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Tagesordnung
- –Würdigung des Engagements sowie Schweigeminute für das verstorbene Mitglied der Verbandsversammlung, Herrn Volker Mosblech
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- –Vereidigung neuer Mandatsträger*innen
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.2.1Benennung von sachkundigen BürgernZur Vorlage · 14/1509 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr einen Antrag zur Benennung von sachkundigen Bürgern vorgelegt (Drucksache 14/1509). Der Antrag sieht die Besetzung von zwei Ausschüssen durch Experten aus der Bürgerschaft vor.
Im Rahmen des Vorschlags wird die Wahl eines sachkundigen Bürgers für den Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz beantragt. Zudem ist die Ernennung eines weiteren sachkundigen Bürgers für den Betriebsausschuss Ruhr-Grün vorgesehen.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wurde im Dokument festgehalten, dass durch die vorgeschlagenen Besetzungen keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden. Eine Nachveranschlagung oder eine überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln ist nicht erforderlich, womit der Antrag haushaltsneutral bleibt.
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- 1.2.1.1(ohne Titel)
- 1.2.2Antrag der SPD im Ruhrparlament auf Umbesetzung im Aufsichtsrat der BMRZur Vorlage · 14/1615 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag mit der Nummer 14/1615 zur Beratung in die Verbandsversammlung eingebracht. Gegenstand des Antrags ist eine personelle Umbesetzung im Aufsichtsrat der BMR.
Dem vorliegenden Beschlussvorschlag zufolge wird Thomas Eiskirch sein Mandat im Aufsichtsrat der BMR niederlegen. Die Benennung der Nachfolge für dieses Gremium soll im Rahmen der Sitzung der Verbandsversammlung am 28. Juni 2024 mündlich erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen des Antrags sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich. Der Vorgang ist somit als haushaltsneutral zu bewerten, da keine Auswirkungen auf die Kostenstellen oder den Finanzplan des Verbandes entstehen. Die Vorlage wurde von der Fraktion SPD im Rahmen der laufenden Sitzungsperiode vorgelegt.
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- 1.2.3Antrag der SPD im Ruhrparlament auf Umbesetzung in der interfraktionellen Arbeitsgruppe EuropaZur Vorlage · 14/1616 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD hat im Rahmen der Drucksache Nummer 14/1616 einen Antrag zur personellen Neubesetzung in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Europa vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe zu ändern, indem Christa Becker-Lettow als neues Mitglied eingesetzt wird. Sie soll den bisherigen Platz von Ulrike Matzanke in der InterfrAG Europa einnehmen.
Die Verbandsversammlung wird über diesen Beschlussvorschlag in ihrer Sitzung am 28. Juni 2024 entscheiden. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der SPD, vertreten durch die Fraktionsvorsitzende Martina Schmück-Glock und den Fraktionsgeschäftsführer Michael Gustrau, eingebracht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die vorgeschlagene Umbesetzung haushaltsneutral erfolgt. Es entstehen durch diesen personellen Wechsel keine zusätzlichen Kosten oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung von Mitteln im Haushalt. Die Vorlage enthält zudem keine Hinweise auf veränderte Bilanzwerte oder andere wirtschaftliche Folgewirkungen durch diese Änderung.
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- 1.2.4Benennung von sachkundigen BürgernZur Vorlage · 14/1634 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag der Ruhrfraktion (Drucksache 14/1634) wird die Benennung von sachkundigen Bürgern für zwei spezifische Ausschüsse des Regionalverbandes beantragt. Der Antrag sieht vor, eine sachkundige Bürgerin für den Betriebsausschuss Ruhr Grün zu benennen. Zudem wird vorgeschlagen, eine weitere sachkundige Bürgerin für den Ausschuss Digitalisierung, Bildung und Innovation zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen stellt der Antrag klar, dass keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushaltsplan beansprucht werden und keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen notwendig sind. Die Vorlage enthält keine schriftliche Begründung für die vorgeschlagenen Personen; eine entsprechende Erläuterung soll bei Bedarf mündlich erfolgen. Der Antrag wurde von Christian Krampitz, dem Fraktionsgeschäftsführer der Ruhrfraktion, unterzeichnet und zur Beratung in die Verbandsversammlung vorgelegt.
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- 2Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.1.1Anfrage Die Grünen Windenergie auf der Halde SchöttelheideZur Vorlage · 14/1619 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat mit der Fraktionsanfrage 14/1619 Fragen zur künftigen Nutzung der Halde Schöttelheide eingereicht. Anlass ist die Information, dass die Stadt Bottrop plant, das Gelände unter Naturschutz zu stellen. Die Anfrage verweist auf frühere Positionierungen des Ruhrparlaments zum Ausbau erneuerbarer Energien auf Haldenstandorten. Dabei wird ein Stromertragspotenzial von 15 GWh pro Jahr für die Halde Schöttelheide angeführt, welches die Versorgung von über 3.300 Haushalten ermöglichen könnte. Die Fraktion stellt fest, dass eine Unter-Naturschutz-Stellung und die Nutzung für Windenergie sich gegenseitig ausschließen.
Die Verwaltung wird um Auskunft zur Haltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) gegenüber der geplanten Naturschutz-Ausweisung sowie zum Austausch mit der Stadt Bottrop gebeten. Des Weiteren wird gefragt, ob die Halde Schöttelheide in der Suchraumkulisse für die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen enthalten ist und welche Auswirkungen eine Unter-Naturschutz-Stellung auf das Regionalplanänderungsverfahren hätte. Zudem wird nach den Flächen, die die Stadt Bottrop im Rahmen der laufenden Regionalplanänderung an die RVR-Verwaltung gemeldet hat, um ihren Teil zum regionalen Flächenbeitragsziel zu leisten, gefragt.
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- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) - Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen km 64,07 und 66,0 der Strecke Hattingen - Wengern-OstZur Vorlage · 14/1545 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER). Die Bürgschaft soll den Anteil des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) an den förderfähigen Kosten für die Gleiserneuerung im Abschnitt zwischen km 64,07 und 66,0 der Strecke Hattingen – Wengern-Ost absichern. Der Betrag umfasst 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 499.733,00 Euro. Für diese Bürgschaft erhebt der Regionalverband eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision.
Die Maßnahme dient der Instandsetzung des Oberbaus auf einem Streckenabschnitt, der neben dem touristischen Schienenverkehr auch für den Güterverkehr genutzt wird. Da der aktuelle Zustand des Oberbaus Mängel aufweist, ist eine Erneuerung erforderlich, um eine mögliche Sperrung des Gleises zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost zu verhindern. Die Finanzierung der Baumaßnahme setzt sich aus Bundesmitteln (50 %), Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen (40 %) sowie einem investiven Sonderzuschuss des Regionalverbandes in Höhe von maximal 100.000,00 Euro zusammen. Da die Nutzung der Infrastruktur gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, wird das Risiko eines Bürgschaftsfalls als gering eingestuft.
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- 8.2Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Jahr 2024 zur Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) aufgrund der Übernahme der zusätzlichen Aufgabe 'Etablierung einer internationalen Gesundheitsmarke Ruhr (International Accelerator Health.RUHR - IAH.R)' und Fortführung dieser Aufgabe sowie der Aufgabe der Wirtschaftskonferenz Ruhr in den Jahren 2025 und 2026Zur Vorlage · 14/1567 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird um die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Jahr 2024 gebeten, um den Betriebskostenzuschuss an die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) um 150.000 Euro zu erhöhen. Grund für diese Anpassung ist die Übernahme der Aufgabe zur Etablierung der internationalen Gesundheitsmarke „International Accelerator Health.RUHR“ (IAH.R) durch die BMR. Die entsprechenden Mittel waren zuvor im Referat 18 veranschlagt, sollen nun jedoch aufgrund der Zuständigkeit der BMR überplanmäßig bereitgestellt werden.
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist zudem eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an die BMR um jeweils 272.000 Euro vorgesehen. Dieser Betrag setzt sich aus 150.000 Euro für die Fortführung des Projekts IAH.R sowie 122.000 Euro für die Aufgabe der Wirtschaftskonferenz Ruhr zusammen. Während für die erste Durchführung der Wirtschaftskonferenz im vierten Quartal 2024 bereits Mittel vorhanden sind, sollen durch den Beschluss die finanziellen Grundlagen für die Folgejahre geschaffen werden.
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- 8.2.1Ersetzungsvorlage Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Jahr 2024 zur Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) aufgrund der Übernahme der zusätzlichen Aufgabe 'Etablierung einer internationalen Gesundheitsmarke Ruhr (International Accelerator Health.RUHR - IAH.R)' sowie Fortführung dieser Aufgabe in den Jahren 2025 und 2026Zur Vorlage · 14/1567-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Jahr 2024, um den Betriebskostenzuschuss an die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) zu erhöhen. Die Erhöhung in Höhe von 150.000 Euro ist für die Übernahme der neuen Aufgabe „Etablierung einer internationalen Gesundheitsmarke Ruhr“ (International Accelerator Health.RUHR – IAH.R) vorgesehen.
Der Vorschlag sieht zudem vor, für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils weitere Erhöhungen des Zuschusses um 150.000 Euro einzuplanen, um die Fortführung der Aufgabe über den geplanten Zeitraum von drei Jahren sicherzustellen.
Grundlage ist ein Beschluss der Verbandsversammlung vom 8. Dezember 2023 zur Initiierung einer regionalen Struktur zur Internationalisierung der Gesundheitswirtschaft in der Metropole Ruhr. Da zum Zeitpunkt der Budgetierung für 2024 die zuständige Organisationseinheit noch nicht feststand, wurden die Mittel zunächst im Referat 18 veranschlagt. Nachdem sich herausgestellt hat, dass die BMR diese Aufgabe im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks übernehmen wird, ist eine überplanmäßige Bereitstellung der Mittel notwendig. Die Deckung für das Jahr 2024 soll über das Produkt „Zentrale Dienste“ erfolgen.
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- 8.3Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Verkauf der vom RVR gehaltenen Anteile an die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbHZur Vorlage · 14/1571 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant den Verkauf seiner 51-prozentigen Beteiligung an der Ruhrwind Herten GmbH an die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR). Die vorliegende Beschlussvorlage sieht einen Kaufpreis von 736.000 Euro vor, wobei die wirtschaftliche Wirkung auf den 1. Januar 2024 datiert. Der Verkauf steht unter dem Vorbehalt der positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Gleichstellung und Digitalisierung NRW.
Die Ruhrwind Herten GmbH betreibt eine Windkraftanlage auf der Halde Hoppenbruch, die jährlich rund 6.000 Megawattstunden regenerative Energie erzeugt. Durch den Erwerb der Anteile durch die AGR soll die Versorgung mit erneuerbarer Energie für die geplante Wasserstoffproduktion sowie eine Wasserstoff-Tankstelle gesichert werden. Ziel ist es, etwa 100 Tonnen CO2-freien grünen Wasserstoff pro Jahr für die Dekarbonisierung der Logistik zu produzieren.
Finanziell führt die Veräußerung zu einem Buchgewinn von rund 696.000 Euro, da der aktuelle Buchwert der Beteiligung beim RVR bei etwa 40.000 Euro liegt. Die Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde wurde bereits durchgeführt. Der Gesellschafterkreis der Ruhrwind Herten GmbH wurde über die Verkaufsabsichten informiert, und der Aufsichtsrat der AGR hat eine Zustimmungsempfehlung für das Vorhaben abgegeben.
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- 8.4Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Erweiterung der Einstandspflichterklärung für die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE)Zur Vorlage · 14/1572 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Erhöhung der Einstandspflichterklärung für die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) beschließen. Die Beschlussvorlage sieht vor, die bestehende Verpflichtung gegenüber den Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster von rund 18,4 Millionen Euro auf etwa 64,4 Millionen Euro zu steigern. Dies entspricht einer Erhöhung um circa 46 Millionen Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Gleichstellung und Digitalisierung NRW.
Grund für die beantragte Ausweitung ist der steigende Bedarf an Deponiesicherheiten bei der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) aufgrund von Erweiterungen der Deponieflächen auf der ZDE bis zum Jahr 2028. Eine Absicherung über Bankbürgschaften würde die Liquidität und den Kreditrahmen der AGR beanspruchen, da hierfür teilweise Barhinterlegungen erforderlich wären. Durch die Einstandserklärung des RVR könnten diese Mittel stattdessen für Investitionsprogramme der Gesellschaft genutzt werden.
Die Vorlage führt aus, dass sich das Risiko für den RVR durch die Erhöhung nicht wesentlich verändert, da der Verband im Falle eines Ausfalls der AGR ohnehin zur Nachsorge verpflichtet wäre. Zudem wird auf die wirtschaftliche Stabilität der AGR verwiesen. Für den RVR ergibt sich aus der Maßnahme eine Erhöhung der Einnahmen durch zusätzliche jährliche Avalgebühren in Höhe von etwa 230.000 Euro.
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- 8.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Sanierung des Solebades im Revierpark VonderortZur Vorlage · 14/1578 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat sich mit der Beschlussvorlage 14/1578 zur Generalsanierung des Solebads und des Freizeithauses im Revierpark Vonderort befasst. Der Vorschlag sieht vor, das Gesamtkonzept zur Sanierung zur Kenntnis zu nehmen und die Durchführung sowie die Finanzierung über Rückstellungen aus dem Jahresabschluss 2023 zu beschließen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die Städte Oberhausen und Bottrop ihre anteilige Finanzierungsverpflichtung sicherstellen.
Das Solebad ist seit August 2019 aufgrund eines abgängigen Beckens außer Betrieb. Das Sanierungskonzept sieht eine energetische Modernisierung der Gebäudehülle und des Daches vor, wobei der Betonkeller als Technikkeller erhalten bleiben soll. Durch den Einsatz von Wärmepumpen und einer Photovoltaikanlage mit etwa 950 kWp soll der Energiebedarf künftig auf Strombasis liegen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Für das Projekt wurden Fördermittel in Höhe von 6 Millionen Euro aus einem Bundesprogramm akquiriert. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf rund 18,5 Millionen Euro geschätzt. Das Vorhaben umfasst zudem die Integration des Freizeithauses und sieht ab dem Jahr 2027 einen Teilabriss des dortigen Gebäudes vor.
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Hauptdokument|20240523094754-0|20240523094755-1|20240523094755-2|20240523094756-3
- 8.63. NKF-WeiterentwicklungsgesetzZur Vorlage · 14/1550 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit den Auswirkungen des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG). Der vorliegenden Beschlussvorlage zufolge soll die Versammlung die gesetzlichen Änderungen sowie deren Folgen für den RVR zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen im Hinblick auf die neuen Regeln zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen anzupassen.
Das Gesetz beinhaltet Anpassungen in der Gemeindeordnung (GO NRW) sowie im Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG). Die Neuregelungen zielen darauf ab, die kommunale Haushaltswirtschaft angesichts wirtschaftlicher Entwicklungen und veränderter Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen rechtlich abzusichern. Zu den inhaltlichen Änderungen gehören unter anderem neue Bestimmungen zur Verwendung von Jahresüberschüssen, die eine automatische Zuweisung an die Ausgleichsrücklage ermöglichen, sowie ein gestuftes System zum Erreichen des Haushaltsausgleichs in der Planung.
Zudem werden Vorschriften zur Liquiditätssicherung präzisiert: Kredite zur Liquiditätssicherung dürfen nicht für Investitionen verwendet werden und sollen innerhalb von 36 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres getilgt werden. Während die gesetzliche Schwelle für die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts nun erst bei eintretender Überschuldung liegt, führt der RVR die bestehenden Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung weiterhin durch, da diese auf Vorgaben der Aufsichtsbehörde basieren.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.1Regionales Radwegenetz für die Metropole Ruhr Hier: Integration des Freizeitnetzes in das Regionale RadwegenetzZur Vorlage · 14/1428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, das Regionale Radwegenetz auf Basis der Karte „Gesamtradwegenetz“ als Grundlage für das weitere Vorgehen zu beschließen. Damit soll das bestehende Freizeitradwegenetz in das Regionale Radwegenetz integriert werden. Der dazugehörige Arbeitsbericht zur Integration wird zur Kenntnis genommen.
Ziel dieser Zusammenführung ist es, die bisher getrennten Konzepte für den Alltags- und Freizeitradverkehr in einem einheitlichen Gesamtplan zu vereinen. Durch diese Bündelung sollen redundante Planungsaktivitäten vermieden und die Pflege sowie Unterhaltung des Netzes optimiert werden. Im Rahmen eines Analyseprozesses wurden 53 Fokussierungsbereiche mit einer Gesamtlänge von 138 Kilometern in 34 Kommunen identifiziert. Die Ergebnisse zeigen, dass Teile der Strecken im Regionalen Radwegenetz weitergeführt, andere parallel beibehalten oder planerisch nicht weiterverfolgt werden. Das daraus resultierende integrierte Gesamtnetz umfasst eine Länge von rund 3.200 Kilometern.
Die Integration dient als Baustein für eine systematisierte Infrastrukturplanung des RVR sowie der beteiligten Kommunen und Kreise. Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind und im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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- 10.2Regionales Aktionsprogramm Parkraum in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1525 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung beabsichtigt, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts für ein regionales Aktionsprogramm zum Parkraum in der Metropole Ruhr zu beauftragen. Das Vorhaben dient als Instrument zur Steuerung des ruhenden Verkehrs und ist Teil des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts. Zielsetzungen sind unter anderem die Verringerung von Flächenkonkurrenzen, die Stärkung des Umweltverbundes sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität im städtischen Straßenraum durch eine gezielte Verkehrsverlagerung und -vermeidung.
Das Programm umfasst verschiedene Handlungsfelder, darunter eine zonierte Einteilung des Parkraums, die Entwicklung von Organisationsmodellen für großräumige Parkleitsysteme inklusive Park-and-Ride-Angeboten sowie die Berücksichtigung von Bedarfen des Wirtschaftsverkehrs. Auch RVR-eigene Liegenschaften und Standorte aus dem Freizeit- und Tourismuskonzept sollen einbezogen werden.
Die Erarbeitung erfolgt stufenweise unter Mitwirkung einer fachlichen Projektgruppe und potenziell eines externen Gutachters zur Analyse des Status quo. Bis Ende 2024 sollen das Arbeitsprogramm sowie erste Modellbausteine feststehen. Die Ausarbeitung des umfassenden Aktionsprogramms ist bis Ende 2026 vorgesehen, während die Phase der Umsetzung und Evaluierung ab 2027 geplant ist. Die Kosten für die Jahre 2025 und 2026 werden mit etwa 62.000 Euro beziehungsweise 63.000 Euro veranschlagt und sind im Rahmen des bestehenden Mobilitätsentwicklungskonzepts abgedeckt.
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- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Benennung eines Mitgliedes des Artistic Board der Manifesat 16 Ruhr gGmbHZur Vorlage · 14/1589 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll Prof. Dr. Renée Tribble als Mitglied in das Artistic Board der Manifesta 16 Ruhr gGmbH berufen. Der entsprechende Beschluss steht nach einer Vorberatung im Verbandsausschuss auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung für den 28. Juni 2024. Das Artistic Board stellt neben der Gesellschafterversammlung, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung das vierte Organ der Gesellschaft dar.
Prof. Dr. Renée Tribble leitet das Fachgebiet Städtebau, Bauleitplanung und Stadtgestaltungsprozesse an der Fakultät Raumplanung der TU Dortmund. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen in der partizipativen Stadtentwicklung sowie in kooperativen Planungsprozessen. Neben ihrer akademischen Tätigkeit ist sie in verschiedenen Gremien und Jurys aktiv, unter anderem im Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Arnsberg sowie in der Jury des Förderfonds Interkultur Ruhr 2024 des Regionalverbands Ruhr.
Die Personalie hat keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands Ruhr, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der Entscheidung.
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- 16.2URBANE34Zur Vorlage · 14/1590 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr plant die Vorbereitung eines regionalen Großformats unter dem Titel URBANE34. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit der inhaltlichen Konzeption zu beauftragen, was die Erstellung eines Projekt- und Finanzplans sowie eines Organisationsmodells einschließt. Der aktuelle Diskussionsstand soll dabei als Grundlage für die weitere Bearbeitung und für den EU-Ruhr Dialog des Kommunalrats in Brüssel im Januar 2025 dienen.
Das Vorhaben URBANE34 orientiert sich an sechs Programmlinien, die eine nachhaltige Entwicklung der Metropole Ruhr anstreben. Diese umfassen die Gestaltung von Stadtquartieren, die Förderung von Zukunftstechnologien und Wirtschaft, gesellschaftliche Kohäsion, Mobilität, die Ressourcenwende sowie Gesundheit und Raum. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen unter anderem auf der Klimaanpassung, der Transformation der Industrie, der sozialen Teilhabe sowie dem nachhaltigen Umgang mit Wasser und Energie.
Für die Jahre 2025 bis 2027 werden jährliche Kosten von rund 700.000 Euro für die Vorbereitung veranschlagt. Davon entfallen etwa 250.000 Euro auf Sachmittel, wie beispielsweise für externe Büros und Workshops, sowie circa 442.000 Euro auf den befristeten Personalaufwand für fünf Stellen in der Verwaltung. Die endgültige Entscheidung über die Kostenträgerschaft wird im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan getroffen.
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- 16.2.1URBANE34Zur Vorlage · 14/1590-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vorbereitung eines regionalen Großformats mit dem Titel „URBANE34“ beschließen. Damit wird die Verwaltung beauftragt, eine weitere inhaltliche Konzeption zu erstellen, die einen Projekt- und Finanzplan sowie einen Vorschlag für ein Organisationsmodell umfasst. Der aktuelle Diskussionsstand dient als Grundlage für die weitere Bearbeitung sowie für den EU-Ruhr Dialog des Kommunalrats in Brüssel, der für Ende Januar 2025 geplant ist.
Das Vorhaben URBANE34 soll nach Projekten wie der IBA Emscher Park oder der Europäischen Kulturhauptstadt 2010 als neues Referenzprojekt des europäischen Metropolenwandels fungieren. Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an sechs Programmlinien, die das Ziel verfolgen, die Metropole Ruhr als grüne Industrieregion weiterzuentwickeln. Diese Schwerpunkte umfassen die Gestaltung von Stadtquartieren, Zukunftstechnologien und Wirtschaft, gesellschaftliche Kohäsionsprozesse, die Mobilitätswende, die Ressourcenwende bei Wasser, Energie und Bauen sowie die Förderung von Gesundheit und Raumstrukturen.
Die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen werden im Jahr 2024 innerhalb der bestehenden Kapazitäten des Referats Regionalentwicklung fortgesetzt. Eine abschließende Entscheidung über die Finanzierung soll im Rahmen des Haushaltsbeschlusses im Dezember 2024 erfolgen.
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- 16.3Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.10.2023 - 31.12.2023 für das Haushaltsjahr 2023 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/1584 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1584 befasst sich mit der Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023 für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt wurden. Die Verbandsversammlung wird hiermit über die durch den Kämmerer vorgenommenen Genehmigungen in Kenntnis gesetzt.
Gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) müssen erhebliche überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen vorab von der Verbandsversammlung zugestimmt werden, während andere Fälle lediglich zur Kenntnis gebracht werden müssen. Die Vorlage bezieht sich auf die Einhaltung des bestehenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des Regionalverbands Ruhr, welches die Entscheidungskompetenzen zwischen dem Kämmerer und der Verbandsversammlung regelt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die beschriebenen Vorgänge.
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- 16.4Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2024 - 31.03.2024 für das Haushaltsjahr 2024 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/1585 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1585 informiert die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2024. Der Bericht legt dar, dass der Kämmerer gemäß § 8textup 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) befugt ist, über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen zu entscheiden, sofern diese unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushalt gewährleistet bleibt.
Gemäß dem Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr (RVR) liegt die Entscheidungskompetenz des Kämmerers bei Haushaltsüberschreitungen unter einem Betrag von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Bei Beträgen, welche diese Grenze überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der im ersten Quartal genehmigten Überschreitungen durch die Verbandsversammlung.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird angeführt, dass für die genannten Positionen keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist, was einer Haushaltsneutralität oder -verbesserung entspricht. Zudem ergeben sich aus den vorliegenden Informationen keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 16.5Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRW (2023 nach 2024)Zur Vorlage · 14/1586 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/1586 behandelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW. Dabei wurden Mittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.574.149,30 Euro sowie Mittel aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 7.981.377,55 Euro übertragen.
Diese Übertragungen haben Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung des Haushaltsjahres 2024. Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit führt dies zu einer Veränderung im Ergebnisplan in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro. In der Finanzrechnung resultiert aus den Übertragungen ein höherer Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von insgesamt 10.555.526,85 Euro.
Die Vorlage wird dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Die Grundsätze für die Art, Dauer und den Umfang solcher Ermächtigungsübertragungen wurden durch die Regionaldirektorin gemäß der in der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 beschlossenen Regelungen festgelegt.
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Hauptdokument|20240529105418-0|20240529105418-1|20240529105419-2|20240529105419-3
- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 17.1Präsenz der Metropole Ruhr in Brüssel stärkenZur Vorlage · 14/1595 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag 14/1595 eingebracht, um die Präsenz der Metropole Ruhr in Brüssel zu stärken. Der Antrag sieht vor, die bisherige mittelbare oder anlassbezogene Mitwirkung durch eine kontinuierliche Präsenz zu ergänzen. Konkret wird die Einrichtung und der Betrieb eines Europabüros für die Metropole Ruhr vorgeschlagen, das gegebenenfalls gemeinsam mit weiteren Partnern wie den Industrie- und Handelskammern oder der Universitätsallianz getragen werden kann.
Ziel des Vorhabens ist es, die Wahrnehmung der Region in Europa zu erhöhen und die Interessen der Metropole Ruhr gegenüber EU-Institutionen zu vertreten. Dies betrifft insbesondere die Mitgestaltung von Struktur- und Förderprogrammen sowie die Vorbereitung auf die EU-Förderperiode ab 2028. Ein solches Büro soll zudem als Anlaufstelle für den fachlichen Austausch und den Wissenstransfer zwischen der Region und europäischen Netzwerken dienen.
Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung, eine Zusammenarbeit auf Basis einer Kooperationsvereinbarung mit relevanten Institutionen zu prüfen. Dabei sollen Ziele, Struktur, Finanzen, Verantwortlichkeiten sowie die Organisation der Arbeit festgelegt werden. Ein entsprechendes Konzept sowie ein Finanzierungsvorschlag für eine gemeinsame Vertretung in Brüssel sollen der Verbandsversammlung rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2025 vorgelegt werden.
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- 17.1.1Präsenz der Metropole Ruhr in Brüssel stärkenZur Vorlage · 14/1595-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP haben den Fraktionsantrag 14/1595-1 eingebracht, um die Präsenz der Metropole Ruhr in Brüssel zu stärken. Der Antrag beschreibt, dass die bisherige Mitwirkung in Brüssel primär mittelbar oder anlassbezogen stattfindet. Zur Vorbereitung auf die EU-Förderperiode ab 2028 wird die Einrichtung eines Europabüros der Metropole Ruhr vorgeschlagen, das unter Beteiligung weiterer Partner wie der Industrie- und Handelskammern oder der Universitätsallianz betrieben werden könnte.
Die Ziele des Antrags umfassen die Steigerung der regionalen Sichtbarkeit in Europa sowie die Interessenvertretung gegenüber EU-Institutionen, insbesondere bei der Gestaltung von Strukturprogrammen und der Kohäsionspolitik. Das Büro soll zudem als Anlaufstelle für den Fachaustausch und den Wissenstransfer zwischen der Region und europäischen Netzwerken fungieren.
Die Verbandsversammlung wird beauftragt, die Verwaltung mit der Prüfung einer Zusammenarbeit auf Basis einer Kooperationsvereinbarung zu betrauen. Die Untersuchung soll Aspekte wie Struktur, Finanzen und Verantwortlichkeiten umfassen. Ein Konzept sowie ein Finanzierungsvorschlag für eine gemeinsame Vertretung in Brüssel sollen der Verbandsversammlung vor den Haushaltsberatungen 2025 vorgelegt werden. Der Antrag sieht keine unmittelbaren Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt vor.
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- 17.1.2Resolution der Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr: Stahlstandorte erhalten, Flächen sichernZur Vorlage · 14/1633 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE haben im Regionalverband Ruhr den Fraktionsantrag mit der Nummer 14/1633 vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit einer Resolution der Verbandsversammlung zum Thema „Stahlstandorte erhalten, Flächen sichern“. Ziel des Antrags ist die Beschlussfassung der Verbandsversammlung über die entsprechende Vorlage.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die beiliegende Resolution beschließt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder eine Nachveranschlagung im Haushalt erforderlich sind; die Maßnahme ist haushaltsneutral gestaltet. Die Beratung und Entscheidung über diesen Antrag war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 28. Juni 2024 vorgesehen.
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- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Anfrage Die Grünen Sperrung der S6-Strecke zwischen Essen und RatingenZur Vorlage · 14/1574 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Sperrung der S-Bahn-Linie S6 zwischen Essen und Ratingen eingereicht. Grund für die Unterbrechung ist ein Hangrutsch im Bereich des Tunnels Hösel, der durch Dauerregen verursacht wurde. Seitdem ist ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Nach Angaben der DB InfraGO wird eine Wiederaufnahme des durchgehenden S-Bahn-Verkehrs voraussichtlich erst nach dem ersten Halbjahr 2026 möglich sein, da ein Plangenehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt notwendig ist. Die Einreichung der Unterlagen ist für Ende 2024 geplant, woran sich eine etwa sechsmonatige Bauphase anschließt.
Mit der Anfrage fordert die Fraktion, Vertreter zuständiger Behörden und Verwaltungsstellen in den Mobilitätsausschuss einzuladen. Es sollen Informationen zu Maßnahmen zur Verbesserung des Ersatzverkehrs sowie zur Reduzierung der Reisezeiten für Fahrgäste angefordert werden. Zudem wird nach den Auswirkungen der Sperrung auf Umleitungsverkehre auf der Achse Düsseldorf-Duisburg-Essen gefragt. Die Anfrage umfasst ferner die Prüfung von Voraussetzungen für eine vorzeitige Inbetriebnahme eines einzelnen Gleises im Bereich des Hangrutschs sowie Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, um zukünftige Genehmigungsverfahren bei Baumaßnahmen zur Wiederherstellung von Bahnstrecken zu verkürzen.
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- 18.1.2Anfrage Die Grünen Aktueller Sachstand WischlingenZur Vorlage · 14/1606 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen hat im Regionalverband Ruhr (RVR) die Fraktionsanfrage 14/1606 eingereicht, um Informationen zum aktuellen Sachstand im Revierpark Wischlingen zu erhalten. Hintergrund ist der Beschluss der Verbandsversammlung vom 15. März 2024, wonach der RVR die Parkpflegekosten für den Zeitraum von 2024 bis 2026 bezuschusst. Die Anfrage bezieht sich insbesondere auf die baulichen Maßnahmen aus dem Förderprojekt „IHK 2020“ zur grünen Infrastruktur, deren Abschluss in einer vorangegangenen Vorlage gemeldet wurde.
Mit der Anfrage werden konkrete Fragen zum Status der Einzelmaßnahmen und deren Abnahme sowie zur Funktionsfähigkeit der baulichen Bestandteile gestellt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob Mängel oder Planungsfehler des beauftragten Büros vorliegen. Zudem wird nach dem Risiko einer Rückforderung von Fördermitteln und einem möglichen finanziellen Schaden für den RVR gefragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Klärung der Kommunikation sowie der Aufteilung von Verantwortlichkeiten und Haftungen zwischen dem Regionalverband und der Stadt Dortmund im Bereich der Parkinfrastruktur. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Fragen bis zur Verbandsversammlung am 28. Juni 2024 zu beantworten.
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- 18.1.3Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion: Fragen zur Strategie Grüne Infrastruktur Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1492-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Strategie „Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“ reagiert. In Bezug auf das zirkuläre Bauen betonte die Verwaltung das Potenzial von Recyclingprozessen zur Ressourcenschonung und zur Reduzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft. Die Ersatzbaustoffverordnung soll bundesweit einheitliche Regelungen schaffen, wobei der Einsatz von Sekundärbaustoffen den technischen Anforderungen entsprechen muss.
Zur Frage des ökologischen Landbaus und der Ernährungssicherheit hielt der RVR fest, dass die stabilen Erträge des Ökolandbaus zur Resilienz der Lebensmittelversorgung beitragen. Hinsichtlich der Windenergie verwies die Antwort auf Studien, wonach erneuerbare Energien überwiegend kostengünstiger als fossile Energieträger seien, wobei intelligente Stromnetze den Ausgleich von Angebot und Nachfrage ermöglichen. Die im Strategietext verwendete emotionale Sprache bei der Beschreibung von Agri-Photovoltaikanlagen wurde als stilistisches Mittel zur Darstellung eines positiven Zukunftsbildes eingeordnet.
Bezüglich baurechtlicher Vorgaben zur Begrünung hob der RVR die langfristigen Kosten-Nutzen-Vorteile durch verbesserte Wärmeisolierung und den Schutz der Dachhaut hervor. Um die finanzielle Umsetzung von Gründachprogrammen für Kommunen zu erleichtern, wird die Integration von Begrünungsmaßnahmen in bereits geplante Sanierungsarbeiten empfohlen.
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- 18.1.4Anfrage Die Grünen 'Colourful Art of Football'Zur Vorlage · 14/1607 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zum Kunstprojekt „Colourful Art of Football“ gestellt. Das Projekt, bei dem Anfang Mai 2024 in der Schalke-Arena in Gelsenkirchen ein großformatiges Gemeinschaftskunstwerk entstand, wurde vom Regionalverband Ruhr unterstützt. An der Aktion waren neben dem Verband auch verschiedene Unternehmen sowie die Stiftung RTL – Wir helfen Kindern e.V. beteiligt.
Mit der Anfrage, die von Karsten Finke eingereicht wurde, bittet die Fraktion die Verwaltung um Auskunft über die Entstehung der Initiative und den Kontakt zum Regionalverband Ruhr. Zudem werden Informationen zur Rolle der beteiligten Projektpartner sowie zum Umfang und zur Art der Förderung durch den Verband erbeten. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den finanziellen Aspekten des Projekts. Die Fraktion fordert Details zu den entstandenen Kosten, deren Verteilung auf die Partner sowie zu etwaigen Kostenrisiken und bittet um die Bereitstellung eines Kostenplans. Abschließend wird nach der Aufteilung der Einnahmen aus dem Verkauf von Kunstdrucken unter den Projektbeteiligten gefragt.
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- 18.1.4.1Antwort zur Anfrage der Fraktion Die Grünen 'Colourful Art of Football'Zur Vorlage · 14/1607-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Verwaltung auf die Fraktionsanfrage der Grünen erläutert die Beteiligung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) am Kunstprojekt „Colourful Art of Football“. Das Projekt, bei dem Anfang Mai 2024 in der Schalke-Arena ein großformatiges Gemälde entstand, wurde durch den RVR mit 45.000 Euro aus Mitteln der Standortmarketing-Kampagne (SMK) unterstützt. Weitere finanzielle Beiträge leisteten die BMR mit 10.000 Euro sowie die RTG mit 5.000 Euro netto.
Die Verwaltung führt aus, dass diese Beteiligung als Marketingmaßnahme eingestuft wurde, da durch das Sponsoring-Paket die Präsenz des Logos „Metropole Ruhr – Stadt der Städte“ sichergestellt werden sollte. Ein gesonderter Beschluss durch die Gremien war daher nicht vorgesehen. Im Rahmen dieser Maßnahme erhielt der RVR drei großformatige Originalteile des Kunstwerks sowie 50 handsignierte Drucke in limitierter Auflage.
Die Initiative wurde durch Thomas Siepmann von der Agentur TAS Emotion Marketing GmbH initiiert, welche mit dem Künstler Christian Nienhaus zusammenarbeitet. Zu den weiteren Projektpartnern zählen die Stadt Gelsenkirchen, der Sportverein Schalke 04 sowie verschiedene Unternehmen und Medienhäuser. Während die Gesamtkosten beim Künstler und seiner Agentur liegen, plant der Künstler, mindestens 30 Prozent der Überschüsse für gemeinnützige Zwecke zu spenden. Für den RVR entstehen keine weiteren Kostenrisiken.
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- 18.1.5Anfrage Die Grünen Ankauf des Wasserwerks Volmarstein von der AVUZur Vorlage · 14/1632 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament hat eine Anfrage zum geplanten Ankauf des Wasserwerks Volmarstein durch den Regionalverband Ruhr (RVR) gestellt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines ökologischen und touristischen Erholungsraums auf dem etwa 57 Hektar großen Gelände, nachdem der Betrieb voraussichtlich Ende 2025 eingestellt wird.
Die Anfrage umfasst Fragen zur finanziellen und organisatorischen Umsetzung des Projekts. Die Fraktion bittet um Informationen zu einem konkreten Umsetzungskonzept, einschließlich Kostenkalkulationen, Finanzierungsmodellen und der Aufteilung der Betriebskosten mit Partnern wie der Stadt Wetter oder dem Ennepe-Ruhr-Kreis. Zudem wird nach der Bereitstellung von Mitteln im Doppelhaushalt 2025/26 sowie nach dem Zeitplan für die Vorlage einer Beschlussvorlage zur Verbandsversammlung gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Infrastruktur und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Anfrage thematisiert die Übernahme von Wasserflächen durch das Land Nordrhein-Westfalen, die Notwendigkeit weiterer Gutachten sowie die Anbindung an das Straßen- und Verkehrsnetz. Des Weiteren werden Fragen zum Hochwasserschutz, zur Änderung des Status der Wasserschutzzone sowie zur Realisierung einer geplanten Rad- und Fußbrücke aufgeworfen. Auch die Nutzungsperspektiven für biologische Stationen oder den Eigenbetrieb Ruhr Grün sind Bestandteil der Anfrage.
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- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 20.1Dringlichkeitsentscheidung - Ausübung eines Vorkaufsrechtsnicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragennicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich