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Tagesordnung
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 2Aktuelles
- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Förderprogramm 'Kommunaler Straßenbau 2023' - Unterrichtung und BeschlussfassungZur Vorlage · 14/0878 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0878 behandelt das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau 2023“. Der Verbandsausschuss legt hierzu eine Vorlage zur Unterrichtung und Beschlussfassung vor, die den regionalen Vorschlag für das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster umfasst.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den regionalen Vorschlag zum Förderprogramm gemäß den Anlagen 1 bis 3 der Vorlage beschließt. Diese Anlagen enthalten jeweils ein regionales Votum für das RVR-Gebiet innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten der drei Bezirke auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes vorgelegt.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung in Gremien wie dem Ausschuss für Mobilität sowie dem Planungsausschuss vor, bevor die endgültige Beschlussfassung in der Verbandsversammlung stattfindet.
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Hauptdokument|20230215093621-0|20230215093626-1|20230215093626-2|20230215093626-0
- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 4.17. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - auf dem Gebiet der Stadt Hamm Veranlassung der BekanntmachungZur Vorlage · 14/0873 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr nimmt zur Kenntnis, dass die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg veranlassen wird. Betroffen ist der Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – auf dem Gebiet der Stadt Hamm. Die Veröffentlichung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Hintergrund dieser Vorlage liegt in einem Feststellungsbeschluss des Regionalrats vom 23. September 2022, der einstimmig gefasst wurde. Nach der anschließenden Vorlage bei der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes NRW wurden keine Einwendungen erhoben. Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses tritt die 7. Änderung des Regionalplans rechtskräftig in Kraft.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolgen für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung.
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- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.1.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke Berücksichtigung des Abgrabungsmonitoring des Geologischen Dienstes von Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2022 im Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der 3. Offenlage bei der Ermittlung des VersorgungszeitraumesZur Vorlage · 14/0945-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Regionaldirektorin hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Entwurf des Regionalplans Ruhr reagiert. Im Fokus steht die Frage, weshalb der Monitoringbericht des Geologischen Dienstes NRW mit Stichtag 1. Januar 2022 nicht für die 3. Offenlage herangezogen wurde. Die Verwaltung begründet dies damit, dass der Bericht von 2022 lediglich eine Trendfortschreibung darstellt und nicht auf einer neuen Luftbildauswertung basiert. Als Grundlage für die Dimensionierung der Abgrabungsbereiche dient stattdessen der Bericht mit Stichtag 1. Januar 2021, da dieser auf Luftbildern beruht und als belastbare Basis bewertet wird.
Die Antwort erläutert zudem den Zusammenhang zwischen Förderraten und Flächenbedarf: Eine geringere Jahresförderung würde zu einem geringeren Sicherungsbedarf an Flächen führen. Über die Gründe für sinkende Förderraten liegen keine detaillierten Erkenntnisse vor; als mögliche Faktoren werden der Einsatz von Recyclingmaterial, die konjunkturelle Lage oder eine begrenzte Flächenverfügbarkeit angeführt. Bezüglich des Verbrauchs von Kies und Sand wird auf Rohstoffstudien verwiesen, wonach diese Materialien primär in der Bauindustrie sowie in der Metall-, Glas- und Kunststoffindustrie Verwendung finden. Die Aufgabe der Raumordnung ist die Sicherung von Flächen für den Bedarf im Planungsgebiet, wobei Exportanteile als Teil der Marktbeziehungen betrachtet werden.
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- 7.1.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sachstand bei den Regionalen KooperationsstandortenZur Vorlage · 14/0937-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum aktuellen Stand der regionalen Kooperationsstandorte reagiert. In einer detaillierten Aufstellung werden 24 verschiedene Standorte in der Region betrachtet, deren Entwicklungsstatus und Kooperationsansätze variieren.
An einigen Standorten, wie etwa in Kamp-Lintfort oder Voerde, bereiten die Kommunen bereits Bauleitplanungen vor oder verfolgen Erweiterungswünsche für Logistik- bzw. Wasserstoffstandorte. In anderen Fällen, beispielsweise in den Gebieten Barmingholten, Emmelkamp oder Linderhausen, besteht derzeit keine politische Mehrheit für eine weitere Entwicklung der Flächen. Bei einigen Projekten, etwa in Recklinghausen/Herten oder Unna/Kamen, ist zudem eine überkommunale Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Organisationen vorgesehen.
Bezüglich des Standorts „Nordwestlich Weikensee“ in Hamminkeln erläuterte die Verwaltung, dass ein Vermarktungskonzept zwar die Spezialisierung auf „Neue Industrie“ und „Intelligente Logistik“ empfiehlt, dieser Beschluss durch die Verbandsversammlung jedoch noch aussteht. Zudem wurden planerische Unterschiede zu kommunalen Gewerbegebieten angeführt: Regionale Kooperationsstandorte unterliegen spezifischen Anforderungen an die städtebauliche Qualität, den Klimaschutz sowie eine Mindestansiedlungsgröße von fünf Hektar, welche für rein kommunale Gebiete nicht zwingend vorgeschrieben sind.
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- 7.1.3Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Sachstand Kiesflächen 3. Offenlage des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 14/0960-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der CDU zum Sachstand der Kiesflächen im Regionalplan Ruhr wird klargestellt, dass für die Berechnung von Versorgungszeiträumen nicht die jährliche Flächeninanspruchnahme, sondern das Rohstoffvolumen maßgeblich ist. Die in der Anfrage genannte Zahl von 47 ha/a konnte in den Monitoringberichten des Geologischen Dienstes NRW nicht bestätigt werden.
Für den dritten Entwurf des Regionalplans Ruhr sind für die Rohstoffgruppe Kies und Kiessand 568 Hektar als Erweiterung bestehender Abgrabungen sowie 364 Hektar als Neuansätze vorgesehen. Basierend auf Daten des Geologischen Dienstes NRW vom Januar 2022 wurden Restflächen von insgesamt 917 Hektar ermittelt. Unter der Annahme einer jährlichen Förderrate von 7 Millionen Kubikmetern ergeben sich daraus Restmengen für einen Versorgungszeitraum von etwa sieben Jahren innerhalb bereits genehmigter Abgrabungen.
Die methodische Vorgehensweise zur Ermittlung der Restvolumina ist seit der ersten Offenlage des Regionalplans unverändert geblieben. Dabei werden die vorhandenen Restvolumina in bestehenden Genehmigungen und Zulassungen auf Basis des Lockergesteinsmonitorings berechnet, um die Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW zur Sicherung der Versorgungszeiträume zu erfüllen. Die Übernahme von Bestandsgenehmigungen erfolgt nur dann, wenn keine planungsrechtlichen Tabukriterien entgegenstehen und raumwirksame Erweiterungsflächen ermöglicht werden.
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- 7.2Mitteilungen
- 7.2.1Zwischenstand VermarktungskonzeptZur Vorlage · 14/0941 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0941 zum Zwischenstand des Vermarktungskonzeptes für die Regionalen Kooperationsstandorte erläutert den aktuellen Stand der Umsetzung der im Oktober 2022 beschlossenen Entwicklungsstrategien. Nach der Entscheidung der Verbandsversammlung, das Vermarktungskonzept in bestimmten Punkten zu konkretisieren, wird nun die weitere Vorgehensweise dargelegt.
Auf Wunsch von Kommunen, Wirtschaftsförderern und der RVR-Politik sollen die Strategien anhand konkreter Beispielstandorte veranschaulicht werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) und die BMR GmbH arbeiten derzeit an der Auswahl entsprechender Anwendungsfälle. Ziel ist es, die Realisierungsschritte durch Beispiele zu erläutern, darunter mögliche Kooperationspartner, die Gestaltung raumordnerischer Verträge sowie die beispielhafte Erstellung einer regionalen Plattform.
Da die Ausarbeitung dieser Fallkonstellationen nicht bis zur nächsten Sitzung der Verbandsversammlung abgeschlossen sein wird, plant die Verwaltung, im Mai im Planungsausschuss über den weiteren Sachstand zu berichten. Die Umsetzung des Konzepts hat keine Auswirkungen auf den Haushalt, da keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen erforderlich sind.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Gesellschaftsvertrag nach Aufhebung des BetrauungsaktesZur Vorlage · 14/0829-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beschließen. Diese Anpassungen gehen über die bereits zuvor verabschiedeten Änderungen hinaus, welche aus der Aufhebung des Betreuungsaktes resultierten. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die Mitgesellschafter eine gleiche Beschlussfassung vorweisen, die Aufsichtsbehörde eine positive Anzeigenbestätigung erteilt und das Finanzamt eine verbindliche Auskunft gibt.
Die Gesellschaftervertreterin des RVR wird beauftragt, alle für die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Aufhebung des Betreuungsaktes erforderlichen Beschlüsse zu fassen und die notwendigen Unterschriften zu leisten. Sie ist ferner ermächtigt, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, sofern diese durch Beanstandungen der Aufsichtsbehörde, geänderte Beschlüsse der Mitgesellschafter oder Auskünfte des Finanzamtes notwendig werden, solange dem Regionalverband dadurch keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile entstehen. Derartige Anpassungen sind dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Der Entwurf beinhaltet zudem die Korrektur eines Fehlers bei einem Paragrafenbezug. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das zuständige Ministerium eine genauere Spezifizierung der geplanten Erweiterung des Tätigkeitsbereichs um die Altenhilfe sowie deren Bezug zum RVR-Gesetz angefordert hat. Die Änderungen sind für den Haushalt des Regionalverbandes ohne Auswirkungen.
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- 8.2Angelegenheiten der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG) - Einstellung des Geschäftsbetriebes / Auflösung der GesellschaftZur Vorlage · 14/0898 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Auflösung der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH (AmG) zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2023, beschließen. Mit diesem Beschluss wird gleichzeitig die Ermächtigung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung erteilt, alle erforderlichen Folgebeschlüsse zu fassen.
Die AmG wurde als hundertprozentige Tochtergesellschaft des RVR gegründet, um den Mitgliedern des Verbandes Entsorgungsleistungen im Wege einer ausschreibungsfreien In-House-Vergabe zu ermöglichen. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage konnte das angestrebte Geschäftsmodell bisher nicht realisiert werden, da sich aktuell keine Aufträge abzeichnen und auch perspektivisch kein Bedarf bei den potenziellen Auftraggebern erkennbar ist. Seit der Gründung im Jahr 2016 hat die Gesellschaft keine operative Geschäftstätigkeit ausgeübt.
Die Auflösung erfolgt auch vor dem Hintergrund administrativer Vorgaben zur Erstellung von Jahresabschlüssen. Eine bisherige Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde für die Berichtspflichten wurde zeitlich auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 begrenzt. Die Maßnahme hat laut Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Regionalverbandes, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist. Zudem ergeben sich aus der Entscheidung keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.3Angelegenheiten der Revierpark Wischlingen GmbH - Neustrukturierung der Zusammenarbeit/ Sachstandsbericht zur Kündigung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/0906 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) setzt die Neugestaltung der Zusammenarbeit mit der Revierpark Wischlingen GmbH (RPW) fort. Nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 9. Dezember 2022 wurde der Gesellschaftsvertrag der RPW zum 31. Dezember 2023 fristgerecht gekündigt. Ziel der Verwaltung ist es, die Einbindung der RPW in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) zu prüfen oder alternative Synergien zwischen den Unternehmen zu nutzen.
In Gesprächen zwischen der Geschäftsführung der RPW, der Stadt Dortmund und dem RVR wurde festgehalten, dass eine vollständige Integration der RPW in die FMR seitens der Stadt Dortmund nicht beabsichtigt ist. Dennoch wird eine Zusammenarbeit zur Erzielung von Synergien befürwortet. Ein konkreter Vorschlag der FMR sieht vor, ab dem Jahr 2024 die Finanzbuchhaltung der RPW zu übernehmen, was zu potenziellen Einsparungen von etwa 8.000 Euro pro Jahr führen könnte. Eine spätere Übernahme der Personalbuchhaltung durch die FMR wird als Möglichkeit in Betracht gezogen.
Unabhängig von dieser Entwicklung wird die RPW künftig die Betriebsführung des neu gebauten städtischen Hallenbades „Sportbad Wischlingen“ für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund übernehmen. Die Vergütung erfolgt dabei erfolgsbezogen auf Basis der generierten Mehreinnahmen durch Besucher, die sowohl das Bad als auch den Allwetterbereich der RPW nutzen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist keine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich.
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- 8.4Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre mbH (FSG GmbH) - Zusätzliche Mittelbe-reitstellung zur Finanzierung der Sanierung der Zufahrtsstraße zur K10Zur Vorlage · 14/0908 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird um die Bereitstellung zusätzlicher investiver Zuschüsse an die Stadt Breckerfeld gebeten, um die Sanierung der Zufahrtsstraße von der K10 zur Glörtalsperre mitzufinanzieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Regionale Verbundkreis (RVR) einen Betrag von 76.000 Euro beisteuert.
Hintergrund ist eine Finanzierungslücke in Höhe von 132.000 Euro, die dadurch entstanden ist, dass der Kreistag des Märkischen Kreises beschlossen hat, sich nicht an der Finanzierung dieser spezifischen Baumaßnahme zu beteiligen. Um die Realisierung des Projekts nicht zu verzögern, sollen die verbleibenden Gesellschafter die Lücke anteilig schließen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung verteilt sich neben dem RVR auch auf den Ennepe-Ruhr-Kreis sowie die Städte Breckerfeld, Schalksmühle und Halver.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erneuerung des gebundenen Oberbaus im gesamten Streckenverlauf, die Verbreiterung der Straße an vier Stellen zur Verbesserung des Begegnungsverkehrs sowie den Ausbau einer Serpentine. Zudem soll ein barrierearmer Fußweg am Hang errichtet werden. Durch die zusätzliche Zusage erhöht sich der Gesamtzuschuss des RVR für dieses Projekt auf insgesamt 949.000 Euro. Die Gewährung der Mittel durch den RVR ist für das Jahr 2024 vorgesehen.
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- 8.5Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Eigenanteile Förderprojekte EFRE 2023 - 2027Zur Vorlage · 14/0913 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die Bereitstellung von Eigenanteilen für die Ruhr Tourismus GmbH (RTG) beraten. Laut der Beschlussvorlage 14/0913 sollen für die Wirtschaftsjahre 2023 bis 2026 bis zu insgesamt 1.000.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind für die Umsetzung von Förderprojekten im Rahmen des EFRE-Förderaufrufs „Erlebnis NRW — Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten“ vorgesehen.
Da die Förderquote bei 80 Prozent liegt, ist ein Eigenanteil von 20 Prozent durch den Antragsteller nachzuweisen. Durch Beiträge von Kooperationspartnern in Höhe von 300.000 Euro soll ein Gesamtfördervolumen von 6.500.000 Euro für verschiedene Projekte wie „Kulturelle Dreiklang“, „Urban Outdoor“, „RUHRDIGITAL“ sowie „HALDEN.TRAIL.RUHR“ generiert werden.
Die Umsetzung der Projekte erfordert eine Zusicherung der Eigenanteile durch den Regionalverband Ruhr in Form von Erhöhungen der Betriebskostenzuschüsse, da die RTG diese Mittel nicht aus dem laufenden Budget decken kann. Die Vorlage weist darauf hin, dass die entsprechenden Mehrbedarfe in der Haushaltsplanung ab 2024 zu veranschlagen sind. Ohne Kompensationsvorschläge führt die Bereitstellung dieser Mittel zu einem Mehrbedarf im Haushalt.
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- 8.6Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Eigenanteile Förderprojekte EFRE 2023 - 2027Zur Vorlage · 14/0916 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Bereitstellung von Eigenanteilen in Höhe von bis zu 592.000 Euro für die Wirtschaftsjahre 2024 bis 2027 zu beschließen. Diese Mittel sind für die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) vorgesehen, um geplante Förderprojekte im Rahmen des EFRE-Förderaufrufs „Regio NRW – Transformation“ umzusetzen. Durch die Bereitstellung dieser Eigenanteile soll ein Fördervolumen von insgesamt etwa 3,39 Millionen Euro ausgelöst werden.
Die BMR hat für den genannten Aufruf fünf Projektskizzen eingereicht, wobei die Projektstarts voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen sollen. Die Gesellschaft beabsichtigt, den eigenen Finanzbedarf durch die Akquise von Projektpartnern zu reduzieren, sodass ein verbleibender Mindesteigenanteil von 339.000 Euro bestehen bleibt. Da die erforderlichen Mittel nicht aus dem laufenden Betriebskostenzuschuss der BMR finanziert werden können, ist eine Zusage des Regionalverbands Ruhr (RVR) in Form von entsprechenden Betriebskostenzuschüssen notwendig. Die entsprechenden Beträge sind im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und folgende zu berücksichtigen.
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Hauptdokument|20230203112639-0|20230203112639-1|20230222124627-0
- 8.7Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum 2024-2026Zur Vorlage · 14/0921 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Verlängerung der Nebenabrede zum Gesellschaftsvertrag der Kultur Ruhr GmbH für den Zeitraum von 2024 bis 2026. Mit dieser Vorlage wird die Fortführung der finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafter für den nächsten Triennale-Zyklus beantragt.
Die Kultur Ruhr GmbH ist für die Planung und Durchführung kultureller Projekte im Ruhrgebiet zuständig, darunter die RuhrTriennale sowie die künstlerischen Einheiten ChorWerk Ruhr, Tanzlandschaft Ruhr und Urbane Künste Ruhr. Für die Aufgaben der Gesellschaft wird jährlich ein Stammhaushalt von insgesamt 2.191.249 Euro bereitgestellt. Davon entfallen 1.117.537 Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen und 1.073.712 Euro auf den Regionalverband Ruhr. Zusätzlich fließen Mittel aus einer Nachhaltigkeitsvereinbarung in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr zu.
Die Notwendigkeit der Verlängerung ergibt sich aus dem Ende des aktuellen Zyklus zum 31. Dezember 2023 sowie der Neubesetzung der Geschäftsführung durch Ivo van Hoeve zum 1. November 2023. Der Regionalverband Ruhr wird die entsprechenden Mittel weiterhin im Haushalt bereitstellen, wobei die Vorlage keine zusätzliche Nachveranschlagung erfordert und somit haushaltsneutral bleibt.
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- 8.8Angelegenheiten der ecce GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 14/0924 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der ecce GmbH. Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0924 sieht eine Anpassung des seit 2013 bestehenden Regelwerks vor, um die Abläufe in der Gesellschaft flexibler zu gestalten.
Ein zentraler Punkt der Neufassung ist die Ermöglichung von Beschlüssen ohne physische Präsenz, etwa durch die Nutzung von Videoformaten. Zudem soll eine Stellvertretung für den Vorsitz der Gesellschafterversammlung benannt werden. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen sind redaktionelle Korrekturen vorgesehen. In Abstimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Verwendung von geschlechtsneutralen Formulierungen oder der Nennung beider Geschlechter anstelle von Gendern-Zeichen umgesetzt.
Da die Änderungen als wesentlich eingestuft werden, ist ein Anzeigeverfahren beim zuständigen Ministerium erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Änderung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörde zustimmt und die Vertretung in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, alle notwendigen Beschlüsse zu fassen. Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages sind haushaltsneutral und führen zu keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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- 8.9Standortmarketingkampagne Transformation, Innovation und Forschung als Treiber des Imagewandels der Region Die Metropole Ruhr setzt ihre erfolgreiche Kampagnenkommunikation fort und geht in die nächste PhaseZur Vorlage · 14/0925 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über die Fortsetzung der Standortmarketingkampagne „Metropole Ruhr – Stadt der Städte“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Laufzeit für die Jahre 2024 bis 2026 vor, mit der Möglichkeit einer zweimaligen optionalen Verlängerung für die Jahre 2027 und 2028. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Kampagnenphase mit einem jährlichen Budget von 2,367 Millionen Euro brutto auszuschreiben.
Die strategische Ausrichtung der Kampagne zielt auf einen Imagewandel der Region ab, indem Themen wie Transformation, Innovation und Forschung in den Vordergrund gestellt werden. Dabei setzt das Konzept auf die Nutzung wissenschaftlicher Studien zu Bereichen wie Wasserstoff, Digital Health oder IT-Security, um mediale Aufmerksamkeit in nationalen Leitmedien zu generieren. Anstelle von klassischen Werbeanzeigen soll durch gezielte PR-Arbeit und Agendasetting eine redaktionelle Berichterstattung erreicht werden. Ziel ist es, die Metropole Ruhr als Standort für Investitionen und Fachkräfte zu positionieren und den Fokus von der industriellen Vergangenheit hin zur grünen Transformation und technologischen Entwicklung zu lenken.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 9.1Wanderlandschaft Metropole Ruhr: Sachstand FördermittelakquiseZur Vorlage · 14/0912 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung hat den Bericht zur Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes der „Wanderlandschaft Metropole Ruhr“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der weiteren Projektbearbeitung beauftragt. Grundlage hierfür ist die Erarbeitung einer Projektskizze mit dem Titel „Urban Outdoor Ruhr“, die Ende Januar 2023 beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) eingereicht wurde. Ziel der Einreichung ist die Akquise von Fördermitteln aus dem EFRE-Programm 2021-27. Eine Entscheidung über die Auswahl der förderfähigen Projekte wird für Juni 2023 erwartet.
Das Projekt umfasst fünf Bausteine, darunter die Entwicklung neuer Erlebnisrouten, die Zertifizierung nach Kriterien des Deutschen Wanderverbandes sowie die Gestaltung der Infrastruktur und die Digitalisierung des Angebots. Dabei sollen urbane Elemente mit Naturerlebnissen und Mobilitätsangeboten wie dem öffentlichen Personennahverkehr verknüpft werden. Die Umsetzung erfolgt in einer Kooperation verschiedener Akteure: Der Regionalverband Ruhr (RVR) übernimmt die planerische Leitung, während der Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün für die bauliche Umsetzung und Pflege zuständig ist. Die Ruhr Tourismus GmbH (RTG) verantwortet das Marketing und die Projektsteuerung, und der Sauerländische Gebirgsverein (SGV) leistet Beiträge zur Qualitätssicherung und digitalen Erfassung. Ein angepasster Vertrag zwischen dem RVR und dem SGV zur Sicherung der Wegepflege befindet sich kurz vor dem Abschluss.
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- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Einstellung des Projektes Schiffsparade/KulturKanalZur Vorlage · 14/0935 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll die Einstellung des Projektes Schiffsparade/KulturKanal ab dem Jahr 2023 beschließen. Das im Rahmen der Kulturhauptstadt Europas Ruhr.2010 ins Leben gerufene Netzwerkprojekt umfasst eine Schifffahrtsveranstaltung entlang des Rhein-Herne Kanals, die von der Schleuse Herne über den Nordsternpark Gelsenkirchen bis zum Kaisergarten in Oberhausen reicht.
Als Gründe für das Ende des Projektes werden der Mangel an finanziellen Mitteln sowie ein fehlendes gemeinsames Engagement der beteiligten Anrainerkommunen angeführt. Nach dem Auslaufen der Nachhaltigkeitsvereinbarung im Jahr 2020 stehen die notwendigen Ressourcen nicht mehr zur Verfügung. Zudem wird eine mangelnde Übereinstimmung mit der strategischen Ausrichtung des RVR festgestellt. Da das Projekt durch überwiegend motorisierte Fahrgastschiffe Emissionen verursacht, entspricht es nicht den aktuellen Zielen zur Umweltbildung und zum Klimaschutz. Auch die Ruhr Tourismus GmbH befürwortet keine Fortführung des Formats, da es nicht in das territoriale Strategiekonzept für Nachhaltigkeit und Naturerbe passt.
Die Einstellung der Veranstaltung soll die Budgetplanung des RVR entlasten. Die bisherigen jährlichen Kosten von etwa 40.000 Euro sollen zur Förderung anderer referatsbezogener Kernthemen wie Umweltbildungsangebote oder des Genussmarktes genutzt werden können.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Bestellung der weiteren stellvertretenden Schriftführung für den Verbandsausschuss in der 14. WahlperiodeZur Vorlage · 14/0870 · Beschlussvorlage
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Im Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr liegt die Beschlussvorlage 14/0870 zur Bestellung weiterer stellvertretender Schriftführungen für die 14. Wahlperiode vor. Der Entwurf sieht vor, Jaqueline Raupach und Carina Heinrich mit sofortiger Wirkung als zweite beziehungsweise dritte stellvertretende Schriftführerinnen des Ausschusses zu bestellen.
Die personelle Anpassung ergibt sich aus der bestehenden Konstellation der Schriftführung. Da Marie von Oepen gemäß den Geschäftsordnungsregeln weiterhin als Schriftführerin für die Verbandsversammlung bestellt bleibt, fungiert sie entsprechend auch für die Schriftführung im Verbandsausschuss. Die erste stellvertretende Schriftführung wird durch Dr. Cornelia Jäger wahrgenommen. Durch die Ernennung von Raupach und Heinrich wird die Reihenfolge der Schriftführung im Ausschuss vervollständigt, wobei die Bestellung der beiden weiteren Personen aus dem Team 2-1 für den Vertretungsfall erfolgt.
Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 16.2Bestellung der weiteren stellvertretenden Schriftführung für die Verbandsversammlung in der 14. WahlperiodeZur Vorlage · 14/0871 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 14. Wahlperiode des Regionalverbandes Ruhr wird die Besetzung der Schriftführung für die Verbandsversammlung ergänzt. Gemäß der Beschlussvorlage 14/0871 werden Jaqueline Raupach und Carina Heinrich mit sofortiger Wirkung als zweite bzw. dritte stellvertretende Schriftführerin und stellvertretende Schriftführerin vorgeschlagen.
Die Bestellung erfolgt auf Grundlage der Geschäftsordnung, die eine Entscheidung durch die Verbandsversammlung im Einvernehmen mit der Regionaldirektorin vorsieht. Die aktuelle Besetzung der Schriftführung umfasst Dr. Cornelia Jäger als Schriftführerin sowie Marie von Oepen als erste stellvertretende Schriftführerin. Durch die vorgeschlagene Ergänzung wird das Team für den Vertretungsfall erweitert.
Finanzielle Auswirkungen oder die Notwendigkeit einer Nachveranschlagung im Haushaltsplan ergeben sich aus dieser personellen Neuregelung nicht. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Beratung vorbereitet.
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- 16.3Regionale Großformate 2030+Zur Vorlage · 14/0954 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) befasst sich mit der Planung regionaler Großformate für den Zeitraum ab 2030. Im Rahmen einer Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, eine Vorprüfung für geeignete Formate durchzuführen. Diese Untersuchung soll Angaben zum Zeitplan sowie zum geschätzte Personal- und Kostenaufwand enthalten.
Zusätzlich soll die Verwaltung ein Workshop-Format organisieren, das Vertreter der RVR-Gremien einbezieht. Ziel ist es, verschiedene Modelle für solche Großveranstaltungen vorzustellen und miteinander abzugleichen. Die Vorprüfung wird durch das Referat Regionalentwicklung sowie eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe begleitet. Die ersten Zwischenergebnisse sollen im Rahmen des Workshops diskutiert werden, der für das zweite Quartal 2023 vorgesehen ist.
Als Grundlage dienen Veranstaltungen wie Landes- oder Bundesgartenschauen sowie Titel als Kulturhauptstadt Europas. Solche Formate dienen laut Vorlage dazu, finanzielle Mittel und öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren sowie Projekte im räumlichen Kontext zu entwickeln. Da die Planung solcher Großformate aufgrund der notwendigen Entscheidungen über Akteure, Organisation und Ressourcen mehrjährige Vorlaufzeiten erfordert, sollen die ersten Prüfungen innerhalb der nächsten zwölf Monate erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist haushaltsneutral gestaltet.
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- 16.4Integriertes regionales Entwicklungskonzept Metropole RuhrZur Vorlage · 14/0955 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Metropole Ruhr soll die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Integrierten regionalen Entwicklungskonzeptes beauftragen. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie der Regionalplanungsförderung (RWP).
Grundlage ist die Reform des GRW-Koordinierungsrahmens, die seit Januar 2023 gilt. Um ab dem Jahr 2024 einen erhöhten Fördersatz von 90 Prozent statt bisher 60 Prozent zu erhalten, ist die Vorlage einer regionalen Entwicklungsstrategie in Form eines integrierten Konzepts Voraussetzung. Bei der Erarbeitung soll die Verwaltung vorhandene Entwicklungsstrategien und Masterpläne nutzen.
Die Koordination übernimmt das Referat Regionalentwicklung durch eine fachübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Tochtergesellschaften BMR und RTG. Eine mögliche Unterstützung durch externe Dienstleister wird geprüft; hierfür können Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) beantragt werden. Die Fertigstellung des Konzepts ist bis Ende 2023 vorgesehen, wobei eine zeitliche Verzögerung bei der Einwerbung von notwendigen Fördermitteln möglich ist.
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- 16.5Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) Bestellung eines zweiten Mitgliedes des Gesellschafters BMR in den Aufsichtsrat der ruhr:HUB GmbHZur Vorlage · 14/0903 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0903 wird die Bestellung eines zweiten Mitglieds des Gesellschafters Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) in den Aufsichtsrat der ruhr:HUB GmbH behandelt. Hintergrund ist die am 9. Dezember 2022 durch die Verbandsversammlung beschlossene Anteilserhöhung der BMR an der ruhr:HUB GmbH, wodurch dem Gesellschafter ein zweites Aufsichtsratmandat zusteht. Gemäß den Satzungsbestimmungen der ruhr:HUB GmbH wird die BMR durch zwei stimmberechtigte Mitglieder vertreten, die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr bestellt werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, mit Wirkung zum 1. April 2023 einen Prokuristen der Business Metropole Ruhr GmbH als stimmberechtigtes Mitglied in den Aufsichtsrat zu berufen. Diese Besetzung soll neben einem bereits vorhandenen Mitglied erfolgen und basiert auf einem Vorschlag der Geschäftsführung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass die Neubesetzung haushaltsneutral ist und keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich macht.
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- 16.6Haushaltssanierungsplan 2023Zur Vorlage · 14/0910 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Haushaltssanierungsplan 2023 zu beschließen. Dieser Plan umfasst Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung innerhalb des Regionalverbandes Ruhr (RVR).
Hintergrund der Vorlage ist die Vorgabe des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG NRW), ein Programm zur strukturellen Aufwandskontrolle zu entwickeln. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Genehmigungsfähigkeit künftiger Umlagesätze sicherzustellen und eine Erhöhung der Verbandsumlage zu vermeiden. Hierzu sollen Aufgaben kritisch geprüft und Einsparpotenziale bei den freiwilligen Ausgaben identifiziert werden, um die Mitgliedskörperschaften finanziell zu entlasten.
Zudem haben verschiedene Mitgliedskörperschaften die Notwendigkeit einer Reduzierung der Verbandsumlage angeführt, begründet durch die finanzielle Situation der Kommunen infolge der Corona-Krise, der Gasmangellage sowie steigender Sozialtransferaufwendungen. Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsbeiträge sind bereits in den am 9. Dezember 2022 beschlossenen Haushalt für das Jahr 2023 integriert. Durch die Umsetzung des Plans entstehen keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder eine Verschlechterung der Haushaltslage.
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- 16.7Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 14/0958 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Berichtsvlage 14/0958 werden die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis gebracht. Die Vorlage dient der Information des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung über die übertragenen Mittel aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie aus Investitionstätigkeit.
Für die laufende Verwaltungstätigkeit wurden Ermächtigungen in Höhe von 3.164.965,73 Euro übertragen. Im Bereich der Investitionstätigkeit belaufen sich die übertragenen Beträge auf 9.379.827,50 Euro. Diese Übertragungen haben Auswirkungen auf die Haushaltsrechnungen des Jahres 2023. In der Ergebnisrechnung führt dies zu einer Veränderung in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro.
Hinsichtlich des Finanzplans ergibt sich durch die Übertragung eine Verschlechterung des Finanzmittelfehlbetrags in Höhe von insgesamt 12.544.793,23 Euro. Die rechtlichen Grundlagen für die Art und den Umfang dieser Übertragungen basieren auf der Kommunalen Haushaltsverordnung NRW sowie auf den entsprechenden Verfügungen der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel.
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Hauptdokument|20230306144818-0|20230306144818-1|20230306144819-2|20230306144820-3
- 16.8Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.11.2022 - 31.12.2022 für das Haushalts-jahr 2022 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/0959 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage Nr. 14/0959 informiert über die im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2022 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2022 im Regionalverband Ruhr. Die Verbandsversammlung wird gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) über diese Vorgänge in Kenntnis gesetzt.
Die Entscheidung über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen folgt den Regelungen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des Regionalverbandes Ruhr. Nach diesem Konzept liegt die Entscheidungskompetenz für Ausgaben, deren Eigenanteil des Regionalverbandes weniger als 100.000 Euro beträgt, beim Kämmerer. Überschreitungen, die diesen Betrag übersteigen, erfordern eine Entscheidung durch den Verbandsausschuss.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für die im genannten Zeitraum genehmigten Überschreitungen keine zusätzliche Nachveranschlagung oder Bereitstellung von Mitteln notwendig ist, da die Maßnahmen als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft werden. Die Vorlage dient somit der offiziellen Bekanntgabe der bereits erfolgten Budgetentscheidungen im Rahmen der laufenden Haushaltsführung.
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- 17Fraktionsanträge/Resolutionen
- 18Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Antwort auf die Anfrage des Einzelmitgliedes Auswirkungen der Änderungen im Umsatzsteuerrecht ab 01.01.2023Zur Vorlage · 14/0849-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelungen im Umsatzsteuerrecht, die die steuerliche Behandlung der öffentlichen Hand verändern. Durch die Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde das bisherige Prinzip der Steuerbefreiung für öffentliche Körperschaften umgekehrt. Um die Wettbewerbsgleichheit mit der Privatwirtschaft zu gewährleisten, unterliegen Tätigkeiten der öffentlichen Hand nun grundsätzlich der Umsatzsteuer, sofern diese auch von privaten Unternehmen angeboten werden können.
Für den Regionalverband Ruhr (RVR) bedeutet dies, dass aufgrund der überwiegend privatrechtlichen Rechtsbeziehungen die meisten Umsätze nun umsatzsteuerpflichtig sind. Lediglich hoheitliche Aufgaben, wie die Regionalplanung, bleiben von der Steuer befreit. Die Umsetzung der Neuregelung erforderte im RVR organisatorische Anpassungen, etwa bei der Gestaltung von Ausgangsrechnungen und Zahlungssystemen. Ausnahmen bestehen weiterhin für bestimmte Bereiche, wie etwa die Vermietung und Verpachtung von Flächen oder Umweltbildungsmaßnahmen.
Für Endverbraucher und Kunden kann dies zu Preissteigerungen führen, da der RVR die Umsatzsteuer in Bereichen wie Besucherzentren oder Shops auf die Kunden umlegen wird. Bestehende Verträge, in denen keine spezifischen Regelungen zur Umsatzsteuer enthalten sind, bleiben hiervon unberührt.
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- 18.1.2Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Strategieprozess FMR GmbHZur Vorlage · 14/0738-1-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hatte im September 2022 eine Anfrage zum Strategieprozess der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH (FMR) gestellt. Dabei ging es um die grundsätzliche Haltung der kommunalen Gesellschafter zur Modernisierung der beteiligten Bäder sowie um mögliche Investitionsabsichten in deren Einzugsbereich, die zu Konkurrenzwirkungen führen könnten. Die Verwaltung hat hierzu Rückmeldungen bei den Mitgesellschaftern eingeholt. Während die Stadt Essen und der Ennepe-Ruhr-Kreis bereits Stellung bezogen haben, liegt für die Stadt Bottrop bislang keine Antwort vor.
Im Rahmen einer Sitzung des Kommunalrates am 9. März 2023 wurde das Strategiepapier der FMR GmbH erörtert. Aufgrund fehlender Fördermittelzusagen durch das Land und der damit verbundenen hohen Investitionskosten regte der Kommunalrat an, die Voraussetzung, alle vier Standorte in Form von Revierparks mit Bädern zu erhalten, erneut zu prüfen. Gefordert wird ein abgestimmtes Konzept, welches die Perspektive aller Revierparks innerhalb und außerhalb des FMR-Bereichs berücksichtigt sowie Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen und zum Zeitplan enthält. Die erarbeitete Strategie soll dem Aufsichtsrat am 24. März 2023 zur Genehmigung vorgelegt werden. Verbindliche Entscheidungen über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen bis zum Jahr 2030 wurden noch nicht getroffen.
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Hauptdokument|20230307064454-0|20230307064454-1|20230307064454-2|20230307064454-3
- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 19.1Grunderwerbsmaßnahmen kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 20Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragennicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich