19. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen
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Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.02.2025
- 3Angelegenheiten des Bereiches Planung
- 3.1Masterplan Handwerk für das RuhrgebietZur Vorlage · 14/2107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Beschlussvorlage zum „Masterplan Handwerk für das Ruhrgebiet“ für den Zeitraum 2025 bis 2030. Das Dokument ist das Ergebnis einer dreijährigen Zusammenarbeit zwischen dem RVR und der Handwerk Region Ruhr, einem Zusammenschluss der Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster sowie neun Kreishandwerkerschaften im Ruhrgebiet.
Ziel des Masterplans ist es, die Bedarfe des Handwerks in der Region zu verdeutlichen und den Standort für mittelständische Unternehmen zu stärken. Die thematischen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Mittelstandskultur und Innovation, Bildung und Ausbildung von Fachkräften, Flächenbedarfe und Planungsrecht, Mobilität sowie Klimaschutz und Ressourceneffizienz. Der Plan enthält Beschreibungen des aktuellen Status quo, Zielvorstellungen, Handlungsempfehlungen und konkrete Umsetzungsprojekte.
Die Verwaltung wird beauftragt, aus der Entwurfsfassung einen Abschlussbericht zur Veröffentlichung zu erstellen und die Umsetzung bereits finanzierter Projekte einzuleiten. Während einige Vorhaben bereits im Haushaltsplan 2025/2026 berücksichtigt sind, bedarf die Realisierung neuer Projektideen einer entsprechenden Mittelbereitstellung. Über den Stand der Umsetzung soll in den Verbandsgremien regelmäßig berichtet werden; zudem ist eine Evaluierung zur Halbzeit der fünfjährigen Laufzeit vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · 18. Sitzung des Planungsausschusses
- 4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 4.1Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
- 4.1.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH. Ziel der Vorlage ist es, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen anzupassen. Dabei sollen Unternehmen, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, dazu verpflichtet werden, ihre Jahresabschlüsse weiterhin wie große Kapitalgesellschaften zu erstellen und prüfen zu lassen. Gleichzeitig sollen sie jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Die vorgeschlagene Änderung berücksichtigt zudem Anpassungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie redaktionelle Korrekturen. Der Regionalverband Ruhr hält mit 64,14 % die Mehrheit an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH; weitere Anteile halten unter anderem die Städte Duisburg, Bochum, Essen und Witten sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Änderungen vorbehaltlich der positiven Anzeigenbestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW übernommen werden. Die Umsetzung der Beschlüsse soll durch die Gesellschaftervertreterin des RVR sowie die Verwaltung erfolgen. Laut Vorlage ergeben sich aus den Anpassungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt oder klimarelevante Folgen.
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- 4.1.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/2145 behandelt den Jahresabschluss der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum 31. Dezember 2024. Der Verbandsausschuss bereitet hierzu eine Vorlage vor, mit der die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigen soll, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Jahr 2024 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 6,721 Millionen Euro ab, im Vergleich zu einem Defizit von 5,762 Millionen Euro im Vorjahr. Der Fehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. In ihrem Bericht weisen die Wirtschaftsprüfer darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen und ausreichenden Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter abhängt, da die eigenen Einnahmen nicht zur vollständigen Deckung der Ausgaben ausreichen. Im Berichtsjahr wurden Regelzuschüsse in Höhe von 7,026 Millionen Euro sowie projektbezogene Investitionszuschüsse in Höhe von 1,454 Millionen Euro geleistet.
Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 300 Mitarbeiter. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist für den 13. Juni 2025 vorgesehen, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.
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- 4.1.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Sanierung der Niederrheintherme im Revierpark MattlerbuschZur Vorlage · 14/2150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Informationen zur Generalsanierung der Niederrheintherme im Revierpark Mattlerbusch zur Kenntnis zu nehmen und die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 400.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 zu beschließen. Diese Mittel sollen der Weiterqualifizierung des Projektes bis einschließlich Leistungsphase 3 dienen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Duisburg als Mitgesellschafter ebenfalls die Finanzierung ihrer Anteile sicherstellt.
Hintergrund ist der bauliche Zustand der 45 Jahre alten Thermenanlage, deren Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund des Alters bereits auf das notwendige Maß beschränkt sind. Für die weitere Planung liegen zwei Varianten vor: Eine energetische Generalsanierung mit geschätzten Kosten von rund 39 Millionen Euro sowie ein Ersatzneubau für knapp 46 Millionen Euro. Der Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) hat sich für die Sanierungsvariante ausgesprochen.
Die beantragten Mittel dienen der Erarbeitung detaillierter Planungsgrundlagen durch Gutachter und Fachplaner bis September 2026. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Bereitstellung von bis zu einer Million Euro möglich, sofern der Projektfortschritt dies erfordert. Ziel ist es, nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis detaillierter Kostenberechnungen über die weitere Umsetzung und die Einbindung von Fördermitteln zu entscheiden.
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- 4.1.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Betriebsstätte VonderortZur Vorlage · 14/2151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR), insbesondere für die Betriebsstätte Vonderort. Aufgrund von Verzögerungen bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren für ein geplantes Bauprojekt verschiebt sich der ursprünglich für April 2025 vorgesehene Abriss der Anlage. Infolgedessen bleibt das Bad, einschließlich des Freibadbereichs, im Sommer 2025 in Betrieb. Da die ursprüngliche Wirtschaftsplanung von einer Schließung ausging, entsteht durch den laufenden Betrieb ein Mehraufwand bei den Kosten, der nicht vollständig durch eigene Erträge gedeckt werden kann.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung Zuschüsse in Höhe von 304.353,50 Euro bewilligt, was einem Anteil von 50 Prozent an einem Betrag von insgesamt 608.707 Euro entspricht. Damit soll die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft sowie der Fortbestand des Geschäftsbetriebs sichergestellt werden. Zudem wird die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 175.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 beantragt, wobei die Deckung aus dem allgemeinen Personalkostenbudget erfolgen soll. Die Zustimmung der Verbandsversammlung steht unter dem Vorbehalt, dass auch die Städte Oberhausen und Bottrop ihre jeweiligen Anteile an der Finanzierung sicherstellen.
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- 4.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Gesellschaftervereinbarung 2026Zur Vorlage · 14/2116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Verlängerung der Gesellschaftervereinbarung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH für das Jahr 2026. Die Gesellschaft befindet sich zu gleichen Teilen im Besitz des Regionalverbandes Ruhr und der Stadt Herne. Da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2025 ausläuft, sieht die Beschlussvorlage die Nutzung einer bestehenden Verlängerungsoption vor.
Im Rahmen dieser Verlängerung soll der bisherige Regelzuschuss in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro fortgeführt werden, wovon der Anteil des Regionalverbandes Ruhr 750.000 Euro beträgt. Diese Mittel sind bereits im Doppelhaushalt für das Jahr 2026 veranschlagt. Zur Umsetzung eines Zukunftskonzeptes sollen zudem investive Sonderzuschüsse in Höhe von maximal insgesamt 1,2 Millionen Euro gewährt werden. Der Anteil des Regionalverbandes Ruhr an diesen Sonderzuschüssen beläuft sich auf 600.000 Euro.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes werden als haushaltsneutral eingestuft, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen für das Vorhaben.
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- 4.3Maximilianpark Hamm GmbH
- 4.3.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll den Jahresabschluss der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 2024 feststellen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Abschluss zu verabschieden, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2024 zu erteilen. Die Prüfung durch die ARE Audit GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 3,419 Millionen Euro ab, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von 2,391 Millionen Euro darstellt. Ein Teil dieses Fehlbetrags in Höhe von 2,453 Millionen Euro ist dem Bereich Park zuzurechnen. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der ausgewiesene Bilanzverlust von 121,7 Tausend Euro entfällt vollständig auf die Stadt Hamm.
Im Rahmen des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2,850 Millionen Euro, wobei der RVR 850 Tausend Euro und die Stadt Hamm 2 Millionen Euro beisteuerte. Zur Sicherung der Liquidität leistete die Stadt Hamm zudem weitere 300 Tausend Euro. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 48 Mitarbeiter. Die Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung ist für den 25. Juni 2025 vorgesehen, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Verbandsversammlung.
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- 4.3.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Maximilianpark Hamm GmbH - Verkauf von Anteilen an die Stadt HammZur Vorlage · 14/2146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant eine Anpassung der Beteiligungsverhältnisse an der Maximilianpark Hamm GmbH. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Reduzierung des Stammkapitals von 73.400 Euro auf 70.000 Euro sowie den Verkauf von Anteilen durch den Regionalverband an die Stadt Hamm vor.
Nach der geplanten Maßnahme soll sich der Anteil des RVR am Stammkapital von bisher 41,7 Prozent auf 30 Prozent verringern, während der Anteil der Stadt Hamm auf 70 Prozent steigt. Der Kaufpreis für die Anteile beträgt 8.190 Euro. Hintergrund der Neugestaltung ist die Angleichung der Gesellschafteranteile an die jeweiligen finanziellen Zuwendungen. Während der RVR einen jährlichen Festzuschuss von 850.000 Euro leistet, stellt die Stadt Hamm einen Zuschuss von zwei Millionen Euro sowie den Ausgleich etwaiger darüber hinausgehender Verluste bereit.
Die Durchführung der Kapitalherabsetzung und des Anteilsverkaufs steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes umfassen eine Einzahlung von 8.190 Euro aus dem Verkaufserlös, wobei die jährlichen Sachaufwendungen in Höhe von 850.000 Euro unverändert bleiben.
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- 4.3.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Maximilianpark Hamm GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Maximilianpark Hamm GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Satzung unter dem Vorbehalt der positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW anzupassen. Ziel der Änderungen ist es, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen im Einklang mit dem 3. NKFWG zu gestalten. Dabei sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB sind, weiterhin zur Erstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse wie große Kapitalgesellschaften verpflichtet bleiben, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Zusätzlich beinhalten die vorgeschlagenen Änderungen Regelungen infolge einer Kapitalherabsetzung sowie des Verkaufs von Anteilen an die Stadt Hamm. Durch diesen Anteilsverkauf verringert sich die Anzahl der Mitglieder des Regionalverbandes Ruhr im Aufsichtsrat von sechs auf fünf Personen. Aufgrund der daraus resultierenden Mehrheitsbeteiligung übernimmt die Stadt Hamm den dauerhaften Vorsitz im Aufsichtsrat. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung der Beschlüsse sowie etwaige erforderliche redaktionelle oder rechtliche Anpassungen zu veranlassen, sofern der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Vorlage weist keine Auswirkungen auf den Haushalt aus.
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- 4.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitzentrum Xanten GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 885.000 Euro ab, was eine Verringerung gegenüber dem Vorjahreswert von 1.283.000 Euro bedeutet. Der Ausgleich des Fehlbetrags erfolgte durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage. Die Gesellschafter leisteten im Berichtsjahr Zuschüsse in Höhe von 588.000 Euro, wovon 294.000 Euro vom Regionalverband Ruhr (RVR) stammten. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität wurden zusätzliche Zahlungen der Gesellschafter in Höhe von 200.000 Euro geleistet, wobei der RVR 100.000 Euro beisteuerte.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision hat den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Der Bericht stellt fest, dass die Liquidität der Gesellschaft angespannt ist und die Zahlungsfähigkeit durch ein bis Januar 2029 verlängertes Überbrückungsdarlehen in Höhe von 400.000 Euro gesichert werden konnte. Aufgrund einer strukturell defizitären Geschäftstätigkeit bleibt der Fortbestand der Gesellschaft von ausreichenden Zuschussleistungen der Gesellschafter abhängig. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 52 Mitarbeitende.
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- 4.5Seegesellschaft Haltern mbH
- 4.5.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Seegesellschaft Haltern mbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH beschließen. Die Anpassung dient der Umsetzung eines Beschlusses aus dem Juni 2024, wonach die Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen an aktuelle rechtliche Vorgaben angepasst werden sollen. Dies umfasst insbesondere Regelungen des 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie Anpassungen an die geänderte Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD für Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften sind, während die Standards für die Jahresabschlüsse gewahrt bleiben. Zudem werden redaktionelle Änderungen vorgenommen, um unter anderem die Durchführung digitaler oder hybrider Gesellschafterversammlungen rechtlich abzusichern.
Die Seegesellschaft Haltern mbH wird vom Regionalverband Ruhr, dem Kreis Recklinghausen, der Gelsenwasser AG und der Stadt Haltern am See zu jeweils 25 Prozent gehalten. Die vorgeschlagene Änderung ist haushaltsneutral und hat keine klimarelevanten Auswirkungen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
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- 4.5.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2137 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Feststellung des Jahresabschlusses der Seegesellschaft Haltern mbH für das Geschäftsjahr 2024. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresüberschuss von 1,6 Tausend Euro erzielt wurde, weist die Gesellschaft für das Jahr 2024 einen Jahresfehlbetrag von 1,6 Tausend Euro aus. Dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen.
Aufgrund der Pacht des Seebades sowie der Gastronomie an die Stadtwerke Haltern am See GmbH im Jahr 2020 führt die Gesellschaft kein eigenes operatives Geschäft. Die Belegschaft umfasst zum Stichtag zwei Mitarbeitende. Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens.
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- 4.6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung der Satzungsbestimmungen vor, um die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen an das 3. NKFWG sowie an die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD, während gleichzeitig die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses analog zu großen Kapitalgesellschaften aufrechterhalten werden soll. Da die Betreibergesellschaft nach den Größenkriterien des Handelsgesetzbuches als Kleinstkapitalgesellschaft eingestuft ist, besteht derzeit keine unmittelbare Berichtspflicht. Darüber hinaus sieht der Entwurf redaktionelle Anpassungen sowie die rechtliche Grundlage für die Durchführung digitaler oder hybrider Gesellschafterversammlungen vor.
Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat den Änderungen bereits im April 2025 zugestimmt. Die Umsetzung der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Die Anpassung der Verträge hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.
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- 5Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
- 5.1Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages der AGR-DAR GmbHZur Vorlage · 14/2084 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung wird über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der AGR-DAR GmbH beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Satzungsänderungen unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW zu verabschieden. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, alle für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen sowie etwaige notwendige rechtliche oder redaktionelle Anpassungen durch Genehmigungsbehörden oder das Registergericht zu veranlassen.
Grundlage der Anpassung ist die Umsetzung eines Auftrags zur Harmonisierung der Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen mit den Regelungen des 3. NKFWG sowie der geänderten Gemeindeordnung NRW. Ziel der Änderungen ist es, die Anforderungen an die Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen zu vereinheitlichen. Dabei sollen Unternehmen, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, zwar zur Prüfung ihrer Abschlüsse verpflichtet bleiben, jedoch von der Pflicht zur individuellen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit werden. Stattdessen soll eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung im Konzernlagebericht der AGR mbH erfolgen.
Die Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf. Die Gremien der AGR mbH haben den vorliegenden Änderungen bereits unter Vorbehalt zugestimmt.
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- 5.2Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhrwind Herten GmbHZur Vorlage · 14/2131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhrwind Herten GmbH. Die Vorlage sieht vor, den Vertrag aufgrund eines Gesellschafterwechsels anzupassen, nachdem der Regionalverband seine Anteile an der Gesellschaft an die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) veräußert hat.
Zusätzlich sollen die Satzungsänderungen rechtliche Vorgaben des dritten Neuen Kommunalfinanzreformgesetzes (NKFWG) sowie Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen berücksichtigen. Ein wesentlicher Bestandteil der Anpassung ist die Regelung zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüches. Dabei sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin dazu verpflichtet werden, ihre Abschlüsse nach den Standards großer Kapitalgesellschaften zu erstellen und prüfen zu lassen, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie (CSRD) befreit werden.
Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt haben und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
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- 6Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/213
sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhr Tourismus GmbH vor. Der Regionalverband Ruhr, der alleinige Gesellschafter der Gesellschaft ist, beabsichtigt, die Satzung an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen.
Im Zentrum der Anpassungen steht die Umsetzung von Vorgaben zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen gemäß dem 3. NKFWG sowie die Berücksichtigung geänderter Regelungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen auf dem Niveau großer Kapitalgesellschaften beizubehalten, die Gesellschaft jedoch ausdrücklich von der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD zu befreien. Da die Ruhr Tourismus GmbH nach den Größenkriterien des Handelsgesetzbuches als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft wird, soll diese Befreiung gesellschaftsvertraglich verankert werden.
Der Aufsichtsrat der Ruhr Tourismus GmbH hat die vorgeschlagenen Änderungen bereits beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen. Die Verbandsversammlung soll den Beschluss unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW fassen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen sowie keine klimarelevanten Folgen hervor.
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- 7Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr mbH
- 7.1Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2136 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/2136 sieht Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Business Metropole Ruhr GmbH vor. Der Regionalverband Ruhr ist alleiniger Gesellschafter der Gesellschaft. Die vorgeschlagenen Anpassungen dienen der Umsetzung der Regelungen des 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie der Einarbeitung geänderter Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD. Ziel der Anpassungen ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befreien, während die Anforderungen an die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse bestehen bleiben sollen. Da die EU-Richtlinie in Deutschland bisher nicht in nationales Recht umgesetzt wurde und die Business Metropole Ruhr GmbH nach Größenkriterien als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft ist, besteht aktuell keine unmittelbare Berichtspflicht.
Der Aufsichtsrat sowie die Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH haben den Änderungen bereits zugestimmt und diese empfohlen. Die Verbandsversammlung soll die Änderungen vorbehaltlich der Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW beschließen. Die Umsetzung der Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes und führt zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 7.2Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbHZur Vorlage · 14/2143 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH beschließen. Die Beschlussvorlage 14/2143, die im Verbandsausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen beraten wird, dient der Anpassung der Gesellschaftsverträge von RVR-Beteiligungen an aktuelle rechtliche Vorgaben.
Die Änderungen basieren auf dem Auftrag, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen gemäß dem 3. NKFWG sowie die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einzuarbeiten. Ziel ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, dazu zu verpflichten, ihre Jahresabschlüsse weiterhin wie große Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen. Gleichzeitig sollen diese von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit werden. Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie die Ermöglichung digitaler oder hybrider Gesellschafterversammlungen.
Die Business Metropole Ruhr GmbH ist mit einem Anteil von 0,83 % an der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH beteiligt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der positiven Anzeige durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Münster. Die Umsetzung der Maßnahmen ist haushaltsneutral und hat keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH
- 8.1Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2154 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über den Jahresabschluss der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH zum 31. Dezember 2024. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Das Geschäftsjahr 2024 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von rund 3,7 Millionen Euro ab, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von etwa 2,9 Millionen Euro darstellt. Dieser Fehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von insgesamt rund 5,5 Millionen Euro geleistet, wovon der RVR einen Anteil von etwa 3,6 Millionen Euro trug.
Die Anzahl der Beschäftigten in der Gesellschaft stieg im Vergleich zum Vorjahr von 29 auf 40 Personen an. Laut der Vorlage sind für die Umsetzung des Beschlusses keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen aus dem Haushaltsplan erforderlich. Die Behandlung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat ist für den 24. Juni 2025 vorgesehen.
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- 8.2Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Erwerb von Anteilen von der Stadt BergkamenZur Vorlage · 14/2085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, im Rahmen einer Beschlussvorlage den Erwerb von 1,4 Prozent der Anteile an der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH von der Stadt Bergkamen zu vollziehen. Der Kaufpreis für diese Anteile ist mit 350 Euro angesetzt. Hintergrund des Vorhabens ist das Ausscheiden der Stadt Bergkamen aus der Gesellschaft, nachdem der dortige Rat die Planungen für den Bereich des Zukunftsgartens auf dem Kanalband eingestellt hat.
Durch den Erwerb erhöht sich die Beteiligung des RVR am Stammkapital von 50,2 Prozent auf 51,6 Prozent. Im Rahmen einer Einigung sollen die Verpflichtungen der Stadt Bergkamen zur Risikovorsorge sowie zum etwaigen Verlustausgleich nach der Bezahlung des Zuschusses für das Jahr 2026 im Jahr 2025 auf die verbleibenden kommunalen Gesellschafter verteilt werden. Für den RVR resultiert daraus eine Erhöhung des Anteils an der Risikovorsorge um circa 27.448 Euro sowie eine Anpassung des einzuplanenden Betrags für den Verlustausgleich auf insgesamt 4.132.828 Euro.
Die Umsetzung des Anteilskaufs ist abhängig von der positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie einer entsprechenden Beschlussfassung der Gremien der weiteren kommunalen Mitgesellschafter.
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- 8.3Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2132 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH (Drucksache 14/2132). Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht unter anderem eine Umbenennung der Gesellschaft in „IGA Ruhrgebiet 2027 gGmbH“ sowie redaktionelle Anpassungen vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Anpassung der Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen. Ziel ist es, die Gesellschaftsverträge im Hinblick auf das dritte Kommunalwirtschaftsfinanzierungsgesetz (NKFWG) zu aktualisieren. Dabei sollen Unternehmen, die keine großen Kapitalgesellschaften sind, zwar weiterhin zur Erstellung und Prüfung der Abschlüsse nach Standards großer Kapitalgesellschaften verpflichtet bleiben, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Zusätzlich werden die Änderungen durch den Austritt der Stadt Bergkamen aus der Gesellschaft sowie durch Anpassungen an die Gemeindeordnung NRW notwendig. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesen Maßnahmen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.
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- 8.4Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Änderung der GesellschaftervereinbarungZur Vorlage · 14/2086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/2086 regelt Änderungen der Gesellschaftervereinbarung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH für den Zeitraum ab dem Jahr 2025. Der Verbandsausschuss bereitet hierzu einen Beschluss vor, mit dem die Verbandsversammlung die Anpassungen – vorbehaltlich einer gleichlautenden Entscheidung der kommunalen Mitgesellschafter – billigt und die Verwaltung zur Unterzeichnung ermächtigt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft. Da Einnahmen aus Sponsoring und Ticketing voraussichtlich erst im Jahr 2027 fließen, soll ein Gesellschafterdarlehen bereitgestellt werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt, einen Rahmenkredit von bis zu 22 Millionen Euro über die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) zur Verfügung zu stellen. Die Verzinsung orientiert sich am 1-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Aufschlags von 0,1 Prozent.
Des Weiteren wird der Austritt der Stadt Bergkamen aus dem Gesellschafterkreis geregelt. Der RVR übernimmt die Anteile der Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, während die Stadt Bergkamen nach Zahlung des Zuschusses für das Jahr 2025 von weiteren Verpflichtungen zur Risikovorsorge und zum Verlustausgleich entlassen wird. Zudem sieht die Vorlage die Zuweisung von sechs RVR-Beschäftigten an die IGA gGmbH vor, wobei die Kosten hälftig erstattet werden sollen, um den Anforderungen des EU-Beihilferechts zu entsprechen.
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Hauptdokument|20250506104905-0|20250506104906-1|20250506104906-2
- 9Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH zu beschließen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunale, Bau und Digitalisierung NRW. Im Falle einer Zustimmung ist die Gesellschaftervertreterin des Regionalverbands Ruhr (RVR) beauftragt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und die notwendigen Unterschriften zu leisten.
Die vorliegende Vorlage dient der Umsetzung eines Beschlusses aus dem Jahr 2024 zur Anpassung der Gesellschaftsverträge von RVR-Beteiligungen. Ziel ist es, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen gemäß dem 3. NKFWG zu integrieren. Dabei sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin verpflichtet werden, ihre Jahresabschlüsse wie große Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit zu werden. Zudem werden die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW in den Vertrag eingearbeitet.
Die Gremien der Kultur Ruhr GmbH haben den Änderungen bereits unter Vorbehalt zugestimmt. Die Neuregelungen betreffen zudem die Transparenz bei der Offenlegung von Vergütungen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats, um die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung zu erfüllen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen hervor.
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- 10Angelegenheiten der Manifesta 16 Ruhr gGmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Manifesta 16 Ruhr gGmbH beschließen. Die Beschlussvorlage 14/2087 sieht vor, dass die Änderungen unter dem Vorbehalt einer Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW erfolgen. Im Zuge dessen wird die Gesellschaftervertreterin des RVR beauftragt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Unterschriften zu leisten. Die Verwaltung erhält zudem die Ermächtigung, bei redaktionellen oder rechtlichen Anpassungen durch Genehmigungsbehörden oder das Registergericht Änderungen vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt nicht verändert wird.
Die Grundlage für diese Änderung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung aus dem Jahr 2024. Ziel ist die Anpassung der Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen an das 3. NKFWG sowie an die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW. Durch die Neuregelung sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin zur Aufstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse nach dem Standard großer Kapitalgesellschaften verpflichtet werden. Gleichzeitig sollen sie von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit werden. Die Gremien der Manifesta 16 Ruhr gGmbH haben den vorgeschlagenen Änderungen bereits am 27. März 2025 zugestimmt.
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- 11Das Ruhrgebiet - Hier bleibt alles anders Zwischenergebnis der 3. Kampagnenphase (2024-2026) und Entscheidung über die Zusammenarbeit mit der derzeitigen Agentur für ein weiteres JahrZur Vorlage · 14/2108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Möglichkeit informiert, den Vertrag mit der Berliner Agentur Scholz & Friends um ein Jahr zu verlängern. Damit soll die Standortmarketingkampagne „Das Ruhrgebiet – Hier bleibt alles anders“ fortgeführt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Verwaltung des RVR die Option zur Vertragsverlängerung für das Jahr 2027 einzuräumen.
Die aktuelle dritte Phase der Kampagne startete im Herbst 2024 unter dem Titel „Das Ruhrgebiet – Die grüne Industrieregion“. Ziel der Maßnahme ist es, den wirtschaftlichen Wandel der Region hin zu einer modernen, grünen Industrieregion darzustellen und die Positionierung im Wettbewerb um Fachkräfte und Investoren zu unterstützen. Strategisch setzt die Kampagne verstärkt auf einen „Social-First“-Ansatz sowie ein diversifiziertes digitales Ökosystem, um Zielgruppen über soziale Medien und aktives Community Management zu erreichen.
Die Verwaltung begründet die Verlängerung damit, dass durch den Verzicht auf eine neue Ausschreibung im Jahr der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 eine höhere Planungssicherheit sowie eine kontinuierliche Kommunikation gewährleistet werden sollen. Finanziell sind für die aktuelle Planung keine unmittelbaren Nachveranschlagungen erforderlich, wobei die notwendigen Mittel für das Jahr 2027 im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung bereitgestellt werden müssten.
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- 12Überarbeitung und Aktualisierung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/2155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll über die Überarbeitung und Aktualisierung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage 14/2155 sieht eine Neufassung des Regelwerks zum 4. Juli 2025 vor.
Die inhaltliche Anpassung basiert auf der Vorgabe, den seit März 2021 gültigen Kodex auf rechtliche und formale Notwendigkeiten zu prüfen. Zu den wesentlichen Änderungen gehört eine Kürzung der Präambel sowie eine präzisere Eingrenzung des Anwendungsbereichs. Die Regelungen zur Transparenzsteigerung wurden innerhalb des Dokuments umstrukturiert, während die wirtschaftsplanerischen Aspekte nun in den Bereich der Berichterstattung und des Jahresabschlusses integriert sind. Auf Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt wurden zudem Regelungen für eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt. Weitere Anpassungen betreffen die Ausgestaltung von Geschäftsführungsverträgen sowie die Integration bisheriger Sonderregelungen in den allgemeinen Text. Auch die zugehörigen Anlagen wurden aktualisiert.
Nach der Beschlussfassung wird der aktualisierte PCGK allen Beteiligungsgesellschaften des Verbandes zur Beachtung übermittelt. Für das Frühjahr 2026 ist eine Informationsveranstaltung für Gremienvertreter vorgesehen. Die Vorlage weist keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf und führt zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 13Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2024. Beschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses 2024. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün.Zur Vorlage · 14/2001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über den Jahresabschluss und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2024 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Abschlusses mit einer Bilanzsumme von rund 42 Millionen Euro sowie einem Eigenkapital von etwa 10,77 Millionen Euro vor.
Im Rahmen der Vorlage wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 991.171,24 Euro ausgewiesen. Es ist beabsichtigt, diesen Fehlbetrag im Jahr 2025 aus der Ausgleichsrücklage zu decken. Des Weiteren umfasst die Vorlage Regelungen zum Verlustausgleich durch den Regionalverband Ruhr in Höhe von rund 13,36 Millionen Euro sowie einen RVR-Zuschuss in das Eigenkapital der Einrichtung von etwa 1,33 Millionen Euro.
Neben der finanziellen Feststellung sieht die Vorlage zudem die Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün vor. Die Beratung der Vorlage ist für die kommenden Sitzungen des Betriebsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen sowie des Verbandsausschusses im Juni 2025 geplant, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung im Juli 2025 getroffen werden soll.
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- 14Angelegenheiten der EKOCity GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/2109 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbH informiert. Die Anpassungen dienen der Umsetzung eines Beschlusses vom 28. Juni 2024, wonach die Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen im Hinblick auf das 3. NKFWG sowie die geänderten Regelungen der Gemeindeordnung NRW zu überarbeiten sind.
Ziel der Änderungen ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind, dazu zu verpflichten, ihre Jahresabschlüsse weiterhin wie große Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen. Gleichzeitig sollen diese von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mit der zuständigen Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Da die Behörde keine Wesentlichkeit der Änderungen feststellte, ist lediglich eine Kenntnisnahme durch die Verbandsversammlung erforderlich. Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages haben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und führen zu keinen klimarelevanten Veränderungen.
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- 15Angelegenheiten der RuhrFutur gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses der RuhrFutur gGmbH zum 31. Dezember 2024. Da der RVR seit März 2025 Gesellschafter des Unternehmens ist, wird die Verbandsversammlung über den Abschluss, die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung entscheiden.
Der vorliegende Abschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 671,1 T€ aus, während im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 757,5 T€ verzeichnet wurde. Der Ausgleich des Fehlbetrags erfolgt durch eine entsprechende Verminderung des Gewinnvortrags. Im Berichtszeitraum leistete die Stiftung Mercator GmbH Zuschüsse in Höhe von 1.600 T€. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Wassermann Audit GmbH hat den Abschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 24 Mitarbeiter.
Die Behandlung des Jahresabschlusses im Aufsichtsrat sowie die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung sind für den 1. Juli 2025 geplant, wobei der Beschluss unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung steht. Für den Haushaltsplan des RVR ergeben sich aus diesem Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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- 16Zuschuss zum IGA2027-Projekt Ruhrfenster Muttental / Zeche Nachtigall an die Stadt WittenZur Vorlage · 14/2134 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat einen Beschlussvorschlag zur Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 200.000 Euro an die Stadt Witten vorgelegt. Die Mittel sind für das Projekt „Ruhrfenster Muttental / Zeche Nachtigall“ vorgesehen, welches im Rahmen der Konzeption für die Internationale Gartenschau (IGA) 2027 entwickelt wurde.
Das Vorhaben umfasst Maßnahmen zur infrastrukturellen Erschließung des Gebiets durch die Anpassung von Bahnübergängen an der Ruhrtalbahn. Geplant ist die Errichtung eines neuen, ebenerdigen Fußgängerüberwegs sowie die technische Modernisierung der bestehenden Anlagen an der Muttentalstraße und der Nachtigallstraße. Durch die Erneuerung der Sicherungsanlagen soll die Leistungsfähigkeit des Streckenabschnitts erhöht werden können.
Die Gesamtkosten für die Arbeiten an den Bahnübergängen belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Die Finanzierung ist auf drei Parteien verteilt: Die Stadt Witten trägt 750.000 Euro bei, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) leistet einen Beitrag von 550.000 Euro und der RVR übernimmt die Kosten in Höhe von 200.000 Euro. Das Projekt ist Teil einer regionalen Konzeption, an der auch die Städte Hagen, Herdecke, Wetter und Hattingen beteiligt sind.
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- 17Anträge
- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Potentiale der migrantischen ÖkonomieZur Vorlage · 14/1922-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Fraktion Die Linke werden die Ansätze zur Förderung der migrantischen Ökonomie im Regionalverband Ruhr erläutert. Verschiedene Kommunen verfolgen dabei unterschiedliche Strategien: Essen bietet mit „StartAB“ eine Beratungsstelle für Gründer an, während Duisburg über den Verein TIAD auf die Einbindung von Unternehmernetzwerken setzt. Oberhausen fördert durch ein Netzwerk den Austausch unter Unternehmern mit Einwanderungsgeschichte, und Bochum nutzt ein „Welcome Center“ zur Fachkräftebindung. Diese Initiativen wurden in einem Workshop der Business Metropole Ruhr unter Beteiligung von Cem Sentürk vom Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung thematisiert.
Migrantische Selbstständige stellen in Nordrhein-Westfalen eine wirtschaftlich bedeutsame Gruppe dar, wobei etwa 25 Prozent der Selbstständigen im Land einen Migrationshintergrund haben. Als zentrale Herausforderungen wurden bürokratische Hürden, der Zugang zu Finanzierungen sowie fehlende Netzwerke identifiziert. Zur Unterstützung werden niedrigschwellige Beratungsangebote und eine verstärkte Vernetzung zwischen den Wirtschaftsförderungen angestrebt. Die Städtekooperation Integration.Interkommunal arbeitet zudem an der interkulturellen Öffnung der Verwaltung, um sprachliche Barrieren abzubauen. Ergänzend dazu fördert der Regionalverband Ruhr das Projekt „Welcome.Ruhr“ als digitalen Wegweiser.
Der Entwurf des regionalen Masterplans Handwerk sieht vor, den Fachkräftebedarf durch die Arbeitsmarktintegration und Qualifizierung von Zugewanderten zu decken. Eine Handlungsempfehlung des Plans umfasst die systematische Unterstützung von Geflüchteten und Personen mit Migrationshintergrund, um die Erfolgsquoten bei Prüfungen zu steigern. Ergänzend dazu wird im Jahr 2025 eine Fachkräfte-Reihe der IHKs und Handwerkskammern durchgeführt, die auch migrantische Unternehmer adressiert.
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- 18.1.2Faire Metropole RuhrZur Vorlage · 14/2157 · Fraktionsanfrage
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Die AfD-Gruppe Seitz hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zum Thema „Faire Metropole Ruhr“ eingereicht. Gegenstand der Anfrage sind die Vernetzungstreffen, die sich mit der IGA 2027, dem fairen Handel und den nachhaltigen Entwicklungszielen befassen. Die Gruppe bittet um einen Bericht über die Ergebnisse der bisher drei durchgeführten Treffen sowie um Informationen zu den Zielen des vierten geplanten Termins im Oktober 2025.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Jahrestagung der „Faire Metropole Ruhr“ am 27. Juni 2025. Hierbei werden Informationen zum neuen integrativen Nachhaltigkeitskonzept für die IGA 2027 angefordert, welches unter anderem durch Beiträge von Prof. Dr. Stephan Sommer und Laura Grotenrath thematisiert wird. Die Fraktion möchte wissen, in welchem Umfang personelle und finanzielle Ressourcen der IGA in diese Zusammenarbeit einfließen.
Zudem fordert die Anfrage Auskunft über mögliche finanzielle Auswirkungen der nachhaltigen Durchführung der IGA für den Regionalverband Ruhr und die IGA, insbesondere im Hinblick auf etwaige Mehrkosten oder Ersparnisse. Darüber hinaus wird nach den Kosten gefragt, die eine nachhaltige Beschaffung von Materialien innerhalb des gesamten Regionalverbandes verursacht.
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- 18.2Mitteilungen