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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Aufnahme von Maßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan Anmeldung der Maßnahme 'Niederrhein-Münsterland-Netz' für den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV- Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRWZur Vorlage · 14/1146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1146 sieht die Anmeldung der Maßnahme „Niederrhein-Münsterland-Netz“ beim Land Nordrhein-Westfalen vor. Ziel des Antrags ist die Aufnahme dieser Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan sowie in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW.
Der Vorschlag wird von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gemeinsam vorgelegt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der geplanten Sitzungsperiode die Beratung im Ausschuss für Mobilität am 29. August 2023 sowie im Verbandsausschuss am 11. September 2023. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 22. September 2023 vorgesehen.
Mit der Anmeldung wird angestrebt, das Netz in die übergeordneten Planungen des öffentlichen Personennahverkehrs zu integrieren, um eine Berücksichtigung bei der Infrastrukturfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen erstellt.
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- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.1Änderungsverfahren 46 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlGZur Vorlage · 14/1117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Beschlussvorlage 14/1117 zum Änderungsverfahren 46 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass sich die Versammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 21. Juni 2023 anschließt und das erforderliche Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 LPlG NRW erteilt. Eine solche Zustimmung ist notwendig, da Änderungen an den regionalplanerischen Festlegungen des RFNP im Einvernehmen mit dem Regionalverband Ruhr durchgeführt werden müssen.
Das Verfahren betrifft eine planrechtliche Änderung im Bereich Bottroper Straße / Hilgerstraße -Thurmfeld- in der Stadt Essen. Laut der Regionalplanungsbehörde steht die Änderung 46 E im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr. Die zu prüfenden Unterlagen umfassen unter anderem eine zeichnerische Festlegung, einen Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten. Im Rahmen des Verfahrens wird zudem eine Umweltprüfung durchgeführt, welche die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in die Abwägung einbezieht. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands Ruhr zu erwarten.
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Hauptdokument|20230710135509-0|20230710135510-1|20230710135511-2|20230710135513-3|20230710135516-4|20230710135519-5|20230710135523-6
- 4.2Änderungsverfahren 53 GE des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlG NRWZur Vorlage · 14/1133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 53 GE des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung im Bereich des Gewerbeparks Schalke-Nord in Gelsenkirchen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 16. Juni 2023 anschließt und das Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 LPlG NRW erteilt. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass die geplante Änderung im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr (RP Ruhr) steht.
Das Verfahren beinhaltet verschiedene fachliche Untersuchungen, darunter eine Umweltprüfung sowie Beiträge zum Artenschutz, zum Naturschutz und zur Kartierung von Biotoptypen. Ein durchgeführter Klimacheck ergab keine unmittelbaren klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr sind laut der vorliegenden Unterlagen neutral, da keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.1.1Antwort zur Anfrage: Ausweisung von Abgrabungsbereichen und Flächen für die Windenergie im Regionalplan RuhrZur Vorlage · 14/1132-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Antwort auf eine Fraktionsanfrage erläutert die unterschiedliche rechtliche Behandlung von Abgrabungsbereichen und Windenergieflächen im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr. Die Festlegung von Flächen für den Abbau oberflächennaher Bodenschätze erfolgt auf Grundlage des bereits geltenden Ziels 9.2-1 des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW. Da es sich hierbei um eine bindende Vorgabe handelt, ist ein Verzicht im aktuellen Aufstellungsverfahren nicht möglich.
Im Gegensatz dazu befinden sich die Zielvorgaben für den Windenergieausbau derzeit in einem noch laufenden Änderungsverfahren des LEP NRW. Diese Ziele haben zum jetzigen Zeitpunkt nicht die gleiche Bindungswirkung wie bestehende Vorgaben und können im Rahmen der Abwägung berücksichtigt, aber auch überwunden werden. Um das Aufstellungsverfahren des Regionalplans Ruhr zeitnah abzuschließen und Planungssicherheit für die Kommunen sowie die Träger der Fachplanung zu gewährleisten, wird der Plan zunächst ohne Windenergiebereiche fertiggestellt. Eine Umsetzung der Windenergieziele soll erst im Rahmen einer ersten Änderung des Regionalplans erfolgen, nachdem dieser Rechtskraft erlangt hat. Dies soll verhindern, dass durch spätere Änderungen am Landesentwicklungsplan eine erneute Auslegung des gesamten Planwerks erforderlich wird.
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- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen/Vorlagen aus dem Bereich Wirtschaftsführung
- 8.1Einbringung des Haushaltsplans 2024Zur Vorlage · 14/1168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 14/1168 wird die Einbringung des Haushaltsplans für das Jahr 2024 vorgeschlagen. Der Entwurf soll dem federführenden Verbandsausschuss sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeführt werden. Die Vorlage sieht vor, dass der Haushaltsplanentwurf in der Sitzung der Verbandsversammlung am 22. September 2023 als Tischvorlage vorgelegt wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Es ergeben sich aus der vorliegenden Planung keine zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die Einführung des Plans. Zudem wurde im Rahmen eines Klima-Checks festgestellt, dass der Entwurf des Haushaltsplans 2024 keine klimarelevanten Auswirkungen hat. Die Bearbeitung der Vorlage erfolgt durch das zuständige Referat unter der Leitung von Thomas Holtmann.
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- 8.2Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 14/1169 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant für das Haushaltsjahr 2024 die Beibehaltung des Umlagesatzes auf dem Vorjahresniveau von 0,68 Prozent. Um eine Erhöhung des Hebesatzes zu vermeiden, soll die Ausgleichsrücklage genutzt werden. Grundlage hierfür ist ein Beteiligungsverfahren, das zwischen Juli und September 2023 mit den Mitgliedskörperschaften stattfand, um das erforderliche Benehmen gemäß der Kreisordnung herzustellen.
Die Stellungnahmen der Mitgliedskörperschaften fallen überwiegend positiv hinsichtlich der Stabilisierung des Hebesatzes aus. Städte wie Bochum, Duisburg, Essen und Hamm begrüßen die Beibehaltung des Satzes sowie die vorgesehenen Einsparungen. Dennoch äußern zahlreiche Kommunen Bedenken hinsichtlich der finanziellen Entwicklung ab dem Jahr 2025. Die Städte Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Herne und Mülheim sowie die Kreise Recklinghausen, Unna und Wesel fordern eine kritische Überprüfung der Aufgabenbereiche und der Personalkosten des Regionalverbandes. Insbesondere wird auf die Notwendigkeit von strukturellen Haushaltskonsolidierungen hingewiesen, um die finanziellen Auswirkungen steigender Sozialtransferaufwendungen oder Zinslasten für die Mitgliedskörperschaften zu begrenzen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis regt zudem Maßnahmen zur langfristigen Kostenkontrolle bei der Einrichtung RVR Ruhr Grün an.
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- 8.3Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04.2023 - 30.06.2023 für das Haushaltsjahr 2023 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/1170 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird im Rahmen einer Berichtsvorlage über die im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2023 informiert. Die Vorlage, die dem Verbandsausschuss zur Kenntnisnahme vorliegt, dokumentiert die durch den Kämmerer vorgenommenen Genehmigungen gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr sichergestellt ist. Die Entscheidungsgewalt über diese Ausgaben liegt beim Kämmerer, sofern die Verbandsversammlung keine abweichenden Regelungen getroffen hat.
Gemäß dem bestehenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des RVR ist der Kämmerer für Entscheidungen über Haushaltsüberschreitungen unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro zuständig. Bei Beträgen, welche diese Grenze überschreiten, ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich. Die vorliegende Bekanntgabe dient der Information über die im zweiten Quartal des Jahres 2023 genehmigten Abweichungen.
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- 8.4Regionales Innovationsprofil Metropole Ruhr - Einrichtung eines Interfraktionellen ArbeitskreisesZur Vorlage · 14/1165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1105 sieht die Einrichtung eines Interfraktionellen Arbeitskreises vor, um das Regionale Innovationsprofil der Metropole Ruhr zu begleiten. Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Präsentation der Prognos AG im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen, in der die Arbeit des Kompetenzzentrums NRW.Innovativ erläutert wurde. Ziel des regionalen Profils ist unter anderem die Stärkung der Innovationsförderung sowie die Analyse von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Region.
Der Arbeitskreis soll dazu dienen, die Thematik in den Gremien des Regionalverbands Ruhr zu platzieren und eine intensivere politische Diskussion zu ermöglichen. Die geplante Gruppe soll aus sieben bis neun Mitgliedern bestehen, die die verschiedenen Fraktionen des Verbands vertreten, darunter SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Die Linke, FDP und die Ruhrfraktion. Mit der Vorlage wird die Zustimmung der Verbandsversammlung zur Einrichtung sowie zur vorgeschlagenen Besetzung des Arbeitskreises beantragt. Es werden keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt erwartet, und es ergeben sich keine klimarelevanten Folgen durch diese Entscheidung.
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- 8.5EKOCity Abfallwirtschaftsverband - Beitritt des Kreises Siegen-Wittgenstein sowie mögliche Änderung der Sat-zung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes und des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbHZur Vorlage · 14/1142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung prüft den Beitritt des Kreises Siegen-Wittgenstein zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband. Mit der Beschlussvorlage 14/1142 wird vorgeschlagen, dem Beitritt zum 1. Juni 2024 zuzustimmen, sofern ein entsprechender Antrag des Kreises vorliegt. Damit verbunden sind Anpassungen der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes sowie des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbH.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein entsorgt derzeit Teile seines Restabfalls in der RMVA Köln. Durch den geplanten Beitritt sollen die jährlichen Mengen von etwa 42.000 Tonnen Restabfall und 8.000 Tonnen Sperrmüll in den EKOCity-Verbund integriert werden. Die Kapazitäten in den Anlagen des Verbunds, wie dem MHKW Wuppertal und dem EKOCityCenter in Bochum, sind für diese Mengen vorhanden. Ein Beitritt soll die Planungssicherheit erhöhen und den Mischpreis für die bestehenden Mitgliedskörperschaften stabilisieren.
Hinsichtlich der Logistik werden Optionen für einen emissionsfreien Transport, etwa über die Schiene oder mittels wasserstoffbetriebener Lkw, untersucht. Der Kreis Siegen-Wittgenstein wird am 22. September 2023 im Kreistag über die Stellung eines Beitrittsantrags entscheiden. Die endgültigen Beschlüsse der EKOCity-Gremien sind für Oktober 2023 vorgesehen.
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Hauptdokument|20230713124407-0|20230713124408-1|20230713124408-2
- 8.6Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH (IGA GmbH) - Anpassung GesellschaftervereinbarungZur Vorlage · 14/1139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Anpassung der Gesellschaftervereinbarung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH für den Zeitraum ab dem Jahr 2024. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Verteilung der jährlichen Zuschüsse zu verändern, um die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen und die Aufnahme von Darlehen zu verzögern. Zudem soll die Verwaltung ermächtigt werden, die erforderlichen Unterschriften in der Gesellschaftervereinbarung für den Regionalverband Ruhr zu leisten.
Während die Gesamthöhe der durch die Gesellschafter zu leistenden Zuschüsse unverändert bleibt, sieht die Neuregelung eine zeitliche Verschiebung vor. Konkret sollen die Zuschüsse für die Jahre 2027 und 2028 auf die Jahre 2025 und 2026 vorgezogen werden. Zudem wird der Auszahlungszeitraum der Zuschüsse von Ende März auf den 15. Januar eines Jahres vorverlegt. Durch diese Anpassung der Zahlungsströme wird eine Einsparung von Zinsaufwendungen in Höhe von rund 600.000 Euro prognostiziert.
Die Anpassungen betreffen die Ziffern 1.2 und 1.3 der Vereinbarung, wobei die Regelungen für den Zeitraum von 2019 bis 2023 bereits erfolgte Zahlungen sowie bestehende Überkompensationen berücksichtigen. Für den Haushalt des Regionalverbands Ruhr ergeben sich aus dieser Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder Nachveranschlagungen.
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- 8.7Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Zuschuss- und FinanzierungsvertragZur Vorlage · 14/1179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den aktualisierten Zuschuss- und Finanzierungsvertrag für die Jahre 2024 und 2025 der Maximilianpark Hamm GmbH beschließen. Da der bestehende Vertrag zum 31. Dezember 2023 ausläuft, ist eine Anpassung der finanziellen Regelungen notwendig geworden.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) und die Stadt Hamm haben sich auf einen für zwei Jahre befristeten Festzuschuss geeinigt. Für die Jahre 2024 und 2025 sieht die Vorlage vor, dass der RVR der Gesellschaft jährlich 850.000 Euro zur Verfügung stellt. Dieser Betrag setzt sich aus einem Festzuschuss von 700.000 Euro sowie einer Zahlung von 150.000 Euro zusammen, um die gestiegenen Personalkosten infolge des Tarifabschlusses 2023 auszugleichen. Im Gegensatz zur vorherigen Vereinbarung entfällt der bisherige Investitionszuschuss in Höhe von 100.000 Euro. Zudem sieht der Vertrag den Ausschluss der Übernahme zukünftiger Verlustvorträge vor.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des RVR werden als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft, da keine zusätzliche Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist.
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- 8.8Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - AGR GmbHZur Vorlage · 14/1128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Beschlussvorlage 14/1128 zu den Jahresabschlüssen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2022. Der Entwurf sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2022 weist einen Jahresüberschuss von rund 26,7 Millionen Euro aus, verglichen mit 21,1 Millionen Euro im Vorjahr. Von diesem Ergebnis sollen etwa 19 Millionen Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und rund 7,7 Millionen Euro an den Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL AG hat den Abschluss geprüft und am 2. Juni 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Rahmen der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen.
Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 287 Mitarbeiter und erhält keine Zuschüsse. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Regionalverbands entstehen und keine Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.9Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Kultur Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/1130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen. Mit diesem Beschluss sind auch die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates verbunden.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 weist einen Jahresüberschuss von 1.490,8 Tausend Euro aus, nachdem im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 1.267,2 Tausend Euro verzeichnet wurde. Die Finanzierung des Geschäftsjahres erfolgte unter Einbeziehung von Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 20.455,0 Tausend Euro. Der vorgeschlagene Verwendung des Jahresergebnisses sieht vor, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Prüfung der Unterlagen durch die ECOVIS Audit AG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 31. Mai 2023. Im Rahmen der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 beschäftigte das Unternehmen 67 Mitarbeiter.
Aus haushaltsmäßiger Sicht ist durch den Beschluss keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.10Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 14/1131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, ihre Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Maximilianpark Hamm GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 weist einen Jahresfehlbetrag von 2.115.000 Euro aus, was eine Verringerung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 2.483.800 Euro darstellt. Der Ausgleich erfolgt durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage. Ein ausgewiesener Bilanzverlust von 142.100 Euro beinhaltet einen Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) in Höhe von 20.100 Euro, welcher ebenfalls im Jahr 2023 über die Kapitalrücklagen ausgeglichen werden soll. Unter Berücksichtigung eines Corona-bedingten Mehrbedarfs von 116.200 Euro beläuft sich der bereinigte Jahresfehlbetrag auf 2.231.200 Euro. Der RVR stellte hierfür einen Sonderzuschuss in Höhe von 105.500 Euro zur Verfügung.
Die Prüfung des Abschlusses durch die KOMTAX Wirtschaftsprüfung GmbH ergab am 11. Mai 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 48 Mitarbeiter, im Vergleich zu 73 Mitarbeitern im Vorjahr. Die vorliegende Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan und führt laut durchgeführtem Klima-Check zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 8.11Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Business Metropole Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/1134 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von rund 3,89 Millionen Euro ab, welcher aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Der Gesellschafterzuschuss belief sich auf etwa 3,46 Millionen Euro. Zudem wurden Fördermittel in Höhe von rund 1,09 Millionen Euro verbucht.
Im Berichtsjahr fand eine organisatorische Neustrukturierung statt, durch die das Unternehmen in fünf Kompetenzfelder und drei Querschnittsfunktionen unterteilt wurde. Die Veränderungen bei Umsatzerlösen sowie den Aufwendungen für Personal und Material resultieren aus der Intensivierung von Aktivitäten in Bereichen wie Messewesen und Förderprojekten. Investitionen in Höhe von etwa 267.700 Euro, unter anderem für IT-Ausstattung, Möbel im Zuge eines Umzugs sowie Finanzanlagen wie „RuhrHUB“ und „WinEmscher“, wurden getätigt. Die Belegschaft umfasste im Durchschnitt 31 Mitarbeitende. Für die Umsetzung des Beschlusses ist keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt erforderlich.
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- 8.12Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHZur Vorlage · 14/1135 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1135 den Jahresabschluss der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2022 feststellen. Damit einhergehend wird die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung beantragt. Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Bilanzsumme der Gesellschaft verringerte sich im Berichtsjahr um 15 Prozent auf 2.248,9 Tausend Euro. Das Eigenkapital sank von 867,8 Tausend Euro auf 678,7 Tausend Euro. Der anfallende Jahresfehlbetrag soll durch Entnahmen aus der Gewinn- und Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Trotz allgemeiner Preisentwicklungen infolge der Corona-Pandemie und der Folgen des Krieges wurde kein zusätzlicher Finanzbedarf gegenüber den Gesellschaftern angemeldet. Das Rohbetriebsergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahr von 180,9 Tausend Euro auf 209,9 Tausend Euro an, was primär auf Umsatzerlöse und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten zurückzuführen ist. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich drei Mitarbeitende. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.13Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Revierpark Gysenberg Herne GmbHZur Vorlage · 14/1136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Jahresabschluss der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zum 31. Dezember 2022 festzustellen sowie die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Der Abschluss wurde von der Märkischen Revision GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Unternehmen weist für das Jahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von 1.992,7 T€ aus, der aus der Kapitalrücklage gedeckt werden soll. Die Gesellschafter leisteten im Berichtsjahr Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1.427,3 T€, worin auch Pandemiehilfen in Höhe von 391,3 T€ enthalten waren. Trotz des Fehlbetrags stiegen die Besucherzahlen im Gesamtbad um 103 % und die Umsatzerlöse der LAGO auf 3.464 T€. Der Rohertrag erhöhte sich von 490 T€ auf 1.578 T€. Die Gesamtaufwendungen stiegen infolge der Wiederaufnahme von Aktivitäten um rund 2.020 T€.
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl lag im Berichtsjahr bei 55 Personen. Für die Umsetzung des Beschlusses ist keine Nachveranschlagung von Haushaltsmitteln erforderlich, und ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.14Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Ruhr Tourismus GmbHZur Vorlage · 14/1137 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll den Jahresabschluss der Ruhr Tourismus GmbH für das Geschäftsjahr 2022 feststellen. Mit der vorliegende Beschlussvorlage wird der Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Abschluss zu verabschieden, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss schließt mit einem Bilanzverlust von rund 3,8 Millionen Euro ab, welcher aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Dem gegenüber standen Gesellschafterzuschüsse in Höhe von etwa 4,3 Millionen Euro. Trotz des Fehlbetrags zeigt der Bericht eine Verbesserung des Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr. Wesentlich hierfür war die Steigerung der Verkäufe der RUHR.TOPCARD von rund 67.000 Stück im Jahr 2021 auf über 163.000 Stück im Jahr 2022, was zu Umsatzerlösen von etwa 7,3 Millionen Euro führte.
Gleichzeitig stiegen die Materialaufwendungen um rund 6,8 Millionen Euro, bedingt durch die Ausweitung der Akzeptanzstellen sowie Projektkosten. Die Anzahl der Beschäftigten erhöhte sich im Durchschnitt von 51 auf 56 Personen. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Auditteam Dortmund AG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Für die Umsetzung des Beschlusses ist keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushaltsplan erforderlich.
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- 8.15Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Freizeitzentrum Xanten GmbHZur Vorlage · 14/1144 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll über die Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaft Freizeitzentrum Xanten GmbH zum 31. Dezember 2022 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision hat den Abschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, wobei keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt wurden.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Berichtsjahr war durch steigende Kosten geprägt. Trotz einer Erhöhung der leistungsbezogenen Erträge um 1.570 T€ gegenüber dem Vorjahr stiegen die Aufwendungen aufgrund von Inflation und gestiegenen Energiekosten um 1.722 T€. Das Gesamtergebnis belief sich auf ein Minus von 1.260 T€, was einer Verschlechterung um 156 T€ im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Ein Faktor für die wirtschaftliche Lage war die Verschiebung des Xantener Oktoberfests auf das Jahr 2023. Nach Berücksichtigung der Betriebskostenzuschüsse verbleibt ein Jahresfehlbetrag von 665 T€. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 51 Mitarbeiter. Aus dem vorliegenden Dokument ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Verpflichtungen für den Haushalt des Regionalverbandes.
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- 8.16Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 14/1163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der vorliegende Bericht der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck im Berichtsjahr erfüllt. Trotz eines als stabil bewerteten Geschäftsverlaufs weist das Jahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von 60.600 Euro auf, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 6.100 Euro darstellt; dieser Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zudem besteht eine noch nicht ausgeglichene Forderung in Höhe von 135.000 Euro aus nicht vollständig geleisteten Pachtzahlungen.
Es wurden im Berichtszeitraum keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag zwei Mitarbeitende auf Basis geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Der Jahresabschluss wurde bereits am 20. Juni 2023 in der Gesellschafterversammlung unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Verbandsversammlung festgestellt. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt oder klimarelevante Auswirkungen.
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- 8.17Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHZur Vorlage · 14/1172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum 31. Dezember 2022 festzustellen sowie die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist für das Berichtsjahr einen Fehlbetrag von 6.222 T€ aus, welcher durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage und den Ausweis eines Bilanzverlustes ausgeglichen werden soll. Im Rahmen des Berichtsjahres wurden Regelzuschüsse in Höhe von 4.298 T€ sowie Sonderzuschüsse in Höhe von 1.154 T€ geleistet. Letztere dienten dem Ausgleich von Folgen der Covid-19-Pandemie und kriegsbedingter Schäden an einer Betriebsstätte. Zudem flossen projektbezogene Investitionszuschüsse in Höhe von 1.842 T€.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Prüfbericht weist jedoch auf eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit hin, da die Gesellschaft mit einer angespannten Liquiditätssituation konfrontiert ist. Diese Situation wird durch die Auswirkungen der Pandemie sowie die Entwicklung der Energiepreise infolge des Russland-Ukraine-Krieges beeinflusst. Die Fortführung der Geschäftstätigkeit ist laut Bericht von der weiteren Bereitstellung ausreichender Zuschüsse durch die Gesellschafter abhängig. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 beschäftigte das Unternehmen 279 Mitarbeitende.
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- 8.18Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - Revierpark Wischlingen GmbHZur Vorlage · 14/1173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Wischlingen GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Prüfbericht der Märkischen Revision GmbH weist darauf hin, dass der Jahresabschluss sowie der Lagebericht nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt wurden. Dennoch erfolgte am 19. Juni 2023 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Die Gesellschaft hat ihre übertragenen Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck erfüllt.
Finanziell weist die Gesellschaft einen bereinigten Jahresfehlbetrag von 515.000 Euro aus, was eine Veränderung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 734.300 Euro darstellt. Die Corona-bedingten Mehrbedarfe beliefen sich auf rund 1,1 Millionen Euro. Die Zuschüsse der Gesellschafter in Höhe von etwa 866.300 Euro, wovon der Regionalverband Ruhr (RVR) 433.000 Euro trug, überstiegen den Bedarf um 272.200 Euro. Dieser zu viel gezahlte Betrag wird von der Gesellschaft an die Gesellschafter zurückgezahlt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 68 Mitarbeiter. Die Vorlage sieht keine Nachveranschlagung von Mitteln vor.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Wanderlandschaft Metropole Ruhr: Sachstand FördermittelakquiseZur Vorlage · 14/1187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit dem Sachstand der Fördermittelakquise für die Wanderlandschaft Metropole Ruhr. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Überarbeitung einer Projektskizze zu beauftragen. Ziel ist eine erneute Bewerbung um Mittel aus dem EFRE-Programm 2021-27.
Eine zuvor eingereichte Projektskizze zum Thema „Urban Outdoor Ruhr“, die gemeinsam vom Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Sauerländischen Gebirgsverein (SGV) erarbeitet wurde, wurde von der Innovationsförderagentur NRW/PtJ nicht für eine Förderung ausgewählt. Nach Rücksprache mit der Agentur wurde jedoch empfohlen, das Projekt nach einer inhaltlichen Schärfung im nächsten Förderaufruf bis Januar 2024 erneut einzureichen. Die beteiligten Partner beabsichtigen, diese erneute Bewerbung vorzunehmen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes wurde bereits ein Vertrag zwischen dem Sauerländischen Gebirgsverein und dem RVR zur Qualitätssicherung und Pflege des Netzes im Verbandsgebiet abgeschlossen. Zudem besteht seitens der Kommunen Interesse an einer Kooperation zur Entwicklung urbaner Wanderrouten auf ihrem Stadtgebiet. Die Verwaltung wird die Politik über die weiteren Entwicklungen informieren.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Fortführung des Masterplan Klimaschutz des Handwerks Region Ruhr und Umsetzungsprojekt Klimafit RuhrZur Vorlage · 14/1157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr prüft die Fortführung des Masterplans Klimaschutzes des Handwerks Region Ruhr sowie des dazugehörigen Umsetzungsprojekts „Klimafit Ruhr“. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Kooperation mit dem Handwerk im Rahmen der haushalterischen Bedingungen fortzusetzen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die rechtssichere Weiterführung beider Vorhaben vorbehaltlich des Beschlusses zur Haushaltssatzung 2024 sicherzustellen.
Das Projekt „Klimafit Ruhr“ umfasst neben der Solarenergie nun auch das Thema der energetischen Gebäudesanierung. An der Zusammenarbeit sind aktuell 46 Projektpartner beteiligt, darunter 29 Verbandskommunen. Da die bestehenden vertraglichen Regelungen zum 31. Dezember 2023 auslaufen, ist eine Fortsetzung der Kooperation vorgesehen.
Die künftige Zusammenarbeit soll in den neuen Rahmenplan „Masterplan Mittelstand und Handwerk“ integriert werden. Dieser umfasst ab dem Jahr 2024 neben der Klimaschutzsäule weitere Themenbereiche wie die Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Mobilität, Flächenbedarf sowie die Ausbildung von Fachkräften. Die finanzielle Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden Haushaltsplanung.
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- 11.1.1Fortführung des Masterplans Klimaschutz des Handwerks Region Ruhr mit dem Regionalverband Ruhr und dem dazugehörigen Umsetzungsprojekt Klimafit RuhrZur Vorlage · 14/1229 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Ruhrparlament hat eine Fraktionsanfrage zur Fortführung des Masterplans Klimaschutz des Handwerks der Region Ruhr sowie zum Umsetzungsprojekt „Klimafit Ruhr“ gestellt. Grundlage der Anfrage ist die Beschlussvorlage Drs. 14/1157 der Verwaltung des Regionalverbands Ruhr, welche die Weiterentwicklung dieser Initiativen vorschlägt.
Die Fraktion befürwortet grundsätzlich die Fortführung des Masterplans sowie die Kooperation mit dem regionalen Handwerk, bittet jedoch um schriftliche Auskunft zu drei spezifischen Punkten. Zunächst wird nach der genauen Vertragslaufzeit gefragt. Dabei weist die Anfrage auf Unklarheiten zwischen einer rechtssicheren Fortführung für das Jahr 2024 und möglichen langfristigen Zeiträumen bis 2030 bzw. 2045 hin.
Des Weiteren möchte die Fraktion klären, wie die verwaltungstechnische Umsetzung der Zusammenführung des Masterplans Klimaschutz mit dem Masterplan Mittelstand und Handwerk zwischen den zuständigen Fachbereichen III (Planung) und IV (Umwelt und Grüne Infrastruktur) konkret erfolgen soll. Abschließend wird nach den Gründen für die Notwendigkeit eines Beschlusses im dritten Sitzungsquartal gefragt, da eine Entscheidung alternativ im Rahmen der Haushaltsplanung im vierten Quartal des Jahres möglich wäre.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 12.125 Jahre Route Industriekultur - Anpassung des Budgets 2023Zur Vorlage · 14/1196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 200.000 Euro für das Jahr 2023 beraten. Die Mittel sind für die vorbereitenden Planungen zum 25-jährigen Bestehen der Route Industriekultur vorgesehen, welches am 29. Mai 2024 stattfindet. Die Trägerschaft und Weiterentwicklung dieser Route ist als gesetzliche Pflichtaufgabe im RVR-Gesetz verankert.
Das geplante Programm für das Jubiläumsjahr umfasst unter anderem ein Jubiläumswochenende mit einem Festakt sowie eine Ausstellung auf der Zeche Zollverein. Zudem ist eine Kampagne mit einem neuen Erscheinungsbild der Route sowie ein Symposium zur Zukunft der Industriekultur vorgesehen. Ergänzt werden die Maßnahmen durch bürgernahe Aktionen, Touren und Kooperationen mit Netzwerkpartnern. Um die Umsetzung dieser Vorhaben zu gewährleisten, soll die Planung bereits im Jahr 2023 beginnen. Die Deckung der Kosten erfolgt durch Einsparungen bei den Personalaufwendungen innerhalb des Referats 4, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.
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- 12.1.1Antwort zur Anfrage: 25 Jahre Route der Industriekultur - Anpassung des Budgets 2023Zur Vorlage · 14/1223-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant für das Jahr 2023 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 200.000 Euro, um die Vorbereitungen zum 25-jährigen Bestehen der Route der Industriekultur zu unterstützen. Diese Mittel sollen insbesondere zur Sicherung von Verpflichtungen für Räumlichkeiten, Ausstellungsvorbereitungen und Medienpartnerschaften dienen. Die Finanzierung dieser Bereitstellung ist durch Einsparungen bei den Personalkosten im Referat 4 gedeckt. Das gesamte Budget für das Jubiläumsjahr wird auf 495.000 Euro veranschlagt, wobei für das Jahr 2024 ein Betrag von 295.000 Euro über eine Änderungsliste beantragt werden soll.
Das Programm beginnt am 29. Mai 2024 mit einem Festakt auf der Zeche Zollverein und endet im November 2024 mit einem wissenschaftlichen Symposium auf der Kokerei Hansa. Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem ein Fotowettbewerb für die Bevölkerung, die Weiterentwicklung des Fahrradsommers sowie umfangreiche Kommunikationsmaßnahmen, für die 185.000 Euro vorgesehen sind. Bei der Umsetzung kooperiert der Verband mit verschiedenen Partnern wie dem UNESCO-Welterbe Zollverein, dem Ruhr Museum, Baukultur NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur. Zudem beteiligt sich die Jahrhunderthalle Bochum personell und finanziell am Fahrradsommer, während über die Tochtergesellschaft Ruhr Tourismus GmbH Fördermittel für die Veranstaltung ExtraSchicht angefragt werden.
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- 12.2Ruhr Games 2025 ff.Zur Vorlage · 14/1199 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant, die RUHR GAMES im Jahr 2025 nicht als eigenständige Großveranstaltung durchzuführen. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Nähe zu den FISU World University Games Rhine-Ruhr 2025 soll stattdessen ein Kooperationsmodell entwickelt werden, das die RUHR GAMES als Programmbaustein innerhalb der Universitätsspiele integriert. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu gemeinsam mit der Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH ein Modell zu erarbeiten und eine strategische Partnerschaft hinsichtlich der Entwicklung eines nachhaltigen Vermächtnisses anzustreben.
Für die Zeit nach den Universitätsspielen ist vorgesehen, dass die RUHR GAMES ab dem Jahr 2027 wieder im zweijährigen Rhythmus als eigenständige Großveranstaltung der Region stattfinden. In Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen soll hierfür eine neue Umsetzungsstrategie entwickelt werden, die unter anderem die Gewinnung von Fachkräften berücksichtigt. Thomas Eiskirch, Oberbürgermeister der Stadt Bochum und Sprecher des Kommunalrats im Regionalverband Ruhr, verwies im Kontext der Vorlage auf die Bedeutung der FISU Games für die Region. Die finanzielle Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen wird laut Dokument ohne Notwendigkeit einer Nachveranschlagung oder überplanmäßiger Mittelbereitstellung angestrebt.
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- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 14.1Vorstellung des Förderprogramms 'klimaangepasstes Waldmanagement'Zur Vorlage · 14/1122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll beauftragt werden, RVR Ruhr Grün die Beantragung von Bundesfördermitteln für das Programm „klimaangepasstes Waldmanagement“ zu ermöglichen. Damit verbunden ist die Umsetzung spezifischer forstlicher Maßnahmen auf den Waldflächen des Verbandes, wozu auch Wälder auf Halden und Industriebrachen zählen.
Für die Inanspruchnahme der Mittel müssen zwölf Kriterien erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die Bevorzugung von Naturverjüngung mit standortheimischen Baumarten, der Verzicht auf Kahlschläge sowie die Erhöhung des Totholzanteils und der Anzahl an Habitatbäumen. Weitere Vorgaben betreffen den Abstand von Rückegassen, den Verzicht auf Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie Maßnahmen zur Wasserrückhaltung. Die Verpflichtungszeiträume für diese Maßnahmen erstrecken sich über zehn bis zwanzig Jahre.
Die geschätzte Gesamtfördersumme beläuft sich auf rund 9 Millionen Euro, wobei die jährlichen Zahlungen von der jeweiligen Flächengröße abhängen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Umsetzung einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Dokumentation der Kriterien nach sich zieht, wofür zwei neue Vollzeitstellen im gehobenen Dienst vorgesehen sind. Zudem können durch die Einhaltung der Auflagen Mehraufwendungen entstehen und bestehende Ökokonto-Maßnahmen in ihrer Nutzung eingeschränkt werden.
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- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Bericht der Märkischen Revision GmbH des Regionalverbandes Ruhr über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2020Zur Vorlage · 14/1195 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit dem Bericht der Märkischen Revision GmbH über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2020. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte im Juni 2023 beschlossen, für diese Prüfung eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einzusetzen. Die Prüferin hat die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und einen nicht modifizierten Bestätigungsvermerk erteilt, dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss am 5. September 2023 angeschlossen hat.
Auf Grundlage dieses Berichts wird die Verbandsversammlung gebeten, den Gesamtabschluss für das Jahr 2020 zu bestätigen und die Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 zu entlasten. Der Entwurf des Abschlusses wurde durch den Beigeordneten für Wirtschaftsführung aufgestellt und von der Regionaldirektorin bestätigt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Bestätigung keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Maßnahme ist somit haushaltsneutral. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 16.2Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 14/1200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet seine Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH an die Verbandsversammlung weiter. Die Vorlage dient der Feststellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 und umfasst die Behandlung des entsprechenden Gesamtjahresergebnisses. Ein Bestandteil des Verfahrens ist zudem die Entlastung der Regionaldirektorin gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen geht aus den Unterlagen hervor, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen der Beschlussvorlage durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und steht zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung an.
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- 16.3Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2022 - TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbHZur Vorlage · 14/1201 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2022 einen Überschuss von 16,7 Tausend Euro aus, nachdem im Vorjahr ein Ergebnis von 33,7 Tausend Euro erzielt wurde. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Laut Prüfbericht der Märkischen Revision GmbH wurden der Jahresabschluss und der Lagebericht nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist von drei Monaten nach Geschäftsjahresende aufgestellt. Dennoch liegt ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vor, wobei keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse festgestellt wurden.
Im Berichtszeitraum wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Gesellschaft erhielt Förderbescheide im Rahmen der Hochwasserhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Mittel aus dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz. Die Durchführung der entsprechenden Baumaßnahmen erfolgt durch den Regionalverband Ruhr. Die Vorlage hat keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Verbandes.
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- 16.4Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt 'KP 35 - Sanierung Tiefgarage und Neugestaltung Innenhof' (I12401-063)Zur Vorlage · 14/1184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Projekt „KP 35 – Sanierung Tiefgarage und Neugestaltung Innenhof“. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine zusätzliche Auszahlung in Höhe von 275.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 vor.
Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung der Tiefgarage sowie die Neugestaltung des Innenhofs am Verwaltungsgebäude in der Kronprinzenstraße 35. Aufgrund von Verzögerungen im Bauprozess und Preissteigerungen im Baugewerbe ist ein finanzieller Mehrbedarf entstanden. Insbesondere die Erneuerung der Dachabdichtung sowie notwendige Nachtragsaufträge für die Pflasterflächen und Grünanlagen führen dazu, dass die Projektkosten auf insgesamt 803.000 Euro steigen, während das verfügbare Budget bei 528.000 Euro liegt.
Die Deckung des Mehraufwands soll durch Mittel aus dem Investitionsprojekt „Flächenverkehr“ erfolgen, da dort aufgrund von Verzögerungen bei Grunderwerbsmaßnahmen derzeit ein Überschuss an Ermächtigungen besteht. Die Bereitstellung der Mittel führt laut Dokument zu keiner Haushaltsverschlechterung, da die Finanzierung durch die Umwidmung vorhandener Mittel aus anderen Maßnahmen erfolgt.
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- 16.5Überplanmäßige Mittelbereitstellung für diverse Aufwandspositionen des Referates 18 - Zentrale DiensteZur Vorlage · 14/1202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss berät über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von insgesamt 443.000 Euro für das Referat 18 – Zentrale Dienste im Haushaltsjahr 2023. Die Vorlage sieht vor, die Mehraufwendungen für verschiedene Kostenstellen innerhalb des Referats zu decken.
Im Bereich des Hausservice (Team 18-1) werden 215.000 Euro zusätzlich benötigt. Begründet wird dies durch Tarifsteigerungen im Reinigungsgewerbe, erweiterten Winterdienst aufgrund neuer Gebäude sowie gestiegene Kosten für Mobilgeräte und den Paketversand infolge verstärkten mobilen Arbeitens. Für das Team IT-Prozesse und Datenmanagement (Team 18-2) ist ein Betrag von 205.000 Euro vorgesehen, um die datentechnische Anbindung eines Dienstgebäudes sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit und eine Versicherung gegen Schäden durch Hackerangriffe zu finanzieren. Das Veranstaltungsmanagement (Team 18-4) benötigt 23.000 Euro aufgrund einer höheren Anzahl an Veranstaltungen, gestiegener Energiepreise für den Fuhrpark sowie sinkender Einnahmen aus der Parkplatzvermietung.
Die Deckung dieser Mehraufwendungen soll durch Minderaufwendungen in Höhe von 49.000 Euro im Bereich der Bibliothek sowie durch Einsparungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von 394.000 Euro erfolgen. Letztere resultieren aus zeitlich verzögerten Stellenbesetzungen, Elternzeiten und langfristigen Erkrankungen. Die Bereitstellung der Mittel ist somit budgetneutral gestaltet.
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- 16.6Revierpark Wischlingen GmbH Bereitstellung eines Sonderzuschusses zum Ausgleich erhöhter Energiekosten im Jahr 2023Zur Vorlage · 14/1216 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Erhöhung eines Betriebskostenzuschusses an die Revierpark Wischlingen GmbH. Die Beschlussvorlage 14/1216 sieht eine Aufstockung um 212.000 Euro für das Jahr 2023 vor, um gestiegene Energiekosten auszugleichen.
Grund für den Antrag ist die Anpassung der Preise für Strom und Nahwärme durch den zuständigen Energieversorger im Februar 2023. Trotz zuvor stabiler Preisprognosen führten die Entwicklungen der Energiekrise zu einer Preisanpassung auf Basis vertraglich vereinbarter Klauseln, die sich an den Börsenpreisen orientiert. Während Nachforderungen für das Jahr 2022 durch Verhandlungen abgewendet werden konnten, ist die Anpassung für das laufende Geschäftsjahr nicht abwendbar.
Der gesamte durch die Energiekrise bedingte Mehrbedarf beläuft sich auf 545.000 Euro, wovon der Anteil des RVR 50 Prozent, also 272.500 Euro, beträgt. Da für das Jahr 2023 bereits ein höherer Sonderzuschuss als ursprünglich vorgesehen eingeplant war, ergibt sich eine verbleibende Deckungslücke von 212.000 Euro. Die Finanzierung der Mehrkosten soll über außerordentliche Mehrerträge aus dem Gesetz zur Isolierung der Belastungen der kommunalen Haushalte (NKF-CUIG) erfolgen, sodass keine zusätzliche Belastung der Ergebnisrechnung entsteht.
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- 16.7Projekt- und Finanzberichtswesen zum 31.05.2023Zur Vorlage · 14/1171 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss nimmt den Projekt- und Finanzbericht zum 31. Mai 2023 zur Kenntnis. Für das laufende Haushaltsjahr 2023 wird eine Verbesserung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit um etwa 8,1 Millionen Euro prognostiziert. Diese Entwicklung resultiert aus Mehrerträgen von rund 2,5 Millionen Euro und Minderaufwendungen von etwa 5,6 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung außerordentlicher Erträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den Folgen des Krieges gegen die Ukraine wird ein voraussichtliches Jahresergebnis von circa 6,1 Millionen Euro erwartet.
Die finanzielle Lage stellt sich in den verschiedenen Strategiefeldern unterschiedlich dar. Im Bereich Wirtschaft führt der Verkauf der Flächen des Bahnbetriebswerks Bismarck in Gelsenkirchen zu höheren Erträgen. Im Bereich Querschnitt werden aufgrund geringerer Personalkosten, etwa durch verspätete Stellenbesetzungen oder Elternzeit, Minderbedarfe erwartet. Auch im Bereich Umwelt und Grüne Infrastruktur sowie in der Bildung wird ein Minderbedarf prognostiziert. Demgegenüber stehen Mehrbedarfe in den Bereichen Tourismus und Freizeit sowie Mobilität, bedingt durch Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Projektverzögerungen.
Im Investitionsbereich wird eine Saldoverbesserung von rund 11,2 Millionen Euro erwartet. Eine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist für die beschriebenen Entwicklungen nicht erforderlich.
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- 16.8NKF-Gesamtabschluss zum 31.12.2021Zur Vorlage · 14/1203 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Berichtsvorlage zum NKF-Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2021 wird die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) gebeten, den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung sowie zur Erstellung eines Schlussberichtes gemäß der Gemeindeordnung NRW zu überweisen.
Der Konsolidierungskreis für diesen Abschluss umfasst neben dem Regionalverband Ruhr weiterhin die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, den RVR Ruhr Grün und die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr. Die Aufstellung des Abschlusses wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf unterstützt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen notwendig sind, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Ein im Rahmen des Verfahrens durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 17.1Antrag Die Grünen Ausbau der metropolradruhr-Stationen an touristischen HotspotsZur Vorlage · 14/1116 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen hat mit der Vorlage 14/1116 einen Antrag auf den Ausbau der metropolradruhr-Stationen an touristischen Hotspots eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung im Zuge der Weiterentwicklung des Leihradsystems neue Stationen an allen touristischen und regionaltouristischen Zielen plant, die im Freizeit- und Tourismuskonzept des Regionalverbands Ruhr (RVR) enthalten sind. Zur Integration in das Stationsnetz sollen zudem Leihradstationen an nahegelegenen Knotenpunkten des öffentlichen Personennahverkehrs eingeplant werden.
Zur Realisierung der Stationen soll die Verwaltung Gespräche mit den Standortkommunen sowie den Betreibern von Freizeiteinrichtungen führen. Darüber hinaus wird die Errichtung von Leihradstationen an RVR-eigenen Freizeiteinrichtungen in Kommunen gefordert, in denen metropolradruhr bereits etabliert ist. Als mögliche Standorte werden unter anderem Halden, Revierparks und der Maxipark in Hamm genannt, um intermodale Wegeketten im Umweltverbund zu stärken.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass laut Vorlage keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Maßnahme ist haushaltsneutral.
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- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SDGs in Handlungsfeldern der RVR-FamilieZur Vorlage · 14/1091-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Integration der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) in die Handlungsfelder des Verbandes reagiert. Grundlage für die Beantwortung ist die Entscheidung, die RVR-Strategie entlang dieser Ziele neu auszurichten, um die Vision einer grünen Industrieregion zu unterstützen.
Im Zuge dieser Neuausrichtung werden bestehende sowie potenzielle neue Handlungsfelder geprüft und bewertet. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die inhaltliche Relevanz, die vorhandene Expertise, den personellen sowie finanziellen Aufwand und die Abgrenzung gegenüber bereits existierenden Akteursstrukturen. Die Verwaltung hat hierzu ein erstes Arbeitspapier erstellt, das bis zum Jahresende mit den Fraktionen im Regionalverband diskutiert und weiterentwickelt werden soll.
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- 18.1.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kündigung des Gesellschaftsvertrages beim Revierpark WischlingenZur Vorlage · 14/1092-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat die Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Wischlingen GmbH zum 31. Dezember 2023 vollzogen. Damit gibt der RVR seine Gesellschafterstellung an der Gesellschaft auf. Die Entscheidung basiert auf einem Antrag der SPD/CDU-Koalition aus dem Jahr 2022. Ein Versuch, die Gesellschaft mit der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr (FMR) zu verschmelzen oder Synergieeffekte durch eine engere Zusammenarbeit zu nutzen, konnte laut Verwaltung nicht umgesetzt werden. Die Stadt Dortmund hat unterdessen beschlossen, die Gesellschaft allein weiterzuführen.
Die Kündigung betrifft das gesamte Unternehmen und schließt keine Teilbereiche wie den Park oder das Bad aus. Für die Zeit nach dem Ausscheiden des RVR werden vertragliche Regelungen vorbereitet, um die Einhaltung von Förderauflagen sicherzustellen. Da für bestimmte Maßnahmen der Bezirksregierung Arnsberg Zweckbindungsfristen von bis zu 50 Jahren bestehen, muss die pflichtgemäße Instandhaltung gewährleistet bleiben, um Rückforderungen von Fördermitteln zu vermeiden. Eine Übertragung der Finanzbuchhaltung auf die FMR ist nach dem Ausscheiden des RVR aufgrund aktueller gesellschaftsvertraglicher Grundlagen nicht vorgesehen.
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- 18.1.3Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Angebot des Deutschlandtickets als Firmenticket in den BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 14/1105-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke bezüglich des Angebots eines Deutschlandtickets als Firmenticket in den Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbands Ruhr (RVR) reagiert. Anlass für die Beantwortung war eine parlamentarische Anfrage vom Juni 2023, die sich mit der Möglichkeit befasste, das seit Mai 2023 verfügbare Deutschlandticket durch entsprechende Zuschüsse in ein Job-Ticket umzuwandeln.
Im Zuge dessen wurde bei den Beteiligungsgesellschaften des RVR die Bereitschaft und das Interesse an einem solchen Angebot für die Beschäftigten abgefragt. Die Untersuchung umfasste die Frage, welche Gesellschaften bereits Verträge mit Verkehrsunternehmen zur Nutzung eines Firmentickets abgeschlossen haben und wie hoch die Zuschüsse sowie die Anzahl der nutzenden Mitarbeitenden sind. Zudem wurde erfragt, welche Unternehmen beabsichtigen, in naher Zukunft entsprechende Verträge abzuschließen. Die entsprechenden Rückmeldungen der beteiligten Gesellschaften sind in einer beigefügten Übersicht zusammengefasst.
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- 18.1.4Anfrage Die Grünen Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) in den Kommunan der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/1222 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Treibhausgasbilanz in den Kommunen der Metropole Ruhr eingereicht. Hintergrund ist die Umsetzung der auf Bundes- und Landesebene verschärften Klimaziele zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045. Da für eine effektive politische Steuerung von Maßnahmen differenzierte Daten erforderlich sind, bittet die Fraktion die Verwaltung des Regionalverbands um Auskunft über die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen und der Energiebilanzen auf Ebene der Kommunen und Kreise in den vergangenen Jahren.
Sollte eine öffentliche Bereitstellung dieser Daten aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen sein, fordert die Fraktion eine alternative Informationsbeschaffung. In diesem Fall wird um die Zugänglichmachung der Daten im Rahmen des nichtöffentlichen Teils einer Ausschusssitzung oder durch Akteneinsicht gebeten. Der Regionalverband erstellt für die 53 Kommunen und vier Kreise des Verbandsgebiets kontinuierlich Energie- und Treibhausgasbilanzen, wobei die letzte Berichterstattung über zentrale Ergebnisse im März 2023 erfolgte.
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- 18.1.5Anfrage Die Grünen EKOCityZur Vorlage · 14/1226 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Rahmen einer Fraktionsanfrage zur Drucksache 14/1226 Fragen zum Beitritt des Kreises Siegen-Wittgenstein zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf die geplante Erweiterung des Verbandes sowie mögliche Änderungen der Satzung und des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbH. Eine Beantwortung der Fragen wird bis zur Verbandsversammlung am 22. September 2023 angestrebt.
Im Zentrum der Anfrage stehen logistische und ökologische Aspekte. Karsten Finke fragt nach den Auswirkungen der aktuellen Situation an der Talbrücke Rahmede (A45) auf die Verkehrsbelastung in den umliegenden Kommunen sowie nach möglichen Alternativrouten für die Zeit der Einschränkungen. Des Weiteren wird die Möglichkeit einer Schienenanlieferung aus Siegen-Wittgenstein im Vergleich zum Straßentransport unter ökologischen und finanziellen Gesichtspunkten thematisiert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abfallbehandlung. Die Fraktion erkundigt sich, ob dem Kreis Siegen-Wittgenstein die Abgabe von getrocknetem Restmüll gestattet wird, da dort eine eigene Trocknungsanlage vorhanden ist. Zudem wird angefragt, ob für andere Standorte ebenfalls eine vorherige Trocknung von unbehandeltem Restmüll möglich oder erforderlich ist.
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- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 19.1Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung nicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragennicht öffentlich
- 21.1.1Antwort zur Anfrage Die Grünen - Sachstand bei der Sanierung der Gutenbergstraßenicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich
- –Tischvorlagen
- –Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen EKOCityZur Vorlage · 14/1226-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Geschäftsführung der AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Bedingungen eines möglichen Beitritts des Kreises Siegen-Wittgenstein zum EKOCity-Abfallwirtschaftsverband. Im Falle eines Beitritts würde der Kreis bestimmte Teilaufgaben der Abfallbewirtschaftung, wie die thermische Behandlung und mechanische Aufbereitung von Haushaltsabfällen, auf den Verband übertragen. Die Verantwortung für den Transport der Abfälle bliebe jedoch bei den Verbandsmitgliedern und läge somit weiterhin beim Kreis Siegen-Wittgenstein.
Der Kreis prüft Möglichkeiten für einen ökologischeren Transport, etwa über die Schiene oder durch Nutzung künftiger Wasserstofftankstellen am MHKW Wuppertal und am RZR Herten. Als thermische Behandlungsanlage wird das MHKW Wuppertal als nahegelegen aufgeführt, wobei der Transport nicht zwingend über die A 45 erfolgen muss.
Hinsichtlich einer möglichen Trocknungsanlage im Kreis Siegen-Wittgenstein liegen keine Informationen vor. Die INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur GmbH untersucht derzeit im Auftrag des Verbandes die technische, wirtschaftliche und klimarelevante Bewertung einer Restabfallvorbehandlung. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden für Dezember 2023 erwartet.
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