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Tagesordnung
- –Niederschrift der Sitzung vom 30.09.2019
- 1Angelegenheiten nach Landesplanungsgesetz
- –Vorlagen der Bezirksregierungen / Strukturausschuss
- 1.1Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2020Zur Vorlage · 13/1596 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1596 regelt die Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2020. Das Programm umfasst Projekte mit einer Gesamtkostenhöhe von bis zu drei Millionen Euro pro Maßnahme. Die Vorlage wurde gemeinschaftlich im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.
Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die Prioritätenliste gemäß der Anlage 1 der Vorlage zu verabschieden. Diese Anlagen enthalten eine Liste der 30 wichtigsten Maßnahmen sowie weitere Projekte des Programms. Darüber hinaus wird eine Übersicht über neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte bereitgestellt.
Die Vorlage durchläuft den Beratungsprozess in den Gremien Strukturausschuss, Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung. Die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für den 13. Dezember 2019 vorgesehen. Grundlage der Vorlage ist das Landesplanungsgesetz.
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Hauptdokument|20191107141113|20191107141119-0|20191107141120-1|20191107141120-2
- 1.2Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2020Zur Vorlage · 13/1594 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1594 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2020. Die Vorlage, die unter der Federführung des Verbandsausschusses steht, dient der Festlegung der Umsetzungsschritte für den kommenden Planungszeitraum.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die Prioritätenliste gemäß der beigefügten Anlagen zu verabschieden. Diese enthalten eine Auswahl der 30 wichtigsten Projekte sowie weitere Maßnahmen für den Radwegebau. Zudem wird eine Übersicht über neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte bereitgestellt.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Strukturausschuss am 26. November 2019, in den Verbandsausschuss am 2. Dezember 2019 sowie in die Verbandsversammlung am 13. Dezember 2019 vorgelegt. Die Einreichung erfolgt im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes.
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Hauptdokument|20191107135856|20191107135903-0|20191107135903-1|20191107135903-2
- 1.3Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten; Förderprogramm 2020 Beratung und BeschlussfassungZur Vorlage · 13/1591 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2019 mit der Beschlussvorlage 13/1591 zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten für das Jahr 2020. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Dringlichkeitsliste sowie die Förderliste 2020 für Maßnahmen des Bodenschutzes im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt und den darin vorgesehenen Maßnahmen zustimmt.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Der Beratungsprozess umfasst die Vorberatung im Strukturausschuss am 26. November 2019 sowie im Verbandsausschuss am 2. Dezember 2019. Die Vorlage stützt sich auf die Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes. Als Anlagen zur Vorlage dienen eine Sachverhaltsdarstellung, die Dringlichkeitsliste 2020 für die Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten sowie die Förderliste 2020 für Maßnahmen des Bodenschutzes.
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Hauptdokument|20191107131743|20191107131748-0|20191107131748-1
- 1.4Kunst- und Kulturförderung - Projektförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik – Kulturregionen Hellweg und Niederrhein hier: Beratung und Beschlussfassung 2019Zur Vorlage · 13/1595 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1595 befasst sich mit der Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik für die Kulturregionen Hellweg und Niederrhein. Die gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sieht eine Beratung und Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag beinhaltet die Aufforderung an die Verbandsversammlung, die Projektplanungen zur Regionalen Kulturpolitik 2020 für die Anträge aus dem Verbandsgebiet in den Kulturregionen Hellweg, Niederrhein und Ruhrgebiet zur Kenntnis zu nehmen und den vorgesehenen Maßnahmen zuzustimmen. Die entsprechenden Planungen sind in den Anlagen der Vorlage aufgeführt.
Darüber hinaus werden die Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Regionalrats Arnsberg fallen, der Verbandsversammlung nachrichtlich zur Kenntnis vorgelegt. Die Vorlage dient als Grundlage für die Sitzungen im Strukturausschuss, im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung im Zeitraum zwischen November und Dezember 2019.
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Hauptdokument|20191107140734-0|20191107140735-1|20191107140735-2|20191120155629
- –Vorlagen des Regionalverband Ruhr / Planungsausschuss
- 1.5Bericht der Regionaldirektorin über das Gespräch mit der Landesregierung Information über das Gespräch mit Herrn Staatssekretär Dammermann in Düsseldorf am 07. November 2019 über die weiteren Schritte zur Neuaufstellung des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1617 · Berichtsvorlage
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In einem Gespräch am 7. November 2019 in Düsseldorf wurden die weiteren Schritte zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr erörtert. An dem Austausch zwischen dem Staatssekretär, Vertretern der Industrie- und Handwerkskammern sowie politischen Mitgliedern der Verbandsversammlung nahmen zudem die Geschäftsführer der Kammern teil. Ziel war die Abstimmung über das weitere Vorgehen im Planungsverfahren.
Der Regionalverband Ruhr bearbeitet derzeit rund 5.000 Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans und bereitet die zweite Offenlage vor. Parallel dazu werden acht Regionalplanänderungsverfahren fortgeführt. Die Regionaldirektorin wies auf den Personalmangel im zuständigen Referat hin, woraufhin der Staatssekretär eine Lösung in Aussicht stellte.
Um die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriegebieten zu beschleunigen, ist ein vorgezogenes Verfahren für einen sachlichen Teilplan vorgesehen. Dieser soll die Planung für 24 Standorte regeln, wobei eine Entscheidung noch vor der Sommerpause angestrebt wird. Sobald dieser Beschluss gefasst ist, können Kommunen mit der Bauleitplanung beginnen. Zudem sollen die Datengrundlagen zur Bedarfsermittlung von Siedlungsflächen aktualisiert werden, was zu zusätzlichen Gewerbeflächen in einigen Kommunen führen kann.
Die Kammern betonten die Bedeutung der kommunalen Flächenentwicklung sowie die Einbindung der Rohstoffgewinnung am Niederrhein. Die Politik strebt zeitnahe Ergebnisse an und zieht für das kommende Jahr gegebenenfalls Sondersitzungen in Betracht. Ein Folgetreffen soll Anfang 2020 stattfinden, sobald ein konkreter Zeitplan vorliegt.
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- 1.5.1Maßnahmen zum weiteren Verfahren des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 13/1622 · Fraktionsantrag
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Mit dem Fraktionsantrag 13/1622 wird über Maßnahmen zum weiteren Verfahren des Regionalplans Ruhr beraten. Hintergrund der Vorlage ist die zeitliche Verschiebung bei der Aufstellung eines neuen Regionalplans, was eine Anpassung der Planungsschritte erforderlich macht.
Der Antrag sieht vor, die Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde mit spezifischen Aufgaben zu beauftragen. Dazu gehört die Vorbereitung eines Erarbeitungsbeschlusses für einen sachlichen Teilplan zum Thema „Kooperationsstandorte“. In diesem Zusammenhang soll zudem die Rechtssicherheit des gesamten Verfahrens geprüft und abgesichert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Fortführung bereits eingeleiteter Regionalplan-Änderungsverfahren mit Priorität sowie der Vorbereitung weiterer Erarbeitungsbeschlüsse bei entsprechender Dringlichkeit.
Darüber hinaus soll das laufende Aufstellungsverfahren für den Regionalplan Ruhr unter Verwendung einer aktualisierten Datengrundlage zu den Flächenreserven fortgesetzt werden. Dabei sind die Vorgaben des Landesentwicklungsplans einzuhalten. Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen werden als haushaltsneutral eingestuft, da keine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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- 1.5.2Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion Weiteres Vorgehen und geplante Inhalte der AbgrabungskonferenzZur Vorlage · 13/1609-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum weiteren Vorgehen und den geplanten Inhalten der nächsten Abgrabungskonferenz reagiert. Die kommende Veranstaltung soll einen konkreten Bezug zu potenziellen Abgrabungsflächen am Niederrhein herstellen. Die Regionalplanungsbehörde wertet derzeit Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans aus, um geeignete und möglichst konfliktarme Bereiche zu identifizieren. Sobald eine fachlich belastbare Flächenkulisse vorliegt, sollen die politischen Gremien des Regionalverbands Ruhr über diese Flächen beraten. Auf dieser Grundlage soll anschließend über das Format für den weiteren öffentlichen Austausch entschieden werden.
Die inhaltliche Schwerpunktsetzung zukünftiger Konferenzen wird von der Festlegung geeigneter Standorte und organisatorischen Rahmenbedingungen abhängen. Themen wie Baustoffrecycling oder der Einsatz von Ersatzstoffen sind zwar für den regionalen Rohstoffbedarf relevant, sollen die Konferenzen jedoch nicht inhaltlich überfrachten, da deren primäres Ziel die Ermittlung von Abgrabungsbereichen ist. Die fachliche Zuständigkeit für die Regelung von Ersatzmaterialien liegt bei den zuständigen Landes- und Bundesbehörden. Ergänzend dazu wird die Möglichkeit eines informellen Prozesses zur Erarbeitung von Perspektiven für die langfristige Nachnutzung der Flächen nach der Rohstoffgewinnung in Betracht gezogen, wobei eine Abstimmung mit den betroffenen Kommunen und Kreisen vorgesehen ist.
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- 1.610. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe (GEP E-L), auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See - Erweiterung eines Bereichs für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB)Zur Vorlage · 13/1559 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung soll die Erarbeitung der 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, beschließen. Gegenstand der Vorlage ist die Erweiterung eines Bereichs zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See.
Die Grundlage bildet ein Antrag der Quarzwerke GmbH, den bestehenden Quarzsandtagebau „Haltern-Sythen“ in nördlicher Richtung zu erweitern. Ziel ist die Sicherstellung des Versorgungszeitraums von 25 Jahren für den Rohstoff „Gebleichte Halterner Sande“, der für die deutsche Gießereiindustrie von Bedeutung ist. Im Rahmen der Änderung sollen Randbereiche als Oberflächengewässer sowie als Waldflächen mit Schutzfunktionen für die Landschaft und Erholung festgelegt werden.
Das Verfahren umfasst die Beteiligung der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit. Die Regionalplanänderung wird für die Dauer von zwei Monaten beim Kreis Recklinghausen und im Regionalverband Ruhr öffentlich ausgelegt und elektronisch veröffentlicht. Die Unterlagen beinhalten unter anderem einen Umweltbericht sowie Fachbeiträge zum Artenschutz, zur FFH-Verträglichkeit und zur Hydrogeologie. Für das Verfahren sind keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
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Hauptdokument|20191018132640-0|20191018132641-1|20191018132645-2|20191018132650-3|20191018132707-4|20191018132716-5|20191018132755-6
- 1.7Anfragen und Mitteilungen
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- –Vorlagen ohne Fachausschussbeteiligung
- 2.1Antrag auf Abberufung des Beigeordneten Martin Tönnes gem. § 16 Gesetz über den Regionalverband Ruhr i.V.m. § 71 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW sowie Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Beschlusses gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VerwaltungsgerichtsordnungZur Vorlage · 13/1601-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr liegt ein Antrag auf Abberufung des Beigeordneten für den Bereich III (Planung) vor. Der Antrag, der am 11. Oktober 2019 von 78 stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsversammlung eingereicht wurde, sieht zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung vor.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet das Gesetz über den Regionalverband Ruhr in Verbindung mit der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für eine erfolgreiche Abberufung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung hat sich aufgrund eines Ausscheidens aus dem Rat der Stadt Hamm von 137 auf 136 verringert, da die Reserveliste der entsprechenden Fraktion erschöpft ist und somit keine Nachbesetzung erfolgen kann.
Die Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung stützt sich auf das dokumentierte fehlende Vertrauen in die weitere Amtsausübung des Beigeordneten durch die Mehrheit der Mitglieder. Ohne dieses Vertrauen könne eine effektive Führung des Geschäftsbereichs sowie die Wahrnehmung der Aufgaben im Spannungsverhältnis zwischen Politik und Verwaltung nicht mehr gewährleistet werden. Finanzielle Auswirkungen oder ein zusätzlicher Bedarf an Haushaltsmitteln ergeben sich aus diesem Vorhaben nicht.
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- 2.2Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle für den Bereich III (Planung)Zur Vorlage · 13/1603 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 13/1603 sieht die Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle für den Bereich III (Planung) im Falle einer Abberufung des derzeitigen Amtsinhabers vor. Ziel der Vorlage ist es, durch eine zeitnahe Neubesetzung die Kontinuität der Aufgaben und Projekte innerhalb dieses Bereichs sicherzustellen.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben muss nach einer Abwahl innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Ausschreibung der Stelle eine Nachfolge gewählt werden. Angesichts der Bedeutung der aktuellen Vorhaben im Bereich Planung wird eine unverzügliche Regelung angestrebt. Die Anforderungen an die Nachfolge umfassen neben der notwendigen fachlichen Qualifikation und ausreichender Berufserfahrung auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Beamtenverhältnis auf Zeit sowie zur Regelaltersgrenze.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass für das Verfahren keine zusätzlichen oder überplanmäßigen Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden müssen. Die Maßnahme ist somit haushaltsneutral.
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- 2.3Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2020/2021Zur Vorlage · 13/1600 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll über die Festsetzung des Hebesatzes zur Verbandsumlage für die Jahre 2020 und 2021 entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht einen Hebesatz von 0,6717 % vor und beinhaltet die förmliche Zurückweisung der Einwendungen der Mitgliedskörperschaften.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 55 der Kreisordnung NRW haben die beteiligten Kommunen unterschiedliche Positionen vertreten. Die Städte Hamm und Herne sowie Bochum äußerten keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Hebesatz, wobei Bochum künftige Einsparungen anregte. Im Gegensatz dazu forderten die Städte Dortmund, Gelsenkirchen und Hagen eine Überprüfung bzw. Reduzierung des Satzes. Der Kreis Recklinghausen bewertete die Deckung von Fehlbeträgen durch Ausgleichsrücklagen positiv, kritisierte jedoch Verzögerungen im Regionalplan. Die Städte Bottrop und Mülheim an der Ruhr sowie die Kreise Unna und Wesel wiesen darauf hin, dass ein gleichbleibender Hebesatz bei steigenden Umlagegrundlagen zu einem höheren Umlageaufkommen führt, was eine Mehrbelastung der Kommunalhaushalte zur Folge hat. Zudem wurde eine Prüfung der geplanten Aufwendungen, insbesondere der Personalkosten, gefordert.
Die Verwaltung des Regionalverbandes verweist auf ein bestehendes freiwilliges Haushaltssicherungskonzept und eine restriktive Haushaltsführung. Die Umsetzung von Projekten soll durch Synergien zur Entlastung der Mitgliedskörperschaften beitragen. Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Verbandsversammlung die Einwendungen in einer öffentlichen Sitzung getrennt vom Beschluss über die Haushaltssatzung zurückweist.
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- 2.4Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2020 / 2021Zur Vorlage · 13/1532-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 sowie eine dazugehörige Änderungsliste verabschieden. Mit dem Beschlussvorschlag ist verbunden, den Kämmerer zu ermächtigen, haushaltsneutrale Veränderungen umzusetzen, die aus der Umorganisation der Bereiche III und IV resultieren, ohne hierfür neue politische Beschlüsse einholen zu müssen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde im Oktober 2019 öffentlich bekannt gegeben; Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern gingen nicht ein. Die vorliegenden Änderungen ergeben sich primär aus den Anforderungen des neuen kommunalen Haushaltsrechts sowie aus angepassten Finanzbeziehungen zwischen dem Regionalverband Ruhr und seinen Beteiligungsgesellschaften. So sollen die finanziellen Beiträge der Mitgliedskörperschaften künftig über eine erhöhte Verbandsumlage statt über öffentlich-rechtliche Verträge vereinnahmt werden.
Ein weiterer Punkt betrifft die IT-Infrastruktur, wobei ein neues Angebot für den Anschluss der Außenstellen an das Glasfasernetz geringere Kosten und kürzere Umsetzungszeiten vorsieht als ursprünglich geplant. Zudem werden Investitionsmaßnahmen der Einrichtung RVR Ruhr Grün künftig direkt im Haushalt des Regionalverbandes Ruhr veranschlagt. Ziel dieser Maßnahme ist die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Stellen, während die fachliche Verantwortung für die Planung und Durchführung der Baumaßnahmen bei der Betriebsleitung von Ruhr Grün verbleibt.
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- 2.4.1Anfragen der Fraktion zum Doppelhaushalt 2020/2021 und Antworten der Verwaltung
- 2.4.1.1Antwort auf die CDU-Anfrage aus dem WAZur Vorlage · 13/1608-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf die Fraktionsanfrage der CDU zum Doppelhaushalt 2020/2021 reagiert. Bezüglich der Personalplanung wird erläutert, dass ein separater Stellenbesetzungsplan gesetzlich nicht vorgesehen ist, sondern eine entsprechende Übersicht im Rahmen der Haushaltsaufstellung erfolgt. Im Bereich des Standortmarketings findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Kampagnenbüro und der BMR statt, wobei die Projektleitung auch die Pressearbeit unterstützt. Der Arbeitskreis Standortmarketing wird seine Beratungen in Kürze wieder aufnehmen. Für die internationale Kommunikation in Zielmärkten wie Israel sowie den USA und Kanada ist ein Budget von rund 216.000 Euro vorgesehen.
Zur Akquise von EU-Fördermitteln setzt der Regionalverband Ruhr auf Informations- und Wissenstransfer sowie Beratungsleistungen für die Verbandsmitglieder. Hierzu gehören Instrumente wie der EU-Förderleitfaden Ruhr, die Bilanzierung von Fördermitteln und die Interessenvertretung in Brüssel. Die Vertretung regionaler Belange erfolgt dabei in Abstimmung mit dem Arbeitskreis der EU-Beauftragten der Metropole Ruhr. Hinsichtlich der organisatorischen Einordnung des Arbeitskreises Bäder wird die Entscheidung für Referat 6 begründet, um eine unabhängige regionale Instanz zur Vernetzung zu gewährleisten und Wettbewerbsaspekte innerhalb der FMR zu vermeiden. Da im Referat 6 derzeit keine spezifische Bäderexpertise vorhanden ist, wurde ein externer Dienstleister mit der inhaltlichen Begleitung beauftragt.
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- 2.4.1.2Antwort auf die SPD-Anfrage aus dem WAZur Vorlage · 13/1614-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Doppelhaushalt 2020/2021 reagiert und die Auswirkungen des Brexits auf die EU-Förderprogramme EFRE und ESF für die Periode 2021–2027 erläutert. Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird ein jährlicher Fehlbetrag von etwa 13 Milliarden Euro im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen erwartet. Die EU beabsichtigt, diese Differenz durch neue Einnahmen oder Ausgabenkürzungen auszugleichen. Für die Mitgliedstaaten bedeutet dies eine Steigerung der Beiträge, was die Verhandlungen im Rat beeinflusst und ein verspätetes Anlaufen der EU-Programme zur Folge haben kann.
Der Vorschlag der EU-Kommission für den Zeitraum 2021–2027 sieht ein Budget von insgesamt 1.279 Milliarden Euro vor. Während Mittel für Bereiche wie Digitalisierung, Jugend und Migration vorgesehen sind, sollen die Ausgaben in der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie in der Kohäsionspolitik reduziert werden. Für Deutschland wird eine Kürzung der Mittel in der Kohäsionspolitik um etwa 21 Prozent prognostiziert, was auch den EFRE und den ESF+ betrifft. Konkrete finanzielle Folgen für Projekte des Regionalverbandes Ruhr oder seiner Tochtergesellschaften BMR und RTG sind aufgrund der noch laufenden Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat der EU derzeit nicht bezifferbar.
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- 2.4.1.3Antwort auf die CDU-Anfrage aus dem PAZur Vorlage · 13/1610-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Doppelhaushalt 2020/2021 reagiert. Der Prozess des Regionalen Diskurses zur Erarbeitung des Regionalplans Ruhr und des Handlungsprogramms wird als dauerhaftes Beteiligungsformat fortgeführt, das verschiedene Akteure über Arbeitskreise und Beiräte einbindet. Für das Handlungsprogramm wurden rund 300 Hinweise ausgewertet; eine zeitliche Entkopplung vom formellen Regionalplanverfahren wird geprüft, um die Entwicklung flexibler zu gestalten.
Im Bereich der Stadtentwicklung wird das Projekt „Innovationsband“ am Radschnellweg RS1 ab 2022 mit einem jährlichen Kostenrahmen von 10.000 Euro fortgesetzt. Ziel ist die Verknüpfung der Infrastruktur mit Themen wie Wohnungsversorgung und Mobilität. Bezüglich der Initiative „Solarmetropole Ruhr“ wird das beteiligte Personal nach Projektabschluss in andere Klimaschutzaufgaben des Verbandes überführt.
Die Kosten für die Luftbildkooperation trägt der Regionalverband Ruhr zu etwa 30 Prozent, was laut Verwaltung eine wirtschaftliche Lösung gegenüber anderen Modellen darstellt. Zudem werden „Points of Interest“ als Datensatz für die regionale Planung gepflegt. Bei den Klimaanpassungskonzepten stehen aufgrund des zeitlichen Aufwands jährlich maximal drei Untersuchungen zur Verfügung; die Kosten für die Aufbereitung einzelner Analysen werden den jeweiligen Kommunen in Rechnung gestellt.
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- 2.4.1.4Antwort auf die CDU-Anfrage aus dem KSAZur Vorlage · 13/1612-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung beantwortete die Anfrage der CDU-Fraktion zu den Aufgaben des Referats 3 „Bildung und Soziales“ sowie weiteren Projekten im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021. Das regionale Bildungsmonitoring ist als Teil der Regionalstatistik beim Regionalverband Ruhr (RVR) angesiedelt. Hierzu werden die Datenbanken weiterentwickelt und Kurzberichte zur Bildungsbiografie erstellt. Zudem arbeiten der RVR und die Initiative RuhrFutur am zweiten regionalen Bildungsbericht für das Jahr 2020, um regionale Stärken datengestützt darzustellen. Plattformen wie das Bildungsforum Ruhr dienen dabei dem Austausch zwischen Akteuren.
Hinsichtlich der Personalkosten der „Ruhr Games“ erläuterte die Verwaltung, dass das Projektteam aus einer Projektleitung, vier Projektmanagerinnen und Projektmanagern sowie einer befristeten Projektassistenz für 2021 besteht. Eine externe Vergabe der Organisation wurde aufgrund der Komplexität der Veranstaltung und zur Vermeidung höherer Kosten abgelehnt. Das „Kunstcamp“ wird als regionales Netzwerkprojekt beschrieben, an dem zehn Städte mit finanziellen und personellen Beiträgen beteiligt sind, um die kulturelle Ausbildung von Jugendlichen über das kommunale Angebot hinaus zu fördern.
Die Umsetzung der „Nachhaltigen Sportprojekte“, darunter Projekte wie „Fußball trifft Kultur“ oder der „All Sports Club“, erfolgt laut Verwaltung planmäßig. Trotz einer Budgetreduzierung auf jeweils 120.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 bleibt die Realisierung dieser Vorhaben bestehen.
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- 2.4.1.5Antwort auf die CDU-Anfrage aus dem UAZur Vorlage · 13/1613-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat im Rahmen einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage Details zum Doppelhaushalt 2020/2021 dargelegt. Für die grüne Infrastruktur sind Mittel zur Entwicklung einer regionalen Konzeption sowie für Beiträge zur Ruhrkonferenz vorgesehen. Diese sollen die Klimafolgenmilderung und Lebensqualität fördern, wobei auch externe Fachleistungen finanziert werden. Ein Bestandteil ist die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027, bei der ab 2020 jährlich 70.000 Euro für die Verknüpfung zwischen der IGA-Gesellschaft und den RVR-Referaten bereitgestellt werden sollen.
Im Bereich des Besucherzentrums Hoheward sind Sachmittel in Höhe von 327.000 Euro veranschlagt, was unter anderem die Budgetierung der Veranstaltung „Sunset Picknick“ umfasst. Das Zentrum ist mit der Route der Industriekultur vernetzt. Die Ausgaben für die fachliche Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Emscher Landschaftspark wurden im Zuge der Haushaltskonsolidierung von 295.000 Euro auf 230.000 Euro reduziert, wobei Synergien durch die Budgetverlagerung des „Sunset Picknicks“ angestrebt werden.
Zudem ist im Rahmen einer organisatorischen Neusortierung der Bereiche Planung und Umwelt die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Radmobilität geplant. Dieses soll die Umsetzung von Mobilitätsprojekten wie dem Radschnellweg Ruhr unterstützen und die Aufgaben im Referat Regionalentwicklung bündeln.
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- 2.4.2Anfragen der Fraktionen zur Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen und Antworten der Verwaltung
- 2.4.2.1Antwort auf die CDU-AnfrageZur Vorlage · 13/1590-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zu den noch offenen Haushaltsanträgen der vergangenen Jahre geantwortet. Im Rahmen einer Organisationsüberprüfung wurde die Struktur der Referate auf mögliche Synergieeffekte durch die Bündelung oder Neuorganisation von Aufgaben geprüft. Eine umfassendere Umorganisation steht kurz vor dem Abschluss, muss jedoch intern, unter anderem mit dem Personalrat, noch erörtert werden. Ein Bericht zum weiteren Fortgang wird zeitnah erwartet.
Bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings wird auf einen Bericht aus dem Jahr 2017 verwiesen. Das Leistungsangebot des Regionalverbandes Ruhr soll Anfang des kommenden Jahres in einer Broschüre dargestellt werden, über die im Sitzungslauf im Februar oder März 2020 berichtet wird.
Im Bereich des Beschluss-Controllings wurde im vergangenen Jahr mit der Überwachung der Beantwortung von Fraktionsanfragen begonnen. Der Aufbau eines weitergehenden Beschlusscontrollings wird derzeit geprüft, wobei vorzugsweise das bestehende Gremieninformationssystem genutzt werden soll. Über die Art und Tiefe dieses Controllings wird anschließend im Ältestenrat abgestimmt.
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- 2.4.2.2Antwort auf die Anfrage der Fraktion B90/Die GrünenZur Vorlage · 13/1618 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Drucksache 13/1618 eine Anfrage zum Sachstand der Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen aus dem Jahr 2019 eingereicht. Grundlage der Anfrage ist die Entscheidung der Verbandsversammlung vom 14. Dezember 2018, mit der Änderungsanträge zum Haushalt 2020 beschlossen wurden. Diese Anträge wurden von den Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestellt.
Mit der Anfrage wird die Verwaltung aufgefordert, bis zur Sitzung des Verbandsausschusses am 2. Dezember 2019 einen schriftlichen Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse vorzulegen. Für jene Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht oder nur teilweise umgesetzt worden sind, verlangt die Fraktion eine Begründung. Zudem wird um Auskunft darüber gebeten, wie und mit welchem zeitlichen Bedarf die weitere Umsetzung der entsprechenden Vorhaben geplant ist.
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- 2.4.2.2.1Antwort auf die Anfrage der GrünenZur Vorlage · 13/1618-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache mit der Nummer 13/1618-1 enthält die Antwort der Verwaltung auf eine Fraktionsanfrage der B90/Die Grünen. Gegenstand der Anfrage ist der Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse aus dem Jahr 2019.
In der vorliegenden Antwort, die im Verbandsausschuss zur Kenntnis gebracht wurde, wird auf eine beigefügte Tabelle verwiesen. Diese Tabelle dokumentiert den aktuellen Stand der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse. Die Vorlage war Bestandteil der Sitzung des Verbandsausschusses am 2. Dezember 2019. Damit dient das Dokument der Information über den Fortschritt bei der Durchführung der im Haushaltsjahr 2019 getroffenen Entscheidungen innerhalb des Regionalverbandes Ruhr.
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- 2.5.aÄnderung der Rechnungprüfungsordnung der Regionalverbandes RuhrZur Vorlage · 13/1607 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1607 sieht eine Änderung der Rechnungsprüfungsordnung des Regionalverbandes Ruhr vor. Der Verbandsausschuss hat die Vorlage zur Beratung vorgelegt, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung erfolgen soll.
Der Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Fassung der Rechnungsprüfungsordnung beschließt, welche vom Rechnungsprüfungsausschuss empfohlen wurde. Die Überarbeitung der Ordnung ist notwendig geworden, um sie an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Grundlage hierfür sind die Neufassung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie das zweite Weiterentwicklungsgesetz des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW).
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Vorlage wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung ist somit haushaltsneutral und hat keine Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt des Regionalverbandes.
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- 2.6Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Wechsel im AufsichtsratZur Vorlage · 13/1605 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1605 regelt personelle Veränderungen im Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR). Ein Mitglied des Aufsichtsrats, das dem Regionalverband Ruhr (RVR) zugeordnet ist, wird zum 31. Dezember 2019 abberufen, da die betreffende Person altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Als Nachfolge soll zum 1. Januar 2020 eine Mitarbeiterin der Verwaltung bestellt werden, die als kommissarische Leiterin im Team Realisierung Emscher Landschaftspark tätig ist und am Projekt „Revierparks 2020“ mitwirkt.
Darüber hinaus sieht die Vorlage vor, dass die Regionaldirektorin ihr Aufsichtsratsmandat in der FMR ab dem 1. Januar 2020 durch einen weiteren Bediensteten des RVR vertreten lässt. Die personellen Anpassungen im Aufsichtsrat sind haushaltsneutral und führen zu keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Verband. Der Verbandsausschuss bereitet die Vorlage zur Entscheidung in der Verbandsversammlung vor.
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- –Vorlagen aus dem Planungsausschuss
- 2.7Aufnahme der Antony-Hütte als Ankerpunkt in die Route IndustriekulturZur Vorlage · 13/1555 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird ersucht, die Antony-Hütte als neuen Ankerpunkt in die Route der Industriekultur aufzunehmen. Dieser Beschlussvorschlag stützt sich auf die Empfehlung eines Expertengremiums. Parallel dazu soll die Verwaltung beauftragt werden, die erforderlichen infrastrukturellen und medialen Ergänzungen im System der Route der Industriekultur umzusetzen.
Der Antrag zur Aufnahme des Standorts in Oberhausen wurde vom Landschaftsverband Rheinland gestellt. Das zuständige Expertengremium hat den Standort nach einer Prüfung im Juni 2019 einstimmig empfohlen. In der Begründung wird die industrielle Bedeutung der Antony-Hütte als Ursprung der Eisenindustrie sowie ihre funktionale Verknüpfung mit weiteren regionalen Standorten angeführt. Der Standort wird als ergänzend zu bestehenden Ankern der Route eingestuft und weist laut Experten eine hohe Symbolkraft für die Region auf. Zudem werden die Qualität der Informationsvermittlung sowie das Potenzial für den Tourismus positiv hervorgehoben.
Die finanziellen Auswirkungen der Integration sind im Doppelhaushalt 2020/21 bereits berücksichtigt. Die Kosten für Maßnahmen wie die Errichtung von Signalobjekten oder die Anpassung der Beschilderung erfordern keine zusätzliche Mittelbereitstellung. Die Einbindung des Standortes in das Mediensystem erfolgt sukzessive im Zuge von Neuauflagen.
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- –Vorlagen aus dem Umweltausschuss vom 22.11.2019
- 2.8Fortführung des Kooperationsvertrages Besucherzentrum Hoheward mit den Städten Herten und RecklinghausenZur Vorlage · 13/1580 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr beabsichtigt, die Kooperation mit den Städten Herten und Recklinghausen für den Betrieb des Besucherzentrums Hoheward bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen. Die Verlängerung erfolgt zu den bisherigen Rahmenbedingungen des bestehenden Vertrages.
Im Rahmen dieser Fortführung beteiligt sich der Regionalverband Ruhr weiterhin mit einem jährlichen Zuschuss von 135.000 Euro am Betrieb. Die Städte Herten und Recklinghausen leisten unverändert Brutto-Zuschüsse in Höhe von 60.000 Euro beziehungsweise 36.000 Euro, wobei die Beteiligung der Stadt Herten über die Gesellschaft für Technologieentwicklung und Vermögensverwaltung der Stadt Herten mbH erfolgt.
Die zeitliche Ausdehnung des Kooperationsvertrages soll dazu dienen, die Laufzeiten verschiedener Projekte im Landschaftspark Hoheward aneinanderzugleichen. Dies betrifft insbesondere das Trainingsbergwerk Recklinghausen, dessen Fortführung ebenfalls bis Ende 2021 beschlossen wurde. Ziel ist es, im Jahr 2021 eine Entscheidung über eine dauerhafte und tragfähige Kooperationsform für die Einrichtung zu treffen. Die erforderlichen Ratsbeschlüsse der Partnerkommunen liegen bereits vor.
Das Besucherzentrum übernimmt Aufgaben in der regionalen touristischen Vermarktung des Landschaftsparks, darunter die Durchführung von Gästeführungen, die Organisation von Veranstaltungen sowie die Bereitstellung von Informationen und Serviceleistungen für den Emscher Landschaftspark.
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- –Vorlagen aus dem Umweltausschuss vom 20.09.2019
- 2.9Weiterführung des Projektes Schiffsparade/KulturKanal nach 2020Zur Vorlage · 13/1522 · Beschlussvorlage
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- 2.10Agenda Klimaoffensive.RUHRZur Vorlage · 13/1514 · Beschlussvorlage
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- 2.10.1Antrag der Fraktion Die Linke Agenda Klimaoffensive.RUHR - Modellprojekt für 2020 „Einrichtung einer auf Geodaten basierenden Vitalitätskartierung von Wäldern und Grünflächen“Zur Vorlage · 13/1545 · Fraktionsantrag
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- 2.11Rahmennutzungskonzept zur Weiterentwicklung von Haldenstandorten in der Metropole RuhrZur Vorlage · 13/1480 · Beschlussvorlage
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- 2.11.1Antrag der Fraktion Die Linke Rahmennutzungskonzept zur Weiterentwicklung von Haldenstandorten in der Metropole Ruhr Hier: Ergänzung des BeschlussvorschlagesZur Vorlage · 13/1546-1 · Fraktionsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat das Rahmennutzungskonzept zur Weiterentwicklung von Haldenstandorten in der Metropole Ruhr zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Bearbeitung der vorgestellten Inhalte auf Basis dieses Konzepts fortzuführen, nachdem 23 Haldenstandorte in die Planung einbezogen wurden.
Im Anschluss daran soll ein Konsultationsprozess mit den betroffenen Kommunen und Kreisen eingeleitet werden. Dieser Schritt dient dazu, die politischen Gremien der Kommunen sowie die Öffentlichkeit einzubinden, damit deren Anregungen geprüft und bei Bedarf in die weitere Ausarbeitung des Konzepts integriert werden können. Das Ziel dieser Maßnahme ist der Ausbau der lokalen Freizeitinfrastruktur.
Die im Rahmen der Konsultation eingehenden Rückmeldungen aus den Räten sollen im Frühjahr 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Aus dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung im Haushalt.
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- –Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss
- 2.12IGA Metropole Ruhr 2027 - Modifizierung des Beschlusses zur Gründung der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ aufgrund aktueller EntwicklungenZur Vorlage · 13/1583 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung empfiehlt, die Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ noch im Jahr 2019 zu gründen, auch ohne eine vorliegende verbindliche Auskunft des Finanzamtes zur Umsatzsteuerbarkeit der Gesellschafterzuschüsse. Damit wird vom Beschluss der Verbandsversammlung vom 28. Juni 2019 abgewichen, welcher die Gründung unter dem Vorbehalt einer steuerrechtlichen Klärung gestellt hatte.
Grund für diesen Änderungswunsch ist, dass das zuständige Finanzamt aufgrund eines laufenden Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzgericht erst ab Mitte 2020 eine verbindliche Entscheidung zu einem vergleichbaren Sachverhalt treffen wird. Während die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft als gesichert gilt, bleibt die Frage offen, ob die Zuschüsse der Gesellschafter als umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung für Sondervorteile gewertet werden können. Ein Aufschub der Gründung würde laut Verwaltung notwendige Entscheidungen in den Gesellschaftsgremien sowie die personelle und finanzielle Ausstattung des Projekts verzögern. Zudem müssten die Vorbereitungsleistungen bis zur Gründung weiterhin aus den Ressourcen des Regionalverbands Ruhr finanziert werden.
Sollte die Finanzverwaltung die Zuschüsse nachträglich als umsatzsteuerpflichtig einstufen, könnte eine Steuerlast von etwa 6,2 Millionen Euro entstehen. Dies könnte eine Erhöhung der Beteiligungen der kommunalen Gesellschafter oder eine Einschränkung des Leistungsumfangs der IGA 2027 zur Folge haben.
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- 2.13Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Erwerb der Geschäftsanteile der Wassersportschule Kemnade GmbHZur Vorlage · 13/1586 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH soll die Geschäftsanteile der Wassersportschule Kemnade GmbH erwerben. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Übernahme der Anteile zum Nennwert mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erfolgt, wodurch die FMR zur alleinigen Gesellschafterin wird.
Die Zustimmung an den Unternehmenskauf ist an zwei Bedingungen geknüpft: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW darf keine Bedenken gegen die Transaktion erheben, und eine Liquidation der Wassersportschule Kemnade GmbH soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherstellung einer funktionellen sowie wirtschaftlichen Verknüpfung der Gesellschaften und die Realisierung von Kosteneinsparungen, beispielsweise durch den Wegfall einer separaten Buchführung und Jahresabschlussprüfung.
Die Wassersportschule Kemnade GmbH wird derzeit von der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH, der Stadt Witten und dem Ennepe-Ruhr-Kreis getragen. Der Anteilskauf soll aus dem Barvermögen der Wasserschule Kemnade GmbH finanziert werden, ohne dass sich das Stammkapital der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH verändert. Die Transaktion ist gemäß der Gemeindeordnung NRW anzeigepflichtig.
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- 2.14Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Maximilianpark Hamm GmbH – Zuschuss- und Finanzierungsvertrag 2020-2022Zur Vorlage · 13/1587 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll dem Zuschuss- und Finanzierungsvertrag für die Jahre 2020 bis 2022 für die Maximilianpark Hamm GmbH zustimmen. Grundlage für diesen Beschluss ist eine vorangegangene Entscheidung zur Evaluierung der Zuschüsse für die Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr, mit der die neue Höhe der Zuschüsse ab dem Jahr 2020 festgelegt wurde. Infolgedessen muss der Vertrag zwischen den Gesellschaftern des Regionalverbandes Ruhr und der Stadt Hamm neu gefasst werden.
Die finanziellen Auswirkungen betreffen vor allem die Sachaufwendungen, die für das Jahr 2020 mit 692.000 Euro veranschlagt sind und für die Jahre 2021 sowie 2022 auf 718.000 Euro steigen. Diese höheren Zuschüsse wurden bereits im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2020/2021 berücksichtigt, sodass keine zusätzliche Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Nach der Verabschiedung des Beschlusses durch die Verbandsversammlung erfolgt die notwendige Anzeige beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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- 2.15Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Übernahme der Gesellschafteranteile der Stadt HagenZur Vorlage · 13/1578 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Übernahme von Anteilen der Stadt Hagen an der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH beraten. Nachdem die Stadt Hagen den Gesellschaftsvertrag zum 13. Juni 2019 gekündigt hat, beabsichtigen die verbleibenden Gesellschafter – darunter der RVR, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis sowie die Städte Breckerfeld, Schalksmühle und Halver – die Fortführung der Gesellschaft.
Im Rahmen dieser Neuregelung soll der Anteil des RVR von 51 % auf 53 % steigen. Auch die Anteile der anderen Mitgesellschafter werden entsprechend angepasst, sodass die Beteiligung der Stadt Hagen zum 1. Januar 2020 auf null sinkt. Diese Veränderung führt zu einer einmaligen Erhöhung des Stammkapitals um 500 Euro. Die finanziellen Auswirkungen für den RVR sind im Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 bereits berücksichtigt, sodass keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kreistage, der Räte der Mitgesellschafter sowie der Aufsichtsbehörde. Eine Entscheidung über den aktualisierten Gesellschaftsvertrag ist für die Sitzungsfolge im März 2020 vorgesehen.
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- 2.16Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 13/1592 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll über die Aktualisierung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH zum 31. Dezember 2019 entscheiden. Hintergrund ist die Kündigung des bisherigen Gesellschaftsvertrages durch die Stadt Hagen sowie die beabsichtigte Übernahme der Anteile durch die verbleibenden Gesellschafter. Durch diese Änderung der Anteilsverhältnisse erhöht sich das Stammkapital von 12.750 Euro auf 13.250 Euro.
Im Rahmen der Vertragsänderung wird eine Erhöhung des maximal möglichen Zuschusses von bisher 125.000 Euro auf zukünftig 400.000 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2020 vorgeschlagen. Die Verwaltung erläutert, dass die jährliche Veranschlagung der Kosten bei maximal 119.000 Euro bleibt und sich somit keine unmittelbare Erhöhung der tatsächlichen Zahlungen ergibt. Die Anpassung der Höchstsumme dient dazu, künftige Anzeigeverfahren bei einem eventuellen höheren Finanzbedarf zu vermeiden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der RVR-Verbandsversammlung, der Kreistage und Räte sowie der Aufsichtsbehörde.
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- –Vorlagen aus dem Betriebsausschuss Ruhr Grün
- 2.17Feststellung des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün 2020/2021Zur Vorlage · 13/1568 · Beschlussvorlage
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) soll den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für die Jahre 2020 und 2021 festlegen. Der Entwurf sieht vor, den Aufgabenbereich „Pflege der Grünen Infrastruktur“ im Jahr 2020 haushaltstechnisch in die Einrichtung zu integrieren.
Ein zentraler Punkt der Vorlage betrifft die künftige Zuordnung von Investitionen auf Flächen des Regionalverbandes. Es besteht die Anfrage, die Budgetierung für Projekte wie die Instandsetzung von Waldwegen, den Ausbau des Ruhrtalradweges oder das Projekt „Waldweideprojekt Üfter Mark“ dem RVR zuzuweisen. Dies soll laut Verwaltung zu einer transparenteren und einheitlicheren Bewirtschaftung sowie zu einem geringeren Abstimmungsaufwand führen.
Die Einrichtung RVR Ruhr Grün spricht sich gegen diese Umgliederung aus. Eine Trennung der Investitionsmittel würde die inhaltlichen Zusammenhänge zwischen forstlicher Bewirtschaftung und Naturschutzprojekten aufheben. Zudem wird angeführt, dass die wirtschaftliche Flexibilität der Einrichtung bei der Reaktion auf klimawandelbedingte Erfordernisse durch zusätzliche administrative Schnittstellen eingeschränkt würde. Die geltende Betriebssatzung sieht die Unterhaltung von Infrastruktureinrichtungen ausdrücklich als Teil des Aufgabenbereichs der Einrichtung vor.
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- 2.18Anfragen und Mitteilungen
- 2.18.1Informationen über den aktuellen Stand zur Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung am 13.09.2020Zur Vorlage · 13/1621 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1621 informiert über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für die Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung am 13. September 2020. Die rechtlichen Grundlagen durch das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung sind in Kraft getreten. Ein laufendes Verfahren zur Änderung von Wahlrechtsausschlussgründen bei Vollbetreuung hat für den Regionalverband Ruhr derzeit keine unmittelbare Relevanz.
Hinsichtlich der Wahlbezirke ergeben sich durch ein anhängiges Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW keine Änderungen, da das gesamte Verbandsgebiet einen Wahlbezirk bildet. Eine Entscheidung des Gerichts könnte jedoch Auswirkungen auf die Durchführung einer etwaigen Stichwahl am 27. September 2020 haben, was den Zeitplan der Wahlausschüsse in den beteiligten Kommunen beeinflussen könnte. Die Aufstellungsverfahren der Parteien und Wählergruppen sind bereits im Gange.
Die Abstimmung mit den 53 zuständigen Wahlämtern zur Abwicklung des Stimmzettelverteilungsverfahrens ist im Prozess. Dabei werden noch Details wie die Gestaltung blindengerechter Stimmzettel geklärt. Ein Vorschlag zur Kostenverteilung zwischen dem Regionalverband Ruhr und den beteiligten Kommunen wurde bereits vorgelegt. Die Durchführung der Wahl hat keine Auswirkungen auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Mittelbereitstellung im Haushalt.
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Hauptdokument|20191126103218-0|20191126134719|20191128095523
- 2.18.2Jubiläumsprojekte 2020 – aktueller SachstandZur Vorlage · 13/1615 · Berichtsvorlage
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Der Verbandsausschuss erhielt einen Sachstandsbericht über die Jubiläumsprojekte für das Jahr 2020. Ein zentrales Element ist die Veranstaltungsreihe „zehn nach zehn“ zum zehnten Jubiläum der Kulturhauptstadt, organisiert durch die Stiftung Zollverein mit Unterstützung der Stadt Essen, des Landes NRW und des RVR. Diese umfasst Festakte sowie die Diskussionsreihe „Salon 2030“ im Januar 2020.
Der Literaturpreis Ruhr wird unter einer neuen Konzeption vergeben; die Ausschreibung ist für Ende 2019 oder Anfang 2020 vorgesehen. Das Netzwerk literaturgebiet.ruhr plant zudem literarische Aktionen im Juni 2020. Weitere kulturelle Projekte sind die Fotoausstellung „Fragments of Metropolis“ in Mülheim sowie eine Ausstellung zur Architektur im Peter-Behrens-Bau in Oberhausen. Am Emscherkunstweg sollen im August 2020 künstlerische Aktionen stattfinden, um das 100-jährige Bestehen des RVR und das Jubiläum der Kulturhauptstadt zu würdigen.
Die WissensNacht Ruhr ist für den 25. September 2020 angesetzt, während die Theaterreise „Aufbruch Europa“ im Herbst 2020 stattfindet. Ein Höhepunkt ist der Festakt zum 100. Geburtstag des RVR am 5. Mai 2020 in Essen, zu dem auch der Bundespräsident und der Ministerpräsident des Landes NRW geladen sind. Ergänzt wird das Programm durch die Ausstellung „100 Jahre Ruhrgebiet“ im Ruhr Museum Zollverein sowie eine Ausstellung zur Industriekultur im RVR-Verbandsgebäude. Zudem sind ein Spatenstich in den Revierparks und eine Schiffsparade auf dem Rhein-Herne-Kanal geplant.
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- –Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 1Grundstücksangelegenheiten 223/12nicht öffentlich
- 2Grundstücksangelegenheiten 08/18nicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich