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Tagesordnung
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 1.1Förderprogramm 'Kommunaler Straßenbau 2014' hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 12/1086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/1086 dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2014“. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentin von Düsseldorf sowie der Regierungspräsidenten von Arnsberg und Münster erstellt und liegt dem Verbandsausschuss zur Beratung vor.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, das Förderprogramm gemäß den in den Anlagen 1 bis 3 enthaltenen Regelungen zu beschließen. Diese Anlagen umfassen die regionalen Voten für die Gebiete des Regionalverbands Ruhr (RVR) innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Ergänzend enthält die Vorlage eine Aufstellung der Maßnahmen, die in den jeweiligen Regierungsbezirken nicht berücksichtigt wurden, sowie ein Fördertableau.
Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes, konkret auf § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 ff. Die zuständige Fachabteilung der Bezirksregierung Münster führt die Federführung für dieses Verfahren. Die weiteren beteiligten Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf sind in den Prozess eingebunden. Die parlamentarische Beratung der Vorlage ist für den Umweltausschuss, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss vorgesehen, wobei die abschließende Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 4. April 2014 erfolgen soll.
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Hauptdokument|20140220104403|20140220104406|20140220104409|20140220104419|20140220104423|20140220104426
- 1.2Förderprogramm 'Nahmobilität 2014' (ehemals Sonder-Radwegebau) hier: Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 12/1089 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/1089 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über das Förderprogramm „Nahmobilität 2014“, welches ehemals als Sonder-Radwegebau bekannt war. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsvorbereitung für den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) erstellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Verabschiedung des Förderprogramms gemäß den in der Drucksache enthaltenen Anlagen 1 bis 3. Diese Anlagen umfassen die regionalen Voten zum Förderprogramm „Nahmobilität 2014“ für die jeweils im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands Ruhr liegenden Gebiete der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Einbringung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgt auf Grundlage von § 6 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ff. des Landesplanungsgesetzes. Die Vorlage wird im Namen der Regierungspräsidentin von Düsseldorf sowie der Regierungspräsidenten von Arnsberg und Münster vorgelegt. Federführend für das Verfahren ist die Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|20140220120210|20140220120213|20140220120216|20140220120219
- 1.3Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015, Bereich Straße: Abschließender Sachstand der Projektanmeldungen des Landes NRW an den Bund zur fachlichen BewertungZur Vorlage · 12/1090 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1090 befasst sich mit dem Sachstand der Projektanmeldungen des Landes Nordrhein-Westfalen an den Bund im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 für den Bereich Straße. Die Vorlage wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt und dient der Information über die fachliche Bewertung der eingereichten Projekte.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den abschließenden Sachstand der Anmeldungen, die zur fachlichen Prüfung durch den Bund vorgelegt wurden. Als Grundlage für die Berichterstattung dient ein Erlass des Ministeriums für Bau, Verkehr und Infrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2014. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentin von Düsseldorf sowie der Regierungspräsidenten von Arnsberg und Münster eingereicht.
Im Rahmen des Beratungsprozesses war die Vorlage für die Sitzungen des Umweltausschusses und des Planungsausschusses sowie für den Verbandsausschuss vorgesehen. Der Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr sieht vor, den vorliegenden Sachstand lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Federführung der Erstellung der Vorlage lag bei der zuständigen Abteilung der Bezirksregierung Münster.
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- 1.4Bericht über den Stand der Erstellung des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ für die Förderperiode 2014 bis 2020 im Bereich der Fachgruppe 3 LEADER; Dorfentwicklung, Breitband, Bodenordnung, ländliche und forstwirtschaftliche Wegenetze KenntnisnahmeZur Vorlage · 12/1091 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1091 dient der Information der Verbandsversammlung über den aktuellen Stand der Erstellung des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ für die Förderperiode 2014 bis 2020. Der Bericht umfasst verschiedene Schwerpunkte, darunter die Fachgruppe 3 LEADER, die Dorfentwicklung sowie die Bereiche Breitbandausbau, Bodenordnung und die ländlichen sowie forstwirtschaftlichen Wegenetze.
Die Vorlage wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg erstellt und im Namen der jeweiligen Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten vorgelegt. Federführend für die Erarbeitung des Berichts war die Bezirksregierung Münster. Der Inhalt der Vorlage wurde im Planungsausschuss vorberaten und im Verbandsausschuss behandelt, bevor er der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht über den Stand der Programmerstellung zur Kenntnis nimmt. Die Grundlage für die Vorlage der Sitzungsvorlage bildet das Landesplanungsgesetz.
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- 1.5Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kultur-politik Ruhrgebiet hier: Beratung und Beschlussfassung 2014Zur Vorlage · 12/1098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/1098 dient der Beratung und Beschlussfassung über die Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik Ruhrgebiet für das Jahr 2014. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Düsseldorf sowie der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster erstellt.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Kultur- und Sportausschuss die in der Anlage 2 aufgeführten Projektplanungen zur Regionalen Kulturpolitik 2014 für die Anträge aus dem Verbandsgebiet in der Kulturregion Ruhrgebiet zur Kenntnis nimmt und den vorgesehenen Maßnahmen zustimmt. Die Vorlage umfasst zudem eine Kurzdarstellung des Förderverfahrens im Bereich der Regionalen Kulturpolitik Ruhrgebiet sowie eine Sachverhaltsdarstellung in Anlage 1.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Der Beratungsprozess war für den Kultur- und Sportausschuss am 12. März 2014, für den Verbandsausschuss am 24. März 2014 und für die Verbandsversammlung am 4. April 2014 angesetzt. Als fachliche Ansprechpartnerin der Bezirksregierung Arnsberg ist die zuständige Fachabteilung benannt.
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- 1.681. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) im Gebiet der Stadt Voerde, Änderung und Erweiterung eines Bereichs in gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit der Zweckbindung - Standort des kombinierten Güterverkehrs (Erarbeitungsbeschluss)Zur Vorlage · 12/1105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Erarbeitung der 81. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) beschließen. Gegenstand der Vorlage 12/1105 ist die Anpassung eines Gebiets im Bereich des Hafens Emmelsum in der Stadt Voerde. Ziel der Änderung ist die Umwandlung eines Bereichs, der derzeit als Fläche für industrielle und gewerbliche Nutzungen, als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit Schutzfunktionen sowie als Gebiet zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze ausgewiesen ist, in eine Fläche für gewerbliche und industrielle Nutzung. Diese soll zweckgebunden als Standort für kombinierten Güterverkehr genutzt werden können.
Das Verfahren zur Erarbeitung der Planänderung basiert auf dem vorliegenden Entwurf. Im Rahmen des Verfahrens werden die nach dem Regionalplanungsgesetz beteiligten öffentlichen Stellen sowie betroffene Personen des Privatrechts dazu aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum Entwurf und zur Begründung abzugeben. Die Regionalplanungsbehörde behält sich vor, weitere Behörden und Stellen einzubeziehen. Parallel dazu ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Regionalplanänderung, der Begründung sowie des Umweltberichts beim Kreis Wesel und beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten vorgesehen. Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen zur beabsichtigten Änderung einzureichen. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend.
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Hauptdokument|20140226113317|20140226113513|20140226113524|20140226113539|20140227082940|20140227083003|20140227083014|20140227083023|20140227083034|20140227083044|20140227083106|20140226113337|20140227083116|20140227083128|20140227083140|20140227083151|20140227083211|20140227083227|20140227083237|20140227083302|20140227083316|20140227083330|20140226113351|20140227083345|20140227083357|20140227083411|20140227083426|20140227083437|20140227083448|20140227083457|20140226113404|20140226113419|20140226113430|20140226113441|20140226113452|20140226113504
- 1.7Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde beim RVR sowie des Regionalverbandes Ruhr als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 12/1097 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/1097 der Drucksache vom 20. Februar 2014 befasst sich mit der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr (RVR) sowie der Position des Regionalverbandes Ruhr als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung in ihrer Funktion als Regionalrat den Stellungnahmen der Regionalplanungsbehörde beim RVR anschließt. Gleichzeitig soll die Verbandsversammlung die Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr in seiner Rolle als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen übernehmen.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Planungsausschuss am 10. März 2014, den Verbandsausschuss am 24. März 2014 und die Verbandsversammlung am 04. April 2014 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Umsetzung der Beschlussvorschläge keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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Hauptdokument|20140220151843|20140224145508|20140224145513|20140409101655
- 1.8Wuppertal, 49. Flächennutzungsplanänderung – Dreigrenzen – erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (IKEA)Zur Vorlage · 12/1072 · Berichtsvorlage
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Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1072 befasst sich mit der 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wuppertal im Bereich Dreigrenzen. Gegenstand der Vorlage ist die erneute Beteiligung der Behörden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, konkret nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB. Im Kontext der Planung wird auf das Projekt IKEA verwiesen.
Die vorliegende Dokumentation dient der Information der Gremien. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage war für die Beratungsfolge in den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung im Frühjahr 2014 vorgesehen.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage erstellt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch das Verfahren keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten entstehen. Die Federführung für diese Berichtsvorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.97. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) zur Festlegung eines Kraftwerksstandortes auf dem Gebiet der Stadt Datteln – Bescheid über die landesplanerische Zielabweichung -Zur Vorlage · 12/1055 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1055 befasst sich mit der 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, konkret mit dem Teilabschnitt Emscher-Lippe. Gegenstand der Vorlage ist der Bescheid der Landesplanungsbehörde über eine landesplanerische Zielabweichung. Diese Abweichung dient der Festlegung eines Standortes für ein Kraftwerk auf dem Gebiet der Stadt Datteln.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr den Bescheid der Landesplanungsbehörde zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Planungsausschusses, des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung im Frühjahr 2014 vorbereitet.
Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage erstellt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Kenntnisnahme des Bescheids keine finanziellen Auswirkungen oder Mehraufwendungen für den Regionalverband entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.10Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle, Einleitung des Beteiligungsverfahrens, hier: Kenntnisnahme Erlass MKULNV NRW vom 10.03.2014Zur Vorlage · 12/1122 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1122 dient der Information der Verbandsversammlung über die Einleitung des formellen Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des neuen Abfallwirtschaftsplans für Siedlungsabfälle. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss sowie im Umweltausschuss zur Vorberatung vorgelegt und steht zur Kenntnisnahme in der Verbandsversammlung an.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet ein Erlass des Ministeriums für Kultur, Jugend, Naturschutz und Verbraucherschutz (MKULNV) vom 10. März 2014. Die Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Ziel der Vorlage ist es, die Mitglieder der Verbandsversammlung über den aktuellen Stand des Planungsverfahrens in Kenntnis zu setzen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Information der Verwaltung durch die Verbandsversammlung zur Kenntnis genommen wird. Die zuständigen Fachabteilungen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster fungieren als fachliche Ansprechpartner für das Verfahren.
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- 1.11Anfragen und Mitteilungen
- 1.11.1Anfrage der FDP-Fraktion vom 18.11.2013 zum Maßregelvollzug auf dem Gebiet des RVRZur Vorlage · 12/1071 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1071 befasst sich mit einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 18. November 2013, die den Bereich des Maßregelvollzugs auf dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) thematisiert. Die Vorlage dient als Antwort der Regionalplanungsbehörde auf die gestellte Anfrage.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Antwort der Regionalplanungsbehörde lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Beratung der Vorlage war im Rahmen der Sitzungsfolge für den Planungsausschuss am 10. März 2014, den Verbandsausschuss am 24. März 2014 sowie die Verbandsversammlung am 4. April 2014 vorgesehen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Beantwortung der Anfrage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Investitionsauszahlungen mit diesem Vorgang verbunden. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 1.11.2Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 17.03.2014 'Rückgabe von Bundesmitteln für den Straßenbau durch das Land NRW'
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.1Haushalt 2014
- 2.1.1(ohne Titel)
- 2.1.2Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014Zur Vorlage · 12/1129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/1129 der Regionaldirektorin befasst sich mit der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen zustimmt, die aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr stammen.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge zunächst den Verbandsausschuss als vorberatendes Gremium, wobei die Sitzung des Ausschusses für den 24. März 2014 angesetzt war. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 4. April 2014 vorgesehen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Umsetzung dieses Vorhabens keine finanziellen Auswirkungen im Sinne von Mehraufwendungen, zusätzlichen jährlichen Folgekosten oder veränderten Erträgen und Einsparungen ausgewiesen werden. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht.
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- 2.2Jahreabschluss 2012
- 2.2.1Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2012Zur Vorlage · 12/1120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/1120 der Regionaldirektorin befasst sich mit der Behandlung des Jahresüberschusses aus dem Haushaltsjahr 2012 des Regionalverbands Ruhr. Der vorliegende Text legt fest, dass das Jahresergebnis für das Jahr 2012 einen Betrag von 1.040.044,46 Euro ausweist.
Gemäß dem Beschlussvorschlag, der auf der Grundlage des § 20 RVRG in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW erstellt wurde, soll dieser gesamte Betrag in die Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Damit wird die vollständige Verwendung des Überschusses von 1.040.044,46 Euro für diesen Zweck vorgesehen.
Zusätzlich enthält die Vorlage eine nachrichtliche Information über die Ermächtigungsübertragungen für das Haushaltsjahr 2013, welche sich auf einen Betrag von 1.000.414,76 Euro belaufen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung am 24. März 2014 vorgelegt, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung für die Sitzung am 4. April 2014 vorgesehen war. Finanzielle Auswirkungen durch den Beschluss selbst werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.2.2Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012, Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012Zur Vorlage · 12/1125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/1125 der Regionaldirektion befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2012. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2012 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW feststellt.
Zusätzlich beinhaltet die Vorlage den Antrag auf die vorbehaltlose Entlastung der Regionaldirektorin für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Rechnungsprüfung hat die entsprechenden Unterlagen zur Vorlage gebracht. Aus der Vorlage geht hervor, dass mit diesem Beschluss keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Die Beratung der Vorlage war im Verbandsausschuss für die Sitzung am 24. März 2014 vorgesehen, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung in der Sitzung am 4. April 2014 erfolgen sollte.
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Hauptdokument|20140317125719|20140317125833|20140317125922|20140317125930
- 2.3Beschluss über die Behandlung der Jahresüberschüsse der Vorjahre von 2006 bis 2011Zur Vorlage · 12/1119 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/1119 regelt die Verwendung von Jahresüberschüssen aus den Haushaltsjahren 2006 bis 2011. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Beträge, welche in den Vorjahren der allgemeinen Rücklage zugeführt wurden, im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Die Summe der betroffenen Jahresüberschüsse beläuft sich auf 1.711.439,87 Euro. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage von § 20 RVRG in Verbindung mit Artikel 8 § 3 des Ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und war für die Beschlussfassung in der Verbandsversammlung am 4. April 2014 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.4Resolution 'Schnellstmögliche finanzielle Entlastung der Kommunen'Zur Vorlage · 12/1123 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/1123 des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sieht die Verabschiedung einer Resolution vor, die sich an die Bundesregierung richtet. Der Inhalt der Vorlage umfasst die Forderung nach einer zeitnahen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten finanziellen Entlastung der Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe.
Konkret fordert die Resolution, dass die Bundesregierung die vorgesehene Entlastung in einem Umfang von jährlich 5 Milliarden Euro schnellstmöglich umsetzt. Als spätester Zeitpunkt für die Umsetzung wird das Haushaltsjahr 2016 genannt. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung vorgesehen ist. Finanzielle Auswirkungen durch die Resolution selbst werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.5Strategie und Ziele der RVR-FamilieZur Vorlage · 12/1116 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/1116 der Regionaldirektorin befasst sich mit der Strategie und den Zielen der RVR-Familie. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem vorgelegten Strategiepapier zustimmt.
Mit der Annahme der Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis dieses Papiers konkrete Vorschläge zur Umsetzung der festgelegten Zielsetzungen innerhalb der einzelnen Handlungsfelder zu erarbeiten. Die Vorlage ist als vorberatendes Dokument für den Verbandsausschuss konzipiert, wobei die Sitzung des Ausschusses für den 24. März 2014 angesetzt war. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung war für die Sitzung am 4. April 2014 vorgesehen.
Aus der vorliegenden Drucksache gehen keine finanziellen Auswirkungen hervor, da keine Kosten oder Erträge für das laufende Jahr ausgewiesen sind. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.6Stellungnahme des RVR zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der Stadt DortmundZur Vorlage · 12/1048 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/1048 über die Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplanes der Stadt Dortmund beraten. Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsgremien abgegebenen Stellungnahme zustimmt.
Mit diesem Beschluss wird gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Vorbehalt gegenüber der Stadt Dortmund aufzuheben. Die Vorlage durchlief die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, wobei die abschließende Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung vorgesehen war. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.7Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher Belange zum „Ausbau der Bahnstrecke Grenze NL/D – Emmerich – Oberhausen (ABS46/2) Planfeststellungsabschnitt 2.1 Voerde-Friedrichsfeld“Zur Vorlage · 12/1046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/1046 befasst sich mit der Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr (RVR) als Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der Bahnstrecke zwischen der Grenze Niederlande/Deutschland, Emmerich und Oberhausen (ABS46/2), konkret zum Planfeststellungsabschnitt 2.1 Voerde-Friedrichsfeld.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits abgegebenen Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr zustimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Verbandsgremien. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Vorbehalt der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber der vorliegenden Stellungnahme aufzuheben.
Die Vorlage durchläuft im Frühjahr 2014 die festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der Vorberatung im Planungsausschuss am 10. März 2014 und im Verbandsausschuss am 24. März 2014, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 4. April 2014 vorgesehen ist. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlussvorschlags keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.8Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher Belange zum „Ausbau der Bahnstrecke Grenze NL/D – Emmerich – Oberhausen (ABS46/2) Planfeststellungsabschnitt 2.2 Wesel“Zur Vorlage · 12/1047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/1047 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Stellungnahme des Verbandes als Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der Bahnstrecke zwischen der Grenze Niederlande/Deutschland, Emmerich und Oberhausen (ABS46/2), konkret zum Planfeststellungsabschnitt 2.2 Wesel.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits durch den Regionalverband Ruhr abgegebenen Stellungnahme zustimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Verbandsgremien. Zudem wird die Verwaltung damit beauftragt, den bestehenden Vorbehalt der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber der Stellungnahme aufzuheben.
Die Vorlage durchläuft im Frühjahr 2014 die festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der Vorberatung im Planungsausschuss am 10. März 2014 und der Vorberatung im Verbandsausschuss am 24. März 2014, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 4. April 2014 vorgesehen ist. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Beschlusses keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.9Stellungnahme der Metropole Ruhr zum Landesentwicklungsplan (LEP) Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2014Zur Vorlage · 12/1058 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 12/1058 liegt ein Fraktionsantrag der CDU vor, der eine Stellungnahme der Metropole Ruhr zum Landesentwicklungsplan (LEP) zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplans zur Kenntnis nimmt und die im Dokument enthaltene Stellungnahme verabschiedet.
Der Vorgang ist für die Beratungsfolge im Frühjahr 2014 vorgesehen. Der Planungsausschuss sollte die Vorlage am 10. März 2014 vorberatend behandeln, gefolgt vom Verbandsausschuss am 24. März 2014. Die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 4. April 2014 angesetzt.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. Der Antrag wurde durch den Fraktionsgeschäftsführer der CDU eingebracht.
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- 2.10Angelegenheiten der RUHR.2010 GmbH i. L. - Dringlichkeitsentscheidung Liquidationsschlussbilanz der RUHR.2010 GmbH i. L. zum 31.10.2013Zur Vorlage · 12/1051 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1051 befasst sich mit der Feststellung der Liquidationsschlussbilanz der RUHR.2010 GmbH i. L. zum Stichtag 31. Oktober 2013. Der Inhalt der Vorlage dient als Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnisnahme durch die zuständigen Gremien des Regionalverbands Ruhr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Beschluss zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses am 11. März 2014, des Verbandsausschusses am 24. März 2014 sowie der Verbandsversammlung am 4. April 2014 zur Information vorgelegt.
Aus den Angaben der Verwaltung geht hervor, dass mit der Feststellung dieser Bilanz keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder jährliche Folgekosten im Rahmen dieser Vorlage dokumentiert. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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- 2.11Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Jahr 2014Zur Vorlage · 12/1043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/1043 sieht die Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Wirtschaftsjahr 2014 vor. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie der Betriebssatzung, unter dem Vorbehalt etwaiger Änderungen im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan des Regionalverbandes Ruhr.
Der Wirtschaftsplan umfasst verschiedene finanzielle Positionen. Für das Jahr 2014 ist ein Aufwand in Höhe von 7.540.000 Euro zuzüglich 111.000 Euro vorgesehen. Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt über den Betriebskostenzuschuss sowie einen Zuschuss für das Besucherzentrum Hoheward durch den Regionalverband Ruhr an RVR Ruhr Grün.
Auf der Ertragsseite ist ein Betrag von 6.743.000 Euro verzeichnet. Dieser wird durch einen Investitionszuschuss des Regionalverbandes Ruhr an die Einrichtung gedeckt. Die Vorlage wurde im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün vorberatend behandelt und ist für die weitere Beratung im Verbandsausschuss sowie die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung vorgesehen.
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- 2.12Eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün Jahresbericht 2013Zur Vorlage · 12/1069 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1069 befasst sich mit dem Jahresbericht 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün. Der vorliegende Bericht wurde der Regionaldirektorin vorgelegt und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungsprozesse in den zuständigen Gremien des Regionalverbands Ruhr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Jahresbericht 2013 der Einrichtung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage ist für die Beratungsfolge in den Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgesehen. Die Sitzungen in diesen Gremien sind für den Zeitraum zwischen dem 7. März und dem 4. April 2014 terminiert.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen im Sinne von neuen Aufwendungen, Erträgen oder Investitionsauszahlungen im Jahr 2013 ausgewiesen werden. Die Zuständigkeit für die Erstellung und Bearbeitung der Vorlage liegt beim Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün. Die zuständige Fachabteilung hat die Unterlagen zur Vorlage in den Ausschüssen vorbereitet.
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- 2.13Regionale ZukunftsLAND 2016 - WALDband ProjektstudieZur Vorlage · 12/1077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/1077 des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün befasst sich mit der Projektstudie WALDband, die im Rahmen der Initiative Regionale ZukunftsLAND 2016 eingereicht wurde. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht über die Einreichung dieser Projektstudie zur Kenntnis nimmt.
Darüber hinaus wird der Verwaltung beauftragt, die weitere Bearbeitung des Projektes fortzuführen, sofern eine positive Entscheidung des Lenkungsausschusses der Regionale 2016 vorliegt. Für den Aufwand im Jahr 2014 sind Kosten in Höhe von 70.000 Euro veranschlagt, die aus dem bestehenden Haushalt über die Kostenstelle 0840 und das Konto 543202 gedeckt werden sollen. Weitere finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgekosten werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Der Beratungsverlauf der Vorlage ist für das Frühjahr 2014 vorgesehen, wobei die Beratung in den Gremien Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün, Planungsausschuss und Verbandsausschuss vorberatend erfolgt, bevor die Verbandsversammlung am 4. April 2014 über den Beschluss entscheidet.
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- 2.14Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Perspektive 2020Zur Vorlage · 12/1053 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1053 befasst sich mit dem Bericht „Perspektive 2020“, welcher das Ergebnis der interkommunalen Arbeitskreise zum Thema „Konzept Ruhr & Wandel als Chance“ darstellt. Der Inhalt der Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien im Regionalverband Ruhr.
Der Bericht wurde im Rahmen einer festgelegten Beratungsfolge zur Kenntnisnahme in verschiedene Ausschüsse sowie in die Verbandsversammlung eingebracht. Die Beratung im Planungsausschuss, im Wirtschaftsausschuss und im Umweltausschuss war für den Zeitraum Mitte März 2014 vorgesehen, während die abschließende Kenntnisnahme durch die Verbandsversammlung für den 4. April 2014 terminiert wurde. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass mit der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Investitionsauszahlungen oder jährliche Folgekosten für den Regionalverband vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich die formale Kenntnisnahme des Berichts der interkommunalen Arbeitskreise durch die Verbandsversammlung vor.
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- 2.15Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer BergbauflächenZur Vorlage · 12/1052 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1052 befasst sich mit der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“. Der Inhalt der Vorlage dient dazu, den aktuellen Sachstand zu dieser Vereinbarung darzustellen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Sachstandsbericht zur genannten Vereinbarung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge verschiedene Gremien des Regionalverbands. Neben der Verbandsversammlung sind der Planungsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Umweltausschuss sowie der federführende Verbandsausschuss in den Beratungsprozess einbezogen. Die Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse sind für den Zeitraum von März bis April 2014 angesetzt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen für den Haushalt verzeichnet. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage erstellt.
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- 2.16Abschlussbericht zur Evaluation des Fahrradverleihsystems 'metropolradruhr'Zur Vorlage · 12/1049 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 12/1049 wird der Abschlussbericht zur Evaluation des Fahrradverleihsystems „metropolradruhr“ vorgelegt. Der Bericht dient der Information der zuständigen Gremien im Regionalverband Ruhr.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Ausführungen zum Abschlussbericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung. Die Beratung im Planungsausschuss ist für den 10. März 2014, im Verbandsausschuss für den 24. März 2014 und in der Verbandsversammlung für den 4. April 2014 vorgesehen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Erstellung des Berichts verantwortet.
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- 2.16.1Abschlussbericht zur Evaluation des Fahrradverleihsystems ,metropolradruhr‘ Antrag der Fraktion Die Linke. vom 10.03.2014Zur Vorlage · 12/1115 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 12/1115 liegt ein Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke vor, der die Verbandsversammlung dazu auffordert, die Gleichstellung bestimmter Nutzergruppen beim Fahrradverleihsystem „metropolradruhr“ zu prüfen. Der Antrag bezieht sich auf den Abschlussbericht zur Evaluation des Verleihsystems.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung untersucht, wie die Nutzer des VRR-Tickets „Mein Ticket“ die gleichen Vorteile bei der Nutzung von „metropolradruhr“ erhalten können wie Inhaber anderer VRR eTickets. Konkret sollen Leistungen für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Menschen mit geringem Einkommen, die das Sozialticket nutzen, an die Konditionen der anderen eTicket-Nutzer angeglichen werden.
Der Antrag sieht vor, dass der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Betreiber von „metropolradruhr“ dazu angehalten werden, entsprechende Vereinbarungen zu treffen, um die genannten Personengruppen bei der Nutzung des Fahrradverleihsystems gleichzustellen. Laut den Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Die Beratung der Vorlage war im Planungsausschuss und im Verbandsausschuss vorgesehen, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung im April 2014 erfolgen sollte. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.16.2Abschlussbericht zur Evaluation des Fahrradverleihsystems 'metropolradruhr' Antwort der Verwaltung vom 18.03.2014Zur Vorlage · 12/1049-1 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1049-1 befasst sich mit dem Abschlussbericht zur Evaluation des Fahrradverleihsystems „metropolradruhr“. Die Vorlage wurde von der Verwaltung am 18. März 2014 erstellt und dient der Information der zuständigen Gremien.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Ausführungen zum vorliegenden Abschlussbericht zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Erstellung der Dokumentation verantwortet.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Erträge für das laufende Jahr ausgewiesen. Es ergeben sich aus dem vorliegenden Dokument keine Hinweise auf notwendige Investitionsauszahlungen oder jährliche Folgekosten im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme dieses Berichts. Die Beratung der Vorlage war im Verbandsausschuss für die Sitzung am 24. März 2014 sowie in der Verbandsversammlung für die Sitzung am 4. April 2014 vorgesehen.
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- 2.17Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2012 nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)Zur Vorlage · 12/1061 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1061 befasst sich mit den Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Kalenderjahr 2012. Der Bericht wurde gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erstellt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Bericht über diese Beteiligungen zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Wirtschaftsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung. Die Beratungsstermine für die jeweiligen Gremien waren für den März und April 2014 angesetzt.
Aus der Dokumentation geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder jährliche Folgekosten im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme des Berichts verzeichnet. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung ist für die Bearbeitung der Vorlage verantwortlich.
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- 2.18Evaluierungsbericht Trägerschaft Emscher LandschaftsparkZur Vorlage · 12/1073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/1073 des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün befasst sich mit dem Evaluierungsbericht zur Trägerschaft des Emscher Landschaftsparks. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dem Bericht im Hinblick auf die anstehenden Vertragsverhandlungen des Regionalverbands Ruhr mit dem Land Nordrhein-Westfalen zuzustimmen.
Im Rahmen dieser Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung der politischen Gremien die Verhandlungen mit dem Land zu führen. Ziel der Verhandlungen ist die Fortführung der Trägerschaft des Emscher Landschaftsparks. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Sicherung der Fortführung von Ausgleichsleistungen, die für die Pflege und Unterhaltung der regional sowie überregional bedeutsamen Standorte vorgesehen sind.
Die Verwaltung ist ferner angewiesen, über den Verlauf dieser Verhandlungen bis spätestens Anfang 2015 Bericht zu erstatten. Die Vorlage durchläuft im geplanten Beratungszyclus die Instanzen des Betriebsausschusses, des Umweltausschusses und des Verbandsausschusses, bevor sie in der Verbandsversammlung beschlussfähig ist. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 2.19Position Emscher Landschaftspark 2020+; Leitlinien und HandlungsprogrammZur Vorlage · 12/1050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/1050 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Position „Emscher Landschaftspark 2020+“ sowie den dazugehörigen Leitlinien und dem Handlungsprogramm. Der Entwurf sieht vor, der Vorlage zur Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit zuzustimmen.
Mit der Annahme der Vorlage wird gleichzeitig die Zustimmung zu den im Handlungsprogramm für den Regionalverband Ruhr aufgeführten Projekten beantragt. Die Umsetzung dieser Vorhaben erfolgt unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei sowohl Eigenanteile als auch Förderungen berücksichtigt werden müssen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte entsprechend der festgelegten Priorisierung umzusetzen. Dabei ist vorgesehen, die einzelnen Vorhaben vor der endgültigen Projektbeauftragung den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Die Vorlage durchläuft im Frühjahr 2014 die Beratungsfolge über den Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün, den Umweltausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Verbandsversammlung zur endgültigen Beschlussfassung anberaumt ist. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht explizit ausgewiesen.
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- 2.20Kongress 2015: 'Agglomeration Ruhr im internationalen Vergleich'Zur Vorlage · 12/1096-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die inhaltliche und finanzielle Beteiligung an einem interdisziplinären Kongress, der im Jahr 2015 stattfinden soll. Die Veranstaltung trägt den Titel „Transformationsprozesse und Strategien urbaner Erneuerung von polyzentrischen postindustriellen Stadtregionen. Die Agglomeration Ruhr im internationalen Vergleich“. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der Netzwerkinitiative „Hochschulen und Region“.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 10.000,00 Euro vor. Diese Kosten sind im Haushaltsjahr 2014 zu decken. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 4. April 2014 als beschließendes Tagesordnungspunkt vorgesehen. Zuvor findet eine Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss am 1. April 2014 statt. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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- 2.21Projekt 'Zeit-Landschaften: Erinnerungsorte Ruhr'Zur Vorlage · 12/1075-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/1075-1 sieht die Zustimmung zur Realisierung des Projekts „Zeit-Landschaften: Erinnerungsorte Ruhr“ vor. Das Vorhaben basiert auf einem Inhalts-, Finanz- und Organisationskonzept, welches gemeinsam vom Regionalverband Ruhr, dem RuhrMuseum und der Stiftung Bibliothek des Ruhrgebietes entwickelt wurde.
Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend. Die Beratungsfolge der Drucksache sieht eine vorberatende Behandlung im Kultur- und Sportausschuss am 1. April 2014 sowie im Verbandsausschuss am 24. März 2014 vor, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 4. April 2014 getroffen werden soll.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind für das Jahr 2014 Kosten in Höhe von jeweils 40.000 Euro vorgesehen. Weitere finanzielle Informationen zu Folgekosten, Erträgen oder Investitionsauszahlungen sind in der vorliegenden Vorlage nicht aufgeführt.
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- 2.22Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr. Hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 12/1068 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 12/1068 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zum Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr. Das Dokument dient als Information über den Fortschritt des genannten Wettbewerbs innerhalb des Regionalverbandes Ruhr.
Der vorliegende Bericht wurde für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge sah eine Vorlage zur Kenntnisnahme im Planungsausschuss am 10. März 2014 sowie im Verbandsausschuss am 24. März 2014 vor. Eine abschließende Berücksichtigung in der Verbandsversammlung war für den 4. April 2014 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt hervor, da keine Kosten oder Erträge ausgewiesen sind. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Erstellung und Bearbeitung der Vorlage verantwortlich.
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- 2.23Regionaler Diskurs/Regionalplan Ruhr. Hier: Perspektiven zur räumlichen Entwicklung der Metropole RuhrZur Vorlage · 12/1065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/1065 des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün befasst sich mit dem Thema Regionaler Diskurs im Kontext des Regionalplans Ruhr. Gegenstand der Vorlage sind die Perspektiven zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die genannten Perspektiven zur Kenntnis nimmt. Damit verbunden ist ein Auftrag an die Verwaltung, diese Perspektiven im Rahmen des laufenden Erarbeitungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Verwaltung die informellen Handlungsansätze, welche den Regionalplan Ruhr ergänzen, in Form eines sogenannten Strategiebandes aufzubereiten.
Die Vorlage durchläuft eine mehrstufige Beratungsfolge in verschiedenen Gremien des Regionalverbands Ruhr, darunter der Planungsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Kultur- und Sportausschuss, der Umweltausschuss sowie der Betriebsausschuss Route der Industriekultur, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 4. April 2014 vorgesehen ist. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20140218174132|20140220133542|20140220133550|20140411095522|20140411095530
- 2.23.1Regionaler Diskurs Antrag der CDU-Fraktion vom 19.03.2014Zur Vorlage · 12/1128 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 12/1128 liegt ein Fraktionsantrag der CDU vor, der sich mit dem Thema des regionalen Diskurses befasst. Der Antrag sieht vor, spezifische Änderungen und Ergänzungen, die in einer beigefügten Anlage aufgeführt sind, in das Dokument „Perspektiven zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ einzuarbeiten.
Der Beschlussvorschlag wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt, wobei die Sitzung des Gremiums für den 24. März 2014 angesetzt war. Die abschließende Entscheidung über die Übernahme der vorgeschlagenen Anpassungen in die regionalen Entwicklungsplanungen war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 4. April 2014 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwendungen oder jährliche Folgekosten zu verzeichnen. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der CDU eingebracht.
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- 2.24Änderungen am RVR-Gesetz zügig umsetzen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke. vom 11.03.2014Zur Vorlage · 12/1059 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Die Linke haben im Rahmen des Fraktionsantrags 12/1059 die zügige Umsetzung von Änderungen am RVR-Gesetz gefordert. Der Antrag bezieht sich auf die Resolution vom 10. März 2013, welche unter dem Titel „Aufgaben konkretisieren - Strukturen optimieren - Metropole stärken“ die Stärkung des Regionalverbandes Ruhr zum Ziel hat.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Landesregierung auf die genannten Forderungen bislang lediglich mit einer Eingangsbestätigung reagiert hat. Eine Vorlage zur Änderung des RVR-Gesetzes wurde nach Angaben der Fraktionen weder im Kabinett beraten noch dem Landtag vorgelegt. Die gewählten Vertreter der 15 Mitgliedskörperschaften sowie der 53 Städte und Gemeinden erwarten, dass die im Jahr 2014 neu konstituierende Verbandsversammlung ihre Arbeit auf der Grundlage eines neuen Gesetzes aufnehmen kann, welches den inhaltlichen Erwartungen der Resolution entspricht.
Ziel der beantragten Maßnahmen ist eine Anpassung der Aufgaben und Strukturen des Regionalverbandes Ruhr, um die Zusammenarbeit mit den Kommunen und Kreisen zu unterstützen und die Herausforderungen der Region zu bewältigen. Für den Antrag sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Die Vorlage war im Verbandsausschuss vorberatend und für die Verbandsversammlung beschließend vorgesehen.
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- 2.25Direkte Anbindung des interkommunalen Gewerbegebiets HER-BO-43Zur Vorlage · 12/1126 · Fraktionsantrag
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Mit dem Fraktionsantrag 12/1126 wird vorgeschlagen, dass sich der Regionalverband Ruhr (RVR) den Beschlüssen des Rates der Stadt Bochum zum Planfeststellungsverfahren für das interkommunale Gewerbegebiet HER-BO-43 anschließt. Dabei sollen spezifische Anmerkungen in das weitere Verfahren eingebracht werden.
Der Antrag sieht vor, dass im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der A 43 eine direkte Anbindung des Gewerbegebiets realisiert wird. Zudem wird ein Prüfauftrag an den Landesbetrieb Straßen.NRW gerichtet. Dieser soll untersuchen, ob im Bereich der Anschlussstelle Bochum-Riemke die Aus- und Auffahrten in beiden Fahrtrichtungen parallel zu den Fahrbahnen verlängert werden können. Ziel ist die Schaffung einer zweiten Ein- und Ausfahrt, um die Rensingstraße unmittelbar anzubinden. Als Modell dient dabei die Gestaltung der Ausfahrt Bochum-Riemke an der A 40 im Bereich der Herner Straße und Hofsteder Straße.
Als potenzielle Fläche für diese Erweiterung wird das Gelände der Firma AGR Kost genannt, da dort bereits eine Unterführung unter der A 43 existiert, die eine Querung der Autobahn ermöglichen könnte. Der Antrag schlägt vor, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW die mögliche Verlagerung des Unternehmens in Betracht ziehen und ein Kaufangebot für dieses Gelände unterbreiten könnte. Finanzielle Auswirkungen werden für den RVR nicht ausgewiesen.
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- 2.26Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften
- 2.26.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Wechsel in den Geschäftsführungen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH und der Freizeitzentrum Xanten GmbHZur Vorlage · 12/1039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. März 2014 dem geplanten Wechsel in den Geschäftsführungen der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie der Freizeitzentrum Xanten GmbH zugestimmt. Die personellen Veränderungen in den beiden Gesellschaften sollen zum 30. Juni 2014 wirksam werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/1039 wurde zuvor im Wirtschaftsausschuss vorberatend behandelt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die personellen Anpassungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Kosten noch Einsparungen oder veränderte Erträge im Haushaltsplan zu verzeichnen. Die Federführung für die Vorlage lag beim Verbandsausschuss.
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- 2.26.2Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Wechsel in der Geschäftsführung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbHZur Vorlage · 12/1062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. März 2014 über einen Wechsel in der Geschäftsführung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH entschieden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage (12/1062) wurde die Ermächtigung der Vertreter in der Gesellschafterversammlung beantragt, der personellen Veränderung zuzustimmen.
Die Regelung sieht vor, dass die bisherige Geschäftsführung zum 30. April 2014 aus dem Nebenamt abgerufen wird. Als Nachfolge für diese Position wurde eine neue Person bestimmt. Durch diesen Wechsel in der Geschäftsführung der Gesellschaft entstehen laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Verband. Die Vorlage wurde zuvor im Wirtschaftsausschuss vorberatend behandelt.
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- 2.27Organisatorische Veränderung im Bereich IVZur Vorlage · 12/1124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 12/1124 liegt ein Antrag zur Umsetzung organisatorischer Veränderungen im Bereich IV Umwelt vor. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 4. April 2014 als beschließendes Gremium vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorgeschlagenen strukturellen Anpassungen innerhalb des Bereichs IV zustimmt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Federführung für dieses Vorhaben beim Verbandsausschuss liegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut der vorliegenden Drucksache keine Kosten oder Erträge für das Haushaltsjahr 2020 ausgewiesen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Einsparungen oder Investitionsauszahlungen im Rahmen dieser organisatorischen Neuerung dokumentiert. Die Verwaltung hat die Vorlage im Büro der Regionaldirektorin erstellt.
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