionsantrag 14/1349 eingebracht, der eine Prüfung der Trennung von der TER TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum Gegenstand hat. Die Verwaltung soll darlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Ablösung des Unternehmens vom RVR und dessen Integration in die Eisenbahninfrastruktur zum nächstmöglichen Zeitpunkt realisierbar wäre.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die TER im Haushaltsentwurf 2024 als untergeordnet bedeutsam eingestuft wird und jährlich Zuschüsse in Höhe von 100.000 Euro erhält. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Instandhaltung der 17,2 Kilometer langen Bahnlinie hohe Kosten verursache und die Angebote nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Tourismussektors entsprächen. Durch eine Veräußerung der Gesellschaft könnten finanzielle Ressourcen für andere Projekte im Ruhrgebiet genutzt werden. Zudem wird die Möglichkeit angeführt, dass größere Bahnbetreiber oder touristische Organisationen die Verwaltung der Linie effizienter übernehmen könnten.
Der Antrag sieht keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt vor, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 2.3Haushaltskonsolidierungsplan 2024Zur Vorlage · 14/1347 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Haushaltskonsolidierungsplan 2024 beschließen. Die Vorlage folgt den Vorgaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW zur strukturellen Aufwandskontrolle. Ziel des Plans ist es, durch eine Aufgabenkritik Einsparpotenziale zu identifizieren und freiwillige Ausgaben zu reduzieren, um die Mitgliedskörperschaften zu entlasten sowie die Genehmigungsfähigkeit künftiger Umlagesätze zu sichern und Umlageerhöhungen zu vermeiden.
Bereits im Rahmen der Festsetzung des Umlagesatzes für das Jahr 2024 haben verschiedene Mitgliedskörperschaften eine grundlegende Aufgabenkritik sowie eine Stabilisierung des Hebesatzes angeregt. Dies geschah vor dem Hintergrund der finanziellen Belastungen der Kommunen durch Krisensituationen und steigende Sozialtransferaufwendungen. Die im Haushaltskonsolidierungsplan enthaltenen Maßnahmen sind bereits in den Entwürfen des Haushaltsplans ab 2024 berücksichtigt.
Die Umsetzung des Plans erfordert keine zusätzliche oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung, sodass die Auswirkungen auf den Haushalt als neutral oder verbessernd einzustufen sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Vorlage.
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- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten (Titel 777 11): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2024Zur Vorlage · 14/1252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1252 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2024. Das Programm umfasst Projekte, deren Gesamtkosten pro Maßnahme bis zu drei Millionen Euro betragen.
Der vorliegende Entwurf sieht die Verabschiedung einer Prioritätenliste gemäß der Anlage 1 vor, welche die ersten 30 Maßnahmen festlegt. Ergänzend dazu enthält die Vorlage in Anlage 2 weitere geplante Maßnahmen für das Jahr 2024 sowie in Anlage 3 eine Auflistung der Projekte, die gegenüber dem Vorjahr neu hinzugekommen sind oder Veränderungen aufweisen.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist die Bezirksregierung Münster unter der Leitung von LRD Beidenhauser. Die Entscheidung über den vorgeschlagenen Beschluss soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 erfolgen. Die Vorberatung der Vorlage fand bereits in den Ausschüssen für Mobilität, Planung sowie im Verbandsausschuss statt.
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Hauptdokument|20231020151845-0|20231020151851-2|20231020151851-0|20231020151851-1
- 3.2Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2024Zur Vorlage · 14/1253 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1253 über die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten für das Jahr 2024 beraten. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass die Versammlung die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2024“ sowie die Förderliste 2024 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird die Zustimmung zu den in diesen Listen aufgeführten, vorgesehenen Maßnahmen beantragt.
Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Sie dient der Abstimmung über die geplanten Schritte zur Identifizierung von Gefährdungspotenzialen sowie zur Durchführung von Sanierungsschritten und zur Förderung des Bodenschutzes im Verbandsgebiet. Die entsprechenden Anlagen zur Sachverhaltsdarstellung sowie die detaillierten Listen für die Dringlichkeit und die Förderung sind Bestandteil der Vorlage.
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Hauptdokument|20231114115132-0|20231023170556-0|20231023170601-0
- 3.3Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 11): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2024Zur Vorlage · 14/1313 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1313 regelt die Priorisierung von Maßnahmen im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2024. Der Entwurf dient als Grundlage für die Festlegung der Umsetzungsschritte innerhalb des genannten Programms.
Die Vorlage beinhaltet eine Liste der 30 prioritären Maßnahmen sowie weitere geplante Projekte für das Jahr 2024. Zudem wird eine Gegenüberstellung von neuen und veränderten Projekten im Vergleich zum vorangegangenen Jahr bereitgestellt. Die Vorlage wird gemeinsam im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Beratung in den Ausschüssen für Mobilität, Planung und dem Verbandsausschuss im November 2023. Die abschließende Entscheidung über die Prioritätenliste ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 vorgesehen. Federführend bei der Erstellung der Vorlage ist die Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|20231020152407-0|20231020152412-1|20231020152412-2|20231020152411-0
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2022Zur Vorlage · 14/1282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) für das Jahr 2022 zu beschließen. Der Bericht dient der Information politischer Vertreter sowie der Öffentlichkeit und umfasst Angaben zur wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der verschiedenen Gesellschaften. Grundlage der finanzwirtschaftlichen Teile sind die geprüften Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022.
Der Bericht dokumentiert unter anderem die Beteiligungen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie der Business Metropole Ruhr GmbH. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung hat die Business Metropole Ruhr GmbH ihren Anteil an der Ruhr:HUB GmbH von 4,75 % auf 18,7 % gesteigert. Zudem wird über die Gründung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH im November 2022 berichtet. Bei der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH wird festgehalten, dass im Jahr 2022 keine operative Geschäftstätigkeit stattfand und deren Auflösung bereits beschlossen wurde. Eine Beteiligung an der EKOCity GmbH ist nicht enthalten, da diese über den Zweckverband EKOCity erfolgt. Bezüglich der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 wird darauf hingewiesen, dass der Stiftungszweck seit 2019 aufgrund fehlender Finanzierung nicht mehr verwirklicht wird.
Der Bericht wird Anfang 2024 auf der Website des Ruhrparlaments veröffentlicht. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder ein Bedarf an Nachveranschlagungen im Haushalt.
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- 8.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Manifesta 16 Ruhr gGmbHZur Vorlage · 14/1303 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Manifesta 16 Ruhr gGmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen sowie die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat entlastet werden.
Das betreffende Berichtsjahr stellt ein Rumpfgeschäftsjahr dar, welches den Zeitraum vom 17. November bis zum 31. Dezember 2022 umfasst. Der Jahresabschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Stammkapital der Gesellschaft setzt sich aus Beiträgen des Regionalverbandes Ruhr und der International Foundation Manifesta zusammen. Neben dem Stammkapital standen im Berichtsjahr Mittel aus der RAG-Stiftung sowie von der Kunststiftung NRW zur Verfügung. Nach Abzug einer Transfer Fee an die International Foundation Manifesta sowie der Deckung laufender Betriebskosten ergab sich ein Jahresergebnis von null Euro, wobei der Bestand der liquiden Mittel bei etwa 243.877 Euro lag.
Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel aus dem Regionalverband Ruhr erforderlich sind und die Maßnahme haushaltsneutral erfolgt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 8.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Verkauf der vom RVR gehaltenen Anteile an der Revierpark Wischlingen GmbH an die Stadt DortmundZur Vorlage · 14/1302 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, seine 50-prozentige Beteiligung an der Revierpark Wischlingen GmbH an die Stadt Dortmund zu verkaufen. Grundlage für diesen Schritt ist die Kündigung des Gesellschaftsvertrages zum 31. Dezember 2023. Während der RVR aus dem Gesellschaftsverhältnis ausscheidet, hat die Stadt Dortmund beschlossen, die Gesellschaft als Alleingesellschafterin fortzuführen.
Der Verkaufspreis für die Anteile beläuft sich auf 13.000 Euro, was dem eingezahlten Stammkapital entspricht. Aufgrund der Gemeinnützigkeit der Gesellschaft ist die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters rechtlich auf diesen Betrag begrenzt. In der Bilanz des RVR sind die Beteiligungen mit einem Buchwert von rund 1,1 Millionen Euro ausgewiesen. Der Veräußerungsvorgang führt zu einem Anlagenabgang, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wird und das Eigenkapital des RVR reduziert.
Die Vorlage durchläuft den Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie den Verbandsausschuss zur Vorberatung, bevor die Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 über den Beschluss entscheidet. Mit der Annahme der Vorlage soll zudem die Vertretung in der Gesellschafterversammlung ermächtigt werden, dem Anteilsverkauf und allen damit verbundenen Handlungen zuzustimmen.
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- 8.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Bereitstellung von Sonderzuschüssen und Neufassung der Gesellschaftervereinbarung 2024 bis 2026Zur Vorlage · 14/1307 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der finanziellen Unterstützung der Freizeitzentrum Xanten GmbH (FZX GmbH). Aufgrund von Ertragsrückgängen in den Bereichen Gastronomie, Wassersport und Veranstaltungen infolge witterungsbedingter Besucherausfälle sowie Entwicklungen beim Xantener Oktoberfest wurde für das Jahr 2023 eine Liquiditätsunterdeckung prognostiziert.
Zur Sicherstellung der Liquidität im Jahr 2023 wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000 Euro vorgeschlagen, wobei die Deckung durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget erfolgt. Für das Jahr 2024 ist zudem ein Liquiditätssonderzuschuss von 100.000 Euro vorgesehen. Um eine strategische Neuausrichtung der Gesellschaft zu unterstützen, die auf Kosteneinsparungen und die Entwicklung witterungsunabhängiger Einnahmen abzielt, soll in den Jahren 2024 und 2025 ein Transformationssonderzuschuss von jeweils 100.000 Euro gewährt werden. Diese Zuschüsse stehen unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Parallel dazu ist die Neufassung der Gesellschaftervereinbarung für den Zeitraum 2024 bis 2026 geplant, um die Höhe und Modalitäten der Zuschüsse neu zu regeln. Die Gesellschaftervertreterin des Regionalverbandes Ruhr wurde beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse zur Änderung der Vereinbarung zu fassen. Eine Interimslösung zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität durch ein Darlehen von bis zu 800.000 Euro mit einem Zinssatz von 4,0 Prozent p. a. wurde bereits durch den Verwaltungsrat und die Gesellschafterversammlung genehmigt.
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- 8.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Evaluierung des Betriebsführungsvertrages zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) und der Herner Bädergesellschaft (HBG)Zur Vorlage · 14/1309 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) befasst sich mit der Fortführung der Zusammenarbeit zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) und der Herner Bädergesellschaft (HBG). Gegenstand der Vorlage ist die Evaluierung des Betriebsführungsvertrages, durch den die HBG die Betriebsführung des Freizeitbades LAGO übernimmt. Dieser Vertrag wurde ursprünglich für eine Erprobungsphase ab dem 1. Januar 2021 abgeschlossen und aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
Das Ergebnis der durch den Wirtschaftsprüfer Hans-Henning Schäfer durchgeführten Evaluierung liegt vor. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Gesellschaften praxistauglich ist und die angestrebten wirtschaftlichen Synergieeffekte erreicht werden konnten. Zudem wird eine konstruktive Zusammenarbeit auf Geschäftsführungsebene sowie eine dauerhafte Sicherung des Freizeitangebots für die Bevölkerung festgestellt.
Auf Basis dieser Erkenntnisse wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Kooperation fortzusetzen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Haushaltsplan beansprucht werden und keine budgetären Auswirkungen entstehen.
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- 8.5.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Evaluierung des Betriebsführungsvertrages zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) und der Herner Bädergesellschaft (HBG)Zur Vorlage · 14/1309-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Evaluierung des Betriebsführungsvertrages zwischen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) und der Herner Bädergesellschaft (HBG). Auf Grundlage eines vorliegenden Berichts wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse für die Jahre 2024 und 2025 fortzuführen.
Die Kooperation, deren Erprobungsphase am 1. Januar 2021 begann, sieht vor, dass die HBG die Betriebsführung des Freizeitbades LAGO übernimmt. Ziel der Vereinbarung ist eine wirtschaftliche und organisatorische Optimierung durch die Bündelung von Kompetenzen sowie die Harmonisierung von Öffnungszeiten, Kursangeboten und Nutzungsentgelten zwischen den beteiligten Schwimmbadbetreibern. Eine durch den Wirtschaftsprüfer Hans-Henning Schäfer durchgeführte Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass die Zusammenarbeit praxistauglich ist und die angestrebten wirtschaftlichen Synergieeffekte erzielt werden konnten.
Aufgrund von Anpassungen während der Corona-Pandemie wurde die Vertragslaufzeit bereits bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Die Fortführung der Betriebsführung durch die HBG wird empfohlen, um die bestehenden Strukturen und das Angebot für die Bevölkerung zu sichern. Für die Fortsetzung des Vertrages sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.
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- 8.6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Gesellschaftervereinbarung 2024 ffZur Vorlage · 14/1310 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll der aktualisierten Gesellschaftervereinbarung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH für die Jahre 2024 und 2025 zustimmen. Da die bestehende Vereinbarung zum 31. Dezember 2023 ausläuft, ist eine Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen erforderlich geworden.
Die Neugestaltung basiert auf veränderten Kostenstrukturen. Neben den Auswirkungen der vergangenen Krisenjahre führen insbesondere die Anpassungen bei den Personalaufwendungen durch den Tarifabschluss 2023 sowie gestiegene Energiekosten und Parkpflegekosten zu einem erhöhten Bedarf. Zudem sind Maßnahmen zur Sanierung und Erneuerung der Infrastruktur sowie zur energetischen Optimierung von Betriebsanlagen und Gebäuden vorgesehen.
Im Rahmen der neuen Vereinbarung soll der allgemeine Betriebskostenzuschuss für die Jahre 2024 und 2025 auf jeweils 1,5 Millionen Euro angehoben werden. Der Anteil des RVR an diesem Zuschuss erhöht sich dabei von bisher 532.000 Euro auf 750.000 Euro. Ergänzend dazu sieht die Vorlage investive Sonderzuschüsse in Höhe von jeweils 1,2 Millionen Euro für denselben Zeitraum vor. Der RVR-Anteil an diesen Mitteln steigt damit von bisher 200.000 Euro auf 600.000 Euro pro Jahr.
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- 8.7Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen gGmbH - Nebenabrede 2024Zur Vorlage · 14/1335 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Zustimmung zu einer aktualisierten Nebenabrede der Umweltzentrum Westfalen gGmbH für das Jahr 2024. Da die bestehende Gesellschaftervereinbarung zum 31. Dezember 2023 ausläuft, ist eine Anpassung der Regelungen erforderlich geworden.
Ein wesentlicher Grund für die Neufassung der Nebenabrede sind gestiegene Personalaufwendungen infolge des Tarifabschlusses 2023, welche eine Erhöhung um 52.000 Euro bedeuten. Die Gesellschafter haben vereinbart, diese Kostensteigerung im Jahr 2024 hälftig zu tragen. Infolgedessen erhöht sich der jährliche Zuschuss von bisher 440.000 Euro auf insgesamt 492.000 Euro, wobei der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) bei 246.000 Euro liegt.
Zusätzlich zur finanziellen Anpassung ist für das Jahr 2024 die Durchführung intensiver Gespräche vorgesehen. Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, die zukünftige Ausrichtung der Gesellschaft sowie die notwendige langfristige Finanzierung festzulegen. Die im Haushaltsplanentwurf für 2024 bereits berücksichtigten Mehrbedarfe führen zu keiner zusätzlichen Nachveranschlagung oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellung.
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- 8.8Angelegenheiten des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes 8. Änderungssatzung zur Satzung des EKOCity AbfallwirtschaftsverbandesZur Vorlage · 14/1265 · Berichtsvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die 8. Änderungssatzung zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband informiert. Grund für die vorliegende Berichtsvorlage sind Anpassungen, die aufgrund einer neu zu fassenden Entschädigungssatzung sowie gesetzlicher Änderungen im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) erforderlich geworden sind.
Im Zentrum der Änderung steht die Einführung des neuen Paragraphen 5a in die Satzung. Dieser dient als rechtliche Grundlage für die Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder der Verbandsgremien. Bisher waren diese Entschädigungen lediglich in der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung geregelt. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich weiterhin an den Regelungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Weiterführende Details zur Ausgestaltung der Entschädigungen sollen künftig in einer separaten Entschädigungssatzung festgelegt werden. Neben dieser Neuregelung sind zudem redaktionelle und ergänzende Anpassungen der Satzung vorgesehen.
Die geplanten Änderungen wurden vorab mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt, wobei seitens der Behörde keine Änderungswünsche oder Einwände geäußert wurden. Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes und führt zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Umsetzungsstrategie für das regionale Freizeit- und Tourismuskonzept für die Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1247 · Beschlussvorlage
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Umsetzung der Strategie für das regionale Freizeit- und Tourismuskonzept der Metropole Ruhr. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll der Entwurf der Umsetzungsstrategie zur Kenntnis genommen werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das Arbeitsprogramm zur weiteren Umsetzung zu starten. Dies umfasst die vertiefende Betrachtung von Piloträumen, den Beginn der Umsetzungsschwerpunkte sowie die Entwicklung von Unterstützungsangeboten für kommunale Partner.
Ausgehend von 65 zuvor identifizierten Hotspots wurden für eine erste Untersuchung 13 Piloträume ausgewählt. Dazu gehören unter anderem der Landschaftspark Duisburg-Nord, das UNESCO-Welterbe Zollverein sowie der Kemnader See. Neben diesen touristischen Schwerpunkten sollen auch thematische Bereiche wie Wandern, Mountainbike-Fahren und die Freizeitmobilität adressiert werden. Als Unterstützungsleistungen sind Netzwerkveranstaltungen, Workshops sowie die Vermittlung von Informationen zu Förderprogrammen vorgesehen.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der bisherigen Planungen und soll den Austausch zwischen den Akteuren fördern und die qualitative Aufwertung der Hotspots unterstützen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan berücksichtigt, wobei für das Jahr 2024 keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Der Auswahlprozess der Piloträume erfolgte unter Einbeziehung von Fachreferaten sowie Vertretern regionaler Organisationen und Kommunen.
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- 9.2Regionale Großformate 2030+Zur Vorlage · 14/1277 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die Einrichtung einer interfraktionellen Projektgruppe zu regionalen Großformaten für den Zeitraum ab 2030 entscheiden. Grundlage der Vorlage ist ein Workshop vom 30. August 2023, an dem Vertreter der RVR-Fraktionen sowie verschiedene Experten teilnahmen. Aus der Nachbereitung dieses Workshops ergab sich die Notwendigkeit einer weiteren fachlichen und politischen Bearbeitung der Thematik regionaler Großformate für die Zeit nach der Internationalen Gruben-Ausstellung (IGA) 2027.
Die vorgeschlagene Projektgruppe soll mit Vertretern der RVR-Fraktionen besetzt werden und durch die Verwaltung des Regionalverbandes sowie gegebenenfalls durch externe Expertise unterstützt werden. Die Aufgabe der Gruppe besteht darin, bis zum ersten Gremienzyklus Anfang 2025 einen beschlussfähigen Vorschlag zu erarbeiten, der die Inhalte, Ziele und das Format künftiger Großformate festlegt.
Für die Umsetzung dieser Vorgehensweise sind im Haushaltsjahr 2024 keine zusätzlichen Personal- oder Sachmittel erforderlich. Die inhaltliche Arbeit wird derzeit innerhalb bestehender Projektstrukturen im Referat Regionalentwicklung geleistet.
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- 9.3Integriertes Regionales Entwicklungskonzept Metropole Ruhr im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'; hier: BerichtsentwurfZur Vorlage · 14/1279 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll das Integrierte Regionale Entwicklungskonzept Metropole Ruhr (GRW-IREK) beschließen. Das Konzept wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erstellt und dient als Voraussetzung für einen erhöhten Fördersatz bei kommunalen Infrastrukturmaßnahmen ab 2024. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Entwurf unter Berücksichtigung etwaiger Änderungsvorschläge redaktionell fertigzustellen und zu veröffentlichen.
Der Erarbeitungsprozess erfolgte zwischen Mai und Mitte Oktober 2023 unter Federführung des Referats Regionalentwicklung, Team Masterplanung, in Abstimmung mit der Business Metropole Ruhr, der Ruhr-Tourismus GmbH sowie RVR-eigenen Fachreferaten. Der Berichtsentwurf umfasst statistische Eckdaten zur Metropole Ruhr und basiert auf aktuellen regionalen Fachkonzepten. Als zentrale Handlungsfelder werden Gewerbe- und Industrieflächen, technische Infrastruktur und Leitungsnetze, Tourismus, die regionale Daseinsvorsorge, Forschung und Bildung sowie die regionale Kooperation ausgewiesen. Der Inhalt umfasst eine Synthese aus Ausgangslage, Entwicklungszielen und vorhandenen Maßnahmen.
Nach der Beratung im Planungsausschuss und Verbandsausschuss im November 2023 ist die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung für Dezember 2023 vorgesehen. Die redaktionelle Fertigstellung und Veröffentlichung des GRW-IREK soll bis zum Jahresende erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan berücksichtigt, wobei keine über den bereits angemeldeten Bedarf hinausgehende Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 9.4Regionale Straßenbefahrung Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1288 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr befasst sich mit der Durchführung einer regionalen Straßenbefahrung für die Metropole Ruhr. Im Rahmen der Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, den Bericht zur Straßenbefahrung 2023 zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Initialbefahrung sowie der Erstellung einer begleitenden Evaluation zu beauftragen.
Das Vorhaben wird durch das Geonetzwerk.metropoleRuhr koordiniert. Dabei sollen hochauflösende 360°-Panoramabilder und LiDAR-Daten aufgenommen werden, um ein digitales Abbild des Straßenraumes in Teilen des Verbandsgebietes zu erzeugen. Die über eine Cloudlösung bereitgestellten Daten sollen den teilnehmenden Kommunen als Grundlage für verschiedene Aufgaben dienen, wie etwa die Straßenzustandserfassung, den Aufbau von Straßenschildkatastern oder die Einsatzplanung von Polizei und Feuerwehr.
Im September 2023 wurde eine Kooperationsvereinbarung mit den beteiligten Städten und Kreisen unterzeichnet, um die finanzielle Beteiligung und die Datenbereitstellung zu regeln. Das entsprechende Vergabeverfahren wird im Oktober 2023 abgeschlossen. Die Maßnahme ist haushaltsneutral gestaltet, da keine zusätzliche Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.1'Mobilitätsimpuls.RUHR'Zur Vorlage · 14/1266 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Weiterentwicklung des regionalen Aktionsprogramms zur Verbesserung des interkommunalen Personennahverkehrs unter dem Titel „Mobilitätsimpuls.RUHR“. Im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1266 wird der Sachstandsbericht zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 zur Kenntnis genommen.
Die RVR-Verwaltung erhält den Auftrag, gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Kommunen und Kreise bei der Erarbeitung der nächsten Schritte für das Programm „Mobilitätsimpuls.RUHR 2027“ zu unterstützen und zu begleiten. Die lokalen Aufgabenträger in der Metropole Ruhr integrieren die Inhalte des Programms 2023 in ihre jeweiligen Nahverkehrspläne, wobei der RVR die politischen Beratungen in den Gremien begleitet.
Ab Januar 2024 beginnt die Vorbereitung auf den Mobilitätsimpuls.RUHR 2027. Dieser Prozess umfasst eine regional koordinierte Nahverkehrs- und Raumanalyse zur Festlegung von Qualitätsstandards für den öffentlichen Personennahverkehr. Ziel ist die inhaltliche Harmonisierung der kommunalen Nahverkehrspläne, deren Umsetzung ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen ist. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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Hauptdokument|20231030154047-1|20231030154051-2|20231030154047-0
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Freiraumkonzept Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1250 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll das Freiraumkonzept Metropole Ruhr als informelles Fachkonzept und strategische Grundlage für die künftige Freiraumentwicklung beschließen. Das Konzept umfasst ein Leitbild sowie einen Netzplan zur regionalen Freiraumvernetzung. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, das Vorhaben weiterzubearbeiten, indem der Netzplan an aktuelle Entwicklungen angepasst, Handlungsräume qualitativ analysiert und themenspezifische Karten mit Maßnahmen für Umsetzungsprojekte erstellt werden.
Das Konzept dient als übergeordnete Strategie, um verschiedene regionale Initiativen und Projekte, wie etwa die IGA 2027, in einem Netzwerk zu bündeln und Synergien zu nutzen. Ein zentrales Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung eines durchgängigen Grünzugsystems, das die Verbindung zwischen der offenen Landschaft am Siedlungsrand und den Wohngebieten herstellt. Der Netzplan im Maßstab 1:50.000 identifiziert dabei insbesondere Engstellen und Unterbrechungen in den Regionalen Grünzügen als Räume mit Handlungsbedarf. Das Vorhaben ergänzt die bestehende Bauleit- und Regionalplanung und soll als Orientierungshilfe für Akteure der Region sowie zur Identifizierung von Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene dienen.
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Hauptdokument|20231004143755-0|20231006084630-0|20231030130451-0|20231030130458-1
- 11.2Digitale Klimaschutzplanung; SachstandsberichtZur Vorlage · 14/1269 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1269 informiert über den aktuellen Sachstand der digitalen Klimaschutzplanung im Regionalverband Ruhr. Grundlage für die vorliegenden Informationen ist ein Beschluss der Verbandsversammlung vom Juni 2021, nach dem die Verwaltung einen Masterplan zur Erreichung der Klimaneutralität in der Metropole Ruhr bis zum Jahr 2045 entwickeln soll.
Ein zentrales Element dieses Vorhabens ist die Implementierung eines digitalen Werkzeugs zur Akteursbeteiligung und zur Förderung sektorübergreifender Maßnahmen. Die Finanzierung für dieses Instrument wurde durch den Förderbescheid der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im September 2022 sichergestellt. Im Anschluss an die Mittelfreigabe im Mai 2023 wurde eine europaweite Ausschreibung zur Beschaffung des digitalen Werkzeugs eingeleitet.
Die Verwaltung erläutert in dem Bericht den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens sowie die künftige Integration der Anwendung in die regionalen Prozesse. In Bezug auf die Haushaltsauswirkungen wird festgehalten, dass keine zusätzliche Nachveranschlagung erforderlich ist und die Kosten im Rahmen der bestehenden Planung gedeckt werden können. Die Vorlage dient zur Kenntnisnahme in den zuständigen Ausschüssen sowie in der Verbandsversammlung.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 12.1Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 Auflösung der StiftungZur Vorlage · 14/1251 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Auflösung der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschließen. Damit einhergehend werden die Vertreter im Verwaltungsrat der Stiftung ermächtigt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen, sowie der Treuhänder angewiesen, die Löschung der Stiftung zu veranlassen.
Die rechtlich unselbstständige Stiftung befindet sich seit dem 1. Januar 2013 in treuhänderischer Verwaltung des RVR. Laut Begründung wird der Stiftungszweck, der die Förderung von Kunst, Kultur, Jugendhilfe und Bildung vorsieht, seit dem Jahr 2019 nicht mehr verwirklicht. Die vorhandenen Spendengelder werden derzeit lediglich für die Verwaltungskosten, wie etwa die Erstellung von Jahresabschlüssen, verwendet. Da nur noch 4.700 Euro an liquiden Mitteln zur Verfügung stehen, würde eine Inanspruchnahme des Stammkapitals in Höhe von 25.000 Euro für laufende Kosten gegen die geltenden Satzungsbestimmungen verstoßen. Eine Nachfolge-Nutzung der Stiftung konnte durch die RVR-Verwaltung bislang nicht identifiziert werden, was unter anderem auf fehlende Zustiftungen zurückzuführen ist.
Die Entscheidung über die Auflösung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Im Falle einer Auflösung sieht die Satzung vor, dass das Stiftungsvermögen an die Stadt Essen übertragen wird, um dort gemeinnützige Zwecke im Bereich der Kunst- und Kulturförderung zu unterstützen. Die Maßnahme ist haushaltsneutral und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 14.1Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün 2024Zur Vorlage · 14/1207 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1207 sieht die Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Wirtschaftsjahr 2024 vor. Der Entwurf wurde durch die Betriebsleitung erstellt und im Rahmen des Abstimmungsprozesses mit der Beigeordneten für Wirtschaftsführung, Nina Frense, sowie der Regionaldirektorin, Karola Geiß-Netthöfel, sowie der zuständigen Beigeordneten für Umwelt und Grüne Infrastruktur koordiniert.
Die Verbandsversammlung soll den Plan unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen durch den Haushaltsplan des Regionalverbandes Ruhr beschließen. Der Beratungsprozess umfasst die Vorberatung im Betriebsausschuss am 17. November 2023 und im Verbandsausschuss am 27. November 2023, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 8. Dezember 2023 vorgesehen ist.
Finanzielle Auswirkungen aus dem Wirtschaftplan sind als haushaltsneutral oder haushaltsverbessernd einzustufen, da keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Planung.
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Beratungsfolge
- 17.11.2023 · 12. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 14.2Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2022. Beschluss über die Zuführung des Jahresüberschusses 2022 in die Ausgleichsrücklage. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.Zur Vorlage · 14/1208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Abschluss mit einer Bilanzsumme von rund 35,09 Millionen Euro und einem Eigenkapital von etwa 9,35 Millionen Euro festzustellen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 1.180.842,00 Euro aus. Es wird beantragt, diesen Betrag der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Dokumentiert ist zudem ein Verlustausgleich in Höhe von rund 11,78 Millionen Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung in Höhe von etwa 1,60 Millionen Euro.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angeführt, dass keine zusätzliche Mittelbereitstellung aus dem Haushaltsplan erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf den Beschlussgegenstand.
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Beratungsfolge
- 17.11.2023 · 12. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 15.1Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 14/1352 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH zur Vorlage gemacht. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Prüfung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Feststellung des Gesamtabschlusses, die Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW behandelt.
Die Vorlage durchläuft den parlamentarischen Prozess, wobei der Verbandsausschuss am 27. November 2023 vorberatend tätig wird, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 erfolgt. Aus den bereitgestellten Informationen geht hervor, dass die Vorlage haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich macht. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 15.2Bericht der Märkischen Revision GmbH des Regionalverbandes Ruhr über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2021Zur Vorlage · 14/1353 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1353 behandelt den Prüfbericht der Märkischen Revision GmbH über den Gesamtabschluss des Regionalverbandes Ruhr zum 31. Dezember 2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte im Juni 2023 beschlossen, für die Prüfung des Abschlusses eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einzusetzen.
Die Ergebnisse der Prüfung liegen nun vor und beinhalten einen nicht modifizierten Bestätigungsvermerk durch die Märkische Revision GmbH. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich diesem Bestätigungsvermerk in seiner Sitzung vom 8. November 2023 angeschlossen. Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Gesamtabschluss für das Jahr 2021 bestätigt und die Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 entlastet.
Der Entwurf des Abschlusses wurde durch den Beigeordneten für Wirtschaftsführung aufgestellt und von der Regionaldirektorin bestätigt. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen auf die Haushaltsplanung oder die Bereitstellung von Mitteln hervor. Zudem wurden im Rahmen eines Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
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- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.2Angelegenheiten der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH Wechsel in der GeschäftsführungZur Vorlage · 14/1262 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr berät über einen Wechsel in der Geschäftsführung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Ermächtigung beantragt, den Vertreter des Regionalverbandes in der Gesellschafterversammlung zur Zustimmung zu personellen Veränderungen zu bewegen.
Konkret soll die Abberufung des derzeitigen nebenamtlich tätigen Geschäftsführers Dr. Eberhard Geisler mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 beschlossen werden. Gleichzeitig wird die Bestellung von Walter Burstedde als dessen Nachfolger ab dem 1. Januar 2024 vorgeschlagen. Hintergrund der personellen Neuausrichtung ist der Wunsch von Dr. Geisler, seine langjährige Tätigkeit in der Geschäftsführung zum Jahresende zu beenden.
Walter Burstedde übernimmt die Position aus dem internen Bereich des Regionalverbandes. Er leitet derzeit das Team Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsverkehr und ist zudem stellvertretender Referatsleiter im Bereich Finanzmanagement. Die vorgeschlagene Änderung hat laut der Vorlage keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt, da die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wurde. Auch klimarelevante Auswirkungen ergeben sich aus dem Beschluss nicht.
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- 16.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Abberufung der seitens des RVR bestellten Mitglieder des Verwaltungsrates zum 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1317 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, die vom Verband bestellten Mitglieder des Verwaltungsrates der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2023 abzuberafen. Grundlage hierfür ist die Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, welche im Dezember 2022 durch den RVR initiiert und im Juni 2023 bestätigt wurde. Da der Vertrag zum Jahresende 2023 ausläuft, entfällt die Grundlage für eine künftige Besetzung des Verwaltungsrates mit Mandaten seitens des RVR. Die Abberufung dient der formalen Umsetzung dieses Vorgangs.
Betroffen von der Abberufung sind Christa Becker-Lettow, Katrin Lögering, Reinhard Ernst Frank und Thomas Holtmann. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diesen Schritt keine Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes; eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
Die Vorlage wird im Verbandsausschuss am 27. November 2023 beraten und steht zur Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 an.
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- 16.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Abberufung des seitens des RVR bestellten Geschäftsführers Herrn Jürgen Hecht zum 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1318 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/1318 wird die Abberufung des Geschäftsführers der Revierpark Wischlingen GmbH, Jürgen Hecht, zum 31. Dezember 2023 behandelt. Der Verbandsausschuss soll die Vertreterin des Regionalverbandes Ruhr (RVR) in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft dazu ermächtigen, dieser Abberufung zuzustimmen.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist die Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2023. Da der Regionalverband Ruhr infolge dieser Kündigung nach Ablauf dieses Datums keine Gesellschafterstellung mehr innehaben wird, ist die Abberufung des nebenamtlich tätigen Geschäftsführers vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist und die Maßnahme haushaltsneutral erfolgt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 16.5Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2022Zur Vorlage · 14/1344 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1344 befasst sich mit der Behandlung des Jahresfehlbetrages für das Haushaltsjahr 2022. Der ausgewiesene Fehlbetrag beläuft sich auf 4.848.083,88 Euro.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, diesen Betrag in gleicher Höhe durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Laut den finanziellen Erläuterungen sind hierfür keine Nachveranschlagungen oder die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, wodurch die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird.
Im Rahmen des durchgeführten Klima-Checks wurden keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss in der Sitzung am 27. November 2023 vorberatend behandelt und steht anschließend der Verbandsversammlung zur Entscheidung in der Sitzung am 8. Dezember 2023 vor.
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- 16.6Projekt- und Finanzberichtswesen zum 30.09.2023Zur Vorlage · 14/1338 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbands Ruhr hat den Projekt- und Finanzbericht zum 30. September 2023 zur Kenntnis genommen. Für das laufende Haushaltsjahr wird eine Verbesserung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit um etwa 10,79 Millionen Euro prognostiziert. Diese Entwicklung setzt sich aus Mehreinnahmen von rund 3,94 Millionen Euro und Minderaufwendungen in Höhe von circa 6,85 Millionen Euro zusammen. Unter Berücksichtigung außerordentlicher Erträse wird ein voraussichtliches Jahresergebnis von etwa 7,78 Millionen Euro erwartet.
Die finanzielle Entwicklung variiert zwischen den einzelnen Strategiefeldern. Im Bereich Wirtschaft führt der Verkauf von Flächen des Bahnbetriebswerks Bismarck in Gelsenkirchen zu einem Mehrertrag von rund 3,76 Millionen Euro. Das Strategiefeld Tourismus und Freizeit weist einen Minderbedarf von etwa 2,6 Millionen Euro auf, was primär auf geringere Zuschussbedarfe bei Freizeitgesellschaften zurückzuführen ist. Im Bereich Bildung und Wissenschaft wird hingegen ein Mehrbedarf von etwa 59.000 Euro prognostiziert, bedingt durch ausfallende Erträge aus Eigenleistungen beim Bauprojekt am Haus Ripshorst. Im Strategiefeld Querschnitt zeigt sich ein Minderbedarf von rund 800.000 Euro, primär durch geringere Personalkosten.
Im Investitionsbereich wird eine Saldoverbesserung um etwa 16,9 Millionen Euro erwartet. Wesentliche Gründe hierfür sind Minderbedarfe bei Baukostenzuschüssen sowie zeitliche Verzögerungen beim Revierpark-Großprojekt. Eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln ist nicht erforderlich.
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- 16.7Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2023 - 30.09.2023 für das Haushaltsjahr 2023 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/1342 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2023 informiert. Die Berichtsvorlage dient der Kenntnisnahme gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Nach den geltenden Regelungen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR ist die Entscheidung über überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an bestimmte Schwellenwerte gebunden. Über Beträge unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro entscheidet der Kämmerer, während für Überschreitungen ab dieser Höhe die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich ist. Die vorliegende Vorlage gibt Auskunft über die in dem genannten Zeitraum genehmigten Vorgänge.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist, wodurch die Haushaltsneutralität gewahrt bleibt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab für die betreffenden Positionen keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 16.8Ausschreibung der Stelle des Regionaldirektors / der RegionaldirektorinZur Vorlage · 14/1369 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die öffentliche Ausschreibung der Position des Regionaldirektors bzw. der Regionaldirektorin beschließen. Hintergrund dieser Beschlussvorlage ist der Antrag von Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel auf Versetzung in den Ruhestand zum 31. März 2024. Infolgedessen muss die Stelle ab dem 1. April 2024 neu besetzt werden.
Der Verbandsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 27. November 2023 vorberatend behandeln, bevor die Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 über den Beschluss entscheidet. Der Text der Stellenausschreibung liegt dem Beschlussvorschlag als Anlage bei.
Aus finanzieller Sicht sind keine Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Antwort zur Anfrage Fraktion CDU Sachstand GPA-GutachtenZur Vorlage · 14/1076 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der CDU zum Sachstand des GPA-Gutachtens zur Aufgabenbündelung auf regionaler Ebene erläutert die aktuelle Arbeit dreier Arbeitsgruppen im Kommunalrat. Im Bereich Forstwirtschaft werden Pilotprojekte zur Betreuung und Bewirtschaftung kommunalen Waldbesitzes in Witten und dem Ennepe-Ruhr-Kreis durchgeführt, wobei eine Ausweitung auf Bochum, Schwerte und Mülheim an der Ruhr vorgesehen ist. Im Bereich Radwege wird das Netz „radrevier.ruhr“ weiterentwickioniert; laufende Modellprojekte in Haltern am See, Witten, Bochum und Kamen untersuchen die regionale Radwegepflege sowie die Asphaltierung von Wegen.
Die dritte Arbeitsgruppe befasst sich mit Serviceleistungen wie dem Vollzug des Jagd- und Fischereirechts sowie der Einrichtung eines Kompetenzzentrums für EU-Beihilferecht zur Unterstützung kleinerer Kommunen. Zudem wird eine Erweiterung der interkommunalen Lebensmittelkontrolle, die derzeit zwischen Recklinghausen und Herne besteht, auf die Städte Bochum und Gelsenkirchen geprüft. Die Regionaldirektorin regt zudem die Prüfung weiterer Aufgabenbereiche an, darunter eine regionale Bädergesellschaft, statistische Dienstleistungen sowie ein regionales Klimakompetenzzentrum. Ein Endbericht des Gutachtens wird nach Abschluss der laufenden Arbeiten in den Arbeitsgruppen vorgelegt.
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- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 19.1Grundstücksangelegenheiten 161/11nicht öffentlich
- 19.2Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 19.3Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022, Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022nicht öffentlichZur Vorlage · 14/1354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 seinen Bericht gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW vorgelegt. Nach der Überprüfung des von der Verwaltung aufgestellten Jahresabschlusses sowie des Lagebertes für das Jahr 2022 erhob der Ausschuss keine Einwendungen gegen die vorliegenden Unterlagen und billigte diese.
Auf Grundlage dieses Berichts wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2022 förmlich festzustellen. Im Zuge dessen soll auch über die Entlastung der Regionaldirektorin, Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 entschieden werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine vorbehaltlose Entlastung vor.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen notwendig sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen im Zusammenhang mit diesem Beschluss.
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- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragen nicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich
- –Tischvorlagen
- –Statistik des Verbandes zu ArbeitsmarktentwicklungZur Vorlage · 14/1378 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Drucksache 14/1378 eine Anfrage zur statistischen Entwicklung des Arbeitsmarktes im Ruhrgebiet gestellt. Bezugnehmend auf den Wirtschaftsbericht 2022, der einen Höchststand von knapp 1,85 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausweist, ersucht die Fraktion um detaillierte historische Daten.
Die Anfrage fordert eine Aufarbeitung der Beschäftigungszahlen in fünfjährigen Intervallen, beginnend mit einem Vergleich zur Ära des Bergbaus in den 1950er Jahren sowie der Entwicklung des Anteils der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung. Des Weiteren werden Informationen zur geschlechtsspezifischen Verteilung der Erwerbstätigen und zum Anteil von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen über diesen Zeitraum angefordert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Veränderung verschiedener Berufssegmente, wie dem produzierenden Gewerbe, dem Dienstleistungssektor, dem Bergbau und der Landwirtschaft. Zudem wird nach der Entwicklung der Anzahl von Aufstockerinnen und Aufstockern in der Region gefragt. Abschließend bittet die Fraktion um eine Gegenüberstellung der Entwicklung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse im Ruhrgebiet im Vergleich zum Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen aus Sicht der Verwaltung.
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- –Auswirkungen der Ausbaupläne der Deutschen Bahn auf das Verkehrskonzept der IGAZur Vorlage · 14/1379 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Drucksache 14/1379 eine Anfrage an den Verbandsausschuss gestellt, die sich mit den Auswirkungen der geplanten Ausbaumaßnahmen der Deutschen Bahn auf das Verkehrskonzept der IGA 2027 befasst. Ein wesentlicher Bestandteil des Mobilitätskonzepts für die IGA ist die Nutzung des schienengebundenen Personenverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs für die Anreise der Besucherinnen und Besucher zu den einzelnen Standorten.
Die Anfrage bezieht sich auf Informationen über geplante Arbeiten an Schienenstrecken und Haltepunkten durch die Deutsche Bahn im Zeitraum der IGA. Zudem wird die verzögerte Fertigstellung des Duisburger Hauptbahnhofs thematisiert, die laut dem BahnInfo-Portal erst für das Jahr 2028 vorgesehen ist.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Erkenntnisse zu den geplanten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn vorliegen und welche Auswirkungen diese auf das bestehende Verkehrskonzept haben könnten. Zudem wird nach dem Stand und den Ergebnissen von Gesprächen zwischen der IGA-Gesellschaft beziehungsweise den Verkehrsverbünden und der Deutschen Bahn gefragt. Abschließend wird die Frage nach der Notwendigkeit alternativer Mobilitätsangebote sowie der damit verbundenen möglichen Mehrkosten aufgeworfen.
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