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Tagesordnung
- –Bericht zur aktuellen Situation bei Thyssenkrupp
- 1Formalia
- 1.1Genehmigung der Niederschrift
- 1.1.1Bestellung der weiteren stellvertretenden Schriftführung für die Verbandsversammlung in der 14. WahlperiodeZur Vorlage · 14/1737 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird über die Bestellung einer weiteren stellvertretenden Schriftführung für die 14. Wahlperiode beraten. Gemäß der Beschlussvorlage 14/1737 soll Vincent Louis Schlinkmann mit sofortiger Wirkung als fünfte stellvertretende Schriftführung bestellt werden.
Die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung bildet § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr, wonach die Bestellung durch die Verbandsversammlung im Einvernehmen mit dem Regionaldirektor erfolgt. Die bestehende Reihenfolge der Schriftführung sieht Dr. Cornelia Jäger als Schriftführerin sowie Marie von Oepen, Jaqueline Raupach, Carina Heinrich und Roland Scheel-Rübsam als erste bis vierte stellvertretende Schriftführer vor.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die Bestellung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt nach sich zieht. Zudem ergab ein durchgeführter Klima-Check keine klimarelevanten Folgen aus dieser Entscheidung.
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- 1.2Um- und Nachbesetzung in Gremien und Aufsichtsräten
- 1.2.1Benennung von sachkundigenZur Vorlage · 14/1668 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 14/1668 hat die Ruhrfraktion die Benennung eines sachkundigen Bürgers für den Ausschuss Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz beantragt. Der Antrag sieht vor, ein weiteres Mitglied für dieses Gremium zu nominieren.
Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 27. September 2024 vorgesehen. Der Antrag wurde von Christian Krampitz in seiner Funktion als Fraktionsgeschäftsführer der Ruhrfraktion eingereicht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass durch die vorgeschlagene Benennung keine Nachveranschlagungen oder zusätzliche Mittelbereitstellungen aus dem Haushalt erforderlich sind. Es entstehen somit keine neuen haushaltsmäßigen Verpflichtungen für den Verband durch diesen Vorgang.
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- 1.2.2Antrag Die Grünen GremienumbesetzungZur Vorlage · 14/1725 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Ruhrparlament hat mit der Drucksache 14/1725 einen Antrag zur Umbesetzung von Gremien vorgelegt, der in der Verbandsversammlung am 27. September 2024 behandelt wird. Der Antrag sieht personelle Veränderungen in zwei Aufsichtsräten vor.
Konkret ist vorgesehen, die Vertretung von Dr. Birgit Beisheim in den betroffenen Gremien zu ändern. Dies betrifft sowohl den Aufsichtsrat der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR) als auch den Aufsichtsrat der Business Metropole Ruhr (BMR). Die Nachbesetzung dieser Positionen erfolgt durch neue Vertreter, deren Namen zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht schriftlich aufgeführt sind, sondern im Rahmen der Verbandsversammlung mündlich bekannt gegeben werden sollen.
Der Antrag hat keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes. Eine Nachveranschlagung von Mitteln ist nicht erforderlich. Der Antrag wurde von Patrick Voss für die Fraktion Die Grünen vorbereitet.
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- 2.Aktuelles
- 2.1Einbringung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2025/2026Zur Vorlage · 14/1704 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1704 sieht die Einbringung des Entwurfs zum Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 vor. Der Entwurf soll dem Verbandsausschuss sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung übermittelt werden. Die Sitzung des Verbandsausschusses ist für den 16. September 2024 angesetzt, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 27. September 2024 vorgesehen ist.
Der Haushaltsplanentwurf wird in der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. September 2024 in digitaler Form vorgelegt. Laut den vorliegenden Informationen sind für die Umsetzung des Entwurfs keine überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich, sodass die Vorlage als haushaltsneutral einzustufen ist. Ein im Rahmen der Beschlussvorlage durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 2.2Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für die Haushaltsjahre 2025/2026Zur Vorlage · 14/1705 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) bereitet die Festsetzung der Verbandsumlage für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vor. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens, das zwischen Juli und September 2024 stattfand, haben die Mitgliedskörperschaften Stellungnahmen zur geplanten Umlage abgegeben. Die Kalkulation basiert auf einem gleichbleibenden Hebesatz von 0,68 Prozent.
Die geplante Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro sowie die Anwendung des Instruments des globalen Minderaufwands wurden von mehreren Beteiligten positiv aufgenommen. Gleichzeitig wurde auf ein steigendes Umlageaufkommen und die damit verbundene finanzielle Belastung der Kommunen hingewiesen. Es wurde die Forderung nach einer kritischen Prüfung der Aufwandspositionen, insbesondere im Bereich der Personalaufwendungen sowie der Zuschüsse für die Einrichtung RVR Ruhr Grün, artikuliert. Der Ennepe-Ruhr-Kreis empfahl zudem eine ertragswirksamere Nutzung verbandseigener Flächen zur Kompensation von Ausgaben.
Zudem wurde die Notwendigkeit einer langfristigen Strategie zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung betont, um über kurzfristige Entlastungseffekte hinaus strukturelle Maßnahmen zu festigen. Vertreter aus dem Kreis Unna sowie aus Dortmund und Bochum regten eine stärkere Fokussierung auf gesetzliche Pflichtaufgaben an. Angesichts der gestiegenen Zinsbelastungen wurde zudem zu einer zurückhaltenden Planung von Investitionsmaßnahmen geraten. Die Verbandsversammlung wird die vorliegenden Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen.
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- –Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- 3Vorlagen der Bezirksregierungen
- 3.1Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans Hier: Anmeldung von Maßnahmen zur fachlichen BewertungZur Vorlage · 14/1671 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben eine gemeinsame Sitzungsvorlage zur Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Anmeldung von Maßnahmen, die einer fachlichen Bewertung unterzogen werden sollen. Damit wird die Grundlage für die Prüfung spezifischer Verkehrsprojekte im Rahmen der regionalen Verkehrsplanung geschaffen.
Der Beschlussvorschlag für die anstehende Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, die Liste der Maßnahmenvorschläge zur fachlichen Bewertung gemäß der Anlage 3 der Vorlage zu beschließen. Die Vorlage durchläuft hierfür einen festgelegten Beratungsprozess in den zuständigen Gremien des Regionalverbands Ruhr. Zunächst findet eine Beratung im Ausschuss für Mobilität am 3. September 2024 sowie im Planungsausschuss am 4. September 2024 statt. Im Anschluss wird die Vorlage im Verbandsausschuss am 16. September 2024 behandelt, bevor sie am 27. September 2024 in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht. Die Einreichung der Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes durch die Regierungspräsidenten der beteiligten Bezirksregierungen.
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Hauptdokument|20240814133545-0|20240814133549-0|20240814133551-0|20240814133554-0
- 3.2Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans Hier: Anmeldung von Maßnahmen zur fachlichen BewertungZur Vorlage · 14/1672 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1672 befasst sich mit der Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans im Regionalverband Ruhr. In dieser gemeinsamen Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster wird die Anmeldung von Maßnahmen zur fachlichen Bewertung thematisiert.
Der Beschlussvorschlag für die Sitzung der Verbandsversammlung sieht vor, die Liste der Maßnahmenvorschläge gemäß Anlage 3 der Vorlage zu beschließen. Diese Liste dient als Grundlage für die anstehende fachliche Prüfung der verkehrlichen Bedarfe. Der Vorgang durchläuft im Rahmen des Entscheidungsprozesses verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Mobilität, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss, welcher als federführendes Organ in diesem Verfahren fungiert.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben zur (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie wird im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt, um die Maßnahmenvorschläge für die weitere fachliche Bewertung zu formalisieren.
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Hauptdokument|20240814131736-0|20240814131739-0|20240814131741-0|20240814131743-0
- 3.2.1Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans Hier: Anmeldung von Maßnahmen zur fachlichen BewertungZur Vorlage · 14/1672-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat einen Änderungsantrag zur Drucksache 14/1672 vorgelegt, der die Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans betrifft. Mit diesem Antrag wird eine Erweiterung der Liste von Maßnahmenvorschlägen angestrebt, welche einer fachlichen Bewertung unterzogen werden sollen. Konkret soll die bestehende Liste gemäß Anlage 3 der Vorlage um die Maßnahmen E1 bis E12 aus einer beigefügten Ergänzungsliste ergänzt werden.
Die Begründung des Antrags liegt darin, dass aus regionaler Sicht weitere Maßnahmen sowie Teilmaßnahmen aus dem Bereich des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) bei der Fortschreibung des Bedarfsplans berücksichtigt werden sollen. Durch die Aufnahme dieser zusätzlichen Punkte in den Prozess der fachlichen Bewertung sollen die regionalen Anforderungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs abgebildet werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird im Dokument festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, womit der Antrag als haushaltsneutral einzustufen ist. Der Vorgang durchläuft die Beratungsfolge über den Verbandsausschuss hin zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.
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- 4Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 5Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 6Fraktionsanträge
- 7Anfragen und Mitteilungen
- 7.1Anfragen
- 7.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 8Vorlagen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen
- 8.1Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Jahresabschluss zum 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1642 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1642 über die Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH zum Jahresabschluss 2023 beraten. Der Antrag umfasst die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2023 zu erteilen.
Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem Jahresüberschuss von rund 46,8 Millionen Euro ab, verglichen mit 26,7 Millionen Euro im Vorjahr. Von diesem Ergebnis sollen 34,9 Millionen Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und 11,9 Millionen Euro an den Gesellschafter RVR ausgeschüttet werden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL AG hat den Abschluss geprüft und am 7. Juni 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Dabei wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beschäftigte die Gesellschaft 298 Mitarbeiter. Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Umsetzung des Beschlusses keine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt erforderlich ist und sich aus dem Vorgang keine klimarelevanten Auswirkungen ergeben.
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- 8.2Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1644 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll über den Jahresabschluss der Kultur Ruhr GmbH für das Geschäftsjahr 2020 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung den Abschluss zum 31. Dezember 2023 feststellt, die Verwendung des Jahresergebnisses beschließt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss wurde von der ECOVIS Audit AG geprüft, wobei am 21. Juni 2024 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung. Im Berichtsjahr 2023 verzeichnete die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von rund 2,3 Millionen Euro, nachdem im Vorjahr ein Jahresüberschuss von etwa 1,5 Millionen Euro ausgewiesen worden war. Der Verlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beschäftigte das Unternehmen 65 Mitarbeiter. Die Vorlage, die dem Verbandsausschuss zur Vorberatung vorliegt, gibt an, dass keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Haushaltsplan erforderlich sind und keine klimarelevanten Auswirkungen durch den Beschluss entstehen. Der Aufsichtsrat hatte den Jahresabschluss bereits im Juni 2024 behandelt.
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- 8.3Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 - Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 14/1645 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1645 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Maximilianpark Hamm GmbH zum 31. Dezember 2023. Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung dazu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Der Abschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 2.391,4 T€ aus, gegenüber einem Vorjahreswert von 2.115,0 T€. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Ein Bilanzverlust in Höhe von 121,7 T€ wird vollständig von der Stadt Hamm getragen. Im Rahmen des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages leisteten die Gesellschafter Zuschüsse in Gesamthöhe von 1.960.500 Euro, wobei der Anteil des Regionalverbands Ruhr bei 863.800 Euro und der Anteil der Stadt Hamm bei 1.271.200 Euro lag. Zur Sicherung der Liquidität wurden durch beide Gesellschafter weitere Zahlungen geleistet.
Die Prüfung durch die KOMTAX Wirtschaftsprüfung GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, wobei keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt wurden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 51 Mitarbeiter.
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- 8.4Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1646 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung berät über die Feststellung des Jahresabschlusses der Umweltzentrum Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2023. Mit der Beschlussvorlage wird die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung beantragt, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Birgit Aufdemkamp geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom 25. April 2024 vorliegt. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung oder den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben sowie dem öffentlichen Zweck nachgekommen und hat die Finanzmittel zweckentsprechend verwendet.
Im Berichtsjahr 2023 verzeichnete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von 46,3 Tausend Euro bei erhaltenen Gesellschafterzuschüssen in Höhe von 440,0 Tausend Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, das einen Überschuss von 69,7 Tausend Euro auswies, ist dieser Rückgang zu verzeichnen. Der Überschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen acht Mitarbeitende, während im Vorjahr zwölf Personen beschäftigt waren. Aus der Vorlage ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt oder klimarelevante Folgen.
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- 8.5Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1647 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ruhrwind Herten GmbH zum 31. Dezember 2023. Die Beschlussvorlage sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresüberschuss belief sich im Berichtsjahr auf 109.400 Euro, während im Vorjahr ein Überschuss von 327.700 Euro erzielt wurde. Es ist vorgesehen, 109.000 Euro anteilig an die Gesellschafter auszuschütten und den restlichen Betrag in die Gewinnrücklage einzustellen. Für den Haushaltsplan des RVR führt dies zu einer Erhöhung der erwarteten Erträge aus Gewinnausschüttungen im Jahr 2024 von geplanten 27.000 Euro auf rund 46.000 Euro.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Dabei wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben gemäß ihrem Gesellschaftsvertrag nachgekommen. Aus der Vorlage ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen oder ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für den RVR-Haushalt.
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- 8.6Angelegenheiten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1648 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen. Damit einhergehend werden die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2023 beantragt.
Der Jahresabschluss weist für das Jahr 2023 einen Fehlbetrag von rund 2,9 Millionen Euro aus, was eine Veränderung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von etwa 2,2 Millionen Euro darstellt. Dieser Betrag soll durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von rund 2,86 Millionen Euro geleistet, wovon der Regionalverband Ruhr mit etwa 1,53 Millionen Euro einen Anteil trug. Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Im Rahmen der Überprüfung wurde eine Überkompensation in Höhe von rund 5,65 Millionen Euro festgestellt, die auf zeitliche Verschiebungen bei Teilprojekten zurückzuführen ist. Der entsprechende Betrag wurde im Jahr 2023 an die Gesellschafter zurückgezahlt. Die Anzahl der Beschäftigten stieg von 21 im Vorjahr auf 29 Mitarbeiter im Jahr 2023. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.7Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1650 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von rund 4,88 Millionen Euro ab, verglichen mit einem Fehlbetrag von etwa 3,89 Millionen Euro im Vorjahr. Der Ausgleich dieses Ergebnisses erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Der Gesellschafter RVR leistete im Berichtsjahr Zuschüsse in Höhe von rund 4,46 Millionen Euro, worin ein Sonderzuschuss für Kriegsfolgelasten in Höhe von 41.500 Euro enthalten ist. Zudem erhielt die Gesellschaft Fördermittel für Projekte in Höhe von etwa 691.600 Euro. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 35 Mitarbeiter.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die ETL AG, Essen, schloss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 5. Juni 2024 ab. Es liegen keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung vor. Die Feststellung des Abschlusses erfolgt nach der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung im Umlaufverfahren. Aus der Vorlage ergeben sich keine haushaltsmäßigen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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- 8.8Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1651 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll über die Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH entscheiden. Mit der Beschlussvorlage 14/1651 wird beantragt, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Auditteam Dortmund AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse ergab keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem Bilanzverlust von 1.885.000 Euro ab, welcher durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen wurde. Der Regionalverband Ruhr leistete im Berichtszeitraum Zuschüsse in Höhe von 3.412.000 Euro.
Zum Stichtag des 31. Dezember 2023 beschäftigte die Gesellschaft 55 Mitarbeiter. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch den Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und keine klimarelevanten Veränderungen zu erwarten sind.
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- 8.9Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 - Seegesellschaft Haltern mbHZur Vorlage · 14/1652 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen und der Geschäftsführung für das Jahr 2023 Entlastung erteilt werden.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt. Da die Flächen und Gebäude des Seebades seit 2020 an die Stadtwerke Haltern am See GmbH verpachtet sind, findet kein eigenes operatives Geschäft statt.
Das Geschäftsjahr endete mit einem Jahresüberschuss von 1,6 Tausend Euro, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Die Belegschaft besteht zum Stichtag aus zwei Mitarbeitenden. Für den Haushalt ergeben sich durch die Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung.
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- 8.10Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHZur Vorlage · 14/1653 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll den Jahresabschluss der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2023 feststellen. Der Beschluss umfasst zudem die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung, über die Verwendung des Jahresergebnisses zu entscheiden und der Geschäftsführung für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen. Die Prüfung durch die Märkische Revision GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, wobei keine Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung festgestellt wurden.
Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben sowie den öffentlichen Zweck gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt. Das Geschäftsjahr 2023 endete mit einem Jahresfehlbetrag von 179,5 Euro, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wird. Die Gesellschafterzuschüsse in Höhe von insgesamt 300.000 Euro, wovon 159.000 Euro auf den Regionalverband Ruhr entfallen, wurden fristgerecht gezahlt und der Kapitalrücklage zugeführt. Die Anzahl der Beschäftigten, exklusive der Geschäftsführung, erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von einer auf drei Personen. Der vorliegende Entwurf sieht keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen oder klimarelevanten Veränderungen vor.
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- 8.11Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHZur Vorlage · 14/1661 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2023 zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist für das Berichtsjahr einen Fehlbetrag von 5.762 T€ aus, was eine Veränderung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 6.222 T€ darstellt. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Jahr 2023 wurden Regelzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 4.298 T€ geleistet, ergänzt durch Sonderzuschüsse in Höhe von 2.018 T€ zur Kompensation von Corona- und kriegsbedingten Schäden sowie projektbezogene Investitionszuschüsse von 621 T€. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Der Bericht weist darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen und ausreichenden Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter abhängt, da die Einnahmen nicht zur vollständigen Deckung der Ausgaben ausreichen. Zur Stärkung der Finanzlage werden bestehende Gesellschafterdarlegungen in Höhe von 1.705 T€ erlassen und Tilgungszuschüsse in Höhe von 679 T€ gewährt. Ein nicht betriebsbedingter Deckungsbeitrag aus dem Verkauf des Hauses Herbede in Höhe von 965 T€ soll für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage verwendet werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 281 Mitarbeitende.
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- 8.12Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 - Freizeitzentrum Xanten GmbHZur Vorlage · 14/1662 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1662 sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitzentrum Xanten GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen. Damit verbunden ist die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung und den Verwaltungsrat für das Jahr 2023.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 1.283 T€ ab, was eine leichte Erhöhung gegenüber dem Vorjahresverlust von 1.260 T€ bedeutet. Aufgrund des überplanmäßigen Verlusts ist die Liquidität der Gesellschaft angespannt; zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit wurde ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 400 T€ genutzt, dessen Rückzahlung Ende 2025 fällig wird.
Da die Fortführung der Gesellschaft aufgrund struktureller Defizite von Zuschüssen der Gesellschafter abhängig ist, leisteten diese im Berichtsjahr Zuschüsse in Höhe von 588 T€ sowie weitere Zahlungen zur Sicherung der Liquidität in Höhe von 600 T€. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 53 Mitarbeiter.
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- 8.13Angelegenheiten der Umweltzentrum Westfalen GmbH - Aktualisierung der Nebenabrede für die Jahre 2025 und 2026Zur Vorlage · 14/1677 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der Aktualisierung der Nebenabrede für die Umweltzentrum Westfalen GmbH für die Jahre 2025 und 2026. Da die bestehende Vereinbarung zum 31. Dezember 2024 ausläuft, ist eine Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen erforderlich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der jährlichen Zuschüsse von bisher 492.000 Euro auf 600.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 vor, wobei der Anteil des Regionalverbands Ruhr (RVR) jeweils 300.000 Euro beträgt. Als Gründe für diesen Mehrabedarf werden die durch Inflation gestiegenen Personal- und Betriebskosten sowie neue Aufgaben, wie die geplante BNE-Zertifizierung, angeführt.
Zusätzlich ist für das Jahr 2026 ein investiver Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen, wovon der RVR-Anteil 100.000 Euro beträgt. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 bereits berücksichtigt, sodass keine zusätzliche Nachveranschlagung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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- 8.14Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 - Revierpark Gysenberg Herne GmbHZur Vorlage · 14/1681 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen. Damit einhergehend soll die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt werden.
Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.084,8 T€ ab, welcher der Kapitalrücklage entnommen werden soll. Dem steht ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von 1.587,7 T€ gegenüber, der einen Sonderzuschuss für Corona- und Kriegsfolgen in Höhe von 523,9 T€ beinhaltet. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete das Gesamtbad einen Zuwachs der Besucherzahlen um 9,5 Prozent sowie eine Steigerung der Umsatzerlöse auf 4.263 T€. Der Rohertrag erhöhte sich von 1.578 T€ auf 1.787 T€.
Die Prüfung durch die Märkische Revision GmbH ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Für Investitionen flossen Sonderzuschüsse in Höhe von 400 T€, wovon der Regionalverband Ruhr 200 T€ übernahm. Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft 55 Arbeitnehmer.
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- 8.15Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2023Zur Vorlage · 14/1689 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit dem Jahresabschluss der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH zum 31. Dezember 2023. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2023 zu erteilen.
Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 69.900 Euro ab, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 16.700 Euro ausgewiesen wurde. Diese Veränderung resultiert daraus, dass der Betriebskostenzuschuss ab dem Jahr 2023 in die Kapitalrücklage eingestellt und nicht mehr ergebniswirksam vereinnahmt wird. Die Gesellschaft erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro.
Der Prüfbericht der Märkischen Revision GmbH liegt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vor. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Lagebericht entgegen den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben nicht innerhalb der dreimonatigen Frist nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt wurde. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Vorlage weist zudem aus, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat und im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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- 9Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 10Vorlagen aus dem Ausschuss für Mobilität
- 11Vorlagen aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
- 11.1Regionales Handlungsprogramm Klimaanpassung des RVRZur Vorlage · 14/1658 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ruhrparlament soll das regionale Handlungsprogramm Klimaanpassung des Regionalverbands Ruhr (RVR) verabschieden. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Umsetzung des Programms im Rahmen der festgelegten Haushaltsbudgets zu beauftragen. Ziel ist es, die Aktivitäten des RVR auf die klimatischen Herausforderungen der Metropole Ruhr sowie auf die Bedürfnisse der Kommunen auszurichten und wissenschaftlich fundierte Grundlagen für eine klimaresiliente Planung bereitzustellen.
Das Programm fungiert als Baustein der Strategie Grüne Infrastruktur und gliedert sich in die Bereiche Daten, Produkte sowie Beratungsleistungen. Im Bereich der Daten sollen Modelldaten durch technischen Fortschritt verfeinert und Messdaten aus einem regionalen Netzwerk genutzt werden. Zudem ist die Erarbeitung fachbezogener Geodaten vorgesehen. Die Produktentwicklung umfasst Stadtklimaanalysen, Stadtklimareporte sowie den Klimaresilienz-Check für Grünflächen und Starkregen. Auch Web-Anwendungen wie der Klimaserver und das Gründachkataster sollen weiterentwickelt werden.
Die Initiative orientiert sich an den Vorgaben des Bundes- und Landes Klimaanpassungsgesetzes, welche die Kommunen zur Erstellung von Anpassungskonzepten verpflichten. Der RVR stellt hierfür regionale Daten und Produkte bereit, um eine einheitliche Basis für die kommunale Planung zu schaffen.
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- 11.1.1Regionales Handlungsprogramm Klimaanpassung des RVRZur Vorlage · 14/1658-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ruhrparlament hat im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1658-1 ein regionales Handlungsprogramm zur Klimaanpassung für den Regionalverband Ruhr (RVR) beschlossen. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung das Programm innerhalb der jeweils festgelegten Haushaltsbudgets umsetzt. Ziel ist es, wissenschaftlich fundierte und einheitliche Grundlagen für eine klimagerechte Planung in der Metropole Ruhr bereitzustellen. Damit reagiert der Verband auf veränderte klimatische Bedingungen wie steigende Temperaturen und zunehmende Niederschlagsereignisse sowie auf die Vorgaben des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes und des Klimaanpassungsgesetzes NRW.
Das Programm ist als Baustein der Strategie Grüne Infrastruktur konzipiert und gliedert sich in drei Kernbereiche: Daten, Produkte und Beratungsleistungen. Im Bereich Daten sollen durch technischen Fortschritt verfeinerte Klimasimulationen, ein regionales Messnetz sowie fachbezogene Geodaten zur Grünausstattung bereitgestellt werden. Die daraus resultierenden Produkte umfassen unter anderem Stadtklimaanalysen, den Stadtklimareport und Web-Anwendungen wie den Klimaserver oder das Gründachkataster. Zudem sollen Klimaresilienz-Checks für Grünflächen und Starkregenereignisse durchgeführt werden. Der dritte Baustein umfasst Beratungsleistungen und den Know-how-Transfer, um die Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in der regionalen Raumplanung zu verankern.
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- 12Vorlagen aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt
- 13Vorlagen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation
- 14Vorlagen aus dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- 14.1Abberufung der Betriebsleitung von RVR - Ruhr GrünZur Vorlage · 14/1700 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/1700 wird die Abberufung von Holger Böse als Leiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR - Ruhr Grün beantragt. Die Abberufung soll mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 erfolgen. Hintergrund dieser personellen Änderung ist die Versetzung von Herrn Böse in die Stadt Sundern. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bilden die Gemeindeordnung NRW sowie die Eigenbetriebsverordnung NRW und die Betriebssatzung für Ruhr Grün.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist. Auch im Rahmen des durchgeführten Klima-Checks ergaben sich keine klimarelevanten Auswirkungen. Der Beschlussgegenstand wird in der Beratungsfolge zunächst am 6. September 2024 im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün vorberatend behandelt. Danach folgt die Beratung im Verbandsausschuss am 16. September 2024, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung am 27. September 2024 getroffen werden soll.
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- 14.2Neufassung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 14/1640 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über eine Neufassung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün beraten. Grundlage der Änderung ist das „Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen“. Durch die Neuregelung der Eigenbetriebsverordnung ist die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts für bestimmte kommunale Unternehmen entfallen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht jedoch vor, diese Verpflichtung für RVR Ruhr Grün in der Betriebssatzung beizubehalten, um die Transparenz gegenüber den Gesellschaftsgremien und der Beteiligungssteuerung des RVR zu gewährleisten.
Zudem soll die Satzung um eine Regelung ergänzt werden, welche die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ausschließt. Damit sollen zusätzliche personelle und administrative Aufwände vermieden werden. Die Einrichtung führt an, dass ökologische und soziale Aspekte ihrer Arbeit bereits durch bestehende Instrumente wie die PEFC-Zertifizierung sowie in Evaluierungsberichten dokumentiert werden.
Die Änderung der Satzung ist haushaltsneutral. Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün ist für die Vorlage federführend. Die Beratung in der Verbandsversammlung ist für den 27. September 2024 angesetzt.
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- 14.3Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31.12.2023. Beschluss über die Zuführung des Jahresüberschusses 2023 in die Ausgleichsrücklage. Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr GrünZur Vorlage · 14/1625 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zum 31. Dezember 2023. Laut der Beschlussvorlage weist der Abschluss eine Bilanzsumme von rund 39,1 Millionen Euro sowie ein Eigenkapital von etwa 11,8 Millionen Euro aus. Ein wesentlicher Bestandteil des Abschlusses ist ein Verlustausgleich in Höhe von über 13,1 Millionen Euro durch den Regionalverband Ruhr sowie ein RVR-Zuschuss in das eigene Vermögen der Einrichtung von rund 719.580 Euro.
Der Jahresüberschuss für das Jahr 2023 beläuft sich auf 2.408.701 Euro. Die Vorlage sieht vor, diesen Betrag der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Zudem wird die Entlastung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün beantragt. Der Beratungszyklus umfasst die Sitzungen des Betriebsausschusses am 6. September, des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen am 10. September sowie des Verbandsausschusses am 16. September 2024, bevor die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung am 27. September 2024 erfolgt.
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- 14.4Vertrag mit der Stadt Mülheim a.d. RuhrZur Vorlage · 14/1627-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird ersucht, RVR Ruhr Grün die Erteilung eines Auftrags für den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Mülheim an der Ruhr zu ermöglichen. Gegenstand der Vorlage ist die Übertragung der technischen Betriebsleitung und des forstlichen Betriebsvollzugs für die etwa 1.000 Hektar großen Waldflächen der Stadt Mülheim. Die Zusammenarbeit ist zunächst als dreijährige Testphase vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen.
Nach einer Evaluierung nach zwei Jahren soll die Grundlage für eine mögliche dauerhafte Zusammenarbeit geschaffen werden, wobei ein vollständiger Betriebsübergang zum 1. Januar 2028 angestrebt wird. Während der Testphase verbleiben das bestehende Personal der Stadt Mülheim sowie die Dienstgebäude im Besitz der Kommune; das Personal wird jedoch zur Durchführung der Aufgaben an den RVR abgeordnet. Nach Ablauf der Testphase können sich die Beschäftigten für einen Wechsel zum RVR oder eine Fortführung ihrer Tätigkeit bei der Stadt entscheiden.
Die jährlichen Erträge für RVR Ruhr Grün belaufen sich auf 883.500 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon entfallen 440.300 Euro auf Personalkosten, die während der Testphase an den TVöD-kommunal anpassbar sind. Die Sachkosten in Höhe von 443.200 Euro bleiben aufgrund budgetärer Vorgaben der Stadt Mülheim bis zum Ende der Testphase fixiert. Synergien ergeben sich aus der räumlichen Nähe der Mülheimer Waldflächen zu verbandseigenen Flächen im Forstbetriebsbezirk West des RVR.
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- 15Vorlagen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 16.1Stelle des Beigeordneten des Bereiches II - Wirtschaftsführung -Zur Vorlage · 14/1691 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/1691 wird vorgeschlagen, die Stelle des Beigeordneten für den Bereich II – Wirtschaftsführung – im Regionalverband Ruhr nicht neu auszuschreiben. Hintergrund dieses Vorschlags ist das Ende der Amtszeit von Markus Schlüter als Bereichsleiter II zum 31. Mai 2025. Da die Verbandsversammlung eine Wiederwahl von Herrn Schlüter anstrebt, soll von einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle abgesehen werden. Eine entsprechende Wiederwahl ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 20läufig vorgesehen, wobei die neue Amtszeit mit Wirkung zum 1. Juni 2025 beginnen soll.
Die Vorlage weist darauf hin, dass das Vorgehen haushaltsneutral ist und keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Entscheidung. Der Verbandsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 16. September 2024 vorberatend behandeln, bevor sie der Verbandsversammlung in der Sitzung am 27. September 2024 zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
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- 16.2Stelle der Beigeordneten des Bereiches IV - Umwelt und Grüne Infrastruktur -Zur Vorlage · 14/1698 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/1698 wird vorgeschlagen, die Stelle der Beigeordneten für den Bereich IV – Umwelt und Grüne Infrastruktur nicht auszuschreiben. Hintergrund dieser Entscheidung ist das Ende der aktuellen Amtszeit der zuständigen Bereichsleiterin zum 30. Juni 2025.
Da die Verbandsversammlung eine Wiederwahl der amtierenden Bereichsleiterin anstrebt, soll von einer erneuten Ausschreibung der Position abgesehen werden. Die beabsichtigte Wiederwahl ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Februar 2025 vorgesehen, wobei die neue Amtszeit mit Wirkung zum 1. Juli 2025 beginnen soll.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, womit das Vorhaben haushaltsneutral bleibt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem, dass sich aus der Entscheidung keine klimarelevanten Auswirkungen ergeben. Die Vorlage dient dem Verbandsausschuss zur Vorberatung und der Verbandsversammlung als Beschlussgrundlage.
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- 16.3Einbringung des Entwurfs zur Fortschreibung des HaushaltskonsolidierungsplanesZur Vorlage · 14/1706 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungsplans (HKP) für die Jahre 2025 und 2026 wurde dem Verbandsausschuss sowie den Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt. Obwohl der Regionalverband Ruhr aufgrund der mittelfristigen Ergebnisplanung kein Haushaltssicherungskonzept nach § 76 GO NRW benötigt, wird dieser Plan zur Entlastung der Mitgliedskommunationen erstellt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die konsumtiven Konsolidierungsbeiträge im Jahr 2025 auf 13,6 Millionen Euro und im Jahr 2026 auf 8,8 Millionen Euro zu erhöhen. Neben bestehenden Maßnahmen wie der Umsetzung einer befristeten Wiederbesetzungssperre bei Stellen sowie der Hebung von Erträgen aus Gewinnanteilen von Beteiligungsgesellschaften werden neue Bestandteile integriert. Dazu gehören die Reduzierung von Beteiligungszuschüssen um 1,4 Millionen Euro im Jahr 2025 und um 821.000 Euro im Jahr 2026 sowie die Beanspruchung der eigenen Ausgleichsrücklage des RVR zur Verringerung des jährlichen Betriebskostenzuschusses. Letzteres soll in 2025 einen Betrag von 1,9 Millionen Euro und in 2026 einen Betrag von 1,6 Millionen Euro umfassen. Die Erhöhung der Konsolidierungsbeiträge ist unter anderem auf gesteigerte Gewinnausschüttungen aus der Beteiligungslandschaft zurückzuführen. Der Saldo aus der Investitionstätigkeit wird im Jahr 2025 um 16,2 Millionen Euro und im Jahr 2026 um 7,9 Millionen Euro konsolidiert.
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- 16.4Bericht zur Umsetzung des Haushaltskonsolidierungsplans zum 31.12.2023 und 30.05.2024Zur Vorlage · 14/1703 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat über die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungsplans zum 31. Dezember 2023 und zum 30. Mai 2024 berichtet. Die Verbandsversammlung nimmt diesen Bericht zur Kenntnis.
Im Haushaltsjahr 2023 konnten verschiedene Maßnahmen des Plans erreicht oder übertroffen werden. So stieg die Gewinnausschüttung um etwa 110.000 Euro auf 3,62 Millionen Euro an. Auch im Bereich der grünen Infrastruktur wurden Konsolidierungsbeiträge um rund 120.000 Euro auf insgesamt 220.000 Euro gesteigert. Demgegenüber steht eine Verfehlung des geplanten Konsolidierungsergebnisses von etwa 6,5 Millionen Euro um rund 1,1 Millionen Euro. Grund hierfür waren nicht umsetzbare Einsparungen in der Bauunterhaltung, insbesondere bedingt durch notwendige Instandhaltungsrückstellungen für das Horizontobservatorium auf der Halde Hoheward. Das tatsächliche Ergebnis belief sich auf etwa 5,4 Millionen Euro. Dennoch weist der Jahresabschluss 2023 aufgrund weiterer Einsparungen eine Verbesserung von rund 5,5 Millionen Euro gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsplanansatz aus.
Für das laufende Haushaltsjahr 2024 wird eine Verbesserung der Maßnahmen um etwa 800.000 Euro auf insgesamt 12,6 Millionen Euro prognostiziert, was primär auf erhöhte Gewinnausschüttungen der AGR zurückzuführen ist.
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- 16.5Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04. - 30.06.2024 für das Haushaltsjahr 2024 genehmigten HaushaltsüberschreitungenZur Vorlage · 14/1702 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2024 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2024 informiert. Die Berichtsvorlage dient der Kenntnisnahme der durch den Kämmerer vorgenommenen Entscheidungen gemäß § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach den Regelungen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR ist die Entscheidungskompetenz für überplanmäßige sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach deren Höhe gestaffelt. Der Kämmerer entscheidet über Beträge unterhalb von 100.000 Euro (RVR-Eigenanteil), während Haushaltsüberschreitungen ab einer Summe von 100.000 Euro die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erfordern.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme auf die Tagesordnung gesetzt.
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- 16.6Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 14/1699 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1699 zum Jahresabschluss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum 31. Dezember 2023 sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Entwurf zur Kenntnis nimmt und diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorlegt. Die Beratung der Vorlage ist für den 16. September 2024 im Verbandsausschuss sowie für den 27. September 2024 in der Verbandsversammlung vorgesehen.
Der Entwurf weist für das Haushaltsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von 3.397,6 T€ aus. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz, der einen Fehlbetrag von 2.086,0 T€ prognostizierte, ergibt sich eine Verbesserung um 5.483,5 T€. Gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres 2022 ist ein Anstieg des Ergebnisses um 8.245,6 T€ zu verzeichnen. Der Jahresabschluss umfasst die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz sowie den Anhang und wird durch einen Lagebericht ergänzt. Die Unterzeichnung des Entwurfs erfolgte im Juni 2024 durch den Kämmerer und den Regionaldirektor. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Vorlage.
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- 16.7Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Vertretungsregelung für Mitglieder des RVR im Verwaltungsrat der Freizeitzentrum Xanten GmbHZur Vorlage · 14/1701 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Regelung für die Vertretung im Verwaltungsrat der Freizeitzentrum Xanten GmbH. Der RVR ist mit einem Anteil von 50 Prozent an dieser Gesellschaft beteiligt, während die Stadt Xanten und der Kreis Wesel jeweils 25 Prozent halten.
Aufgrund eines Wunsches aus dem Verwaltungsrat soll für die vom RVR entsandten Mitglieder eine Vertretungsregelung etabliert werden. Bisher wurden keine Stellvertretungen benannt, da durch technische Möglichkeiten wie hybride Sitzungen eine Mitbestimmung auch im Verhinderungsfall ermöglicht wurde und die Mandate als persönlich wahrnehmbare Aufgaben betrachtet wurden. Der Gesellschaftsvertrag der Freizeitzentrum Xanten GmbH sieht jedoch die Benennung von Stellvertretern vor, wobei diese nur im Vertretungsfall anwesenheitsberechtigt sind. Die Mitgesellschafter haben für ihre Mitglieder bereits entsprechende Regelungen getroffen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Bestellung von Stellvertretungen für fünf Mitglieder der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen vor. Für das sechste Verwaltungsratsmandat, welches derzeit durch einen Vertreter der Verwaltung wahrgenommen wird, kann der Regionaldirektor bei Bedarf eine Vertretung bestimmen. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Folgen zu erwarten sind.
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- 16.8Projekt- und Finanzberichtswesen zum 30.05.2024Zur Vorlage · 14/1690 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Projekt- und Finanzbericht zum 30. Mai 2024 prognostiziert für das laufende Haushaltsjahr eine Verbesserung des Jahresergebnisses um etwa 5,4 Millionen Euro. Diese Entwicklung resultiert aus einem Rückgang der Erträge um rund 3,8 Millionen Euro sowie einer Reduzierung der Aufwendungen um circa 9,2 Millionen Euro.
Ein wesentlicher Faktor für die Entlastung ist das Strategiefeld Querschnitt, in dem durch geringere Personalkosten sowie niedrigere Zinsaufwendungen ein Minderbedarf von etwa 4,3 Millionen Euro erwartet wird. Im Bereich Tourismus und Freizeit zeigt sich mit einem Minderbedarf von rund 960.000 Euro eine Abweichung, bedingt durch verringerte Gesellschafterzuschüsse. Demgegenüber stehen Mehrbedarfe in den Bereichen Wirtschaft sowie Leben und Wohnen.
Im Investitionsbereich wird eine Saldoverbesserung um etwa 3,7 Millionen Euro prognostiziert. Diese ist primär auf geringere Zuschüsse für RVR Ruhr Grün sowie Verzögerungen bei eigenen Baumaßnahmen zurückzuführen.
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- 16.9Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Projekt "Wegebau/Wegeinstandsetzungen" (IRG-022 / KTR 0500037)Zur Vorlage · 14/1720 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 900.000 Euro für das Projekt „Wegebau/Wegeinstandsetzungen“ vorgelegt. Die Mittel sollen im Haushaltsjahr 2024 zur Behebung von Schäden an der grünen Infrastruktur des Regionalverbands Ruhr eingesetzt werden. Grund für den Bedarf sind Niederschläge in den vergangenen Monaten, die zu Erosionsschäden und Abnutzungen an Wald- und Reitwegen sowie Brücken geführt haben.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Standorte in Herne, Bottrop und Hagen sowie die Installation von Absperrschranken zur Gefahrenabwehr. Konkret sind Instandsetzungen in Herne (Bereiche Constantin), Bottrop (Fernewaldstraße, Welheimer Wäldchen, Kiesweg) und Hagen (Eilper Berg, Selkinghausen) vorgesehen.
Zur Deckung des Mehraufwands sollen Mittel aus anderen Investitionsprojekten umgeschichtet werden. Hierzu gehören Gelder für den Neubau eines Besucherzentrums auf dem Gelände des Umweltzentrums Westfalen, die aufgrund von Personalvakanzen beim Kreis Unna derzeit nicht abgerufen werden, sowie Mittel aus dem Projekt Regenentwässerung RP Mattlerbusch, das nicht weiterverfolgt wird. Zudem werden freigewordene Mittel aus dem bereits abgeschlossenen AktivLinearPark und dem verzögerten Projekt Wasserspielplatz Vonderort herangezogen.
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- 17Fraktionsanträge/ Resolutionen
- 18.Anfragen und Mitteilungen
- 18.1Anfragen
- 18.1.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Aktueller Sachstand WischlingenZur Vorlage · 14/1606-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der Bündnis 90 / Die Grünen zum Sachstand im Revierpark Wischlingen erläutert den aktuellen Stand der Maßnahmen aus dem Förderprojekt „Grüne Infrastruktur“. Während die meisten Einzelmaßnahmen, wie Wege, Spielanlagen und ökologische Gewässeraufwertungen, bereits abgeschlossen und abgenommen wurden, hängen weitere Teile von anderen Bauvorhaben ab. So wird die Pflanzung von Solitärbäumen im Bereich der Eissporthalle voraussichtlich erst im ersten Quartal 2025 fertiggestellt sein.
Einige Bestandteile sind derzeit aufgrund von Vandalismus nicht funktionsfähig, etwa Wärmebildkameras oder bestimmte Spielgeräte. Zudem wurden räumliche Herausforderungen wie Diskgolfstrecken in Vegetationsbereichen identifiziert. Planungsfehler durch beauftragte Büros wurden nicht festgestellt; bauliche Mängel wurden bis Ende 2023 behoben.
Hinsichtlich der Fördermittel besteht eine Zweckbindungsfrist von 25 bis 50 Jahren. Die Verantwortung für die fachgerechte Pflege und Verkehrssicherung liegt bei der Revierpark Wischlingen GmbH. Sollten Rückforderungen der Fördermittelgeber an den Regionalverband Ruhr (RVR) entstehen, wird die rechtliche Prüfung einer Haftungsübertragung auf die GmbH angestrebt. Die zuweisbaren Gesamtausgaben für die verschiedenen Förderanträge belaufen sich auf mehrere Millionen Euro.
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- 18.1.2Resolution: Stahlstandorte erhalten, Flächen sichernZur Vorlage · 14/1666 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Umsetzung der am 28. Juni 2024 beschlossenen Resolution „Stahlstandorte erhalten, Flächen sichern“ eingereicht. Im Rahmen dieser Anfrage bittet die Fraktion die Verwaltung um detaillierte Informationen zum weiteren Vorgehen nach der Verabschiedung des Beschlusses.
Konkret werden Fragen zur Verbreitung der Resolution sowie zu den Reaktionen der Adressaten gestellt. Die Fraktion fordert zudem eine Erläuterung der Grundlage für die Annahme, dass umfangreiche Flächen für andere Nutzungen zur Verfügung stehen werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Definition des in der Resolution verwendeten Begriffs „Regionale Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung“.
Darüber hinaus befasst sich die Anfrage mit der künftigen Nutzung von Flächen des ThyssenKrupp Konzerns. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie der Regionalverband Ruhr die Übertragung nicht benötigter Flächen an die kommunale oder regionale Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung plant. Hierbei sollen insbesondere die rechtlichen Bedingungen, der Kostenrahmen sowie die Problematik von Altlasten geklärt werden.
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- 18.1.3Anfrage Die Grünen Entwicklung eines regionalen Kommunikationsformats Grüne Infrastruktur durch lala.ruhrZur Vorlage · 14/1732 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Regionalverband Ruhr eine Anfrage zur Entwicklung eines regionalen Kommunikationsformats für die Grüne Infrastruktur gestellt. Im Fokus steht dabei das Projekt lala.ruhr, ein Netzwerk aus Akteuren der Architektur, Stadtplanung und Bildung, das als Labor für die Landschaft der Metropole Ruhr agiert.
Die Fraktion bittet um Informationen darüber, wie bisherige Kooperationspartner dauerhaft in die Umsetzung der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr eingebunden werden können. Zudem werden Fragen zu Aktivitäten zur Förderung gesellschaftsbezogener Ziele gestellt, darunter die soziale Teilhabe, das Naturerleben im urbanen Raum, die Stärkung der urbanen Lebensmittelproduktion sowie die Ausweitung von Umweltbildungsangeboten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die künftige Zusammenarbeit mit dem Landschaftslabor lala.ruhr und die mögliche Einbindung der Biennale der urbanen Landschaft in die Strategieumsetzung. Darüber hinaus wird nach der Bereitstellung von Haushaltsmitteln gefragt, um Kommunikations- und Kooperationsstrukturen mit externen Akteuren dauerhaft zu etablieren. Die Beantwortung dieser Fragen wird für die Sitzung des Ausschusses AKUR am 15. November 2024 erbeten.
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- 18.2Mitteilungen
- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 19.Vorlagen mit Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 19.1Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Erwerb weiterer 50 % der Geschäftsanteile an der DAH1 durch AGR mbHnicht öffentlich
- 20.Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligungnicht öffentlich
- 21Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 21.1Anfragen nicht öffentlich
- 21.2Mitteilungennicht öffentlich