Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 1Feststellung des Altersvorsitzenden
- 2Bestellung der Schriftführung nebst Stellvertretungen für die 14. WahlperiodeZur Vorlage · 14/0001 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage 14/0001 wird die Bestellung der Schriftführung sowie der Stellvertretungen für die 14. Wahlperiode der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr beantragt. Gemäß dem Vorschlag sollen Jochem von der Heide als Schriftführer, Carsten Kießling als erster stellvertretender Schriftführer und Silke Volz-Schwach als zweite stellvertretende Schriftführerin bestellt werden.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ist Paragraph 19 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr, welcher die Verbandsversammlung zur Bestellung der Schriftführung ermächtigt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage ausgeführt, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Maßnahme ist somit haushaltsneutral und führt zu keinen Veränderungen im Teilergebnis- oder Teilfinanzplan.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Wahl der/des Vorsitzenden nebst Stellvertretungen für die VerbandsversammlungZur Vorlage · 14/0003 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr bereitet die Wahl der Vorsitzenden sowie der Stellvertretungen vor. Mit der Beschlussvorlage 14/0003 wird vorgeschlagen, die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf zwei Personen zu begrenzen. Diese Begrenzung orientiert sich am gesetzlichen Rahmen des Regionalverband-Gesetzes (RVRG).
Die Wahl der Leitungsebene soll in einem einzigen Wahlgang durch geheime Abstimmung erfolgen. Dabei werden der Vorsitzende und die beiden Stellvertretenden gleichzeitig bestimmt. Die Durchführung der Wahl folgt den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem d'Hondt-Verfahren. Hierzu sind die Fraktionen aufgefordert, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen. Im Falle mehrerer Listen wird die Besetzung der Ämter über die Verteilung der Höchstzahlen geregelt, wobei die Positionen des Vorsitzenden sowie der ersten und zweiten Stellvertretung anhand der erreichten Stimmenanteile festgelegt werden.
Die Vorlage weist darauf hin, dass für den Wahlvorgang keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen im Haushalt erforderlich sind. Der Beschluss ist als haushaltsneutral einzustufen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 4Einführung und Verpflichtung a) der/des Vorsitzenden b) der Stellvertretungen der/des Vorsitzenden c) der Mitglieder der 14. VerbandsversammlungZur Vorlage · 14/0004 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0004 regelt die Einführung und Verpflichtung des Vorsitzenden, der Stellvertretungen sowie der Mitglieder der 14. Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Im Rahmen dieses Vorgangs wird der Altersvorsitzende die betreffenden Personen der neuen Verbandsversammlung förmlich verpflichten.
Die vorgesehene Verpflichtungsformel sieht vor, dass sich die Amtsträger dazu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung sowie die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle des Verbandes zu erfüllen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Vorgang ist somit haushaltsneutral gestaltet. Die Vorlage zur Kenntnisnahme steht für die Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Dezember 2020 auf der Tagesordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Wahl der beratenden Mitglieder der 14. VerbandsversammlungZur Vorlage · 14/0005 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bereitet die Wahl der beratenden Mitglieder für die 14. Verbandsversammlung vor. Gemäß der Beschlussvorlage 14/0005 sollen Vertreter verschiedener Organisationen und Verbände in den Kreis der beratenden Mitglieder aufgenommen werden.
Die Auswahl umfasst Vertreter von Arbeitgeberverbänden, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie der Landwirtschaftskammer NRW. Zudem sind Mitglieder aus den Gewerkschaften (DBB NRW und DGB Nordrhein-Westfalen), dem Landessportbund NRW, dem Kulturrat NRW, den Naturschutzverbänden NRW sowie den kommunalen Gleichstellungsstellen zu wählen. Die Vorschläge beinhalten unter anderem Personen wie Wolfgang Schmitz, Dr. Gerald Püchel, Thomas Harten, Eduard Eich, Uwe Sauerland, Mark Rosendahl, Dr. Jörg Weingarten, Rainer Ruth, Ulrike Seybold, Hans-Jürgen Fey und Antje Buck.
Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endete am 12. Oktober 2020. Während der Vorschlag der Handwerkskammer Münster fristgerecht einging, wurden die übrigen Vorschläge nach Ablauf der Frist eingereicht. Da einige Vorschläge nicht die erforderliche Anzahl an Bewerbern enthielten, wurden die beteiligten Organisationen um Nachbenennung gebeten.
Die Durchführung der Wahl erfolgt durch offene Abstimmung. Bei Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Andernfalls gelten spezifische Verfahren zur Ermittlung der Mehrheit, wobei für die Gewerkschaften eine Sonderregelung mit bis zu drei Stimmen pro Mitglied vorgesehen ist. Die Wahl hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Ausschüsse
- 6.0Änderung der Verbandsordnung und der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 14/0017 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Änderung der Verbandsordnung sowie der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün. Im Rahmen der Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Verbandsordnung in § 3 Abs. 7 zu verallgemeinern, um eine dauerhafte Anwendbarkeit auch in künftigen Wahlperioden sicherzustellen. Zudem werden aktuelle gesetzliche Änderungen sowie Anpassungen der Entschädigungsverordnung, welche mit Wirkung vom 1. November 2020 in Kraft getreten sind, in die Ordnung eingearbeitet.
Zusätzlich ist eine Anpassung der Betriebssatzung für RVR Ruhr Grün vorgesehen. Hierbei soll die Anzahl der ordentlichen Ausschussmitglieder für die 14. Wahlperiode von derzeit 13 auf 15 Mitglieder erhöht werden. Die finanziellen Auswirkungen dieser Änderungen sind laut den vorliegenden Informationen haushaltsneutral, sodass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20201203130241-0|20201203130244-1|20201208084604-0
- 6.1Bildung und Zuständigkeiten der FachausschüsseZur Vorlage · 14/0006 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Bildung und die Zuständigkeiten der Fachausschüsse gemäß der Beschlussvorlage 14/0006. Der Entwurf sieht die Einrichtung der in Anlage 1 aufgeführten Ausschüsse in ihrer festgelegten Größe und mit den entsprechenden Aufgabenzuständigkeiten vor.
Zu den obligatorischen Gremien gehören der Verbandsausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, der Wahlprüfungsausschuss, der Wahlausschuss sowie der Betriebsausschuss Ruhr Grün. Für den Verbandsausschuss ist eine Besetzung durch einen Vorsitzenden und 16 weitere Mitglieder vorgesehen. Der Betriebsausschuss Ruhr Grün umfasst laut Vorlage 13 ordentliche Mitglieder. Über die Bildung weiterer, freiwilliger Ausschüsse kann die Verbandsversammlung ebenfalls entscheiden.
Neben den Mitgliedern der Verbandsversammlung können in die Ausschüsse – mit Ausnahme des Verbandsausschusses – auch sachkundige Bürger sowie beratende Mitglieder bestellt werden. Dabei darf die Anzahl der sachkundigen Bürger die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung nicht überschreiten. Die konkrete personelle Besetzung der Gremien sowie die Bestellung der jeweiligen Ausschussvorsitzenden sind Gegenstand separater Vorlagen. Durch den Beschluss entstehen laut Dokument keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.1.1Ergänzungsantrag der Koalition zu TOP 6.1 'Bildung und Zuständigkeiten der Fachausschüsse'Zur Vorlage · 14/0022 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Fraktionsantrag der Koalition zur Neuregelung der Bildung und Zuständigkeiten der Fachausschüsse im Regionalverband Ruhr sieht eine Vereinheitlichung der Ausschussstrukturen vor. Demnach soll die Anzahl der Mitglieder in allen RVR-Fachausschüssen einheitlich auf 15 Personen festgelegt werden. Diese Regelung umfasst ausdrücklich auch den Betriebsausschuss Ruhr-Grün, dessen Satzung im Zuge dessen angepasst werden soll.
Zudem ist im Antrag vorgesehen, dass sich die Fraktionen im Ruhrparlament für die Dauer der 14. Wahlperiode darauf einigen, die Anzahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger auf jeweils neun Personen pro Fraktion zu begrenzen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass durch diese Maßnahmen keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Die Umsetzung der beschlossenen Änderungen wird als haushaltsneutral eingestuft, da keine zusätzlichen Ausgaben entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.1.2Änderungsantrag Zuständigkeiten AusschüsseZur Vorlage · 14/0021 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag der Bündnis 90/Die Grünen mit der Nummer 14/0021 sieht Änderungen bei den Zuständigkeiten verschiedener Ausschüsse der Verbandsversammlung vor. Im Zentrum des Antrags steht die Neuzuweisung bestimmter Themenbereiche zu den entsprechenden Fachgremien.
Konkret wird vorgeschlagen, das Thema Brachflächen-Recycling zusätzlich zum Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen auch im Ausschuss für Planung zu behandeln, da dieses Vorhaben Kompetenzen des Planungsausschusses berührt. Während das Entwicklungskonzept für Bäder und Freizeitgesellschaften weiterhin im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen verbleiben soll, wird die Kulturkonferenz dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt zugewiesen. Zudem soll der neue Mobilitätsausschuss als Ansprechpartner für die Zusammenarbeit mit den kommunalen Verkehrsbetrieben fungieren.
Der Antrag, der von Karsten Finke sowie den Fraktionsvorsitzenden Birgit Beisheim und Patrick Voss eingebracht wurde, hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.2Personelle Besetzung des Verbandsausschusses und der FachausschüsseZur Vorlage · 14/0007 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die personelle Besetzung des Verbandsausschusses sowie der Fachausschüsse entschieden. Die Beschlussvorlage 14/0007 sieht hierfür zwei unterschiedliche Verfahrensweisen vor: Entweder stimmt die Versammlung einem einheitlichen Wahlvorschlag zu oder sie entscheidet sich für eine Listenwahl.
Ein einheitlicher Wahlvorschlag ist rechtlich nur dann zulässig, wenn dieser von Fraktionen getragen wird, die zusammen mindestens 46 stimmberechtigte Mitglieder der Verbandsversammlung repräsentieren. Ein solcher Vorschlag muss zudem einstimmig angenommen werden. Falls mehrere Wahlvorschläge vorliegen oder der einheitliche Vorschlag nicht zustande kommt, findet die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß dem Hare-Niemeyer-Verfahren statt. Die Vorlage lässt zudem die Möglichkeit offen, die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse auf einzelne Gremien zu beschränken.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen. Die zuständige Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel sowie die Referatsleitung Jochem von der Heide sind in das Verfahren eingebunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.3Bestellung der Ausschussvorsitzenden und der Stellvertretungen für die Ausschüsse (einschließlich Vertretung für den Verbandsausschuss)Zur Vorlage · 14/0008 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Dezember 2020 wird über die Bestellung der Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertretungen beraten. Die Beschlussvorlage 14/0008 sieht vor, die in der Anlage aufgeführten Personen für diese Ämter zu wählen.
Das Verfahren zur Besetzung der Vorsitzenden richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Regionalverbandes Ruhr (RVRG) sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich wird zunächst eine Einigung zwischen den Fraktionen angestrebt. Sofern kein Widerspruch durch mindestens ein Fünftel der Mitglieder der Verbandsversammlung vorliegt, bestimmen die Fraktionen die Vorsitzenden aus dem Kreis ihrer stimmberechtigten Mitglieder. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Zuteilung der Ausschussvorsitze nach einem mathematischen Verfahren, das auf der Größe der Fraktionen basiert.
Für den Verbandsausschuss gelten abweichende Regelungen: Der Vorsitzende der Verbandsversammlung ist gemäß der Satzung kraft Amtes Vorsitzender des Verbandsausschusses; zudem ist eine stellvertretende Leitung zu benennen. Im Wahlausschuss übernimmt die Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Wahlleiterin den Vorsitz.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Besetzung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Organe der Beteiligungsgesellschaften
- 7.1Bestellung von Vertreter*innen in die Gesellschafterversammlungen der Beteiligungen des RVRZur Vorlage · 14/0002 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Bestellung von Vertretungsrechten in den Gesellschafterversammlungen der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen des Verbandes. Gemäß der Beschlussvorlage 14/0002 soll die Regionaldirektorin als Vertreterin des RVR in allen entsprechenden Gremien bestellt werden. Sie erhält zudem die Möglichkeit, eine weitere Person aus dem Verband als Vertreter oder Vertreterin zu benennen.
Die Regelung basiert auf den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW sowie auf früheren Beschlüssen aus den Jahren 2006 und 2016. Da sich die Verbandsversammlung im Zuge der neuen Wahlperiode zum 11. Dezember 2020 neu konstituiert, soll die bestehende Vertretungsregelung für alle von der Regionaldirektorin besetzten Gremienämter erneut bestätigt werden.
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes. Es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7.2Bestellung von Vertreter*innen in die Organe der BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 14/0010 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0010 der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird die Neubesetzung von Vertretungen in den Organen der Beteiligungsgesellschaften behandelt. Der Antrag sieht vor, die bisherigen Vertreter des RVR in den Aufsichts- und Verwaltungsräten sowie in den Gesellschafterversammlungen mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 abzuberafen.
Parallel dazu wird die Bestellung neuer Vertreter für diese Gremien mit Wirkung zum 1. Januar 2021 vorgeschlagen, wobei die entsprechenden Personen in einer Anlage zur Vorlage dokumentiert sind. Die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens werden als haushaltsneutral beschrieben, da keine zusätzlichen Mittel oder Nachveranschlagungen erforderlich sind. Der Vorgang wurde im Bereich Wirtschaftsführung unter der Leitung von Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7.2.1Angelegenheiten der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 - Bestellung von Vertreter*innen in den VerwaltungsratZur Vorlage · 14/0019 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die personelle Neubesetzung im Verwaltungsrat der Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 beraten. Die Beschlussvorlage 14/0019 sieht vor, die bisherigen Vertreter des Regionalverbandes Ruhr (RVR) im Verwaltungsrat zum 31. Dezember 2020 abzuberafen und mit Wirkung zum 1. Januar 2021 neue Mitglieder zu bestellen.
Der Verwaltungsrat der unselbständigen Stiftung setzt sich gemäß ihrer Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen. Die Sitzverteilung sieht vor, dass der Regionalverband Ruhr vier Mitglieder entsendet, die Stadt Essen zwei Mitglieder, das Land Nordrhein-Westfalen drei Mitglieder und der Initiativkreis Ruhr drei Mitglieder stellt. Ziel der Vorlage ist es, die bisherige Zusammensetzung des Gremiums beizubehalten.
Da die Stiftung nur noch über ein geringes Restvermögen verfügt, beschränkt sich ihre Tätigkeit auf ein reduziertes Maß. Entscheidungen, insbesondere zu den Jahresabschlüssen, werden im Umlaufverfahren getroffen. Die personellen Veränderungen führen zu keinen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Delegation der Beschlussfassung der Verbandsversammlung auf den VerbandsausschussZur Vorlage · 14/0009 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0009 wird vorgeschlagen, die Entscheidungskompetenzen der Verbandsversammlung auf den Verbandsausschuss zu übertragen. Diese Delegation soll für den Zeitraum gelten, in dem der Landtag Nordrhein-Westfalen eine landesweite pandemische Lage feststellt. Grundlage für diese Regelung ist § 13 Abs. 5 RVRG.
Die Übertragung umfasst sämtliche Angelegenheiten nach dem Regionalverwaltungsgesetz (RVRG) und dem Kommunalwahlgesetz (LPlG), sofern keine explizit genannten Ausnahmen vorliegen. Von der Delegation ausgeschlossen sind unter anderem die Wahl beratender Mitglieder, die Besetzung des Verbandsausschusses sowie der Ausschüsse und die Wahl bzw. Abberufung der Regionaldirektorin und der Beigeordneten. Ebenfalls nicht von der Übertragung umfasst sind das Verfahren zur Wahl des Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter und deren Abberufung.
Für die Umsetzung dieser Regelung ist eine Zustimmung von mindestens 61 stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsversammlung erforderlich, was einer Zweidrittelmehrheit entspricht. Gemäß einem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 30. Oktober 2020 kann über die Delegation sowohl in schriftlicher Form als auch in einer Präsenzsitzung entschieden werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8.1Delegation der Beschlussfassung der Verbandsversammlung auf den Verbandsausschuss Hier: Ergänzung des BeschlussvorschlagesZur Vorlage · 14/0023 · Fraktionsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0023 befasst sich die Verbandsversammlung mit der Delegation von Beschlussbefugnissen vom Plenum auf den Verbandsausschuss. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht eine Ergänzung eines bestehenden Beschlussvorschlages vor.
Konkret wird vorgeschlagen, dass im Falle einer Fortdauer oder erneuten Ausweisung der landesweiten pandemischen Lage über den Januar 2021 hinaus ein Umlaufverfahren durchgeführt wird. In diesem Verfahren soll festgestellt werden, ob die bereits übertragenen Entscheidungsbefugnisse weiterhin auf den Verbandsausschuss beschränkt bleiben sollen.
Der Antrag wurde von Heike Kretschmer sowie dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye eingereicht. Aus den finanziellen Angaben des Dokuments geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine zusätzlichen Haushaltsmittel oder Nachveranschlagungen erforderlich sind; die Maßnahme ist haushaltsneutral gestaltet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Manifesta 16 ? Lead-Partnerschaft RVRZur Vorlage · 14/0020 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über den Vorschlag beraten, das Angebot der International Foundation Manifesta (IFM) zur Austragung der Manifesta 16 im Jahr 2026 anzunehmen. Im Rahmen dieser Entscheidung soll der RVR die Lead-Partnerschaft für das Kunstereignis übernehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, entsprechende Vertragsgespräche mit der IFM aufzunehmen. Der Regionalverband plant, sich in den Jahren 2021 bis 2026 mit insgesamt einer Million Euro aus eigenen Haushaltsmitteln an dem Vorhaben zu beteiligen.
Die Bewerbung für die Manifesta 16 erfolgte durch einen Initiatorenkreis und wurde vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem RVR unterstützt. Nach einer Doppelvergabe durch das Auswahlgremium wird die Manifesta 15 im Jahr 2024 in Barcelona stattfinden, während das Ruhrgebiet als Austragungsort für 2026 feststeht. Das inhaltliche Konzept der Manifesta thematisiert globale Logistik, digitale Ökonomien und veränderte Arbeitsbedingungen.
Organisatorisch ist vorgesehen, dass der RVR als Lead-Partner die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen garantiert. Als Durchführungsgesellschaft soll eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) fungieren, an der die IFM und der RVR als Gesellschafter beteiligt sind. Die Finanzierung des Projekts umfasst neben einer Transfer Fee in Höhe von 728.000 Euro ein Mindestbudget von rund 5,8 Millionen Euro, welches durch verschiedene Partner wie das Landesministerium und regionale Stiftungen gesichert werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Anfragen und Mitteilungen
- 10.1Anfrage der CDU-Fraktion Evtl. Welterbeantrag ?Industielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet?Zur Vorlage · 14/0016 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Verbandsversammlung hat im Rahmen der Drucksache 14/0016 eine Anfrage zum möglichen Antrag auf Aufnahme der „Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ in das UNESCO-Welterbe gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass für einen etwaigen Antrag eine Frist bis zum 15. Januar 2021 besteht. Die Fraktion weist darauf hin, dass bislang keine offizielle Positionierung der Verbandsversammlung vorliegt und die letzte Information an den Fachausschuss aus dem Mai 2018 stammt. Zudem ist der aktuelle Stand der Meinungsbildung in den 53 Kommunen der Region nicht bekannt.
Die Anfrage fordert eine Beantwortung verschiedener Fragen bis zur Sitzung am 11. Dezember 2020, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur des Landes NRW. Die CDU-Fraktion bittet um Informationen zu den Chancen und Risiken einer Bewerbung sowie zu den Auswirkungen auf die Stadt- und Regionalplanung und das regionale Image auf nationaler und internationaler Ebene. Des Weiteren werden die Stimmen der 53 Kommunen, die Verteilung der Folgekosten sowie der aktuelle Stand des Antragsverfahrens erfragt. Zudem wird nach dem Zeitpunkt für eine Vorlage der Regionaldirektorin an die Verbandsversammlung gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10.1.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Evtl. Welterbeantrag ?Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet?Zur Vorlage · 14/0016-1 · Fraktionsanfrage Antwort
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nahm Stellung zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich eines möglichen UNESCO-Welterbeantrags für die „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“. Der Vorschlag, der von der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Abstimmung mit verschiedenen Trägergemeinschaften sowie unter Einbeziehung internationaler Experten erarbeitet wurde, stellt die historisch gewachsene, vernetzte Infrastruktur der Region in den Mittelpunkt. Ziel ist die Aufnahme des Projekts in die deutsche Tentativliste bis Oktober 2021 durch das laufende Interessenbekundungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen.
Als Chancen werden eine gesteigerte touristische Wahrnehmung, die Förderung von Denkmalschutzprojekten sowie die Entwicklung von Bildungs- und Mobilitätskonzepten angeführt. Entwicklungsrestriktionen für die Stadtplanung werden von den Antragstellenden nicht erwartet. Von den 41 beteiligten Kommunen liegen bislang 33 Rückmeldungen vor, wobei 30 Kommunen die Bewerbung unterstützen und die meisten eine Kompatibilität mit der Stadtentwicklung bestätigen. Einige Kommunen wiesen auf einen Zeitdruck durch die Vorgaben des Landes hin.
Während die Erhaltungskosten für die einzelnen Stätten bei den jeweiligen Eigentümern verbleiben, könnten für ein mögliches Koordinierungsbüro jährliche Kosten zwischen 250.000 und 300.000 Euro anfallen. Eine Vorlage für die Verbandsversammlung wird nach der Entscheidung der Landesverwaltung über die Unterstützung des Antragstellungsprozesses vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10.2Situation der Kunst- und KulturschaffendenZur Vorlage · 14/0018 · Fraktionsanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Situation der Kunst- und Kulturschaffenden eingereicht (Drucksache 14/0018). Anlass für die Anfrage sind die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Schließungen von Kunst- und Kultureinrichtungen sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen für Kreative im Ruhrgebiet. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Unterstützung durch Bundes- und Landesprogramme die Situation der Betroffenen nicht vollständig abdeckt.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragestellungen zur Rolle des Regionalverbandes. Es wird nach bereits entwickelten Konzepten des Verbandes gefragt, um dieser Problematik zu begegnen, sowie nach Informationen über Anliegen, die von Betroffenen an den Regionalverband herangetragen wurden. Zudem werden Details zu bestehenden Beratungsangeboten für verschiedene Unterstützungsprogramme erbeten. Abschließend möchte die Fraktion erfahren, welche politischen Initiativen der Regionalverband ergreifen kann, um auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Förder- und Unterstützungsprogrammen hinzuweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. ? Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2021Zur Vorlage · 14/0012 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2020 über die Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 14/0012 befasst sich mit Projekten, deren Gesamtkosten pro Maßnahme einen Betrag von drei Millionen Euro nicht überschreiten.
Der Vorschlag zur Entscheidung wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Gegenstand des Beschlusses ist die Festlegung der Prioritätenliste für das Jahr 2021 gemäß der in der Vorlage enthaltenen Anlage 1. Diese umfasst die Top-30-Maßnahmen sowie eine Aufstellung weiterer Projekte für das kommende Jahr.
Zusätzlich zur Priorisierung der Kernmaßnahmen enthält die Vorlage Informationen über weitere geplante Um- und Ausbauprojekte im Rahmen des Programms. Zudem wird eine Übersicht bereitgestellt, die neue sowie veränderte Projekte im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Die Vorlage dient der verbindlichen Planung der Straßenbauvorhaben innerhalb des genannten Kostenrahmens.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20201026152842-0|20201026152846-0|20201026152847-0|20201026152849-0
- 2Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2021Zur Vorlage · 14/0013 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) erhält mit der Beschlussvorlage 14/0013 einen Vorschlag zur Priorisierung von Maßnahmen im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2021. Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Prioritätenliste gemäß Anlage 1 vor. Diese Liste beinhaltet die Top-30-Maßnahmen sowie weitere geplante Projekte für den Radwegebau an Landesstraßen im Jahr 2021. Die Vorlage enthält darüber hinaus eine Übersicht über neue und gegenüber dem Vorjahr veränderte Projekte. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes im Namen der Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Münster sowie des Regierungspräsidenten von Arnsberg.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20201026153154-0|20201026153156-0|20201026153157-0|20201026153159-0
- 3Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2021 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0014 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0014 der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) befasst sich mit der Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie dem entsprechenden Förderprogramm für das Jahr 2021. Der Verbandsausschuss wird gebeten, die Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2021“ sowie die Förderliste 2021 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis zu nehmen.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist zudem die Zustimmung zu den in den Listen aufgeführten, vorgesehenen Maßnahmen verbunden. Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster eingereicht. Sie dient der Festlegung von Maßnahmen zum Bodenschutz im Verbandsgebiet des RVR für das Jahr 2021.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20201026153832-0|20201026153926-0|20201026153928-0
- 4Förderprogramm ?Nahmobilität 2021? Hier: UnterrichtungZur Vorlage · 14/0015 · Berichtsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) setzt sich im Rahmen der Sitzung am 11. Dezember 2020 mit der Berichtsvorlage 14/0015 zum Förderprogramm „Nahmobilität 2021“ auseinander. Die Vorlage dient der Unterrichtung über die vorläufigen Programmvorschläge für das RVR-Gebiet in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Dokumentation umfasst die vorläufigen Entwürfe zur Förderung der Nahmobilität innerhalb der jeweiligen Planungsbereiche der drei Regierungsbezirke. Die Einreichung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgt im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes. Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20201026153453-0|20201026153456-0|20201026153500-0|20201026153504-0
- 5Anfragen und Mitteilungen