Tagesordnung
- –Schweigeminute für das verstorbene Mitglied der Verbandsversammlung, Herrn Wolfgang Seitz
- 1Formalia
- 1.1Vereidigung neuer Mandatsträger*innen
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.11. Änderung des RP Ruhr - WindenergieZur Vorlage · 14/2253 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Durchführung einer zweiten, uneingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen im Rahmen der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr zur Windenergie. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der ersten Offenlage sowie die Erwiderungen der Regionalplanungsbehörde auf die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Planänderung dient der Umsetzung der gesetzlichen Ausbauziele für Windenergie im Land Nordrhein-Westfalen. Aufgrund von Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren, die unter anderem Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Luftverkehrsrechts betrafen, wurden rund 42 Anpassungen an der Flächenkulisse vorgenommen. Dabei wurden bestehende Windenergiebereiche reduziert oder gestrichen und ein neuer Bereich hinzugefügt. Der aktuelle Entwurf sieht die Festlegung von insgesamt 93 Windenergiebereichen mit einer Gesamtfläche von etwa 2.257 Hektar vor, wobei 18 dieser Bereiche nicht als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden.
Die Unterlagen zur erneuten Beteiligung werden für die Dauer eines Monats auf den Internetseiten des Regionalparlaments und der Regionalplanung sowie im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ veröffentlicht. Zusätzlich werden die Dokumente beim Regionalverband Ruhr in Druckform ausgelegt, um eine Stellungnahme der Öffentlichkeit und der beteiligten Behörden zu ermöglichen.
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Hauptdokument|20250929150450-13|20250929150457-14|20250929150536-15|20250929150235-0|20250929150236-1|20250929150305-2|20250929150307-3|20250929150334-4|20250929150423-5|20250929150424-6|20250912144330-0|20250912144506-1|20250929150425-7|20250929150429-8|20250929150433-9|20250929150438-10|20250929150442-11|20250929150449-12
- 4.1.1Änderungsantrag der AfD-Fraktion Zielke 1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie, Beschluss über die zweite Beteiligung der Öffentlich-keit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen StellenZur Vorlage · 14/2286 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Zielke hat im Rahmen eines Fraktionsantrags die Änderung des Regionalplans Ruhr beantragt. Gegenstand der Vorlage 14/2286 ist ein Änderungsantrag zu der Drucksache 14/2253, welcher eine Anpassung der Überschrift in Anlage 2 vorsieht.
Konkret wird vorgeschlagen, die Bezeichnung unter dem Punkt 5.1.2-3 in „5.1.2-3 Ziel Minderungsmassnahmen in den Beschleunigungsgebieten Windenergie (WEB)“ zu ändern. Derzeit ist dieser Abschnitt lediglich mit einem Verweis auf eine Ausweisung gemäß § 28 ROG betitelt. Durch die neue Formulierung soll die Bezeichnung als „Ziel“ vereinheitlicht werden, um der Struktur anderer Überschriften im Plan zu entsprechen.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass diese Anpassung dazu dienen soll, einem erneuten Beteiligungsverfahren vorzubeugen. Sollten die Inhalte nach Abschluss des aktuellen Verfahrens von einem Grundsatz zu einem Ziel hochgestuft werden, wäre dies durch die vorgeschlagene Änderung bereits formal abgedeckt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung im Haushaltsplan erforderlich sind.
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- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Herstellung des Benehmens mit der Mitgliedskörperschaften für die Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026Zur Vorlage · 14/2278 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/2278 wird die Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften zur Nachtragssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 behandelt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben verschiedene Kommunen, darunter die Städte Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen, Bottrop und Mülheim an der Ruhr sowie die Kreise Unna, Wesel und Ennepe-Ruhr, Einwendungen erhoben. Diese fordern eine konsequente Umsetzung von Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen, um das strukturelle Haushaltsdefizit zu verringern und die Kommunalfinanzen zu entlasten. Eine Stellungnahme der Stadt Herne liegt ebenfalls vor.
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) empfiehlt, diese Einwendungen zurückzuweisen. Als Begründung wird auf den geltenden Haushaltskonsolidierungsplan für die Jahre 2025 bis 2029 verwiesen, der ein Einsparvolumen von 58,16 Millionen Euro im konsumtiven Bereich und 42,85 Millionen Euro im investiven Bereich vorsieht. Darüber hinaus wird auf die Nutzung der Ausgleichsrücklage zur Reduzierung der Umlagebelastung sowie auf die fortgesetzte Kontrolle der Personalaufwendungen hingewiesen. Der Hebesatz der Verbandsumlage bleibt unverändert bei 0,68 Prozent, wie er bereits seit dem Jahr 2020 konstant gehalten wird.
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- 16.2Verabschiedung der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026Zur Vorlage · 14/2277 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr hat eine Beschlussvorlage zur Verabschiedung einer Nachtragssatzung für den Doppelhaushalt der Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Anlass für die Anpassung des Haushalts ist die Sanierung des Horizontobservatoriums auf der Halde Hoheward, deren Durchführung bereits in einer vorangegangenen Sitzung beschlossen wurde.
Für die Realisierung dieser baulichen Maßnahme werden investive Auszahlungs- sowie Verpflichtungsermächtigungen benötigt, welche die festgelegten Wertgrenzen überschreiten. Da diese Mittel nicht im ursprünglichen Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 veranschlagt werden konnten, ist die Erlassung der Nachtragssatzung erforderlich. Die Vorlage umfasst Änderungen am Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan sowie Anpassungen in den Teilplänen des Produktbereichs 13 für Natur- und Landschaftspflege.
Der Entwurf der Nachtragssatzung wurde im Juli 2025 öffentlich zur Einsicht bereitgestellt. Innerhalb der vorgesehenen Frist wurden keine Einwendungen vonseiten der Einwohnerinnen und Einwohner erhoben. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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Hauptdokument|20250919082926-0|20250919082926-1|20250919082927-2
- 16.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2024 - Revierpark Gysenberg Herne GmbHZur Vorlage · 14/2227 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/2227 wird der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr die Genehmigung des Jahresabschlusses 2024 der Revierpark Gysenberg Herne GmbH vorgeschlagen. Die im Verbandsausschuss vorberatende Vorlage sieht vor, dass die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung den Abschluss zum 31. Dezember 2024 feststellt, die Verwendung des Jahresergebnisses beschließt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rund 2,35 Millionen Euro aus, der der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Dem steht ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegenüber. Im Badbereich stieg die Besucherzahl von 315.513 im Vorjahr auf 323.142 im Jahr 2024 an. Die Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern verringerten sich von 4,26 Millionen Euro auf 4,14 Millionen Euro, was auf die Umstellung der Umsatzsteuer auf 19 Prozent zum Jahresbeginn zurückgeführt wird. Während die Energiekosten um 201.000 Euro sanken, stiegen die Personalaufwendungen aufgrund von Tarifanpassungen im TVöD um 384.000 Euro auf insgesamt 3,38 Millionen Euro an.
Die Prüfung durch die Märkische Revision GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Feststellung von Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung. Für Investitionen wurden Sonderzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 1,2 Millionen Euro bereitgestellt, wobei der RVR 600.000 Euro beisteuerte. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeiter.
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- 16.4Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Jahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde durch die ETL AG, Essen, geprüft, wobei am 28. Mai 2025 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Das Jahr 2024 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 4.503,3 T€ ab, während im Vorjahr ein Fehlbetrag von 4.878,4 T€ verzeichnet wurde. Der Ausgleich dieses Ergebnisses erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Berichtszeitraum leistete der Regionalverband Ruhr Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 4.966,0 T€. Zudem erhielt die Gesellschaft Fördermittel für Projekte in Höhe von 778,7 T€. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 beschäftigte das Unternehmen 37 Mitarbeiter.
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- 16.5Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH -Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2229 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/2229 sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhr Tourismus GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2024 Entlastung erteilt werden.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gkw:treueadvisa GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Das Geschäftsjahr 2024 schloss mit einem Bilanzverlust von 3.187,1 T€ ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wurde. Der Regionalverband Ruhr (RVR) leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 4.128,6 T€.
Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 54 Mitarbeiter. Aus haushaltsmäßiger Sicht ist keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 16.6Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2231 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Feststellung des Jahresabschlusses der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresüberschuss belief sich im Berichtsjahr auf rund 25,7 Millionen Euro, während im Vorjahr ein Ergebnis von etwa 46,8 Millionen Euro verzeichnet wurde. Von diesem Überschuss sollen 12,1 Millionen Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 13,6 Millionen Euro an den Gesellschafter RVR ausgeschüttet werden. Die Prüfung durch die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk; es wurden keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen festgestellt.
Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 313 Mitarbeiter, was einen Anstieg gegenüber den 298 Beschäftigten des Vorjahres darstellt. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Entscheidung haushaltsneutral ist und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
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- 16.7Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2233 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über den Jahresabschluss der Umweltzentrum Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2024. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat für das Jahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp geprüft, wobei am 4. April 2025 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 26,3 Tausend Euro, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 46,3 Tausend Euro erzielt worden war. Die Erträge beinhalteten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 492,0 Tausend Euro. Zum Stichtag waren acht Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen im Haushaltsplan erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Beratung der Vorlage ist für den 10. Oktober 2025 im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung vorgesehen.
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- 16.8Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2024 - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHZur Vorlage · 14/2236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung für das Jahr 2024 Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde bereits am 26. Juni 2025 in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Verbandsversammlung festgestellt.
Die Prüfung des Abschlusses erfolgte durch die Märkische Revision GmbH mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es liegen keine Erkenntnisse über eine Unregelmäßigkeit in der Geschäftsführung vor, und die Gesellschaft hat ihre Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt. Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 298.300 Euro ab, gegenüber einem Fehlbetrag von 179.500 Euro im Vorjahr. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die im Jahr 2024 gezahlten Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 300.000 Euro, wovon 159.000 Euro auf den Anteil des Regionalverbands Ruhr entfallen, wurden der Kapitalrücklage zugeführt. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen drei Mitarbeiter, exklusive der Geschäftsführung. Die Beschlussvorlage sieht keine zusätzlichen haushaltsmäßige Auswirkungen vor.
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- 16.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2024 - Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 14/2237 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/2237 über die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2024 der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH beraten. Der Entwurf sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Ein vorliegender Bericht der HLV Wirtschaftsprüfung GmbH erteilt dem Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse ergab keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit. Im Jahr 2024 erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 558,8 Tausend Euro, wobei der Großteil auf Ticketverkäufe in Höhe von etwa 505 Tausend Euro entfiel. Weitere Erlöse resultierten aus Pachteinnahmen sowie Veranstaltungen.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von 69,2 Tausend Euro ab, was im Vergleich zum Vorjahr von 68,4 Tausend Euro eine geringfügige Steigerung darstellt. Der Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wurden im Berichtszeitraum keine Zuschüsse der Gesellschafter beansprucht. Die Vorlage hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Regionalverband, da keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- 16.10Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2239 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen. Dies umfasst zudem die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Jahr 2024.
Der Jahresabschluss weist für das Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag von 318,6 Tausend Euro aus. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Fehlbetrag von 2.327,7 Tausend Euro verzeichnet wurde, ist eine Reduzierung des Defizits zu beobachten. Die Gesellschaft erhielt im Berichtszeitraum Gesellschafterzuschüsse in Höhe von etwa 19,95 Millionen Euro. Der Fehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 65 Mitarbeiter.
Die Prüfung durch die ECOVIS Audit AG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen. Die Gesellschaft hat ihre übertragenen Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt. Aus der Vorlage ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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- 16.11Dienstanweisung Finanzgeschäfte für die Finanzbuchhaltung beim Regionalverband RuhrZur Vorlage · 14/2256 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Einführung einer neuen Dienstanweisung für Finanzgeschäfte innerhalb der Finanzbuchhaltung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Abläufe für Kredite und Geldanlagen schriftlich zu fixieren. Bisher basieren diese Prozesse auf gewachsenen Strukturen sowie mündlichen Absprachen, weshalb eine formale Dokumentation und Konkretisierung der Arbeitsabläufe angestrebt wird.
Ziel der neuen Regelung ist es, einen konkreten Handlungsrahmen für die Aufnahme und Abwicklung von Finanzgeschäften zu schaffen. Dadurch sollen die Transparenz erhöht und ein strategisches Kredit- und Anlagemanagement unterstützt werden. Bei der Erstellung der Dienstanweisung wurden die Muster-Dienstanweisung des Deutschen Städtetages sowie die landesrechtlichen Vorgaben zur Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) befürwortet diese schriftliche Festlegung strategischer Prozesse.
Die Einführung der Dienstanweisung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes; es ist keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme.
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- 16.12Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt "Hoesch-Hafenbahn-Weg" (Gartenstadtradweg) Dortmund (I08300-001 - 1. BA / KTR 0700004)Zur Vorlage · 14/2262 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 150.000 Euro für das Projekt „Hoesch-Hafenbahn-Weg“ im ersten Bauabschnitt in Dortmund beraten. Die Vorlage beantragt die Bereitstellung dieser Summe für das Haushaltsjahr 2025, um den Abschluss der Investitionsmaßnahme zu ermöglichen.
Anlass für den Antrag sind festgestellte Baumängel an den Rampen des Rad- und Wanderwegs, welche die Abnahme der Bauleistungen sowie die abschließende Abrechnung verzögern. Zusätzlich wurden Kostensteigerungen durch unvorhersehbare bautechnische Anforderungen verzeichnet, darunter der Austausch von Gleisschotter, die Entsorgung belasteten Bodens sowie notwendige Schutzmaßnahmen für eine unterirdische Gichtgasleitung.
Da die Förderfristen der Bezirksregierung Arnsberg im Jahr 2025 enden, besteht die Notwendigkeit, die Mittelbereitstellung sicherzustellen, um einen möglichen Ausfall von Fördermitteln zu vermeiden. Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch eine interne Umwidmung von Mitteln aus einem anderen Teilprojekt innerhalb des Bereichs Mobilität erfolgen. Damit wird die haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit des RVR zur Sicherung der Baumaßnahme gewährleistet.
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- 16.13Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2268 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/2268 befasst sich mit dem Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2024. Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2024 zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 3,7 Tausend Euro auf, nachdem im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 69,9 Tausend Euro verzeichnet wurde. Zum Stichtag waren in der Gesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Gesellschaft erhält einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 100 Tausend Euro. Da im Jahr 2023 Mittel zur Deckung von Kosten aus einer Gleiserneuerung abgerufen wurden, stand für das Jahr 2024 kein weiterer Zuschuss zur Verfügung.
Die Prüfung durch die Märkische Revision GmbH schloss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab. In dem Prüfbericht wurde darauf hingewiesen, dass der Lagebericht nicht innerhalb der gesellschaftsvertraglich festgelegten Frist von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt wurde. Es wurden jedoch keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse sprächen. Die Vorlage sieht keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan vor und weist keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 16.14Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Abgabe einer Einstandspflichterklärung für die Errichtung der Wertstoff-Recycling-Anlage Herten Süd (WeRA)Zur Vorlage · 14/2271 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung plant die Abgabe einer Einstandspflichterklärung in Höhe von 2.040.000 Euro zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster. Die Vorlage sieht vor, dass diese Sicherheitsleistung unter dem Vorbehalt der positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW erfolgt.
Gegenstand der Maßnahme sind Angelegenheiten der Abfallentsorgung-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Regionalverbandes Ruhr. Die AGR errichtet in Herten die Wertstoff-Recycling-Anlage Herten Süd (WeRA) zur mechanischen Aufbereitung von Rostaschen aus der Siedlungsabfallverbrennung. Ziel der Anlage ist die Rückgewinnung von Metallen sowie die Erzeugung einer mineralischen Restfraktion. Die Sicherheitsleistung dient der Absicherung der Nachsorgeverpflichtungen gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz, um die ordnungsgemäße Entsorgung nach Betriebseinstellung zu gewährleisten. Der Betrag berechnet sich aus den Kosten für die Lagerung, den Transport und das Verladen von bis zu 60.000 Mg Material.
Die vollständige Inbetriebnahme der WeRA ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen, wobei Teile der Anlage bereits ab Dezember 2025 vorzeitig in Betrieb gehen sollen, um die Kapazitäten auf der Zentraldeponie Emscherbruch zu entlasten. Im Rahmen der Einstandspflichterklärung verpflichtet sich die AGR, dem Regionalverband eine jährliche Gebühr von 0,75 Prozent zu zahlen. Die Inanspruchnahme der Erklärung durch den Regionalverband wäre nur im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AGR vorgesehen.
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- 16.15Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2024Zur Vorlage · 14/2272 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/2272 über den Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes für das Jahr 2024 beraten. Der Bericht dient der Information politischer Vertreter sowie der Öffentlichkeit und umfasst sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der verselbständigten Aufgabenbereiche des Verbandes, unabhängig von deren Zugehörigkeit zum Gesamtabschluss.
Der Fokus liegt auf der Darstellung der wirtschaftlichen Lage der einzelnen Beteiligungen. Der Bericht enthält Informationen zu den Beteiligungsverhältnissen, den Jahresergebnissen, dem Stand der Verbindlichkeiten sowie der Entwicklung des Eigenkapitals. Zudem werden die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen zwischen den Beteiligungen untereinander und zum Regionalverband ausgewiesen. Die Grundlage für den Bericht bilden die Wirtschaftsprüfungsberichte der Jahresabschlüsse 2024. Neben unmittelbaren Beteiligungen werden auch die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie die Business Metropole Ruhr GmbH ausführlich berücksichtigt.
Aus finanzieller Sicht ist durch die Vorlage keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich. Nach der Beschlussfassung wird der Bericht auf der Homepage der Metropole Ruhr zur Einsichtnahme bereitgestellt und ein digitales Exemplar an das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt.
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- 16.16Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) - Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen km 60,85 und 62,10 (Teil A) sowie km 66,07 und 67,03 (Teil B) der Strecke Hattingen - Wengern-OstZur Vorlage · 14/2281 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER). Die Beschlussvorlage 14/2281 sieht vor, dass der Verband gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eine Bürgschaft in Höhe von bis zu 50 Prozent des förderfähigen Betrages übernimmt. Dies entspricht einem Maximalbetrag von 468.660 Euro für die Gleiserneuerung auf der Strecke zwischen Hattingen und Wengern-Ost.
Die Maßnahme betrifft die Abschnitte Teil A (km 60,85 bis 62,10) und Teil B (km 66,07 bis 67,03). Ziel ist die Instandsetzung des Oberbaus, der zuletzt in den 1950er Jahren erneuert wurde. Die Sanierung soll eine mögliche Sperrung des Gleisabschnitts zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost verhindern, um die Nutzung für den Güterverkehr, unter anderem durch DB Cargo und Holztransporte, aufrechtzuerhalten.
Die Finanzierung der Investitionen wird über das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz angestrebt. Der RVR plant zudem, einen investiven Sonderzuschuss von maximal 100.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung zu stellen. Für die Übernahme der Bürgschaft wird eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision erhoben. Die Durchführung der Bauarbeiten ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.
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- 16.17Anpassung der VerbandsordnungZur Vorlage · 14/2175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) beabsichtigt, die Verbandsordnung an die neuen kommunalrechtlichen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen anzupassen. Grundlage hierfür sind Änderungen der Gemeindeordnung NRW sowie des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr, die zum 1. November 2025 in Kraft treten.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht unter anderem eine Erhöhung des Quorums für den Antrag auf geheime Wahl in der Verbandsversammlung auf ein Fünftel der Mitglieder vor. Zudem wird das Verfahren für die konstituierende Sitzung neu geregelt, wobei die Aufgaben der bisherigen Vorsitzenden sowie die Rolle des am längsten ununterbrochenen Mitglieds der Versammlung festgelegt werden.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Aufwandsentschädigungen. Der Entwurf sieht vor, dass ein Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn ein Mandat länger als sechs Monate nicht ausgeübt wird, es sei denn, die Nichtausübung ist nicht vom Mitglied zu vertreten. Zudem wird klargestellt, dass hauptberuflich tätige Mitarbeiter von Fraktionen keinen Anspruch auf Aufwandsentschädigungen haben. Die bisherige Anlage zur Verbandsordnung, welche die konkreten Beträge der Sitzungsgelder auswies, wird ersatzlos gestrichen und durch einen Verweis auf die entsprechende Entschädigungsverordnung ersetzt. Die Anpassungen sind haushaltsneutral und weisen keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 16.18Änderung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr vom 10.10.2025Zur Vorlage · 14/2282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/2282 sieht Änderungen der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vor. Hintergrund sind Anpassungen der Gemeindeordnung NRW sowie des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr, die zum 1. November 2025 in Kraft treten werden.
Die Neuregelungen umfassen unter anderem die Anpassung der Definition des Altersvorsitzenden bei der Konstituierung der Verbandsversammlung. Zudem entfällt die Notwendigkeit, Einladungen, Tagesordnungen und Niederschriften an das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zu versenden. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wird die Regelung zum Livestreaming aktualisiert: Eine vorherige Einwilligung aller Mitglieder ist nicht mehr erforderlich, wobei Mitglieder die Möglichkeit haben, eine Videoaufzeichnung ihrer Redebeiträge schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden abzulehnen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Differenzierung zwischen Fraktionen und Gruppen hinsichtlich der Rededauer sowie der Erhöhung des Quorums für Anträge auf geheime Abstimmungen und Wahlen auf ein Fünftel der Mitglieder. Die Ordnungsbestimmungen werden neu gefasst, um ein stufenweises Vorgehen bei Verstößen gegen die Sitzungsordnung zu ermöglichen. Zudem wird geregelt, dass betreuungsbedürftige Kinder an den Sitzungen teilnehmen dürfen, sofern die Ordnung und die Vertraulichkeit in nichtöffentlichen Teilen gewahrt bleiben. Die Änderungen sind haushaltsneutral und weisen keine klimarelevanten Auswirkungen auf.
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- 16.19AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - AGR GmbH - Konzernabschluss zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2232 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/2232 befasst sich mit dem Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum 31. Dezember 2024. Der Abschluss wurde von der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 6. Juni 2025 versehen.
Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete der Konzern einen Jahresüberschuss von rund 26,1 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Überschuss von etwa 53,4 Millionen Euro erzielt wurde, sank dieser Wert. Von dem aktuellen Überschuss sind 12,5 Millionen Euro für die Bildung weiterer Gewinnrücklagen vorgesehen, während 13,6 Millionen Euro an den Gesellschafter, den Regionalverband Ruhr (RVR), ausgeschüttet werden sollen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 beschäftigte das Unternehmen 945 Mitarbeiter, was einen Anstieg gegenüber den 925 Beschäftigten des Vorjahres darstellt. Es wurden im Berichtszeitraum keine Zuschüsse gezahlt. Der Aufsichtsrat der AGR mbH hat den Konzernabschluss bereits am 27. Juni 2025 behandelt. Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sowie keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 16.20Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04.2025 - 30.06.2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/2257 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/2257 informiert die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2025 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2025. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme der durch den Kämmerer vorgenommenen Genehmigungen gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind überplanmäßige sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr sichergestellt ist. Die Entscheidungsgewalt über diese Mittel ist dabei an bestimmte Schwellenwerte gebunden: Gemäß dem Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr entscheidet der Kämmerer über Ausgaben unterhalb von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Für Haushaltsüberschreitungen, die diesen Betrag überschreiten, ist die Verbandsversammlung zuständig. Die vorliegende Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt.
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- 16.21Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2027-2029Zur Vorlage · 14/2258 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird im Rahmen einer Berichtsvorlage über die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für den Zeitraum von 2027 bis 2029 informiert. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme der aktualisierten Planungen gemäß den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (§ 9 Abs. 2 KomHVO NRW). Diese Bestimmung schreibt vor, dass im Falle eines Doppelhaushalts die Fortschreibung der mittelfristigen Planung im ersten Haushaltsjahr vor dem Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen ist.
Die Drucksache enthält Übersichten über die Änderungen in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029. Die Anpassungen sind dabei in zwei Anlagen aufgeführt, welche die konsumtiven sowie die investiven Bereiche abdecken. Der Bericht umfasst zudem die Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen sowie etwaiger Folgewirkungen innerhalb der Planung. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung am 10. Oktober 2025 vorgesehen.
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- 16.22Projekt- und Finanzberichtswesen zum 30.05.2025Zur Vorlage · 14/2259 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/2259 zum Projekt- und Finanzberichtswesen mit Stand vom 30. Mai 2025 prognostiziert für das Haushaltsjahr 2025 eine Ergebnisverbesserung von rund 1,114 Millionen Euro. Diese Entwicklung resultiert aus Mehreinnahmen in Höhe von etwa 1,544 Millionen Euro sowie geringeren Aufwendungen von circa 429.000 Euro. Ein wesentlicher Faktor für die prognostizierte Entlastung ist ein Minderbedarf bei den Personalkosten in Höhe von rund 2,125 Millionen Euro, der durch verspätete Stellenbesetzungen, Elternzeiten und Stellenreduzierungen entsteht.
Die Abweichungen verteilen sich auf verschiedene Strategiefelder des Regionalverbands Ruhr. Im Bereich Bildung und Wissenschaft sowie im Bereich Arbeit und Soziales sind Einsparungen zu verzeichnen. Im Bereich Kultur führt die Nutzung von Werkstudenten statt Honorarkräften beim Projekt „New Talents Ruhr“ zu einer Reduzierung der Personalaufwendungen. Im Bereich Tourismus und Freizeit werden Mehrerträge durch Erstattungen der IGA Metropole Ruhr 2027 sowie zusätzliche Mittel für den Standort Vonderort der FMR ausgewiesen.
Im Strategiefeld Umwelt und Grüne Infrastruktur wird ein Minderbedarf von etwa 505.000 Euro erwartet, unter anderem durch Einsparungen im Personalaufwand und Verzögerungen in der Projektentwicklung. Im Bereich Querschnitt führen geringere Zinsaufwendungen sowie Mehreinnahmen aus Pacht- und Mietverhältnissen sowie Rekultivierungskosten zu einer Entlastung. Demgegenüber steht ein Mehrbedarf im Bereich Leben und Wohnen durch das Projekt „URBANE34“.
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- 16.23Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2260 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/2260 sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2024 zur Kenntnis nimmt. Der Entwurf wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und zur Erstellung eines Schlussberichtes übertragen. Der Konsolidierungskreis umfasst neben dem Regionalverband Ruhr weiterhin die AGR Abfallentsorgung-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün sowie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH.
Der Entwurf weist für das Jahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 14.452 T€ aus. Im Vergleich zum Vorjahr verringert sich das Ergebnis um rund 26.348 T€. Die Bilanzsumme beläuft sich zum Stichtag auf 1.076.080 T€ und liegt damit um 5 T€ geringer als im Vorjahr. In der Kapitalstruktur zeigt sich ein Anstieg des Eigenkapitals um 10.834 T€ auf insgesamt 243.020 T€. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf unterstützte den Regionalverband Ruhr bei der Aufstellung des Abschlusses.
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- 16.24Maximilianpark Hamm GmbH - Zuschuss und Finanzierungsvertrag 2026 und 2027Zur Vorlage · 14/2294 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll dem aktualisierten Zuschuss- und Finanzierungsvertrag für die Maximilianpark Hamm GmbH für die Jahre 2026 und 2027 zustimmen. Da der bestehende Vertrag zum 31. Dezember 2025 ausläuft, ist eine Neuregelung erforderlich.
Die Vorlage begründet die Anpassung mit gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie zunehmenden Personalkosten. Für die Jahre 2026 und 2027 wird ein maximaler Betriebskostenzuschuss von 875.000 Euro pro Jahr durch den RVR vorgesehen. Dies entspricht einer Erhöhung um 25.000 Euro gegenüber der bisherigen Planung für das Jahr 2026. Die Gesellschafter des Unternehmens, der RVR und die Stadt Hamm, haben sich auf einen befristeten Festzuschuss für diesen Zeitraum geeinigt. Eine Übernahme künftiger Verlustvorträge ist im Vertrag ausgeschlossen; etwaige Überschüsse sollen der Kapitalrücklage zugeführt werden.
Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Bereitstellung eines Investitionszuschusses von maximal 500.000 Euro für das Jahr 2026 angeführt, wobei der Anteil des RVR bei höchstens 150.000 Euro liegen soll. Diese Mittel sollen unter anderem Investitionen im Zusammenhang mit der International Garden Exhibition (IGA) 2027 unterstützen. Der zusätzliche Finanzbedarf für das Jahr 2026 kann aus bestehenden Mitteln der entsprechenden Kostenstelle gedeckt werden, sodass keine überplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist.
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- 16.25Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024, Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.03.2024 und des Regionaldirektors, Herrn Garrelt Duin, für den Zeitraum 01.04.2024 bis 31.12.2024Zur Vorlage · 14/2303 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 10. Oktober 2025 wird über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 sowie die Entlastung der Regionalleitung entschieden. Grundlage für die Beratung ist der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW. Der Ausschuss hat die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 20rag abgeschlossen und dabei keine Einwendungen gegen die von der Verwaltung aufgestellten Zahlen erhoben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den geprüften Jahresabschluss feststellt. Zudem soll über die Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 sowie über die Entlastung des Regionaldirektors Garrelt Duin für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024 entschieden werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 8. Oktober 2025 die Weiterleitung des Berichts an die Verbandsversammlung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan ergeben sich aus diesem Vorgang nicht, da keine Nachveranschlagungen erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der Vorlage.
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Hauptdokument|20251008105608-0|20251006172336-0|20251006172527-0|20251006172735-0|20251006172740-0
- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anmietung von externen BüroflächenZur Vorlage · 14/2206-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Anmietung externer Büroflächen und zur Einrichtung einer abgeschotteten IT-Abteilung reagiert. In den bestehenden Dienstgebäuden in Essen, darunter die Kronprinzenstraße 4-6 sowie die Gutenbergstraße 47, ist die Einrichtung einer separaten IT-Einheit derzeit nicht möglich. Als Gründe wurden fehlende zusammenhängende Raumkapazitäten sowie eine unzureichende IT-Infrastruktur und Renovierungsbedarf angeführt.
Am Standort Kronprinzenstraße 30, der bereits von einer Tochtergesellschaft des RVR genutzt wird, könnte eine solche Abteilung zwischen zwei Brandabschnitten untergebracht werden. Eine kontrollierte Zugangsbeschränkung sei ohne größere bauliche Maßnahmen realisierbar, wobei die genauen Kosten aufgrund noch ausstehender Prüfungen der Zertifizierungsbedingungen derzeit nicht beziffert werden können. Rückbaukosten für diesen Standort seien nach aktueller Planung nicht zu erwarten.
Im Rahmen des Konzepts „RVR Arbeitswelt 2030+“ strebt die Verwaltung eine Senkung der Auslastung am Standort Kronprinzenstraße 4/6 von derzeit 94,7 Prozent auf einen Wert zwischen 65 und 75 Prozent an. Dieser Prozess soll durch Informations- und Beteiligungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden begleitet werden. Parallel dazu wurden die jährlichen Einnahmen aus der externen Vermietung von Stellplätzen an den verschiedenen Standorten mit einer Gesamtsumme von etwa 17.400 Euro beziffert.
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- 18.1.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Weiterführung der Ruhr:HUB GmbH ohne LandesförderungZur Vorlage · 14/2209-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Verbandsversammlung auf eine Fraktionsanfrage der Partei DIE LINKE erläutert die Situation der Ruhr:HUB GmbH nach dem Wegfall der Landesförderung. Eine öffentliche Begründung der Landesregierung für die Ablehnung des Projektantrages liegt nicht vor.
Durch den Wegfall der Förderung ist das Format ruhrSummit unmittelbar betroffen. Über die künftige Fortführung der Formate ruhr:MASTERS und ruhr:STARTUPWEEK wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Gesellschaft verfügte zuletzt über rund 8,6 Vollzeitstellen, wobei das Personal ab Oktober 2025 auf die Geschäftsführung reduziert werden soll. Die Entscheidung, den Fokus auf den ruhrSummit zu legen, erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen. Das Format gilt als Leitveranstelle für Start-ups im Ruhrgebiet und verzeichnete in der Vergangenheit mehrere tausend Teilnehmende.
Hinsichtlich der Wirtschaftsplanung des Regionalverbands Ruhr (BMR) ist vorgesehen, den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft über die Gesellschafteranteile in den Jahren 2025 und 2026 – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung – weiterhin zu unterstützen.
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- 18.1.3Anfrage der Ruhrgruppe Umleitung bei RadwegenZur Vorlage · 14/2218 · Gruppenanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ruhrfraktion hat im Rahmen einer Gruppenanfrage mit der Nummer 14/2218 die Existenz von Konzepten zur Beschilderung von Radweg-Umleitungen im Gebietsbereich des Regionalverbands Ruhr (RVR) thematisiert. Als Hintergrund dient ein Hinweis aus dem Alumni Netzwerk der Emschergenossenschaft auf die Praxis in den Niederlanden, wo bei Verkehrsbehinderungen vorsorglich Alternativrouten für den Radverkehr ausgeschildert werden.
Mit der Anfrage wird erfragt, ob im RVR-Gebiet ein Konzept vorliegt, um bei Sperrungen von Radwegen Umleitungen und alternative Routen zeitnah zu beschildern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Situation bei Bauarbeiten, beispielsweise im Bereich des Radwegprojekts RS1, sowie auf der Notwendigkeit einer entsprechenden Beschilderung bei Großveranstaltungen wie der Bundesgartenschau (BUGA). Die Fraktion möchte klären, ob für solche Ereignisse bereits Konzepte zur Bereitstellung von Ausweichrouten existieren oder ob entsprechende Planungen derzeit durchgeführt werden.
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- 18.1.4Anfrage der AfD-Gruppe Seitz Wahlkampagne "Wähl den Wandel"Zur Vorlage · 14/2273 · Gruppenanfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Gruppe Seitz hat mit der Drucksache 14/2273 eine Gruppenanfrage an die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Wahlkampagne „Wähl den Wandel“. Laut dem vorliegenden Dokument sind im Rahmen dieser Kampagne mehrseitige Anzeigensonderveröffentlichungen in verschiedenen Zeitungen erschienen.
Die Gruppe bittet die Verwaltung nun um eine vollständige Liste aller Veröffentlichungen, die im Zuge der genannten Wahlkampagne getätigt wurden. Dabei wird die Verwaltung aufgefordert, die Kosten für diese Anzeigen genau anzugeben. Die Vorlage ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 10. Oktober 2025 vorgesehen und liegt zur Kenntnisnahme vor.
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- 18.1.4.1Antwort auf die Anfrage der AfD-Gruppe Seitz: Wahlkampagne "Wähl den Wandel"Zur Vorlage · 14/2273-1 · Gruppenanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Gruppe Seitz zur Wahlkampagne „Wähl den Wandel“ hat die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) Informationen über die durchgeführten Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten vorgelegt. Die Anfrage bezog sich auf eine Auflistung aller Veröffentlichungen im Rahmen dieser Kampagne sowie deren detaillierte Kostenaufstellung.
Laut der Auskunft von Regionaldirektor Garrelt Duin nutzt der RVR Gelegenheiten wie Jubiläen oder Wahlen, um über seine Aufgaben und Strukturen in Zeitungsbeilagen zu informieren. Im Kontext der diesjährigen Kommunalwahl wurde die Kampagne genutzt, um das Themenspektrum des Verbandes zu erläutern und zur Wahlteilnahme aufzurufen. Als Medium wurde die WAZ (Funkemedien) aufgrund ihrer regionalen Reichweite im Verbandsgebiet ausgewählt. Die Maßnahmen umfassten neben einer Print-Sonderbeilage auch digitale Advertorials auf der Website der WAZ.
Die Kosten für die Redaktion, Produktion und den Druck der Sonderbeilage beliefen sich auf 25.194 Euro. Für die Gestaltung und Schaltung von drei wiederkehrenden Advertorials fielen weitere Kosten in Höhe von 10.710 Euro an.
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- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragennicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich