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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Aktuelles
- 2.1(ohne Titel)
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.1Verzicht auf Erörterung der Stellungnahmen zum RP RuhrZur Vorlage · 14/0987 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll über einen Beschlussvorschlag entscheiden, auf die Durchführung einer Erörterung der Stellungnahmen zum neuen Regionalplan Ruhr zu verzichten. Ziel dieses Vorhabens ist es, das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans zeitnah abzuschließen und den Prozess bis zum Ende des laufenden Jahres zu beenden. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Landesplanungsgesetz NRW, welches dem regionalen Planungsträger die Entscheidung über die Durchführung einer Erörterung überträgt.
Die Verwaltung begründet den Verzicht mit der angestrebten Beschleunigung des Verfahrens. Erörterungen seien aufgrund des hohen Vor- und Nachbereitungsaufwands sehr zeitintensiv und führten selten zu wesentlichen Änderungen oder Kompromissen im Planentwurf. Zudem wird angeführt, dass viele Stellungnahmen aus den vorangegangenen Beteiligungsrunden durch planmäßige Änderungen bereits inhaltlich überholt seien. Da die eingegangenen Anregungen und Bedenken in den Beteiligungssynopsen bereits abschließend behandelt wurden, sehe die Verwaltung keinen inhaltlichen Mehrwert für das weitere Abwägungungsverfahren. Durch diesen Verzicht entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.
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- 4.1.1Anfrage Die Grünen Erörterungstermin im Verfahren des RP RuhrZur Vorlage · 14/1075 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Fraktionsanfrage 14/1075 thematisiert die Fraktion Die Grünen das weitere Vorgehen im Verfahren des Regionalplans Ruhr. Grundlage der Anfrage ist ein Vorschlag der Verwaltung aus der Drucksache 14/0987, auf einen Erörterungstermin zu den Stellungnahmen im Rahmen des Regionalplanverfahrens zu verzichten.
Die Fraktion führt an, dass die Sinnhaftigkeit eines solchen Termins maßgeblich von den Inhalten der in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen abhänge. Da eine Auswertung der Stellungnahmen aus der dritten Offenlage zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorliege und auch der Verbandsversammlung keine entsprechende Auswertung zur Verfügung stehe, hinterfragt die Fraktion die Empfehlung der Verwaltung.
Die Anfrage fordert die Verwaltung dazu auf, darzulegen, welche Entscheidungsgrundlage für den Vorschlag herangezogen wurde, bereits jetzt auf einen Erörterungstermin zu verzichten, bevor die inhaltliche Auswertung der Stellungnahmen abgeschlossen ist. Der Verbandsausschuss ist federführend für die Beantwortung der Anfrage zuständig.
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- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.1.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Flächen für die WindenergieZur Vorlage · 14/1058-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu Windenergieflächen im Regionalplan Ruhr legt die Verwaltung aktuelle Daten zum Stand der Windenergieanlagen vor. Auf Basis eines GIS-gestützten Bestandes mit Stand Dezember 2022 umfasst die Flächenkulisse in den Flächennutzungsplänen der Kommunen etwa 1.370 Hektar. Die Standorte von in Betrieb befindlichen oder genehmigten Windenergieanlagen außerhalb der Konzentrationszonen nehmen insgesamt rund 135 Hektar ein.
Bezüglich der im ersten Entwurf des Regionalplans Ruhr vorgesehenen 1.215 Hektar für Windenergie, die im aktuellen Entwurf entfallen sind, führt die Verwaltung auf veränderte Rahmenbedingungen und neue landesplanerische Vorgaben hin. Eine verbindliche Aussage über eine erneute Festlegung von Flächen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Dies bleibt der Ermittlung neuer Windenergiebereiche im Rahmen eines überarbeiteten räumlichen Konzepts sowie dem entsprechenden Abwägungsprozess vorbehalten.
Hinsichtlich der Nutzung von besonders geschützten Gebieten (BSN) als potenzielles Flächenpotential prüft die Verwaltung die notwendigen Kriterien zur Erreichung regionaler Teilflächenziele. Eine Inanspruchnahme von BSN ist möglich, sofern die jeweiligen Schutzzwecke gewahrt bleiben und keine Schutzgebiete wie FFH-Gebiete betroffen sind. Zudem wird auf die Rechtswirkung des § 249 Abs. 7 BauGB hingewiesen, wonach bei Nichterreichen der regionalen Ziele die Genehmigung von Windenergieanlagen gegenüber regionalplanerischen Maßnahmen nicht verhindert werden kann.
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- 7.1.2Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Sachstand zum Begleitantrag Sachlicher Teilplan Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/1059-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der CDU den aktuellen Sachstand zur Entwicklung regionaler Kooperationsstandorte dargelegt. Im Rahmen von Gesprächen mit Kommunen wie Voerde, Dinslaken, Dorsten, Schermbeck, Schwelm, Ennepe-Ruhr-Kreis, Gevelsberg, Wetter, Werne und Hamm wurden die Entwicklungsperspektiven der Standorte erörtert. In Voerde zeigt sich eine Bereitschaft, den Standort industriell, unter anderem für die Wasserstoffproduktion, zu entwickeln.
Der Sachliche Teilplan ist seit 1,5 Jahren in Kraft. Eine kontinuierliche Auswertung im Rahmen des Siedlungsflächenmonitorings findet statt, um die geplante Revision innerhalb der festgelegten Frist vorzubereiten. Parallel dazu wird ein Vermarktungskonzept konkretisiert, wobei anhand von Beispielstandorten die Umsetzungsschritte aufgezeigt werden sollen. Dieses Vorhaben soll zudem in das Integrierte regionale Entwicklungskonzept eingegliedert werden.
Hinsichtlich der Finanzierung wurde ein Austausch mit dem Wirtschaftsministerium des Landes NRW durchgeführt. Eine Förderung über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) ist vorgesehen. Zudem befindet sich eine digitale Plattform für die Kooperationsstandorte im Aufbau. Hierfür werden derzeit Informationen aus den Kommunen ausgewertet, um Standortsteckbriefe zu erstellen, die nach Fertigstellung auf der Internetseite des RVR veröffentlicht werden sollen. Während der Abschluss von raumordnerischen Verträgen bislang nicht erforderlich war, wurden bereits erste Entwürfe zur Sicherstellung der regionalen Kooperation und zur Einhaltung von Ansiedlungsschwellen erarbeitet.
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- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Angelegenheiten der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG) - Einstellung des Geschäftsbetriebes / Auflösung der GesellschaftZur Vorlage · 14/0898 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Auflösung der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG) zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2023, beschließen. Mit diesem Beschluss wird gleichzeitig die Ermächtigung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung erteilt, alle erforderlichen Folgebeschlüsse zu fassen.
Die AmG wurde als hundertprozentige Tochtergesellschaft des RVR gegründet, um den Mitgliedern des Verbandes Entsorgungsleistungen im Wege einer ausschreibungsfreien In-House-Vergabe zu ermöglichen. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage konnte das angestrebte Geschäftsmodell bisher nicht realisiert werden, da sich aktuell keine Aufträge abzeichnen und auch perspektivisch kein Bedarf bei den potenziellen Auftraggebern erkennbar ist. Seit der Gründung im Jahr 2016 hat die Gesellschaft keine operative Geschäftstätigkeit ausgeübt.
Die Auflösung erfolgt auch vor dem Hintergrund administrativer Vorgaben zur Erstellung von Jahresabschlüssen. Eine bisherige Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde für die Berichtspflichten wurde zeitlich auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 begrenzt. Die Maßnahme hat laut Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Regionalverbandes, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist. Zudem ergeben sich aus der Entscheidung keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Ruhrwind Herten GmbHZur Vorlage · 14/1033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Jahresabschluss der Ruhrwind Herten GmbH zum 31. Dezember 2022 feststellen, die Verwendung des Jahresergebnisses beschließen und der Geschäftsführung Entlastung erteilen. Der Abschluss wurde durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Geschäftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 327.700 Euro ab, nachdem im Vorjahr ein Ergebnis von 66.300 Euro vorlag. Es ist vorgesehen, 327.000 Euro an die Gesellschafter auszuschütten und den restlichen Betrag in die Gewinnrücklage einzustellen. Für den Haushaltsplan des Regionalverbands Ruhr (RVR) führt dies zu einer Anpassung der Erträge aus Gewinnausschüttungen im Jahr 2023: Statt der ursprünglich veranschlagten 27.000 Euro werden aufgrund der höheren Ausschüttung tatsächliche Erträge in Höhe von rund 167.000 Euro erwartet.
Im Berichtsjahr war neben der Geschäftsführung eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin angestellt. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2022Zur Vorlage · 14/1037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/1037 wird die Verbandsversammlung ersucht, den Jahresabschluss der Seegesellschaft Haltern mbH zum 31. Dezember 2020 festzustellen. Der Antrag umfasst zudem die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH hat den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft, wobei keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt wurden.
Der Jahresabschluss weist einen Überschuss von 1,7 Tausend Euro aus, nachdem im Vorjahr ein Fehlbetrag von 0,6 Tausend Euro verzeichnet wurde. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Durch einen seit April 2020 bestehenden Pachtvertrag mit den Stadtwerken Haltern über die Grundstücke des Seebades und die Gastronomie hat sich die Struktur der Gesellschaft verändert. Die operative Betriebsführung sowie die damit verbundenen wetterabhängigen Risiken und notwendige Investitionen liegen nun bei den Stadtwerken Haltern, wodurch die Seegesellschaft primär als Mantelgesellschaft fungiert.
Die wirtschaftliche Entwicklung führt dazu, dass keine Gesellschafterzuschüsse erforderlich sind. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagungen notwendig sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.4Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2022Zur Vorlage · 14/1040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über den Jahresabschluss der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zum 31. Dezember 2022. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Vertreter in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellt, die Verwendung des Jahresergebnisses beschließt sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision hat den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Das Geschäftsjahr 2022 endete mit einem Jahresfehlbetrag von 2,207 Millionen Euro, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Die im Berichtsjahr geleisteten Gesellschafterzuschüsse beliefen sich auf insgesamt 2,861 Millionen Euro, wobei der Anteil des Regionalverbands Ruhr bei 1,530 Millionen Euro lag.
Im Zuge einer Zwischenkontrolle wurde eine Überkompensation in Höhe von 5,655 Millionen Euro festgestellt. Diese Abweichung resultiert aus zeitlichen Verschiebungen einzelner Teilprojekte der IGA, weshalb die Gesellschafter den überschüssigen Betrag zurückfordern werden. Die Anzahl der Beschäftigten in der Gesellschaft stieg im Vergleich zum Vorjahr von 14 auf 21 Personen an.
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- 8.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Kündigung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über den Fortbestand der Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2023 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Kündigung aufrechtzuerhalten und die Verwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Schritte zu beauftragen.
Zuvor wurde eine Einbindung der Gesellschaft in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) geprüft. Die Stadt Dortmund hat jedoch klargestellt, dass keine Integration der RPW in die FMR erfolgen soll. Als einzige mögliche Synergie wird die Übertragung der Finanzbuchhaltung der RPW an die FMR zum 1. Januar 2024 betrachtet, wodurch jährliche Einsparungen von etwa 27.000 Euro möglich wären.
Im Falle einer Aufrechterhaltung der Kündigung wird der RVR ab dem Jahr 2024 keine Regelzuschüsse in Höhe von 478.000 Euro sowie keine Investitionszuschüsse in Höhe von 200.000 Euro mehr bereitstellen. Dies erfordert Abstimmungen mit der Stadt Dortmund über künftige Folgekosten, die Umsetzung bereits beschlossener Investitionsmaßnahmen, wie etwa die Sanierung von Passagen, sowie formelle Aufgaben wie die Neubesetzung des Aufsichtsrats.
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- 8.6Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen km 62,37 und 64,07 der Strecke Hattingen - Wengern-OstZur Vorlage · 14/1049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr beabsichtigt, eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) zu übernehmen. Diese Bürgschaft betrifft den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für die Gleiserneuerung im Abschnitt zwischen km 62,37 und 64,07 der Strecke Hattingen – Wengern-Ost. Der Verband übernimmt dabei 50 % der förderfähigen Kosten, was maximal 371.064,88 Euro entspricht, und erhebt hierfür eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision.
Die Maßnahme dient der Erneuerung des Oberbaus auf der TER-Infrastruktur, die neben dem touristischen Schienenverkehr auch für den Güterverkehr genutzt wird. Ziel ist es, eine mögliche Sperrung des Gleisabschnitts zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost zu verhindern, um die Verbindung zwischen Hattingen und Witten/Hagen aufrechtzuerhalten.
Die Finanzierung der Investition setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen: Das Eisenbahn-Bundesamt übernimmt bis zu 50 % der Kosten, während das Land Nordrhein-Westfalen weitere 40 % beisteuert. Der Regionalverband Ruhr hat bereits einen investiven Sonderzuschuss von maximal 100.000 Euro zugesagt, wodurch eine Gesamtförderquote von 90 % erreicht wird. Das Risiko eines Bürgschaftsfalls wird als gering eingestuft, da die Nutzung der Infrastruktur gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
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- 8.7Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2022Zur Vorlage · 14/1050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Feststellung des Jahresabschlusses der Umweltzentrum Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2022 beschließen. Damit verbunden ist die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, den Abschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu bestimmen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von dem vereidigten Buchprüfer Günther Himmelmann geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Berichtsjahr 2022 erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 69,7 T€, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahresüberschuss von 35,9 T€ darstellt. Die Erträge umfassten dabei auch Zuschüsse in Höhe von 430,0 T€. Der vorgeschlagene Umgang mit dem Überschuss sieht vor, diesen auf die neue Rechnung vorzutragen.
Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine Verletzung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre übertragenen Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck erfüllt. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren zwölf Arbeitnehmer beschäftigt. Für die Umsetzung des Beschlusses sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, da die Vorlage haushaltsneutral ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.8Umsetzung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG)Zur Vorlage · 14/1051 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Aufteilung von Entlastungsbeträgen aus dem Strompreisbremsegesetz sowie dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für Erdgas und Wärme innerhalb des RVR-Unternehmensverbunds entscheiden. Für den gesamten Unternehmensverbund gilt eine Höchstgrenze der Entlastungssummen von netto 2 Millionen Euro.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die verfügbaren Beträge so aufzuteilen, dass die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) einen Anteil von 1.051.000 Euro erhält. Der verbleibende Betrag in Höhe von 949.000 Euro soll der AGR-Gruppe zugewiesen werden. Die Betreibergesellschaft Silbersee II mbH wird aufgrund eines zu geringen Betrags nicht berücksichtigt. Anstatt einer proportionalen Verteilung schlägt die Verwaltung vor, der FMR den individuell höchstmöglichen Teilbetrag zuzuweisen, um der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens Rechnung zu tragen. Die AGR-Gruppe hat dieser Entscheidung zugestimmt.
Für die Umsetzung müssen die beteiligten Unternehmen gegenüber ihren Energielieferanten Selbsterklärungen abgeben, in denen der Anteil der Entlastungssumme an der Verbund-Höchstgrenze ausgewiesen wird. Zudem ist die jeweilige Gesellschafterversammlung der nachgeordneten Unternehmen für die Entscheidung über die Selbsterklärung zuständig. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den RVR-Haushalt, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Wasserwerk Volmarstein in Wetter und Hagen; Gemeinsame Absichtserklärung der Stadt Wetter, der AVU und des Regionalverbandes Ruhr (Letter of Intent)Zur Vorlage · 14/1002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat der Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung zwischen der Stadt Wetter, der AVU und dem Regionalverband Ruhr zugestimmt. Gegenstand dieser Erklärung ist die weitere Entwicklung des Standortes „Wasserwerk Volmarstein“ in den Städten Wetter und Hagen. Ziel des Vorhabens ist eine ökologische und touristische Aufwertung des Areals, etwa durch Umweltbildung, die Anbindung an den Ruhrtalradweg sowie die Einrichtung eines Besucherzentrums.
Die Stilllegung des Wasserwerks durch die AVU ist nach aktuellem Kenntnisstand für das Jahr 2025 vorgesehen. Der RVR plant, auf Grundlage einer bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie ein konkretes Nutzungskonzept zu erarbeiten. Dabei sollen unter anderem biologische Stationen des Kreises Ennepe-Ruhr und von RVR Ruhr Grün am Standort angesiedelt werden.
Während die Absichtserklärung die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bildet, wird für den eigentlichen Erwerb der Grundstücksflächen ein separater Beschluss der Verbandsgremien benötigt. Die endgültigen Investitionskosten sowie die Finanzierungsmöglichkeiten für die einzelnen Projektbausteine sollen im weiteren Verlauf der Planungen konkretisiert werden.
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- 11.2Ausbau der Erneuerbaren Energien auf RVR LiegenschaftenZur Vorlage · 14/1025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant, den Ausbau erneuerbarer Energien auf seinen Liegenschaften zu forcieren. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht für Standorte mit bereits laufenden Windenergie-Planungen Dritter den Abschluss von Gestattungsverträgen zu marktgerechten Konditionen vor, um bestehende Projekte zu unterstützen und den Ausbau zu beschleunigen.
Für bestimmte Windenergie-Standorte auf Halden und Waldflächen sowie ausgewählte Photovoltaik-Flächen soll zunächst eine interne Abstimmung mit der AGR erfolgen, um konzerninterne Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Standorte, die nicht durch die AGR entwickelt werden, sollen über ein Interessensbekundungsverfahren an Projektierer und Betreiber vergeben werden.
Über die reine Verpachtung von Flächen hinaus wird eine Beteiligung des RVR an Betreibergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG vorgeschlagen. Ziel ist es, neben den Pachteinnahmen gegebenenfalls auch Gewinnausschüttungen zu generieren. Die Verwaltung prüft hierzu die wirtschaftliche Umsetzbarkeit sowie die Gründung einer Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung.
Die Grundlage bildet eine Potenzialanalyse, bei der 22 Standorte für Windenergie sowie 10 Flächen für Photovoltaik und neun Bereiche für schwimmende PV-Anlagen identifiziert wurden. Die Strategie konzentriert sich auf die Technologien Wind und Solar, wobei die Maximierung des Stromertrags sowie die Förderung regionaler Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung im Fokus stehen.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 13Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 13.1Weiterführung Bildungsberichterstattung RuhrZur Vorlage · 14/1005 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die Weiterführung der Bildungsberichterstattung für die Metropole Ruhr beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung zu beauftragen, das Bildungsmonitoring fortzusetzen und den Regionalverband Ruhr sowie RuhrFutur mit der Erstellung eines neuen Bildungsberichts für das Jahr 2024 zu betrauen. Dabei sollen auch die Rahmenbedingungen und die finanziellen Auswirkungen der Berichterstattung berücksichtigt werden.
Der letzte Bericht wurde im Dezember 2020 veröffentlicht und dokumentierte die Entwicklungen im Zeitraum von 2013 bis 2019. Laut Begründung der Vorlage haben sich durch Faktoren wie die Corona-Pandemie und Zuwanderung die Komplexität und die Anforderungen an das Bildungssystem erhöht. Eine kontinuierliche, datenbasierte Berichterstattung soll als Grundlage für die Entwicklung regionaler Strategien dienen. Der Prozess soll unter Einbindung regionaler Akteure partizipativ gestaltet werden.
Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan bereits berücksichtigt, sodass keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die veranschlagten Kosten für Personal- und Sachaufwendungen belaufen sich für die Jahre 2024 bis 2027 auf Beträge zwischen etwa 113.000 Euro und 117.000 Euro pro Jahr.
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- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 14.1Bauprojekt Greifvogelauffangstation: Neubau einer Greifvogel- und Eulenauffangstation am Hof Punsmann, Dorsten-Lembeck.Zur Vorlage · 14/0972 · Beschlussvorlage
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Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün hat der Errichtung einer neuen Auffangstation für Greifvögel und Eulen am Hof Punsmann in Dorsten-Lembeck zugestimmt. Das Vorhaben umfasst den Neubau eines Hauptgebäudes sowie die Anlage von Mauserkammern und Auswilderungsvolieren. Hintergrund ist der Wegfall der bisherigen Station am Forsthof Haard sowie ein steigender Bedarf an einer Einrichtung im nördlichen Ruhrgebiet.
Für die Umsetzung der Baumaßnahmen wird eine sogenannte kleine Variante vorgesehen. Die Kosten für den Bau belaufen sich auf 464.000 Euro, wobei dieser Betrag im Haushaltsjahr 2024 noch nicht veranschlagt ist. Zusätzlich werden jährliche Betriebskosten in Höhe von etwa 260.000 Euro erwartet. Diese Mittel sollen im Rahmen der kommenden Wirtschaftsplan- und Haushaltsplanberatungen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün sowie für den Regionalverband Ruhr bereitgestellt werden.
Der Standort am Hof Punsmann befindet sich im Eigentum des Regionalverbandes Ruhr. Neben der Tierpflege sind auch pädagogische Zwecke und die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Der Betrieb der Station soll primär im Tagesdienst erfolgen, während Notfälle außerhalb dieser Zeiten durch ansässige Tierarztpraxen abgedeckt werden sollen.
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- 14.2Leitlinien zur Verpachtung und Bewirtschaftung der RVR-eigenen landwirtschaftlichen FlächenZur Vorlage · 14/0998 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Leitlinien zur Verpachtung und Bewirtschaftung der RVR-eigenen landwirtschaftlichen Flächen beschließen. Diese Vorlage dient der Umsetzung des im April 2022 verabschiedeten Liegenschaftskonzeptes, welches die Operationalisierung der Ziele durch die Einrichtung RVR Ruhr Grün vorsieht.
Die Leitlinien verfolgen das Ziel, die Landwirtschaft in der Metropole Ruhr zu erhalten, landwirtschaftliche Flächen zu schützen und den Ökolandbau sowie die Biodiversität zu fördern. Zudem sollen regionale Produkte gestärkt und die Umweltbildung gefördert werden. Die Erarbeitung erfolgte durch verschiedene Fachbereiche des RVR auf Basis einer Flächenanalyse und einer Pächterbefragung aus dem Vorjahr. Die Ergebnisse dieser Analysen wurden bereits im Oktober 2022 beim Runden Tisch mit der Landwirtschaft vorgestellt.
Ein zentraler Aspekt der Leitlinien ist die Notwendigkeit individueller Lösungen in Absprache mit den Pächtern, da pauschale Bewirtschaftungsauflagen den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Betriebe nicht gerecht werden könnten. Der Fokus liegt dabei auf dem Dialog und der Kooperation mit landwirtschaftlichen Unternehmen zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung sowie zum Klimaschutz durch die Erhaltung von Grünlandflächen. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen, ist in fünf Jahren eine erneute Evaluation durch eine Pächterumfrage und Flächenanalyse vorgesehen.
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Hauptdokument|20230403140923-0|20230403140924-1|20230509102120-0
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Genehmigung der Festsetzung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2023 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW)Zur Vorlage · 14/1048 · Berichtsvorlage
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Die Verbandsversammlung wurde über die Genehmigung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2023 informiert. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Regionalverband Ruhr mit einem Schreiben vom 28. April 2023 die Festsetzung eines Umlagesatzes von 0,68 Prozent der Bemessungsgrundlagen bestätigt.
Die Grundlage für diesen Vorgang war die im Dezember 2022 beschlossene Haushaltssatzung 2023, deren Genehmigung bei der Aufsichtsbehörde beantragt worden war. Die entsprechende Haushaltssatzung wurde bereits in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster bekannt gemacht, wodurch sie mit dem Tag der Veröffentlichung wirksam wurde.
Die vorliegende Berichtsvorlage weist darauf hin, dass die Genehmigung haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich macht. Zudem ergab eine Prüfung im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 16.2Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021; Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöffel, für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021Zur Vorlage · 14/1060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1060 behandelt die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie die Entlastung der Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr. Auf Grundlage des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW liegt der Verbandsversammlung ein Vorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 vor.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den von der Verwaltung aufgestellten Jahresabschlussbericht und Lagebericht 2021 geprüft und erklärt, keine Einwendungen gegen diese Unterlagen zu erheben. In seiner Sitzung am 10. Mai 2023 hat der Ausschuss den Bericht sowie die Empfehlung zur Feststellung des Abschlusses an die Verbandsversammlung weitergeleitet. Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass durch diesen Vorgang keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushalt erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Entscheidung.
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- 16.3Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022Zur Vorlage · 14/1062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und diesen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weiterzuleiten.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von 4.848,1 T€ aus. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsplan für 2022, der einen Fehlbetrag von 6.815,6 T€ vorsah, stellt sich das Ergebnis um 1.967,5 T€ verbessert dar. Demgegenüber steht eine Verschlechterung gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres in Höhe von 4.404,9 T€.
Die Bilanz zum Stichtag weist ein Gesamtvermögen von 656.776 T€ aus, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 16.339 T€ entspricht. Während die langfristig gebundenen Vermögenswerte um 2,14 % zunahmen, verringerten sich die kurzfristig gebundenen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten im Bereich der kurzfristigen Finanzierungsmittel stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 16.429 T€ an. Der Entwurf umfasst neben der Ergebnis- und Finanzrechnung auch die Bilanz sowie den Anhang und einen Lagebericht.
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- 16.4Benennung der Mitglieder des Artistic Board der Manifesta 16 Ruhr gGmbH (M16 Ruhr)Zur Vorlage · 14/1063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1063 die Mitglieder des Artistic Boards der Manifesta 16 Ruhr gGmbH benennen. Der Vorschlag sieht vor, Prof. Peter Gorschlüter und Britta Peters als Mitglieder des Gremiums zu bestellen. Darüber hinaus ist die Benennung von Prof. Peter Gorschlüter zum stellvertretenden Vorsitzenden des Artistic Boards vorgesehen.
Das Artistic Board stellt eines der vier Organe der M16 Ruhr gGmbH dar. Es ist für die Entwicklung des künstlerischen Konzepts, die Durchführung des Programms sowie die Integration in den lokalen Kontext zuständig. Die Tätigkeit des Gremiums erfolgt innerhalb des vom Aufsichtsrat festgelegten Budgets und ist ausschließlich der Gesellschaft verpflichtet. Das Board besteht aus mindestens vier Mitgliedern, wobei der Regionalverband Ruhr und die International Foundation of<0xC2>_Manifesta (IFM) jeweils die gleiche Anzahl an Personen benennen. Während die IFM den Vorsitz bestimmt, benennt der RVR die Stellvertretung.
Die M16 Ruhr gGmbH wurde im November 2022 gegründet; die Geschäftsführung wird von Hedwig Fijen und Stefanie Reichart geleitet. Laut der Vorlage ergeben sich durch diese Personalbesetzung keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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- 16.5Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2023 - 31.03.2023 für das Haushaltsjahr 2023 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/1064 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2023 informiert. Die Berichtsvorlage 14/1064 legt dar, dass gemäß der Gemeindeordnung NRW überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig sind, wenn sie unabweisbar sind.
Nach den geltenden Regelungen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR liegt die Entscheidungsgewalt für Haushaltsüberschreitungen unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Beträge, welche diese Grenze überschreiten, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Verbandsversammlung. Die vorliegende Vorlage dient der formellen Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen im ersten Quartal des Jahres 2023.
Aus den finanziellen Auswirkungen geht hervor, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist, da die Überschreitungen als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft werden. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 16.6Dringlichkeitsentscheidung Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt 'Parkplatzabkopplung Revierpark Wischlingen' (I-9140139)Zur Vorlage · 14/1065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1065 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 15. Mai 2023 zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Projekt „Parkplatzabkopplung Revierpark Wischlingen“ (I-9140139).
Im Rahmen der Vorlage wird eine Erhöhung der jährlichen Abschreibungen und Zinsaufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2024 von veranschlagten 4.000 Euro auf 14.000 Euro vorgeschlagen. Dies führt zu einer jährlichen Abweichung von 10.000 Euro. Zudem zeigt der Teilfinanzplan für das Projekt eine Differenz bei den Auszahlungen auf: Während 212.000 Euro veranschlagt waren, belaufen sich die erwarteten Auszahlungen auf 467.000 Euro, was einem Mehraufwand von 250.000 Euro entspricht.
Zur Deckung dieser erforderlichen Mehrauszahlungen und der zusätzlichen Aufwendungen wird die Investitionsmaßnahme „Identifizierung und Realisierung von erneuerbaren Energien in der Metropole Ruhr“ (I-9140150) herangezogen. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Verbandsausschuss am 5. Juni 2023 beraten und anschließend in der Verbandsversammlung am 16. Juni 2023 beschlossen.
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- 16.7Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2021Zur Vorlage · 14/1066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über den Umgang mit dem Jahresfehlbetrag aus dem Jahr 20<0xC2>1 entscheiden. Gemäß der Beschlussvorlage 14/1066 beläuft sich dieser Fehlbetrag auf 443.099,66 Euro.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, diesen Betrag durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Durch diese Maßnahme soll der Jahresfehlbetrag vollständig ausgeglichen werden, ohne dass eine Nachveranschlagung oder die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel notwendig wird. Die Vorlage beschreibt die Maßnahme als haushaltsneutral, da keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den laufenden Haushalt entstehen.
Zudem wurde im Rahmen der Vorlage ein Klima-Check durchgeführt, der zu dem Ergebnis kam, dass die Entscheidung keine klimarelevanten Auswirkungen hat. Der Verbandsausschuss hat die Vorlage vorberatend behandelt, sodass eine abschließende Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 16. Juni 2023 vorgesehen ist.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Investitionsbedarfe und Sachkosten der Bäderlandschaft der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/0853-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Geschäftsführung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) hat auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Investitionsbedarfen und Sachkosten der Bäderlandschaft des Regionalverbands Ruhr (RVR) reagiert. In der Antwort erläutert Geschäftsführer Hecht verschiedene Szenarien für die zukünftige Entwicklung der Anlagen, wobei zwischen dem reinen Erhalt des Status quo, einer Attraktivierung sowie der Dekarbonisierung unterschieden wird.
Der Investitionsbedarf zur Aufrechterhaltung des Betriebs wird auf etwa 44,2 Millionen Euro geschätzt, während das Szenario „Status Quo Plus“ rund 70,7 Millionen Euro erfordert. Für einen klimaschutzgerechten Umbau durch Eigenstromerzeugung werden Kosten von etwa 18 Millionen Euro veranschlagt, was zu Einsparungen bei den Energiekosten in Höhe von 17,8 Millionen Euro führen könnte. Die Kosten für den Neubau postfossiler Nullenergiebäder liegen zwischen 141,4 und 180 Millionen Euro, während eine energetische Generalsanierung bestehender Anlagen zwischen 98 und 126 Millionen Euro kosten würde. Bei einer vollständigen energetischen Sanierung oder einem Neubau könnten bis zum Jahr 2035 Energiekosten von fast 53 Millionen Euro eingespart werden.
Die Geschäftsführung weist auf einen bestehenden Instandhaltungsstau bei technischen Anlagen wie Lüftung und Wasseraufbereitung hin, der durch vergangene Sparmaßnahmen entstanden ist. Zukünftige Maßnahmen für Standorte wie Gysenberg und Wischlingen sehen den Austausch von Infrastruktur und technische Aktualisierungen vor. Für das Bad Nienhausen ist im Rahmen der FMR-Strategie eine Reduzierung des Konzepts bei einem Investitionsvolumen von 1,8 Millionen Euro vorgesehen.
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- 18.1.2Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Sachstand GPA-Gutachten zur Bündelung von Aufgaben auf regionaler EbeneZur Vorlage · 14/0996-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat zur Anfrage der CDU-Fraktion über den Sachstand des GPA-Gutachtens zur Bündelung von Aufgaben auf regionaler Ebene Stellung genommen. Derzeit arbeiten drei Arbeitsgruppen an verschiedenen Themenblöcken.
Im Bereich Forstwirtschaft werden die Pilotprojekte zur Betreuung des kommunalen Waldbesitzes, die aktuell in Witten und im Ennepe-Ruhr-Kreis laufen, für 2024 auf Bochum, Schwerte und Mülheim an der Ruhr ausgeweitet. Im Bereich Radwege wird das touristische Wegenetz „radrevier.ruhr“ weiterentwickelt. Aktuelle Modellprojekte in Haltern am See, Witten, Bochum und Kamen untersuchen die Möglichkeiten einer regionalen Radwegepflege sowie der Asphaltierung von Wegen.
Der dritte Block umfasst Serviceleistungen. Hier werden die Zentralisierung des Vollzugs von Jagd- und Fischereirecht sowie der Aufbau eines Kompetenzzentrums für EU-Beihilferecht geprüft. Zudem wird eine Erweiterung der interkommunalen Lebensmittelkontrolle in Betracht gezogen. Die Regionaldirektorin regt darüber hinaus die Prüfung weiterer Aufgabenbereiche an, darunter die Einrichtung einer regionalen Bädergesellschaft, Dienstleistungen im Bereich Statistik sowie ein regionales Klimakompetenzzentrum. Ein Endbericht des Gutachtens wird nach Abschluss der Arbeiten in den Arbeitsgruppen vorgelegt.
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- 18.1.3Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Wasserwerk Volmarstein in Wetter und Hagen; Gemeinsame Absichtserklärung der Stadt Wetter, der AVU und des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/1067-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion zum weiteren Vorgehen beim Wasserwerk Volmarstein in Wetter und Hagen. Ein Umsetzungskonzept, das auch die Finanzierung berücksichtigt, befindet sich derzeit in Arbeit. Es wird angestrebt, die entsprechende Beschlussvorlage im zweiten Quartal 2024 vorzulegen. Dabei werden auch die seit der Machbarkeitsstudie von 2021 eingetretenen Preissteigerungen bei Bau- und Personalkosten in das neue Konzept einfließen.
Hinsichtlich der Finanzierung durch Fördermittel führt die Stadt Wetter bereits erste Sondierungsgespräche mit verschiedenen Förderstellen. Eine endgültige Festlegung über die Verteilung der Investitions- und Betriebskosten zwischen der Stadt Wetter, dem Kreis Ennepe-Ruhr und dem Regionalverband Ruhr steht noch aus, da diese von der Ausgestaltung des künftigen Ausbaukonzepts abhängt.
Die vorliegende Absichtserklärung dient dazu, die gemeinsamen Interessen sowie die Aufgabenverteilung der beteiligten Akteure festzulegen. Mit diesem Beschluss sind keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen verbunden. Für den eigentlichen Ankauf des Grundstücks wird eine separate Beschlussvorlage benötigt.
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- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 19.1Jurybesetzung zur Vergabe des Auftrags an die Kreativ-Agentur für die neue Phase der Standortmarketingkampagne 'Metropole Ruhr - Stadt der Städte' für die Jahre 2024 - 2026nicht öffentlichZur Vorlage · 14/1068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Besetzung der Fachjury zur Auswahl einer Kreativagentur für die Standortmarketingkampagne „Metropole Ruhr - Stadt der Städte“ für den Zeitraum 2024 bis 2026. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen vier weitere stimmberechtigte Mitglieder aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen für die Teilnahme an der Jurysitzung benannt werden. Die bestehende Zusammensetzung der Fachjury wird zur Kenntnis genommen.
Grundlage ist die Entscheidung vom 31. März 2023, die Kampagne zu verlängern. Ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Vergabe des Auftrags an eine betreuende Agentur wurde am 2. Mai 2023 gestartet. Im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens werden im September 2023 drei Bieter ihre Konzepte der Fachjury vorstellen, wobei die Auswahl anhand festgelegter Bewertungskriterien erfolgt.
Die Fachjury setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören unter anderem die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel, der Vorsitzende der Verbandsversammlung Dr. Frank Dudda, der Vorsitzende des Kommunalrates Thomas Eiskirch sowie der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Roland Mitschke. Die Benennung der vier zusätzlichen Mitglieder ist für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen am 23. Mai 2023 vorgesehen. Aus den Haushaltsauswirkungen geht hervor, dass für das Vorhaben keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 19.2Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragennicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich
- –Tischvorlagen
- –Nachfrage der Fraktion DIE LINKE zur Antwort der Verwaltung (Drucksache Nr. 14/0945-1) Berücksichtigung des Abgrabungsmonitorings des Geologischen Dienstes NRW zum 01.01.2022 im Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der 3. OffenlageZur Vorlage · 14/1088 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 14/1088 eingereicht. Gegenstand der Anfrage sind Rückfragen zur vorangegangenen Antwort der Verwaltung bezüglich des Entwurfs des Regionalplans Ruhr im Rahmen der dritten Offenlage.
Im Fokus steht die Verwendung von Daten aus dem Abgrabungsmonitoring des Geologischen Dienstes NRW. Die Fraktion hinterfragt, weshalb die Verwaltung Prognosen auf Basis älterer Luftbildaufnahmen verwendete und nicht die aktuellere Fassung des Monitoringsberichts vom 1. Januar 2022 heranzog. In diesem Zusammenhang werden die rechtliche Zulässigkeit einer Verwendung neuerer Daten sowie mögliche Abweichungen in den Prognosen erfragt. Zudem wird nach etwaigen juristischen Bedenken gefragt, sollte der Regionalrat die aktuellste Fassung des Monitoringsberichtes als Grundlage wählen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Flächenplanung im Regionalplanentwurf. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, welche Flächen bei Annahme einer geringeren Jahresförderung von 5,9 Millionen Kubikmetern entfallen könnten, insbesondere da der Bericht des Geologischen Dienstes von einer verlängerten Versorgungssicherheit ausgeht.
Abschließend fordert die Fraktion Auskunft über die Mengen und Bestimmungsorte von Kies- und Sandexporten aus der Region in den vergangenen Jahren sowie nach regional verfügbaren Zahlen.
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