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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.2.1Ersatzwahl eines beratenden Mitgliedes der VerbandsversammlungZur Vorlage · 14/1935 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die Ersatzwahl eines beratenden Mitglieds beraten. Auf Vorschlag der Handwerkskammer Münster soll Markus Hartmann mit Wirkung zum 1. Juni 2025 als beratendes Mitglied in die Verbandsversammlung berufen werden. Er tritt damit die Nachfolge von Thomas Harten an, der sein Mandat aufgrund seines Eintritts in den Ruhestand zum 31. Mai 2025 niederlegen wird.
Die personelle Neubesetzung erfolgt auf Grundlage des § 10 Abs. 3 RVR-G in Verbindung mit § 3 Abs. 8 der Verbandsordnung. Der Vorschlag für die Nachfolge wurde vorab mit den Handwerkskammern Düsseldorf und Dortmund abgestimmt.
Aus finanzieller Sicht hat die Wahl keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes; die Maßnahme ist haushaltsneutral. Auch im Rahmen eines durchgeführten Klima-Checks ergaben sich keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Februar 2025 behandelt.
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- 1.2.2Gremienumbesetzung der AfD-Fraktion ZielkeZur Vorlage · 14/1985 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Zielke hat mit der Vorlagennummer 14/1985 einen Antrag auf Umbesetzung verschiedener Gremien in der Verbandsversammlung gestellt.
Im Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation soll ein sachkundiger Bürger als beratendes Mitglied eingesetzt werden. Die Positionen der stellvertretenden Mitglieder werden durch eine sachkundige Bürgerin, Alan Imamura sowie Reinard Zielke besetzt. Im Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt wird ebenfalls eine sachkundige Bürgerin als beratendes Mitglied vorgeschlagen, wobei die Stellvertretungen durch einen sachkundigen Bürger, Alan Imamura und Reinard Zielke erfolgen sollen.
Für den Ausschuss für Mobilität ist die Ernennung eines sachkundigen Bürgers als beratendes Mitglied vorgesehen. Die stellvertretenden Positionen werden mit Reinard Zielke, Friedhelm Rikowski und Alan Imamura besetzt. Im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen soll Alan Imamura das Mitglied Friedhelm Rikowski ersetzen, während Reinard Zielke und Friedhelm Rikowski die stellvertretenden Funktionen übernehmen. Zudem wird im Betriebsausschuss Ruhr Grün eine sachkundige Bürgerin als erste Stellvertreterin vorgeschlagen.
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- 2Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Förderprogramm "Kommunaler Straßenbau 2025" hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 14/1916 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2025“ beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage, die im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt wurde, dient der Unterrichtung sowie der Beschlussfassung über regionale Vorschläge für das RVR-Gebiet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung das regionale Votum zum genannten Förderprogramm gemäß den Anlagen 1 bis 3 annimmt. Diese Anlagen umfassen die regionalen Positionen für die Gebiete innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Damit wird eine gemeinsame Entscheidung über die Förderung des kommunalen Straßenbaus in den entsprechenden RVR-Bereichen angestrebt.
Der Beratungsweg der Vorlage sieht die Einbindung verschiedener Gremien vor, darunter den Ausschuss für Mobilität sowie den Planungsausschuss. Die endgültige Sitzung der Verbandsversammlung zur Behandlung dieses Programms ist für den 21. Februar 2025 geplant. Die rechtliche Grundlage für die Einreichung dieser gemeinsamen Vorlage bildet das Landesplanungsgesetz.
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Hauptdokument|20250109173801-0|20250109173814-2|20250109173813-0|20250109173814-1
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- –Anfrage der Koalition: Windenergie auf Halde HohewardZur Vorlage · 14/1988 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und CDU haben im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Anfrage zur Windenergie auf der Halde Hoheward eingereicht. Grundlage ist das im Dezember 2024 beschlossene Verfahren zur Änderung des Regionalplans, welches die Ausweisung von Windenergiebereichen im Verbandsgebiet vorsieht. Im Rahmen dieses Prozesses untersucht die RVR-Verwaltung mögliche Flächen und legt der Verbandsversammlung einen Vorschlag für die endgültige Flächenkulisse vor.
In der Anfrage wird zwischen der Rolle des RVR als Regionalplanungsbehörde und seiner Funktion als Flächeneigentümer unterschieden. Die Koalition aus SPD und CDU bezieht sich dabei auf das Eigentum des RVR an der Halde Hoheward. Nach einem langjährigen Rechtsstreit um das dortige Observatorium wurde ein Vergleich geschlossen, der die künftige öffentliche Zugänglichkeit der Landmarke ermöglicht. Vor diesem Hintergrund erklärt die Koalition, dass der RVR als Eigentümer der Halde Hoheward keine Windkraftanlagen auf dem Plateau der Halde errichten oder zulassen soll, um eine Beeinträchtigung des Observatoriums auszuschließen. Dies solle unabhängig vom Ergebnis des Regionalplanänderungsverfahrens gelten. Die Anfrage fragt ab, ob der Regionaldirektor diese Ansicht teilt.
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- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen km 58,88 und 59,70 der Strecke Hattingen - Wengern-OstZur Vorlage · 14/1809-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER). Die Bürgschaft soll den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für die Gleiserneuerung im Abschnitt zwischen km 58,88 und 59,70 auf der Strecke Hattingen – Wengern-Ost absichern. Der Betrag umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und beläuft sich auf maximal 394.713,00 Euro, basierend auf einem angepassten Gesamtkostenbetrag von 789.426,00 Euro für Bau und Planung.
Die Maßnahme dient der Instandsetzung des Oberbaus, um eine mögliche Sperrung des Gleisabschnitts zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost zu verhindern, was die Nutzung für den Güterverkehr einschränken könnte. Die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt durch verschiedene Mittel: Neben der Bundesförderung übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen über die Landesnahverkehrsgesellschaft 40 Prozent der Kosten. Der verbleibende Eigenanteil soll durch einen investiven Sonderzuschuss des RVR in Höhe von maximal 100.000,00 Euro aus dem Haushaltsplan 2026 finanziert werden.
Der Regionalverband wird für die Bürgschaft eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision erheben. Das Risiko eines Bürgschaftsfalls wird als sehr gering eingestuft, da die Aufrechterhaltung der Infrastruktur gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine zusätzliche Nachveranschlagung im Haushaltsplan ist für dieses Vorhaben nicht erforderlich.
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- 8.2Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2023 - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 14/1928 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Ermächtigung ihres Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH beschließen. Damit wird die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung beantragt.
Der Bericht der HLV Wirtschaftsprüfung GmbH bestätigt den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und weist keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung aus. Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 554,4 Tausend Euro. Diese setzen sich primär aus Ticketverkäufen von rund 495,4 Tausend Euro sowie Pachteinnahmen von 36,6 Tausend Euro und Erlösen aus Veranstaltungen von 22,5 Tausend Euro zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr, das einen Verlust von 60,6 Tausend Euro aufwies, erzielte die Gesellschaft im Jahr 2023 einen Jahresüberschuss von 68,4 Tausend Euro. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse in Anspruch genommen.
Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen zwei Mitarbeitende auf Basis von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich wird. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.3Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Hydrogen Metropole Ruhr (HyMR) - Sachstandsbericht und Beschluss zur Übertragung der Aufgaben der HyMR an die Business Metropole Ruhr GmbHZur Vorlage · 14/1936 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Übertragung der Aufgaben des Projektes Hydrogen Metropole Ruhr (HyMR) an die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR). Der Beschlussvorschlag sieht vor, das bisher gemeinschaftlich vom Regionalverband Ruhr (RVR) und der BMR geführte Projekt vollständig auf die BMR zu übertragen. Zur Deckung der daraus resultierenden Erhöhung des Betriebskostenzuschusses wird die Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beantragt.
Ziel der Maßnahme ist es, die Projektaufgaben bei der BMR zu konzentrieren, um eine effektivere Zusammenarbeit sowie organisatorische Verbesserungen zu erreichen. Die HyMR war bislang in verschiedenen Formaten zur Wasserstoff-Koordination aktiv, unter anderem durch die Organisation von Veranstaltungen zum European Hydrogen Backbone sowie die Teilnahme an internationalen Fachmessen wie der E-world oder dem World Hydrogen Summit.
Im Zuge der Übertragung sollen auch die Personal- und Sachmittel aus dem Haushalt des RVR auf die BMR umgeschichtet werden. Die derzeit beim RVR für die Wasserstoff-Koordinierungsstelle beschäftigten Bediensteten sollen im Rahmen dieser Umstrukturierung neue Arbeitsverträge mit der BMR abschließen.
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- 8.4Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet GmbH - Änderung der Gesellschaftsverträge der - Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - AGR Betriebsführung GmbH - AGR-KAKO GmbH - AGR-Personalservice-Ruhr GmbH - LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH - ÖKODATA GmbH - RZR II Herten GmbHZur Vorlage · 14/1937 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Änderung der Gesellschaftsverträge mehrerer Unternehmen zustimmen. Betroffen sind die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie die AGR Betriebsführung GmbH, die AGR-KAKO GmbH, die AGR-Personalservice-Ruhr GmbH, die LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH, die ÖKODATA GmbH und die RZR II Herten GmbH.
Die Anpassungen dienen der Umsetzung der Regelungen des 3. NKFWG bezüglich der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie der Einarbeitung geänderter Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Ein wesentliches Ziel ist es, die Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD zu befreien. Stattdessen soll eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung im Konzernlagebericht der AGR mbH erfolgen, wodurch eine Einzelberichterstattung in den einzelnen Gesellschaften entbehrlich wird.
Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunale, Bau und Digitalisierung NRW. Die Gremien der AGR mbH haben den Änderungen unter diesem Vorbehalt bereits zugestimmt. Die Umsetzung der Änderungen hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.
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Hauptdokument|20250113120143-0|20250113120144-1|20250113120144-2|20250113120145-3|20250113120145-4|20250113120145-5|20250113120145-6|20250113120146-7
- 8.5Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1940 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über eine Vorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH. Hintergrund der geplanten Anpassung ist die Umsetzung der Regelungen des 3. NKFWG bezüglich der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen bei RVR-Beteiligungen.
Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass die Gesellschaft ihre Jahresabschlüsse weiterhin nach den Standards großer Kapitalgesellschaften erstellt und prüfen lässt. Gleichzeitig sollen die Gesellschaftsverträge so angepasst werden, dass kleine Kapitalgesellschaften wie die Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit sind. Die rechtliche Anpassung dient zudem der Übereinstimmung mit der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
An der Gesellschaft sind neben dem RVR mit 53 Prozent auch der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis sowie die Städte Breckerfeld und Halver sowie die Gemeinde Schalksmühle beteiligt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Änderungen vorbehaltlich der positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW wirksam werden. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Anpassung haushaltsneutral erfolgt und keine klimarelevanten Auswirkungen hat.
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- 8.6Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1941 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH gemäß der Beschlussvorlage 14/1941. Die vorgeschlagene Anpassung dient der Umsetzung rechtlicher Vorgaben aus dem 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie der Berücksichtigung geänderter Regelungen in der Gemeindeordnung NRW.
Ein wesentliches Ziel der Änderung ist es, die Gesellschaftsverträge so zu gestalten, dass Unternehmen, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin zur Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen nach dem Standard großer Kapitalgesellschaften verpflichtet bleiben. Gleichzeitig sollen diese Gesellschaften jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Änderungen zustimmt, sofern die positive Anzeigenbestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW vorliegt. Zudem wird der Gesellschaftervertreter des RVR beauftragt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Unterschriften zu leisten. Die Verwaltung erhält die Ermächtigung, notwendige Anpassungen bei rechtlichen Beanstandungen oder redaktionellen Änderungen vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt unberührt bleibt. Es ergeben sich aus diesem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.
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- 8.7Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1942 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH beraten. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen einer Initiative zur Umsetzung der Regelungen des dritten Neuen Kommunalfinanzverwaltungsgesetzes (NKFWG) bei den Beteiligungen des Regionalverbands Ruhr. Da die Gesellschaft nach den Größenkriterien des Handelsgesetzbuches als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft wird, soll sie von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) befreit werden. Die Verpflichtung zur Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse nach Standards für große Kapitalgesellschaften soll jedoch bestehen bleiben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verlagversammlung den Änderungen zustimmt, vorbehaltlich der positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Zudem wird der Gesellschaftervertreter des Regionalverbands Ruhr beauftragt, alle für die Änderung erforderlichen Beschlüsse zu fassen und die notwendigen Unterschriften zu leisten. Die Änderungen wurden mit der Beteiligungssteuerung der Stadt Herne abgestimmt. Neben den inhaltlichen Anpassungen sind auch redaktionelle sowie gesetzlich notwendige Ergänzungen vorgesehen. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Klimabilanz.
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- 8.8Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1944 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Umweltzentrum Westfalen GmbH beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die inhaltliche Ausrichtung der Gesellschaft angepasst wird, um eine Zertifizierung im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zu ermöglichen. In diesem Zuge ist zudem die Umwandlung des Verwaltungsrats in einen Aufsichtsrat sowie eine Vereinheitlichung der Vertragsstruktur mit anderen Beteiligungsgesellschaften des RVR vorgesehen.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die rechtliche Anpassung an das neue Kommunalwirtschaftsgesetz (NKFWG) und die Gemeindeordnung NRW. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen zu präzisieren und die Gesellschaft von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD zu befreien. Die Wirksamkeit des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeige durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Finanziell ergeben sich aus der vorliegenden Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 8.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/1947 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitzentrum Xanten GmbH. Die Vorlage sieht vor, die Satzung im Hinblick auf das 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW anzupassen.
Ziel der Anpassung ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin zur ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse zu verpflichten, sie jedoch gleichzeitig von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD zu befreien.
An der Freizeitzentrum Xanten GmbH sind der Regionalverband Ruhr mit 50 Prozent sowie der Kreis Wesel und die Stadt Xanten mit jeweils 25 Prozent beteiligt. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden bereits mit den Beteiligungssteuerungen der Mitgesellschafter abgestimmt, um gleichlautende Beschlüsse herbeizuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeige durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr. Auch im Rahmen des durchgeführten Klima-Checks wurden keine klimarelevanten Folgen der Satzungsänderung festgestellt.
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- 8.10Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Verkauf der Anteile an der european centre for creative economy GmbHZur Vorlage · 14/1953 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über den Verkauf der 20-prozentigen Beteiligung der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) an der european centre for creative economy GmbH (ecce) beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Anteile zum 31. Dezember 2025 zu veräußern, sofern die positive Anzeige beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW bestätigt wird.
Grundlage für diese Entscheidung ist die im Dezember 2024 beschlossene „Regionale Kulturstrategie Ruhr“. Da die ecce nach Inkrafttreten dieser Strategie nicht mehr Teil der regionalen Kulturplanung bleibt, entfällt ab dem Jahr 2026 die jährliche Betriebskostenzuschuss-Zahlung des RVR in Höhe von 130.000 Euro. Infolgedessen beabsichtigt die BMR, ihre Gesellschafterstellung aufzugeben.
Die verbleibenden Gesellschafter der Gesellschaft, zu denen unter anderem die Städte Dortmund, Essen, Bochum, Gelsenkirchen und Oberhausen sowie die Folkwang Universität der Künste gehören, haben signalisiert, die Anteile spätestens zum Jahresende 2025 zu übernehmen. Eine endgültige Entscheidung darüber, welcher Gesellschafter die Beteiligung konkret erwirbt, steht noch aus. Der Vorgang hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan des RVR und erfordert keine zusätzliche Mittelbereitstellung.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Wanderlandschaft Ruhr Hier: Lückenschlüsse WanderwegenetzZur Vorlage · 14/1896 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1896 über den Bericht zur „Wanderlandschaft Ruhr“ in Kenntnis gesetzt. Die Verwaltung soll das regionale Wanderwegenetz überprüfen und überarbeiten, um einen regionalen Bedarfsplan vorzubereiten. Ziel ist es, bestehende Lücken im etwa 9.000 Kilometer langen Wegenetz zu identifizieren und zu schließen, um die Entwicklung der Region als urbane Wanderregion zu unterstützen. Bei der weiteren Bearbeitung sollen relevante Akteure, wie beispielsweise der Sauerländische Gebirgsverein (SGV), einbezogen werden.
Für die Umsetzung sind zwei Piloträume vorgesehen. Im Ennepe-Ruhr-Kreis agiert der Regionalverband als Projektpartner, um das dortige Wanderwegenetz im Rahmen einer lokalen Qualitätsoffensive zu überarbeiten und punktuelle Netzlücken zu schließen. Ein zweiter Modellraum, dessen geografische Lage noch zu definieren ist, wird vom Regionalverband als Projektinitiator begleitet. In diesem zweiten Raum sollen die Identifizierung von Lücken sowie der Aufbau eines Grundnetzes und die Konzeption von Verbindungsachsen im Vordergrund stehen. Die gewonnenen Erkenntnisse aus diesen Pilotprojekten sollen als Grundlage für die Bearbeitung weiterer Modellräume dienen.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 10.1Ersetzungsvorlage Regionales Radwegenetz für die Metropole Ruhr Hier: Integration des Freizeitnetzes in das Regionale RadwegenetzZur Vorlage · 14/1428-2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr befasst sich mit einer Ersetzungsvorlage zur Integration des Freizeitnetzes in das Regionale Radwegenetz für die Metropole Ruhr. Gegenstand der Vorlage 14/1428-2 ist die Beschlussfassung über eine korrigierte Karte des Gesamtradwegenetzes, welche als Grundlage für das weitere Vorgehen dienen soll.
Grund für die Neufassung ist die Feststellung von Fehlern in der im Juni 2024 beschlossenen Darstellung. Ein technischer Fehler führte dazu, dass der Layer „Regionales Radwegenetz 2012“ mit seinen Projekten nicht vollständig in die Gesamtkarte übertragen wurde. Dies betrifft unter anderem Strecken wie den Hoesch-Hafenbahnweg. Durch diese Korrekturen ergeben sich im Vergleich zur ursprünglichen Karte Veränderungen in einem Umfang von rund 40 Kilometern.
Die Vorlage macht keine Auswirkungen auf den Haushalt geltend, da keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist. Auch für die Klimabilanz der Maßnahme ergeben sich laut dem Dokument keine relevanten Auswirkungen. Die Entscheidung über die aktualisierte Karte wird im Ausschuss für Mobilität sowie im Verbandsausschuss vorberaten, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Februar 2025 beschlossen werden soll.
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- 10.2Mobilitätskonferenz.RUHR 2025Zur Vorlage · 14/1908 · Beschlussvorlage
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) bereitet die fünfte Mobilitätskonferenz.RUHR für den 11. Dezember 2025 vor. Die Veranstaltung im Saalbau bzw. Haus Witten steht unter dem Motto „Raumdifferenzierte Mobilität“ und wird voraussichtlich rund 300 Gäste aus der Verkehrs- und Stadtplanung, der Wirtschaft sowie aus politischen und institutionellen Bereichen anziehen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen fungiert als Schirmherr der Konferenz.
Im Rahmen der Veranstaltung soll erstmals der Mobilitätspreis.RUHR vergeben werden. Ziel ist die Auszeichnung innovativer sowie zukunftsweisender Mobilitätsprojekte oder -konzepte durch Akteure aus der Region, wie etwa Institutionen, Unternehmen, Vereine oder Studierende. Das Preisgeld von insgesamt 5.000 Euro wird gestaffelt an die ersten drei Plätze verteilt: 3.000 Euro für den ersten, 1.500 Euro für den zweiten und 500 Euro für den dritten Platz.
Die Jury zur Bewertung der Beiträge soll sich aus Kooperationspartnern und Vertretern der RVR-Politik zusammensetzen, wobei der Vorsitz durch eine Person mit Mobilitätsexpertise aus dem Hochschulbereich und regionalem Bezug erfolgen soll. Der Ausschuss für Mobilität soll bis zur Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Februar 2025 drei Personen für die Jury nominieren. Die Bewertung der Gewinner durch die Jury ist für Oktober oder November 2025 vorgesehen.
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- 10.3Parkraumstrategie für Standorte des Regionalverbandes Ruhr und Freizeitstandorte aus dem Freizeit- und TourismuskonzeptZur Vorlage · 14/1909 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll der Verwaltung die Erstellung eines Grundkonzeptes für eine Parkraumstrategie beauftragen. Diese Strategie bezieht sich auf die Standorte des Regionalverbandes sowie auf Freizeitstandorte aus dem Freizeit- und Tourismuskonwendung. Ziel ist die Integration in die regionale Mobilitätsentwicklung und das Freizeitmobilitätskonzept.
Aufgrund der Haushaltsentscheidungen für den Zeitraum 2025/2026 wird die Bearbeitung des Themas auf RVR-Liegenschaften und die im Freizeit- und Tourismuskonzept genannten Standorte beschränkt. Eine zuvor geplante umfassendere Parkraumstrategie entfällt, wodurch die entsprechenden Personalressourcen nun dem Themenfeld der Freizeitmobilität zugeordnet werden. Dadurch ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Gesamthaushalt des Verbandes.
Das Grundkonzept soll erste Strukturen und Elemente definieren, wobei Aspekte wie die geordnete Verkehrsabwicklung, die Förderung alternativer Anreisemöglichkeiten sowie die flexible Nutzung von Parkflächen im Fokus stehen sollen, um zur Verkehrsverlagerung beizutragen. Auf dieser Basis ist die spätere Entwicklung einer Gesamtstrategie und die Umsetzung von Modellprojekten in Abstimmung mit lokalen Akteuren vorgesehen. Über die konkrete Umsetzung der daraus resultierenden Projekte wird die Verbandsversammlung in einem separaten Beschluss entscheiden.
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- 10.3.1Parkraumstrategie für Standorte des Regionalverbandes Ruhr und Freizeitstandorte aus dem Freizeit- und Tourismuskonzept - Ergänzungsantrag zu Drs. 14/1909Zur Vorlage · 14/1973 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben mit der Drucksache 14/1973 einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Vorlage 14/1909 eingebracht. Der Antrag beauftragt die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR), ein Grundkonzept für eine Parkraumstrategie zu erstellen. Dies soll Standorte und Flächen des Verbandes sowie Freizeitstandorte aus dem regionalen Tourismuskonzept umfassen, die sich im Besitz des RVR befinden oder auf die der Verband Einfluss nehmen kann.
Dem Antrag zufolge ist vor der Erarbeitung einer umfassenden Gesamtstrategie ein zur Beschlussfassung vorzulegendes Grundkonzept einzureichen. Dieses soll konkrete Maßnahmen für sechs identifizierte Handlungsfelder enthalten und in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Akteuren entwickelt werden. Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Umsetzung bestehender Mobilitätskonzepte aufgrund von Zuständigkeitsfragen bisher an Herausforderungen stand. Durch die Konzentration auf Flächen unter der Verantwortung des RVR sollen nun konkrete Handlungsansätze in Projekte überführt werden, um insbesondere die Erreichbarkeit der Freizeiteinrichtungen zu gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen werden im Dokument als haushaltsneutral angegeben.
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- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Wiederwahl Nina Frense - Beigeordnete Bereich IV - Umwelt und Grüne InfrastrukturZur Vorlage · 14/1693 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1693 des Regionalverbandes Ruhr sieht die Wiederwahl der Beigeordneten für den Bereich IV – Umwelt und grüne Infrastruktur vor. Da die aktuelle Amtszeit zum 30. Juni 20<0xC2>25 endet, wird vorgeschlagen, die Beigeordnete ab dem 1. Juli 2025 für eine Dauer von acht Jahren erneut zu wählen.
Mit der Wiederwahl ist eine Anpassung der Besoldung verbunden. Aufgrund der bereits abgeschlossenen ersten Amtszeit und der Komplexität sowie Bedeutung der Aufgaben im Bereich Umwelt und grüne Infrastruktur wird die Einstufung in die Besoldungsgruppe B 6 vorgeschlagen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Eingruppierungsverordnung, die bei einer Wiederberufung in dasselbe Amt eine höhere Einstufung ermöglicht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt erforderlich ist. Der Klima-Check im Rahmen der Vorlage ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Entscheidung. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und anschließend der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 16.2Bestellung der Betriebsleitung RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 14/1925 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1925 sieht die Bestellung einer neuen Betriebsleitung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün vor. Die Verbandsversammlung wird gebeten, eine Person gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung Ruhr Grün als Betriebsleitung einzusetzen.
Die Stelle der Betriebsleitung ist nach einer Vakanz neu zu besetzen. Der Vorlage zufolge wurde die Position im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens öffentlich ausgeschrieben. Die Beratung der Vorlage erfolgt zunächst im Verbandsausschuss in der Sitzung am 10. Februar 2025, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung am 21. Februar 2025 getroffen wird.
In Bezug auf die Haushaltsauswirkungen wird angegeben, dass keine zusätzliche Mittelbereitstellung oder Nachveranschlagung notwendig ist, wodurch das Vorhaben haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen des Verfahrens durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Einrichtung.
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- 16.2.1Bestellung der Betriebsleitung RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 14/1978 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr steht die Bestellung der Betriebsleitung für die Einrichtung RVR Ruhr Grün zur Entscheidung. Ein gemeinsamer Fraktionsantrag der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP sieht vor, Carsten Uhlenbrock zum Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zu ernennen. Die Ernennung soll mit Wirkung zum 1. April 2025 erfolgen.
Der Beschlussvorschlag stützt sich auf die EigVO NRW sowie die Betriebssatzung von RVR Ruhr Grün. Aus der Personalentscheidung ergeben sich laut dem Antrag keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Beratung des Antrags findet im Rahmen der Sitzung am 21. Februar 2025 statt.
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- 16.3Änderung des § 1 der GeschäftsordnungZur Vorlage · 14/1938 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/1938 sieht eine Änderung des Paragrafen 1 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vor. Der Regionaldirektor beantragt, die Verbandsversammlung über die Annahme der geänderten Geschäftsordnung abzustimmen.
Im Rahmen der Anpassung soll ein Verweis auf Übergangsregelungen aus dem RVRG gestrichen werden, da diese nach Abschluss der 13. Wahlperiode nicht mehr relevant sind. Zudem wird die Bestimmung des Altersvorsitzenden neu geregelt. Bisher orientierte sich dieser Begriff am Lebensalter. Künftig soll das Mitglied, das der Verbandsversammlung die längste Zeit angehört hat und bereit ist, das Amt zu übernehmen, als Altersvorsitzende/r fungieren. Ziel dieser Neuregelung ist es, die notwendige Sachkunde für die Durchführung der konstituierenden Sitzung zur Wahl des Vorsitzenden sicherzustellen, da die Dauer der Zugehörigkeit als Indikator für Erfahrung dient. Sollten zwei Mitglieder eine gleich lange Zugehörigkeit aufweisen, entscheidet das höhere Lebensalter über die Bestimmung.
Die Änderung hat keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen und führt zu keinen klimarelevanten Veränderungen. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Februar 2025 beschlossen werden.
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- 16.4EKOCity Abfallwirtschaftsverband - Wechsel des stellvertretenden Mitglieds in der Verbandsversammlung des EKOCity AbfallwirtschaftsverbandesZur Vorlage · 14/1959 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1959 des Regionalverbandes Ruhr sieht einen Wechsel in der Verbandsversammlung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes vor. Die Verbandsversammlung soll ein neues stellvertretendes Mitglied bestellen, welches die bisherige Vertreterin des Regionaldirektors in diesem Gremium vertreten soll.
Der personelle Wechsel wird notwendig, da das bisherige stellvertretende Mitglied aus dem Dienst des Regionalverbandes ausgeschieden ist. Laut der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes ist vorgesehen, dass der Regionaldirektor oder eine von ihm vorgeschlagene Person des Regionalverbandes in der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes vertreten ist.
Die Vorlage wird im Verbandsausschuss am 10. Februar 2025 vorberatend behandelt und steht anschließend am 21. Februar 2025 zur Entscheidung in der Verbandsversammlung. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes verbunden. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 16.5Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 14/1965 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionaldirektor hat eine Berichtsvorlage zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage, die dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme vorliegt, basiert auf den Regelungen der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO NRW).
Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit werden Ermächtigungen in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro übertragen, was zu einer entsprechenden Verschlechterung im Ergebnisplan führt. Für die Investitionstätigkeit belaufen sich die übertragenen Mittel auf etwa 7,2 Millionen Euro. Durch die Übertragung dieser Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen erhöht sich der Finanzmittelfehlbetrag insgesamt um rund 9,87 Millionen Euro.
Die Vorlage stellt fest, dass zwar keine zusätzliche Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, die Übertragungen jedoch eine Haushaltsverschlechterung darstellen. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme.
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Hauptdokument|20250124093924-0|20250124093925-1|20250124093925-2|20250124093925-3
- 16.6Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.11.2024 - 31.12.2024 für das Haushaltsjahr 2024 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/1966 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr setzt sich mit der Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2024 auseinander. In der Berichtsvorlage 14/1966 wird über die im Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 31. Dezember 2024 durch den Kämmerer genehmigten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben informiert.
Die Entscheidungsgewalt des Kämmerers basiert auf dem Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands. Gemäß diesem Konzept entscheidet der Kämmerer über Haushaltsüberschreitungen unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils, während für Beträge oberhalb dieser Schwelle die Zustimmung der Verbandsversammlung notwendig ist. Die vorliegende Vorlage dient der förmlichen Kenntnisnahme der im genannten Zeitraum durch den Kämmerer vorgenommenen Genehmigungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass für die betreffenden Ausgaben keine Nachveranschlagung erforderlich ist und die Haushaltsführung neutral bleibt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der beschriebenen Vorgänge.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 17.1Antrag Die Grünen Nahverkehrsplanung im Ruhrgebiet neu aufstellenZur Vorlage · 14/1960 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat mit der Drucksache 14/1960 einen Antrag zur Neugestaltung der Nahverkehrsplanung im Ruhrgebiet vorgelegt. Der Antrag fordert die Entwicklung von Szenarien, um die interkommunale und regionale Zusammenarbeit zu intensivieren. Dabei sollen die Ansätze aus dem Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 und 2027 weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, kommunale Nahverkehrspläne organisatorisch in einen regional abgestimmten Plan für das Ruhrgebiet zu integrieren.
Die Verwaltung soll zudem aufzeigen, wie die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie die Interessen der Gebietskörperschaften im Regionalverband Ruhr mit den Anforderungen der Fahrgäste in Einklang gebracht werden können. Hierbei steht die Schaffung eines Angebots nach regional einheitlichen Kriterien im Fokus. Die Ausarbeitung dieser Szenarien soll bis zum ersten Sitzungsdurchlauf des neu gewählten Ruhrparlaments im Frühjahr 2026 erfolgen.
Als Grundlage für den Antrag wird die derzeitige fragmentierte Planungshoheit angeführt, die zu Ineffizienzen bei Verbindungen und Taktungen führe. Laut Begründung werden im Ruhrgebiet aktuell nur zehn Prozent aller zurückgelegten Wege mit dem öffentlichen Nahverkehr genutzt. Der Antrag hat keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.
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- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen mit Fachausschussbeteiligung nicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung nicht öffentlich
- 20.1Jurybesetzung Literaturpreis Ruhr 2025 - Dringlichkeitsentscheidungnicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragennicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich