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Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 11.12.2020
- 0.1Bestellung und Abberufung der Schriftführung nebst Stellvertretung für die 14. WahlperiodeZur Vorlage · 14/0222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr steht eine Neubesetzung der Schriftführung sowie deren Stellvertretung für die 14. Wahlperiode zur Entscheidung. Gemäß der Beschlussvorlage 14/0222 soll Dr. Cornelia Jäger mit sofortiger Wirkung als stellvertretende Schriftführerin für die Verbandsversammlung und den Verbandsausschuss benannt werden. Diese Bestellung erfolgt in ihrer Funktion als Referatsleiterin des Referates 2.
Im Zuge dieser personellen Veränderung wird Silke Volz-Schwach mit sofortiger Wirkung als stellvertretende Schriftführerin für die Verbandsversammlung und den Verbandsausschuss abberufen. Grund für die Abberufung ist ihr Ausscheiden aus dem Regionalverband Ruhr zum 30. Juni 2021. Zusätzlich sieht der Vorschlag vor, Marie von Oepen mit sofortiger Wirkung als stellvertretende Schriftführerin für die Verbandsversammlung zu bestellen.
Die personellen Anpassungen in der Schriftführung sind haushaltsneutral und erfordern keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel.
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- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen
- 1.1Städtebauförderung hier: Vorschlag für das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021Zur Vorlage · 14/0237 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Beschlussvorlage 14/0237, welche einen gemeinsamen Vorschlag der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster zum Thema Städtebauförderung enthält. Im Fokus steht dabei das sogenannte Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Vorberatungen im Planungsausschuss am 26. Mai 2021 sowie im Verbandsausschuss am 14. Juni 2021, bevor die endgültige Beratung in der Verbandsversammlung für den 25. Juni 2021 vorgesehen ist. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem Programmvorschlag der drei Bezirksregierungen zustimmt.
Die Vorlage wird im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes vorgelegt. Als Entscheidungsgrundlagen dienen die textlichen Erläuterungen zum Programmvorschlag sowie der detaillierte Programmvorschlag der beteiligten Bezirksregierungen.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 1.2Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Stadt Marl ? Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) im Rahmen eines FlächentauschesZur Vorlage · 14/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird über den Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschaft Emscher-Lippe, beraten. Gegenstand der Vorlage ist die Erweiterung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches im Stadtgebiet von Marl. Ziel der Änderung ist es, die Wohnfunktionen im Stadtteil Hüls auszubauen, indem das Gelände des Jahnstadions an der Otto-Hue-Straße sowie die ehemalige Waldschule mit angrenzenden Freiflächen an der Hülsstraße als Wohngebiete entwickelt werden sollen.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines Flächentausches. Dabei wird ein Gebiet im Umfang von 7,1 Hektar südlich der Schweriner und Rostocker Straße sowie östlich der Stübbenfeldstraße als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen, um die Erweiterung des Siedlungsbereiches auszugleichen. Die Maßnahme soll zu einem kompakten Siedlungsgefüge beitragen.
Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen der Flächenumwandlung liegen vor. Durch Maßnahmen wie den Erhalt von Laubbaumbeständen und die Neuanlage von Wegen sollen die Auswirkungen unter der Erheblichkeitsschwelle gehalten werden. Die Vorlage sieht zudem vor, die Anregungen aus der schriftlichen Erörterung, bei denen kein Meinungsausgleich erzielt wurde, zurückzuweisen. Nach dem Beschluss soll die Regionalplanungsbehörde die Änderung der Landesplanungsbehörde anzeigen.
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Hauptdokument|20210423083923-0|20210428074501-0|20210423083923-1|20210423083926-2|20210423083927-3|20210423083929-4
- 1.3Sachlicher Teilplan 'Regionale Kooperationsstandorte' Hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 14/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0154 dazu aufgerufen, den Aufstellungsbeschluss für den Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr zu verabschieden. Ziel dieses Teilplans ist es, durch ein vorgezogenes Verfahren große und zusammenhängende Gewerbeflächen planerisch zu sichern. Diese Flächen sollen speziell für die Ansiedlung von flächenintensiven Betrieben geeignet sein, um die wirtschaftliche Entwicklung der Planungsregion zeitnah zu unterstützen.
Der vorliegende Entwurf basiert auf dem Erarbeitungsbeschluss der Verbandsversammlung vom 26. Juni 2020. Die Regionalplanungsbehörde hat das daraufhin durchgeführte Erarbeitungsverfahren abgeschlossen. Mit dem Beschluss soll zudem der Bericht der Regionalplanungsbehörde zur Kenntnis genommen und Anregungen, bei denen keine Einigkeit erzielt wurde, zurückgewiesen werden. Des Weiteren wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, den Sachlichen Teilplan der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass für das Vorhaben keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist; die Umsetzung ist haushaltsneutral. Die Vorlage wurde im Bereich I unter der Leitung von Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel sowie durch Michael Bongartz und Markus Gerber bearbeitet.
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Hauptdokument|20210430143132-0|20210430143449-0|20210430143543-0|20210430143614-0|20210521150652-0|20210430143723-0|20210521150616-0|20210430143905-0
- 1.3.1Sachlicher Teilplan 'Regionale Kooperationsstandorte' Hier: Änderung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 14/0238-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über einen Fraktionsantrag zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ im Regionalplan Ruhr. Der Antrag sieht vor, die Ausweisung von acht spezifischen Standorten vorerst zurückzustellen. Betroffen sind Flächen in Voerde, Dinslag, Dorsten, Schwelm, Oer-Erkenschwick, Datteln, Gevelsberg, Wetter sowie Hamm und Bönen. Die Summe der zurückgestellten Flächen beträgt 378 Hektar.
Die Zurückstellung erfolgt mit dem Ziel, im Austausch mit den Verbandskommunen und kreisangehörigen Städten einvernehmliche Lösungen zu finden. Für das betroffene Flächenkontingent soll ein virtuelles Konto eingerichtet werden, um diesen Bedarf spätestens mit der Aufstellung des Regionalplans auszuweisen. Dabei sollen unter anderem Flächentausche als Lösungsweg ermöglicht werden.
Der Antrag begründet die Maßnahme damit, dass die Entwicklung dieser Flächen in der Hoheit der Kommunen liege und teilweise Diskussionen darüber bestehen. Durch das Vorgehen soll eine reine Angebotsplanung vermieden werden, um die Entstehung von Flächen zu verhindern, die für die Ansiedlung flächenintensiver Betriebe nicht nutzbar sind. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, den Sachlichen Teilplan in der geänderten Form der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
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- 1.3.2Änderungsantrag zum Sachlichen Teilplan Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0235 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0235 wird eine Änderung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte vorgeschlagen. Der Antrag sieht vor, den Begriff „interkommunal“ im Aufstellungsbeschluss sowie in der Begründung durch die Bezeichnung „regional“ zu ersetzen. Damit ändert sich der Grundsatz von „Interkommunale Kooperation stärken“ hin zu „Regionale Kooperation stärken“.
Zusätzlich wird eine inhaltliche Ergänzung des Grundsatzes zur regionalen Kooperation beantragt. Demnach sollen die Entwicklung, die Vermarktung und der Betrieb eines GIBz „Regionaler Kooperationsstandort“ auf Basis eines regional abgestimmten Entwicklungskonzeptes sowie in enger regionaler Zusammenarbeit erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Die Änderung ist somit haushaltsneutral.
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- 1.3.3Begleitantrag zum Aufstellungsbeschluss Sachlicher Teilplan Regionale KooperationsstandorteZur Vorlage · 14/0236 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 14/0236 sieht eine flexible Nachsteuerung der Flächenausweisung im sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ vor. Ziel ist es, die Anforderungen des Landesentwicklungsplans sowie aktuelle Marktentwicklungen zu berücksichtigen. Dies soll durch Regionalplan-Änderungsverfahren möglich sein, wenn Kommunen adäquaten Flächenersatz anbieten oder neue Standorte verfügbar werden. Der Antrag reagiert insbesondere auf bestehende ablehnende Ratsbeschlüsse zur Ausweisung von Flächen in Dorsten, Schermbeck, Oer-Erkenschwick, Datteln, Voerde, Gevelsberg, Schwelm und Wetter.
Die RVR-Verwaltung soll zeitnah Gespräche mit den betroffenen Kommunen aufnehmen und die Prüfung neuer potenzieller Kooperationsstandorte übernehmen. Zudem wird eine Revisionsklausel vorgeschlagen, nach der die Standorte alle fünf Jahre hinsichtlich wirtschaftlicher, ökologischer und klimatischer Veränderungen überprüft werden können. Parallel dazu soll ein regionales Entwicklungs- und Vermarktungskonzept erstellt werden, das industriell-gewerbliche Flächen priorisiert und Monostrukturen vermeidet.
Ergänzend wird die Prüfung von Fördermöglichkeiten in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Einrichtung einer „Regionalen Plattform Kooperationsstandorte“ zur Moderation der Zusammenarbeit beauftragt. Die Business Metropole Ruhr (BMR) soll in diese Prozesse einbezogen werden. Zur Absicherung der Standortentwicklung können zudem räumliche Ordnungsverträge genutzt werden, um beispielsweise Fragen des Finanzierungsausgleichs oder des Fördermitteleinsatzes zu regeln.
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- 1.4Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 2.0Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0243 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 zur Kenntnisnahme und Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss vorliegen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Unterlagen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Prüfungsausschuss zur Begutachtung zuzuführen.
Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag von 1.744,3 T€ aus. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsplan für das Jahr 2019, der einen Fehlbetrag von 11.303,1 T€ vorsah, stellt dies eine Verbesserung um 9.558,8 T€ dar. Gegenüber dem tatsächlichen Ergebnis des Vorjahres 2018 ist jedoch eine Verschlechterung um 4.402,2 T€ zu verzeichnen. Die Erstellung des Abschlusses erfolgte unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der novellierten Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW).
Die Bilanz zum Stichtag weist ein Gesamtvermögen von 617.722 T€ aus. Darin enthalten ist unter anderem ein Grundvermögen in Höhe von 222.769 T€. Auf der Passivseite belaufen sich die Rücklagen auf 221.026 T€ und die Sonderposten für Zuwendungen auf 142.982 T€. Laut der Vorlage sind durch den Abschluss keine weiteren Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich.
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- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 2.1Public Corporate Governance Kodex des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/0040-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll den Public Corporate Governance Kodex (PCGH) in der Fassung vom 20. April 2021 beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage bezieht sich auf eine bereits im Februar 2021 eingebrachte Drucksache, deren Beratung und Entscheidung auf die aktuelle Sitzungsfolge vertagt worden war.
Seit der ursprünglichen Einbringung wurden lediglich inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Konkret wurde der Punkt 8.7 des Kodex überarbeitet, welcher die Offenlegung und Bekanntmachung von Informationen zum Jahresabschluss regelt. Diese Überarbeitung erfolgte durch die Beteiligungssteuerung.
Die Umsetzung des Kodex hat keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Regionalverband. Es ist keine Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich, womit das Vorhaben als haushaltsneutral eingestuft wird. Die Vorlage steht zur Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen sowie im Verbandsausschuss bereit, bevor sie in der Verbandsversammlung abschließend behandelt wird.
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- 2.1.1Public Corporate Governance Kodex des Regionalverbandes Ruhr (RVR)Zur Vorlage · 14/0244 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 14/0244 liegt ein Fraktionsantrag zur Änderung des Public Corporate Governance Kodex des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vor. Der Antrag sieht vor, dass das Ruhrparlament die in der Anlage zum Dokument aufgeführten Änderungen am Kodex beschließt. Die Federführung für dieses Vorhaben liegt bei der Verbandsversammlung.
In Bezug auf die finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird dargelegt, dass durch den Beschluss keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral zu bewerten, da keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Der Antrag wurde von der Fraktion CDU und der Fraktion SPD vorgelegt. Als Mitwirkende werden der Fraktionsvorsitzende der CDU, Roland Mitschke, die Fraktionsvorsitzende der SPD, Martina Schmück-Glock, sowie der Fraktionsgeschäftsführer der CDU, Jonas Löckenhoff, genannt. Die Bearbeitung der Vorlage erfolgte durch Daniela Gasper.
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- 2.2Kommunikation der Wissensmetropole Ruhr als Teil der StandortmarketingkampagneZur Vorlage · 14/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über die Umschreibung von Sachmitteln für das regionale Standortmarketing entscheiden. Gemäß der Beschlussvorlage 14/0172 wird vorgeschlagen, Mittel aus der Informations- und Motivationskampagne (IMK) für das Jahr 2021 in Höhe von 100.000 Euro sowie die entsprechenden Mittel für das Jahr 2022 umzuwidmen. Diese Mittel sollen dazu dienen, eine neue Kommunikationslinie für die „Wissensmetropole Ruhr“ als Teil der Standortmarketingkampagne aufzubauen.
Das Vorhaben sieht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen vor, um die Bedeutung der Forschung und Wissenschaft für die Wirtschaftsregion hervorzuheben. Dabei sollen die wissenschaftliche Exzellenz sowie die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Projekten und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt thematisiert werden. Als Finanzierung dienen die bisher reservierten Budgets der IMK, wobei zusätzlich Partnerbudgets von Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten eingeworben werden sollen.
Die Begründung führt aus, dass die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen der IMK aufgrund der Corona-Pandemie schwerer messbar sei. Die Umwidmung soll eine zielgerichtetere Steuerung der Mittel ermöglichen. Da es sich um eine interne Umschreibung bestehender Budgets handelt, ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt des Regionalverbands Ruhr.
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- 2.2.1Kommunikation der Wissensmetropole Ruhr als Teil der StandortmarketingkampagneZur Vorlage · 14/0234 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0234 wird eine Änderung zum Beschlussvorschlag der Drucksache 14/0172 beantragt. Der Antrag betrifft die Kommunikation der Wissensmetropole Ruhr als Teil einer Standortmarketingkampagne. Konkret sieht das Vorhaben vor, den letzten Satz des ursprünglichen Beschlussvorschlags, beginnend mit „Ebenso soll mit den für die IMK…“, ersatzlos zu streichen.
Die Vorlage wurde von der Fraktion CDU und der Fraktion SPD eingereicht. In der Dokumentation sind Daniela Gasper als Bearbeiterin sowie Jonas Löckenhoff, Roland Mitschke und Martina Schmück-Glock in ihren jeweiligen Funktionen innerhalb der Fraktionen aufgeführt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass die Änderung haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erfordert. Die Beratung im Verbandsausschuss war für den 14. Juni 2021 angesetzt, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 25. Juni 2021 vorgesehen war.
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- 2.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Seegesellschaft Haltern mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2020Zur Vorlage · 14/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll den Jahresabschluss der Seegesellschaft Haltern mbH für das Geschäftsjahr 2020 feststellen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Ermächtigung beantragt, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der Abschluss wurde durch die KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen, wobei keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt wurden.
Ein wesentlicher Aspekt des Berichts ist die Änderung der operativen Struktur durch einen Pachtvertrag mit den Stadtwerken Haltern, der zum 1. April 2020 mit einer Laufzeit von 25 Jahren in Kraft trat. Durch die Verpachtung der Grundstücke und Gebäude des Seebades sowie der Gastronomie trägt die Seegesellschaft Haltern mbH künftig keine wetterabhängigen Risiken oder Investitionsverpflichtungen mehr. Die Gesellschaft fungiert primär als Mantel ohne eigene operative Tätigkeit, wobei die Pachteinnahmen mittelfristig die Aufwendungen decken sollen.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 36,1 Tausend Euro ab, während der Fehlbetrag des Vorjahres 104,0 Tausend Euro betrug. Der Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Für den Regionalverband ist keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich, da die Pachteinnahmen die Aufwendungen decken sollen und keine Gesellschafterzuschüsse notwendig sind.
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- 2.4Fraktionsanträge zum Thema 'Umgang mit der Koordinierung von Wasserstoffinitiativen in der Metropole Ruhr'
- 2.4.1Koordination der Wasserstoffinitiativen durch den RVRZur Vorlage · 14/0177 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0177 regelt die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament die künftige Koordination von Wasserstoffinitiativen durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Der Antrag sieht vor, dass der Verband eine Klammerfunktion für bestehende Netzwerke übernimmt. Hierzu soll im Rahmen der BMR eine Stelle geschaffen werden, die sich der Koordination und Weiterentwicklung der Aktivitäten rund um das Thema Wasserstoff widmet.
Ziel dieser Initiative ist es, die Schlagkraft der Metropole Ruhr in diesem Bereich zu stärken und Fördermittel von Land, Bund und Europa für die Region zu gewinnen. Der Antrag führt an, dass bereits verschiedene Akteure in der Metropole Ruhr tätig sind, darunter das h2-netzwerk ruhr in Herten sowie Wasserstoffnetzwerke in den Städten Duisburg und Essen sowie das Zentrum für Brennstoffzellentechnik in Duisburg. Eine Bündelung dieser Aktivitäten soll die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts im Bereich der grünen Wasserstofftechnologie unterstützen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Maßnahme ist haushaltsneutral.
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- 2.4.2(ohne Titel)
- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.5Ergänzungsvorlage Regionale Befahrung- Geonetzwerk.metropoleRuhrZur Vorlage · 14/0197-1 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0197-1 die Verwaltung mit der Konzeption einer regionalen Straßenbefahrung beauftragen. Unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses wird die Verwaltung angewiesen, die Durchführbarkeit sowie den möglichen Turnus einer einheitlichen Befahrung des Verbandsgebietes zu prüfen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Auftrags ist die Ausarbeitung eines Konzepts, das die Vorbereitung eines Kooperationsvertrags innerhalb des Geonetwerkes metropoleRuhr vorsieht. Parallel dazu soll ab dem dritten Quartal 2021 eine begleitende wissenschaftliche Evaluation initiiert werden.
Die endgültige Entscheidung über die Durchführung des Projekts ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erfolgt auf Grundlage der Evaluationsergebnisse, eines Entwurfs für den Kooperationsvertrag sowie eines mit den Kommunen abgestimmten Finanzierungskonzepts. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der Evaluation fortlaufend in Kenntnis gesetzt.
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- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 2.6Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr Hier: Synopse zu den Stellungnahmen zum Entwurf des EndberichtesZur Vorlage · 14/0039-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr. Gegenstand der Beschlussvorlage ist eine Synopse zu den Stellungnahmen, die im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Endberichtes eingegangen sind.
Bis zum Ende des Beteiligungszeitraums im September 2020 lagen insgesamt 45 Stellungnahmen von Kommunen, Kreisen sowie Institutionen und Verbänden vor. Diese enthalten etwa 600 Einzelaspekte, wobei ein Großteil der Rückmeldungen aus allgemeinen Hinweisen oder dem Interesse an einer Mitwirkung an den geplanten Modellprojekten besteht. Die Frist für das Beteiligungsverfahren wurde aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen im öffentlichen Leben verlängert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Synopse zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung der darin enthaltenen Anpassungsvorschläge im Entwurf des Endberichtes beauftragt. Nach der Überarbeitung soll die Verwaltung den finalen Bericht den politischen Gremien des RVR vorlegen. Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, über den aktuellen Sachstand zur Erarbeitung eines ergänzenden Umsetzungskonzeptes zu informieren.
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- 2.6.1Betreff: Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr Hier: Synopse zu den Stellungnahmen zum Entwurf des Endberichtes Drucksache Nr. 14 / 0039-1Zur Vorlage · 14/0240 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 14/0240 zur Weiterentwicklung des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes (RMEK) für die Metropole Ruhr sieht verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsplanung vor. Im Rahmen der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen wird eine Reformierung des Tarifsystems angestrebt, um den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern. Hierbei wird ein zweistufiges System aus Stadt- bzw. Kreis- und Metropolen-Ebene vorgeschlagen. Zudem unterstützt das Ruhrparlament das Modellprojekt „Städte an die Schiene“ sowie die Einrichtung von Schnellbuslinien zur Anbindung bisher nicht an den Schienenverkehr angeschlossener Gemeinden.
Hinsichtlich der Klimaziele wird auf die Notwendigkeit einer Senkung der Emissionen im Verkehrssektor hingewiesen, um die angestrebte Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Der Antrag regt an, die Verwaltung zu prüfen, einen regionalen Modal-Split-Zielwert in das RMEK einzupflegen, wobei die unterschiedlichen Siedlungsdichten raumdifferenziert zu berücksichtigen sind.
Bei der Umsetzung sollen soziale Aspekte, insbesondere die Belastung durch Mobilitätskosten, sowie die wirtschaftlichen Interessen von Industrie und Gewerbe berücksichtigt werden. Abschließend wird ein Kommunikationskonzept gefordert, das Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten bei der Umsetzung des RMEK klar darlegt und die Inhalte mit dem 11-Punkte-Plan zur Stärkung des Nahverkehrs synchronisiert.
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- 2.6.2Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr Hier: Synopse zu den Stellungnahmen zum Entwurf des Endberichtes Drucksache Nr. 14 / 0039-1 und Fraktionsantrag Drucksache Nr.: 14/0240Zur Vorlage · 14/0248 · Fraktionsantrag
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Der Fraktionsantrag 14/0248 sieht Änderungen an den Handlungsempfehlungen und Modellprojekten des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts für die Metropole Ruhr vor. Basierend auf Vorschlägen der Fraktionen SPD und CDU wird eine Reform des Tarifsystems angestrebt. Ziel ist es, die Tarife auf ein Niveau vergleichbar mit anderen Metropolregionen zu senken und ein günstigeres Sozialticket einzuführen, um den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau von Mobilitätsstationen. Das bestehende Modellprojekt soll weiterentwickelt werden, um als Vorbild für die städtische Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Kommunen zu dienen. Zudem wird eine Verbesserung des ÖPNV in den kreisangehörigen Kommunen gefordert. Hierbei sollen durch Pilotprojekte neue Modelle wie der Anforderungsverkehr entwickelt werden, um einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Ausbau zu ermöglichen.
Im Bereich des Güterverkehrs sieht der Antrag Maßnahmen zur Entlastung des Straßenverkehrs vor. Dies umfasst die Schaffung von innerstädtischen Konsolidierungspunkten sowie die Förderung von Lastenrädern und der Elektromobilität. Zur Verlagerung von Güterströmen vom Straßen- auf den Wasserweg wird auf Projekte wie „Smart Shipping“ verwiesen. Der Antrag sieht zudem vor, spezifische Erwähnungen einzelner Interessengruppen aus dem Text zu entfernen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist haushaltsneutral.
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- 2.7Leitbild metropolengerechter öffentlicher PersonennahverkehrZur Vorlage · 14/0102-1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0102-1 sieht die Erarbeitung eines Leitbildes für einen metropolengerechten öffentlichen Personennahverkehr vor. Die Verwaltung erhält den Auftrag, dieses Leitbild in Abstimmung mit der Synchronisierung der kommunalen Nahverkehrsplanung zu entwickeln. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Verbandsversammlung aus dem Zeitraum 2019/2020, der die Konkretisierung eines Mobilitätsbildes für das Jahr 2030 vorsah, zunächst unabhängig von bestehenden Organisationsstrukturen und finanziellen Auswirkungen.
Der Entwicklungsprozess basiert auf bereits vorhandenen fachlichen Grundlagen, wie den Leitsätzen zur regionalen Mobilität im Rahmen der „Vernetzten Metropole Ruhr“ sowie den Nahverkehrsplänen der Aufgabenträger VRR und NWL. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Einbeziehung der kommunalen Akteure aus den elf kreisfreien Städten und vier Kreisen der Region. Die Verwaltung plant einen fachlichen Austausch mit den regionalen und kommunalen Aufgabenträgern, um die vorhandenen Unterlagen auszuwerten und das Leitbild zu erstellen.
Zeitlich ist vorgesehen, dass die Zielaussagen bis Mitte 2023 zur Beratung vorgelegt werden können. Dabei soll eine enge Verzahnung mit dem laufenden Synchronisierungsprojekt der Nahverkehrspläne erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen des Projekts betreffen Personal- und Sachaufwendungen, die ab dem Haushaltsjahr 2022 erstmals für dieses Vorhaben im Haushalt angemeldet werden.
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- 2.7.1Leitbild metropolengerechter öffentlicher Personennahverkehr Drucksache Nr. 14/0102-1Zur Vorlage · 14/0241 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0241 wird die Entwicklung eines Leitbildes für einen metropolengerechten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angestrebt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Leitbild unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen auszuarbeiten und den zuständigen politischen Gremien in der zweiten Jahreshälfte 2021 zusammen mit konkreten Umsetzungsvorschlägen erneut vorzustellen.
Das Vorhaben knüpft an die Beauftragung der Verwaltung durch die Koalition aus CDU, SPD und Grünen Ende 2019 an, ein Leitbild für einen metropolengerechten ÖPNV bis zum Jahr 2030 zu erstellen. Ziel ist die Definition eines Verkehrsangebots, das der polyzentrischen Struktur des Verbandsgebietes Rechnung trägt. Im Fokus stehen dabei eine emissionsarme sowie kostengünstige Mobilität und eine Veränderung des Modalsplits hin zu umweltfreundlicheren Verkehrsträgern. Dies soll durch die Erhöhung des Anteils des Umweltverbundes und der Elektromobilität erreicht werden, ohne andere Verkehrsträger zu benachteiligen. Der Entwurf des Leitbildes soll zudem räumliche und verkehrsträgerübergreifende Schnittstellen sowie alternative Antriebstechnologien wie Wasserstoff berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus dem Antrag nicht; die Umsetzung ist als haushaltsneutral einzustufen.
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- 2.8Synchrone Fortschreibung der Nahverkehrspläne in der Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0103-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr prüft eine Beschlussvorlage zur koordinierten Fortschreibung der Nahverkehrspläne in der Metropole Ruhr. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die synchrone Aktualisierung dieser Pläne in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zu koordinieren und voranzutreiben. Ziel ist es, die im Mai 2020 vereinbarte Synchronisation der Planungen bis zum 31. Dezember 2023 zu realisieren.
Das Vorhaben ist in zwei Module unterteilt. Im ersten Modul, dem Projekt „Mobilitätsimpuls.RUHR 2023“, sollen interkommunale Schwachstellen im Verkehrsnetz identifiziert und entsprechende Lösungsvorschläge erarbeitet werden, deren Umsetzung bis zum 1. Januar 2024 in Aussicht gestellt werden kann. In diesen Prozess sind elf kreisfreie Städte sowie vier Kreise als Aufgabenträger des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs eingebunden. Der Zeitplan sieht vor, dass die inhaltliche Ausarbeitung bis August 2022 erfolgt und die politischen Beschlüsse der beteiligten Kommunen bis Juni 2023 vorliegen müssen.
Das zweite Modul, das ab 2024 beginnt, umfasst ein Harmonisierungsprojekt auf Basis einer systematischen Nahverkehrsbegutachtung. Die Umsetzung der Vorlage steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsentscheidung. Der Regionalverband beabsichtigt zudem, Fördermöglichkeiten zur Deckung des Finanzierungsmehraufwands zu erschließen.
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- 2.8.1Synchrone Fortschreibung der Nahverkehrspläne in der Metropole Ruhr Drucksache Nr. 14/ 0103-1Zur Vorlage · 14/0242 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsantrag 14/0242 sieht eine koordinierte und zeitlich synchrone Fortschreibung der kommunalen Nahverkehrspläne im Verbandsgebiet vor. Damit wird die Forderung von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten in der Metropole Ruhr aufgegriffen, die eine zeitliche Abstimmung dieser Pläne bis Ende Dezember 2023 anstreben.
Die RVR-Verwaltung erhält den Auftrag, diese Aufgabe gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zu moderieren und inhaltlich zu begleiten. Die Einbindung regionalpolitischer Akteure soll dabei über einen Arbeitskreis erfolgen, der sich aus Vertretern des VRR, des Regionalverbands Ruhr sowie des Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) zusammensetzt.
Zusätzlich wird die konsequente Weiterführung der regionalen Nahverkehrsplanung für die Metropole Ruhr gefordert, basierend auf einem Haushaltsbeschluss aus dem Dezember 2019. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Nachveranschlagungen erforderlich.
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- 2.9Fahrradverleihsystem metropolradruhr Hier: Jahresbericht 2020 und WeiterentwicklungsperspektivenZur Vorlage · 14/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) plant die Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr auf Basis eines neuen Masterplans. Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0194 sieht vor, die Verwaltung mit der Umsetzung des sogenannten „Masterplan metropolradruhr 2.0“ zu beauftragen, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Das Vorhaben zielt darauf ab, das bestehende Netz aus rund 400 Stationen und 2.600 Fahrrädern in den zehn teilnehmenden Städten räumlich auf weitere Kommunen und Kreise auszudehnen sowie funktional durch Angebote wie Pedelecs und Lastenräder zu ergänzen. Der Masterplan umfasst vier zentrale Säulen: Stationsnetzplanung, technische Entwicklung, Betriebsorganisation und Kommunikation. Während der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die technische Entwicklung bearbeitet, übernimmt der RVR die Planung des Stationsnetzes sowie die Organisation des Betriebs.
Für die Säule der Stationsnetzplanung ist ein Gutachten im Zeitraum von Januar 2022 bis Dezember 2023 vorgesehen, das Standorte und Radtypen nach regionalen Bedürfnissen festlegt. Parallel dazu soll ein weiteres Gutachten zur zukünftigen Betriebsorganisation und rechtlichen Basis zwischen Juli 2022 und November 2023 erstellt werden. Die Finanzierung der geplanten Gutachten soll zudem mit dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich einer möglichen Förderung abgestimmt werden.
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- 2.9.1Weiterentwicklung metropolradruhrZur Vorlage · 14/0207 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0207 regt die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament die Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems metropolradruhr an. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Gespräche mit verschiedenen Partnern zur Etablierung und zum Ausbau des Systems zu führen. Zu den angestrebten Gesprächspartnern zählen Kommunen, Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, große Arbeitgeber, kommunale Verkehrsunternehmen sowie bisher nicht beteiligte Hochschulen.
Das Vorhaben sieht vor, das Verleihsystem sowohl in bereits bestehenden Standorten zu erweitern als auch in Gebieten zu etablieren, die bislang nicht Teil des Netzes sind. Dies betrifft insbesondere die Emscherachse, periphere Stadtteile sowie den kreisangehörigen Raum, um metropolradruhr als integralen Bestandteil des regionalen Verkehrsnetzes zu verankern.
Die Begründung des Antrags verweist auf steigende Ausleihzahlen, insbesondere in Universitätsstädten durch Kooperationen mit dem Betreiber nextbike. Während entlang der Hellwegachse eine hohe Stationsdichte vorhanden ist, wird eine geringere Abdeckung in anderen Regionen festgestellt. Über die Ergebnisse der Gespräche soll dem Mobilitätsausschuss berichtet werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden im Antrag nicht ausgewiesen.
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- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 2.10Fortführung Kooperationsvertrag Besucherzentrum HohewardZur Vorlage · 14/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr beabsichtigt, die Kooperation mit den Städten Herten und Recklinghausen zum Betrieb des Besucherzentrums Hoheward ab dem 1. Januar 2022 für zunächst fünf Jahre fortzuführen. Die finanziellen Rahmenbedingungen sollen dabei unverändert bleiben. Der Regionalverband übernimmt Kosten in Höhe von 185.000 Euro für Sachmittel sowie 240.000 Euro für Personalkosten, was vier Planstellen und einen Ausbildungsplatz umfasst, ergänzt um jährliche Investitionsmittel von rund 10.000 Euro. Die Stadt Herten beteiligt sich über die HTVG mit einem jährlichen Zuschuss von 60.000 Euro brutto, während die Stadt Recklinghausen 36.000 Euro beisteuert.
Im Rahmen der Vorlage wird die Verwaltung zudem beauftragt, gemeinsam mit den Partnerkommunen einen Standortvorschlag sowie ein Umsetzungskonzept für das Besucherzentrum und einen Infopunkt zu erarbeiten. Dieses Konzept soll städtebauliche, eigentumsrechtliche und wirtschaftliche Aspekte abbilden. Parallel dazu ist die Erstellung eines Handlungskonzepts zur weiteren touristischen Entwicklung des Landschaftsparks Hoheward vorgesehen. Die Entscheidung folgt auf vorangegangene befristete Verlängerungen der Kooperation und zielt auf eine dauerhafte, tragfähige Zusammenarbeit für die Einrichtung ab.
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- 2.11Ergänzungsvorlage Klimaoffensive Ruhr; Klimaneutrale Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0204-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan mit dem Titel „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ zu entwickeln. Ziel des Plans ist die Senkung der regionalen Treibhausgas-Emissionen, um die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen und eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Die Umsetzung soll Netzwerkmanagement, Projektsteuerung sowie den Einsatz digitaler Werkzeuge zur Beteiligung verschiedener Akteure beinhalten, um ein sektorübergreifendes Vorgehen in der Region zu ermöglichen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Nutzung digitaler Instrumente, wie etwa eines „digitalen Zwillings“, um energetische Verflechtungen und Stoffströme, beispielsweise im Bereich des grünen Wasserstoffs, zu koordinieren und zu überwachen. Für das Haushaltsjahr 2022 ist ein Eigenanteil in Höhe von 125.000 Euro vorgesehen, der unter dem Vorbehalt der Budgetentscheidung steht.
Zur Finanzierung des Gesamtprojekts wurde beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ein Förderantrag über rund 3,75 Millionen Euro gestellt. Sollte diese Förderung nicht bewilligt werden, sollen alternative Förderprogramme oder eine Anschubfinanzierung aus RVR-Eigenmitteln in Höhe von bis zu 375.000 Euro über drei Jahre genutzt werden. Über die Fortschritte des Masterplans wird der Verbandsausschuss regelmäßig unterrichtet.
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- 2.11.1Antrag der Fraktion Die Linke Klimaoffensive Ruhr; Klimaneutrale Metropole Ruhr ? Entwicklung unterschiedlicher Szenarien bei der MasterplanentwicklungZur Vorlage · 14/0216 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0216 der Fraktion DIE LINKE wird die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ zu entwickeln. Ziel des Plans ist die Senkung regionaler Treibhausgas-Emissionen zur Einhaltung der Vorgaben des Pariser Klimaabkommens sowie der novellierten Fassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Dabei wird das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 angestrebt.
Im Rahmen der Masterplanentwicklung sollen drei verschiedene Szenarien erarbeitet werden, die aufzeigen, wie Klimaneutralität in den Jahren 2030, 2040 und 2045 erreicht werden kann. Diese Szenarien sind dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie der Verbandsversammlung zur weiteren Beratung vorzulegen. Der Masterplan soll zudem Netzwerkmanagement, Projektsteuerung sowie den Einsatz digitaler Werkzeuge zur Beteiligung verschiedener Akteure umfassen, um ein sektorübergreifendes Vorgehen in der Metropole Ruhr zu ermöglichen.
Der von Heike Kretschmer und Wolfgang Freye eingereichte Antrag begründet die Notwendigkeit der Szenarien mit den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es sollen ehrgeizigere Ziele geprüft werden, um eine führende Rolle der Region im Klimaschutz einzunehmen. Für die Umsetzung der Maßnahme sind keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
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- 2.11.2Antrag der Fraktion B90/Die Grünen Klimaneutrale Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0217 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0217 der Fraktion „Die Grünen im Ruhrparlament“ wird eine Änderung der Klimaziele für die Metropole Ruhr vorgeschlagen. Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschluss zur Entwicklung eines Masterplans „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ anzupassen.
Nach dem Entwurf soll die Verwaltung beauftragt werden, unter Beteiligung der Kommunen, der Bürgerinnen und Bürger sowie des Ruhrparlaments einen Masterplan zu entwickeln, der im Jahr 2022 vorgelegt werden soll. Ziel ist die Absenkung der regionalen Treibhausgas-Emissionen gemäß den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens und unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021. Die Umsetzung soll auf Basis eines CO2-Budgets erfolgen, das sich an den Ermittlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung orientiert. Als Zielvorgabe wird eine Klimaneutralität der Metropole Ruhr bis spätestens 2035 angestrebt.
Die Begründung des Antrags verweist auf die rechtlichen Anforderungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine zu starke Verschiebung von Emissionsminderungsverpflichtungen in die Zukunft die Grundrechte beeinträchtigen könne. Der Antrag wurde von Karsten Finke und Jan Matzoll eingebracht. Es werden keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt durch diesen Antrag erwartet.
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- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 2.12Industrielle Kulturlandschaft RuhrZur Vorlage · 14/0184 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0184 bekräftigt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Unterstützung der Bewerbung der industriellen Kulturlandschaft Ruhr für die deutsche Tentativliste des UNESCO-Welterbes. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens des Landes Nordrhein-Westfalen soll das Ruhrparlament den Prozess als regionale Institution begleiten.
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) übernimmt dabei die federführende Koordination zwischen den beteiligten Kommunen, dem zuständigen Landesministerium und der Stiftung Industriedenkmalpflege. Der Antrag sieht vor, dass das Ruhrparlament aktiv in das Bewerbungsverfahren einbezogen wird und regelmäßig über den aktuellen Sachstand informiert wird.
Der Antrag umfasst zudem die Klärung von Folgekosten sowie etwaiger Beschränkungen und Vorgaben im Zuge der Bewerbung. Parallel dazu sollen Management- und Controllingstrukturen an den Standorten etabliert werden. Es wird eine Evaluierung bereits getroffener politischer Beschlüsse in den Kommunen sowie ein Dialog zur Ausräumung von Bedenken angestrebt. Bei einer erfolgreichen Bewerbung soll sich die Verwaltung zudem dafür einsetzen, dass der RVR Sitz der Koordinierungsstelle wird. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus dem Antrag nicht.
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- –Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 2.13Projekt Innovationsberichterstattung für das Ruhrgebiet in Kooperation zwischen dem RWI ? Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (RWI) und dem Regionalverband Ruhr (RVR)Zur Vorlage · 14/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat die Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit dem RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. eine regionale Innovationsberichterstattung für das Ruhrgebiet aufzubauen. Das Vorhaben basiert auf dem Innovationsbericht NRW und soll die Transformation der Region von einer montanindustriellen hin zu einem ökologisch nachhaltigen Innovationsökosystem durch geeignete Indikatoren abbilden.
Die inhaltliche Schwerpunktsetzung umfasst Themen wie Umwelt und Energie, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, Humankapital sowie Fachkräfte sowie Gründungen aus Hochschulen und Spin-offs. Die Ergebnisse der Zusammenarbeit sollen in der Fachöffentlichkeit, der Wissenschaft, der Wirtschaft und in politischen Gremien diskutiert werden. Geplant ist die Veröffentlichung von Infografiken, Tabellen und Kurzberichten, wobei eine digitale Aufbereitung im Dashboard der Regionalstatistik des RVR vorgesehen ist.
Die Projektleitung übernehmen Dr. Verena Eckl (RVR) und Dr. Michael Rothgang (RWI). Die Laufzeit des Projekts ist für den Zeitraum von Mai 2021 bis Mai 2023 angesetzt. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse für die Jahre 2022 und 2023. Für das Projekt sind Sachkosten in Höhe von insgesamt 45.000 Euro sowie ein Anteil an den Personalkosten des RWI veranschlagt.
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- 2.14Einrichtung eines regionalen Medienzentrums RuhrZur Vorlage · 14/0179 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0179 regt die Fraktion Die Grünen die Prüfung der Einrichtung eines regionalen „Medienzentrums Ruhr“ an. Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr soll hierzu gemeinsam mit den Landesmedienzentren, dem Land sowie der Bildungsinitiative RuhrFutur untersuchen, ob sich ein interkommunales Zentrum realisieren lässt. Dabei wird eine zentrale Lage und eine gute Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.
Der Antrag sieht vor, dass im Rahmen dieser Prüfung verschiedene Anforderungen berücksichtigt werden. Dazu gehören die Durchführung von Fortbildungen für Lehrkräfte zum Einsatz digitaler Medien, die Bereitstellung von Media-Labs sowie die Bildung einer kommunalen Einkaufsgemeinschaft für Softwarelizenzen und Apps. Zudem soll eine Vernetzung regionaler Akteure wie Schulen, Schulträger und Bildungsbüros sowie eine Koordination der Medienberaterinnen und Medienberater zur Vermeidung von Doppelstrukturen geprüft werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Beantwortung von Fragen zur finanziellen und organisatorischen Umsetzung. Die Verwaltung soll ermitteln, welche Kosten für die Einrichtung entstehen würden, wie sich diese aufteilen und welche Finanzierungs- sowie Organisationsmodelle infrage kommen. Zudem soll das Interesse der Kommunen an einem solchen regionalen Zentrum untersucht werden.
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- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.15Bewerbung UNESCO Weltkulturerbe 'Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet'Zur Vorlage · 14/0221 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Unterstützung der Bewerbung für das UNESCO-Welterbe „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“. Der entsprechende Antrag wurde von der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens des Landes Nordrhein-Westfalen zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste eingereicht. Ziel ist die Aufnahme in die deutsche Liste, welche als Grundlage für eine spätere Nominierung durch die UNESCO dient.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur die politischen Entscheidungsgremien der Kommunen sowie die Öffentlichkeit im weiteren Prozess kontinuierlich einbindet. In der Begründung wird zudem auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine verbindliche Übereinkunft über die Flächenkulisse und die Pufferzonen zu erzielen, um die wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven der Metropole Ruhr nicht zu beeinträchtigen. Parallel dazu soll die regionale Managementstruktur so ausgelegt werden, dass Doppelstrukturen vermieden und vorhandene institutionelle Kapazitäten genutzt werden können. Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands vor.
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Hauptdokument|20210608100445-2|20210608100445-3|20210608100447-4|20210608100356-0|20210608100444-0|20210608100444-1
- 2.15.1Begleitantrag - UNESCO Weltkulturerbe ?Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet?Zur Vorlage · 14/0245 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0245 setzt sich die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr mit der Bewerbung der Metropole Ruhr um die Aufnahme in die deutsche Tentativliste für den UNESCO-Weltkulturerbe-Status der „Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ auseinander. Der Antrag weist auf die Komplexität des Verfahrens hin, das aufgrund der Vielzahl an Standorten und der notwendigen Einbindung verschiedener Akteure besondere Anforderungen an die Objektsicherung sowie die Erfüllung von Auflagen stellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass das Ruhrparlament unabhängig vom Ausgang des UNESCO-Verfahrens zum Erhalt des industriellen Erbes der Region verpflichtet bleibt. Dies beinhaltet die Fortführung der Bewahrung dieses Erbes im Rahmen der Route der Industriekultur sowie die Förderung der Attraktivität der beteiligten Standorte.
Darüber hinaus wird die RVR-Verwaltung beauftragt, das bisherige Verfahren seit dem ersten Antragsversuch im Jahr 2013 kritisch aufzuarbeiten. Der Antrag führt an, dass die bisherige Kommunikation sowie die Einbindung politischer Gremien in den Kommunen und im Regionalverband verbesserungswürdig seien. Für die Umsetzung des Antrags sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt vorgesehen.
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- 2.16Informationen zur Besetzung des Arbeitskreises VRR-NWL-RVRZur Vorlage · 14/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0086 befasst sich mit der Neubesetzung des gemeinsamen politischen Arbeitskreises VRR-NWL-RVR. Dieses Gremium, das aus Vertretern des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrszweckverbandes Westfalen-Lippe (NWL) und des Regionalverbands Ruhr (RVR) besteht, wurde im Jahr 2016 gegründet. Die letzte Sitzung dieses Arbeitskreises fand im August 2020 statt.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung sieben ordentliche sowie sieben stellvertretende Mitglieder für die Vertretung im genannten Arbeitskreis entsendet. In der Struktur des Gremiums sind die Anteile der beteiligten Verbände festgelegt: Während der VRR und der RVR jeweils sieben Vertreter entsenden, ist der NWL mit fünf Mitgliedern vertreten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Neubesetzung keine zusätzlichen Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung im Haushaltsplan des Regionalverbands. Die Vorlage dient somit der personellen Festlegung der Vertretung in diesem regionalen Koordinierungsgremium.
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- 2.16.1Information zur Besetzung des Arbeitskreises VRR-NWL-RVRZur Vorlage · 14/0246 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0246 wird eine Änderung des Beschlussvorschlags zur Besetzung des Arbeitskreises VRR-NWL-RVR angestrebt. Der Antrag sieht vor, dass das Ruhrparlament sechs ordentliche Mitglieder in den genannten Arbeitskreis wählt.
Darüber hinaus wird festgelegt, dass alle Fraktionsmitglieder – sowohl die ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung als auch die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger – dazu berechtigt sind, die ordentlichen Mitglieder ihrer jeweiligen Fraktion im Arbeitskreis zu vertreten. Als Regelung für die Vertretungsreihenfolge wird die alphabetische Reihenfolge der Nachnamen der Fraktionsmitglieder vorgeschlagen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass durch diesen Antrag keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind; die Maßnahme ist haushaltsneutral. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung behandelt.
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- 2.17Interfraktionelle Arbeitsgruppe Europa (InterfrAG Europa), hier: personelle BesetzungZur Vorlage · 14/0220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0220 regelt die personelle Besetzung der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Europa (InterfrAG Europa) innerhalb des Regionalverbands Ruhr. Der Entwurf sieht die Bestätigung der Mitglieder aus den verschiedenen Fraktionen vor.
Für die SPD-Fraktion sind Ulrike Matzanke, Jona Groth und Wolfgang Weber als Mitglieder vorgesehen. Die CDU wird durch Frank Heidenreich, Dennis Radtke MdEP und Barbara Rörig vertreten. Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen treten Hanna Sander und Jan Matzoll an die Gruppe heran. Die AfD benannte Alan Imamura, die Linke Wolfgang Freye und die FDP Wilhelm Bies.
Der Vorschlag legt zudem fest, dass alle Mitglieder der Fraktionen, einschließlich der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, zur Vertretung ihrer jeweiligen Fraktion berechtigt sind. Die Reihenfolge der Vertretung richtet sich nach der alphabetischen Sortierung der Nachnamen der Fraktionsmitglieder. Aus der personellen Besetzung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes.
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- 2.18Wechsel im Aufsichtsrat der ruhr:HUB GmbHZur Vorlage · 14/0228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine personelle Veränderung im Aufsichtsrat der ruhr:HUB GmbH. Mit der Beschlussvorlage 14/0228 wird die Bestellung von Prof. Dr. Julia Frohne als stimmberechtigtes Mitglied vorgeschlagen, die mit Wirkung zum 15. August 2021 erfolgen soll.
Prof. Dr. Julia Frohne übernimmt in dieser Funktion die Nachfolge von Rasmus Beck. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages der ruhr:HUB GmbH, wonach die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr die Vertretung der Business Metropole Ruhr GmbH im Aufsichtsrat bestimmt. Mit ihrer künftigen Position als Geschäftsführerin der Business Metropole Ruhr GmbH wird sie die Interessen dieser Gesellschaft im Gremium vertreten.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus diesem Wechsel nicht; die Maßnahme ist haushaltsneutral gestaltet.
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- 2.19Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2021 ? 31.03.2021 für das Haushaltsjahr 2021 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/0232 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 14/0232 informiert die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2021 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2021. Die Mitteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Kenntnisnahme.
Die Entscheidung über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen unterliegt im Regionalverband Ruhr spezifischen Regelungen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzeptes. Demnach entscheidet der Kämmerer über Beträge unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Bei Haushaltsüberschreitungen, die diesen Wert überschreiten, ist der Verbandsausschuss zuständig.
Die Vorlage legt dar, dass für die genannten Überschreitungen keine weitere Nachveranschlagung oder Mittelbereitstellung erforderlich ist, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Die Berichterstattung ist für die Sitzung des Verbandsausschusses am 14. Juni 2021 sowie für die Sitzung der Verbandsversammlung am 25. Juni 2021 vorgesehen.
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- 2.20Resolution der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost zur Schließung der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE)Zur Vorlage · 14/0186 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr befasst sich mit der Berichtsvorlage 14/0186, welche die Resolution der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost zur Schließung der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) zum Gegenstand hat. Die entsprechende Vorlage wurde den Fraktionen SPD, CDU, B90/Die Grünen und FDP sowie dem Bezirksbürgermeister Wilfried Heidl zugeordnet.
Mit einem Schreiben vom 24. April 2021 haben die genannten politischen Gruppierungen und der Bezirksbürgermeister den Regionalverband Ruhr über die Resolution informiert. Der Inhalt der Vorlage ist für die Verbandsversammlung zur Kenntnis bestimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Berichtsvorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen notwendig sind. Die Vorlage ist somit haushaltsneutral gestaltet, da keine zusätzlichen Ausgaben oder Budgetänderungen durch die Kenntnisnahme der Resolution entstehen.
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- –Vorlagen aus dem letzten Sitzungsquartal
- 2.21Stream und Archivierung von Ton- und/oder Videoaufnahmen der Gremiensitzungen
- 2.21.1(ohne Titel)
- 2.21.2Anfrage zur Drucksache Nr. 14/0114Zur Vorlage · 14/0132 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache Nummer 14/0132 liegt eine Fraktionsanfrage vor, die als ergänzende Anfrage zur Drucksache Nummer 14/0114 konzipiert ist. Die Vorlage richtet sich an die Verwaltung und befasst sich mit der Handhabung von Aufnahmen.
Im Kern der Anfrage steht die Frage nach der Sicherheit im Umgang mit diesen Aufnahmen. Es wird um eine Auskunft darüber gebeten, wie ein Missbrauch der Aufnahmen verhindert werden kann. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, ob die Fragen der Verwertungsrechte in diesem Zusammenhang bereits geklärt sind. Die Anfrage wurde von den Fraktionen im Rahmen des parlamentarischen Prozesses gestellt und zur Kenntnisnahme sowohl dem Verbandsausschuss als auch der Verbandsversammlung vorgelegt.
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- 2.21.3Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Koalitionsfraktionen SPD und CDU Anfrage zur Drucksache Nr. 14/0114 (Video-Streaming)Zur Vorlage · 14/0132-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr hat auf eine Anfrage der Koalitionsfraktionen SPD und CDU zur Möglichkeit eines Video-Streamings von Sitzungen reagiert. In der Antwort wird erläutert, dass die Verwertungsrechte an Aufzeichnungen der öffentlichen Teile der Verbandsversammlung durch eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können.
Hierzu wird ein neuer Paragraf (§ 19 a) zur Medienübertragung vorgeschlagen. Dieser sieht vor, dass Sitzungen der Verbandsversammlung im öffentlichen Teil live als Video- und Audioangebot auf der Website www.ruhrparlament.de übertragen werden. Die Aufzeichnungen sollen zudem für einen späteren Abruf zur Verfügung stehen.
Der Entwurf enthält zudem Mechanismen zur Begrenzung der Übertragung. Die Verbandsversammlung kann per Geschäftsordnungsantrag beschließen, einzelne Tagesordnungspunkte von der medialen Übertragung auszuschließen. Darüber hinaus wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelfall und ohne Angabe von Gründen zu erklären, dass ihr persönlicher Redebeitrag nicht Teil der Medienübertragung oder der Videoaufzeichnung sein soll.
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- 2.21.4Ruhrparlaments-TVZur Vorlage · 14/0046 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat mit der Drucksache 14/0046 den Antrag auf Einführung eines „Ruhrparlaments-TV“ gestellt. Das Vorhaben sieht ein audiovisuelles Streaming- und On-Demand-Angebot vor, über das die öffentlichen Sitzungen der Verbandsversammlung sowie des Verbandsausschusses – sofern dieser in Vertretung der Verbandsversammlung tagt – auf rvr.ruhr zugänglich gemacht und archiviert werden sollen.
Ziel des Antrags ist es, die Transparenz der politischen Arbeit zu erhöhen und den Öffentlichkeitsgrundsatz auch unter Bedingungen, die eine physische Teilnahme erschweren, zu gewährleisten. Ein Livestream soll zudem die Teilhabe für Personen ermöglichen, die eine persönliche Anwesenheit bei den Sitzungen nicht wahrnehmen können, beispielsweise aufgrund von Quarantänemaßnahmen.
Im Rahmen des Antrags wird die Verwaltung beauftragt, Beschlussvorlagen über notwendige Anpassungen der Geschäftsordnung sowie der Verbandsordnung vorzulegen. Zudem soll ein Entwurf zur technischen Umsetzung erarbeitet werden. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden im Dokument als haushaltsneutral beschrieben, da keine Nachveranschlagung erforderlich ist.
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- 2.21.5Veröffentlichung von Tondokumenten der VerbandsversammlungZur Vorlage · 14/0097 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Drucksache 14/0097 hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zur Veröffentlichung von Tondokumenten der Verbandsversammlung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, sämtliche Audio-Aufnahmen der laufenden Wahlperiode ab sofort öffentlich zugänglich zu machen. Sollten hierfür Anpassungen der Geschäftsordnung erforderlich sein, soll dies auf Basis einer Verwaltungsvorlage in einer der folgenden Sitzungen erfolgen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung von Audio-Dateien aus früheren Wahlperioden im Internet zu prüfen. Ziel des Antrags ist es, die politische Willensbildung transparenter zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger stärker an die Arbeit des Ruhrparlaments heranzuführen. In der Begründung wird auf Bestrebungen anderer Fraktionen sowie auf den Vorschlag der Fraktion B90/Die Grünen für ein „Ruhrparlaments-TV“ verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen werden im Antrag nicht veranschlagt; die Umsetzung soll haushaltsneutral erfolgen. Der Antrag wurde von der Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Freye und der Fraktionsgeschäftsführerin Heike Kretschmer eingereicht.
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- –Fraktionsanträge
- 2.22Einrichtung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Interessenvertreter*innen (Lobbyregister)Zur Vorlage · 14/0178 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0178 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Interessenvertreter beantragt. Das Vorhaben sieht vor, ein sogenanntes Lobbyregister zu schaffen, in dem sich Akteure registrieren müssen, die professionell versuchen, Einfluss auf die politischen Prozesse und die Wahrnehmung der Aufgaben des Regionalverbandes Ruhr zu nehmen.
Der Antrag sieht vor, dass dabei auch die jeweiligen Auftraggeber genannt werden müssen. Die Registereinträge sollen zudem die Tätigkeit und den Einfluss auf einzelne Vorhaben, die Kontaktaufnahmen zur Verbandsleitung sowie zur Verbandsversammlung und die finanziellen Aufwendungen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar machen. Damit soll die Transparenz darüber erhöht werden, welche Interessen gegenüber den Organen des Verbandes vertreten werden.
Hinsichtlich der Haushaltsauswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung Dr. Birgit Beisheim und Patrick Voss sowie dem Fraktionsgeschäftsführer Felix Kalker eingebracht.
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- 2.23Resolution Wasserstoffzentrum RuhrZur Vorlage · 14/0226 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/0226 strebt die Fraktion „Die Grünen im Ruhrparlament“ eine Resolution zur Unterstützung eines Wasserstoffzentrums in der Metropole Ruhr an. Der Antrag befasst sich mit der Errichtung des nationalen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstoff (TIW) am Standort des Stahlwerkes HKM in Duisburg, ein Vorhaben, das vom Zentrum für Brennstoffzellentechnik (ZBT) initiiert wurde.
Der Text verweist auf eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, die der Region eine Spitzenposition unter den Wasserstoffregionen in Deutschland bescheinigt. Als Standortvorteile werden die vorhandene Expertise sowie die infrastrukturelle Anbindung durch Hafen, Schiene und Straße angeführt. Die Fraktion beabsichtigt, ihre politischen Möglichkeiten auf Landes- und Bundesebene zu nutzen, um die Bewerbung für das TIW zu unterstützen und eine Entscheidung zugunsten des Standorts Duisburg zu erwirken.
Aus dem Antrag gehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hervor; die Maßnahme ist haushaltsneutral. Der Antrag wurde von Karsten Finke und Dr. Birgit Beisheim eingereicht.
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- 2.24Anfragen und Mitteilungen
- 2.24.1Auswirkungen der Emschertal-Brücken-SperrungZur Vorlage · 14/0211 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD hat im Regionalverband Ruhr die Fraktionsanfrage 14/0211 zur Sperrung der Emschertal-Brücke am Autobahnkreuz Herne eingereicht. Die Brücke ist seit etwa einem Monat für den Lkw-Verkehr ab 3,5 Tonnen gesperrt; eine dauerhafte Sperrung bis zum Neubau einer Ersatzbrücke wird als wahrscheinlich angenommen. Ein Ergebnis eines kürzlich durchgeführten Belastungstests für den Pkw- und Kleinlastverkehr steht noch aus.
Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen der Sperrung auf das Verkehrsnetz in der Metropole Ruhr sowie auf die Städte Herne, Recklinghausen und Bochum. Die Fraktion bittet die RVR-Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf sowie dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Autobahn GmbH Westfalen, den Verbandsausschuss am 14. Juni 2021 über die Entwicklungen und potenziellen Folgen zu informieren.
Die Fragen der Anfrage beziehen sich auf Planungen für den Fall einer dauerhaften Vollsperrung sowie auf ein großräumiges Umleitungskonzept für Lkw-Verkehr. Zudem wird nach der Rolle des Projekts SEVAS zur Lkw-Navigation und der möglichen Einbindung der Städte Herten, Dorsten, Haltern am See und Oer-Erkenschwick gefragt. Weitere Punkte sind technische Möglichkeiten zur Brückenerneuerung, Optionen für einen kurzfristigen Ersatzbau sowie die Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen auf die Planfeststellung. Abschließend wird nach Überlegungen zur Stärkung des schienengebundenen Personenverkehrs auf der Nord-Süd-Achse gefragt.
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- 2.24.2Anfrage der Fraktion Die Linke Sachstandsbericht zum Projekt ?Radschnellweg Ruhr ? RS1? von Straßen.NRWZur Vorlage · 14/0239 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage (Drucksache 14/0239) zum aktuellen Sachstand des Projekts „Radschnellweg Ruhr – RS1“ gestellt. Hintergrund der Anfrage sind die Berichterstattung von Straßen.NRW sowie Fragen zur Planung und zum Baufortschritt der verschiedenen Streckenabschnitte.
Die Anfrage fordert eine detaillierte Darstellung der einzelnen Abschnitte sowie Erläuterungen zur Berechnung der Kilometerangaben. Dabei werden spezifische Fragen zum Streckenverlauf in den Bereichen Moers, Duisburg und Mülheim aufgeworfen, unter anderem zur zukünftigen Führung in Duisburg und zu möglichen Alternativrouten in Mülheim. Zudem wird um Auskunft gebeten, inwieweit Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Machbarkeitsstudie vorgenommen wurden und welche Gründe hierfür vorliegen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den zeitlichen Verzögerungen beim Baubeginn. Die Fraktion weist darauf hin, dass sich der Baubeginn für Abschnitte in Mülheim, Duisburg und Bochum auf das Jahr 2022 verschoben hat und für einen Abschnitt in Duisburg keine Angaben mehr vorliegen. Es werden die Gründe für diese Verschiebungen sowie Möglichkeiten zur Beschleunigung des Projekts erfragt. Abschließend wird nach dem Zeitplan für die Inbetriebnahme der gesamten Trasse von Moers bis Hamm sowie einer möglichen Verlängerung in den Kreis Wesel gefragt.
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- 2.24.3Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen UmweltbildungZur Vorlage · 14/0212-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr hat auf eine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zum Thema Umweltbildung geantwortet. Im Fokus der Antwort steht die Funktionsweise und das Angebot der Umweltpädagogischen Station Heidhof, die als regionales Zentrum für schulische Nachhaltigkeitsbildung agiert. Die Einrichtung wird in Kooperation mit der Bezirksregierung Münster betrieben.
Ein wesentliches Merkmal des Programms ist, dass die Unterrichtseinheiten ausschließlich durch staatliches Lehrpersonal durchgeführt werden, das von der Bezirksregierung Münster gestellt wird. Die Zielgruppe umfasst Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II, wobei etwa 50 Prozent der Teilnehmenden der Sekundarstufe II angehören. Der Unterricht findet primär im Freiland statt und nutzt die natürlichen Umgebungen des Regionalverbandes für fächerübergreifende Projekte in den Bereichen Natur- und Sozialwissenschaften sowie MINT.
Die Station entwickelt zudem standortspezifisches Lernmaterial und bietet Fortbildungen für Lehrkräfte an. Darüber hinaus ist die Einrichtung in die staatliche Ausbildung von Lehrkräften integriert, indem sie als Lernort für Studienseminare dient. Da die Angebote als Teil des staatlichen Unterrichtsangebots konzipiert sind, stehen sie den teilnehmenden Schulen unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslastung der Station wird als kontinuierlich hoch beschrieben, wobei die Kapazitätsgrenzen erreicht sind.
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